AUGEN VERSTEHEN HÄNDE SPRECHEN Ein Leitfaden für die Beratung von gehörlosen und schwerhörigen Senioren
INHALTSVERZEICHNIS Grusswort... 3 Besonderheiten von Gehörlosen... 4 Checkliste Allgemeines... 7 Checkliste Gespräch... 8 Checkliste Raum... 10 GRUSSWORT HERAUSGEBER Beratungsstelle für hörgeschädigte und gehörlose Menschen Bahnhofstraße 41 58095 Hagen Ansprechperson: Claudia Seidel claudia.seidel@paritaet-nrw.org (0176) 78 73 84 82 Der Paritätische NRW Kreisgruppe Hagen Bahnhofstraße 41 58095 Hagen Gestaltung: Liane Eleftheriadis Redaktion: Monika Korth-Terbeck Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit dieser Broschüre geben wir Ihnen einen Leitfaden für den Umgang mit gehörlosen Personen an die Hand. Wir werden die Beteiligten als Hörende und Gehörlose bezeichnen, weil dieses das Merkmal ist, welches sie unterscheidet. In der Einleitung gehen wir auf die Besonderheiten der Gehörlosen ein und geben Ihnen dann in weiteren Checklisten Hinweise, mit denen Sie sich schnell einen Überblick über die Hilfen bei der Kommunikation mit Gehörlosen verschaffen können. Diese Broschüre kann Ihnen helfen, Ihre Kommunikation mit gehörlosen und schwerhörigen Menschen einfacher zu gestalten. Dieses Projekt erhält eine Förderung im Rahmen des INTERREG IV B Programms der Europäischen Union. Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre und hoffen, Ihnen einige Anregungen mit auf den Weg geben zu können. 3
BESONDERHEITEN VON GEHÖRLOSEN MENSCHEN Gehörlos ist, wer noch vor dem 7. Lebensjahr sein Hörvermögen bis auf ein Resthörvermögen von unter 5 % dauerhaft eingebüßt hat. Kennzeichnend für diesen Personenkreis ist, dass die Betroffenen schon in frühem Kindesalter und damit vor Abschluss des Erwerbs der Lautsprache eine schwere Schädigung des Hörvermögens erlitten haben. Als Folge hiervon ist die Aussprache der Betroffenen in der Regel ungenau bis unverständlich, der Wortschatz wenig ausdifferenziert. Eine Abhilfe ist bis zu einem gewissen Grad durch pädagogische Hilfe und Anleitung möglich. Bei vereinfachter Aufteilung auf die Lebensjahre erlernt ein Hörender bis zur Volljährigkeit, durchschnittlich etwa 10 neue Wörter pro Tag. Ein Großteil wird eher zufällig gelernt, in dem neue Worte in Gesprächen erstmals gehört werden (im Bus, im Café oder am Arbeitsplatz). Bei Gehörlosen kann der Wortschatz auch mit spezieller pädagogischer Förderung nicht im gleichen Tempo wachsen wie bei Hörenden, da dieses zufällige Aufschnappen unbekannter Worte in Gesprächen oder bei ungewolltem Zuhören (im Bus, auf dem Schulhof) fehlt. Jedes neue Wort muss der Gehörlose mühevoll aussprechen lernen, die Bedeutung erfassen und behalten. Vor diesem Hintergrund erklärt sich auch das eingeschränkte Verständnis der Gehörlosen von der Schriftsprache. Wenn ein gehörloses Kind schreiben lernt, so beschränkt sich auch sein Schriftwortschatz auf die eher wenigen Begriffe, die es versteht. Alle weiteren Wörter lernt es zwar zu schreiben, kann diesen aber keinen konkreten Inhalt zuordnen 4 oder den Begriff nicht trennscharf von einem ähnlich geschriebenen Begriff unterscheiden. Medizinisch gesehen leidet ein Gehörloser unter einer schweren Störung des Spracherwerbs. Auf eine Gehörlosigkeit kann daher nicht nur über das Restgehör, sondern in vielen Fällen auch über den Beherrschungsgrad der Lautsprache geschlossen werden. Der Gehörlose ist ein Augenmensch. Das Sehen ist sein hauptsächlicher Wahrnehmungskanal, um den Inhalt von Gesprochenem durch die Mimik, Gestik und das Mundbild des Gegenübers zu erfassen. Insoweit wird auch vom so genannten Lippenlesen gesprochen. Bei guten Bedingungen können ca. 30 % abgesehen werden, die restliche 70 % müssen aus dem Zusammenhang gedeutet werden. Da Sprache als das wichtigste soziale Bindeglied zur Umwelt angesehen wird, stellt die Gehörlosigkeit und die damit verbundene Sprachbeeinträchtigung eine erhebliche soziale Störung dar. Der Gehörlose kann seine Gefühle nicht ausreichend ausdrücken und sich weder auf diesem Weg entlasten, noch sich seinem Mitmenschen gegenüber verständlich machen. Dies hat zur Folge, dass er sich missverstanden, übersehen und nicht wahrgenommen fühlt. Teilweise fühlt er sich daher genötigt, sich gegenüber Hörenden anders Gehör zu verschaffen, indem er bei Ärger laut gestikuliert oder sich in sich zurückzieht. Unter anderem werden durch dieses Verhalten viele Gehörlose von Hörenden auch als naiv, kindisch, unbeholfen oder abstoßend wahrgenommen. Hintergrund hierfür ist das Nichtverstehen von moralischen oder ethischen Normen, wel- 5
che durch unsere Sprache vermittelt werden und von welchem der Gehörlose ausgeschlossen ist. Der Ersatz des Hörens durch Lippenlesen und Gebärdensprache stößt im Alltag schnell an seine Grenze. Ein Beispiel hierfür ist das Radio, welches alle Hörenden innerhalb kürzester Zeit über wichtige Ereignisse informiert. Der Gehörlose hat keine Möglichkeit diese Informationen wahrzunehmen und erleidet insoweit einen Informationsnachteil. Das gleiche gilt für Warnsignale oder Lautsprecherdurchsagen (Bahnhof). Hierdurch verschlechtert sich auch die soziale Integration des Gehörlosen, der die neusten Entwicklungen nicht gehört hat und mangels entsprechender Informationskanäle - in der Regel weniger ausführlich über das aktuelle Tagesgeschehen informiert ist. Zusammenfassend lässt sich daher feststellen, dass die Größe des eigenen Wortschatzes einen unmittelbaren Einfluss auf die Kommunikation mit anderen Menschen hat. Wer eine Vielzahl von Wörtern kennt und beherrscht, kann sich nicht nur detailliert ausdrücken, sondern auch mehr Informationen aus seiner Umwelt wahrnehmen. Wer nicht detailreich kommunizieren kann, erhält hingegen weniger Informationen. Hauptproblem ist daher ein erheblicher Wissensmangel, oft über die selbstverständlichsten Alltagsdinge. Diesem Wissensmangel folgt ein Verstehensdefizit. Daher kann es bei Ihrer Kommunikation mit Gehörlosen wichtig sein, die folgenden Checklisten zu beachten. 6 CHECKLISTE Allgemeines Bei Terminplanungen berücksichtigen: Eine Gehörlosenberatung dauert mindestens doppelt so lange, wie die Beratung unter Hörenden. Bei Verwaltungsakten haben Gehörlose einen gesetzlichen Anspruch auf einen Dolmetscher Kommunikationshilfeverordnung 1 7, Behindertengleichstellungsgesetz 9 Abs. 2 Dolmetscher übersetzen nur Gebärdensprachdolmetscher sind nur für die genauste Übersetzung Ihrer Worte zuständig. Sie kontrollieren nicht, ob der Gehörlose alles richtig verstanden hat. Dies bleibt Ihre Aufgabe. Heutiges Beratungsthema Klären Sie zu Beginn, warum der Gehörlose heute gekommen ist. Oft sind mehrere Probleme zu lösen und so haben Sie die Möglichkeit der Strukturierung. Permanenter Blickkontakt mit dem Gehörlosen während des Gespräches ist unerlässlich Für Nebenarbeiten, wie telefonieren oder für Schreibarbeiten, muss die Beratung unterbrochen werden. Der Gehörlose kann Ihr Mundbild nicht lesen, wenn Ihr Gesicht abgewandt ist. Störungen durch Kollegen oder Telefonanrufe müssen Sie dem Gehörlosen mitteilen Teilen Sie dem Gehörlosen mit, dass Sie die Beratung kurz unterbrechen, weil Sie telefonieren oder eine Frage des Kollegen beantworten müssen. Der Gehörlose hört weder das Telefon noch die Frage des Kollegen und wird durch Ihr Verhalten verunsichert, wenn er den Grund nicht erfährt. Der Gehörlose kann Ihr Mundbild nicht lesen, wenn Sie ein Bonbon lutschen oder Kaugummi kauen, da sich hierdurch ihr Mundbild verändert und Worte nicht mehr zu verstehen sind. Auch beim Husten oder Niesen verdecken Sie Ihren Mund mit der Hand und sollten erst weiter sprechen, wenn ihr Mundbild gut zu erkennen ist. 7
CHECKLISTE Gespräch Bei der Unterhaltung mit gehörlosen Personen sollten Sie beachten: Ansehen Sehen Sie die Person an, damit Ihr Mund gut zu sehen ist. Der Gehörlose wird dann von Ihrem Mundbild die Worte ablesen. Wenn Sie einen Bart tragen ist das Ablesen besonders schwer. Stark karierte Blusen/Hemden oder grelle Farben erschweren das Ablesen. Sprechen Sie nicht während Sie schreiben. Telefonieren Müssen Sie während der Beratung für den Gehörlosen telefonieren, wenden Sie ihm Ihr Gesicht während des Gespräches zu. So kann er verstehen, was Sie für ihn besprechen. Sprache Sprechen Sie deutlich akzentuiert, aber nicht langsam. Sprechen Sie nicht mit Zigarette im Mund. Halten Sie während des Sprechens nicht die Hand vor den Mund. Lautstärke Sie brauchen nicht lauter als normal zu sprechen. Kontrolle Lassen Sie den Gehörlosen wiederholen, was er verstanden hat. So können Sie kontrollieren, ob er Sie nicht missverstanden hat und vermeiden viele Kommunikationsprobleme. Wiederholen Wenn Sie nicht verstanden wurden, wiederholen Sie sich ruhig und freundlich. Auch drei bis vier Wiederholungen sind normal. Aufschreiben Viele Gehörlose haben einen kleineren Wortschatz als Hörende, da sie jedes Wort mühsam erlernen müssen. Auch beim Aufschreiben deshalb kurze Sätze und geläufige Worte nutzen. Aufmerksamkeit Falls der Gehörlose Sie einmal nicht ansieht (weil er Unterlagen sucht), fassen Sie ihn am Arm oder der Hand an, um so seine Aufmerksamkeit zu bekommen. Gleichfalls müssen Sie mit Berührungen rechnen. Formulierungen Benutzen Sie kurze Sätze ohne Fremdworte, Fachworte oder Abkürzungen. Beschränken Sie sich auf das Wesentliche. Eine deutliche Mimik und Gestik, sowie natürliche Gebärden wie für essen, trinken, schlafen, gehen, usw. helfen bei der Kommunikation. Fragen Benutzen Sie W-Fragen, weil diese gut verstanden und kurz beantwortet werden können. Beispiel: wer hat, warum möchte er, wann genau, wo genau, wohin soll, was.? Pausen Das Lippenlesen ist sehr anstrengend, da viele Worte sich ähneln: Butter-Futter-Mutter. Deshalb legen Sie kleine Pausen ein, damit der Gehörlose sich sammeln kann. 8 9
CHECKLISTE Raum Sitzposition Sie sollten dem Gehörlosen direkt gegenüber sitzen. Seitliche Sicht hindert ihn am Lippenlesen und es kommt eventuell zu Missverständnissen. Bitten Sie den Gehörlosen, sich ebenfalls zu setzen, damit Sie Augenkontakt halten können. Lampe Wird der Gehörlose durch eine Lampe geblendet ist Lippenlesen nicht mehr möglich. Besser ist es, wenn die Lampe direkt über seinem Kopf ist. Fenster Sitzen Sie mit dem Rücken zum Fenster, befindet sich Ihr Gesicht im Schatten und Ihr Mundbild ist nicht zu erkennen. Lippenlesen wird hierdurch fast unmöglich. 10
Beratungsstelle für hörgeschädigte und gehörlose Menschen Claudia Seidel Bahnhofstraße 41 58095 Hagen (0176) 78 73 84 82 Telefon: (0 23 31) 2 20 71 Telefax: (0 23 31) 2 69 42 November 2009