Nr./Datum Thema/Gegenstand Bewerberfrage 1/09.05.20 16 Auswahlverfahren, Mindestanforderun gen, Referenzen Projektsteuerung 1. In der Auswahlmatrix werden an mehreren Stellen Mindestanforderungen gestellt. Handelt es sich bei diesen Anforderungen um Berechtigungen zur Teilnahme oder um Anforderungen die mit Punkten bewertet werden? Zum Beispiel.: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, mittlerer Jahresumsatz von mindestens EUR 400.000 ohne Umsatzsteuer mit vergleichbaren Leistungen Wird ein Mitwettbewerber der die Mindestanforderung erfüllt als berechtigt gewertet oder könnte es sein dass ein Mittwettbewerber mit einem höheren Umsatz besser bewertet wird? 2. Unter Punkt 4 erwarten Sie Referenzen zur Projektsteuerung. Projektsteuerung ist im Wesentlichen die Übertragung und Wahrnehmung von Bauherrenaufgaben. Der Projektsteuerer verwaltet alle am Bauvorhaben Beteiligten im Auftrag des Bauherren. Diese wird auch von Architektur- und Antwort/Klarstellung der Vergabestelle 1. Bei den Mindestanforderungen handelt es sich, wie in der Auswahlmatrix und Beschreibung des Auswahlverfahrens dargestellt, um Eignungsvoraussetzungen für die Teilnahme am Wettbewerb. Nur für Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die diese Mindestanforderungen erfüllen, ist die in der Auswahlstufe 1 festzustellende Eignung gegeben. Der als Mindestanforderung nachzuweisende Jahresumsatz ist kein Bewertungskriterium, d. h. es werden dafür in der Auswahlstufe 2 oder 3 keine Punkte vergeben. Allein das auch als Mindestanforderung nachzuweisende, unter I.3.a der Beschreibung des Auswahlverfahrens bezeichnete Referenzprojekt im Wohnungsneubau - Realisierungsstadium (III.1.3 Ziff. 9a der Bekanntmachung, anzugeben unter II, Seite 12 des Teilnahmeantrages) wird in der Auswahlstufe 2 auch bewertet. 2. Die in der Auswahlstufe 3 zu bewertenden Referenzprojekten für Projektsteuerung sollen sich tatsächlich auf Projektsteuerungsleistungen im engeren Sinne, also die Wahrnehmung von Bauherrenaufgaben und Steuerung aller Planungs- und Überwachungsbeteiligten sowie der ausführenden Unternehmen im Hinblick auf die Einhaltung von Qualitäten, Kosten und Terminen, beziehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Referenzen dem Bewerber oder einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zugerechnet werden müssen. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich
2/10.05. Objekte, Wohneinheiten Referenzen 3/10.05. Benennung von Nachunternehmern bei verschiedenen Bewerbern/Bewerb ungsgemeinschafte Ingenieurbüros wahrgenommen ist aber aus verständlichen Gründen kein Standardleistungsspektrum, da es das Wesen der Projektsteuerung ist Beteiligte am Bau, also auch Architekten, zu steuern. Haben Sie vor diese Leistung auch zu vergeben? Oder erwarten Sie Aussagen zum Qualitätsmanagement bzgl. Kosten, Qualitäten, Terminen? 1. Ist die Realisierung der ca. 265 Wohneinheiten auf alle 3 Lose aufgeteilt oder sind diese 265 Wohneinehiten je Neubau zu verstehen? 2. Doppelnennung Referenzen: dürfen die Referenzen, wenn sie den Anforderungen der Auslobung entsprechen, gleichzeitig als Referenz für die Entwurfsplanung und als Referenz für die Realisierung verwendet werden? 1. Dürfen sich Nachunternehmer mehrfach (also in verschiedenen Teams) bewerben? insoweit aber auch auf Referenzen von Drittunternehmen berufen, wenn diese sich durch eine dem Teilnahmeantrag beizufügende Erklärung verpflichten, im Auftragsfalle ihre Ressourcen zur Verfügung zu stellen (Siehe VI.3 Ziff. 5 der Bekanntmachung) In den Eigenerklärungen Bewerber/der Bewerbungsgemeinschaft zu den Referenzprojekten unter III.4.1 und 2. des Teilnahmeantrages oder weiteren Nachweisen werden Aussagen zu den ausgeführten Projektsteuerungsleistungen erwartet, also auch dazu, worauf sich diese bezogen. Stand 10.05.2016 1. Die Realisierung von ca. 265 Wohneinheiten ist Gegenstand von Los 1 Straße am Flugplatz. Los 2 Fischerhüttenstraße 41 - bezieht sich auf die Realisierung von ca. 130 Wohneinheiten und Los 3 Ilsestraße 18-80 - auf mind. 250 Wohneinheiten. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Beschreibung der Projektspezifika der einzelnen Lose in der Bekanntmachung, jeweils unter II.2.4, verwiesen. 2. Ja, das ist zulässig. 1. Eine Mehrfachbenennung derselben Nachunternehmer und Berufung auf deren Ressourcen durch mehrere Bewerber/Bewerbergemeinschaften ist zulässig. Wegen des gebotenen Geheimwettbewerbs, kann eine solche Mehrfachbenennung von mehreren für die Verhandlungen
n ausgewählten Bietern jedoch dazu führen, dass die betroffenen Nachunternehmer von der Teilnahme an den Verhandlungsgesprächen ausgeschlossen werden müssen. 4/10.05. Benennung von Nachunternehmern bei verschiedenen Bewerbern/Bewerb ungsgemeinschafte n 2. An welcher Stelle wird das Planungsteam namentlich benannt - wenn man hinsichtlich der Eignung nicht auf die Ressourcen der Nachunternehmer angewiesen ist? Wir stellen die Frage, ob sich Unterauftragnehmer im GP-Modell (in unserem Fall Tragwerksplanung) in mehreren GP-Teams mit bewerben können, ob also eine Mehrfachbewerbung von Unterauftragnehmern zulässig ist oder ob dies zum Ausschluss der jeweiligen GP- Teams führen würde. Wir haben dazu in der Ausschreibung keine konkreten Hinweise finden können. 2. Der Bewerber ist unter A (Seite 3) des Teilnahmeantrages zu benennen. Soweit es sich bei dem Planungsteam um eine Bewerbergemeinschaft aus mehreren Unternehmen handelt, sind diese auch unter A (Seite 3 bis 5) zu benennen. Es wird auf die Bieterinformation Nr. 3.1 verwiesen. 5/11.05. Für die technische Leistungsfähigkeit, Architekten und Ingenieurleistungen lt. 33 (Objektplanung), beziehen wir uns nicht auf Drittunternehmer für die Referenzen. Wir beziehen uns aber auf Drittunternehmer bei den HOAI- Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft auszufüllen. Für jedes Drittunternehmen sind die Angaben unter A des Teilnahmeantrages, Seite 6 zu machen. Die Verpflichtungserklärungen gemäß VI.3 Ziff. 5 der Bekanntmachung sind wie auf Seite 4 des Teilnahmeantrages beschrieben von jedem Drittunternehmen gesondert abzugeben und
Paragraphen 51 (Tragwerksplanung), 53 (Technische Ausrüstung), 38 (Freianlagen). Sollen die Nachunternehmer den Teilnahmeantrag ausfüllen oder soll nur eine Verpflichtungserklärung beigefügt werden? 6/11.05. Ist als Referenz für die Projektsteuerung ein eigenverantwortlich als Generalplaner durchgeführtes Projekt möglich, wo man u.a. die Koordinierung der Planungsbeteiligten und die Kosten- und Terminsteuerung inne hatte? 7/12.05. Referenzen III.2.3 Ziff. 9a und 9b Wir haben eine Frage bezüglich der unter Ziffer III.2.3 Nr. 9 a anzugebenen Referenz. In der Bekanntmachung wird mindestens eine Referenz gefordert und kein maximum angegeben. Heißt das wir können maximal viele Referenzen angeben, die den geforderten Kriterien entsprechen? diese Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Eine Referenz für Generalplanerleistungen ist insoweit nicht ausreichend. Es wird auf die Bewerberinformation 1.2. verwiesen. Stand: 12.05.2016 Nein. Unter III.1.3 Mindeststandards zu 9a. der Bekanntmachung ist angegeben mindestens ein realisiertes Projekt im Wohnungsneubau (mit weiteren Mindestanforderungen). Hiermit wird lediglich deutlich gemacht, dass es sich um Mindestanforderungen an die Eignung/technische und berufliche Leistungsfähigkeit handelt, die mit dem einen, im Teilnahmeantrag unter II. (Seite 12) von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft anzugebenen Referenzprojekt Wohnungsneubau zu Ziffer III.2.3 Nr. 9a erfüllt werden müssen. Wie in der Auswahlmatrix und Beschreibung zum Auswahlverfahren beschrieben, wird dieses eine, von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft anzugebene Referenzprojekt auf der 2. Auswahlstufe ggf. auch bewertet.
8/12.05. Drittunternehmen, Referenzen, VI.3. Nr. 5; Referenzen Gleiche Frage zu Ziffer III.2.3 Nr. 9 b 1. In den weiteren Informationen zur Bekanntmachung steht unter dem Abschnitt IV: Verfahren, Punkt 5, dass sich Bewerber hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit auf Drittunternehmen berufen können. Heißt das, dass der Bewerber / die Bietergemeinschaft ein Drittunternehmen angeben kann, welches dann Referenzprojekte für die Entwurfsplanung oder für die Realisierung als Nachweis der Leistungsfähigkeit bereitstellt? Bzw. heißt das, dass die Referenzen nicht ausschließlich von den Generalplanern angeboten werden müssen, sondern man sich auch auf Nein. Unter III.1.3 Mindeststandards zu 9b. der Bekanntmachung ist angegeben mindestens ein realisiertes Projekt im Hochbau (mit weiteren Mindestanforderungen. Hiermit wird lediglich deutlich gemacht, dass es sich um Mindestanforderungen an die Eignung/technische und berufliche Leistungsfähigkeit handelt, die mit dem einen, im Teilnahmeantrag unter II. (Seite 13) von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft anzugebenen Referenzprojekt Hochbau zu Ziffer III.2.3. Nr. 9 b erfüllt werden müssen. Eine Bewertung dieses Referenzprojektes auf der 2. Auswahlstufe erfolgt nicht. Die Referenzprojekte können grundsätzlich auch von Drittunternehmen erbracht worden sein. Wenn und soweit sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit, insbesondere auch zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen, hierauf berufen will, bedarf es der unter VI.3 Nr. 5 der Bekanntmachung geforderten Verpflichtungserklärung. Zur Erfüllung der Mindestanforderungen für die Referenzen für Planungsleistungen im Bereich Hochbau/Architektur - Entwurfsstadium nach III..2.3 Nr. 8, würden allerdings Referenzen für Tragwerksplanungsleistungen nicht ausreichen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eignung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters/der Bietergemeinschaft während des gesamten Vergabeverfahrens gegeben sein und nachgewiesen werden muss. Insoweit müssen auch die Drittunternehmen, auf die sich die Bewerber im Teilnahmewettbewerb zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit berufen, von den Bietern/Bietergemeinschaften beibehalten
Referenzen von zb. Tragwerksplanern berufen kann? 2. Zu den Referenzprojekten unter Punkt 9: "Angaben zu Referenzprojekten für die Realisierung", haben Sie angegeben, dass der Bewerber Vor-, Entwurfs-, Genehmigungsund Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung (LP2-8) erbracht haben muss. Heißt das, dass zb. Projekte von Bewerbern oder Drittunternehmen nicht als Referenz anerkannt werden, wenn bei diesen von den Planern nicht alle Leistungen erbracht wurden? 9/13.05. Umsatzangaben Unter D wird nach Umsatzerlösen gefragt. Unsere Buchhaltung sagt es gibt Erlöse oder Umsatz aber Umsatzerlöse kennt sie nicht. Was für angaben meinen sie dort? werden, und dürfen nicht ausgewechselt werden. Ja. Gefordert sind hier die Umsatzangaben gemäß III.1.2. Nr. 7 der Bekanntmachung. Aus Sicht der Vergabestelle handelt es sich bei den Bezeichnungen Erlös, Umsatz, Umsatzerlös um denselben Begriff. Stand: 13.05.2016