Hessische Landesbahn (HLB): Neubau einer Wartungshalle, Kasteler Straße 45, Wiesbaden

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Transkript:

Hessische Landesbahn (HLB): Neubau einer Wartungshalle, Kasteler Straße 45, Wiesbaden Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und Kurzgutachten zum Vorkommen von geschützten Arten Stand: 8.6.217 Auftraggeber: InfraServ Wiesbaden Kasteler Straße 45 6523 Wiesbaden Bearbeiter: Dipl.- Biol. Alexander Roos Dipl.- Ing. agr. Petra Holzwarth Dipl.- Biol. Rudolf Twelbeck LANDSCHAFTSÖKOLOGIE UND ZOOLOGIE Dipl.-Biol. Rudolf Twelbeck Im Leimen 2, 5513 Mainz Tel. (6131) 99 95 -

Inhaltsübersicht Seite 1 Ausgangslage...3 2 Methoden...4 3 Ergebnisse...4 3.1 Biotoptypen...4 3.2 Fauna...8 4 Artenschutzrechtliches Fazit...9 5 Literatur...1 Anlagen 1 Bestand Biotoptypen nach Hessischer Kompensationsverordnung (aus BÖGER & RAUSCH 28) 2 Konfliktlageplan 2

1 Ausgangslage Der Bebauungsplan "Grünzug Industriepark" (LANDESHAUPTSTADT WIESBADEN - DER MA- GISTRAT- STADTPLANUNGSAMT 21) im Ortsbezirk Wiesbaden Biebrich soll umgesetzt werden. In diesem Gebiet ist der Neubau einer Wartungshalle für Schienenfahrzeuge geplant. Aus technischen Gründen liegt dieser Neubau kleinflächig außerhalb des gültigen Bebauungsplangebietes (siehe Anlage 2). Daher ist eine Anpassung des Fachgutachtens Tiere und Pflanzen, Boden und Wasser (BÖGER & RAUSCH 28) erforderlich, das hiermit vorgelegt wird. 3

2 Methoden Die Begutachtung des Vorhabensgebietes fand am 3.3.217 und am 1.4.217 statt. 3 Ergebnisse 3.1 Biotoptypen Die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung wurde bereits im Fachgutachten Tiere und Pflanzen, Boden und Wasser (BÖGER & RAUSCH 28) abgearbeitet. Das Bauvorhaben zum Neubau der Wartungshalle nimmt nun etwas mehr in Anspruch als im Bebauungsplan ausgeführt, nämlich zusätzlich 1.11 Quadratmeter. Die zusätzliche Versiegelung entsteht durch den vergrößerten Hallenbau und dessen Umfahrung. Aus diesem Grunde ist an dieser Stelle eine Nachbilanzierung auf der Grundlage der aktuellen Planung erforderlich. Nach der Neubilanzierung ergibt sich eine der e insgesamt mit einer positiven Bilanz (+42.236 Punkte). Die ursprüngliche Bilanz ist in dem Fachgutachten Tiere und Pflanzen, Boden und Wasser (BÖGER & RAUSCH 28) enthalten. Hier ergab sich eine positive Bilanz von +78.635 Punkten. Durch die Vergrößerung der versiegelten in der jetzigen Bilanz ist dieser Überschuss an Punkten geringer, aber immer noch vorhanden mit +42.236 Punkten. Über die im Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen hinaus sind somit keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Nachfolgend wird die Bilanz tabellarisch dokumentiert (siehe Tabelle 1). 4

Tabelle 1: Übersicht Eingriffs-/Ausgleichsbilanz Biotoptypen- Code 1.152 2.2 2.5 5.243 6.93/6.4 9.12+ 9.12++ 9.13 9.22 9.29 1.51 1.51/ 1.53/ 1.71/11221 Bezeichnung Werte aus Fachgutachten BÖGER & RAUSCH (28) Zusatzbewertung (Erläuterung s. u.) x Aktualisierte Werte nach geplantem Hallenbau neu neuer Vorwald (Schlagfluren, Naturverjüngung...) 2.73 9 nach 2.2.5 41 84.993 2.73 41 84.993 Trockene bis frische, basenreiche, voll entwickelte Gebüsche, Hecken, Säume 312 41 12.792-25 287 41 11.767-1.25 Hecken-/Gebüschpflanzung (standortfremd, Ziergehölze) 1.398 23 32.154-16 1.238 23 28.474-3.68 Naturfern ausgebaute Gräben/Fließgewässer 26 7 1.82 26 7 1.82 Übergang Naturnahe Mittel aus en, + 5 Grünlandeinsaat/Magerrasen nach 2.2.5 588 5 29.4 588 5 29.4 Kurzlebige Ruderalfluren 1.779 8 nach 2.2.5 31 55.149 1.779 31 55.149 Kurzlebige Ruderalfluren 3.458 1 nach 2.2.5 33 114.114 3.458 33 114.114 Wiesenbrachen und ruderale Wiesen 1.93 39 75.27-39 1.54 39 6.6-15.21 Wärmeliebende ausdauernde 3 nach 2.2.5 Ruderalfluren meist trockener Standorte 66 39 23.634-15 456 39 17.784-5.85 Hochstaudenbestände in KV nicht enthalten aus aggresiven Neophyten 21-15 -15 21-2.25-2.25 Sehr stark oder völlig versiegelte n 28.24 3 84.612 28.24 3 84.612 Gewerbe- und Mischgebietsbau-flächen, panteile Biotopunkte durch nach B-Plan u. Mittlung d. Anteile Baunutzungsverordnung 39.41 5,65 22.582 39.41 5,65 22.581,65 -,35 (ohne Bestand) 5

Biotoptypen- Code 1.51/ 1.53/ 1.71/11.221 1.52 1.53 1.53/ 4.22/ 11.224 1.53/ 4.22/ 11.224/ 11.225.2 1.53/ 11.225.2 1.54 1.71 1.72 11.221 11.223 Bezeichnung Sondergebietsbauflächen, Biotopanteile nach B-Plan u. Baunutzungsverordnung (ohne Bestand) Nahezu versiegelte n, Pflaster Schotter-, Kies- und Sandwege, -plätze o- ähnliche n Grünzug am InfraServ- Parkplatz Biotoptypenanteile nach Entwurf zur Grünzugsplanung Zentraler Grünzug Biotoptypenanteile nach Entwurf zur Grünzugsplanung Grünzug südlich Salzstraße Biotoptypenanteile nach Entwurf zur Grünzugsplanung Befestigte und begrünte n (Rasenpflaster, Werte aus Fachgutachten BÖGER & RAUSCH (28) 5.12 1.763 14.769 5.181 19.467 1.661 835 9.24 1.42 3.69 2.1 Zusatzbewertung (Erläuterung s. u.) punkte durch Mittlung d. Anteile Rasengittersteine) Dachfläche, nicht begrünt1 Dachfläche, begrünt Gärtnerisch gepflegte Anlagen im Verkehrs- und Siedlungsraum Hausgärten intensiv genutzt, mit Baumbestand, öffentliches Grün mit Ziergehölzen punkte durch Mittlung d. Anteile punkte durch Mittlung d. Anteile punkte durch Mittlung d. Anteile x Aktualisierte Werte nach geplantem Hallenbau neu neuer 5,39 27.597 5.12 5,39 27.596,8 -,2 3 6 29,8 3,1 33,9 7 3 19 14 2 32.289 88.614 154.394 585.957-28 56.38 5.845 27.72 26.638 42.966 4.2 1.763 14.769 5.181 19.187 1.661 835 9.24 1.42 3.69 2.1 3 6 29,8 3,1 33,9 7 3 19 14 2 32.289 88.614 154.393,8 577.528,7 56.37,9 5.845 27.72 26.638 42.966 4.2 -,2-8.428,3 -,1 6

Biotoptypen- Code 11.224 11.225.1 Zwischensumme Traufflächen 4.11 4.12 4.12 4.21 4.22 4.31 4.32 Bezeichnung Intensivrasen u. vegetationsarme Trauf-flächen unter Gehölzen Extensiv gepflegte Rasenflächen Einzelbaum, einheimisch Einzelbaum, nicht heimisch, pauschal ü. wassergebunden. Decke im Zwischensumme Gesamtbiotopwert Planzustand Gesamtbilanz Werte aus Fachgutachten BÖGER & RAUSCH (28) 2.39 4.767 1.476 45 Grünzug Einzelbaum, nicht heimisch 1.185 Baumgruppe, einheimisch 664 Baumgruppe, nicht einheimisch 98 Allee, Baumreihe, einheimisch 7 Allee, Baumreihe, nicht einheimisch (Pappelreihe) 2.436 Zusatzbewertung (Erläuterung s. u.) 16.27 (hne Traufen) 1 21 31 26 26 33 28 31 x 23.9 1.17 Aktualisierte Werte nach geplantem Hallenbau 1.945.597-1.11 45.756 11.7 3.81 21.912 2.744 2.17 26 63.336 2.124.25 neu 2.39 4.767 1.476 45 1.185 664 98 7 1 21 31 26 26 33 28 31 neuer 23.9 1.17 1.99.197,85-36.399,15 45.756 11.7 3.81 21.912 2.744 2.17 2.436 26 63.336 178.428 2.87.625,85-36.399,15 42.235,85 7

3.2 Fauna Im Vorhabensgebiet kommen keine Reptilien vor. Entlang der Bahngleise bleibt ein Wanderkorridor für in Zukunft einwandernde Reptilien vorhanden. Sonstige geschützten Arten wurden bei den Kartierungen nicht nachgewiesen. 8

4 Artenschutzrechtliches Fazit Die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des 44 (1) BNatSchG lauten: "Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (Zugriffsverbote)." Laut Fachgutachten von BÖGER & RAUSCH 28 kommt die Blauflügelige Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescens) vor. Für sie wurde bereits vorlaufend eine Ausgleichsfläche geschaffen. Durch das Vorhaben werden die Vorschriften des 44 (1) BNatSchG nicht verletzt. 9

5 Literatur BÖGER, K. & G. RAUSCH (28): Grünzug Industriepark (Wiesbaden-Biebrich). Fachgutachten Tiere und Pflanzen, Boden und Wasser (als Anlage zum Umweltbericht). - unveröffentl. Gutachten im Auftrag der Landeshauptstadt Wiesbaden BNATSCHG (29): Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Bundesnaturschutzgesetz 29. - Bundesgesetzblatt, 38 S., Bonn KV (215): Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ausgleichsabgaben des Landes Hessen (Kompensationsverordnung - KV) vom 1. September 25, letzte 215. - http://www.umwelt-online.de/recht/natursch/laender/he/kv_ges.htm (5.8.216) LANDESHAUPTSTADT WIESBADEN - DER MAGISTRAT- STADTPLANUNGSAMT (21): Begründung zum Bebauungsplan "Grünzug Industriepark" im Ortsbezirk Biebrich nach 9 (8) Baugesetzbuch. - 38 S., Wiesbaden 1