Seite Landeshauptstadt München Referat für Gesundheit und Umwelt

Ähnliche Dokumente
Seite Landeshauptstadt München Referat für Gesundheit und Umwelt

Seite Landeshauptstadt München Referat für Gesundheit und Umwelt

Seite Landeshauptstadt München Referat für Gesundheit und Umwelt

Seite Landeshauptstadt München Referat für Gesundheit und Umwelt

Seite Landeshauptstadt München Referat für Gesundheit und Umwelt

Seite Landeshauptstadt München Referat für Bildung und Sport

Seite Landeshauptstadt München Referat für Gesundheit und Umwelt

Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 21 Pasing-Obermenzing vom Öffentliche Sitzung

Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung

und Umwelt Umweltschutz - Leitung

Kommunalreferat Vermessungsamt

Landeshauptstadt München Schul- und Kultusreferat

Direktorium Hauptabteilung II Verwaltungsabteilung

Seite Landeshauptstadt München Referat für Gesundheit und Umwelt

Seite Landeshauptstadt München Personal- und Organisationsreferat

Landeshauptstadt München Oberbürgermeister

Landeshauptstadt München Referat für Gesundheit und Umwelt

Kommunalreferat Vermessungsamt

Kommunalreferat GeodatenService

Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN-HA II/40 VS PLAN-HA II/40 V PLAN-HA II/542

Seite Landeshauptstadt München Personal- und Organisationsreferat

vorab bedanken wir uns für die eingeräumten Fristverlängerungen zur Beantwortung Ihrer Anfrage.

Referat für Gesundheit und Umwelt Steuerungsunterstützung RGU-S-BM

Kommunalreferat Vermessungsamt

und Umwelt Umweltschutz Umweltplanung, Ressourcenschutz, Agenda RGU-UW 12

Seite Landeshauptstadt München Referat für Bildung und Sport

Kreisverwaltungsreferat

Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15 Trudering-Riem vom Öffentliche Sitzung

Seite Landeshauptstadt München Referat für Gesundheit und Umwelt

Seite Landeshauptstadt München Referat für Bildung und Sport

Kommunalreferat GeodatenService

Kommunalreferat Vermessungsamt

Kommunalreferat Vermessungsamt

und Umwelt Umweltschutz Immissionsschutz, ÖKOPROFIT, Innenraumschadstoffe RGU-UW 24

Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom Öffentliche Sitzung

Referat für Arbeit und Wirtschaft Wirtschafts- und beschäftigungspolitische

Kommunalreferat Grundstücksverkehr

Seite Landeshauptstadt München Referat für Gesundheit und Umwelt

und Umwelt Steuerungsunterstützung Kreisverwaltungsaufgaben RGU-S-KVA

und Umwelt Umweltschutz Wasserrecht RGU-UW23

Seite Landeshauptstadt München Personal- und Organisationsreferat

Referat für Gesundheit und Umwelt Immissionsschutzrecht RGU123

Sozialreferat Amt für Soziale Sicherung S - I - APB 4

und Umwelt Umweltschutz Wasserrecht RGU-UW23

Baureferat Tiefbau. Telefon Telefax Experten-Hearing zum Thema Rußpartikel- und Gas-Filter für die Tunnel am Mittleren Ring

Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt

Kommunalreferat Grundstücksverkehr

Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN HA II/20 VS

Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN-HAI-32-3

und Umwelt Umweltschutz Wasserrecht RGU-UW23

Die Aufsichtsratsmitglieder der Deutsches Theater Betriebs-GmbH werden gemäß 10 (2) der Satzung vom Gesellschafter ernannt.

Kommunalreferat Immobilienmanagement

Baureferat Verwaltung und Recht

Wie viele Säle und Hallen für Musik- und Konzertveranstaltungen mit einem Fassungsvermögen von über 500 Besuchern gibt es momentan in München?

Katastrophenschutz-Sonderplan

Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN HA II/22 P PLAN HA II/22 V

Referat für Gesundheit und Umwelt Umweltschutz Immissionsschutz RGU-UW 13

Referat für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement Stadtwerke und MVV

Seite Landeshauptstadt München Referat für Gesundheit und Umwelt

Kreisverwaltungsreferat R 1

Seite Landeshauptstadt München Personal- und Organisationsreferat

1. Unterlassene Alleepflanzungen des Baureferates Bürger

Referat für Stadtplanung. und Bauordnung Stadtplanung PLAN HA II/20 VS. Telefon: Telefax:

Rathaus. Umschau. Inhaltsverzeichnis. Freitag, 7. August 2009 Ausgabe 148

Landeshauptstadt München Oberbürgermeister

Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung

Kommunalreferat Markthallen München

München wird inklusiv Antrag Nr / A von Frau Stadträtin Elisabeth Schmucker vom

2. Gehwegparker Ecke Schloß-Prunn-Straße / Kruckenburgstraße. 4. Anträge, Anfragen und Schreiben an die Stadtverwaltung - kein Eingang -

Seite Referat 1 für Arbeit und Wirtschaft

Baureferat Tiefbau. Telefon: Telefax: Fahrradstellplätze an der Donnersbergerbrücke

Kommunalreferat Grundstücksverkehr

Direktorium HA II / Verwaltungsabteilung

Referat für Gesundheit und Umwelt Umweltschutz Umweltvorsorge RGU-UW 12

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Referat für Arbeit und Wirtschaft Beteiligungsmanagement

Unterausschuss Allgemeines, öffentliche Ordnung und Grundsatzfragen

Landeshauptstadt München Schul- und Kultusreferat

Direktorium Hauptabteilung I Rechtsabteilung D-I-R

Schul- und Kultusreferat Abteilung Bau und Planung BP/SG 1

Kreisverwaltungsrefera

Bildung und Sport Geschäftsbereich A Fachabteilung 4 Grund-, Mittelund Förderschulen RBS-A-F4

Beschluss des Schul- und Sportausschusses des Stadtrates vom (SB) Öffentliche Sitzung

Kommunalreferat Landwirtschaftliche Betriebe

Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom (SB) Öffentliche Sitzung

Büro 3. Bürgermeister

Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft am (SB) Öffentliche Sitzung

Seite Landeshauptstadt München Referat für Bildung und Sport

Referat für Arbeit und Wirtschaft. Kommunale Beschäftigungspolitik. Qualifizierung. Telefon Telefax Weingärtler

Referat für Arbeit und Wirtschaft Wirtschafts- und beschäftigungspolitische Grundsatzfragen

Landeshauptstadt München

und Bauordnung Stadtsanierung und Wohnungsbau PLAN-HA-III-2

und Umwelt Umweltschutz Abfallrecht RGU-UW 22

Münchner Stadtentwässerung

Landeshauptstadt München Kommunalreferat

Referat für Gesundheit und Umwelt Umweltschutz RGU-UW-R

Ein Anhörungsrecht eines Bezirksausschusses besteht nicht.

Münchner Volkstheater GmbH (MVT); BA-Antrag und -Empfehlungen; StR-Anträge

Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

München installiert Wasserspender zum kostenlosen Auffüllen von Wasserflaschen

Transkript:

Seite Landeshauptstadt 1 von 5 München Referat für Gesundheit und Umwelt I. Herrn Stadtrat Dr. Georg Kronawitter Herrn Stadtrat Hans Podiuk Frau Stadträtin Beatrix Burkhardt Rathaus Joachim Lorenz Berufsmäßiger Stadtrat 26.08.2009 Zeckenplage lässt die Stadt ihre Bürger alleine? Schriftliche Anfrage gemäß 68 GeschO von Herrn StR Dr. Georg Kronawitter, Herrn StR Hans Podiuk, Frau StRin Beatrix Burkhardt vom 08.08.2009 Sehr geehrte Frau Stadträtin Burkhardt, sehr geehrter Herr Stadtrat Dr. Kronawitter, sehr geehrter Herr Stadtrat Podiuk, Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Ihnen wurde von einer Familie aus Trudering geschildert, dass es dieses Jahr auffallend viele Zecken gäbe und dass nun alle Familienmitglieder an Borreliose erkrankt seien. Da es sich verbiete im am Grundstück angrenzenden Landschaftsschutzgebiet einen Rückschnitt oder Saumschnitt vorzunehmen, habe die Familie keine Chance, die Zeckenplage auf ihrem Grundstück wirksam einzudämmen. Die Familie sei angesichts der bereits erfolgten Infizierung und der Gesundheitsgefahren durch Zecken verunsichert und benötige Hilfe. Bayerstr. 28a 80335 München Telefon:089 233-4 75 00 Telefax: 089 233-4 75 05

Seite 2 von 5 Herr Oberbürgermeister Ude hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des Referates für Stadtplanung und Bauordnung und des Schul- und Kultusreferates wie folgt: Frage 1: Wer ist innerhalb der Stadtverwaltung für die Information über Zecken und die Betreuung von entsprechenden Bürgeranfragen zuständig? Gibt es ein entsprechendes Servicetelefon? Die Zuständigkeit zur Information über die beiden häufigsten durch Zecken übertragbaren Erkrankungen FSME und Borreliose und Möglichkeiten der individuellen Prävention durch Impfung, Kleidung, usw. liegt im Referat für Gesundheit und Umwelt, Sachgebiet Impfwesen. Über das Servicetelefon Impfwesen können Bürgerinnen und Bürger individuell beraten werden (täglich Montag bis Freitag 11.00 bis 12.00 Uhr, Telefonnummer 233-37657). Darüber hinaus findet jährlich im Frühjahr im Informationszentrum, Dachauer Str. 90 für etwa 4 Wochen eine Ausstellung zu FSME und Borreliose statt. Für Fragen zum Landschaftsschutz ist die untere Naturschutzbehörde zuständig (vgl. Antwort zu Frage 2). Frage 2: Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, in Situationen, in denen möglicherweise eine Gesundheitsgefahr für die unmittelbaren Nachbarn besteht, Eingriffe in ein Landschaftsschutzgebiet vorzunehmen? Hierzu führt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung aus: Im Bereich der Markgrafenstraße, die in der vorliegenden Anfrage als Bezugsfall genannt wird, befinden sich sowohl das Landschaftsschutzgebiet Truderinger Wald als auch der geschützte Landschaftsbestandteil Am Hochacker. Die Schutzkategorie des geschützten Landschaftsbestandteils (Art. 12 Bayerisches Naturschutzgesetz) ist höher als die des Landschaftsschutzgebietes (Art. 10 Bayerisches Naturschutzgesetz). Grundsätzlich ist in beiden Schutzgebieten die Entfernung von Gehölzen erlaubnispflichtig und nur bei triftigen Gründen erlaubnisfähig.

Seite 3 von 5 Zur Entfernung von Gehölzen bzw. der Mahd von hochgewachsenen Gräsern zur Zeckenbekämpfung ist folgendes auszuführen: Zecken leben bevorzugt an Wegrändern mit hochgewachsenen Gräsern, an Waldrändern, Bachufern und in Waldlichtungen an Pflanzen bis zu einer Höhe von ca. 1,5 m. Sie mögen feucht-warmes Klima. Zecken selbst sind nicht oder nur wenige Meter mobil, sie werden jedoch durch ihre Wirtstiere, kleine und größere Säugetiere sowie auch Vögel verbreitet. Die Landesstiftung Baden-Würtemberg betreut ein Forschungsprojekt zur Borreliose-Prävention und Zeckenbekämpfung, das im Ergebnis konkrete Handreichungen für Kommunen liefern soll. Zum derzeitigen Zeitpunkt lassen sich noch keine Aussagen machen, ob das Entfernen der halbhohen Pflanzen am Waldrand eine wirksame Methode zur Zeckenbekämpfung darstellt, wenn die Zecken im der gesamten Umgebung vorkommen. Ungeklärt ist darüberhinaus, in welchem Umfang diese Maßnahme erfolgreich auszuführen wäre. Als vorläufiges Ergebnis wird empfohlen, den Rasen im eigenen Garten kurzzuhalten und den Zaun für die o.g. Wirtstiere undurchdringlich zu machen, da die Zecken durch diese verbreitet werden. Bei mit Zecken befallenen Vögeln kann diese Maßnahme jedoch nicht greifen. Nach Abschluss des Forschungsprojektes voraussichtlich Anfang nächsten Jahres ist mit belastbaren Ergebnissen und klaren Empfehlungen zu rechnen, denen sich die untere Naturschutzbehörde nicht verschließen wird. Rechtlich ist jedoch stets die Angemessenheit der Maßnahme zu prüfen, d.h. der zu erwartende Erfolg der Maßnahme ist mit dem mit der Maßnahme verbundenen Eingriff in das Schutzgebiet abzuwägen. Es erscheint am zielführendsten, den Abschluss des Forschungsprojektes abzuwarten, um sachgerecht entscheiden zu können. Schriftliche Anträge zur Entfernung von Vegetation zur Zeckenbekämpfung liegen der unteren Naturschutzbehörde nicht vor. Auch zu mündlichen Auskünften zu dieser Thematik haben wir keine Informationen. Wir empfehlen den betroffenen Bürgern, sich an das Vorzimmer der unteren Naturschutzbehörde zu wenden (Tel.: 233-227999). Dieses kann zur Erläuterung der Sachlage im Einzelnen an einen sachverständigen Kollegen vermitteln. Frage 3: Gibt es Erkenntnisse, dass auch an der ebenfalls an der Markgrafenstraße am Waldrand gelegenen Grundschule vermehrt Zecken auftreten? Was kann hier vorbeugend zum Schutz der Kinder unternommen werden?

Seite 4 von 5 Hierzu führt das Schul- und Kultusreferat aus: Weder dem Schulreferat noch den zuständigen Mitarbeitern des Baureferates-Gartenbau liegen Erkenntnisse bzw. Meldungen vor, dass an der Grundschule Markgrafenstraße vermehrt Zecken aufgetreten sind. Die Grasflächen auch außerhalb des Schulgeländes werden regelmäßig durch das Baureferat gemäht und damit kurz gehalten. Weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Kinder sind daher derzeit nicht erforderlich. Mit freundlichen Grüßen Joachim Lorenz

Seite 5 von 5 II. Abdruck von I. (vorab per E-Mail) an das Direktorium D-HA II/V1 270/AZ-09/1 an das Presse- und Informationsamt zur Kenntnisnahme, weiteren Bearbeitung und Verbleib. III. Abdruck von I. und II. an RGU-S-SB an PLAN HA IV/5 an SCH-BP an RGU-GVO 4/L zur Kenntnisnahme und zum Verbleib. IV. Ablegen bei RGU-GVO4/L