Energieberatungsstelle Land Steiermark



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Transkript:

Energieberatungsstelle Land Steiermark Energiewirtschaft und allgemeine technische Angelegenheiten Fachstelle Energie FA 17A Burggasse 9/I A-8010 Graz Tel.: +43 316 / 877 3414 Fax: +43 316 / 877 3412 http://www.energieberatungsstelle.steiermark.at Simone Skalicki energie@stmk.gv.at Martin ZIMMER 0664 / 50 486 50 martin.zimmer@inode.at Seite 1

Förderungen des Landes Steiermark, bmwfj & Stadt Graz Solarförderung Biomasseförderung E-Fahrzeuge Eigenheimförderung Wohnhaussanierung Konjunkturpaket - Thermische Sanierung privater Wohnbau Umstellung Fernwärme/Ferngas Solarenergie/Wärmepumpen Seite 2

Solarförderung thermische Solaranlagen, Photovoltaikanlagen Sonnenkollektoren 50,-- EUR/m² Kollektorfläche (Bruttofläche!) vom Land Steiermark Mindestfläche 2,00 m² für Photovoltaikanlagen Sockelbetrag 300,-- EUR (Kleinanlagen) Sockelbetrag 500,-- EUR (ab 15,00m² Bruttofläche bei thermischen Solaranlagen, bei Photovoltaikanlagen immer) 50,-- EUR für Umwälzpumpe der Energieeffizienzklasse A Gesamtförderung max. 2.000,-- EUR bzw. 650,- EUR/WE (Geschoßbau) Förderung der Gemeinde ist Voraussetzung für die Landesförderung! Seite 3

Biomasseförderung 25% der Nettoinvestition für Kessel und Brennstoffzuführung Scheitholzgebläsekessel Pelletszentralheizungsöfen Pelletszentralheizungen Hackschnitzelanlagen UWP der Energieeffizienzklasse A hydraulischer Abgleich ergänzende Sanierungsmaßnahmen elektrostatischer Partikelabscheider max. 1.100,-- EUR max. 1.100,-- EUR max. 1.400,-- EUR max. 1.400,-- EUR 50,-- EUR 50,-- EUR 100,-- EUR 500,-- EUR Energieberatung vor der Antragstellung Geräte müssen dem Stmk. FAnlGesetz entsprechen (Prüfgutachten!) Leistung des Gerätes muss dem Wärmebedarf des Gebäudes entsprechen (Heizlastberechnung!) kein Fernwärmeanschluss möglich (innerhalb eines Jahres!) Einige steirische Gemeinden vergeben ebenfalls Förderungen für moderne Biomasseheizungen. Seite 4

Elektrofahrzeuge elektrisch betriebene PKW oder einspurige Kraftfahrzeuge einschließlich E-Fahrrad Förderbeträge 1.000,-- EUR für neue elektrisch betriebene PKWs oder deren Umbau auf vollelektrischen Betrieb 500,-- EUR für den Ankauf von neuen elektrisch betriebenen einspurigen Kraftfahrzeugen oder deren Umbau auf vollelektrischen Betrieb 250,-- EUR den Ankauf von E-Fahrrädern Antragstellung: spätestens 6 Monate nach der erstmaligen behördlichen Zulassung des Fahrzeuges bzw. nach behördlicher Eintragung der Umrüstung im Typenschein des Fahrzeuges Förderaktion: 01.01. - 31.12.2009 Seite 5

Eigenheimförderung Errichtung und Erweiterung von Eigenheimen Stand: 01. April 2009 Rahmenbedingungen für die Förderung Einkommensgrenze max. 34.000,-- EUR Jahresnettoeinkommen max. 17.000-,-- EUR für die 2. Person im Haushalt max. 4.500,-- EUR für jede weitere Person im Haushalt Solaranlage für WW-Bereitung (oder PV mind. 1,5 kw) (bei WP ab 01.09.2009) keine fossilen Brennstoffe zur Gebäudebeheizung (Ausnahmen möglich) Einhaltung der Mindestanforderungen bez. Heizwärmebedarf (HWB) Seite 6

Eigenheimförderung Errichtung und Erweiterung von Eigenheimen Stand: 01. April 2009 Mindestanforderungen / Heizwärmebedarf (HWB) Gemäß Artikel 15a B-VG Vereinbarung zwischen Bund und Ländern entsprechend Kyoto II Vereinbarung. HWB [kwh/m²bgf*a] bis Ende 2009 *) ab 01. Jänner 2010 ab 01. Jänner 2012 A/V-Verhältnis 0,8 65 45 36 A/V-Verhältnis 0,2 35 25 20 *) dazwischen: HWB BGF, max.3400 = 25 + 50 x A/V [kwh/m²,a] Seite 7

Eigenheimförderung Errichtung und Erweiterung von Eigenheimen Stand: 01. April 2009 Förderung rückzahlbare Annuitätenzuschüsse zu Darlehen (Laufzeit 20 Jahre) Landesdarlehen (optional für Familien mit mind. 3 Kindern, schwer Behinderte, etc.), Laufzeit 25 Jahre mit 2% Verzinsung Basisdarlehen 30.000,-- EUR (Einpersonenhaushalt) 3.700,-- EUR für jede weitere Person im Haushalt 3.700,-- EUR zusätzlicher Zuschlag für Familien ab 2 Kinder z.b.: Jungfamilie: 44.800,-- EUR Seite 8

Eigenheimförderung Errichtung und Erweiterung von Eigenheimen Stand: 01. April 2009 Zuschläge zum Basisdarlehen Nutzung Alternativer Energieformen - Biomasseheizung max. 7.000,-- EUR - Solaranlagen (mind. 5m² Koll.) max. 7.000,-- EUR - Wärmepumpen (mit Solaranlage!) max. 5.000,-- EUR - Fotovoltaik (mind. 1,5kWp) max. 7.000,-- EUR Fernwärmeanschluss max. 3.000,-- EUR Niedrigenergiehaus NEU (HWB 2010) max. 10.000,-- EUR Super-Niedrigenergiehaus NEU (HWB 2012) max. 15.000,-- EUR Passivhaus (max. 10 kwh/m²a nach OIB) max. 25.000,-- EUR Eigenheim in Berggemeinden 15.000,-- EUR Eigenheim in Gruppen 15.000,-- EUR Eigenheim oder Wohnung in Schutzzonen 15.000,-- EUR Seite 9

Wohnhaussanierung Ökologische Wohnbauförderung NEU KYOTO Staatsvertrag II In-Kraft-Treten am 01. April 2009 Baubewilligung mindestens 30 Jahre, außer bei Anschluss an Fernwärme Energiesparenden Maßnahmen Alternativenergieanlagen alten- und behindertenfreundlichen Maßnahmen Sicherheitsmaßnahmen an Hochhäusern Errichtung eines Personenaufzugs Benutzungsbewilligung muss vorliegen Rechnung maximal ein Jahr alt (Datum der Rechnung) Bewilligung des Förderansuchens NACH Durchführung der Sanierungsmaßnahmen und Prüfung der Originalrechnungen/Zahlungsbelege Umfassende energetische Sanierung Kleine Sanierung Seite 10

Wohnhaussanierung Ökologische Wohnbauförderung NEU KYOTO Staatsvertrag II In-Kraft-Treten am 01. April 2009 Basisförderung mehrere Maßnahmen max. 30.000,-- EUR zusätzlich max. 4 Ökopunkte zu je 5.000,-- EUR 1 Ökopunkt Alternativenergieanlagen (Biomasse, Solar, etc.) Fernwärmeanschluss Wärmedämmung mit ökologischen Dämmstoffen Unterschreitung der Mindestanforderung / HWB um mindestens 15% 2 Ökopunkte z.b. Biomasseheizung und Solaranlage Unterschreitung der Mindestanforderung / des HWB um mindestens 30% Seite 11

Wohnhaussanierung Ökologische Wohnbauförderung NEU KYOTO Staatsvertrag II In-Kraft-Treten am 01. April 2009 Umfassende energetische Sanierung zeitlich zusammenhängende Renovierungsarbeiten an Gebäudehülle und/oder haustechnischen Anlagen zumindest drei Maßnahmen erneuert oder zum überwiegenden Teil in Stand gesetzt Fenster und Außentüren Dachschrägen, Wände zu Dachraum oder oberste Geschoßdecke Fassadenflächen (Außenwände) Kellerdecke, Wände und Fußboden gegen Erdreich Beheizungsanlage mit FW oder Biomasse Solaranlage, WP zur Beheizung und/oder Brauchwassererwärmung innovative Technologien (PV, Brennstoffzellen udgl.) Seite 12

Wohnhaussanierung Ökologische Wohnbauförderung NEU KYOTO Staatsvertrag II In-Kraft-Treten am 01. April 2009 Umfassende energetische Sanierung Förderung für 3 ökologische Maßnahmen bei Erreichen des vorgegebenen maximal zulässigen Heizwärmebedarfs. HWB bei A/V-Verhältnis 0,8 = 75 kwh/m²bgf*a HWB bei A/V-Verhältnis 0,2 = 35 kwh/m²bgf*a Seite 13

Wohnhaussanierung Ökologische Wohnbauförderung NEU KYOTO Staatsvertrag II In-Kraft-Treten am 01. April 2009 Umfassende energetische Sanierung Förderung für 3 ökologische Maßnahmen bei Erreichen des vorgegebenen maximal zulässigen Heizwärmebedarfs. HWB bei A/V-Verhältnis 0,8 = 75 kwh/m²bgf*a HWB bei A/V-Verhältnis 0,2 = 35 kwh/m²bgf*a z.b. A/V = 0,70 1/m => max. 68 kwh/m² Seite 14

Wohnhaussanierung Ökologische Wohnbauförderung NEU KYOTO Staatsvertrag II In-Kraft-Treten am 01. April 2009 Nachweis des Heizwärmebedarfs (HWB) vor UND nach der Durchführung der Sanierungsarbeiten durch Energieausweisberechner Ausnahmen für kulturell wertvolle Gebäude sind möglich. Seite 15

Wohnhaussanierung Ökologische Wohnbauförderung NEU KYOTO Staatsvertrag II In-Kraft-Treten am 01. April 2009 Umfassende energetische Sanierung Förderung für 3 ökologische Maßnahmen bei Erreichen des vorgegebenen maximal zulässigen Heizwärmebedarfs. Förderung wahlweise: 30% Annuitätenzuschuss zu Bankdarlehen (nicht rückzahlbar, Laufzeit 14 Jahre) ODER 15% Direktförderung (nicht rückzahlbar) maximal 30.000,-- EUR / WE maximal 4 Ökopunkte mit je 5.000,-- EUR maximal 25% von instandsetzungs- und Verbesserungsarbeiten alle Arbeiten von befugten gewerblichen Unternehmen bestätigt Seite 16

Wohnhaussanierung Ökologische Wohnbauförderung NEU KYOTO Staatsvertrag II In-Kraft-Treten am 01. April 2009 Kleine Sanierung gefördert werden: Verbesserungsarbeiten (einzelner Außenbauteile, Haustechniksystem, E-Installationen, ) Substanz erhaltende Maßnahmen Neuerrichtung von WC und Bädern Verschönerungsmaßnahmen sind NICHT förderbar! Seite 17

Wohnhaussanierung Ökologische Wohnbauförderung NEU KYOTO Staatsvertrag II In-Kraft-Treten am 01. April 2009 Kleine Sanierung Mindestanforderungen für Wärmedämmungen: maximal zulässige U-Werte Fenster (Gesamtfenster) Fenster (nur Verglasung) Außenwand oberste Geschoßdecke Kellerdecke, Fußboden gegen Erdreich nachweisfrei: Außenwand Kellerdecke / erdanliegende Wände und Böden Dachschrägen / WD / oberste Geschoßdecke 1,35 W/m²K 1,10 W/m²K 0,25 W/m²K 0,20 W/m²K 0,35 W/m²K 14 cm 10 cm 25 cm Seite 18

Wohnhaussanierung Ökologische Wohnbauförderung NEU KYOTO Staatsvertrag II In-Kraft-Treten am 01. April 2009 Kleine Sanierung Der 50%ige (rückzahlbare) Annuitätenzuschuss wird eingestellt. Förderung: 15% Annuitätenzuschuss (nicht rückzahlbar) Bankdarlehen (Mindestlaufzeit 10 Jahre, bei Sozialwohnungen 14 Jahre) maximal 30.000,-- EUR / WE maximal 4 Ökopunkte mit je 5.000,-- EUR Kesseltausch mit fossilen Brennstoffen ist künftig nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (Brennwerttechnik, Einhaltung HWB zulässig, Solaranlage für WW-Bereitung). Seite 19

Wohnhaussanierung Ökologische Wohnbauförderung NEU KYOTO Staatsvertrag II In-Kraft-Treten am 01. April 2009 Der Einbau einer Elektro-Heizung, der Einbau einer Beheizungsanlage mit fossilen Brennstoffen (Öl, Gas, Kohle) sowie der Einbau eines Kachelofens kann grundsätzlich nicht gefördert werden. Ausnahmen bei Öl und Gas als Energieträger: (Eigenheim oder Mehrfamilienhaus) bei Heizkesseltausch oder Einbau einer Zentralheizungsanlage mit Öl oder leitungsgebundenem Ferngas Brennwerttechnik Nachweis der ausreichenden Wärmedämmung des Gebäudes entsprechend Vorgaben umfassende energetische Sanierung Errichtung einer Solaranlage erforderlich (sofern lagebedingt und wirtschaftlich zumutbar) Ausnahmen nur mit Zustimmung Landesenergiebeauftragter Seite 20

Wohnhaussanierung Ökologische Wohnbauförderung NEU KYOTO Staatsvertrag II In-Kraft-Treten am 01. April 2009 Beispiel (15% Annuitätenzuschuss, nicht rückzahlbar): Bankdarlehen: 30.000,00 EUR Laufzeit: 10 Jahre monatlicher Aufwand: abzüglich Landeszuschuss: monatliche Rate: 307,63 EUR - 48,11 EUR 259,52 EUR Förderung Land Stmk: (Zinssatz: 4,125% p.a., 2. Quartal 2009) 5.773,20 EUR Seite 21

Wohnhaussanierung Ökologische Wohnbauförderung NEU KYOTO Staatsvertrag II In-Kraft-Treten am 01. April 2009 Beispiel (30% Annuitätenzuschuss, nicht rückzahlbar): Bankdarlehen: 30.000,00 EUR Laufzeit: 14 Jahre monatlicher Aufwand: abzüglich Landeszuschuss: monatliche Rate: 236,86 EUR - 75,13 EUR 161,72 EUR Förderung Land Stmk: (Zinssatz: 4,125% p.a., 2. Quartal 2009) 12.622,-- EUR Seite 22

Förderungen - Adressen Steierm. Landesregierung A15, Abteilung Wohnbauförderung Dietrichsteinplatz 15, 8010 Graz 0316/877 DW 3713 bzw. 3769 www.wohnbau.steiermark.at Steirischer Umweltlandesfonds (ULF) Burggasse 9, 8010 Graz 0316/877 DW 3955 (Hotline) Kommunalkredit Austria AG (u.a. Klima- und Energie Fonds) Türkenstraße 9, 1092 Wien 01/31 6 31 www.kommunalkredit.at Seite 23

Konjunkturpaket Thermische Sanierung privater Wohnbau 50 Mill. EUR Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohnungseigentümer und Mieter pro Objekt nur einmal 1) Förderungsfähige Maßnahmen im Rahmen einer umfassenden Sanierung eine oder mehrere Maßnahmen Reduzierung des HWB auf max. 75 kwh/m²a (bei A/V 0,8) bzw. max. 35 kwh/m²a (bei 0,2), Zwischenwerte linear interpoliert Reduzierung des HWB auf maximal 50% der HWB vor Sanierung gefördert werden: Dämmung der Außenwände Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens Sanierung/Tausch der Fenster und Außentüren Umstellung bestehender Wärmeerzeugungssysteme laut 3) Seite 24

Konjunkturpaket Thermische Sanierung privater Wohnbau 24.06.2009 Quelle: http://www.public-consulting.at Seite 25

Konjunkturpaket Thermische Sanierung privater Wohnbau 50 Mill. EUR Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohnungseigentümer und Mieter pro Objekt nur einmal 2) Förderungsfähige Einzelmaßnahmen alle Maßnahmen laut 1) Reduzierung des HWB um zumindest 10% spezifische Bedingungen für: Außenwände: U = max. 0,25 W/m²K, Dach: max. 0,20 W/m²K, unterste Geschoßdecke, Kellerboden: max. 0,35 W/m²K Fenster: max. 1,35 W/m²K pro Objekt maximal 2 Maßnahmen ( - 20% Reduktion des HWB) Maßnahmen zur Umstellung bestehender Wärmerzeugungssysteme können in Kombination mit einer Einzelmaßnahme nicht gefördert werden Seite 26

Konjunkturpaket Thermische Sanierung privater Wohnbau 3) Maßnahmen zur Umstellung bestehender Wärmeerzeugungssysteme in Wohngebäuden Voraussetzung: gleichzeitige umfassende Sanierung laut 1) ODER Bestandsgebäude mit Standards der umfassenden Sanierung (max. 75 kwh/m²a (bei A/V 0,8) bzw. max. 35 KWh/m²a (bei 0,2), Zwischenwerte linear interpoliert gefördert werden: Einbindung einer thermischen Solaranlage in bestehendes Heizungssystem (mindestens Bruttokollektorfläche 20 m², laut Solar-Keymark-Richtlinie geprüft) Umstieg auf Holzzentralheizungsgeräte bis max. 50 kw (Volllast UZ37) Einbau von Wärmepumpen (JAZ 4,0) Umstieg auf Erdgas-Brennwertkessel (max. Vorlauftemperatur 40º C und Einbindung einer thermischen Solaranlage mit Mindestbruttokollektorfläche von 8 m², laut Solar-Keymark-Richtlinie geprüft) Seite 27

Konjunkturpaket Thermische Sanierung privater Wohnbau 4) Förderungsfähige Nebenkosten zusätzlich zu 1) - 3): Kosten für Energieausweis Höhe der Förderung: einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss von 20% der förderungsfähigen Investitionskosten maximal 5.000,-- EUR maximal 2.500,-- EUR wenn Umstellung best. Wärmeerzeugungssysteme ohne gleichzeitige umfassende Sanierung endgültige Fördersumme nach Umsetzung der Maßnahme(n) und Vorlage der Rechnungskopien zugesagte Höhe der Förderung nach Prüfung darf nicht überschritten werden Seite 28

Konjunkturpaket Thermische Sanierung privater Wohnbau Allgemeine Förderungsvoraussetzungen: Ansuchen VOR Beginn der Maßnahme(n)/Liefertermin Formblätter zur Antragstellung und Einreichung seit 14.04.2009 bei allen Bankfilialen und Bausparkassen vor 31.12.2010 vollständig ausgefüllt und mit allen Beilagen in Papierform bei einer Bausparkasse eingereicht betreffendes Gebäude muss vor 01.01.1999 (Datum der Baubewilligung) errichtet geförderte Maßnahmen längstens 12 Monate nach Förderungszusage bis spätestens 31.12.2011 umzusetzen und abzurechnen Förderungsansuchen mit Energieausweis (nicht älter als 12 Monate) und Formblatt Beilage zum Energieausweis Endabrechnung auf Basis von Rechnungen von befugten Personen Seite 29

Konjunkturpaket Thermische Sanierung privater Wohnbau Seite 30

Konjunkturpaket Thermische Sanierung privater Wohnbau Seite 31

Konjunkturpaket Thermische Sanierung privater Wohnbau Seite 32

Heizungsumstellung auf Fernwärme / Erdgas Wer? Private Haushalte, Wohnbauträger, Anlagenbetreiber Vereine Was/Wann wird gefördert? Umstellung auf primär FW oder Erdgas, Einbau/saldierte Endabrechnung nicht länger als 12 Monate zurück Heizungsanlage zur ständigen Nutzung Höhe? 30-100% des Aufwandes abhängig vom monatlichen Haushaltseinkommens Seite 33

Solarenergie Solarenergie 100,-- EUR/m² installierter Nettkollektorfläche (mind. 4 m²) 100,-- EUR/m² für Photovoltaikanlagen maximal 3.000,-- EUR, Einbau nicht länger als 12 Monate zurück bei Verpflichtung durch Steiermärkisches Wohnbaufördergesetz: Pauschale: 400,--EUR Seite 34

Wärmepumpen Wärmepumpen kein leitungsgebundener Energieträger außer Strom möglich sich Objekt in der Beschränkungszone für die Raumheizung befindet Jahresarbeitszahl größer 4 (Garantierklärung durch Landesformular) Einbau nicht länger als 12 Monate zurück 20% der anerkannten Anlagenkosten (maximal 1.000,-- EUR) Umweltamt Referat für Energie und Klima Kaiserfeldgassse 1/IV, 8010 Graz, 0316/872-4323 www.graz.at Seite 35

Energieberatungsstelle Land Steiermark Energiewirtschaft und allgemeine technische Angelegenheiten Fachstelle Energie FA 17A Burggasse 9/I A-8010 Graz Tel.: +43 316 / 877 3414 Fax: +43 316 / 877 3412 http://www.energieberatungsstelle.steiermark.at Martin ZIMMER 0664 / 50 486 50 martin.zimmer@inode.at Seite 36