Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Jugend, Familie und Bürgerdienste Jugendamt Jugendhilfespezifisches Interessenbekundungsverfahren Überlassung Grundstück Triftstr. 12 für den Bau und Betrieb einer Kindertagesstätte 05. März 2018
Jugendhilfespezifisches Auswahlverfahren mit dem Ziel der Überlassung der Liegenschaft Triftstr. 12 in 13353 Berlin für den Bau und den Betrieb einer Kindertagesstätte mit mindestens 100 Plätzen an einen Träger der freien Jugendhilfe oder an den Eigenbetrieb des Landes Berlin Kindergärten City. Das Bezirksamt Mitte von Berlin, Abteilung Jugend, Familie und Bürgerdienste beabsichtigt, die Liegenschaft Triftstr. 12, 13353 Berlin an einen freien Träger der Jugendhilfe oder an den Eigenbetrieb des Landes Berlin Kindergärten City zu nachfolgend beschriebenen Konditionen und Nutzungszwecken zu überlassen. 1. Ziel des Auswahlverfahrens Ziel des Verfahrens ist die Bereitstellung von wohnortnahen Angeboten in der Bezirksregion Wedding Zentrum zur Sicherstellung der Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf Förderung von Kindern ab dem 1. Lebensjahr. Dazu soll auf der o. g. Vorhaltefläche eine Kindertagesstätte entsprechend der aktuellen Standards und der baulichen Möglichkeiten, die der Standort bietet, gebaut werden. Es sollen mindestens 100 Plätze für Kinder im Alter von acht Wochen bis zum Schuleintritt bereitgestellt werden. 2. Überlassung der Liegenschaft Die Liegenschaft wird zum nachfolgend beschriebenen Nutzungszweck überlassen. Der Träger erstellt auf dem Grundstück eine Kindertagesstätte mit mindestens 100 Plätzen und nimmt diese als Träger in Betrieb. Er muss in der Lage sein, die erforderlichen Baumaßnahmen durchzuführen und die Bauherrenfunktion auszuüben. Dazu gehört ebenso die Ausstattung der Einrichtung und der Freifläche. Der Träger muss eine zügige Inbetriebnahme garantieren. Die Planungen zur Durchführung der baulichen Maßnahmen sind mit den zuständigen Abteilungen des Bezirksamtes Mitte sowie mit der Betriebserlaubnis erteilenden Behörde der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft abzustimmen. Seitens des Bezirks wird ein Gutachten zur Schadstoffbelastung erstellt. Abhängig vom Ergebnis der Schadstoffuntersuchung wird angestrebt, dem Träger die notwendigen Mittel zur Sanierung und dem Abriss des Bestandsgebäudes bereitzustellen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Finanzierung der Freiflächengestaltung zu 90% zu erhalten. Dies ist abhängig von der tatsächlich zu planenden Freifläche und den zur Verfügung stehenden Mitteln. Bezirkliche Mittel für die Errichtung des Gebäudes stehen nicht zur Verfügung. Das Flurstück 518, Flur 020, mit einer Fläche von ca. 1.500 qm befindet sich im Fachvermögen des Jugendamtes und kann dem künftigen Träger gemäß 9 RV Tag für eine Zeitraum von 10 Jahren, mit Verlängerungsoption 5 Jahren überlassen werden. Es ist beabsichtigt, die Nutzung der Liegenschaft als Kindertagesstätte in einem B-Plan planungsrechtlich zu sichern.
3. Hinweise zur Bebauung der Fläche Auf der Fläche befindet sich zur Zeit eine nicht mehr im Betrieb befindliche KFZ-Werkstatt. Durch den Betrieb der Werkstatt ist der Boden größer Z2 kontaminiert. Die Nutzungsmaße auf dem Grundstück werden mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 1,0 sowie der Möglichkeit einer dreigeschossigen Bebauung im Bebauungsplan festgesetzt. Die Überbauung auf diesem Grundstück wurde als offene Bauweise festgesetzt. Das Grundstück ist unter Beachtung der Bauordnung für Berlin in voller Tiefe überbaubar. Die offenen Festsetzungen ermöglichen dem Bauherren eine gewisse Freiheit im Umgang mit der Bebauung, die aufgrund der festgesetzten Nutzung, als auch der Lage des Grundstückes in direkter Nachbarschaft zu den Nutzungen Abenteuerspielplatz und Kinderbauernhof, als sinnvoll erachtet werden. 3. Beschreibung der künftigen Nutzung Grundlage und Kernstück des am Standort zu entwickelnden Gesamtkonzeptes ist ein Tagesbetreuungsangebot für die Betreuung von Kindern im Alter von acht Wochen bis zur Einschulung, basierend auf dem Kindertagesförderungsgesetz. Das Angebot ist aktiv auf die Sicherstellung einer regionalen bedarfsgerechten Versorgung mit Plätzen in Kindertagesstätten, in der Bezirksregion Wedding Zentrum auszurichten. Darüber hinaus werden folgende Inhalte erwartet: 1. Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms 2. Berücksichtigung unterschiedlicher familiärer Bedarfslagen 3. Bereitschaft zur Vernetzung und ggf. Einbindung anderer Angebote und Einrichtungen der Bezirksregion Wedding Zentrum und zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt 4. Mitwirkung in der AG Kita nach 78 AG KJHG 5. Beitritt zur QV-Tag 6. Eintrag in die Transparenzdatenbank
4. Auswahlverfahren Wenn Sie Interesse an der Übernahme der Liegenschaft zu den o. g. Konditionen haben, können Sie ein entsprechendes Angebot abgeben. Neben den Ausführungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Darstellung der Kompetenz Ihres Trägers, das Bauvorhaben entsprechend geltender fachlicher Standards durchzuführen, werden von Ihnen Aussagen zu fachlich-inhaltlichen Fragestellungen erwartet. Bitte verwenden Sie dafür ausschließlich die als Anlagen beigefügten Formblätter, die Zeilengröße kann dem Umfang der Trägeraussagen angepasst werden. 4.1. Allgemeine Aussagen 4.2. Darstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des künftigen Nutzers 4.3. Aussagen zur Realisierung der geplanten Baumaßnahme 4.4. Aussagen zu fachlich-inhaltlichen Fragestellungen des Angebotes (4.1.-4.4. siehe Anlagen) Auf Grund des erforderlichen Investitionsbedarfs wird der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der Kompetenz des Trägers, die baulichen Maßnahmen entsprechend geltender fachlicher Standards durchzuführen, einen hoher Stellenwert beigemessen. In der ersten Phase im Auswahlverfahren erfolgt deshalb die Bewertung Ihrer Aussagen zu den Punkten 4.2. und 4.3. und teilweise Punkt 4.1. Im Ergebnis dessen werden Träger ausgewählt, die aufgrund der in Phase 1 festgestellten Eignung als potentielle Träger in Frage kommen. In der zweiten Phase im Auswahlverfahren werden die fachlich-inhaltlichen Aussagen der in Phase 1 ausgewählten Träger bewertet und Fachgespräche mit ausgewählten Trägern geführt. Es werden drei Träger, die die besten Konzepte eingereicht haben, zu diesen Gesprächen eingeladen. Es wird erwartet, dass die Träger diese anhand von Skizzen und Entwürfen, die Umsetzung ihres baulichen und des geplanten inhaltlichen Konzeptes erläutern. 5. Hinweise Am 13.03.2018 wird in der Zeit von 9.00-10.30 Uhr ein Vororttermin stattfinden. Hier können sie auch Fragen stellen, die im Zusammenhang mit diesem Auswahlverfahren stehen. Bitte teilen Sie Ihr diesbezügliches Interesse per e-mail (torsten.schulz@ba-mitte.berlin.de) mit: Wir melden uns zum Besichtigungstermin am 13.03.2018 an. (Träger/Anzahl und Funktion der Trägervertretungen) Angebote sind schriftlich unter Bezugnahme auf die Ausschreibungsanforderungen bis zum 18.04.2018 (12:00 Uhr) zu richten an: Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Jugend, Familie und Bürgerdienste, Jugendamt Marcus Lehmann, Jug Plan 2 Karl-Marx-Allee 31 10178 Berlin. Damit die Angebote gleichzeitig geöffnet werden können, vermerken Sie bitte Angebot Kita Triftstraße, 13353 Berlin bitte nicht öffnen auf dem Umschlag. Kosten werden im jugendhilfespezifischen Auswahlverfahren nicht erstattet. Es handelt sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Ein Anspruch auf finanzielle Förderung durch das Bezirksamt Mitte von Berlin, entsteht durch die Teilnahme an diesem Verfahren nicht. Bitte nehmen Sie Abstand von der Zusendung weiterer Präsentationsmaterialien Ihres Trägers!
Jugendhilfespezifisches Auswahlverfahren Triftstraße - Zeitplan - Ortsbesichtigung / Trägerinformation 13.03.2018 9.00 10.30 Uhr Einsendeschluss Bewerbungsunterlagen 18.04.2018 (12:00 Uhr) Auswahlentscheidung 1. Phase Bewertung der Unterlagen 25.04.2018 2. Phase Trägergespräche 25.04.2018 Abschluss des Bau- und Überlassungsvertrages mit dem Träger Abschluss des Nutzungsvertrages wird noch festgelegt mit Fertigstellung des Baus