Entwurf des BMAS zur Reform des Leistungsrechts der gesetzlichen Unfallversicherungen

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Transkript:

Geplante Veränderungen im Leistungsrecht Ressort Arbeitsund Entwurf des BMAS zur Reform des Leistungsrechts der gesetzlichen Unfallversicherungen Weitere Infos: Heinz.Fritsche@igmetall.de

Gesetzliche Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften) Seit 1884 Arbeitsunfälle versichert später auch Berufskrankheiten und Wegeunfälle ausschließlich durch Arbeitgeber- Beiträge finanziert ist die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers gegen Schäden, die die von ihm verantworteten Arbeitsbedingungen verursachen als einzige Sozialversicherung stabile, im Durchschnitt leicht sinkende Beiträge (von 2003 auf 2005-3,5%) 2

Bisher: Wer eine Berufskrankheit, einen Arbeitsoder Wegeunfall erleidet, bekommt lebenslang eine Rente, die vom Jahreseinkommen und der erlittenen Schädigung abhängt. Ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mind. 20 % wird eine dauerhafte Rente bezahlt. Ob nach der Heilbehandlung wieder gearbeitet werden kann, spielt bei der Rentenhöhe keine Rolle. 3

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Koalitionsvertrag: Die Globalisierung und der Wandel von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft wirken sich zunehmend auf die gesetzliche Unfallversicherung aus. Wir werden in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein Konzept für eine Reform der Unfallversicherung entwickeln, um das System auf Dauer zukunftssicher zu machen. Wesentliche Ziele sind eine Straffung der Organisation, die Schaffung leistungsfähiger Unfallversicherungsträger und ein zielgenaueres Leistungsrecht. Ein Gesetzentwurf soll den gesetzgebenden Körperschaften bis zur Mitte der Legislaturperiode vorgelegt werden. 8

Auch eine Haltung: 9

Vorstellung des BMAS: Ziele: Gerechtere Rentenleistungen Stärkung der beruflichen Rehabilitation Sachgerechte Abgrenzung zwischen Unfallund Rentenversicherung Maßnahmen: Zielgenaue Leistungen Neukonzeption der Erwerbsminderungsrente Zusätzlicher Gesundheitsschadensausgleich Unfallversicherung leistet in der Erwerbsphase, Rentenversicherung im Alter 10

Geltendes Recht Arbeitseinkommen von (1.465 netto) nach Unfall in der Erwerbsphase 11

Erhöhung der Produktivität der Unfallversicherung Künftige Leistungen 12

Darstellung des BMAS: 13

Bemessung der Erwerbsminderungsrente 14

Bemessung des Gesundheitsschadensausgleichs 15

konkrete Schadensberechnung: 100 % - erzielbares Eink. mit Schädigung erziel(tes)bares Eink. ohne Schädigung = Höhe der Erwerbsminderung Erzielbares Einkommen aus zumutbarer Tätigkeit unter Berücksichtigung von verbliebener Leistungsfähigkeit bezogenen Leistungen zur Teilhabe bisheriger Tätigkeit sozialer Gleichwertigkeit (Berufsschutz im 1. Jahr) 16

Künftiges Recht Durchschnittsverdienern (1.465 netto) nach Unfall in der Erwerbsphase 17

Einkommen ohne Unfall 1025,64 1400 1200 1000 800 600 400 1254 980 752 1076 802 752 20% MdE Alter aus Rentenvers. 200 0 alt neu 18

1600 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 Einkommen ohne Unfall 1465 1530 1480 alt 828 1515 1166 neu 1065 40% MdE / 40% Einkommensverlust Alter aus Rentenvers. 19

2500 2000 1500 1000 500 Einkommen ohne Unfall 1904 2328 1809 1385 1955 1435 1385 20% MdE Alter aus Rentenvers. 0 alt neu 20

Arbeitsvermittlung / Zumutbarkeit 21

Verteilung des Versichertenrentenbestandes auf die MdE-Gruppen Anteile 50 48,7 40 30 25,8 20 10 0 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 8,3 4,2 2,1 1,5 1 0,3 1,6 100% MdE HVBG Angaben 22

Kein verantwortungsloser Schnellschuss! Berechtigte Kritik am bestehenden System wird im Arbeitsentwurf nur sehr eingeschränkt aufgegriffen. Unsere bisherige Kritik führt zu Verbesserungen gegenüber BLK- Eckpunkten. Der vom BMAS vorgelegte Arbeitsentwurf enthält nach einer ersten Prüfung zahlreiche Ungereimtheiten. Entgegen bisheriger Beteuerungen sieht der vorliegende Entwurf Einschränkungen bei den Anerkennungsvoraussetzungen von Wegeunfällen vor. Die Aufspaltung von Erwerbs- und Gesundheitsschaden führt nicht wie beabsichtigt zu mehr Gerechtigkeit. Chance vertan Reform wäre im System möglich und sinnvoll. Die Art und Weise, wie das Reformvorhaben im Leistungsrecht vom BMAS vorangetrieben wird, ist nicht akzeptabel. 23

Fazit: Die Reform stellt schwer Verletzte mit geringem Einkommen besser. Das ist zu begrüßen! Dafür wird aber die überwiegende Mehrheit der Betroffenen deutlich schlechter gestellt! Die Risiken durch Verschlechterung des Gesundheitszustands oder der Arbeitsmarktchancen auf die Betroffenen abgewälzt! Die Ablösung der Unternehmerhaftpflicht wird damit in Frage gestellt! Tatsächlich ist die Reform ein Milliardengeschenk an die Arbeitgeber zu Lasten der Versicherten und der gesetzlichen Rentenversicherung! Die Reform droht der Einstieg in die Privatisierung der Unfallversicherung zu werden! 24

24.5. Arbeitsgruppe BLK Informationskampagne zum Leistungsrecht 29.6. Referentenentwurf Kabinettsentscheidung 8.8.? Abschluß der Reformvorhaben Feb. März April Mai Juni Juli August Sept. Okt. Nov 1. Infopaket: Folien, Erläuterungen, Thesenpapier und Resolutionsentwurf für betriebliche, örtliche und bezirkliche Initiativen 3. Febr.-Woche 2. Infopaket: Redebaustein mit Interview Wolfgang Rhode, Flugblatt alle Materialien Internetportal Pressekonferenz mit Betroffenen Brief an MdB`s SV -Tagung 25