Presse- und Rundfunkrecht III. Dr. Christopher Wolf

Ähnliche Dokumente
Rundfunkrecht II. Dr. Christopher Wolf

Presse- und Rundfunkrecht VIII. Dr. Christopher Wolf

Sportübertragungen im Rundfunk als Grundversorgung Tectum Verlag

insbesondere im Internet.

Presse- und Rundfunkrecht VII. Dr. Christopher Wolf

Zweierlei Rundfunk im dualen System Zweierlei Rundfunkverständnis in Brüssel und Karlsruhe

Die Auftragsdefinition für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nach dem 7. und 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Grundzüge des Rundfunkrechts (mit Bezügen zum Recht der Neuen Medien)

Der Kulturauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Der Rechtsrahmen für eine Reform der Rundfunkgebühr

1. Rundfunkurteil Deutschland-Fernsehen

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und das Kartellrecht

Sportübertragungen im Rundfunk als Grundversorgung

Grundzüge des Rundfunkrechts (mit Bezügen zum Recht der Neuen Medien)

Grundzüge des Rundfunkrechts (mit Bezügen zum Recht der Neuen Medien)

Staatsferne im Rahmen der Rundfunk- und Pressefreiheit

Pluraler Rundfunk in Europa - ein duales System für Europa?

- Überlegungen zur Medienderegulierung - Vortrag an der Georg-August-Universität Göttingen, 24. Februar 2009

Heinz-Werner Stoiber. Medien in Deutschland Band 2. Rundfunk. l.teil. Zum Rundfunkbegriff Rundfunktechnik Geschichte des Rundfunks Rundfunkrecht

Prof. Dr. Christoph Gröpl. Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte)

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand

Studiengang HBK/TU Braunschweig MEDIENWISSENSCHAFTEN

Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte)

Die Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts (Zusammenfassung)

Vorlesung Staatsrecht II. Prof. Dr. Dr. Durner LL. M.

Die Staatsaufsicht über die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

Meinungsvielfalt (Pluralismusgebot) gewährleistet und der Rundfunk nicht dem Staat (Staatsfreiheit) ausgeliefert wird.

4 Inhaltsverzeichnis 1 EINLEITUNG DIE BEDEUTUNG VON VIELFALT IN DEN MASSENMEDIEN...17

Die Reichweite des grundrechtlichen Abwehranspruchs

Informationsauftrag und Programmautonomie des Rundfunks unter den Bedingungen der Digitalisierung und im Zeitalter von Multimedia"

Vorlesung Staatsrecht II. Prof. Dr. Dr. Durner

Markus Ruttig. Der Einfluß des EG-Beihilferechts auf die Gebührenfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

Presse- und Rundfunkrecht V. Dr. Christopher Wolf

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde

- III - INHALT. Abkürzungen. Einleitung 2

Die duale Rundfunkordnung und der öffentlich-rechtliche Sonderweg des Freistaates Bayern

Klausurfragestellungen im Öffentlichen Recht

Medienspezifischer Grundrechtsschutz der elektronischen Presse

Erwerbswirtschaftliche Betätigung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten außerhalb des Programms Mand

Medienbeteiligungen politischer Parteien

Fall ihrer Beteiligung an Presseunternehmen (2). Schutz der Meinungsfreiheit politischer Parteien durch Art. 5 I 1 GG (a).

K. Die Grundrechte des Art. 5 Abs. 1 GG

Prof. Dr. Christoph Gröpl. Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte)

EG-Kompetenzen fur den Rundfunk

Meinungs- Informations- und Medienfreiheit

Einsatz der Bundeswehr im Innern Übernahme von hoheitlichen Aufgaben der Polizei durch die Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe

Medienrecht I Rundfunkrecht. Dr. Mark D. Cole. Studiengang HBK/TU Braunschweig MEDIENWISSENSCHAFTEN

Rechtliche Rahmenbedingungen des Product Placement

Modul 55104: Staats- und Verfassungsrecht

Rechtsfragen auf dem Weg zu DVB-T

»"A."Grundrechtsberech0gte"2"I"

Die zeitlichen und inhaltlichen Einschränkungen der Telemedienangebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio nach dem 12. RÄndStV

Rep.-Kurs Öffentliches Recht Einheit 4: Einführung in das Staatsrecht II

Vorlesung Staatsrecht I

Was Rechtsprechung und Gesetzgeber von den Medien fordern

Prof. Dr. Christoph Gröpl. Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte)

Stellungnahme des DGB zum Telemedienkonzept der ARD

Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht

Konzentrationsrecht im Rundfunk

Die Konkurrenz im dualen Rundfunksystem

Medienrecht 2. Teil. Dr. Harald Vinke. D. Rundfunkrecht. I. Geschichte des Rundfunks in Deutschland. 1. Die Rundfunkordnung von 1923 bis 1932

SCHEMATA Staats- und Verfassungsrecht

Markus Lang bei Wieben Kiebitzweg Seevetal Hamburg, den

Die Verfassungsbeschwerde

Datenschutz und Rundfunkfreiheit

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde

Jugendschutz und Medien

Rechtsberatung in den Medien im Spannungsfeld von Rechtsberatungsgesetz und grundrechtlicher Freiheit aus Art. 5 I GG

Rundfunk unter kirchlicher Trägerschaft

Rundfunkstaatsvertrag Titel

Moritz Freiherr von Hutten

Kündigung von Staatsverträgen im Medienbereich

Das Politische System Deutschlands

Die Sonderbeiträge von Abgeordneten an Partei und Fraktion

Die Notwendigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Art. 5 GG Meinungsfreiheit, Pressefreiheit ROLAND HOHEISEL-GRULER

DGKerssenbrock Kiel, den Der Beschluß der Ministerpräsidenten zum Jugendkanal von ARD und ZDF hat keine rechtliche Grundlage!

Der Rundfunk in der Verfassungsund Wirtschaftsordnung in Deutschland

Massenkommunikation über die UMTS-Netze

Zuständigkeit für die Verhängung eines Rauchverbotes an Bushaltestellen

Prof. Dr. Christoph Gröpl Presse- und Rundfunkrecht Universität des Saarlandes

In dem Verfahren über. aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19. September 2007 durch. Urteil

A12. Schriftliche Stellungnahme

Deutscher Bundestag. Ausarbeitung. Der Bildungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Wissenschaftliche Dienste

Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht II Grundrechte. Fall 2: Soldaten sind potentielle Mörder!

Die Deutsche Welle Umfang der Bundeskompetenz und das Gebot der Staatsferne

Staatsrecht II (Grundrechte) Sommersemester Skript zur Vorlesung

Kolloquium. Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. BVerfGE 107, 339 NPD-Verbot

Das allgemeine Gesetz i.s.v. Art. 5 I, II GG BVerfGE 124, 300 Wunsiedel

Hörfunk-Berichterstattung aus Sportstadien

Schwerpunktbereichsvorlesung Finanzverfassungsrecht

Kommerzielle Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland und marktkonformes Verhalten

Die zukünftige Finanzierung der deutschen Universitäten

I. Prozessgrundrechte

Medienbeteiligungen politischer Parteien

Vorlesung Staatsrecht II. Prof. Dr. Dr. Durner LL.M.


Vorlesung Staatsrecht II

Transkript:

Presse- und Rundfunkrecht III Dr. Christopher Wolf

Rundfunkrecht wurde und wird stark von den Entscheidungen des BVerFG in seinen sog. Rundfunkurteilen geprägt Diese Entscheidungen haben die Entwicklung der Rundfunklandschaft seit ihren Anfängen bis zur heutigen Dualen Rundfunksystem begleitet und entscheidend konkretisiert P: Offenheit und Unschärfe des verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriffes P: Bundesverfassungsgericht als Quasi-Gesetzgeber Nicht allein im juristischen Schrifttum oftmals heftig kritisiert. Aus dieser quasi-gesetzgeberischen Rolle heraus: Zählung der sog. Rundfunkurteile. Zählung ist uneinheitlich.

Das Erste Rundfunkurteil zur Deutschland- Fernsehen-GmbH BVerfGE 12, 205 264 Staatsfreiheit des Rundfunks Gesetzgebungskompetenz der Länder für Rundfunkveranstaltung (Art.30 GG) Zuständigkeit des Bundes allein für die Übertragungstechnik, nicht für die Inhalte (Art. 73 Nr. 7 GG) und und und! Weit mehr als Kompetenzfragen! Magna Charta des Rundfunkrechts

Rundfunk-Urteil: Umsatzsteuer BVerfGE 31, 314 Umsatzsteuer (1971) Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten können sich auf das Grundrecht der Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG berufen Ihnen steht der Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde zu. Rundfunkanstalten sind nicht gewerblich oder beruflich im Sinne des Steuerrecht, denn sie erfüllen eine öffentliche Aufgabe und haben eine Funktion für das Staatsganze Rundfunk darf nicht dem freien Spiel der Kräfte überlassen werden, sondern ist Sache der Allgemeinheit

BVerfGE 35, 202 ff. Lebach Rundfunkfreiheit konstituierend für Freiheitlich-demokratische Grundordnung weiter inhaltlicher Schutzbereich der Rundfunkfreiheit Wie definiere ich den Schutzbereich? Weiteres wichtiges Stichwort: Nicht nur Nachrichten, sondern auch Unterhaltungssendungen etc...

Rundfunk-Urteil: FRAG 57, 295 FRAG (1981) Zulässigkeit privaten Rundfunks Rundfunkfreiheit ist eine dienende Freiheit, sie dient der freien und umfassenden privaten und öffentlichen Meinungsbildung Freiheit zu statt Freiheit von? Subjektive Dimension der Grundrechte? Privatrundfunk nur auf gesetzlicher Grundlage zulässig, die die Meinungsvielfalt sichert Dabei bestehen verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten als binnenplurales oder außenplurales (Markt)Modell

Rundfunk-Urteil: Niedersachsen BVerfGE 73, 118 Niedersachsen (1986) Duales Rundfunksystem: Privatfunk nur dann zulässig, solange und soweit (!) Grundversorgung durch öffentlichrechtlichen Rundfunk gesichert ist

Baden-Württemberg-Beschluss BVerfGE 74, 297 Baden-Württemberg (1987) Teilverfassungswidrigkeit wg. Ausschlusses öffentlichrechtlicher Rundfunkanstalten von Spartenprogrammen und anderen Neuen Diensten Grundversorgung nicht Minimalversorgung, sondern gesamte Bandbreite programml. Gestaltungsformen Dynamischer Rundfunkbegriff: auch rundfunkähnliche Kommunikationsdienste sind umfasst Werbeverbot im öffentlich-rechtlichen Regional- und Lokalrundfunk zulässig

Rundfunk-Urteil: WDR-G BVerfGE 83, 238 WDR (1991) Bestands- und Entwicklungsgarantie für den ör Rundfunk Dynamischer Grundversorgungsbegriff: aus der Funktion des Rundfunks nach Art.5 GG ergibt sich die Offenheit des Programmangebots für neue Formen und Inhalte sowie für neue Dienste mittels neuer Technik und neuer Übertragungswege. Präzisierung der Grundversorgungsaufgabe: Bestands- und Entwicklungsgarantie, Mischfinanzierung, Übernahme neuer Dienste, Randbetätigungen Ausgestaltung der Programmanforderungen für Privatfunk Kooperation zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern (keine Modellkonsistenz geboten) zulässig