- Regionales Agrarumweltkonzept - Landschaftspflege-/ Biodiversitätskonzept Darmstadt

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Transkript:

- Regionales Agrarumweltkonzept - Landschaftspflege-/ Biodiversitätskonzept Darmstadt 27.05.2015 1

Förderung einer besonders nachhaltigen Landbewirtschaftung in Hessen, als Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Landes Hessen, des Bundes und der Europäischen Union 2

Im Regionalen Agrarumweltkonzept (RAK) werden Ziele und die sich daraus ableitenden Strategien zusammengefasst, um die Gelder der Hessischen Agrarumweltmaßnahmen zielgerichtet mit der größtmöglichen Wirkung einzusetzen. Agrarumweltmaßnahmen: früher HIAP und jetzt HALM - Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege- Maßnahmen Ziele sind: Erhalt und Förderung der Kulturlandschaft Erhalt und Förderung der Biodiversität Verbesserung des Boden- und Gewässerschutzes Verbesserung des Klimaschutzes 3

Hierfür werden Schwerpunktgebiete (Gebietskulissen) festgelegt. Dies sind abgestimmte Gebiete, in denen Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen sinnvoll sind. Die Abgrenzung dieser Gebiete wird räumlich dargestellt und mit fachlichen Prioritäten versehen. Grundlage für diese Schwerpunktgebiete (Fachkulissen) sind unter anderem: NATURA 2000-Schutzgebiete der EU Flora-Fauna-Habitate (FFH)- und Vogelschutz (VS)- Gebiete Naturschutzgebiete (NSG) Geschützte Lebensraumtypen (LRT) Arten von besonderer Bedeutung Ökologische Vernetzungselemente (Grundlagendaten aus der Landschaftsplanung der Gemeinden, der Hessische Biotopkartierung, aus örtlichen Untersuchungen / Gutachten usw.) Lokale Projekte Gebiete die im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) als Gebietskulisse festgelegt sind, sowie deren Bewirtschaftungspläne Gebiete mit potenzieller Erosionsgefährdung durch Wasser 4

Die regionale Beteiligung ist ein zentraler Bestandteil des RAK RAK wird von den Landschaftspflegeabteilungen (Fachgebiet Landschaftspflege) unter Mitwirkung der lokalen Akteure in Arbeitskreisen zum Landschaftspflegekonzept erarbeitet. Dabei sind insbesondere zu beteiligen: Obere/Untere Naturschutzbehörden anerkannte Naturschutzverbände Vertretungen der Landwirtschaft Hessen Forst Obere/Untere Wasserbehörde Wasserverbände 5

Die Aufgabe der Arbeitskreise ist u.a. die Abgrenzung der Gebietskulissen für die Kriterien Ökologische Vernetzungselemente und Lokale Projekte. Diese Gebiete umfassen einerseits verschiedene für den Biotopverbund bedeutsame Biotoptypen und deren Entwicklungsflächen, andererseits Gebiete, in denen die Anlage von Biotopstrukturen außerhalb der Natura 2000 Gebiete notwendig ist. Dies ist die konzeptionelle Voraussetzungen für eine effektive und effiziente Umsetzung der Agrarumweltmaßnahmen und weiterer Maßnahmen bei der Koordination alle Naturschutz und Landschaftspflegeprojekte. Sie sollen dazu dienen, die Aktivitäten und die Mittel des Naturschutzes und der Landschaftspflege zielgerichtet und effizient einzusetzen. 6

Neben Agrarumweltmaßnahmen stehen zur Erreichung der Ziele weitere Instrumente zur Verfügung: Pflegeverträge über Hessen Forst Lokale Projekte (z.b. Sponsoring) der Kreise und Kommunen Flurbereinigungsverfahren (Flächenbereitstellung) Kompensationsmaßnahmen auf der Grundlage der Kompensationsverordnung Mittel zur Pflege von Schutzgebieten über die Obere Naturschutzbehörde Mittel der Ausgleichsabgabe der Naturschutzbehörden Kooperationen in Wasserschutzgebieten Förderprogramme der Wasserwirtschaftsverwaltung Beratungen des Landesbetriebes Landwirtschaft Projekte der Verbände, etc. Die hier aufgeführten Instrumente der Zielerreichung spielen im Projektraum eine wichtige Rolle, da hiermit auch Maßnahmen, die nicht ins enge Schema der Agrarumweltmaßnahmen passen, effektiv gefördert werden können. 7

Das RAK ist die räumliche Darstellung von Gebieten, in denen aus fachlicher Sicht Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen notwendig sind. Das RAK ist auf die Koordination aller projektierten Maßnahmen ausgerichtet und dient einer Bündelung aller Kräfte und Mittel. Das RAK ist aus bestehenden Fachplanungen entwickelt worden und wird fortgeschrieben. Teil der Fortschreibung kann nun die Einbindung der Biodiversitätsstrategie mit den zugeordneten Arten sowie der und Lebensräumen auf Ebene der Landkreise / kreisfreie Städte werden. 8

9

LR Darmstadt-Dieburg Sachgebiet Landschaftspflege Peter Pohlmann 10

WWW.HALM.HESSEN.DE

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HALM Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen Merkmale der Agrarumweltmaßnahmen Freiwillige Verpflichtungen Verpflichtungen gehen über die fachrechtlichen Vorgaben hinaus Die Auswahl der mit HALM förderfähigen Schläge erfolgt nach fachlichen Kriterien ( Gebietskulissen ) Laufzeit der Verpflichtungen meist 5 Jahre 13

Förderverfahren im HALM 14

Ökologischer Landbau (B1) Besonders nachhaltige Verfahren im Ackerbau (C1-C3) Besonders nachhaltige Verfahren im Ackerbau können die Bodenfruchtbarkeit verbessern, schützen vor Erosion und tragen zum Erhalt der Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt bei. Vielfältige Kulturen im Ackerbau (C1) mindesten 5 verschiedene Hauptkulturen in Kombination mit Leguminosen/Eiweißpflanzen Beibehaltung von Zwischenfrüchten über den Winter (C2) in Erosionsgefährdeten Gebieten 15

Blühstreifen / -flächen (C3.1/C3.2) Förderung der Neuanlage von Blühstreifen / -flächen mit festgelegten Saatgutmischungen Ziel sind blütenreiche Bestände für Nützlinge, Bienen und andere Wildtiere Gewässer - / Erosionsschutzstreifen (C3.3.) Gefördert wird die Neuanlage und Pflege von Gewässer- /Erosionsschutzstreifen auf Ackerflächen mit bestimmten Kulturen in erosionsgefährdeten Gebieten Ackerrandstreifen (C3.4) Streifen am Rand von Ackerschläge ohne Düngung und Pflanzenschutz 16

Besonders nachhaltige Verfahren auf Dauergrünland (D1) Auf Dauergrünland wird eine standortangepasste Grünlandextensivierung auf Einzelflächen gefördert. Gefördert wird die extensive Bewirtschaftung (Mahd und/oder Beweidung) bestimmter Dauergrünlandflächen durch Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel. Arten- und Biotopschutz in Agrarökosystemen (H1) Förderfähig sind Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller Biotope und die Umsetzung von Artenhilfsmaßnahmen. - Naturschutzfachliche Sonderleistungen auf Dauergrünland z.b. besondere Nutzungstermine, bestimmte Beweidungsformen, beibehalten von Altgrasstreifen oder Schonflächen, besondere zeitliche Pflegeeinschränkungen, Zusatzaufwand zum Erhalt besonderer Biotope) 17

Besonders nachhaltige Verfahren bei Dauerkulturen (E1) Streuobstbestände sind wichtige Lebensräume für eine große Artenzahl. Deshalb wird der Erhalt von Streuobst gefördert. Förderung der Zusammenarbeit (A) Mit der Förderung der Zusammenarbeit können Projekte die die Wirksamkeit von Agrarumweltmaßnahmen gesteigert werden gefördert werden. Die Förderung bei der Umsetzung und Begleitung von Konzepten Förderfähig ist u.a. das Management zur Information, Beratung und Aktivierung der Beteiligten. 18

Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung naturschutzfachlich wertvoller Biotope und die Umsetzung von Artenhilfsmaßnahmen (H2) Durchführung von Landschaftspflege oder Bewirtschaftungsformen insbesondere auf der Grundlage von FFH - und/oder VSG Bewirtschaftungsplänen. Feldhamster (Getreidestreifen die nicht bis 1.10. geerntet werden) Kiebitzschutz (verzögerte Aussaat/Bearbeitung um ca. 4 Wochen). Wechselkröte (Beibehaltung und Bewirtschaften von Ackersenken die längere Zeit im Frühjahr unter Wasser stehen.) Verzicht der Ackernutzung zum Erhalt von besonderen Lebensraumtypen Mahd und Beweidungssysteme die nicht in die normale HALM Förderung fallen 19

Danke für ihre Aufmerksamkeit! Sie als aktive Partner! Ich wünsche Ihnen, ich wünsche uns, viel Erfolg 20