Zehdenick, 3. März 2017 Herausgeber: Stadt Zehdenick Der Bürgermeister 15. Jahrgang Nummer 2 Woche 9

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Zehdenick, 3. März 2017 Herausgeber: Stadt Zehdenick Der 15. Jahrgang Nummer 2 Woche 9 Haus Badingen um 1650, nach einem Stich von Matthäus Merian Festes Haus Badingen mit Kirche 2012 Foto: Stadtverwaltung

2 3. März 2017 Nr. 2 Woche 9 AMTSBLATT für die Stadt Zehdenick Inhaltsverzeichnis I. Veröffentlichung von Beschlüssen Beschlüsse des Hauptausschusses am 16.02.2016...Seite 2 II. Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung Wirtschaftsplan des Entwässerungsbetriebes der Stadt Zehdenick für das Wirtschaftsjahr 2017...Seite 3 Bekanntmachung Festsetzung der Grundsteuer A und B für das Kalenderjahr 2017 für die Stadt Zehdenick...Seite 3 Öffentlich-bestellter Vermessungsingenieur Thomas Kühl Öffentliche Bekanntmachung einer Mitteilung, hier: Erben nach Schilke, Hans-Joachim...Seite 4 Sitzungstermine der Stadtverordnetenversammlung Zehdenick und ihrer Ausschüsse im 2. Sitzungszyklus 2017...Seite 4 Bekanntmachung Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg Managementplanung für die FFH-Gebiete Moncapricesee, Exin, Liebenberger Bruch und Schnelle Havel Ergänzung...Seite 4 I. Veröffentlichung von Beschlüssen In der Sitzung des Hauptausschusses am 16.02.2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr.: 001/17 Der Hauptausschuss der Stadt Zehdenick beschließt: Den Auftrag zur Erbringung der Bauleistungen zum Vorhaben Beschluss zur Vergabe von Bauleistungen B100 Knotenpunkt Nebenanlagen in 16792 Zehdenick, Los 1: Ausbau Geh- und Radwege im Knotenpunkt erhält auf Grund der Richtlinie des Wettbewerbs nach Abschluss der formalen, technischen und rechnerischen Prüfung und Auswertung aller Angebote unter Beachtung 16 VOB/A der wirtschaftlichste Bieter: Hoch/Tief Baukontor Lange Feldberg GmbH Küstersteig 13 OT Feldberg 17258 Feldberger Seenlandschaft Beschluss-Nr.: 002/17 Der Hauptausschuss der Stadt Zehdenick beschließt: Der wird beauftragt, nach Prüfung und Wertung der vorliegenden Angebote im öffentlichen Ausschreibungsverfahren dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag im Bauvorhaben Anbau, Umbau und Nutzungsänderung Weißes Haus/GZ OT Mildenberg zu Multifunktionsgebäude, Ribbecker Straße 1, 16792 Zehdenick, Los 8: Heizungs-/Sanitärarbeiten zu erteilen. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf Grundlage der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil A. in Höhe der geprüften und festgestellten Angebotsendsumme von 144.533,98 Euro.

AMTSBLATT für die Stadt Zehdenick 3. März 2017 Nr. 2 Woche 9 3 II. Öffentliche Bekanntmachungen Wirtschaftsplan des Entwässerungsbetriebes der Stadt Zehdenick für das Wirtschaftsjahr 2017 Festsetzungen nach 14 Absatz 1 Nummer 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2017 Aufgrund des 7 Nr. 3 und des 14 Absatz 1 der Eigenbetriebsverordnung hat die Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss vom 15.12.2016 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 festgestellt. 1 Es betragen 1.1 im Erfolgsplan die Erträge 2.239.611 die Aufwendungen - 2.159.124 der Jahresgewinn 80.487 der Jahresverlust 0 1.2 im Finanzplan Mittelzufluss/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit 605.767 Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit - 433.000 Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit - 621.360 2 Es werden festgesetzt 2.1 der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 2.2 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 Zehdenick, den 06.02.2017 Der Wirtschaftsplan 2017 des Entwässerungsbetriebes der Stadt Zehdenick mit seinen Anlagen liegt gemäß 14 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung (EigV) während der allgemeinen Sprechzeiten, dienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung Zehdenick, Falkenthaler Chaussee 1, 16792 Zehdenick im Raum 207 aus. Bekanntmachung Festsetzung der Grundsteuer A und B für das Kalenderjahr 2017 für die Stadt Zehdenick 1. Steuerfestsetzung Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zehdenick hat in ihrer Sitzung am 15.12.2016 durch Beschluss der Haushaltssatzung die Hebesätze für die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017 auf 200 v. H für die Grundsteuer A und 300 v. H für die Grundsteuer B festgesetzt. Mittelbrandenburgische Sparkasse BIC: WELA DED1 PMB IBAN: DE30 1605 0000 3755 0160 00 Soweit eine Abbuchungsermächtigung erteilt ist, werden die Steuern zu den angegebenen Fälligkeiten vom Konto des Steuerpflichtigen abgebucht. Die Hebesätze sind damit gegenüber dem Vorjahr unverändert. Für diejenigen Steuerpflichtigen, die für das Kalenderjahr 2017 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer A und B für das Kalenderjahr 2017 in derselben Höhe wie für das Jahr 2016 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerpflichtigen treten mit dem Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, als wäre ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen. Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamtes ein schriftlicher Grundsteuerbescheid. 2. Zahlungsaufforderung Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntgabe ergeben, auf eines der beiden hier angegebenen Konten unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen oder einzuzahlen. Commerzbank AG BIC: DRES DEFF 160 IBAN: DE78 1608 0000 0449 5226 00 Diese öffentliche Grundsteuerfestsetzung gilt zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben. 3. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Zehdenick Sachbereich Steuern Falkenthaler Chaussee 1 16792 Zehdenick einzulegen. Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht. Zehdenick, den 08.02.2017

4 3. März 2017 Nr. 2 Woche 9 AMTSBLATT für die Stadt Zehdenick Vermessungsbüro Thomas Kühl, Öffentlich-bestellter Vermessungsingenieur Straße des Aufbaus 5, 16792 Zehdenick, Tel.: 03307-36164, Fax: 03307-313541, E-Mail: vbkuehl@gmail.com Öffentliche Bekanntmachung einer Mitteilung An die Erben nach Schilke, Hans-Joachim zuletzt wohnhaft in Erzberger Str. 10, 39104 Magdeburg Sehr geehrte Erben nach Schilke, Hans-Joachim, Zeichen: K098-16 25.01.2017 ich habe die öffentliche Bekanntmachung einer Mitteilung an Sie verfügt. Sie können die für Sie bestimmte Benachrichtigung bei mir unter oben angeführter Anschrift einsehen. Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Kühl Sitzungstermine der Stadtverordnetenversammlung Zehdenick und ihrer Ausschüsse im 2. Sitzungszyklus 2017 21.03.2017 Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport 22.03.2017 Ausschuss für Bauen und Ordnung 23.03.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Arbeit 27.04.2017 Hauptausschuss 18.05.2017 Stadtverordnetenversammlung Die Sitzungen finden um 19.00 Uhr im Ratssaal des Rathauses, Am Markt, 16792 Zehdenick statt. Sollten sich kurzfristige Änderungen zum Sitzungstag, dem Sitzungsort oder der Sitzungszeit ergeben, entnehmen Sie Informationen hierzu bitte aus der Tagespresse, dem Rathaus-Portal auf der Homepage der Stadt Zehdenick (www.zehdenick.de) oder dem Bekanntmachungskasten neben dem Rathaus. Managementplanung für die FFH-Gebiete Moncapricesee, Exin, Liebenberger Bruch und Schnelle Havel Ergänzung Zum Schutz von bedrohten Arten und Lebensräumen wurde in Europa das weltweit größte Schutzgebietsnetz mit dem Namen NATURA 2000 errichtet. Neben den Vogelschutzgebieten zählen im Land Brandenburg über 600 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) dazu. Gesetzliche Grundlage ist die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie 92/43/EWG) der Europäischen Union. Gemäß Artikel 6 der Richtlinie werden für die FFH-Gebiete Managementpläne erstellt. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit Nutzern, Eigentümern, Gemeinden, Behörden und Verbänden auf freiwilliger Basis. Inhalte eines FFH-Managementplans: Gebietsbeschreibung Bestandserfassung und Bewertung von Arten und Lebensräumen Erhaltungs- und Entwicklungsziele Maßnahmen zur Erhaltung und zur Entwicklung der Lebensräume und Arten Umsetzungsmöglichkeiten Vorschläge zum Monitoring und zur Erfolgskontrolle Verschiedene Förderprogramme der EU und des Landes unterstützen die anschließende Umsetzung der Maßnahmen. Die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg hat das Planungsbüro UBC Umweltvorhaben in Brandenburg Consult mit der Erarbeitung der Managementpläne beauftragt. Mitarbeiter des Auftragnehmers werden für die Erfassung von Pflanzen und Tieren im Gelände die Flächen in den Schutzgebieten ab Frühjahr 2017 begehen. Wir bitten dafür um Verständnis und Unterstützung. Zur Information von Anwohnern, Eigentümern, Nutzern und interessierten Bürgern findet eine öffentliche Auftaktveranstaltung statt: Wann: am Donnerstag, 16. März 2017 um 18:00 Uhr Wo: Gaststätte Straußenfarm Winkler, Häsener Weg 9, Neulöwenberg Weitere Informationen sind auch im Internet unter www.natura2000-brandenburg.de abrufbar. Ansprechpartner: Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg André Freiwald Heinrich-Mann-Allee 18/19 14473 Potsdam Tel.: 0331 / 971 64 852 Fax: 0331 / 971 64 770 E-Mail: andre.freiwald@naturschutzfonds.de UBC Umweltvorhaben in Brandenburg Consult GmbH Dipl.-Biol. Georg Darmer Am Fichtenberg 17 12165 Berlin Tel.: 030 / 84 31 21 90 Fax : 030 / 84 31 21 92 E-Mail: info@umwelt-bc.de

AMTSBLATT für die Stadt Zehdenick 3. März 2017 Nr. 2 Woche 9 5 Ende der amtlichen Bekanntmachungen Herausgeber: Stadt Zehdenick Der Falkenthaler Chaussee 1, 16792 Zehdenick Bezug möglich über die Stadtverwaltung Zehdenick, 16792 Zehdenick, Falkenthaler Chaussee 1 Auflage: 6.900 Exemplare kostenlos verteilt