FEBRUAR 2013. Die Februarnummer bringt: Jahresabschluss 2012 Einnahmen aus dem Ausland Blacklist der Finanzdirektion der SR Übersehen Sie nicht



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Aktuelle Informationen auf dem Gebiet Steuern, Recht und Wirtschaft MANDAT aktuell Die Februarnummer bringt: Jahresabschluss 2012 Einnahmen aus dem Ausland Blacklist der Finanzdirektion der SR Übersehen Sie nicht MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, 811 01 Bratislava, www.mandat.sk

JAHRESABSCHLUSS 2012 Die mit der Veröffentlichung des Jahresabschlusses verbundenen Pflichten der Rechnungseinheit enden nicht mit der Vorlage des Jahresabschlusses dem Finanzamt. Handelsgesellschaften, Genossenschaften und staatseigene Betriebe sind verpflichtet, den Jahresabschluss in die Urkundensammlung des Firmenbuchauszuges einzureichen. Rechnungseinheiten, welche die Pflichten haben, einen vom Wirtschaftsprüfer beglaubigten Jahresabschluss zu haben, veröffentlichen die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Information über die Stellungnahme zum Jahresabschluss im Handelsblatt. Ab 2013 sollte das Jahresabschlussregister arbeiten, wobei zum ersten Mal die zum 31.12.2012 erstellten Jahresabschlüsse aufbewahrt werden sollten. Mit der Novelle der Steuerordnung wurde dieses Vorhaben legislativ auf Anfang 2014 verschoben und deshalb wird es sich erst auf den zum 31.12.2013 erstellten Jahresabschluss beziehen. Der Jahresabschluss zum 2012 wird daher so wie in den vergangenen Jahren vorgelegt und veröffentlicht. Vorgangsweise bei der Veröffentlichung und Aufbewahrung des Jahresabschlusses für 2012: Marian Vojtek e-mail: marian.vojtek@mandat.sk Tel.: +421 2 571042-22 Vorlage des Jahresabschlusses dem Finanzamt. Der Jahresabschluss für 2012 wird dem örtlich zuständigen Finanzamt elektronisch oder in Briefform eingereicht. Vorgangsweise bei der Vorlage des Jahresabschlusses zusammen mit der Steuererklärung für die Einkommenssteuer dem Finanzamt: elektronisch - mit elektronischen Mitteln wird der Jahresabschluss dann eingereicht, wenn die Formalitäten gemäß der Steuerordnung erfüllt sind (garantierte elektronische Unterschrift oder Vereinbarung mit dem Steuerverwalter über die elektronische Einreichung; elektronisch werden alle drei Teile des Jahresabschlusses, also die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bemerkungen eingereicht). Briefform - in Briefform werden zusammen mit der Steuererklärung auch die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bemerkungen in einer Ausfertigung eingereicht. Eingescannte Form dem Finanzamt per Mail geschickt in diesem Fall entsteht die Pflicht, den Jahresabschluss dem Finanzamt binnen 5 Tagen auch in Briefform einzureichen. Aufbewahrung des individuellen Jahresabschlusses in der Urkundensammlung des Firmenbuches Auch für 2012 gilt weiterhin für Handelsgesellschaften, Genossenschaften, staatseigene Betriebe und die Export- Import-Bank die Pflicht, den Jahresabschluss in der Urkundensammlung des Firmenbuches aufzubewahren. Diese Rechnungseinheiten bewahren den individuellen ordentlichen und außerordentlichen Jahresabschluss in der Urkundensammlung des Firmenbuches wie folgt auf: MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, 811 01 Bratislava, www.mandat.sk 1

JAHRESABSCHLUSS 2012 Aktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft und staatseigener Betrieb binnen 30 Tagen ab Genehmigung des Jahresabschlusses oder in der durch eine Sondervorschrift festgelegten Frist. die Export- Import-Bank der Slowakischen Republik binnen 30 Tagen ab Genehmigung des Jahresabschlusses. Öffentliche Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft binnen sieben Monaten ab Ablauf der Rechnungsperiode. Aktiengesellschaft, GmbH, staatseigener Betrieb und Genossenschaft bewahren den individuellen ordentlichen und außerordentlichen Jahresabschluss in der Urkundensammlung nach dessen Genehmigung durch das zuständige Organ i.s. des HGB auf. Genehmigt das zuständige Organ der Aktiengesellschaft, der GmbH, der Genossenschaft oder des staatseigenen Betriebes den zur Genehmigung vorgelegten Jahresabschluss nicht binnen 3 Monaten nach der Vorlage, wird in der Urkundensammlung des Firmenbuches der nicht genehmigte Jahresabschluss aufbewahrt. In diesem Fall haben die erwähnten Subjekte den nicht genehmigten Jahresabschluss binnen 30 Tagen nach dem wirkungslosen Ablauf der dreimonatigen Frist aufzubewahren. Der zum 31.12.2012 erstellte Jahresabschluss ist im Falle er AG, GmbH, Genossenschaft oder eines staatseigenen Betriebes spätestens bis zum 30. Oktober 2013 in der Urkundensammlung des Firmenbuches aufzubewahren. Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Handelsblatt Die Rechnungseinheit, die die Pflicht hat einen vom Wirtschaftsprüfer geprüften Jahresabschluss zu haben, veröffentlicht im Handelsblatt einen unvollständigen Jahresabschluss im Umfang der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung und zwar binnen 30 Tagen ab Genehmigung des Jahresabschlusses. Im Handelsblatt wird die Information veröffentlicht, welche Stellungnahme der Bericht des Wirtschaftsprüfers über den Jahresabschluss enthält. Dem Handelsblatt werden die Angaben zur Veröffentlichung ausschließlich elektronisch eingereicht. Vor der eigentlichen Einreichung des Antrages auf Veröffentlichung sind eine Registration und ein Passwort notwendig. Die Registration erfolgt über www.justice.gov.sk. Die Gebühr für die Veröffentlichung der Angaben aus dem Jahresabschluss beträgt 9,90 EUR. Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Internet Die Rechnungseinheit, die den Jahresabschluss gemäß IFRS erstellt, veröffentlicht ihren Jahresabschluss im Internet in dem Umfang, wie er in der Urkundensammlung des Firmenbuches aufbewahrt wurde und veröffentlicht im Handelsblatt die Internetseite, wo der Jahresabschluss veröffentlicht wurde. Der so veröffentlichte Jahresabschluss muss mindestens ein Jahr nach der Veröffentlichung veröffentlicht bleiben. MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, 811 01 Bratislava, www.mandat.sk 2

JAHRESABSCHLUSS 2012 Jahresabschluss und Handelsgesetzbuch Wir möchten Sie auf einige Bestimmungen des HGB bezüglich der Aufbewahrung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses aufmerksam machen: das Gericht entscheidet über die Auflösung der Gesellschaft, z.b. wenn die Gesellschaft die Pflicht, den individuellen Jahresabschluss in der Urkundensammlung aufzubewahren, mindestens 2 nacheinander folgende Rechnungsperioden nicht erfüllt hat. die Vorstandsmitglieder haben den Schaden zu ersetzen, welcher der Gesellschaft dadurch erwächst, dass die Gesellschaft den Jahresabschluss und den konsolidierten Jahresbericht nicht veröffentlicht hat. für die Rechnungslegung und den Jahresabschluss haftet. in der GmbH der Geschäftsführer: a) in der Aktiengesellschaft der Vorstand b) in der Kommanditgesellschaft der Komplementär c) in der öffentlichen Handelsgesellschaft jeder der Gesellschafter. DEFINITION DER EINNAHMEQUELLEN IM AUSLAND Im Zusammenhang mit der Möglichkeit, die Frist für die Einreichung der Steuerklärung für die Einkommenssteuer zu verlängern hat die Finanzdirektion der SR die Stellungnahme verabschiedet, was man unter dem Begriff Einnahmen aus den Auslandsquellen versteht, da nur der Steuerzahler, der solche Einnahmen erzielt hat, kann die Steuerklärung für die Einkommenssteuer in einer verlängerten Frist einreichen. Gemäß der Finanzdirektion ist bei Einnahmen aus der Tätigkeit für die Beurteilung der Einnahmequelle das Staatsgebiet maßgebend, in dem die Tätigkeit physisch erbracht wird. Die Einnahmen aus der Tätigkeit, die aus den Auslandsquellen fließen sind Einnahmen aus der im Ausland geleisteten Tätigkeit (z.b. mittels einer ständigen Betriebsstätte im Ausland). Bei Einnahmen aus der Verfügung über das Vermögen ist für die Beurteilung der Einnahmequelle die Residenz der Person maßgebend, die diese Einnahme auszahlt, bzw. die Anbringung der Liegenschaft. Die Einnahmen aus der Verfügung über das Vermögen, die aus den Auslandsquellen fließen, sind Einnahmen, die von einem Zahler fließen, der Resident eines anderen Staates ist (z.b. Lizenzgebühren, die vom Residenten der CR ausgezahlt werden), bzw. Einnahmen aus der Verfügung über die Liegenschaft im Ausland (z.b. Einnahmen aus der Vermietung einer Liegenschaft, die sich im Ausland befindet). Jana Princová e-mail: jana.princova@mandat.sk Tel.: +421 2 571042-35 Daraus ergibt sich, dass die Tatsache, wenn der Steuerzahler den größten Abnehmer im Ausland hat, kein Grund für eine Verlängerung der Frist zur Einreichung der Steuererklärung des Steuerzahlers darstellt. Der einzige legitime Grund für die Verlängerung der Frist zur Einreichung der Steuererklärung ist die Tatsache, dass Bestandteil der Einnahmen des Steuerzahlers, die das Betriebsergebnis der juristischen bzw. natürlichen Person enthält, die Einnahmen aus den Quellen im Ausland sind. MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, 811 01 Bratislava, www.mandat.sk 3

BLACKLIST DER FINANZDIREKTION Die Finanzdirektion der SR hat auf ihrer Webseite die Liste der MWSt-Zahler veröffentlicht, bei denen Gründe für die Auflösung der Registration entstanden sind. Es handelt sich um sog. Potentielle Risikosubjekte: http://www.drsr.sk/wps/portal Wir erinnern, dass die Novelle des MWSt-Gesetzes, die ab Oktober 2012 gültig ist, Regeln festlegt, wann der MWSt-Zahler für die in der Rechnung angeführte MwSt., die der Lieferant nicht bezahlt hat oder unfähig wurde, zu zahlen, mithaftet. Der Abnehmer wird dann für die MWSt haften, wenn er zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht wusste oder aufgrund von ausreichenden Gründen wissen konnte oder sollte, dass die Steuer seitens des Lieferanten nicht bezahlt wird. Als ausreichender Grund gilt auch die Tatsache, dass der Steuerzahler die Realisierung von steuerbaren Geschäften mit dem Steuerzahler, bei dem Gründe für die Auflösung der Registration entstanden sind, auch nach dem Tag der Veröffentlichung in der Liste auf dem Portal der Finanzverwaltung der SR fortgesetzt hat. Robert Jex e-mail: robert.jex@mandat.sk Tel.: +421 2 571042-13 ÜBERSEHEN SIE NICHT INTRASTAT Informationen Ab. 1. Januar 2013 wurde die Verlautbarung des Statistischen Amtes der SR wirksam, mit der die Möglichkeit, vereinfachte Informationen im INTRASTAT-SK einzureichen, aufgelöst wird. D.h. ab Januar 2013 haben alle Nachrichteneinheiten die Pflicht, vollständige Informationen einzureichen. Rechnungslegungsgesetz Dem Nationalrat der SR wurde der Entwurf der Novelle des Rechnungslegungsgesetzes eingereicht. Die Wirksamkeit wurde ab 1. März 2013 vorgeschlagen. Ziel der Novelle ist die Senkung der Zahl der Rechnungseinheiten, deren Jahresabschluss der Wirtschaftsprüfung unterliegt. Nach dieser Novelle werden die Pflicht, den Jahresabschluss vom Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen, die Rechnungseinheiten haben, deren: Gesamtvermögenswert mind. 4,4 Mio. EUR (ursprünglich 1 Mio. EUR). Nettoumsatz mind. 8,8 Mio. EUR (ursprünglich 2 Mio. EUR). Mitarbeiteranzahl höher als 50 (ursprünglich 30) ist. Martin Šiagi e-mail: martin.siagi@mandat.sk Tel.: +421 2 571042-14 Über die Weiterentwicklung der Novelle des Rechnungslegungsgesetzes werden wir Sie informieren. Wichtige Termine Die Übersicht der wichtigen Termine vom Februar bis April können Sie auf unserer Webseite http://www.mandat.sk finden. MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, 811 01 Bratislava, www.mandat.sk 4

ÜBER UNS Die MANDAT CONSULTING, k.s. und MANDAT AUDIT, s.r.o. wurden im Jahre 2004 als Steuerberatungs- und Prüfungsgesellschaft gegründet. Während unserer ganzen Existenz bieten wir Dienstleistungen im Bereich der Steuerberatung, Buchhaltung und Prüfung kleinen, mittleren und multinationalen Konzernen. Langjährige Erfahrung in Zusammenarbeit mit ausländischen Beratungsgesellschaften, gepaart mit der Kompetenz slowakischer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer garantiert eine allseitige und fachgerechte Beratung unserer Klienten, die auch Großteils aus den Reihen bedeutender ausländischer Investoren kommen. Im Bereich von uns angebotenen Dienstleistungen sind 41 qualifizierte Mitarbeiter im Einsatz. Informationen in diesem Material sind nur informativ. MANDAT CONSULTING, k.s. übernimmt keine Haftung für Beschlüsse, die der Leser aufgrund dieser Ausgabe macht. Wenn Sie den Namen einer anderen Person hinzufügen möchten Ihres Unternehmens in der Liste den Begünstigen MANDAT aktuell, bitte kontaktieren Sie uns per Email auf: news@mandat.sk Bei Interesse um weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter. MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, 811 01 Bratislava, www.mandat.sk 5