Steuererträge aus Einkommen und Vermögen nach Merkmalen der Steuerpflichtigen, Stadt St.Gallen seit 2010



Ähnliche Dokumente
Steuererträge aus Einkommen und Vermögen nach Merkmalen der Steuerpflichtigen, Stadt St.Gallen seit 2010

Steuererträge aus Einkommen und Vermögen nach Merkmalen der Steuerpflichtigen, Stadt St.Gallen seit 2010

Nachstehend finden Sie Informationen zur Konstruktion und Bedeutung der in dieser Datei verwendeten Indikatoren.

Fachstelle für Statistik Kanton St.Gallen: Statistikdaten Steuern natürliche Personen Kanton St.Gallen

1. Vorbemerkungen. Kreisschreiben Nr. 14 vom 6. Juli 2001

Zürcher Steuerbuch Nr. 24/300 Zeitliche Bemessung im internationalen Verhältnis Merkblatt KStA

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuererträge aus Einkommen und Vermögen nach Merkmalen der Steuerpflichtigen, Stadt St.Gallen seit 2010

Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen

Familienbesteuerung: Konkubinat

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP)

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick

Besteuerung von getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten mit Liegenschaften

Expatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster

MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2015

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen

Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien Überblick

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE

ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR

Pensionsplanung. Felix Muster. Zambra Finanz AG Sergio Zambra Geschäftsführer Schaffhauserstrasse 63, PF. Schaffhauserstrasse 63.

Sozialversicherungen: 2015

Säule 3a Gültig ab 1. Januar 2016

Das liebe Geld Vom Sparen und Erben

KANTONSWECHSEL VON QUELLENSTEUERPFLICHTIGEN PER- SONEN NEUER BUNDESGERICHTSENTSCHEID BETREFFEND DIE ZUWEISUNG DES STEUERBAREN EINKOMMENS/VERMÖGENS

Info-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)

Themenschwerpunkt Sofortrente

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Erklärung zur Abrechnung

Swiss Life Vorsorge-Know-how

Checkliste für die Steuererklärung

Sparen 3. Wir begleiten Sie beim sicheren und flexiblen Vorsorgesparen.

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Steueroptimierung bei der Betriebsaufgabe und -übergabe

Steuerbuch, Erläuterungen zu 19 Erträge aus beweglichem Vermögen

Allgemeine Mittel nach Arten, Stadt St.Gallen

Checkliste Unterlagen für die Steuererklärung natürlicher Personen

Ausgleichskasse Gewerbe St. Gallen

Gesuch an die Fürsorgekommission der Gemeinde Hefenhofen Sozialhilfeunterstützung Darlehen

Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015

Steueroptimierungsmöglichkeiten im Rahmen der 2. Säule und der Säule 3a Feierabendseminar Vermögenssicherung im Alter Referentin: Franziska Spreiter

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone

Wörterbuch der Leichten Sprache

Ihr Einkommensteuertarif:

Sparen mit der Sparkassen- RiesterRente. Da legt der Staat ordentlich was drauf.

Informationen zu Steuern und Sozial versicherung

Kapitel 7 Partnerschaft und Gesellschaft

Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen

Stand am 1. Januar 2011

Tarif für die Einkommenssteuer 2014

Bei Einbeziehung in die Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich für eines von zwei Modellen zu entscheiden.

KURZER ÜBERBLICK ÜBER DIE VERMÖGENSSTEUER NATÜRLICHER PERSONEN

ABC Seite 1 / 6. Anmeldung Nichterwerbstätige. AHV-Beitragspflicht. Personalien. Wohnsitz (Steuerdomizil)

G E M E I N D E H A U S E N A M A L B I S

Was ist clevere Altersvorsorge?

Erbschaft mit Liegenschaft verteilt

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Sonderbeitrag ab

LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN

Grundsätzlich ist der Staatsrat mit einer Erhöhung der Pauschalabzüge, welche den Durchschnittsprämien im Wallis entsprechen, einverstanden.

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln

Beitragsverordnung. der Gemeinde Richterswil. zur familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung (BVO) vom 18. Mai 2014

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel ,

STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen

3.04 Leistungen der AHV Flexibles Rentenalter

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November

6.09 Stand am 1. Januar Anspruch auf Familienzulagen haben. 2 Als hauptberuflich tätig gelten Landwirtinnen und Landwirte,

PRIVOR Plus optimiert vorsorgen. Hohe Sicherheit und attraktive Renditechancen

PENSIONIERUNG. rechtzeitig vorbereiten

Selbstständig mit einer Werbeagentur interna

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG

Wanderung von Steuerzahlern

2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente

Kanton Basel-Stadt Steuerliche Entlastungen für Wohngenossenschaften im Kanton Basel-Stadt

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Merkblatt betreffend Erhebung der Quellensteuer Jahr 2011

Nicht über uns ohne uns

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Schritte 4. Lesetexte 13. Kosten für ein Girokonto vergleichen. 1. Was passt? Ordnen Sie zu.

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

A B A C U S L O H N H R ANLEITUNG EINLESEN DER QUELLENSTEUERTARIFE. Januar 2014 / roz / mga

Was kostet die Betreuung für unser Kind? Elternbeiträge und Subventionen in Tagesheimen und Tagesfamilien

Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge

Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei)

Rechtsanwaltskanzlei Bümlein Kurfürstendamm Berlin 1

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Wohneigentumsförderung und berufliche Vorsorge. Ausgabe 2013 Tipps und Hinweise

Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung)

Transkript:

Steuererträge aus Einkommen und Vermögen nach Merkmalen der Steuerpflichtigen, Stadt St.Gallen seit 2010 Quelle: Statistikdaten Steuern natürliche Personen Kanton St.Gallen Tabellen: Steuererträge nach soziodemografischen Merkmalen 2012 Steuererträge nach soziodemografischen Merkmalen 2011 Steuererträge nach soziodemografischen Merkmalen 2010 Hinweis: Geplante nächste Aktualisierung mit den Zahlen zum Jahr 2013: Dezember 2015 Ausgewertet sind die Angaben aus den Veranlagungen gemäss Staats- und Gemeindesteuer für alle unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtigen im ordentlichen Verfahren (d.h. mit ordentlicher, nachträglich ordentlicher und ergänzend ordentlicher Veranlagung) mit einer Steuerpflicht in der Stadt St.Gallen. Bei den Steuerbeträgen wird nur jener Anteil ausgewiesen, der in der Stadt St.Gallen entrichtet werden muss (im Falle von Steuerausscheidungen). Die Klassifikation der Einkommens- und Vermögenswerte erfolgt basierend auf den satzbestimmenden Werten. Wichtig anzumerken ist, dass Änderungen im Steuergesetz bzw. der zugehörigen Verordnung, grössere Veränderungen bei den Zahlen im Mehrjahresvergleich verursachen können. So wurde beginnend mit 2010 ein neuer Einkommenssteuertarif eingeführt, der zu einer Reduktion des Steueraufkommens geführt hat. Nachstehend finden Sie Informationen zur Konstruktion und der in dieser Datei verwendeten Indikatoren. Fortsetzung siehe unten 1/12

Steuerbares Einkommen (I_156) Steuerbares Vermögen (I_157) Versteuert werden müssen alle Einkünfte aus selbstständiger und unselbstständiger Haupt- und Nebenerwerbstätigkeiten, Sitzungsgelder, Verwaltungsratshonorare, sowie Einkommen aus Kollektiv-, Kommandit- und einfachen Gesellschaften. Ebenso steuerbare sind Einkünfte aus Sozial- und anderen Versicherungen wie z.b. AHV- und Invalidenrenten (IV), Renten- und Pensionsleistungen aus der zweiten Säule, Erwerbsausfallentschädigungen, Arbeitslosentaggelder mit dem Lohn oder direkt von der Ausgleichskassen entrichtete Kinder- und Ausbildungszulagen sowie individuelle Verbilligungen der Krankenkassenprämien (IPV). Erträge aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen müssen ebenfalls versteuert werden. Das betrifft Einkünfte aus Wertschriften und Guthaben, Beteiligungen an Gesellschaften von über zehn Prozent (als Teil des Privat- oder Geschäftsvermögens), Erträge aus selbstbewohntem Wohneigentum, Vermietung oder Pachtzinsen und andere Einkünfte aus Liegenschaften. Weiter stellen Einkünfte aus Unterhaltszahlungen und Alimenten, Erträge aus unverteilten Erbschaften sowie ein paar übrigen Einkunftsarten (z.b. Erträge aus Patenten und Urheberrechten) steuerpflichtiges Einkommen dar. Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen (z.b. Kapitalbezüge aus der Pensionskasse) unterliegen einer separaten Jahressteuer und werden daher nicht im Total der Einkünfte aufsummiert. Ergänzungsleistungen zur AHV- oder IV-Rente sowie Leistungen der wirtschaftlichen Sozialhilfe sind nicht steuerpflichtig und sind somit in diesem Einkommenstotal nicht erfasst (und auch nicht in der Steuererklärung deklariert). Vom Total dieser Einkünfte können die zulässigen Gewinnungskosten, Auslagen für die Altersvorsorge (Einkauf in Pensionskasse und dritte Säule), Unterhalts- und Alimenteverpflichtungen, freiwillige Zuwendungen (Parteispenden oder Unterstützung für gemeinnützige Organisationen), Krankheits- oder behinderungsbedingte Kosten sowie die Sozialabzüge (Kinder- Ausbidldungsabzüge) in Abzug gebracht werden. Gewinnungskosten sind Auslagen für Beruf (Arbeitskleidung, auswärtige Verpflegung und Unterkunft, Fahrkosten), Weiterbildung, Kinderbetreuung, Liegenschaftsunterhalt und Schuldzinsen. Das steuerbare Einkommen entspricht dem Total aller Einkünfte abzüglich von Gewinnungskosten, Gesundheitskosten, Altersvorsorge und Sozialabzügen. Versteuert werden müssen alle bewegliche und unbeweglichen Vermögenswerte sofern sie nicht dem gewöhnlichen Hausrat zugerechnet werden können, sowie Betriebsvermögen. Bewegliche Vermögenswerte sind Wertschriften (z.b. Aktien) und Guthaben, Bargeld, Gold und andere Edelmetalle, Lebens- und Rentenversicherungen, Motorfahrzeuge, Anteil an unverteilten Erbschaften und andere Vermögenswerte, wie z.b. Motorboote, Pferde, wertvolle Kunstsammlungen, usw. Unbewegliches Vermögen sind Liegenschaften. Zum Betriebsvermögen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit gehören das Geschäftskapital in Kollektiv-, Kommandit- und einfachen Gesellschaften. Bewegliches Betriebsvermögen sind Betriebsanlagen, Waren, Vorräte und Betriebsguthaben und übriges Betriebsvermögen die als Aktive gemäss Schlussbilanz erfasst werden. In ihrer Summe dienen diese Vermögenskomponenten der Erzielung von Einkünften aus selbstständiger Erwerbstätigkeit. Vom Total dieser beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerte können die privaten und geschäftlichen Schulden (Verpflichtungen aus Konsumkrediten, geschäftlichen Krediten und Hypotheken) in Abzug gebracht werden. Daraus ergibt sich das Reinvermögen, wovon schliesslich noch die Sozialabzüge subtrahiert werden um das steuerbare Vermögen zu berechnen. Das steuerbare Vermögen entspricht dem Total der Vermögenswerte abzüglich von Schulden und den Sozialabzügen Fortsetzung siehe unten 2/12

Einkommens- und Vermögenssteuer (I_146) Familienstatus Bund, Kantone (Staat) und Gemeinden erheben eine Steuer auf fast alle Arten von Einkommen natürlicher Personen. Ausgenommen davon sind Ergänzungsleistungen zur AHV- oder IV-Rente und die wirtschaftliche Sozialhilfe, sowie die Sozialversicherungsbeiträge, die in der Regel bereits vom Erwerbslohn abgezogen werden, bzw. entrichtet werden müssen (diese sind AHV, IV, EO/ALV und Beiträge an die berufliche Vorsorge). Das Vermögen besteuern nur die Kantone und die Gemeinden nicht jedoch der Bund. Alle Kantone veranlagen die Steuern nach dem postnumerando-system. Die Bemessungsperiode ist grundsätzlich ein Kalenderjahr mit Stichtag 31. Dezember (sogenannte einjährige Gegenwartsbemessung). Mittels eines gesetzlich festgelegten ausgestalteten Grundtarifs wird die einfache Steuer ermittelt. Beim Einkommen ist dieser Tarif in der Regel progressiv ausgestaltet und trägt damit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen Rechnung. Beim Vermögen handelt es sich in der Regel um einen fixen Satz. Der Bund kennt für Alleinstehende, Verheiratete und Familien unterschiedliche Tarife aber keinen Steuerfuss. Bei den Kantonen und Gemeinden kann der tatsächlich zu entrichtende Steuerbetrag mittels Multiplikation des Steuerfusses mit dem einfachen Steuerbetrag ermittelt werden. Der Steuerfuss ist innerhalb des Kantons gleich, der Gemeindesteuerfuss kann sich aber von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden. Verheiratete Steuerpflichtige (inkl. eingetragene Partnerschaften) werden dabei gemeinsam besteuert (Familienbesteuerung). Der Grundsatz der Familienbesteuerung kann infolge der progressiven Ausgestaltung der Einkommenssteuertarife zu einer ungerechtfertigten Erhöhungen der Steuerbelastung führen. Damit verheiratete Paar (mit oder ohne Kinder) und Einelternfamilien gegenüber Konkubinatspaaren steuerlich nicht benachteiligt werden, wenden Bund und Kantone neben allfälligen zusätzlichen Abzügen besondere Tarif (Bund), Doppeltarife sowie Teil- oder Vollsplitting (Kantone) an. Bund, Kantone und Gemeinden erheben eine periodische Steuer auf fast alle Arten von Einkommen natürlicher Personen. Beim Vermögen erfolgt die Besteuerung nur durch die Kantone und die Gemeinden. Der Familenstatus definiert, ob die Steuerpflichtigen verheiratet oder unverheiratet sind und ob sie Kinder haben oder nicht. Der Familienstatus erlaubt eine Unterscheidung der Haushaltszusammensetzung der untersuchten Steuerpflichtigen. Die Unterscheidung erfolgt aufgrund der Angaben aus dem Steuerregister. Als Familien mit Kindern werden nur jene Steuerpflichtigen gezählt, die in der Steuererklärung einen entsprechenden Sozialabzug (für Kinder im Vorschulalter und Kinder in Schule und Ausbildung) machen können. Konkubinatspaare mit oder ohne Kinder werden jeweils als Alleinstehende mit bzw. ohne Kinder gezählt weil eine gegenseitige Zuweisung der Lebenspartner aufgrund der Angaben im Steuerregister nicht möglich ist. Je nach Auswertung wird die Kinderzahl ausgewiesen oder nur angegeben, ob die Steuerpflichtigen mindestens ein Kind haben oder nicht. Fortsetzung siehe unten 3/12

Erwerbsstatus gemäss Haupterwerbsquelle Aus den deklarierten Einkünften der Steuererklärung wird der höchste Einkommensbetrag ermittelt, der dann als Basis des Erwerbsstatus dient. Nachstenden werden die verwendeten Erwebsstati aufgeführt. Unselbstständige Erwerbsarbeit Einkünfte aus unselbstständiger Haupt- und Nebenerwerbsarbeit der steuerpflichtigen Person, bzw. bei Verheirateten der steuerpflichtigen Person und dessen/deren PartnerIn. Selbstständige Erwerbsarbeit Einkünfte aus selbstständiger Haupt- und Nebenerwerbsarbeit der steuerpflichtigen Person, bzw. bei Verheirateten der steuerpflichtigen Person und dessen/deren PartnerIn. Rente: Einkünfte aus AHV- oder IV-Renten und aus Pensionskassen der steuerpflichtigen Person, bzw. bei Verheirateten der steuerpflichtigen Person und dessen/deren PartnerIn. In diesem Fall geht die steuerpflichtige Person, bzw. mindestens einer der Personen bei Verheirateten keiner Erwerbsarbeit nach. Erwerbsersatz: Einkünfte aus Arbeitslosen- oder Erwerbsersatzversicherungen der steuerpflichtigen Person, bzw. bei Verheirateten der steuerpflichtigen Person und dessen/deren PartnerIn. In diesem Fall geht die steuerpflichtige Person, bzw. mindestens einer der Personen bei Verheirateten vorübergehend keiner Erwerbsarbeit oder findet sich auf Stellensuche nach. Übrige: Einkünfte aus Vermögen, Unterhalts- und Alimentezahlungen, Vermietung, Erträgen unverteilter Erbschaften und anderen Einkünften (z.b. Einkünfte aus Patenten und Urheberrechten) der steuerpflichtigen Person, bzw. bei Verheirateten der steuerpflichtigen Person und dessen/deren PartnerIn. Hier werden auch die Fälle zusammengefasst, die überhaupt keine Einkünfte deklariere (sehr wenige Fälle). Eheleute werden gemeinsam steuerlich veranlagt und bilden zusammen eine steuerpflichtige Gemeinschaft (Familienbesteuerung). Im Steuerregister werden die Eheleute als sogenannter "Taktgeber" und "Partner" geführt, wobei der Ehemann in der Regel als Taktgeber geführt wird. Bei eingetragenen Partnerschaften lassen sich die Eheleute geschlechtlich nicht in dieser Weise unterscheiden. In der Steuererklärung Daher wird werden bei der die Bestimmung Verheirateten des gemeinsam Erwerbsstatus veranlagt nur auf und die gewisse Angaben Einkunfstarten des Taktgebers werden abgestellt. dabei separat für den Ehemann und die Ehefrau ermittelt (Einkünfte aus selbstständigem und unselbstständigem Haupt- oder Nebenerwerb, Renten und Erwerbsersatz), andere wiederum werden nicht danach unterschieden, welcher der Eheleute dieses Einkommen erzielt hat, bzw. kann gar nicht einer einzelnen Person zugewiesen werden (z.b. Vermögenserträge). Deswegen wird bei Verheirateten bei der Ermittlungs des Erwerbsstatus nur das Einkommen des Taktgebers ausgewertet. Einem Wechsel des Erwerbstatus während der untersuchten Steuerperiode kann nicht Rechnung getragen weil keine Informationen über die Dauer des jeweiligen Erwerbstatus vorhanden ist. Ausschlaggebend für diese Klassifkation ist immer nur der höchste Einkommensbetrag und dessen Quelle des Taktgebers. Der Erwerbstatus kann in dieser Klassifikation somit auch passiv sein, wenn das höchste ermittelte Einkommen aus einer Rente oder Erwerbsersatz stammt. Fortsetzung siehe unten 4/12

Alter (Steuerstatistik) Steuerpflicht natürlicher Personen Das in der Steuerperiode erreichte Lebensjahr der steuerpflichtigen Person. Angegeben wird das Lebensjahr, dass die steuerpflichtige Person in der Steuerperiode erreicht hat. Da bei der Einkommens- und Vermögenssteuer der 31. Dezember der Stichtag für die Bestimmung der Steuerpflicht ist, deckt die Steuerperiode das gesamte Kalenderjahr ab. Eheleute werden gemeinsam steuerlich veranlagt und bilden zusammen eine steuerpflichtige Gemeinschaft (Familienbesteuerung). Im Steuerregister werden die Eheleute als sogenannter "Taktgeber" und "Partner" geführt, wobei der Ehemann in der Regel als Taktgeber geführt wird. Bei eingetragenen Partnerschaften lassen sich die Eheleute geschlechtlich nicht in dieser Weise unterscheiden. Daher wird das Lebensalter bei statistischen Auswertungen in diesem Themenbereich nur für den Taktgeber angegeben. Steuerpflichtig sind alle natürlichen Personen ab dem 18. Lebensjahr mit Schweizer Staatsbürgerschaft oder Niederlassung (C- Bewilligung) an ihrem steuerrechtlichen Wohnsitz, sowie erwerbstätige Personen ohne Niederlassung (z.b. Personen mit B- Bewilligung oder Kurzaufenthalter) an ihrem Arbeitsort in der Schweiz. Letzter werden an der Quelle besteuert, die Pflichtigen mit Schweizer Staatsbürgerschaft oder Niederlassung im Rahmen des ordentlichen Verfahrens mit Gegenwartsbesteuerung (postnumerando-system mit einjähriger Gegenwartsbemessung). Die Steuerpflicht beginnt dabei mit der Steuerperiode, in welche der 18. Geburtstag fällt. Beim Einkommen und Vermögen besteht ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich eine Steuerpflicht, unabhängig davon, ob in dieser Steuerperiode Einkommen oder Vermögen erzielt wurden (ausser Quellenbesteuerte). Unmündige Personen sind nur für ihr Erwerbseinkommen selbst steuerpflichtig. Steuerpflichtige mit steuerrechtlichem Wohnsitz im Kanton sind aufgrund ihrer persönlichen Zugehörigkeit unbeschränkt steuerpflichtig. Natürliche Personen, die ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in einem anderen Kanton oder im Ausland haben, sind aufgrund ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig, sofern sie Inhaber, Teilhaber oder in irgendeiner direkten Form Nutzniesser an Geschäftsbetrieben oder Betriebsstätten im Kanton sind oder wenn Sie Rechte an Grundstücken und Immobilien besitzen. Personen mit Wohnsitz im Ausland, die in hiesigen Unternehmen und Betriebsstätten (juristische Personen) für ihre Funktion als Geschäftsführer oder Verwaltungsrat entschädigt werden oder Leistungen aus Vorsorgeeinrichtungen (aus früheren, öffentlichrechtlichen Arbeitsverhältnissen) und Einrichtungen der anerkannten gebundenen Vorsorge beziehen oder Lohn von einem hiesigen Arbeitgeber oder einer hiesigen Betriebsstätte für internationale Transporte zu Land, Wasser oder in der Luft erhalten, sind ebenfalls aufgrund ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig, ebenfalls Künstler, Sportler und Referenten. Bei der persönlichen Zugehörigkeit bestimmt der steuerrechtliche Wohnsitz am 31. Dezember des Steuerjahres, wo eine Person für das ganze Jahr pflichtig ist. Sie beginnt (sofern der 18. Geburtstag erreicht ist) mit dem Zuzug und endet mit dem Wegzug. Zu-, bzw. Wegzüge vom/ins Ausland führen gleich wie die Beendigung infolge Tod zu sogenannt unterjährigen Steuerpflichten. Bei der wirtschaftlichen Zugehörigkeit beginnt die Steuerpflicht mit dem Erwerb bzw. Übernahme der oben genannten Bedingungen und besteht für die gesamte Steuerperiode, unabhängig davon, wann die Steuerpflicht während des Steuerjahres begonnen hat oder beendet wurde. Auch in diesem Fall wird bei Wohnsitz Ausland auf die tatsächliche Steuerpflichtdauer abgestellt, was bei Zu-, bzw. Abgang zu unterjährigen Veranlagungen führt. Eine Person kann somit einerseits unbeschränkt (durch persönliche Zugehörigkeit) am steuerrechtlichen Wohnsitz steuerpflichtig sein und gleichzeitig beschränkt an einem Ort ausserhalb ihrer Wohngemeinde sofern sie die oben genannten Bedingungen erfüllt. Der Steuersatz, d.h. der Prozentsatz mit welchem ihr Einkommen und Vermögen besteuert wird, wird immer anhand des gesamten weltweiten Einkommens und Vermögens - den sogenannten satzbestimmenden Werten - bestimmt. Effektiv besteuert werden aber nur die Anteile, die am jeweiligen Ort erzielt wurden (Einkommen) oder angesiedelt sind (Vermögen). Diese aufgeteilte Besteuerung erfolgt im Rahmen einer sogenannten Steuerausscheidung und dient letztlich der Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Bei internationalen Steuerausscheidungen regeln Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und dem jeweiligen ausländischen Staat die Art und Ablauf der Besteuerung. Bei Steuerausscheidungen innerhalb des Kantons spricht man von innerkommunalen, bei einer Steuerausscheidung zwischen Kantonen von einer interkantonalen Steuerausscheidung. Fortsetzung siehe unten 5/12

Verheiratete Steuerpflichtige, bzw. Steuerpflichtige in einer eingetragenen Partnerschaft werden gemeinsam besteuert und füllen daher auch gemeinsam eine Steuererklärung aus. Die gemeinsame Steuerpflicht beginnt für das ganze Jahre der Eheschliessung bzw. Eintragung der Partnerschaft und endet am 31. Dezember des der Scheidung bzw. Auflösung der Partnerschaft vorangehenden Jahres. Stirbt ein alleinstehender Steuerpflichtiger oder einer der steuerpflichtigen Eheleute bzw. Partner, dann resultiert eine sogenannte unterjährige Steuerpflicht. Die Einzelperson oder die Eheleute bzw. Partner werden für die bis zum Zeitpunkt des Ablebens verstrichene Zeit pro rata temporis besteuert. Im Falle der Eheleute bzw. Partner wird der überlebende Steuerpflichtige für die restliche Steuerperiode allein ebenfalls pro rata temporis besteuert (was wiederum eine unterjährige Steuerpflicht darstellt). 6/12

Steuererträge aus Einkommen und Vermögen nach Merkmalen der Steuerpflichtigen, Stadt St. Gallen 2012 Quelle: Statistikdaten Steuern natürliche Personen Kanton St.Gallen Merkmale der Steuerpflichtigen Anzahl Steuerpflichtige in 1000 Franken Anteile in Prozent aus Einkommen aus Vermögen Steuerpflichtige aus Einkommen aus Vermögen Total 47'724 124'903 17'151 100.0 100.0 100.0 Nach Haupteinkommensquelle Unselbstständige Erwerbsarbeit 28'428 85'253 6'423 59.6 68.3 37.5 Selbstständige Erwerbsarbeit 1'941 8'617 1'263 4.1 6.9 7.4 Rente 14'105 28'601 8'819 29.6 22.9 51.4 Erwerbsersatz 1'062 923 36 2.2 0.7 0.2 Übrige 2'188 1'509 609 4.6 1.2 3.5 Nach Familienstatus Verheiratete 14'422 58'941 9'689 30.2 47.2 56.5...mit Kindern 6'231 25'077 2'496 13.1 20.1 14.6 ohne Kinder 8'191 33'864 7'192 17.2 27.1 41.9 Alleinstehende 33'302 65'962 7'462 69.8 52.8 43.5...mit Kindern 2'261 3'535 525 4.7 2.8 3.1...ohne Kinder 31'041 62'427 6'937 65.0 50.0 40.4 Nach Altersklassen 18 24 6'131 4'084 68 12.8 3.3 0.4 25 34 9'635 21'547 368 20.2 17.3 2.1 35 44 6'925 21'004 799 14.5 16.8 4.7 45 54 7'518 25'988 2'480 15.8 20.8 14.5 55 64 6'201 22'202 2'858 13.0 17.8 16.7 65 + 11'314 30'079 10'578 23.7 24.1 61.7 Einkommensstufen in 1000 Franken 0 2'852 0 316 6.0 0.0 1.8 0,1 19,9 7'752 709 385 16.2 0.6 2.2 20 39,9 10'978 9'968 1'160 23.0 8.0 6.8 40 59,9 11'004 23'704 1'675 23.1 19.0 9.8 60 79,9 6'525 21'618 1'627 13.7 17.3 9.5 80 99,9 3'405 15'485 1'368 7.1 12.4 8.0 100 199,9 3'999 28'586 3'664 8.4 22.9 21.4 200 299,9 647 8'526 1'696 1.4 6.8 9.9 300 399,9 240 4'517 897 0.5 3.6 5.2 400 499,9 102 2'110 784 0.2 1.7 4.6 500+ 220 9'682 3'580 0.5 7.8 20.9

Steuererträge aus Einkommen und Vermögen nach Merkmalen der Steuerpflichtigen, Stadt St. Gallen 2012 Quelle: Statistikdaten Steuern natürliche Personen Kanton St.Gallen Merkmale der Steuerpflichtigen Anzahl Steuerpflichtige in 1000 Franken Anteile in Prozent aus Einkommen aus Vermögen Steuerpflichtige aus Einkommen aus Vermögen Vermögensstufen in 1000 Franken 0 31'805 53'418 0 66.6 42.8 0.0 0,1 19,9 1'300 3'556 20 2.7 2.8 0.1 20 39,9 1'145 3'402 52 2.4 2.7 0.3 40 59,9 871 2'744 66 1.8 2.2 0.4 60 79,9 813 2'546 89 1.7 2.0 0.5 80 99,9 674 2'162 92 1.4 1.7 0.5 100 199,9 2'495 8'280 553 5.2 6.6 3.2 200 299,9 1'556 5'293 573 3.3 4.2 3.3 300 399,9 1'152 4'127 593 2.4 3.3 3.5 400 499,9 851 3'056 549 1.8 2.4 3.2 500 999,9 2'239 9'258 2'174 4.7 7.4 12.7 1000 1999,9 1'459 8'441 2'586 3.1 6.8 15.1 2000 4999,9 913 8'516 3'244 1.9 6.8 18.9 5000+ 451 10'104 6'559 0.9 8.1 38.2

Steuererträge aus Einkommen und Vermögen nach Merkmalen der Steuerpflichtigen, Stadt St. Gallen 2011 Quelle: Statistikdaten Steuern natürliche Personen Kanton St.Gallen Merkmale der Steuerpflichtigen Anzahl Steuerpflichtige in 1000 Franken Anteile in Prozent aus Einkommen aus Vermögen Steuerpflichtige aus Einkommen aus Vermögen Total 47'757 121'552 15'751 100.0 100.0 100.0 Nach Haupteinkommensquelle Unselbstständige Erwerbsarbeit 28'456 82'543 6'078 59.6 67.9 38.6 Selbstständige Erwerbsarbeit 2'104 8'238 1'005 4.4 6.8 6.4 Rente 14'112 28'325 8'076 29.5 23.3 51.3 Erwerbsersatz 1'073 908 39 2.2 0.7 0.2 Übrige 2'012 1'538 552 4.2 1.3 3.5 Nach Familienstatus Verheiratete 14'610 57'633 8'950 30.6 47.4 56.8...mit Kindern 6'369 24'288 2'252 13.3 20.0 14.3 ohne Kinder 8'241 33'345 6'699 17.3 27.4 42.5 Alleinstehende 33'147 63'919 6'800 69.4 52.6 43.2...mit Kindern 2'269 3'333 502 4.8 2.7 3.2...ohne Kinder 30'878 60'587 6'299 64.7 49.8 40.0 Nach Altersklassen 18 24 6'109 3'931 43 12.8 3.2 0.3 25 34 9'509 20'803 350 19.9 17.1 2.2 35 44 7'025 20'345 845 14.7 16.7 5.4 45 54 7'577 24'925 2'254 15.9 20.5 14.3 55 64 6'288 21'687 2'651 13.2 17.8 16.8 65 + 11'249 29'861 9'608 23.6 24.6 61.0 Einkommensstufen in 1000 Franken 0 2'779 0 206 5.8 0.0 1.3 0,1 19,9 7'723 677 434 16.2 0.6 2.8 20 39,9 11'101 9'988 1'035 23.2 8.2 6.6 40 59,9 11'032 23'445 1'629 23.1 19.3 10.3 60 79,9 6'538 21'496 1'601 13.7 17.7 10.2 80 99,9 3'343 15'055 1'347 7.0 12.4 8.5 100 199,9 4'023 27'824 3'391 8.4 22.9 21.5 200 299,9 646 7'770 1'433 1.4 6.4 9.1 300 399,9 236 3'923 941 0.5 3.2 6.0 400 499,9 107 2'159 446 0.2 1.8 2.8 500+ 229 9'216 3'290 0.5 7.6 20.9

Steuererträge aus Einkommen und Vermögen nach Merkmalen der Steuerpflichtigen, Stadt St. Gallen 2011 Quelle: Statistikdaten Steuern natürliche Personen Kanton St.Gallen Merkmale der Steuerpflichtigen Anzahl Steuerpflichtige in 1000 Franken Anteile in Prozent aus Einkommen aus Vermögen Steuerpflichtige aus Einkommen aus Vermögen Vermögensstufen in 1000 Franken 0 31'824 53'080 0 66.6 43.7 0.0 0,1 19,9 1'324 3'542 19 2.8 2.9 0.1 20 39,9 1'093 3'139 49 2.3 2.6 0.3 40 59,9 895 2'608 69 1.9 2.1 0.4 60 79,9 802 2'358 85 1.7 1.9 0.5 80 99,9 662 2'108 90 1.4 1.7 0.6 100 199,9 2'513 8'222 552 5.3 6.8 3.5 200 299,9 1'564 5'218 572 3.3 4.3 3.6 300 399,9 1'133 3'697 563 2.4 3.0 3.6 400 499,9 864 3'156 557 1.8 2.6 3.5 500 999,9 2'247 9'005 2'124 4.7 7.4 13.5 1000 1999,9 1'478 8'066 2'470 3.1 6.6 15.7 2000 4999,9 910 7'451 2'942 1.9 6.1 18.7 5000+ 448 9'903 5'658 0.9 8.1 35.9

Steuererträge aus Einkommen und Vermögen nach Merkmalen der Steuerpflichtigen, Stadt St. Gallen 2010 Quelle: Statistikdaten Steuern natürliche Personen Kanton St.Gallen Merkmale der Steuerpflichtigen Anzahl Steuerpflichtige in 1000 Franken Anteile in Prozent aus Einkommen aus Vermögen Steuerpflichtige aus Einkommen aus Vermögen Total 47'682 121'409 15'624 100.0 100.0 100.0 Nach Haupteinkommensquelle Unselbstständige Erwerbsarbeit 28'445 82'514 6'034 59.7 68.0 38.6 Selbstständige Erwerbsarbeit 2'102 8'234 996 4.4 6.8 6.4 Rente 14'059 28'220 8'019 29.5 23.2 51.3 Erwerbsersatz 1'072 908 39 2.2 0.7 0.3 Übrige 2'004 1'534 537 4.2 1.3 3.4 Nach Familienstatus Verheiratete 14'606 57'603 8'872 30.6 47.4 56.8...mit Kindern 6'368 24'272 2'231 13.4 20.0 14.3 ohne Kinder 8'238 33'330 6'641 17.3 27.5 42.5 Alleinstehende 33'076 63'807 6'752 69.4 52.6 43.2...mit Kindern 2'262 3'323 498 4.7 2.7 3.2...ohne Kinder 30'814 60'483 6'254 64.6 49.8 40.0 Nach Altersklassen 18 24 6'107 3'930 43 12.8 3.2 0.3 25 34 9'506 20'804 348 19.9 17.1 2.2 35 44 7'019 20'345 838 14.7 16.8 5.4 45 54 7'570 24'900 2'232 15.9 20.5 14.3 55 64 6'285 21'676 2'628 13.2 17.9 16.8 65 + 11'195 29'755 9'534 23.5 24.5 61.0 Einkommensstufen in 1000 Franken 0 2'772 0 206 5.8 0.0 1.3 0,1 19,9 7'715 676 432 16.2 0.6 2.8 20 39,9 11'081 9'982 1'029 23.2 8.2 6.6 40 59,9 11'019 23'418 1'618 23.1 19.3 10.4 60 79,9 6'527 21'479 1'594 13.7 17.7 10.2 80 99,9 3'337 15'030 1'337 7.0 12.4 8.6 100 199,9 4'016 27'792 3'363 8.4 22.9 21.5 200 299,9 645 7'744 1'416 1.4 6.4 9.1 300 399,9 235 3'921 938 0.5 3.2 6.0 400 499,9 106 2'151 434 0.2 1.8 2.8 500+ 229 9'216 3'257 0.5 7.6 20.8

Steuererträge aus Einkommen und Vermögen nach Merkmalen der Steuerpflichtigen, Stadt St. Gallen 2010 Quelle: Statistikdaten Steuern natürliche Personen Kanton St.Gallen Merkmale der Steuerpflichtigen Anzahl Steuerpflichtige in 1000 Franken Anteile in Prozent aus Einkommen aus Vermögen Steuerpflichtige aus Einkommen aus Vermögen Vermögensstufen in 1000 Franken 0 31'800 53'062 0 66.7 43.7 0.0 0,1 19,9 1'323 3'540 19 2.8 2.9 0.1 20 39,9 1'091 3'133 49 2.3 2.6 0.3 40 59,9 892 2'603 68 1.9 2.1 0.4 60 79,9 799 2'357 85 1.7 1.9 0.5 80 99,9 659 2'103 89 1.4 1.7 0.6 100 199,9 2'507 8'213 550 5.3 6.8 3.5 200 299,9 1'558 5'214 570 3.3 4.3 3.6 300 399,9 1'129 3'689 556 2.4 3.0 3.6 400 499,9 863 3'153 554 1.8 2.6 3.5 500 999,9 2'236 8'988 2'109 4.7 7.4 13.5 1000 1999,9 1'470 8'038 2'450 3.1 6.6 15.7 2000 4999,9 909 7'427 2'914 1.9 6.1 18.6 5000+ 446 9'889 5'611 0.9 8.1 35.9