Ökologische Vorrangflächen und Greening wie sieht es heute aus?

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Transkript:

Ökologische Vorrangflächen und Greening wie sieht es heute aus? Thünen Institut für Ländliche Räume Seite Dresden 0 Juni 2016

Greening: Kurze Einführung Im Rahmen der GAP-Reform eingeführt: seit 1.1.2015 Voraussetzung für Erhalt von Direktzahlungen Greening: grünere Landwirtschaft erster flächendeckender Ansatz für mehr Klima-und Umweltschutz in der Agrarlandschaft der EU Verpflichtend für Landwirte, die Direktzahlungen beantragen: 1. Säule: 30% der Direktzahlungen sind an Umsetzung der Greening-Maßnahmen gebunden Seite 1

Greening: Kurze Einführung Drei Greening-Maßnahmen: Anbaudiversifizierung Erhalt des Dauergrünlands Flächennutzung im Umweltinteresse: Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) Freigestellt: Öko-Betriebe, Kleinerzeuger Sonderregelung für in Natura-2000-Gebieten und unter die WRRL fallenden Gebiete: Greening muss mit Schutzgebietsregelung vereinbar sein Seite 2

Greening: Kurze Einführung Ökologische Vorrangflächen (ÖVF): Betriebe > 15ha Ackerfläche müssen mind. 5% (ab 2018 evtl. 7%) ihrer Ackerfläche im Sinne des Klima-und Umweltschutzes bewirtschaften. Ausgenommen: Betriebe, die mehr als 75% des Ackerlandes für Gras/Grünfutterpflanzen, Brache oder Leguminosen nutzen, sofern verbleibendes Ackerland <30ha Betroffenheit: 92% des Ackerlandes in D im Regelungsbereich Seite 3

Greening: ÖVF-Typen in Deutschland Flächennutzung Faktor Lage Stilllegung(Acker) 1,0 Ackerfläche Pufferstreifen(max. 20 m) 1,5 Ackerfläche/Grünland zu Gewässer Streifen an Waldrändern(max. 10 m) 1,5 Ackerfläche/Waldfläche Feldränder(Streifen) (Max. 20 m) 1,5 Ackerfläche Zwischenfrucht 0,3 Ackerfläche Grasuntersaat 0,3 Ackerfläche Leguminosen 0,7 Ackerfläche Kurzumtriebsplantagen(KUP) 0,3 Ackerfläche Aufforstungsflächen 1,0 Ackerfläche Bestehende CC-Landschaftselemente 1,0-2,0 an Ackerfläche Terrassen 2 je lfd. m an Ackerfläche Quelle: BMEL 2015 Seite 4

ÖVF: Beantragungen 2015 In Deutschland 2015 beantragte ÖVF-Flächen(in 1.000 ha): ÖVF-Typ Flächen ohne Gewichtung Faktor gewichtete Flächen ha % ha % Brachliegende Flächen 221,8 16,2 1,0 221,8 32,1 Puffer-, Wald-, Feldrandstreifen 16,5 1,2 1,5 24,7 3,6 CC-Landschaftselementeund Terrassen 33,0 2,4 1,0-2,0 1) 49,6 7,2 Flächen mit Zwischenfruchtanbau und Untersaaten 930,2 68,0 0,3 279,0 40,4 Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen 161,8 11,8 0,7 113,3 16,4 Flächen mit Niederwald im Kurzumtrieb 2,2 0,2 0,3 0,7 0,1 Aufforstungsflächen 1,9 0,1 1,0 1,9 0,3 Insgesamt 1367,4 100 0,3-2,0 690,9 100 1) Faktor für Terrassen 1,0; einheitliche Gewichtung CC-Landschaftselemente mit Faktor 1,5 Quelle: BMEL 2015 (verändert) Seite 5

Projekt ÖVForsch: Erste (vorläufige) Ergebnisse F + E Projekt Naturschutzfachliche Ausgestaltung von Ökologischen Vorrangflächen Praxishandbuch und Evaluierung der ÖVF ÖVForsch(FKZ 3514 824 100) gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Seite 6

Agrarstruktur Nordrhein-Westfalen Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) in NRW: 1.5 Mio. ha 43% der Fläche des Bundeslandes Nutzung der Ackerfläche: 52% Getreide (davon 52% Weizen, 31% Gerste) 25% Mais 6% Winterraps 5% Zuckerrübe 3% Kartoffeln 1,1% Brachen ASE-Daten 2010 Seite 7

NRW: Erste (vorläufige) Ergebnisse: ÖVF-Meldungen 2015 6,2% des Ackerlandes NRWs als ÖVF gemeldet(gewichtet) Zwischenfrüchte: 85% / 64% Brachen: 7% / 17% Leguminosen: 3% / 6% 160.000 ha ÖVF ungewichtet Vergleich zu DE: 63.200 ha ÖVF gewichtet 6,5% ÖVF NRW: Deutlich höherer Anteil an Zwischenfrüchten Deutlich geringerer Anteil an Brachen, Leguminosen sowie Landschaftselementen Ähnliche Anteile an Puffer- und Randstreifen Seite 8

NRW: Erste (vorläufige) Ergebnisse: ÖVF je Betrieb 2015 Direktzahlungen: 43.328 Betriebe ÖVF-Meldungen: 17.058 Betriebe (39% der Betriebe) Umfang ÖVF (ungewichtet) je Betrieb: Ø 9,4ha, Median 7,1ha 75% unter 12ha ÖVF Anzahl ÖVF-Typen je Betrieb: Ø 1,7 ÖVF-Typen, Median=2 75%: 1-2 ÖVF-Typen Seite 9

NRW: Erste (vorläufige) Ergebnisse: ÖVF-Typen nach Betriebsklasse V. a. Zwischenfrüchte, Anteil nimmt mit größerer Betriebsklasse ab Anteile Brachen, Leguminosen, Puffer-und Randstreifen nehmen mit Betriebsklasse zu Betriebsklasse Größe (ha) Kl.1 15-<20 Kl.2 20-<50 Kl.3 50-<100 Kl.4 100-<200 Kl.5 200-<500 Kl.6 500-<1000 Kl.7 <1000 Seite 10

NRW: Erste (vorläufige) Ergebnisse: ÖVF-Flächengrößen nach ÖVF-Typ Median: 0,4 1,0 1,7 0,2 2,5 2,6 Flächengrößen Zwischenfrüchte und Untersaaten ähnlich groß Brachen eher kleinere Flächen Ausreißer unterdrückt Seite 11

NRW: Erste (vorläufige) Ergebnisse: ÖVF-Schwerpunkte von Betriebsausrichtungen Zwischenfrucht (Faktor 0,3): 5% der AF 16,7% der AF > 17% Sommerungen (132.600ha ÖVF (ungew.)): 88% Zwischenfrucht > 95% Winterung (1.400ha ÖVF (ungew.)): 88% Zwischenfrucht: Änderung in der Fruchtfolge notwendig: Was wird 2016 eingesät? Winterung: Wintergetreide, Winterraps Sommerung: Sommergetreide, Zuckerrüben, Kartoffeln, Mais, Sommerraps Seite 12

Fazit V. a. aus ökologischer Sicht geringwertige ÖVF-Typen umgesetzt: Zwischenfrüchte (85%, 65% gewichtet; Faktor 0,3) Anteile einiger ÖVF-Typen abhängig von Betriebsgröße (Brachen, Puffer-/Randstreifen und Leguminosen; Zwischenfrüchte) Brachen: Anteil gegenüber Vorjahr um ca. 30% gestiegen: In vielen Bundesländern ÖVF Brache mit AUKM kombinierbar, allerdings auf 5ha je Betrieb begrenzt Winterungsbetriebe melden Zwischenfrüchte: Umstellung der Fruchtfolge in 2016 notwendig Seite 13

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! sarah.baum@thuenen.de Thünen-Institut für Ländliche Räume www.thuenen.de Seite 14