Weiterbildung und Fachkräftesicherung für klein- und mittelständische Unternehmen mit den Fördermöglichkeiten des Europäischen Sozialfonds 2007-2013



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Transkript:

Weiterbildung und Fachkräftesicherung für klein- und mittelständische Unternehmen mit den Fördermöglichkeiten des Europäischen Sozialfonds 2007-2013 1

EU-Kohäsionsziel im Artikel 174 (AEUV) Die Union setzt sich insbesondere zum Ziel, die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete zu verringern. Die Union entwickelt und verfolgt weiterhin ihre Politik zur Stärkung ihres wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts, um eine harmonische Entwicklung der Union als Ganzes zu fördern. Entwicklungsgefälle in der EU-27 Pro-Kopf-BIP als % des Gemeinschaftsdurchschnitts <50 50-75 75-90 90-100 100-125 125 2

Nur ca. 10 % der Thür. Unternehmen wollen den Fachkräftebedarf mit ausländischen Fachkräften decken. Quellen: - Azubi (Praktikanten Leonardo, Transnational Dual) - Hochschulabsolventen - von thür. HS - von europäischen HS - Berufsanfänger (Anforderungen der Unternehmen?) transnat./interreg. Projekte 3

Fachkräftesicherung und gewinnung ist Schwerpunkt der Förderung, insbesondere - Mobilität - Willkommenskultur und interkulturelle Kompetenz - Diversität und CSR im Rahmen der Weiterbildung transnat./interreg. Projekte 4

Fördermöglichkeiten: - Initiativen und Entwicklungspartnerschaften (Prioritätsachse E) - Weiterbildung - Sprachen, interkulturelle Kompetenzen > Integration durch Bildung - fachliche Kompetenzen (Prioritätsachse A) transnat./interreg. Projekte 5

Neue Fördergegenstände in der Weiterbildungsrichtlinie RL Nr. 2.2: Projekte in der beruflichen Aus- und Fortbildung, insbesondere Projekte zur Durchführung von Aktionsprogrammen und Initiativen des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, die zur Fachkräftesicherung, die zur Verbesserung der Weiterbildungsbeteiligung der Beschäftigten in KMU beitragen. RL Nr. 2.5: Die Teilnahme von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und Selbständigen an Weiterbildungsmaßnahmen ( Weiterbildungsscheck ), soweit diese nicht im öffentlichen Dienst tätig sind. RL Nr. 2.6: Das Fernstudium zum Master für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die bereits über einen Bachelor-Abschluss verfügen, soweit diese nicht im öffentlichen Dienst tätig sind. transnat./interreg. Projekte 6

Zu Nr. 2.5: Weiterbildungsscheck Antragsteller: Mitarbeiter von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU!) und Selbständige aus Thüringen Fördervoraussetzungen: - Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung - Jahreseinkommen in der Spanne von 25.600 (oberhalb der Fördergrenze der Bundes-Bildungsprämie) bis zu 40.000 (die Grenzwerte verdoppeln sich bei gemeinsam Veranlagten) - Die Maßnahme muss von einem geeigneten Träger angeboten werden (siehe Merkblatt für WB-Anbieter der Bildungsprämie) - Die Maßnahme muss beruflich veranlasst sein - Förderausschluss: Beschäftigung im öffentlichen Dienst Förderhöhe: maximal 500 pro Jahr und Maßnahme maximal 50 % der Teilnahmegebühr/-kosten, in Ausnahmefällen (Wiedereinsteiger, Ausbilder, Ältere über 45 Jahren) bis zu 70 % 7

Zu Nr. 2.5: Weiterbildungsscheck Förderverfahren: - kein Beratungsverfahren vorab, auf Qualiservice wird verwiesen. -schriftliche Antragstellung (Online-Formular) bei der GFAW - keine Bewilligung vor verbindlicher Anmeldung erforderlich - Die Maßnahme muss innerhalb von 6 Monaten begonnen werden - Weiterbildungsscheck als Antrag zur Mittelauszahlung ist nicht übertragbar auf den Bildungsträger - Nachschüssige Auszahlung des WB-Schecks bei Vorlage der Teilnahmebestätigung und Rechnung (Erleichterung bzgl. Zahlungsbeleg wird noch abgestimmt!) - Wiederholte Antragstellung möglich bei Beachtung der Fördergrenzen 8

Zu Nr. 2.6: Förderung des berufsbegleitenden Fernstudiums zu Master Antragsteller: Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU!) aus Thüringen, deren Mitarbeiter ein berufsbegleitendes Fernstudium zu Master aufnehmen möchten Fördervoraussetzungen: - Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung des Mitarbeiters - Die Maßnahme muss vom KMU unterstützt werden (Vereinbarung, tarifvertragliche Regelung ohne Zahlungsverpflichtung etc.) - Abschluss des Mitarbeiters berechtigt zum Zugang zu einem konsekutiven Master (Bachelor-Abschluss) - Studiengang einer Fernuniversität: Die Maßnahme muss von einem geeigneten Träger angeboten werden (staatl. Hochschule, Zertifikat bzw. Registrierung der ZFU) - Förderausschluss: Beschäftigung im öffentlichen Dienst 9

Zu Nr. 2.6: Förderung des berufsbegleitenden Fernstudiums zu Master Förderhöhe: - maximal 6.000 pro Maßnahme - maximal 50 % der Studien- und Prüfungsgebühren/-kosten - Förderdauer: 3 Jahre, davon 2 geförderte Studienjahre (Unterbrechung möglich) Förderverfahren: - kein Beratungsverfahren vorab schriftliche Antragstellung bei der GFAW - Keine Bewilligung vor verbindlicher Anmeldung erforderlich - Nachschüssige Auszahlung in 2 Jahresraten des bei Vorlage der Teilnahmebestätigung, Rechnung und Zahlungsnachweis (VWN wird noch abgestimmt 10

Thematische Wettbewerbe in Thüringen 2007 Workshops mir EQUAL-erfahrenen Einrichtungen und Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2008 offenes Verfahren 2009 1. Internationalisierung und Fachkräftesicherung der Thüringer Wirtschaft 2. Bessere Verbindung von Familie und Beruf 2010 1.Erfahrungsaustausch für Netzwerke und Pakte für Beschäftigung 2.Wissensmanagement und Wissenstransfer zur Krisenbewältigung und Begegnung der demografischen Herausforderung (mixed-ansatz) 2011 Beschäftigungsfähigkeit älterer Mitarbeiter in KMU 11

Europa-Servicebüros zur Mobilitätsunterstützung Unterstützung der weiteren europäische Integration und die Stärkung der Wirtschaftskraft der KMU in der Region durch: - Informationen und Beratungen zur Verbesserung internationaler Marktfähigkeit von KMU, insbesondere der Fachkräfteentwicklung unter Nutzung europäischer Förderprogramme. - Unterstützung bei der Anbahnung, Vermittlung, Organisation und Durchführung transnationaler Aktivitäten, wie - Wirtschaftsdelegationen, - Einzelkontakte, - Unternehmenspartnerschaften - Erfahrungs- und Fachkräfteaustausche, - der Umsetzung von europäischen Bildungsprogrammen (PLL), wie Vermittlung für Arbeitnehmer in geförderte Praktika und Vermittlung von Auszubildenden in geförderte Projekte. - Das Netzwerk betreibt eine Datenbank zur Förderung transnationaler Zusammenarbeit und der Suche nach Arbeitskräften für KMU, Wirtschaftskammern, Verwaltungen, Bildungseinrichtungen, Organisationen. 12

Kontakt: Michael Reuße GFAW Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftförderung des Freistaats Thüringen mbh Warsbergstraße 1, D-99092 Erfurt Referatsleiter Förderservice Weiterbildung und transnationale Projekte Tel.: 0361 2223-124 Fax: 0361 2223-17 michael.reusse@gfaw-thueringen.de Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Fragen? 13