NTCS BILANZ KONZERNKONSOLIDIERUNG 10/03/13 BMD Systemhaus GmbH, Steyr Die Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch BMD!
INHALT I. DEFINITION KONZERNABSCHLUSS... 3 II. KONZERNMASTER... 3 III. GLIEDERUNG DES KONZERNMASTERS... 4 IV. SCHRITTE ZUM KONZERNABSCHLUSS... 5 V. DER KONZERNABSCHLUSS IM DETAIL... 6 Einzelabschluss HB I... 6 Überleitung der Einzelabschlüsse HB I in eine HB II... 7 Kontengliederung... 7 Überleitungsbuchungen... 9 Aufbereitung der Bilanz... 10 Erstellung eines Summenabschlusses... 11 Aufbereitung mit Auswahl der Buchhaltungen HB II... 12 Konsolidierung des Anlagenspiegels... 14 Erstellung der Konzernbilanz... 16 Kontenanlage... 16 Kontengliederung... 17 Konsolidierungsbuchungen... 18 Bilanzaufbereitung mit Konsolidierungsbuchungen... 19 2
I. DEFINITION KONZERNABSCHLUSS Als Konzernabschluss versteht man einen Jahresabschluss, der nicht nur ein, sondern mehrere rechtlich selbstständige, aber wirtschaftlich von einander abhängige Unternehmen umfasst. Dabei werden diese Unternehmen so dargestellt, als wären sie ein einheitliches, rechtlich selbstständiges Unternehmen. Der Sinn des Konzernabschlusses liegt in der Eliminierung konzerninterner Geschäfte und konzerninterner finanzieller Verflechtungen: Geschäfte, die innerhalb einer zentral gesteuerten Unternehmensgruppe getätigt werden, können die Ergebnisse der einzelnen Jahresabschlüsse verfälschen, da sie nicht im freien Wettbewerb abgeschlossen wurden. Durch die Eliminierung dieser Geschäfte im Konzernabschluss wird die Gruppe ohne diese Verfälschungen dargestellt, so wie sie sich im freien Wettbewerb behauptet hat. II. KONZERNMASTER Eine Möglichkeit, die Konsolidierungsarbeit wesentlich zu erleichtern, ist die Verwendung eines einheitlichen Kontenrahmens für alle Konzernunternehmen. Damit wird einerseits die einheitliche Gliederung weitgehend sichergestellt, andererseits sind dann die für die Konsolidierung notwendigen Daten, wie zum Beispiel Konzernforderungen und -verbindlichkeiten, immer an derselben Stelle und damit leichter zu finden. 3
III. GLIEDERUNG DES KONZERNMASTERS Der Konzernkontenrahmen ist als unbebuchte Buchhaltung anzulegen und im Projekt zur Basisgliederung 300 zuzuordnen. Er dient als Gliederungsbasis für die Einzelabschlüsse. Tipp: Eventuell kann auch die größte Buchhaltung als Konzernmaster verwendet werden. Am besten ist es, bereits in der BMD5.5 mit einem Konzernmaster zu beginnen. Diesem wird dann im PR01 mittels Parameter mitgeteilt, welche Buchhaltungen zu einem Konzern zusammengefasst werden. Somit können die Kontenstammdaten auf die Konzernbuchhaltungen verteilt werden. 4
IV. SCHRITTE ZUM KONZERNABSCHLUSS Einzelabschluss HB I HB II Summenabschluss Konsolidierung a) Die Einzelabschlüsse der einzubeziehenden Konzernunternehmen werden in der Regel nicht nach denselben Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt, möglicherweise auch nicht in derselben Währung und zum selben Stichtag. Damit diese Abschlüsse zusammengefasst werden können, müssen sie erst vereinheitlicht werden. Dabei werden die Einzelabschlüsse der Konzernunternehmen als HB I bezeichnet. Die Vereinheitlichung nach den Konzernvorgaben bezüglich des Stichtags, der Währung, der Gliederung und der Bewertung nennt man die Überleitung von der HB I auf die HB II. Unter der HB II versteht man daher den Jahresabschluss für ein einzelnes Konzernunternehmen, der zum Konzernstichtag in der Konzernwährung nach den Konzerngliederungs- und -bewertungsvorschriften erstellt wurde. b) Im zweiten Schritt werden aus den fertigen Handelsbilanzen II die einzelnen Jahresabschlussposten aller einzubeziehenden Tochterunternehmen zum so genannten Summenabschluss aufaddiert. Sollen Gemeinschaftsunternehmen mittels Quotenkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen werden, sind für diese die Handelsbilanzen II anteilig mit der Beteiligungsquote des Konzerns in den Summenabschluss aufzunehmen. c) Der letzte Schritt der Konzernabschlusserstellung ist die Konsolidierung. Dabei handelt es sich um die Eliminierung aller finanziellen Verflechtungen zwischen den in den Summenabschluss einbezogenen Unternehmen. Der fertige Konzernabschluss enthält dann nur noch die konzernexternen Geschäfte und stellt somit die einbezogenen Unternehmen so dar, als wären sie ein einheitliches Unternehmen. Bei der Konsolidierung wird unterschieden zwischen: - Kapitalkonsolidierung (Eliminierung der kapitalmäßigen Verflechtung) - Schuldenkonsolidierung (Eliminierung der konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten) - Aufwands- und Ertragskonsolidierung (Eliminierung der konzerninternen Aufwendungen und Erträge) - Zwischenergebniseliminierung (Eliminierung der in den Vermögensgegenständen aktivierten konzerninternen Gewinne) 5
V. DER KONZERNABSCHLUSS IM DETAIL Einzelabschluss HB I bh06\201001 BMD5.5 Buchhaltung Firma 201001 NTCS Firma FIBU 201001 NTCS FIBU 2006/1 Projekt mit 201001 FIBU 2006/1 bh06\201005 BMD5.5 Buchhaltung Firma 201005 NTCS Firma FIBU 201005 NTCS FIBU 2006/1 Projekt mit 201005 FIBU 2006/1 Tipp: Wenn eine eigene NTCS-Fibu verwendet wird, kann der Einzelabschluss immer ausgedruckt werden ohne vorherige Aufbereitung der Bilanz. Der NTCS-Firmen/Fibu-Stamm hat folgendes Bild: Die Projektverwaltung zeigt Folgendes: Die genaue Vorgehensweise finden Sie in den Unterlagen Bilanz-Bericht. 6
Überleitung der Einzelabschlüsse HB I in eine HB II bh06\201001 BMD5.5 Buchhaltung Firma 201001 NTCS Firma FIBU 201001 NTCS FIBU 2006/2 Überleitungsbuchung Projekt mit 201001 FIBU 2006/2 bh06\201005 BMD5.5 Buchhaltung Firma 201005 NTCS Firma FIBU 201005 NTCS FIBU 2006/2 Überleitungsbuchung Projekt mit 201005 FIBU 2006/2 Die Überleitung der einzelnen Buchhaltungen auf die HB II erfolgt durch Buchungen in der NTCS. Dafür wird zwar dieselbe BMD5.5 Buchhaltung als Basis verwendet, aber bei der Anlage der NTCS- Fibu wird eine Buchhaltung mit der Unternummer 2 angelegt. Folgende Schritte sind erwähnenswert: Kontengliederung 7
Die Gliederung muss von der NTCS-Fibu mit der Unternummer 1 (2006/01) übernommen werden. Damit stimmt die Bilanz des Einzelabschlusses HB I (2006/01) mit der Bilanz der HB II (2006/02) von der Gliederung der Konten überein. 8
Überleitungsbuchungen Die Erhöhung der Betriebsausstattung ergibt sich aus dem veränderten Abschreibungsplan zum Vergleich mit dem Einzelabschluss. 9
Aufbereitung der Bilanz Diese Bildschirmmaske zeigt oben beim Konto 600 den Wert des Einzelabschlusses und unten den Wert nach Berücksichtigung der Überleitungsbuchung von 20.000,-- Euro. 10
Erstellung eines Summenabschlusses bh06\201001 BMD5.5 Buchhaltung bh06\201005 BMD5.5 Buchhaltung Firma 201001 NTCS Firma Firma 201005 NTCS Firma FIBU 201001 NTCS FIBU 2006/2 Überleitungsbuchung FIBU 201005 NTCS FIBU 2006/2 Überleitungsbuchung Firma 201900 FIBU 2006/1 Die Zusammenfassung der Buchhaltungen HB II zu einem Summenabschluss erfolgt in einer eigenen NTCS-Firma und NTCS-Fibu, die als Hülle fungiert. Die Daten der verschiedenen HB II Buchhaltungen, werden hier über das Aufbereiten als Konzern zusammengefasst. 11
Aufbereitung mit Auswahl der Buchhaltungen HB II 12
Der Ausdruck der Summen-Bilanz mit Konzerndetails hat folgendes Aussehen: Auf zwei A3 Blättern können maximal 23 Firmen konsolidiert dargestellt werden. 13
Konsolidierung des Anlagenspiegels Der konsolidierte Anlagenspiegel sieht so aus: 14
Zur Kontrolle der Anlagenspiegel einer der drei HB II 15
Erstellung der Konzernbilanz Firma 201900 NTCS Firma FIBU 2006/1 Konsolidierungsbuchungen Die Basis für die Konzernbilanz ist die Summenbilanz (201900/2006/1), welche um die Konsolidierungsbuchungen ergänzt werden muss. Die tatsächliche Kapital-, Schulden,- Aufwandsund Ertragskonsolidierung erfolgt hier durch NTCS-Umbuchungen. Folgende Schritte sind erwähnenswert: Kontenanlage Die Konzernhülle ist nur ein Spiegelbild der Einzelabschlüsse HB II und enthält daher keine Konten. Wenn man Umbuchungen machen möchte, muss man Konten anlegen. Hier gibt es die Möglichkeit in der Saldenliste mit F8 Konten vom Kontenrahmen oder eines Einzelabschlusses Konten zu übernehmen. 16
Kontengliederung Handelt es sich um Konten die vom Standardkontenrahmen stammen, dann wird die Gliederung auch von dort übernommen. Werden die Konten allerdings mit F5 (neu) angelegt, müssen diese Konten auch noch gegliedert werden. 17
Konsolidierungsbuchungen Wenn Mutter- und Tochterunternehmen nicht zwei rechtlich selbstständige Unternehmen sind, sondern zwei Niederlassungen einer Gesellschaft, dann gibt es beim Mutterunternehmen keinen Beteiligungsansatz und beim Tochterunternehmen kein Eigenkapital. Im Zuge der Kapitalkonsolidierung sind diese beiden Posten daher zu eliminieren. Wenn das Tochterunternehmen vom Mutterunternehmen gegründet wird, sind zum Zeitpunkt der Gründung der Beteiligungsansatz des Mutterunternehmens und das Eigenkapital des Tochterunternehmens gleich hoch. Daraus ergibt sich der Buchungssatz der Kapitalkonsolidierung. Gründungskapital / an Anteile an verbundene Unternehmen Soll die Umbuchung immer beim Aufbereiten der Bilanz mitberücksichtigt werden, ist das Häkchen beim Feld Ist Überleitungsbuchung nicht zu setzen. Wird hier allerdings ein Häkchen hinterlegt, dann ist beim Aufbereiten unbedingt beim Feld mit Überleitungsbuchungen ein Häkchen zu machen. 18
Bilanzaufbereitung mit Konsolidierungsbuchungen 19