FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

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FREIE UND HANSESTADT HAMBURG INGENIEURVERTRAG zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch Bezirksamt Harburg Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Management des öffentlichen Raumes Abteilung Tiefbau H/MR24 Harburger Rathausplatz 4 21073 Harnburg als Auftraggeber und Lehne Ingenieurgesellschaft mbh Danziger Straße 35a 20099 Harnburg als Auftragnehmer VM-Ing - I 09/2014 1 von 6

Inhalt: 1 Gegenstand des Vertrages 2 Bestandteile des Vertrages 3 Leistungen des Auftragnehmers 4 Leistungen des Auftraggebers 5 Leistungen fachlich Beteiligter 6 Termine und Fristen 7 Vergütung 8 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers 9 Ergänzende Vereinbarungen Gegenstand dieses Vertrages ist: (genaue Bezeichnung der Maßnahme) 1 Gegenstand des Vertrages Überplanung nordöstl. Nebenfläche ScheUerdamm 2 Bestandteile des Vertrages Bestandteile dieses Vertrages, die vom Auftraggeber abgefordert werden können, sind: 1. Allgemeine Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen Hamburg, Ausgabe 2013 2. Leistungsbild und Bewertung der LB- Straßen LB - Leitungstrassenplanung 3. folgende besondere Technischen Bedingungen und Richtlinien: Normierungskalalog zur Erstellung und Bearbeitung digitaler Datenbestände (Bestands-, Planungs- und Entwurfsunterlagen) 3 Leistungen des Auftragnehmers (1) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer []die in der Anlage Nr. 1 beschriebenen Leistungen [8J folgende Leistungen Grund Ieistungen: VM-Ing- I 09/2014 2von6

A) Leistung gemäß LB- Straßen (Stand Juli 2014) Lph 1: Grundlagenermittlung Lph 2: Vorplanung Lph 3: Entwurfsplanung Lph 4: Genehmigungsplanung Lph 5: Ausführungsplanung Lph 6: Vorbereitung der Vergabe Lhp 7: Mitwirkung bei der Vergabe %des Gesamtgru Für die Leistungen wird ein Zuschlag von für Leistungen im Bestand gemäß 48 Absatz 6 HOAI gewährt. Gesamtsumme der Bewertungen B) Leistungen gemäß LB - Leitungstrassen 2.1 Ermittlung der Bezugsgrößen und Faktoren a) Grundvergütungssatz (Kap 4.1) EUR/Bezugsgröße b) Ermittlungen der Leitungslängen in m [Kap. 4.4] - für vorhandene Leitungen LV - fürgeplante Leitungen LP = - m -für entfallene Leitungen LE =-m LE nur anrechenbar zu 50 % c) Ermittlung der Anzahl der auszudruckenden Planblätter Planblätter für die vorläufige Verschickung Stck Originale zur Unterzeichnung durch AG Planblätter mit "gekenzeichnet"-eintrag Stck Stck für die Schlussverschickung Gesamtzahl der auszudruckenden Planblätter llstck d) Ermittlung der Anzahl der Anzahl der als PDF-/Piot-Dateien zu erzeugenden Planblätter Ermittlung der Anzahl der Leitungsanfragen und Leitungsbesprechungen Anzahl der Leitungsanfragen. Stck Anzahl der Leitungsbesprechungen. Stck Besondere Leistungen: VM-Ing -I 09/2014 3 von6

(2) Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als "Verfasser" zu unterzeichnen. 4 Leistungen des Auftraggebers Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber erbracht: 5 Leistungen fachlich Beteiligter Folgende Leistungen werden von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht und sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen und in diese einzuarbeiten: Planung öffentliche Beleuchtung durch den "Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer" 6 Termine und Fristen (1) Für die Leistungen nach 3 gelten folgende Termine bzw. Fristen: Abgabe des abgestimmten Entwurfs bis 31.1.2015 Abgabe der abgestimmten Vergabeunterlagen bis 30.03.2015 (2) Kann der termingerechte Arbeitsablauf nicht eingehalten werden, hat der Auftragnehmer dies mit Nennung der Gründe dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 7 Vergütung (1) Honorar für Leistungen nach 3 Abs. 1; vgl. Anlage Nr.1 (Vertragsbestandteil!) Das Honorar wird als Berechnungshonorar vereinbart mit einem Festbetrag von mit einem vorläufigen Betrag von psch Euro als Pauschalhonorar mit einem Festbetrag von als Zeithonorar mit einem Festbetrag von als Zeithonorar mit einem Höchstbetrag von psch psch als Zeithonorar nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf mit einem vorläufigen Betrag von VM-Ing -I 09/2014 4von6

Stundensätze werden vereinbart mit Euro/h für den Auftragnehmer Euro/h für den Projektleiter Euro/h für techn./wissenschaftl. Mitarbeiter für techn. Zeichner u. sonst. Mitarbeiter Zwischensumme psch vorläufig (2) Nebenkosten ( 14 HOAI) Die Nebenkosten werden nicht gesondert erstattet Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mitllv. H. des Honorars Zwischensumme (3) Gesamtvergütung (Summe aus (1) und (2)) Netto Umsatzsteuer 19 v. H. Brutto 31.016,46 5.893,13 36.909,59 8 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach 12 der Allgemeinen Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen in Harnburg müssen mindestens betragen für: a) Personenschäden: b) sonstige Schäden: 1.500.000 Euro 500.000 Euro 9 Ergänzende Vereinbarungen (1) Mit der Unterschrift unter diesen Vertrag erklärt der Auftragnehmer, dass keine Ausschlussgründe nach 4 Abs. 6 Buchstaben a) und g) VOF und nach 4 Abs. 9 Buchstaben a) bis e) VOF vorjiegen. Dem Auftragnehmer ist bewusst, dass eine falsche Erklärung seinen Ausschluss von künftigen Beauftragungen sowie die Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund zur Folge haben kann. (2) Für Leistungen der Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung und Bauoberleitung gilt: Der Auftragnehmer wird im Rahmen dieses Auftrages auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten gesondert verpflichtet, sofern er nicht bereits von einer zuständigen Stelle der Freien und Hansestadt Harnburg nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtet wurde und diese Verpflichtung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch wirksam ist. Sofern eine Verpflichtung zwar bereits erfolgt und bei Vertragsschluss noch wirksam ist, deren Geltung aber während der voraussichtlichen Dauer des dem Vertrag zugrunde liegenden Auftrages endet, ist die Verpflichtung erneut vorzunehmen. VM-Ing -I 09/2014 5 von6

Dazu benennt er dem Auftraggeber den/die Namen der mit der Auftragsbearbeitung betrauten Person(en) wie folgt: Name Geltungsdauer der ggf. vorliegenden Verpflichtung Sofern die benannten Personen bereits von der Freien urid Hansestadt Hamburg verpflichtet wurden und die Verpflichtungen noch für den Zeitraum, den die Durchführung des Auftrages voraussichtlich in Anspruch nehmen wird, gültig sind, sind Kopien der Niederschriften über die erfolgten Verpflichtungen bei der für die Verpflichtung zuständigen Stelle einzureichen. (3) Dieser Vertrag unterliegt dem Harnburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein. [g] Im Hinblick auf 10 Abs. 2 HmbTG vereinbaren die Parteien: Dieser Vertrag wird erst einen Monat nach seiner Veröffentlichung im Informationsregister wirksam. Die Freie und Hansestadt Harnburg kann binnen dieses Monats nach Veröffentlichung des Vertrags im Informationsregister vom Vertrag zurücktreten, wenn der Freien und Hansestadt Harnburg nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihr nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden, die sie, wären sie schon zuvor bekannt gewesen, dazu veranlasst hätten, einen solchen Vertrag nicht zu schließen, und ein Festhalten am Vertrag für die Freie und Hansestadt Hamburg unzumutbar ist. Rechtsverbindliche Unterschriften Hamburg, den 25.11.2014 Auftragnehmer: VM-Ing -I 09/2014 6 von6

B ~RATUNG PLANUNG BAULEITUNG 5TR.~51ENB II.U ERSCHLIESSUNG ENTWÄSSERUNG UR WASSERBAU UMWELTTE CHNI K LEHNE lng. GmbH Danziger Straße 35a 20099 Harnburg Freie und Hansestadt Harnburg Bezirksamt Harburg Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Iichen Raumes - -u n- - -u-.- - Tel.: Fax: E Mail: Harburger Rathausplatz 4 21073 Harnburg -Ihr Zeichen Ihre Narhricht vom 22.09./14.11.2014 Datllm 14.11.2014 Überplanung nordöstl. Nebenfläche ScheUerdamm Honorarermittlung für Ingenieurleistungen 1. Überarbeitung Sehr geehrte Damen und Herren, wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 02.09.2014 sowie IhreMail vom 14.11.2014 und bedanken uns für die Aufforderung zur Abgabe einer Honorarermittlung für lngenieurleistungen. Die betroffene Straßenfläche hat eine Größe von rd. 2.010 m 2. Auf der Grundlage Ihrer Anfrage haben wir die von unserem Büro für erforderlich gehaltenen lngenieurleistungen zusammengestellt. Die Leistungen enden mit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen. Es liegt eine Bestandsvermessung vor, die durch einen Feldvergleich abgeglichen werden muss. Die Leistungen für die Planung von BauablaufNerkehrsführung sind in der Position 3.4 der A nlage 1 enthalten. Seite 1 / 3 he01-schellerdamm-2014-09-25.docx

STRASSENBAU ERSCH LJ ESSUNG ENTWASSERUNG INFRASTRUKTUR WASSERBAU UMWELTTECHNIK I. Straßenplanung, Leitungstrassenplanung A. Basisdaten Grundleistungen gem. HOAI 2013, LB-Straßen und LB-Leitungstrassenplanung Besondere Leistungen, die nicht in den Grundleistungen der HOAI erfasst sind, werden zu folgenden Stundensätzen abgerechnet: GF/Projektleiter Mitarbeiter Dipl.-lng. Mitarbeiter Techn./Zeichn. zzgl.l % Nebenkosten und zzt. gültiger Mehrwertsteuer von 19 %../ B. Leistungen Die zu erbringenden Leistungen sind in der Anlage 1 aufgeführt und bewertet. a a C. Honorar Das vorläufige Honorar beträgt für die in der Anlage 1 aufgeführten Leistungen zzgl. 19 % Mehrwertsteuer vorläufiges Gesamthonorar brutto 31.01 6,46 ' 5.893,13 36.909.59 Auslagen für Gebühren und digitale Katasterpläne werden auf Nachweis berechnet. Das endgültige Honorar wird nach den anrechenbaren Kosten der HAU-Bau, den tatsächlich ermittelten Leitungslängen und dem nachgewiesenen Aufwand für die besonderen Leistungen berechnet. Für evtl. Ersatzansprüche aus unseren Leistungen haften wir bis zur Höhe unserer Berufshaftpflichtversicherung: Personenschäden 3.000.000 EUR 3-fach maximiert Sach- und Vermögensschäden 2.000.000 EUR 3-fach maximiert Werden Ersatzansprüche geltend gemacht, für die auch ein Dritter einzutreten hat, so haften wir nur in dem Umfang, in dem wir im Verhältnis zu dem Dritten haftbar sind. Die vorliegende Honorarermittlung sowie sämtliche hieraus entstehenden Vertragsunterlagen berühren die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der LEHNE ing. Seite 2 / 3 he01 -schellerdamm-2014-09-25.docx

BERATUNG PLANUNG BAULEITUNG LEHNE Jng STRASSENBAU ERSCHLIESSUNG ENTWÄSSERUNG INFRASTRUKTUR WASSERBAU UMWELTTECHNIK Wir hoffen, dass unsere Honorarermittlung Ihren Vorstellungen entspricht und bitten um Auftragserteilung. ono ung gern. Anlage 1 (6 Blatt) Lageplan 1: 1000 Seite 3 f 3