Hessisches Ministerium der Finanzen Das Alterssparbuch Hessen Pressekonferenz zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Versorgungssicherungsgesetz am 14.05.2018 Dr. Thomas Schäfer Hessischer Staatsminister der Finanzen
Hessisches Ministerium der Finanzen Das Alterssparbuch Hessen Gesamtüberblick Die Landesregierung hat in der laufenden Legislaturperiode die finanzpolitische Trendwende geschafft und den Landeshaushalt strukturell ausgeglichen! Es gilt, diesen Konsolidierungserfolg langfristig zu sichern. Mit dem Versorgungssicherungsgesetz leistet die Landesregierung einen wichtigen Beitrag, um die Zukunftslasten auf Grund künftig weiter wachsender Pensionsausgaben zu reduzieren. Die Versorgungsrücklage des Landes, das Alterssparbuch Hessen, wird weiter gestärkt. Ziel ist der Aufbau eines geschützten Sondervermögens in Höhe von mindestens 10 % der zukünftigen Pensionslasten des Landes. Damit verknüpfen wir erstmals den Kapitalaufbau mit unseren doppischen Informationen, denn die kaufmännische Betrachtung, die wir jährlich mit dem Geschäftsbericht des Landes vorlegen, zeigt schonungslos die künftigen Lasten auf. Hessen verfolgt eine nachhaltige Anlagestrategie, die neben einer angemessenen Rendite auch ökologische und soziale Aspekte beachtet. Die 1. Lesung zum Alterssparbuch Hessen erfolgt im Mai-Plenum. 2
Hessisches Ministerium der Finanzen Ausgangssituation Personalausgaben sind größter Ausgabenblock Investitionen: 1.749 Mio. Personalausgaben: 9.196 Mio. Übertragungsausgaben**: 6.931 Mio. KFA (lfd): 4.153 Mio. LFA*: 2.630 Mio. Zinsen*: 1.027 Mio. Verwaltungsausgaben: 1.847 Mio. Basis: Hessischer Landeshaushalt, Ist 2017; *in kassenmäßiger Abgrenzung; ** z.b. Zahlungen an Hochschulen, Leistungen für Flüchtlinge, Grundsicherung im Alter und für Arbeitssuchende 3
- in Mio. - Hessisches Ministerium der Finanzen Personal- und Versorgungsausgaben Versorgungsausgaben steigen mit + 4,4% p.a. 10.000 8.000 7.266 7.593 7.722 7.851 8.063 8.359 8.677 8.770 8.941 9.196 6.000 4.000 2.000 1.795 1.890 1.965 2.014 2.089 2.190 2.350 2.452 2.555 2.656 0 darin enthaltene Versorgungsausgaben 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 im Durchschnitt deutlich stärker als die gesamten Personalausgaben (+2,7%). 4
- in % - Hessisches Ministerium der Finanzen Personal- und Versorgungsausgaben Anteil der Versorgungsausgaben 30,0 28,6 28,9 28,0 28,0 27,1 26,0 25,4 25,7 25,9 26,2 24,7 24,9 24,0 22,0 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 an Personalausgaben wächst auf 28,9% 5
Hessisches Ministerium der Finanzen Perspektive bis 2030 Verdoppelung der Versorgungsausgaben* und 260,0 240,0 2010 = 100 220,0 200,0 180,0 160,0 140,0 120,0 100,0 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024 2026 2028 2030 Versorgungsempfänger Versorgungsbezüge Pensionslasten * Bei künftigen jährlichen Besoldungsanpassungen in Höhe von 1,7 %. 6
- in Mrd. - Hessisches Ministerium der Finanzen Perspektive bis 2030 Aufwuchs der Pensionslasten zeigen: 120,0 100,0 80,0 66,3 67,9 72,9 75,1 77,3 79,4 81,5 83,6 85,6 87,6 89,0 90,4 91,8 93,3 94,7 96,1 60,0 40,0 40,0 41,9 48,4 51,4 53,2 20,0 0,0 2010 2012 2014 2016 2018 2020 2022 2024 2026 2028 2030 Steigende Pensionslasten sind keine temporäre, sondern eine strukturelle Herausforderung für den Landeshaushalt! 7
Hessisches Ministerium der Finanzen Aktuelle Rechtslage Land trifft bereits jetzt Vorsorge Um Vorsorge für die künftig weiter wachsenden Belastungen im Versorgungsbereich zu treffen, hat Hessen bereits im Jahr 1999 das Sondervermögen Versorgungsrücklage gebildet. Dieses Alterssparbuch Hessen speist sich aktuell aus zwei Quellen: Bei Haushaltsaufstellung: Gesetzlich vorgegebene Zuführung in Höhe von 127 Mio. Euro jährlich im Rahmen der sog. Kanther- und Schily-Rücklage. Nach Abschluss des Haushaltsjahres: Freiwillige, jährlich ansteigende Zuführung für die Jahrgänge ab dem Jahr 2005 im Rahmen der sog. Weimar-Rücklage (Ist 2017: 168 Mio. Euro). Insgesamt beliefen sich die Zuführungen allein im Jahr 2017 auf 295 Mio. Euro. Hinzu treten die (Netto-)Erträge aus dem angesparten Vermögen, die vollständig dem weiteren Vermögensaufbau dienen (2017: rd. 66 Mio. Euro). 8
- in Mio. - Hessisches Ministerium der Finanzen Alterssparbuch Hessen Bestand wächst 2017 insgesamt um 350 Mio. Euro! 3.500 3.000 2.500 +81% 2.185 2.519 2.875 2.000 1.868 1.500 1.326 1.585 1.000 500 0 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Stand: 31.12. des jeweiligen Jahres Gegenüber dem Jahr 2013 hat er sich damit fast verdoppelt! 9
- in Mrd. - Hessisches Ministerium der Finanzen Rücklage und Pensionslasten Aber: Rücklage deckt Pensionslasten 80 70 72,9 60 50 40 30 20 10 0 2,9 Bestand Versorgungsrücklage Pensionslasten* * voraussichtlicher Stand zum 31.12.2017 aktuell nur zu knapp 4%! 10
Hessisches Ministerium der Finanzen Versorgungssicherungsgesetz Leitbild: Die strukturellen Herausforderungen aufgrund steigender Versorgungsausgaben werden mit dem Versorgungsicherungsgesetz nachhaltig angegangen. Aus den Erträgen des Sondervermögens wird auf dem Alterssparbuch Hessen ein dauerhafter, spürbarer Finanzierungsbeitrag zu künftigen Pensionszahlungen bereitgestellt. Die Vermögenssubstanz wird durch die Einführung eines umfassenden Gesetzesvorbehalts geschützt. Durch die Anknüpfung an die bilanziellen Belastungen des Landes und der Vorgabe einer Mindestdeckungsquote werden die Weichen für einen weiteren Aufbau des Alterssparbuchs auch über das Jahr 2030 hinaus gestellt. Es erfolgt ein ausdrückliches Bekenntnis zu der seit dem Jahr 2007 angewendeten nachhaltigen Anlagestrategie. 11
Hessisches Ministerium der Finanzen Versorgungssicherungsgesetz Wesentliche Inhalte der Neuregelung Erhöhung der Mindestzuführungen zum Sondervermögen Die gesetzlichen vorgegebenen Mindestzuführungen werden von 127 Mio. Euro auf 167 Mio. Euro angehoben. Die freiwillige Zuführung erfolgt künftig mind. in gleicher Höhe wie die gesetzliche Zuführung. Zum Ausgleich von Preissteigerungen werden die jährlichen Zuführungsbeträge jeweils mit 2% dynamisiert. Errichtung einer gesetzlichen Zugriffsschranke: Entnahmen aus dem Sondervermögen dürfen künftig erst erfolgen, wenn eine Deckungsquote von 10 % der Pensionslasten des Landes erreicht ist. Die möglichen Entnahmen werden auf laufende Erträge beschränkt. Es erfolgt damit die Bildung eines auf Dauer bestehenden Kapitalstocks. Die Entnahme selbst bedarf in allen Fällen eines eigenen Gesetzes. 12
- in Mrd. - Hessisches Ministerium der Finanzen Entwicklung des Alterssparbuchs 10%-Quote wird voraussichtlich im Jahr 2030 erreicht 12,0 30,0% 10,0 8,0 6,0 4,0 2,0 Entwicklung der des Versorgungsrücklage Alterssparbuchs (linke (linke Skala) Skala) 7,88 7,28 6,70 6,14 5,61 5,09 4,60 4,14 3,69 4,8% 5,2% 5,7% 6,1% 6,5% 7,0% 7,5% 8,0% 8,6% 8,51 9,1% 9,16 9,7% 9,84 10,2% 25,0% 20,0% 15,0% 10,0% 5,0% 0,0 Anteil Versorgungsrücklage Anteil Alterssparbuch an an Pensionsrückstellungen Pensionslasten (rechte (rechte Skala) Skala) 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 0,0% *Unterstellte Renditeentwicklung: 2018: 2,65%, 2019: 2,85%, 2020: 2,9%, ab 2021: 3,0% 13
Hessisches Ministerium der Finanzen Versorgungssicherungsgesetz Klares Bekenntnis zu nachhaltiger Aktienanlage Bei der Kapitalanlage sind ökologische und soziale Nachhaltigkeitsaspekte, Aspekte der ordentlichen Unternehmensführung sowie die in der Initiative Global Compact der Vereinten Nationen genannten Prinzipien zu berücksichtigen.. Nachhaltige Aktienanlage: Das Land hat mit dem Indexanbieter Stoxx gemeinsam einen Aktienindex entwickelt, in dem 50 nachhaltig wirtschaftende Unternehmen der Eurozone enthalten sind. Dazu werden anhand von zahlreichen Kennzahlen aus den Bereichen Ökologie, Soziales und Unternehmensführung die am besten platzierten Unternehmen ausgewählt. Enge Kriterien für festverzinsliche Anleihen mit Fokus auf Staatsanleihen der Eurozone (derzeit Österreich, Luxemburg, Finnland, Frankreich, deutsche Bundesländer, deutsche und internationale Förderbanken, gedeckte Schuldverschreibungen) Berücksichtigung ethischer Maßstäbe bei der Immobilieninvestition 14
Hessisches Ministerium der Finanzen Ausblick Weitere Bausteine für mehr Generationengerechtigkeit Stärkung der Versorgungsrücklage ist nur ein Baustein der nachhaltigen und generationengerechten Finanzpolitik des Landes. Weitere Elemente sind etwa: Bereits 2016 hat Hessen mit der Tilgung der Altschulden des Landes begonnen. Im Jahr 2019 sind hierfür 100 Mio. Euro vorgesehen. Ab dem Jahr 2020 sollen regelmäßig 200 Mio. Euro an alten Schulden pro Jahr zurückgezahlt werden. Der Abbau der hohen Kassenkreditbestände der hessischen Kommunen im Rahmen des Kommunalen Schutzschirms sowie der HESSENKASSE. Die umfassenden Investitionen in den Zukunftsfelder der Landespolitik Bildung, Sicherheit und Mobilität. Das zeigt: In Hessen haben nachhaltige Finanzen Zukunft! 16
Hessisches Ministerium der Finanzen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!