Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen Bad Liebenzell

Ähnliche Dokumente
Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen Bad Liebenzell

Bedarfsplanung. Kindergärten Bad Liebenzell

KiTaG Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg

Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes

Kindergartenbedarfsplanung

Träger von Kindertagesstätten

Grundlagen der Mindestpersonalberechnung Karlsruhe

Gemeinde Riederich - Kreis Reutlingen -

Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2016/2017

Drucksache Nr. 13/2016 Erstellt von Philipp Kreutel Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 9. März 2016 Tagesordnungspunkt 5

Kita-Bericht 2014 Stichtag:

Gemeinde Riederich - Kreis Reutlingen -

Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2014

Jährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Juni 2017)

Kindergartenbedarfsplan

Inhaltsverzeichnis. 1 Einleitung 3

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Plüderhausen (Kindergarten-Satzung)

Stadt Marbach am Neckar

Rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Plüderhausen (Kindergartensatzung)

Landkreis Heidekreis

Fortschreibung Teilplan Kindertagesbetreuung

Landratsamt Karlsruhe Dezernat III Grundsatz und Sozialplanung. Kinderbetreuung im Landkreis Karlsruhe. Rahmenbedingungen

Jährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Juni 2016)

Fortschreibung des Kindergarten-Bedarfsplans der Stadt Schwäbisch Hall Kindergartenjahr 2007/2008. Stand Juli 2007

Kinderbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn Beratung und Beschlussfassung über die Bedarfsplanung für das Jahr 2015

B E D A R F S P L A N 2012 / Kinderbetreuung in Garmisch-Partenkirchen

Beitragsfreie Kitas in Barsinghausen

Gesetz über die Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Tagespflege (Kindergartengesetz KGaG)

Bedarfsplan für Kindertagesstätten 2016/2017

Stadt Laichingen BU-Nr.: 048/2012 Hauptamt

Bedarfsplanung der Tagesbetreuung für Kinder 2015

Öffentliche Einrichtung. Begriffsbestimmungen

Jährliche Bedarfsplanung der Kinderbetreuung in der Gemeinde Reute (Mai 2015)

Überbetriebliche Kinderbetreuung. Angebot an Kinderbetreuung in Salzgitter

Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder 1

Bedarfserhebung 2015/2016

Bedarfsplanung 2018/2019

Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege

Tagespflege im Landkreis Osnabrück

Bedarfsplanung 2017/2018

7. Kommunalisierung des Kindergartenwesens; Hier: örtliche Bedarfsplanung Beschluss

KVJS Jugendhilfe Service. Orientierungshilfe zur Bedarfsplanung in der Tagesbetreuung

KVJS Jugendhilfe Service. Orientierungshilfe zur Bedarfsplanung in der Tagesbetreuung

Gemeinde: Ehrenberg (Rhön)

1. Wie hat sich die Zahl der Betreuungsplätze für unter Dreijährige von 2006 bis 2014 im Landkreis Emmendingen entwickelt?

Gemeinde Unterensingen Vorstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe Kinderbetreuung

der Stadt Landau in der Pfalz

Kleinkindbetreuung, Kindergarten Bedarfsplanung

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen (in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 30.

GEMEINDE GEMMRIGHEIM. Vorlage Nr.: 18/2019. AZ: ,700.0 Datum:

Gemeinde Riederich - Kreis Reutlingen -

A) Anspruch auf Beitragsfreiheit nach 21 KiTaG

Stadt Elzach. Kindergarten- Bedarfsplanung 2015/16

Quelle: Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Kindergarten- Bedarfsplan der Stadt Schwäbisch Hall 2015/2016

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen

Gemeinde Oftersheim Rhein-Neckar-Kreis

FORTSCHREIBUNG des BEDARFSPLAN 2016/2017. für die Kindergartenbetreuung sowie die außerschulische Betreuung in Grafenberg

SATZUNG. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen

G e m e i n d e N e u h a u s e n a. d. F.

Umsetzung des Mindestpersonalschlüssels nach der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungstermin

Kurzkonzeption. AWO - Kita KiesSeeKarree Kurzkonzeption September

in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) in der Fassung vom 2. April 2014

Kindergartenbedarfsplanung

Elternbeiträge für die Kindergärten in Herbrechtingen für die Kindergartenjahre 2016/2017. (Gemeinderatssitzung am )

SATZUNG. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen

GROßE KREISSTADT HERRENBERG. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen

GROßE KREISSTADT HERRENBERG

Auf dem Weg ins Jahr 2013: Personalbedarf in der öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung)

Satzung der Gemeinde Grenzach-Wyhlen über die Gebührenordnung für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Grenzach-Wyhlen

Neufestsetzung der Elternbeiträge für die Kindergärten und für die Kleinkindbetreuung

Nummer 27 Murr, den 16. Mai 2017 Seite 147 für die Sitzung am 30. Mai Kinderbetreuung

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner

Elternbefragung 2015 zur Kindertagesbetreuung

GROßE KREISSTADT HERRENBERG

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Blumberg (Kita-Gebührensatzung)

GROßE KREISSTADT HERRENBERG

Satzung des Wartburgkreises zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege

KVJS Berichterstattung. Bestand und Struktur der Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg

Ausführungshinweise des KVJS-Landesjugendamtes zur

Gemeinde Oftersheim Rhein-Neckar-Kreis

Foto: cantor paannatto - Fotolia.com

Bedarfsplanung der Tagesbetreuung für Kinder September 2014 August 2015 Nach 3 Abs. II des Kindergartengesetzes für Baden-Württemberg

FORTSCHREIBUNG des BEDARFSPLAN 2017/2018. für die Kindergartenbetreuung sowie die außerschulische Betreuung in Grafenberg

2. Die Reihenfolge der Vergabe richtet sich dabei nach folgenden Kriterien:

KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERTAGESPFLEGE. Gemeinde Ovelgönne- Gemeindeentwicklung

STADT. GR-Beschluss: TOP/lfd. Nr.: Veröffentlichung: Inkrafttreten: Az.-K: ;

Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Kindergartenbesuch und die Schulkindbetreuung. (Kindergarten-Gebührenordnung) vom 21.

Kindergartenbedarfsplan 2014/15

Bernhard Eibeck GEW Hauptvorstand. Vortrag

F.A.Q. Servicestelle Eltern Allgemein Häufig gestellte Fragen zum Thema Meldestelle Kinderbetreuung in Mannheim (MeKi)

Kindergartenbedarfsplan der Stadt Gernsbach

S A T Z U N G ÜBER DIE ERHEBUNG VON KINDERGARTENGEBÜHREN

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON BENUTZUNGSGEBÜHREN DER KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN DER GEMEINDE GÄRTRINGEN

Ratssplitter 19. Juni 2018

Transkript:

Anlage 1 zur SV-Vorlage 31/2015-GR Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen Bad Liebenzell Stand: Juni 2015 Kindergartenjahr 2015/2016 Stadtverwaltung Bad Liebenzell Kurhausdamm 2-4 75378 Bad Liebenzell 1

1.Inhaltsverzeichnis 1. Inhaltsverzeichnis 2. Prämissen 3 3. Bestandsaufnahme 4 4. Gesetzliche Grundlagen 6 4.1. Bundesgesetzliche Grundlagen 6 4.2. Landesgesetzliche Grundlagen 6 4.3. Interkommunaler Kostenausgleich 8 5. Entwicklung der Betreuungsangebote im Landkreis Calw 9 5.1. Kindertageseinrichtungen 9 6. Bestandsaufnahme 14 6.1. Tagespflege 14 6.2. Sprachförderung für Kinder in Tageseinrichtungen 15 6.3. Betreuungsangebote in den Kindertageseinrichtungen Bad Liebenzell 16 Übersicht Gruppenangebote 16 Belegung der Kindergärten 17 6.4. Geburten der letzten Jahre 17 7. Bedarfsermittlung/Konzeption 18 7.1. Bedarfsplätze für Kindergartenkinder ab 2 Jahre bis Schuleintritt 18 2

2. Prämissen Das Leistungsangebot der Tageseinrichtungen für Kinder soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren ( 22 a SGB VIII). Tageseinrichtungen fördern die individuelle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Für Kinder die das dritte Lebensjahr vollendet haben, besteht ein Rechtsanspruch auf den Besuch einer Kindertageseinrichtung und es ist darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen zur Verfügung steht. Für Kinder ab vollendetem ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres haben seit August 2013 einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege (Tagesmutter). Für Kinder unter einem Jahr und für schulpflichtige Kinder sind nach Bedarf Plätze in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege vorzuhalten. Die kommunalisierte Förderung von Kindertageseinrichtungen steht in enger Verbindung mit einer örtlichen Bedarfsplanung. Für die Ausgestaltung der Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen gelten folgende Prämissen: Die Weiterentwicklung der Angebote erfordert eine sorgfältige Bedarfsplanung und setzt eine bezüglich der Art und des zeitlichen Umfangs differenzierte Erhebung des vorhandenen und absehbaren örtlichen Bedarfs voraus. Aufgrund der familiären und gesellschaftlichen Veränderungen sind bedarfsgerechte Angebote der Tagesbetreuung für Kinder jeder Altersklasse mit unterschiedlichen Öffnungszeiten beziehungsweise Betreuungszeiten vorzusehen. In jeder Gemeinde sollen Angebote verfügbar sein, die einen breiten Personenkreis ansprechen und möglichst wenig selektieren, das heißt auch Kinder und Familien in erschwerten Lebenslagen nicht ausgrenzen, sondern in ihren angestammten Sozialbezügen fördern. 80 des SGB VIII benennt drei wesentliche Phasen der Jugendhilfeplanung: I. Die Bestandsaufnahme an Einrichtungen und Diensten, II. Die Bedarfsermittlung, III. Die Planung der notwendigen Vorhaben. 3

3. Bestandsaufnahme Bei der Bestandsaufnahme der Tageseinrichtungen vor Ort wird festgestellt, wie viele Plätze für welches Alter der Kinder und für welche Betreuungszeiten vorhanden sind. Dazu ist ein Vergleich mit den Merkmalen und Rahmenbedingungen zu den jeweiligen Gruppenarten hilfreich. Gleichzeitig bietet der nachfolgende Überblick eine Basis möglicher Angebotsformen zur Bedarfsdeckung (siehe III). 1. Gruppenarten, Gruppenstärken und Mindestöffnungszeiten (Kindergartengruppen und altersgemischte Gruppen) nach 1 Abs. 4 Kindertagesstättenverordnung. Gruppenart Alter der Kinder Halbtagsgruppe HT für 3-Jährige bis Schuleintritt (Vor- und Nachmittagsbetreuung von mindestens 3 Std.) Regelgruppe RG für 3-Jährige bis Schuleintritt (Vor- und Nachmittagsbetreuung mit Unterbrechung am Mittag) Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit VÖ für 3-Jährige bis Schuleintritt (durchgängige Öffnungszeit von mindestens 6 Std.) Ganztagesgruppe GT Für 3-Jährige bis Schuleintritt (mehr als 7 Std., durchgängige Öffnungszeit) Altersgemischte Gruppe AM Für 3-Jährige bis unter 14 Jahre Altersgemischte Gruppe AM für 2-Jährige bis unter 14 Jahre (mit überwiegender Anzahl von Kindern im Kindergartenalter) Altersgemischte Gruppe AM vom 1. Lebensjahr bis unter 14 Jahre (bei allen Gruppenarten) Regelgruppenstärke, Höchstgruppenstärke 25 bis 28 Kinder 25 bis 28 Kinder 22 bis 25 Kinder 20 Kinder 25 bei HT/RG/VÖ 20 bei GT Absenkung der Gruppenstärke um einen Platz je aufgenommenes 2-jähriges Kind, ausgehend von: 25 bei HT/RG 22 bei VÖ 20 bei GT 15 Kinder, davon höchstens 5 Kinder im Alter von unter drei Jahren 4

2. Gruppenarten, Gruppenstärken und Öffnungszeiten (Kleinkinder und Schulkinder) außerhalb der Kindertagesstättenverordnung Gruppenart außerhalb der KiTaVO Höchstgruppenstärke Kleinkindbetreuung (Krippe) KR (über 15 Stunden wöchentlich) 0 bis 3 Jahre 10 Kinder 2 bis 3 Jahre 12 Kinder Betreute Spielgruppe BS 0 bis 3 Jahre 10 Kinder (10 bis 15 Stunden wöchentlich) Hort 20 Kinder Schuleintritt bis 14 Jahre Hort an der Schule Schuleintritt bis 14 Jahre 20 Kinder 25 Kinder Waldkindergarten 20 Kinder 3-Jährige bis Schuleintritt Sonst. Betreuungsform (mehr als 10 bis 15 Std. wöchentlich) - Kinder von 2 Monaten bis Schuleintritt - Kinder von 3 bis 14 Jahren 15 Kinder 20 Kinder 5

4. Gesetzliche Grundlagen 4.1. Bundesgesetzliche Regelungen Eine der wesentlichen Vorschriften ist 24 SGB VIII, der die Ausgestaltung des Förderangebots in Tageseinrichtungen normiert. Seit dem 01.08.2013 hat ein Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf Besuch einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege. 4.2. Landesgesetzliche Regelungen Kindertagesbetreuungsgesetz für Baden-Württemberg (KiTaG) Aufgaben, Ziel und Förderauftrag der Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege Förderung der Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit Unterstützung und Ergänzung des elterlichen Erziehungsauftrags Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie Kinder mit Behinderung sollen zusammen mit Kindern ohne Behinderung in Gruppen gemeinsam gefördert werden, sofern der Hilfebedarf dies zulässt Der Förderauftrag umfasst die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Orientieren soll sich die Förderung am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes. Wesentlicher Inhalt des im Jahr 2010 novellierten Kindertagesbetreuungsgesetzes ist die Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Rechtsverordnung im Kindertagesbetreuungsgesetz zur Festlegung und zur verbindlichen Erhöhung des Personalschlüssels sowie zur Finanzierung der diesbezüglichen erforderlichen Fortbildung des Personals. Weiterer Hintergrund dieser Novellierung war insbesondere die schon seit langem anhaltenden Beratungen und Verhandlungen über die verbindliche Einführung des Orientierungsplans. Nach Abschluss der vom Land initiierten Modellphase, sollte der Orientierungsplan ab Herbst 2009 verbindlich zur Anwendung kommen. 6

4. Gesetzliche Grundlagen Aufgrund der enormen Kosten wurde vom Land auf die verbindliche Umsetzung des kompletten Orientierungsplans verzichtet und es erfolgte nur eine Erhöhung der Personalschlüssel in den Kindergartengruppen um 0,3 bzw. 0,2 Personalstellen, verteilt auf 3 Jahre. In welchem Umfang mit dieser Personalschlüsselerhöhung der Orientierungsplan oder seine Teile umgesetzt werden, bleibt den Trägern vorbehalten. Die Festlegung von Mindestpersonalschlüsseln, jeweils bezogen auf die verschiedenen Betreuungsarten und Öffnungszeiten sowie die stufenweise Erhöhung, wurde in der erstmals erlassenen Verordnung des Kultusministeriums über den Mindestpersonalschlüssel und die Personalfortbildung in Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen (Kindertagesstättenverordnung KiTaVO) vom 25.11.2010 festgeschrieben. 7

4. Gesetzliche Grundlagen 4.3. Interkommunaler Kostenausgleich Das geänderte Kindertagesbetreuungsgesetz trat rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft. Am 18. Februar 2009 verabschiedete der Landtag von Baden-Württemberg das Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes. Mit den Gesetzesänderungen trägt das Land den Regelungen des Kinderförderungsgesetzes des Bundes Rechnung und regelt die Kostenbeteiligung des Landes an den Betriebskosten der Kleinkindbetreuung sowie die Weiterleitung der entsprechenden Bundesmittel an Kommunen und Kindergartenträger. Bad Liebenzell: Der Gemeinderat hat die Verwaltung mit Beschluss vom 24.11.2009 ermächtigt, die Abrechnung nach den vom Gemeindetag und Städtetag empfohlenen Pauschalbeträgen abzuwickeln. Dies bedeutet, dass für Kinder die außerhalb der Wohnsitzgemeinde betreut werden, ein Ausgleich an die Gemeinde oder Stadt, in der die Betreuung in Anspruch genommen wird, bezahlt werden muss. Auf der Grundlage gemeinsam festgelegter durchschnittlicher Platzkosten je Betreuungsart und -umfang sowie der vom Finanzministerium mitgeteilten FAG-Zuweisungen je Betreuungsart und Kind wurden vom Gemeindetag derzeit folgende Empfehlungen erarbeitet: Empfehlungen zum Interkommunalen Kostenausgleich gemäß 8a KiTaG ab 01.01.2014 Kosten /Platz ( ) 63% 75 % gerundet Faktor/ Stufe Pauschale FAG- Zuweisung ( ) gerundet Pauschaler Ausgleichsbetrag ( ) Jahr 2014 2014 Halbtagskindergarten (Ü3) 2.770 1.745 0,4 1.009 736 Regelkindergarten (Ü3) 4.200 2.645 0,6 1.514 1.131 VÖ-Kindergarten (Ü3) 5.400 3.400 0,6 1.514 1.886 Ganztags-Kindergarten (Ü3) 8.300 5.230 1,0 2.523 2.707 Halbtags-Krippe (U3) 9.000 6.750 0,5 4.711 2.039 Halbtags-Altersmischung (U3) VÖ-Krippe (U3) 12.600 9.450 0,7 6.595 2.855 VÖ-Altersmischung (U3) (Betreuung von Kindern unter 3 Jahren von über 25 bis zu 35 Std/Woche) Ganztags-Krippe (U3) Ganztags-Altersmischung (U3) (Betreuung v. Kindern über 35 Std/Woche) 18.000 13.500 1,0 9.421 4.079 * Ü3 = Betreuung von Kindern ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt U3 = Betreuung von Kleinkindern Im Jahr 2014 wurden 24 auswärtige Kinder in einer Tageseinrichtung in Bad Liebenzell betreut. Eine Tageseinrichtung außerhalb des Stadtgebiets besuchten insgesamt 19 Kinder aus Bad Liebenzell. 8

5. Entwicklung der Betreuungsangebote im Landkreis Calw 5.1 Kindertageseinrichtungen 9

5. Entwicklung der Betreuungsangebote im Landkreis Calw 10

5. Entwicklung der Betreuungsangebote im Landkreis Calw 11

5. Entwicklung der Betreuungsangebote im Landkreis Calw 12

5. Entwicklung der Betreuungsangebote im Landkreis Calw 13

6. Bestandsaufnahme 6. Bestandsaufnahme Im Kindertagesbetreuungsgesetz BW (KiTaG) vom 19.03.2009 ist die Verpflichtung zur örtlichen Bedarfsplanung gesetzlich verankert. Diese Bedarfsplanung ist jährlich von den Gemeinden zu erstellen und vom Gemeinderat zu beschließen. 6.1. Tagespflege Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) verpflichtet Bundesweit Städte und Gemeinden, für die Betreuung der unter dreijährigen Kinder in Kindertagesstätten, Krippen oder bei Tageseltern Plätze zu schaffen. Gerade in der Tagespflege können flexible, passgenaue Vereinbarungen zugunsten der Eltern getroffen werden. Wer Kinder in seine Obhut nimmt, muss ein besonderes Profil vorweisen können. Dazu zählen Persönlichkeit, Sachkompetenz, Kooperationsbereitschaft, kindgerechte Räumlichkeiten sowie vertiefte Kenntnisse der Kindertagespflege. Ob diese Eigenschaften gegeben sind, überprüft der Fachdienst Kindertagespflege des Landratsamtes Calw zunächst beim Erstkontakt sowie später bei Hausbesuchen. Beim Landratsamt Calw ist der Fachdienst Kindertagespflege für die Tageseltern zuständig. In Bad Liebenzell sind derzeit 7 Tagesmütter mit Pflegeerlaubnis aktiv. Er werden 14 Kinder (Stand 01.04.2015) in der Tagespflege betreut, davon sind 3 Kinder im Alter unter 3 Jahre. Der Landkreis Calw und die Stadt Bad Liebenzell fördern die Tagespflege nach dem Landkreisfinanzierungsmodell. Die Tagespflege ergänzt das umfangreiche Angebot der Kinderbetreuung in Bad Liebenzell. 14

6. Bestandsaufnahme 6.2. Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf (SPATZ) Ein wichtiger Punkt bei der Qualität ist die früh einsetzende Förderung der deutschen Sprache in der frühkindlichen Bildung. Im Kindergarten werden alle Kinder durch eine ganzheitlich ausgerichtete Sprachbildung gefördert. Für Kinder, die darüber hinaus intensiven Sprachförderbedarf haben, gibt es mit SPATZ (Sprachförderung in Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf) ein Sprachförderprogramm aus einem Guss. Kinder mit zusätzlichem Förderbedarf können bis zu 3 Jahre vor dem Schuleintritt gefördert werden. Dieser zusätzliche Förderbedarf wird entweder durch die intensive Sprachförderung oder durch Singen-Bewegen-Sprechen (SBS) gedeckt. Somit können sprachförderbedürftige Kinder eine kontinuierliche und verlässliche Sprachförderung während der Kindergartenzeit erhalten. Die Sprachförderung wird an allen städtischen Kindergärten und im kirchlichen Kindergarten Möttlingen angeboten. Im Kindergartenjahr 2014/2015 werden 50 Kinder gefördert. 15

6. Bestandsaufnahme 6.3 Betreuungsangebote in den Kindertageseinrichtungen Bad Liebenzell Übersicht über die Gruppenangebote in Bad Liebenzell (IST-Bestand) Kindergarten Gruppen- Zahl Gruppenangebote Marienstift 6 2 Krippen, VÖ, 0-3 Jahre 1 VÖ/RG/HT für 3-Jährige bis Schuleintritt 1 GT/VÖ/RG für 3-Jährige bis Schuleintritt 1 AM mit GT/VÖ/RG für 2-Jährige bis Schuleintritt 1 AM mit VÖIRG für 2-Jährige bis Schuleintritt Maisenbach/ Zainen 1 1 AM mit VÖ vom 1. Lebensjahr bis Schuleintritt Regelbelegung 20 22 22 Maximale Belegung 20 25 25 22 22 Absenkung um 1 22 Platz je U3 Kind 22 15 15 Unterhaugstett 2 1 AM mit VÖ für 2-Jährige bis Schuleintritt 1 VÖ für 3-Jährige bis Schuleintritt 22 10 22 Absenkung um 1 Platz je U3 Kind Beinberg 1 1 AM mit VÖ für 2-Jährige bis Schuleintritt Kirchlicher. Kindergarten Monakam Kirchlicher Kindergarten Möttlingen Waldkindergarten Waldorfkindergarten Unterl. 2 1 AM mit VÖ und GT für 2-Jährige bis Schuleintritt 1 AM mit VÖ ab 1. Lebensjahr bis Schuleintritt 3 1 VÖ mit/ohne RG für 3-Jährige bis Schuleintritt 1 AM mit GT für 2-Jährige bis Schuleintritt 22 22 Absenkung um 1 Platz je U3 Kind 22 Absenkung um 1Platz je U3 Kind 15 Max. 5 Kinder unter 3 Jahre 22 25 1 KR (Krippe) 0-3 Jahre (GT) 10 2 1 VÖ für 3-Jährige bis Schuleintritt 20 je Gruppe 20 1 HT für 3-Jährige bis Schuleintritt 20 1 Krippe HT 2-3 Jahre 12 12 1 1 VÖ für 3-Jährige bis Schuleintritt 22 22 20 340 20 Absenkung um 1 Platz je U3 Kind 16

6. Bestandsaufnahme Belegung der Kindergärten am 31.03.2015 Kinder über 3 Jahre Kinder unter 3 Jahre Krippe Waldkrippe Gesamt 249 Kinder 24 Kinder 11 Kinder 9 Kinder 293 Kinder 6.4 Geburten der letzten Jahre Die durchschnittliche Anzahl der Geburten der letzten drei Jahre (2012 2014) in Bad Liebenzell beträgt 65 Kinder pro Jahr. Geburten im Kalenderjahr 100 90 80 70 60 50 40 30 80 87 62 68 77 61 60 72 20 10 0 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 35 17

7. Bedarfsermittlung/Konzeption 7.1 Bedarfsplätze für Kindergartenkinder ab 2 Jahre bis Schuleintritt in Bad Liebenzell Berücksichtigung aller Kinder ab 2 Jahre Kindergarten Marienstift Kindergarten Marienstift Belegung am 31.03.2015: 114 Kindergartenplätze (6 Gruppen) 75 Kinder Ü3 12 Kinder Ü2 -U3 4 Kinder U2 Kiga- Jahr kein Kindergartenplatz Ü2 U3 Bedarf Beginn Kiga- Jahr 1.8.d.J. Zugang im Kiga-Jahr Anzahl Kinder Stichtag Abgang Einschulung 2014/15 14 01.04.-31.07. = 6 111 31.07.15 22 2015/16 89 01.08.-31.07. = 28 117 31.07.16 22 2016/17 95 01.08.-31.03. = 18 113 31.03.17 19 Den Waldkindergarten besuchen im Kindergartenjahr 2014/15 4 Kinder Bedarfsplätze Für Kinder ab 2 Jahre 2014/2015 2015/2016 2016/2017 108 110 112 114 116 118 2016/2017 2015/2016 2014/2015 für Kinder ab 2 Jahre 113 117 111 18

7. Bedarfsermittlung/Konzeption Kindergarten Marienstift Kindergartenbetrieb mit 6 Gruppen Nach den Umbau- und Erweiterungsmaßnehmen am Standort in der Kirchstraße stehen nach der Inbetriebnahme seit November 2014 insgesamt 114 Kindergartenplätze in 6 Gruppen zur Verfügung. Für Kinder im Alter vom 1. Lebensjahr bis 3 Jahre können in zwei Krippengruppen insgesamt bis zu 20 Kinder betreut werden. Die tägliche Betreuungszeit kann bedarfsgerecht bis zu 7 Stunden angeboten werden. In weiteren 4 Gruppen stehen altersgemischte Plätze ab 2 Jahre bis zum Schuleitritt zur Verfügung. Die Betreuungsangebote reichen hier von verlängerten Öffnungszeiten mit bis zu 7 Stunden am Vormittag über Regelbetreuung an Vor und Nachmittagen bis zur durchgängigen Ganztagesbetreuung. Das Betreuungsangebot in der Kindertageseinrichtung beginnt um 07:00 Uhr und endet um 16:30 Uhr (freitags bis 14:30 Uhr) 19

7. Bedarfsermittlung/Konzeption Kindergarten Unterhaugstett Kindergarten Unterhaugstett Belegung 31.03.2015 32 Kindergartenplätze (2 Gruppen) 26 Kinder Ü3 3 Kinder U3 Kiga- Jahr kein Kindergartenplatz Bedarf Beginn Kiga- Jahr 1.8.d.J. Zugang im Kiga-Jahr Anzahl Kinder Stichtag Abgang Einschulung Ü2 U3 2014/15 4 01.04.-31.07. = 2 35 31.07.15 6 2015/16 29 01.08.-31.07. = 9 38 31.07.16 12 2016/17 26 01.08.-31.03. = 7 33 31.03.17 8 Den Waldkindergarten besuchen im Kindergartenjahr 2014/15 10 Kinder Bedarfsplätze Für Kinder ab 2 Jahre 2014/2015 2015/2016 2016/2017 30 32 34 36 38 2016/2017 2015/2016 2014/2015 Für Kinder ab 2 Jahre 33 38 35 Kindergarten Unterhaugstett Kindergartenbetrieb mit 2 Gruppen Betreuungsform: Verlängerte Öffnungszeiten am Vormittag (VÖ) Es stehen aktuell 32 Kindergartenplätze zur Verfügung. Die Aufnahme ist für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr möglich. Damit genügend Kindergartenplätze angeboten werden können, stehen bei unveränderter Gruppenzahl künftig insgesamt 44 Kindegartenplätze zur Verfügung. 20

7. Bedarfsermittlung/Konzeption Kindergarten Maisenbach/Zainen Kindergarten Maisenbach/Zainen Belegung 31.03.2015: 15 Kindergartenplätze (1 Gruppe) 8 Kinder Ü3 2 Kinder U3 Kiga- Jahr kein Kindergartenplatz Bedarf Beginn Kiga- Jahr 1.8.d.J. Zugang im Kiga-Jahr Anzahl Kinder Stichtag Abgang Einschulung Ü2 U3 2014/15 5 01.04.-31.07. = 0 15 31.07.15 3 2015/16 12 01.08.-31.07. = 3 15 31.07.16 1 2016/17 14 01.08.-31.03. = 2 16 31.03.17 3 Bedarfsplätze Für Kinder ab 2 Jahre 2014/2015 2015/2016 2016/2017 10 12 14 16 18 20 2016/2017 2015/2016 2014/2015 Für Kinder ab 2 Jahre 16 15 15 Kindergarten Maisenbach-Zainen Kindergartenbetrieb mit 1 Gruppe Betreuungsform: Verlängerte Öffnungszeiten am Vormittag (VÖ) Mit den vorhandenen Plätzen kann der Bedarf für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr gedeckt werden. Ab 01.05.2015 ist die Aufnahme für Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr in einer altersgemischten Gruppe möglich. Die tägliche Betreuungszeit beträgt dann 6.33 Stunden. 21

7. Bedarfsermittlung/Konzeption Kindergarten Beinberg Kindergarten Beinberg Belegung 31.03.2015: 22 Kindergartenplätze (1 Gruppe) 17 Kinder Ü3 3 Kinder U3 Kiga- Jahr kein Kindergartenplatz Bedarf Beginn Kiga- Jahr 1.8.d.J. Zugang im Kiga-Jahr Anzahl Kinder Stichtag Abgang Einschulung Ü2 U3 2014/15 1 01.04.-31.07. = 0 21 31.07.15 5 2015/16 16 01.08.-31.07. = 3 19 31.07.16 7 2016/17 12 01.08.-31.03. = 4 16 31.03.17 2 Den Waldkindergarten besucht im Kindergartenjahr 2014/15 1 Kind Bedarfsplätze für Kinder ab 2 Jahre 2014/2015 2015/2016 2016/2017 15 17 19 21 2016/2017 2015/2016 2014/2015 für Kinder ab 2 Jahre 16 19 21 Kindergarten Beinberg Kindergartenbetrieb mit 1 Gruppe Betreuungsform: Verlängere Öffnungszeiten am Vormittag (VÖ) Mit den vorhandenen Plätzen kann der Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr gedeckt werden. 22

7. Bedarfsermittlung/Konzeption Kindergarten Monakam Kindergarten Monakam Belegung 31.03.2015 37 Kindergartenplätze (2 Gruppen) 28 Kinder Ü3 1 Kinder U3 Kiga- Jahr kein Kindergartenplatz Bedarf Beginn Kiga- Jahr 1.8.d.J. Zugang im Kiga-Jahr Anzahl Kinder Stichtag Abgang Einschulung Ü2 U3 2014/15 4 01.04.-31.07. = 1 34 31.07.15 10 2015/16 24 01.08.-31.07. = 13 45 31.07.16 13 2016/17 32 01.08.-31.03. = 9 41 31.03.17 10 Den Waldkindergarten besuchen im Kindergartenjahr 2014/15 13 Kinder Bedarfsplätze Für Kinder ab 2 Jahre 2014/2015 2015/2016 2016/2017 30 32 34 36 38 40 42 44 46 48 50 2016/2017 2015/2016 2014/2015 Für Kinder ab 2 Jahre 41 45 34 Kirchlicher Kindergarten Monakam Kindergartenbetrieb mit 2 Gruppen Betriebsformen: Verlängerte Öffnungszeiten am Vormittag (VÖ) und Ganztagesbetreuung (GT) In den Kindergarten Monakam können Kinder ab vollendetem 1. Lebensjahr aufgenommen werden. Hierfür stehen in einer altersgemischten Gruppe bis zu 5 Plätze zur Verfügung. An 1-2 Tagen in der Woche wird eine Ganztagesbetreuung angeboten. Für den örtlichen Bedarf sind ausreichend Kindergartenplätze vorhanden. Bei Bedarf kann eine weitere Gruppe in Betrieb genommen werden. 23

7. Bedarfsermittlung/Konzeption Kindergarten Möttlingen Kindergarten Möttlingen Belegung 31.03.2015: 42 Kindergartenplätze (2 Gruppen) 10 Krippenplätze (1 Gruppe) 39 Kinder Ü3 3 Kinder U3 4 Kinder U2 Kiga- Jahr kein Kindergartenplatz Bedarf Beginn Kiga- Jahr 1.8.d.J. Zugang im Kiga-Jahr Anzahl Kinder Stichtag Abgang Einschulung Ü2 U3 2014/15 5 01.04.-31.07. = 1 52 31.07.15 10 2015/16 42 01.08.-31.07. = 9 51 31.07.16 7 2016/17 44 01.08.-31.03. = 9 53 31.03.17 15 Den Waldkindergarten besuchen im Kindergartenjahr 2014/15 10 Kinder Bedarfsplätze Für Kinder ab 2 Jahre 2014/2015 2015/2016 2016/2017 40 42 44 46 48 50 52 54 2016/2017 2015/2016 2014/2015 Für Kinder ab 2 Jahre 53 51 52 Kirchlicher Kindergarten Möttlingen Kindergartenbetrieb mit 3 Gruppen Betriebsformen: Verlängerte Öffnungszeiten am Vormittag (VÖ), Ganztagesbetreuung (GT) und Krippe (KR) mit Ganztagesbetreuung (GT) In einer Gruppe können Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr, in einer weiteren Gruppe ab vollendetem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt betreut werden. Für Kinder ab dem 1. Lebensjahr stehen insgesamt 10 Krippenplätze zur Verfügung. Das Betreuungsangebot wurde in der Form erweitert, dass die Krippenplätze und ein Teil der übrigen Kindergartenplätze für eine Ganztagesbetreuung zur Verfügung stehen. 24

7. Bedarfsermittlung/Konzeption Waldorfkindergarten (Stadtteil Unterlengenhardt) Stadtteil Unterlengenhardt: Waldorfkindergarten Belegung 31.03.2015: 25 Kindergartenplätze (1 Gruppe) 14 Kinder Ü3 (aus Bad Liebenzell) 3 Kinder Ü3 (auswärtige Kinder) Kiga- Jahr Kinder unter 3 Jahre ohne Kindergartenplatz Bedarf Beginn Kiga- Jahr 1.8.d.J. Zugang im Kiga-Jahr Anzahl Kinder Stichtag Abgang Einschulung 2014/15 9 01.04.-31.07. = 0 26 31.07.15 7 2015/16 19 01.08.-31.07. = 3 22 31.07.16 5 2016/17 17 01.08.-31.03. = 4 21 31.03.17 4 Bedarfsplätze Für Kinder ab 2 Jahre 2014/2015 2015/2016 2016/2017 15 17 19 21 23 25 27 2016/2017 2015/2016 2014/2015 für Kinder ab 2 Jahre 21 22 26 Waldorfkindergarten Unterlengenhardt e.v. Kindergartenbetrieb mit 1 Gruppe Betriebsform: Verlängerte Öffnungszeit am Vormittag (VÖ) Der Kindergarten mit seiner besonderen pädagogischen Ausrichtung deckt den Bedarf an Kindergartenplätzen für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr für den Stadtteil Unterlengenhardt ab. Die Aufnahme von Kindern aus anderen Wohnsitzgemeinden ist darüber hinaus möglich. Für die Aufnahme von Kindern vor dem 3. Lebensjahr fehlen derzeit die räumlichen Voraussetzungen. 25

7. Bedarfsermittlung/Konzeption Waldkindergarten Bad Liebenzell e. V. Kindergartenbetrieb mit 3 Gruppen Der Kindergarten mit seiner besonderen pädagogischen Ausrichtung bietet Betreuungsplätze in zwei Gruppen für Kinder ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt mit verlängerten durchgehenden Öffnungszeiten (VÖ) an. Für Kinder ab 2 Jahre stehen seit September 2013 in einer Waldkrippengruppe weitere 12 Plätze zur Verfügung. Von den insgesamt 52 Kindergartenplätzen sind 51 Plätze belegt. Aus dem gesamten Stadtgebiet besuchen 38 Kinder den Waldkindergarten, davon 10 Kinder aus Möttlingen, 13 Kinder aus Monakam, 10 Kinder aus Unterhaugstett, 1 Kind aus Beinberg sowie 4 Kinder aus der Kernstadt. Weitere 13 Kinder kommen aus den Nachbargemeinden Unterreichenbach (1), Calw (2) Ottenbronn (2), Weil der Stadt (6), Tiefenbronn-Lehningen (1) und Ostelsheim (1). 26