Urheberrecht. Schutzwirkungen I: Dem Urheber zugewiesene Befugnisse (Ausschließlichkeitsrecht)

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Transkript:

Urheberrecht Schutzwirkungen I: Dem Urheber zugewiesene Befugnisse (Ausschließlichkeitsrecht) Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer

Monismus 11 UrhG Geistige/materielle Interessen: Persönlichkeits- und 12-14 UrhG: e 15-24 UrhG: sbefugnisse (körperlich, unkörperlich) Monismus Geistiges Eigentum 5 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 2

Urheberpersönlichkeitsrechtliche Befugnisse 1. Veröffentlichung, 12 UrhG 2. Nennung, 13 UrhG 3. Entstellung, 14 UrhG e im Allgemeinen Abwägungen Ideelle Interessen, materielle Interessen: z. B. Nennung Geistiges Eigentum 5 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 3

Urheberpersönlichkeitsrechtliche Befugnisse 1. Veröffentlichungsrecht, 12 UrhG Recht auf Nicht-Öffentlichkeit als erstes Ob, wann und wie Günter-Grass-Briefe Geistiges Eigentum 5 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 4

Urheberpersönlichkeitsrechtliche Befugnisse 2. Anerkennung der Urheberschaft, 13 UrhG Insbesondere Nennung; sehr häufig: Fotografen Wiederum Abwägung: Ghostwriter-Fälle Geistiges Eigentum 5 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 5

AGB und Nennungsanspruch Geistiges Eigentum 5 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 6

Urheberpersönlichkeitsrechtliche Befugnisse 3. Entstellung, 14 UrhG: Die Abwägung ist hier bereits im Gesetzeswortlaut enthalten Entstellung: Der Werkes selbst Werkkontext? Das ist Kunst, darum kann das weg. Geistiges Eigentum 5 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 7

Geistiges Eigentum 5 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 8

Struktur des 15 UrhG Körperliche Un ( ) Dem Urheber in 15 zugewiesene sbefugnisse (Ausschließlichkeitsrecht) Nicht abschließend insbesondere allgemeine Zuweisung der sbefugnis, 11 UrhG Geistiges Eigentum 5 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 9

Körperliche Vervielfältigung, 16 UrhG (vgl. auch 69c für Programme) Kern des Urheberrechts: copyright Jede Festlegung des Werkes. Auch digitale Kopien (USB-Stick und sonstige Speichermedien) Ausdrucke etc. Bloße Sichtbarmachung eines Werks auf Bildschirm noch keine Vervielfältigung Verbreitung, 17 Anbieten und In-Verkehr-Bringen (wiederum r Festlegungen) Bereits durch Werbung Geistiges Eigentum 5 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 10

Erschöpfung 17 UrhG 24 MarkenG 48 DesignG PatG national, international, gemeinschaftsweit, EWR-weit? Parallelimporte ( Festung Europa ) Territorialitätsprinzip? Geistiges Eigentum 5 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 11

(un ) Öffentlichkeit, 15 III UrhG hierzu türkische Hochzeit (AG Bochum, 20. 1. 2009) Die Kl. begehrt von dem Bekl. Zahlung für die von Musik bei der türkischen Hochzeitsfeier des Sohnes des Bekl. Der Bekl. hatte für die Hochzeit eine Halle für mehrere hundert Gäste angemietet und eine Liveband spielen lassen. Zu Beginn der Feier wurden die Gäste unter Aufsicht der Familie durch eine Gästeliste auf ihr Erscheinen kontrolliert. Ob es sich um eine Musikwiedergabe handelt, ist zwischen den Parteien streitig. Geistiges Eigentum 5 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 12

recht auf Bild- und Tonträgern, 21 UrhG Diskothek, AStA-Sommerfest, sonstige Veranstaltungen mit Musik, Musik in Restaurants etc. Vortragsrecht, Aufführungsrecht, Vorführungsrecht, 19 UrhG Siehe Wortlaut befugnisse (un ) Zugänglichmachung ( Making available ), 19a UrhG Geistiges Eigentum 5 Winter 2018/19 Prof. Dr. Michael Hassemer 13