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Transkript:

KVJS Geschäftsbericht 2012/13 Zahlen Daten Fakten zur Arbeit des Integrationsamtes

Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 2012 auf einen Blick 4 Die Aufgaben des Integrationsamtes 6 Rahmenbedingungen und Ziele 9 Personenkreis 11 Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen 13 Ausgleichsabgabe Einnahmen 17 Ausgleichsabgabe Ausgaben 18 Leistungen an Arbeitgeber 20 2 Prävention: Wirkung vorbeugender Maßnahmen 22 Leistungen an Integrationsprojekte 24 Leistungen an schwerbehinderte Menschen 27 Integrationsfachdienste 29 Schwerpunkt: Aktion 1000plus/Initiative Inklusion in Baden-Württemberg 34 Der Technische Beratungsdienst 41 Institutionelle Förderung 43 Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen 44 Schulung und Bildung 49 Öffentlichkeitsarbeit 51 Mit Auszeichnung: Preisträger 2012 52

Vorwort L ieber Leserinnen, liebe Leser, als um das Jahr 2000 herum aus der damaligen Hauptfürsorgestelle, die immerhin auf eine jahrzehntelange Tradition seit dem Ende des 1. Weltkriegs im Jahr 1919 zurückblicken konnte, das Integrationsamt wurde, ging der Gesetzgeber davon aus, dass damit endlich ein moderner Name gefunden wurde, der für viele Jahre aktuell sein würde. Die Halbwertszeit des neuen Namens scheint jedoch weit kürzer zu sein, als die des alten. Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 wird der Begriff der Integration nämlich mehr und mehr vom Begriff der Inklusion verdrängt. Das Wort Integration scheint sich im allgemeinen Sprachgebrauch fast nur noch auf den Bereich der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund zu beschränken und man assoziiert es immer weniger mit der Integration von Menschen mit einer Behinderung. Vielleicht wäre es daher angebracht, über die Namensgebung bereits wieder neu nachzudenken. Mitbetroffen wären dann aber auch Einrichtungen wie die Integrationsfachdienste oder die Integrationsprojekte. Es geht aber um mehr als Worte oder Bezeichnungen. Der Gedanke der Inklusion beinhaltet nämlich im Vergleich zur Integration einen grundlegenden Wandel. Menschen mit Behinderung sollen nicht wie ein Fremdkörper integriert werden. Sie sollen gleichberechtigter Teil der Gesellschaft sein, gleichgültig, ob es dabei um Schule, Arbeitswelt oder um andere Lebensbereiche geht. Die Selbstbestimmung und das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung gebietet es auch künftig, Wahlmöglichkeiten zwischen bisher bewährten und neuen Angeboten zu gewährleisten. 3 Die Aufgabe des KVJS-Integrationsamtes nach dem SGB IX ist, die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit einer Schwerbehinderung zu gewährleisten. Diese Aufgabe wird mit dem Ziel der Inklusion gesehen und wahrgenommen. Das heißt unter anderem: Weniger Sondereinrichtungen, mehr Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, mehr Wahlmöglichkeiten. In einer von wirtschaftlichen Zielen geprägten Marktwirtschaft mag sie auch eine soziale sein ist dies auch weiterhin kein Selbstläufer. Festzustellen ist aber trotz aller nach wie vor ungelöster Probleme, dass es im vergangenen Jahrzehnt große Fortschritte gegeben hat. Die Erfolge von Integrationsfachdiensten, Integrationsunternehmen oder anderen relativ neuen Leistungen, wie zum Beispiel der Arbeitsassistenz, zeigen, dass es möglich ist, die Inklusion in das Arbeitsleben vorwärts zu bringen. Von diesen Aufgaben berichtet der Jahresbericht 2012/2013 des KVJS-Integrationsamtes. Er beruht wie immer auf den ausgewerteten Zahlen des Vorjahres, nimmt aber auch die aktuellen Entwicklungen des Jahres 2013 in den Blick. Senator e. h. Prof. Roland Klinger Verbandsdirektor Karl-Friedrich Ernst Dezernent des KVJS-Integrationsamtes

2012 auf einen Blick Für eilige Leser Personenkreis und Arbeitsmarkt Bundesweit waren am 31.12.2011 (letzte verfügbare Statistik des Bundesamtes) 7,3 Millionen schwerbehinderte Menschen, in Baden- Württemberg waren 906 641 schwerbehinderte Menschen gemeldet. In Baden-Württemberg gab es 2011 19 810 beschäftigungspflichtige Arbeitgeber mit 3 029 038 Arbeitsplätzen, davon erfüllten 7 956 Arbeitgeber die Beschäftigungspflicht nach dem SGB IX. Die Beschäftigungsquote in Baden-Württemberg betrug 2011 bei den Arbeitgebern der Privatwirtschaft 4,10 Prozent und bei den Arbeitgebern des Öffentlichen Dienstes 5,72 Prozent. Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe im Haushaltsjahr 2012 4 Gesamteinnahmen (einschl. Finanzausgleich unter den Integrationsämtern, Zinsen und Tilgung aus Darlehen sowie sonstige Einnahmen): 78,27 Millionen Euro, davon 64,54 Millionen Euro Ausgleichsabgabeaufkommen. Gesamtausgaben: 71,46 Millionen Euro, davon Leistungen an Arbeitgeber 18,17 Millionen Euro, Ausgaben für Integrationsfachdienste 14,66 Millionen Euro, institutionelle Förderung 10,04 Millionen Euro, Abführung an den Ausgleichsfonds 13,06 Millionen Euro. Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben 0,78 Millionen Euro an Arbeitgeber zur Schaffung von 109 Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen. 1,76 Millionen Euro an Arbeitgeber zur behinderungsgerechten Einrichtung von 616 Arbeitsplätzen. 15,63 Millionen Euro an Arbeitgeber bei außergewöhnlichen Belastungen (ohne Integrationsprojekte) Anzahl der Leistungsempfänger: 5 743. 2,98 Millionen Euro an schwerbehinderte Menschen Anzahl der Leistungsempfänger: 649. Prävention 876 Anträge auf Durchführung von Präventionsmaßnahmen wurden neu gestellt. 944 Anträge wurden 2012 abgeschlossen. Davon mussten 119 Anträge als Kündigungsfall weiterbearbeitet werden: Erfolgsquote: 87 Prozent. Integrationsprojekte Insgesamt: 76 Integrationsprojekte mit 2 714 Beschäftigten, davon 1 244 schwerbehinderte Menschen. 8 neue Integrationsprojekte in 2012. 7,19 Millionen Euro Förderung durch das KVJS-Integrationsamt (einschließlich Leistungen an IP bei außergewöhnlichen Belastungen).

Integrationsfachdienste 22 IFD an 35 Standorten mit 206 Integrationsfachberatern auf 155 Planstellen. 12 676 (schwer)behinderte Menschen wurden beraten oder umfassend unterstützt. 9 503 Beauftragungen zur umfassenden Unterstützung (schwer-)behinderter Menschen. 5 814 Beauftragungen zur Sicherung der Beschäftigung, davon konnten 80,3 % gesichert werden. 632 Vermittlungen in Arbeitsplätze des allgemeinen Arbeitsmarkts, davon 374 für wesentlich behinderte Menschen. Kosten: 14,66 Millionen Euro, davon 2,62 Millionen refinanziert. Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen 3 938 Neuanträge auf Zustimmung zur Kündigung. Insgesamt 3 919 Fälle (einschließlich nicht abgeschlossener Fälle aus dem Vorjahr) wurden entschieden. Der Arbeitsplatz konnte in 697 Fällen erhalten werden. Bildung und Information In 47 Tagesveranstaltungen und 55 mehrtägigen Seminaren erreichte das Integrationsamt 2 224 Personen. 40 Veranstaltungen Dritter erreichten 1 349 Personen. 5 Aktion 1000 374 Vermittlungen von wesentlich behinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Insgesamt wurden 2 451 Vermittlungen für wesentlich behinderte Menschen (01.01.2005 bis 31.12.2012) erreicht. Überdurchschnittlich stabile Arbeitsverhältnisse: Nachhaltigkeitsquote 83,05 Prozent. Zusammenarbeit mit den Trägern der Eingliederungshilfe: Die Träger der Eingliederungshilfe unterstützen die nachhaltige Beschäftigung von wesentlich behinderten Menschen am allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Bewilligung von ergänzenden Lohnkostenzuschüssen aus freiwilligen Leistungen zur Eingliederungshilfe. Bisher wurden mit 30 Stadt- und Landkreisen Verwaltungsvereinbarungen abgeschlossen.

Die Aufgaben des Integrationsamtes Die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben ist der Auftrag des Integrationsamtes nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX). Aufgaben sind (nach 102 Absatz 1 SGB IX) die Erhebung und Verwendung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe, der besondere Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen und die begleitende Hilfe im Arbeitsleben, wozu auch Information und Bildung zählen. Die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe Das KVJS-Integrationsamt finanziert seine Leistungen aus der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe. Sie ist von allen öffentlichen und privaten Arbeitgebern zu entrichten, die weniger schwerbehinderte Menschen beschäftigen als das SGB IX verlangt. Alle Unternehmen mit jahresdurchschnittlich 20 oder mehr Arbeitsplätzen sind beschäftigungspflichtig; die Pflichtquote beträgt fünf Prozent. Wird die Pflichtquote nicht erreicht, ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen, deren Höhe nach dem Grad der Erfüllung auf 115, 200 und 290 Euro pro Monat und nicht besetztem Arbeitsplatz gestaffelt ist. 6 Die Mittel der Ausgleichsabgabe sind zweckgebunden. 20 Prozent führen die Integrationsämter an den Ausgleichsfonds beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales ab zur Finanzierung überregionaler Teilhabeprojekte. Beispielsweise hat der Bund 100 Millionen Euro bereitgestellt für die Initiative Inklusion. Etwa zwölf Millionen Euro davon werden in Baden-Württemberg einen Beitrag zu den Bemühungen des Integrationsamtes um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen leisten. Darüber hinaus gibt es nach dem SGB IX einen Finanzausgleich unter den Integrationsämtern. Der soll sicherstellen, dass die Rahmenbedingungen für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in allen Bundesländern unabhängig von der wirtschaftlichen Infrastruktur vergleichbar sind. Das KVJS-Integrationsamt darf den ihm verbleibenden Teil an der Ausgleichsabgabe nur für die Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben einschließlich der Leistungen der begleitenden Hilfe einsetzen. Verwaltungskosten dürfen aus Ausgleichsabgabemitteln nicht finanziert werden. Nur nachrangig dürfen aus Ausgleichsabgabemitteln Leistungen für die Schaffung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung von Einrichtungen für behinderte Menschen erbracht werden (sog. institutionelle Förderung). Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen Laut SGB IX darf ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten Beschäftigten erst kündigen, nachdem das KVJS-Integrationsamt der beabsichtigten Kündigung zugestimmt hat. Das Integrationsamt prüft keine arbeitsrechtlichen Fragen, insbesondere nicht die soziale Rechtfertigung der Kündigung. Der Sonderkündigungsschutz ist den Schwerbehinderten zusätzlich zum allgemeinen Kündigungsschutz gegeben. Bei der Entscheidung spielen deshalb nur solche Erwägungen eine Rolle, die sich

speziell aus dem Anspruch auf Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben ergeben. Das Integrationsamt prüft insbesondere, ob alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, das gefährdete Beschäftigungsverhältnis zu erhalten. Zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses gibt es begleitende Hilfe. Begleitende Hilfe im Arbeitsleben Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben ist eine Kernaufgabe des KVJS-Integrationsamtes in enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und den Rehabilitationsträgern. Die Leistungen der begleitenden Hilfe sind ein erfolgreiches Instrument zur Förderung der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Sie sollen bewirken, dass schwerbehinderte Menschen in ihrer sozialen Stellung nicht absinken und auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, die ihren Fähigkeiten gerecht werden und auf denen sie ihre Kenntnisse voll verwerten können. Im Mittelpunkt der begleitenden Hilfe steht die persönliche Beratung der Arbeitgeber mit dem Ziel, Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen. Die Integrationsämter sind Ansprechpartner für Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen in allen Fragen der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Sie beraten und betreuen schwerbehinderte Menschen auch bei persönlichen Schwierigkeiten und Konflikten am Arbeitsplatz. Die begleitende Hilfe umfasst darüber hinaus finanzielle Leistungen an Arbeitgeber oder Angestellte zur Einrichtung neuer oder zum Erhalt gefährdeter Arbeitsplätze. Die begleitende Hilfe kann vor allem dann wirksam werden, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Gründen kündigen will, die mit der Behinderung im Zusammenhang stehen. 7 Unterstützte Beschäftigung Die Unterstützte Beschäftigung (nach 38a SGB IX) zur Förderung schwerbehinderter Menschen soll die berufliche Eingliederung von Menschen fördern, die aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung keine Berufsausbildung durchlaufen können, bei denen aber eine positive Prognose besteht, dass sie mit Unterstützung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. Unterstützte Beschäftigung umfasst die individuelle betriebliche Qualifizierung und bei Bedarf Berufsbegleitung. Für die Berufsbegleitung sind (nach 102 Abs. 3 a SGB IX) die Integrationsämter zuständig. Fachdienste Mithilfe der Fachdienste kann das KVJS-Integrationsamt individuelle Lösungen in Kündigungsschutzfällen und in Leistungsfällen erarbeiten. Der Technische Beratungsdienst begutachtet Fragen der Aufbau- und Ablauforganisation und Möglichkeiten technischer Anpassungen des Arbeitsplatzes an die behinderungsbedingten Erfordernisse. Der Integrationsfachdienst ist ein Dienst eines freien Trägers. Im Auftrag des KVJS-Integrationsamtes wird er bei persönlichen Schwierigkeiten, Konflikten am Arbeitsplatz und zur Begleitung besonders unterstützungsbedürftiger Zielgruppen wie seelisch behinderte Menschen tätig. Integrationsfachdienste können auch von der Bundesagentur für Arbeit oder von einem Rehabilitationsträger beauftragt werden. Die Integrationsämter haben die Strukturverantwortung für die Integrationsfachdienste.

Informations- und Bildungsveranstaltungen Das KVJS-Integrationsamt führt auch Informations- und Bildungsveranstaltungen durch, die sich an Vertrauenspersonen, Beauftragte der Arbeitgeber, Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwaltsund Präsidialräte und an die Mitglieder der betrieblichen Integrationsteams richten. Die ein- und mehrtägigen Schulungen vermitteln Kenntnisse des Schwerbehindertenrechts und befähigen, Aufgaben nach dem SGB IX zu erfüllen und die schwerbehinderten Menschen an ihrem Arbeitsplatz umfassend zu unterstützen. Das Integrationsamt berät darüber hinaus die Arbeitgeber, die schwerbehinderten Menschen und die Integrationsteams in Einzelfragen des Schwerbehindertenrechts und des Leistungsrechts nach dem SGB IX. Besonders nachgefragt sind vor dem Hintergrund der arbeitsrechtlichen Bedeutung in einem eventuellen Kündigungsschutzverfahren Schulungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement und zu Konfliktmanagement am Arbeitsplatz. Broschüren, Flyer, Fachpublikationen sowie ein Newsletter zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben runden das Leistungsspektrum ab. Integrationsprojekte 8 Integrationsprojekte sind ein besonders wirksames Instrument zur Schaffung neuer Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen, deren Teilhabe aufgrund von Art und Schwere ihrer Behinderung oder aus sonstigen Gründen auf besondere Schwierigkeiten stößt. Sie bieten als Arbeitgeber des ersten Arbeitsmarktes sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Diese Beschäftigungsfirmen für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen gehören formal dem allgemeinen Arbeitsmarkt an. Faktisch sind sie aber ein wichtiges Brückenglied zwischen diesem und den Werkstätten für behinderte Menschen.

Rahmenbedingungen und Ziele Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes Die Lage am Arbeitsmarkt hat sich im Jahr 2012 und im ersten Halbjahr 2013 leicht verschlechtert. Noch ist die allgemeine Situation aber vor allem im europaweiten Vergleich recht gut. Sie kommt aber arbeitslosen Menschen mit Behinderung nicht in gleichem Maße zu Gute wie Nichtbehinderten. Viele Langzeitarbeitslose finden nicht zurück in das Erwerbsleben. Die Zahl der Kündigungsverfahren beim KVJS-Integrationsamt steigt allmählich wieder an, und nach wie vor ist die Arbeitslosigkeit speziell unter den schwerbehinderten Menschen überproportional hoch. Arbeitsschwerpunkte 2013 Als positiv zu werten ist, dass die Nachfrage nach begleitender Hilfe im Arbeitsleben weiterhin sehr hoch ist. Diese Leistungen haben bei der Sicherung bedrohter Arbeitsverhältnisse eine große Bedeutung. Erneut wurden verschiedene Richtlinien des KVJS-Integrationsamtes zur Erbringung dieser Leistungen aktualisiert: unter ihnen die Grundsätze für die Arbeitsassistenz, für die Leistungen zur berufsbezogenen Fortbildung schwerbehinderter Arbeitnehmer oder die Grundsätze für die Berufsbegleitung in der Unterstützten Beschäftigung. Änderungen gab es auch bei den Fördergrundsätzen für die Integrationsprojekte. Solche Richtlinien dienen dazu, vergleichbare Fälle gleich zu behandeln: Sie sollen sicherstellen, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer gleiche Chancen haben, wie ihre nichtbehinderten Kollegen. Im Jahr 2013 stehen die Grundsätze für die Leistungen zur Gründung einer selbständigen Existenz auf dem Prüfstand. Bei allen generellen Regelungen orientiert sich das KVJS-Integrationsamt auch an bundesweiten Empfehlungen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben sich im letzten Jahr nicht verändert. 9 Derzeit arbeitet das KVJS-Integrationsamt weiter an der Verbesserung der Servicequalität bei der Prävention nach 84 SGB IX und der Beratung bei der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. Bisher war unklar, wie sich das eine vom anderen abgrenzt. Unverändert ist ein Schwerpunkt in der Arbeit des KVJS-Integrationsamtes der Übergang von wesentlich behinderten Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Bemühungen im Rahmen der Aktion 1000plus dienen in ganz besonderer Weise der Inklusion. Nämlich wenn es gelingt, die Aufnahme von Menschen in eine Werkstatt für behinderte Menschen zu vermeiden, wenn sie auf dieses Angebot nicht zwingend angewiesen sind. Diesen Bereich thematisiert des Kapitel Schwerpunkt Aktion 1000plus in diesem Geschäftsbericht. Für diese Aktivitäten setzt das KVJS-Integrationsamt neben erheblichen Mitteln aus der Ausgleichsabgabe auch die Mittel des Bundesprogramms Initiative Inklusion ein. Dadurch wird sowohl eine breitere Zielgruppe erreicht, nämlich sinnesbehinderte Menschen oder Menschen mit Autismus oder Epilepsie, sowie weitere Regionen. Die Ankündigung des SAP-Konzerns im Mai 2013, Menschen mit Autismus in der Softwareprogrammierung und -testung einzusetzen, könnte für die zusätzliche Zielgruppe hilfreich werden. Vorbildlich entwickelte sich bei den Themen rund um die Aktion 1000plus auch die Zusammenarbeit mit den Stadt- und Landkreisen als Träger der Eingliederungshilfe. Dies gilt auch für Schulen, Werkstätten, Verbände behinderter Menschen oder die Agenturen für Arbeit und andere Beteiligte.

Ein weiteres Handlungsfeld der Initiative Inklusion (neben dem Übergang Schule/Beruf und der Ausbildung) ist die Vermittlung von arbeitslosen schwerbehinderten Menschen, die älter als 50 Jahre sind. Dieses Programm führt das KVJS-Integrationsamt in enger Zusammenarbeit mit den Trägern der Arbeitsvermittlung durch. Das Ende 2011 begonnene Forschungsprojekt Regionale Arbeitsmarktforschung und planung zur Integration wesentlich behinderter Menschen vom Institut für Technologie und Arbeit (ITA) e. V, Kaiserslautern, wird 2013 abgeschlossen werden. Die vergleichende Regionalforschung soll die differenzierte Betrachtung von Wechselwirkungen ermöglichen, die zwischen dem Arbeitsmarkt, den Unterstützungssystemen (wie Schule, Werkstatt für behinderte Menschen, Eingliederungshilfe) und dem Menschen mit Behinderung bestehen. Hieraus sollen Erkenntnisse für weitere Strategien und Konzepte einer regional angepassten Weiterentwicklung der Integration schwerbehinderter Menschen in den regionalen Arbeitsmarkt gewonnen werden. 10 2013 stehen schließlich einige Eröffnungen neuer Integrationsfirmen an, die durch das KVJS-Integrationsamt gefördert wurden. Ihre Zahl liegt inzwischen bei mehr als 80, wobei mehr als 1 200 besonders betroffene schwerbehinderte Menschen beschäftigt werden. Erneut werden Lebensmittelmärkte darunter sein, aber auch ein großes Hotel und eine Abenteuergolfanlage. Der planerische Vorlauf solcher Projekte ist lang, da die Konzepte nur tragfähig sind, wenn sie betriebswirtschaftlich sorgfältig durchkalkuliert sind. Investiv fördert neben dem KVJS-Integrationsamt in der Regel auch die Aktion Mensch. Die laufende Bezuschussung liegt aber weitgehend beim KVJS-Integrationsamt. Abschließend bleibt bei diesem Überblick zu erwähnen, dass das KVJS-Integrationsamt neben seinen Aufgaben nach dem SGB IX auch die Aufgaben des besonderen Kündigungsschutzes nach dem Pflegezeitgesetz, dem Familienpflegezeitgesetz und dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) übernimmt. In diesem Aufgabenbereich wurden im Jahr 2012 insgesamt 583 Anträge bearbeitet.

Personenkreis Rund sieben Millionen schwerbehinderte Menschen lebten 2011 im Bundesgebiet Nach der letzten verfügbaren Statistik des Statistischen Bundesamtes lebten am 31.12.2011 in Deutschland 7,289 Millionen schwerbehinderte Menschen. Das waren rund 187 000 oder 2,6 Prozent mehr als am Jahresende 2009. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung waren damit 8,9 Prozent der Bevölkerung in Deutschland schwerbehindert. Als schwerbehindert gelten Personen, denen ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 und mehr zuerkannt wurde. Mit 83 Prozent verursachte eine Krankheit den überwiegenden Teil der Behinderungen. Vier Prozent der Behinderungen waren angeboren beziehungsweise traten im ersten Lebensjahr auf, zwei Prozent waren auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen. Bundesweit hatten 1 768 533 schwerbehinderte Menschen (rund 24 Prozent) einen Grad der Behinderung von 100 anerkannt. (Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden, 18. September 2012, Statistik der schwerbehinderten Menschen) 53 Prozent der schwerbehinderten Menschen waren älter als 65 Jahre Behinderungen treten vor allem bei älteren Menschen auf. So waren bundesweit 3 890 694 schwerbehinderte Menschen 65 Jahre und älter. Ein Viertel der Menschen davon waren 75 Jahre und älter. 1 579 000 der schwerbehinderten Menschen waren zwischen 55 Jahren und unter 65 Jahren. Dagegen fiel der Anteil der unter 25-Jährigen mit 289 237 (vier Prozent) gering aus. 11 906.641 schwerbehinderte Menschen in Baden-Württemberg In Baden-Württemberg lebten nach der letzten Bevölkerungsstatistik zum 31.12.2011 insgesamt rund 10,786 Millionen Einwohner. Gegenüber 2010 stieg die Einwohnerzahl um 32 347. Dies stellte den höchsten Bevölkerungsstand in Baden-Württemberg seit Beginn der Aufzeichnung im Jahre 1950 dar. Am 31.12.2011 lebten in Baden-Württemberg 906 641 schwerbehinderte Menschen. Der Anteil an der Bevölkerung betrug damit 8,4 Prozent. Die Zahl der schwerbehinderten Personen ist um rund 110 000 Personen (14 Prozent) höher als bei der letzten Erhebung in 2009. Auch in Baden-Württemberg war über die Hälfte aller schwerbehinderten Menschen (473 171 Personen) 65 Jahre oder älter. Die Gruppe der über 55-Jährigen machte zusammen mit der Gruppe der über 65-Jährigen einen Anteil von 74,98 Prozent aus (679 840 Personen). Der Anteil junger Menschen unter 25 Jahren mit einer Schwerbehinderung (37 885 Personen) betrug 4,17 Prozent. Männer waren mit 52,5 Prozent von einer Schwerbehinderung häufiger betroffen als Frauen (47,5 Prozent). (Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stuttgart 2012)

Schwerbehinderte Menschen je 100 Einwohner in Baden-Württemberg (jeweils am 31.12.) 8,4 8,2 8,4 8,0 7,8 7,6 7,4 7,2 7,0 7,3 7,4 12 6,8 6,8 6,6 6,4 6,5 2003 2005 2007 2009 2011 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 2012 Überwiegend körperlich beeinträchtigt: Art und Grad der Behinderung 64 Prozent der anerkannten Schwerbehinderungen resultierten aus körperlichen Einschränkungen verschiedenster Art; bei knapp 23 Prozent lagen zerebrale Störungen bzw. geistig-seelische Behinderungen vor. Von den schwerbehinderten Menschen litt gut ein Viertel (240 568) unter sehr schweren Beeinträchtigungen und mit einem Grad der Behinderung von 100. Der geringste Grad einer Schwerbehinderung von 50 wurde knapp einem Drittel der Betroffenen zuerkannt. Erhebliche Unterschiede in den Stadt- und Landkreisen Die Häufigkeit einer Schwerbehinderung ist landesweit keineswegs einheitlich hoch, sondern zeigt erhebliche regionale Unterschiede. Der Neckar-Odenwald-Kreis hatte mit einem Anteil von 14,2 Prozent schwerbehinderter Menschen den höchsten Wert, während er im Alb-Donau-Kreis mit 6,2 Prozent nicht halb so groß war. Generell zeigt sich eine gewisse Abhängigkeit von der Altersstruktur der Bevölkerung in den Stadt- und Landkreisen. Der starke Einfluss des Alters auf die Häufigkeit einer Schwerbehinderung hat zur Folge, dass in Kreisen mit einem höheren Anteil älterer Menschen auch anteilig mehr schwerbehinderte Menschen wohnen.

Entwicklung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen Allgemeiner Arbeitsmarkt weiterhin stabil Die Euro-Zone steckt insgesamt tief in einer Rezession. War Deutschland bisher ein Stabilitätsanker innerhalb der Euro-Länder, mehren sich inzwischen die Anzeichen, dass sich auch hier das Wachstum verlangsamt. Die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt halten sich derzeit noch in Grenzen. Speziell bei den arbeitslosen schwerbehinderten Menschen war schon bisher keine nachhaltig positive Entwicklung zu verzeichnen. Auch während des Rückgangs der allgemeinen Arbeitslosigkeit nach dem Ende der Finanzkrise im Jahr 2010 blieb die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen auf hohem Niveau. Waren zum 31.12.2011 bundesweit insgesamt 2 780 206 arbeitslose Menschen und in Baden-Württemberg 207 163 arbeitslose Menschen gemeldet, so stieg im Zuge der sich abschwächenden Konjunktur die Arbeitslosigkeit zum Stichtag 31. Dezember 2012 auf 2 839 821 (+ 2,1 Prozent) im Bund und auf 222 928 (+ 7,6 Prozent) in Baden-Württemberg an. Baden-Württemberg hatte jedoch 2012, nach Bayern mit 3,9 Prozent, die zweitniedrigste Arbeitslosenquote (Arbeitslose bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen im Jahresdurchschnitt) in Deutschland. Im Bundesdurchschnitt betrug die Quote 6,8 Prozent 13 Arbeitslosigkeit in Deutschland 2008-2012 5.000.000 4.500.000 4.000.000 3.500.000 3.000.000 3.093.842 3.267.857 3.011.178 2.780.206 2.839.821 2.500.000 2.000.000 1.500.000 1.000.000 500.000 2008 2009 2010 2011 2012 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosigkeit im Zeitverlauf Datenstand: Dezember 2012

Arbeitslosigkeit in Baden-Württemberg 2008-2012 350.000 300.000 284.855 250.000 200.000 229.130 241.255 207.165 222.928 150.000 100.000 2008 2009 2010 2011 2012 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosigkeit im Zeitverlauf Datenstand: Dezember 2012 14 Schwerbehinderte Menschen von Wirtschaftskrise besonders betroffen Bis zum Jahr 2008 war die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen sowohl im Bundesgebiet als auch in Baden-Württemberg kontinuierlich rückläufig. Ab 2009 waren die erwerbstätigen schwerbehinderten Menschen von der Arbeitslosigkeit infolge der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise besonders betroffen. Dieser Trend hielt, trotz Erholung des allgemeinen Arbeitsmarktes, in 2010 an. Die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen erhöhte sich im Bund sogar auf insgesamt 176 301. Im Jahr 2011 verringerte sich die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen in Deutschland dann geringfügig um 2 601 auf 173 700 (Stand 31.12.2011) Auch im Jahr 2012 hielt der Trend an. Zum 31.12.2012 waren in Deutschland 173 303 schwerbehinderte Menschen arbeitslos. Dies entspricht einem Anteil von 6,1 Prozent aller Arbeitslosen.

Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Deutschland 2008-2012 185.000 180.000 175.000 176.301 173.700 173.303 170.000 165.000 160.000 166.489 155.000 150.000 154.486 145.000 140.000 2008 2009 2010 2011 2012 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosigkeit im Zeitverlauf Datenstand: Dezember 2012 Auch in Baden-Württemberg nahm die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen seit dem Jahr 2008 kontinuierlich zu und erreichte mit 17 818 Personen im Jahr 2010 nahezu wieder den Stand von 2006. Von 2010 auf 2011 war jedoch ein positiver Trend erkennbar. So waren zum 31.12.2011 insgesamt 16 712 schwerbehinderte Menschen arbeitslos. Dieser Trend hat sich in 2012 leider nicht fortgesetzt. Zum 31.12.2012 sind insgesamt 16 970 schwerbehinderte Menschen arbeitslos; somit eine Prozentuale Steigerung von 1, 4 gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres. 15 Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in Baden-Württemberg 2008-2012 19.000 18.000 17.000 16.455 17.818 16.712 16.970 16.000 15.000 14.000 13.000 14.584 12.000 11.000 10.000 2008 2009 2010 2011 2012 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosigkeit im Zeitverlauf Datenstand: Dezember 2012

16 Mehr Arbeitsplätze und leicht höhere Beschäftigungsquote in Baden-Württemberg 2011 stieg die Zahl der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber gegenüber 2010 von 19 383 auf 19 810 an. Gleichzeitig stieg die Zahl der Arbeitsplätze von 2 920 557 auf 3 029 038 (Quelle: KVJS- Erhebung). Öffentliche und private Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, auf fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Mit rund 4,41 Prozent der Arbeitsplätze bei allen beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern nahm die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Baden-Württemberg gegenüber 4,42 Prozent im Vorjahr zwar geringfügig ab, ist aber weitaus höher als in früheren Jahren. Die Gründe einer besseren Erfüllung der Beschäftigungspflicht in den letzten zwei Jahren können nicht eindeutig bestimmt werden. Das höhere Durchschnittsalter der erwerbstätigen Bevölkerung und damit eine Zunahme der Neufeststellungen der Schwerbehinderung in bestehenden Arbeitsverhältnissen, eine höhere Zahl von Mehrfachanrechnungen und Gleichstellungen dürften zu dieser zumindest auf den ersten Blick positiven Entwicklung beitragen. Zur weiteren Senkung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen ist es jedoch erforderlich, dass mehr neue Arbeitsverhältnisse mit schwerbehinderten Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt geschlossen werden; dafür wirbt das KVJS-Integrationsamt und stellt seine Leistungen bereit.

Ausgleichsabgabe Einnahmen Die hohe Erfüllungsquote hatte Auswirkungen auf das Aufkommen an Ausgleichsabgabe. Betrug es im Haushaltsjahr 2009 noch 71,046 Millionen Euro, so waren es im Haushaltsjahr 2012 insgesamt 64,542 Millionen Euro. Dies ist jedoch gegenüber dem Vorjahr 2011 eine Steigerung von 2,104 Millionen Euro, wenn auch die früheren Einnahmen nicht mehr erreicht wurden. Aufkommen der Ausgleichsabgabe 2008 bis 2012 beim Integrationsamt Baden-Württemberg 2008 2009 2010 2011 2012 (Angaben in Mio. Euro) 70,02 71,05 60,60 62,44 64,54 Die Abführung an den Ausgleichsfonds ist dabei noch nicht berücksichtigt Quelle: Erhebung Die Gesamteinnahmen (einschließlich Zinsen und Tilgungen aus Darlehen, Ersatzleistungen vor allem aus dem Bereich der Integrationsfachdienste, Erstattungen vom Bund für die Initiative Inklusion, Säumniszuschläge, Bußgelder) im Jahr 2012 betrugen 78,277 Millionen Euro und lagen damit um 0,16 Millionen Euro unter dem Vorjahr. Durch die Erstattungen für die Initiative Inklusion konnte der Rückgang aus Erstattungen der Rehabilitationsträger für die Inanspruchnahme von Leistungen der Integrationsfachdienste kompensiert werden. 17 Auch 2012 erhielt das KVJS-Integrationsamt Mittel aus dem Finanzausgleich unter den Integrationsämtern. Diese Zuweisung betrug 0,105 Millionen Euro und war somit um eine Million Euro geringer als 2011. Die relativ stabile Konjunktur, verbunden mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze, stoppte den Rückgang des Ausgleichsabgabeaufkommens. Durch die gestiegene Erfüllungsquote sowie die relativ hohe Zahl an besetzten Pflichtplätzen war das Aufkommen jedoch nicht mehr so hoch wie in den vergangenen Jahren.

Ausgleichsabgabe Ausgaben Von der Ausgleichsabgabe muss jedes Integrationsamt 20 Prozent an den Ausgleichsfonds beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales abführen. Aus diesem Fonds werden überregionale Projekte zur Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen finanziert. 2012 wurden vom KVJS-Integrationsamt 13,061 Millionen Euro an den Ausgleichsfonds gezahlt. Darüber hinaus wird zwischen den Integrationsämtern ein Finanzausgleich durchgeführt, um Einnahmeunterschiede in den Bundesländern auszugleichen. Da in 2012 das Aufkommen an Ausgleichsabgabe in den anderen Bundesländern im Vergleich zu Baden-Württemberg weniger stark zurückgegangen ist, musste das KVJS-Integrationsamt auch in diesem Jahr keine Mittel zum Finanzausgleich abführen. 18 Die nach Abführung an den Ausgleichsfonds und ggf. an den Finanzausgleich verbleibenden Mittel zuzüglich der sonstigen Einnahmen wie Tilgungen und Zinsen aus Darlehen, Erstattungen, Säumniszuschläge und Bußgelder stehen dem KVJS-Integrationsamt zur Erfüllung seiner Aufgaben nach dem SGB IX zur Verfügung. Die Unwägbarkeiten der Einnahmeentwicklung an Ausgleichsabgabe machen eine sorgfältige Steuerung der Ausgaben erforderlich, da die Bewirtschaftung der Ausgleichsabgabe nur im Rahmen der tatsächlich zur Verfügung stehenden Mittel erfolgen darf. Insgesamt ist im Haushaltsjahr 2012 die Summe der Förderleistungen von 51,28 Millionen Euro auf 58,40 Millionen Euro gestiegen. Quelle: Erhebung Gesamtausgaben (Angaben in Mio. Euro) 2011 2012 Arbeitsmarktprogramme zur Förderung der Einstellung 2,75 4,36 schwerbehinderter Menschen Leistungen an schwerbehinderte Menschen 2,84 2,97 (inklusive Arbeitsassistenz) Leistungen an Arbeitgeber 17,17 18,17 (ohne Leistungen an Integrationsprojekte) Leistungen an Integrationsprojekte 5,73 7,19 Leistungen an freie Träger der Integrationsfachdienste 14,02 14,66 Institutionelle Förderung 8,18 10,04 Schulung und Öffentlichkeitsarbeit 0,44 0,68 Forschungs- und Modellvorhaben 0,14 0,32 sonstige Maßnahmen 0,01 0,01 Insgesamt 51,28 58,40

Leistungen an Arbeitgeber stark gefragt Seit Jahren bilden die Leistungen an Arbeitgeber den wichtigsten Ausgabenbereich des KVJS-Integrationsamtes. Dies ist gewollt und sozialpolitisch sinnvoll. Die Ausgleichsabgabe wird von den Arbeitgebern aufgebracht. Sie soll dazu beitragen, dass neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen entstehen und bestehende Beschäftigungsverhältnisse schwerbehinderter Menschen gesichert werden. Wichtigster und größter Block bei den finanziellen Leistungen an Arbeitgeber sind die Zuschüsse zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen wegen Minderleistung oder eines besonderen Betreuungsaufwands. Sie werden in Form laufender Lohnkostenzuschüsse erbracht. In 2012 wurden Lohnkostenzuschüsse in Höhe von 15,64 Millionen Euro an die Arbeitgeber ausbezahlt; dies entspricht einer Steigerung von 0,32 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr. Förderung von Integrationsprojekten Investive und laufende Leistungen in Integrationsprojekten förderte das KVJS-Integrationsamt mit insgesamt 7,19 Millionen Euro. Davon machten die laufenden Leistungen (besonderer Aufwand, Zuschüsse zu den außergewöhnlichen Belastungen) 5,13 Millionen Euro aus. Finanzierung der Integrationsfachdienste Die Kosten für die Integrationsfachdienste stiegen gegenüber dem Vorjahr von 14,02 Millionen Euro auf 14,66 Millionen Euro an. Davon konnten durch Erstattungen der Träger der Arbeitsvermittlung und der Rehabilitationsträger ca. 2,62 Millionen Euro refinanziert werden, so dass der Ausgleichsabgabehaushalt mit 12,04 Millionen Euro belastet wurde. 19 Leistungen an schwerbehinderte Menschen Die Leistungen an schwerbehinderte Menschen betrugen im Haushaltsjahr 2012 2,98 Millionen Euro gegenüber 2,83 Millionen Euro in 2011. Besonders erwähnenswert ist hier vor allem die hohe Nachfrage nach Leistungen der Arbeitsassistenz, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Im Rahmen der Leistungen zur Arbeitsassistenz wurden 2012 insgesamt 1,47 Millionen Euro bewilligt und ausbezahlt.

Anzahl der geförderten Arbeitgeber weiter gestiegen Das KVJS-Integrationsamt berät und unterstützt Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, finanziell. So stellen die Leistungen an Arbeitgeber die größten Ausgaben im Etat des Integrationsamtes dar: Insgesamt 18,17 Millionen Euro umfassten die Leistungen an Arbeitgeber 2012; das ist gegenüber 2011 eine Ausgabensteigerung von 5,8 Prozent. Leistungen an Arbeitgeber 2011 2012 Mio. Euro Fallzahlen Mio. Euro Fallzahlen Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen 0,50 100 0,78 109 Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- 1,35 493 1,76 616 und Ausbildungsplätzen 20 Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen 15,32 5.053 15,63 5.743 (ohne Integrationsprojekte) Insgesamt 17,17 5.646 18,17 6.468 Quelle: Erhebung Zuschüsse zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen gestiegen Zuschüsse von insgesamt 15,63 Millionen Euro gingen an Arbeitgeber wegen außergewöhnlicher, mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen verbundener Belastungen. Außergewöhnliche Belastungen können durch behinderungsbedingte Minderleistungen oder einen besonderen Betreuungsbedarf eines schwerbehinderten Beschäftigten entstehen. Die Zuschüsse zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen sind das meistgenutzte Förderinstrument bei den Leistungen direkt an Arbeitgeber. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Leistungsfälle von 5 053 auf 5 743 gestiegen. Die Ausgaben stiegen gegenüber dem Vorjahr (17,17 Millionen Euro) um 0,410 Millionen Euro. 725 Ausbildungs- und Arbeitsplätze gefördert Das KVJS-Integrationsamt unterstützt die Arbeitgeber durch Zuschüsse zur Schaffung von Arbeitsund Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen. Zudem gibt es Zuschüsse zur behinderungsgerechten Einrichtung und Anpassung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Im Vergleich zum Vorjahr ist eine Steigerung von geförderten Ausbildungs- und Arbeitsplätze von insgesamt 593 auf 725 (22,25 Prozent) zu verzeichnen.

Für die behinderungsgerechte Einrichtung und Anpassung von 616 Arbeits- und Ausbildungsplätzen standen 1,76 Millionen Euro zur Verfügung. Die Ausgaben in diesem Bereich stiegen gegenüber dem Vorjahr (1,35 Millionen Euro) um 410 000 Euro. Mit 780 000 Euro förderte das Integrationsamt 109 neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen. Dies ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr (500 000 Euro) um 280 000 Euro. 21 Finanzielle Förderung für Arbeitsplätze 2012 gestiegen. Foto: Monika Kleusch

Prävention : Wirkung vorbeugender Maßnahmen Mit der betrieblichen Prävention und dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) für Arbeitgeber sollen krankheitsbedingte Fehlzeiten bei einer chronischen Krankheit oder Behinderung vermieden bzw. reduziert werden. Im BEM klärt der Arbeitgeber bei drohender Behinderung oder chronischer Erkrankung eines Arbeitnehmers, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und somit eine Gefährdung des Arbeitsverhältnisses verhindert werden kann. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des demographischen Wandels in Deutschland wird es immer wichtiger, die Belegschaft langfristig fit zu halten. Immerhin sind mittlerweile mehr über 50-Jährige als unter 30-Jährige beschäftigt. Nach sechswöchiger Arbeitsunfähigkeit oder bei sich entsprechend summierenden Kurzerkrankungen muss der Arbeitgeber ein BEM durchführen. Ein Nutzen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Schließlich kann ein Fehltag je nach Betriebsgröße Kosten von bis zu 400 Euro pro Tag verursachen. 22 Prävention nach 84 SGB IX 2010 2011 2012 betriebsbedingte Gründe 64 75 37 verhaltensbedingte Gründe 132 168 29 personenbedingte Gründe 688 720 718 Gründe noch nicht bekannt oder mehrere Gründe 8 0 92 Insgesamt 892 963 876 Quelle: Erhebung Betriebliche Prävention zeigt Wirkung In der Regel stößt der Arbeitgeber das Präventionsverfahren an, auch schwerbehinderte Arbeitnehmer oder betriebliche Helfergruppen können die Initiative ergreifen. Das KVJS-Integrationsamt fungiert dann als neutraler Berater. Es schaltet bei Bedarf den Integrationsfachdienst oder den Technischen Beratungsdienst ein, sofern der betroffene Arbeitnehmer sein Einverständnis erklärt. 2010 war noch gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg von 837 auf 892 Präventionsfälle zu beobachten. Das ließ eine verstärkte Akzeptanz von Sinn und Wirkung der betrieblichen Prävention nicht zuletzt als Folge der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zu den Folgen unterbliebener Prävention erkennen. 2012 suchten Arbeitgeber in 876 Fällen Rat und Tat beim Integrationsamt. Dabei konnten 944 Präventionsfälle abgeschlossen werden. In 113 Fällen wurde das Arbeitsverhältnis

durch Leistungen des Integrationsamtes stabilisiert, 24 Fälle werden durch den jeweils zuständigen Rehabilitationsträger weiter betreut. Im weitaus größten Teil von 688 Fällen waren nach Abschluss des Präventionsverfahrens keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Die leicht geminderte Fallzahl des Jahres 2012 ist auch auf die nun etablierten Strukturen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements zurückzuführen. Aus diesen Zahlen ergibt sich eine Erfolgsquote von mehr als 87 Prozent der abgeschlossenen Präventionsfälle, in denen das Arbeitsverhältnis zum Teil mit weiteren Maßnahmen erfolgreich stabilisiert werden konnte. Lediglich 119 Präventionsfälle mündeten in eine arbeitgeberseitige Kündigung und wurden als Kündigungsschutzverfahren fortgeführt. Abgeschlossene Präventionsverfahren Weiterbearbeitung als Weiterleitung Abschluß nach Alle an Reha-Träger umfangreicher Beratung Kündigungsfall Leistungsfall ohne weitere Maßnahmen betriebsbedingte Gründe 4 1 0 37 42 verhaltensbedingte Gründe 2 3 0 20 25 personenbedingte Gründe 99 96 20 536 751 Gründe noch nicht bekannt oder mehrere Gründe 14 13 4 95 126 23 Insgesamt 119 113 24 688 944 Quelle: Erhebung Anteil der Präventionsverfahren aus betriebsbedingten Anlässen steigt nicht weiter an Im Jahr 2012 stiegen die Fallzahlen der Präventionsverfahren aus personenbedingten Gründen wieder an. Der Anteil der betriebsbedingten Präventionsverfahren an der Gesamtzahl der bearbeiteten Präventionsfälle fiel deutlich. Ursachen der gestiegenen Präventionsfälle waren personen- und krankheitsbedingte Probleme. In diesen Fällen kann die Kompetenz des KVJS-Integrationsamtes, insbesondere durch Beratung oder finanzielle Angebote besonders zur Geltung kommen.

Leistungen an Integrationsprojekte Auftrag und Aufgabe Integrationsunternehmen (in 132 SGB IX Integrationsprojekte genannt) werden zum allgemeinen Arbeitsmarkt gerechnet. Mindestens 25 bis zu 50 Prozent der Belegschaft sind schwerbehinderte Menschen. Dabei handelt es sich überwiegend um Personen, die aufgrund ihrer Behinderung und trotz Unterstützung durch Integrationsfachdienste kaum Möglichkeiten haben, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt zu finden. Integrationsunternehmen bieten diesen Personen Tätigkeiten mit arbeitsbegleitender Unterstützung und ermöglichen daher insbesondere Abgängern aus Schulen für Menschen mit geistiger Behinderung, Übergängern aus Werkstätten für behinderte Menschen und Menschen mit psychischer Erkrankung Teilhabe am Arbeitsleben. Für diese Zielgruppe sind Integrationsprojekte eine Alternative zu der Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Schwerbehinderte Beschäftigte in Integrationsprojekten - Behinderungsarten - 700 1 seelische Behinderung 24 600 550 2 geistige Behinderung 500 3 Körperbehinderung 400 300 330 355 200 100 0 Quelle: Erhebung 1 2 3 Entwicklung von Integrationsprojekten Zum Stichtag 31.12.2012 gab es in Baden-Württemberg 76 Integrationsprojekte. Im Zeitraum von 2007 bis 2012 wurden 25 neue Unternehmen gegründet. 2011 und 2012 nahmen elf Integrationsunternehmen ihre Tätigkeit auf. Mit Ausnahme eines Landkreises gab es 2012 in allen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg wenigstens ein Integrationsprojekt.

Als Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes müssen Integrationsunternehmen jederzeit marktgerechte Leistung erbringen. Dies erfordert bei dem Anteil an besonders betroffenen Menschen mit Schwerbehinderung in der Belegschaft eine besondere Form der Aufbau- und Ablauforganisation. Die Kosten hierfür können nicht ausschließlich über Marktpreise erwirtschaftet werden und müssen daher in der Form von Nachteilsausgleichen als staatliche Transferleistungen finanziert werden. Trotz der hohen Anforderungen an Integrationsprojekte gab es in 2012 keine Insolvenz. Ein Unternehmen musste wegen einer veränderten Konkurrenzsituation aufgeben. Allerdings gibt es immer wieder Unternehmen, bei denen aufgrund einer Veränderung des Marktes oder unternehmerischer Fehleinschätzung Krisen entstehen, die auch zu einer Gefährdung des Gesamtunternehmens führen können. Dies ist allerdings ein Ausdruck von Normalität: Integrationsunternehmen sind keine Einrichtungen, die sich vorwiegend aus staatlichen Transferleistungen finanzieren, sondern marktund erwerbswirtschaftlich orientierte Unternehmen, die den Gesetzen des Marktes unterliegen. Insgesamt wurden für Integrationsprojekte in 2012 Ausgleichsabgabemittel in Höhe von rund 7,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Leistungen an Integrationsprojekte EURO Betroffene Menschen zum Aufbau und zur Ausstattung 1.146.351 85 zur Erweiterung 578.951 101 zur Modernisierung 260.531 75 zur betriebswirtschaftlichen Beratung bei Neugründung 14.447 24 zur laufenden betriebswirtschaftlichen Beratung 59.689 240 zur Abdeckung eines besonderen Aufwands 1.608.190 1029 Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen 3.524.958 990 Insgesamt 7.193.121 2544 25 Quelle: Erhebung Personenkreis In den 76 bestehenden Unternehmen wurden insgesamt 2 714 Personen beschäftigt, davon 1 244 Menschen mit einer Schwerbehinderung. Von den Menschen mit Schwerbehinderung waren 1 029 Menschen, die ohne diese besondere Unternehmensform vermutlich keine Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt gefunden hätten (Personen aus der Zielgruppe der besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen). 162 Personen waren zuvor in Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt; 334 Personen kamen aus Sonder- und Förderschulen.

Die Gruppe von Menschen mit seelischer Behinderung wird in Integrationsprojekten beschäftigt, bildet aber im Vergleich zu den Menschen mit geistiger Behinderung oder Körperbehinderungen nur einen geringen Anteil. Von 1 244 Menschen mit Schwerbehinderung waren 330 seelisch behindert. Generell kann inzwischen festgestellt werden, dass Neugründungen von Integrationsprojekten keinen Fokus auf die Beschäftigung von Menschen mit psychischer Erkrankung setzen. Die Gründe hierfür sind vielschichtig und müssen differenziert betrachtet und teilweise auch unternehmensbezogen analysiert werden. Bei neuen Projekten wird verstärkt darauf geachtet, dass auch Arbeitsplätze für diese Zielgruppen entstehen. Bei der Ausgestaltung der Förderrichtlinien in 2012 wurde diese Personengruppe speziell berücksichtigt. Beschäftigte in Integrationsprojekten innerhalb der Beschäftigten sind gesamt schwerbehinderte Menschen davon besonders betroffene schwerbehinderte Menschen nach 132 Abs. 2 SGB IX davon Übergänge aus Schulen für Geistigbehinderte Übergänge WfbM geringfügig Beschäftigte Frauen 1.423 523 432 140 68 27 26 Männer 1.291 721 597 194 94 38 Beschäftigte insg. 2.714 1.244 1.029 334 162 65 Quelle: Erhebung Ausblick Das Konzept der Integrationsprojekte, als marktorientierte Unternehmen zu agieren und gleichzeitig Arbeitsplätze speziell für Menschen zu schaffen, deren Leistungsfähigkeit durch die Behinderung besonders eingeschränkt ist, bleibt ein Spagat. Dass dies gelingt, erfordert in erster Linie fähige und engagierte Mitarbeiter in den Betrieben, die diese Konzepte gestalten und tragen. Das KVJS-Integrationsamt muss die zur Verfügung stehenden Fördermittel so einsetzen und Unterstützungsstrukturen so gewährleisten, dass dieser Spagat gelingen kann.

Leistungen an schwerbehinderte Menschen Finanzielle Leistungen, welche direkt an schwerbehinderte Arbeitnehmer geleistet werden können, sind insbesondere für technische Arbeitshilfen, für besondere Kosten des Weges zur Arbeitsstätte; für berufliche Bildungsmaßnahmen und mitunter auch Hilfen in besonderen Lebenslagen. Darüber hinaus gibt es Zuschüsse für behinderungsbedingte Wohnungsausstattungen oder für die Gründung einer selbständigen beruflichen Existenz. Mehr Leistungsempfänger und Gesamtausgaben Die Zahl der Leistungsempfänger ist von 586 im Jahr 2011 auf 649 im Jahr 2012 gestiegen. Die Gesamtausgaben für die Leistungen an schwerbehinderte Menschen haben von 2,83 Millionen Euro auf 2,98 Millionen Euro zugenommen. Leistungen an schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen* 2010 2011 2012 Mio. Anzahl der Mio. Anzahl der Mio. Anzahl der Euro Leistungs- Euro Leistungs- Euro Leistungsempfänger empfänger empfänger Technische Arbeitshilfen 0,40 181 0,31 165 0,37 155 27 Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes 0,57 143 0,31 78 0,28 107 Hilfen zur Gründung und Erhaltung 0,31 48 0,64 29 0,63 16 einer selbständigen beruflichen Existenz Hilfen zur Beschaffung und Erhaltung 0,18 44 0,06 23 0,09 19 einer behinderungsgerechten Wohnung Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur 0,06 65 0,08 63 0,07 77 Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten Hilfen in besonderen behinderungs- 0,33 25 0,04 24 0,05 35 bedingten Lebenslagen Kostenersatz einer notwendigen 1,20 208 1,39 204 1,47 231 Arbeitsassistenz Unterstützte Beschäftigung 0,00 0 0,00 0 0,02 9 Insgesamt 3,05 714 2,83 586 2,98 649 * einschließlich der Leistungen, die im Rahmen des 21 Abs. 4 SchwbAV an selbständig tätige schwerbehinderte Menschen erbracht werden Quelle: Erhebung

Selbständige Existenz als Form der Teilhabe am Arbeitsleben Die Teilhabe am Arbeitsleben umfasst auch Tätigkeiten außerhalb eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses. Leistungen an schwerbehinderte Menschen sind deshalb auch Zuschüsse zum Aufbau und Erhalt einer selbständigen Tätigkeit. Die Selbständigkeit ist für manche Menschen mit Schwerbehinderung eine realistische Perspektive für eine Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt. In 2012 erhielten 114 Personen Zuschüsse zur Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz. In 2012 gab es 40 Erstberatungen zu Existenzgründungen. Keine der Geschäftsideen war allerdings unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten schlüssig. Die Anträge wurden daher entweder zurückgezogen oder abgelehnt. Dies ist auf die stringente Erstberatung und die umfassende Prüfung der Konzepte beim KVJS-Integrationsamt zurückzuführen. Dieser Beratungsprozess führte dazu, zu vage Vorstellungen über eine selbständige Tätigkeit nicht weiter zu verfolgen, und bewahrt die schwerbehinderten Menschen vor den mit einem Scheitern verbundenen finanziellen Folgen. In 2012 gab es keine Insolvenzen bei den geförderten Existenzgründern. Allerdings wurden neun Existenzen wegen Tod, rückläufiger Einnahmen oder Rückkehr in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis aufgegeben. 28 Den größten Teil an den Leistungen für Existenzgründer machten die Arbeitsassistenzleistungen aus. 2012 wurde 73 Selbständigen Leistungen zur Arbeitsassistenz gewährt. In Anspruch genommen wurde Arbeitsassistenz insbesondere von Selbständigen mit Sinnesbehinderung. Die Tätigkeitschwerpunkte bei den Selbständigen sind insbesondere im Bereich Dienstleistung zum Beispiel Rechtsanwälte, Beratungsberufe, EDV oder Physiotherapie. Technische Arbeitshilfen wurden für 155 Leistungsempfänger mit insgesamt 370 000 Euro gefördert. 107 Leistungsempfänger erhielten Leistungen zum Erreichen des Arbeitsplatzes. In 19 Fällen wurden Leistungen der Wohnungshilfe erbracht. 77 Leistungsempfänger konnten mit den Zuschüssen des Integrationsamtes an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten teilnehmen. 35 schwerbehinderte Menschen erhielten Leistungen in besonderen behinderungsbedingten Lebenslagen. Arbeitsassistenz weiterhin stark nachgefragt Die Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz wurden für insgesamt 231 schwerbehinderte Menschen übernommen. Das Volumen betrug 2012 insgesamt 1,47 Millionen Euro; das ist eine Steigerung um 80 000 Euro gegenüber dem Vorjahr. Die Nachfrage nach Arbeitsassistenzleistungen steigt seit Jahren kontinuierlich. Die Leistung, die als Budget erbracht wird, ist attraktiv, weil der schwerbehinderte Mensch die Assistenzkraft flexibel seinem konkreten Bedarf entsprechend einsetzen kann.

Integrationsfachdienste In Baden-Württemberg gibt es 22 Integrationsfachdienste (IFD) an 35 Standorten. Insgesamt sind in den IFD auf 155 Planstellen 206 Integrationsfachberater tätig. Weiterhin hohe Fallzahlen Veränderungen bei Zusammensetzung der Klientel Insgesamt haben die IFD 2012 12 676 (schwer)behinderte Menschen beraten oder umfassend unterstützt. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein leichter Rückgang von 160 Fällen. Während die Zahl der qualifizierten Beratungen von 2 909 im Jahr 2011 auf 3 173 im Jahr 2012 erneut anstieg, ging die Zahl der umfassenden Beauftragungen von 9 927 auf 9 503 weiter zurück. Auf den ersten Blick veränderte sich bezüglich der Fallzahlen wenig. Bei genauer Betrachtung findet jedoch seit Jahren ein nicht unerheblicher Umbauprozess bei der Zusammensetzung der Klientel und der Beauftragung durch die Leistungsträger statt. Besonders deutlich wird dies beim Rückgang der Beauftragung durch die Träger der Arbeitsvermittlung. Die Zahl der arbeitslosen Klienten bei den Integrationsfachdiensten ging von 3 671 im Jahr 2010 bzw. 1 904 im Jahr 2011 auf 1 056 erneut stark zurück. Demgegenüber ist die Unterstützung von Arbeitnehmern weiter angestiegen (von 5 373 in 2010 bzw. 5 757 in 2011 auf nunmehr 5 814 im Jahr 2012). Beruflicher Status der Klienten 29 2010 2011 2012 Fallzahlen Fallzahlen Fallzahlen Sicherung der Beschäftigung 5.373 5.757 5.814 - davon Übergänger 705 910 1.060 Vermittlungsfälle allgemein 3.671 1.904 1.056 - davon Teilnehmer UB / InbeQ 243 381 380 Übergänger aus Schulen 784 1.148 1.459 - davon in BVE 314 381 714 Übergänger aus WfbM 539 580 549 Übergänger in Maßnahmen 360 538 625 - davon Teilnehmer KOBV 168 172 211 Insgesamt 10.727 9.927 9.503 Quelle: eigene Erhebung KVJS Die deutlichste Zunahme steht im Zusammenhang mit der Aktion 1000plus und kommt Menschen mit einer wesentlichen Behinderung zugute. Hier steigt seit Jahren die Zahl der unterstützen Schüler (von 784 auf inzwischen 1 459) stetig und steil an. Die Zahl der Übergänger aus den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) stieg im gleichen Zeitraum von 539 auf 549.

Die Zahl der durch die Aktion 1000plus erfolgreich in Arbeit vermittelten wesentlich behinderten Menschen, die die Integrationsfachdienste unterstützen, ist weiterhin ansteigend (von 739 im Jahr 2010 auf 910 im Jahr 2011 auf nunmehr 1 060 im Jahr 2012). Dies entspricht einem Anstieg von 43 Prozent in drei Jahren. Die Zusammensetzung der Klientel verteilt sich nach der Art der Behinderung weitgehend so, wie es der Gesetzgeber im Zielgruppenkatalog des 109 SGB IX für die IFD vorgibt: Insbesondere Menschen mit einer seelischen oder einer geistigen Behinderung sollen demnach Unterstützung finden. In Baden-Württemberg gehörten mehr als 73 Prozent (7 007 von 9 503 Personen) zu einer dieser beiden Fallgruppen. Dies entspricht einer Steigerung von ca. fünf Prozent gegenüber dem Jahr 2011. Art der Behinderung 2010 2011 2012 seelische Behinderung 2.847 2.755 2.770 hirnorganische bzw. neurologische Behinderung 1.051 912 813 Sehbehinderung 337 242 194 Hörbehinderung 1.043 836 641 30 Lernbehinderung bzw. geistige Behinderung 2.644 3.154 3.424 Körperbehinderung (Organische Erkrankung) 1.209 884 695 Körperbehinderung (Stütz- und Bewegungsapparat) 1.596 1.144 966 Insgesamt 10.727 9.927 9.503 Quelle: eigene Erhebung KVJS Auftraggeber und Auslastung der Integrationsfachdienste Die Integrationsfachdienste werden mittlerweile ganz überwiegend vom KVJS-Integrationsamt beauftragt. Neben den Fällen zur Sicherung der Beschäftigung (5 814 Fälle) beauftragt das Integrationsamt die Integrationsfachdienste mit der Unterstützung wesentlich behinderter Menschen beim Übergang aus Schulen und Werkstätten zum allgemeinen Arbeitsmarkt, bei der Überwindung der Arbeitslosigkeit und zur nachhaltigen Sicherung der erreichten Arbeitsverhältnisse. Insgesamt lag die Zahl der Aufträge durch das Integrationsamt mit nunmehr 7 375 Fällen annähernd auf Niveau des Vorjahres mit 7 491 Fällen. Davon konnte jedoch ein zunehmender Teil der Initiative Inklusion des Bundes zugeordnet und mit dem Bund abgerechnet werden (Anstieg: von 259 Fälle in 2011 auf 838 Fälle in 2012).

Auftraggeber der Integrationsfachdienste 8.000 7.491 7.375 1 KVJS Integrationsamt 7.000 6.811 2 Träger Arbeitsvermittlung 6.000 3 Rehabilitationsträger 5.000 4 Initiative Inklusion 4.000 3.000 3.095 2.000 1.407 1.000 816 765 838 650 636 259 0 1 2 3 1 2 3 4 1 2 3 4 2010 2011 2012 Quelle: Erhebung 31 Die Beauftragung nach 45 SGB III durch Träger der Arbeitsvermittlung ist im Jahr 2012 vollständig ausgelaufen. Dies läuft mit der Anwendung des Vergaberechts durch die Bundesagentur für Arbeit zusammen. Im Jahr 2012 wurden nur noch 650 Beauftragungen durch die kommunalen Träger der Arbeitsvermittlung (Optionskommunen) nach SGB II realisiert. Die Rehabilitationsträger können den IFD nach 33 Abs. 6 SGB IX in Verbindung mit 109 Abs. 4 und 113 Abs. 2 SGB IX auf Basis der Gemeinsamen Empfehlung Integrationsfachdienste beauftragen. Diese Beauftragung wuchs seit 2005 stetig. Seit 2008 war die Zahl der Rehabilitationsfälle von 463 Fällen auf 816 Fälle im Jahr 2010 stark angestiegen. In den letzten beiden Jahr waren deren Beauftragungen jedoch leicht rückläufig (765 Fälle in 2010 und 636 Fälle in Jahr 2012). Bei annähernd gleicher Stellenzahl und durchgehend hohen Fallzahlen ist die Belastung pro Fachkraftstelle weiterhin im Bundesvergleich überdurchschnittlich. So stieg die Zahl der Fälle pro Fachkraftstelle und Jahr von durchschnittlich 56,2 im Jahr 2005 auf 68,7 Fälle im Jahr 2010 erheblich an und hat sich nun nach dem vollzogenen Ausstieg aus der Beauftragung zur Vermittlung nach 45 SGB III bei einem Wert von 62,4 Fällen eingependelt. Kosten der Integrationsfachdienste sind gestiegen Die Kosten für die Integrationsfachdienste sind aufgrund der allgemeinen Teuerung bei identischer Stellenzahl im Jahr 2012 um rund vier Prozent gegenüber 2011 auf 14,66 Millionen Euro angestiegen. Die Refinanzierungen anderer Leistungsträger betrugen dabei 2,62 Millionen Euro. Sie sind mittlerweile überwiegend auf die Einnahmen aus der Initiative Inklusion des Bundes zurückzuführen.

Der verbleibende Kostenanteil für das KVJS-Integrationsamt stieg von 11,84 Millionen Euro in 2011 auf 12,04 Millionen Euro in 2012 nur unwesentlich an. Auf die Sicherung der Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen entfielen insgesamt 8,97 Millionen Euro. Davon betrug der Anteil für die langfristige Sicherung der Beschäftigung von Übergängern aus Schulen und Werkstätten für behinderte Menschen knapp 1,63 Millionen Euro. Auch in den kommenden Jahren muss aufgrund der Zunahme der Beschäftigung wesentlich behinderter Menschen am allgemeinen Arbeitsmarkt mit einer weiteren jährlichen Kostensteigerung zu Lasten des KVJS-Integrationsamtes gerechnet werden. Die Kosten für die Unterstützung von Übergängern aus Schulen und Werkstätten für behinderte Menschen lagen entsprechend der Fallzahlenzunahme bei 3,10 Millionen Euro. Die durchschnittliche Betreuungsdauer bei den abgeschlossenen Fällen betrug im Jahr 2012 9,11 Monate. Erfolgreiche Vermittlung in Arbeit 32 Trotz erheblich geminderter Beauftragung (1 056 Arbeitslose in 2012 gegenüber 1 904 Beauftragungen in 2011) konnte erneut ein überproportionales Vermittlungsergebnis erreicht werden. Zwar ging die absolute Zahl der Vermittlungen von 876 in 2010 auf 632 in 2012 zurück; der Vermittlungserfolg ist gemessen an der deutlich geringeren Fallzahl jedoch erheblich angestiegen. Lag die Vermittlungsquote im Jahr 2010 bei 30 Prozent, so war diese im Jahr 2011 bereits auf 46 und im Jahr 2012 auf 60 Prozent angestiegen. Die Zahl der erreichten Arbeitsverhältnisse für wesentlich behinderte Menschen lag im Jahr 2012 mit 374 erreichten Arbeitsverhältnissen nur wenig unter dem bisherigen Rekordjahr 2011 mit 420 Vermittlungen. Dies ist ganz überwiegend darauf zurückzuführen, dass sich im gleichen Zeitraum die Zahl der neu eingerichteten berufsvorbereitenden Einrichtungen an den Schulen verdoppelt hat. Mit der Einrichtung von neuen BVE-Standorten kommt es zunächst für viele Schüler zu einem Wechsel der schulischen Bezugspersonen und gewohnten Umgebung. Somit entsteht ein verständlicher Bedarf der neuen Lehrer sich zunächst ein eigenes Bild von den Kompetenzen der neuen Schüler zu machen. Die Vermittlungszahl wird im Jahr 2013 wieder ansteigen. Vermittlungsergebnisse 2010 2011 2012 Vermittlungen 1.105 876 632 davon Vermittlung von wesentlich behinderten Menschen 360 420 374 Quelle: eigene Erhebung Arbeitsergebnisse: Sicherung der Beschäftigung Die Unterstützung von besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen insbesondere mit psychosozialem Hintergrund zur Sicherung der Beschäftigung ist seit mehr als zwei Jahrzehnten Kernaufgabe der Integrationsfachdienste.

Die Integrationsfachdienste sind gleichermaßen für Arbeitnehmer wie für Arbeitgeber erreichbar und können von ihnen unmittelbar angesprochen werden. Bei den einleitenden Stellen rangierten im Jahr 2011 erstmals die Arbeitgeber mit 17,4 Prozent an erster Stelle. Ihnen folgten mit 17,2 Prozent die Träger der Arbeitsvermittlung und mit 16,2 Prozent das Integrationsamt bzw. die Integrationsfachdienste selbst. An vierter Stelle folgen die Klienten bzw. deren soziales Umfeld. Dieser Trend setzte sich im Jahr 2012 fort: Die Betriebe konnten ihre Spitzenstellung bei den einleitenden Stellen auf 19,2 Prozent weiter ausbauen. Während der Anteil der Träger der Arbeitsvermittlung auf unter zehn Prozent zurückgegangen war, stieg die Nachfrage aus dem KVJS-Integrationsamt und den IFD auf 18,5 Prozent an. Erfreulich sind weiterhin auch die hohe Nachfrage aus dem familiären Umfeld (13,9 Prozent), den Schulen (13,1 Prozent), dem medizinischen Bereich (9,5 Prozent), den Werkstätten für behinderte Menschen (4,8 Prozent) und den Rehabilitationsträgern (5,3 Prozent). Sie sind einerseits ein Abbild der geänderten Beauftragungssituation durch die Leistungsträger, zeigen aber anderseits auch, wie tief die Integrationsfachdienste mittlerweile auf dem gesamten Arbeitsmarkt verankert sind. Die Sicherung bestehender und erreichter Arbeitsverhältnisse für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen ist nach wie vor die Hauptaufgabe der IFD. Dieser Aufgabenbereich rangierte mit 61,7 Prozent aller Fälle auch quantitativ an erster Stelle. Sowohl die Zahl der abgeschlossen Fälle zur Beschäftigungssicherung als auch die Quote der gesicherten Arbeitsverhältnisse (80,95 Prozent in 2011 und 80,26 Prozent in 2012) liegen annährend auf dem Niveau des Vorjahres. Ergebnisse abgeschlossene Fälle 33 Quelle: Erhebung 2010 2011 2012 Arbeitsplatzsicherung Fallzahlen in Prozent Fallzahlen in Prozent Fallzahlen in Prozent Gesicherte Arbeitsverhältnisse 2.056 77,26 2.592 80,95 2.382 80,26 Einvernehmliche 304 11,42 312 9,74 317 10,68 oder Eigenkündigung Kündigung durch Arbeitgeber 154 5,79 145 4,53 150 5,05 Renteneintritt 147 5,52 153 4,78 119 4,01 Insgesamt 2.661 100,00 3.202 100,00 2.968 100,00

Schwerpunkt: Aktion 1000plus/ Initiative Inklusion in Baden-Württemberg Bisher konnten im Rahmen der Aktion 1000/ Aktion 1000plus in den Jahren 2005 bis 2012 insgesamt 2 451 Arbeitsverhältnisse für wesentlich behinderte Menschen am allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht werden. Dieses Ergebnis war nur möglich, weil alle Beteiligten konzeptionell und organisatorisch eng zusammenarbeiteten. Hier sind in erster Line die vom KVJS beauftragten Integrationsfachdienste sowie deren Partner, die Schulen und Werkstätten für behinderte Menschen, die örtlichen Arbeitsagenturen sowie die Stadt- und Landkreisen als Träger der Eingliederungshilfe zu nennen. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht jedoch der Mensch mit Behinderung sowie sein persönliches Umfeld. Verzahnung und Kooperation sind Voraussetzungen für den Erfolg 34 Mit der Aktion1000 / 1000plus wurden sowohl auf Landesebene als auch vor Ort Strukturen zur Vernetzung geschaffen. Auf Landesebene wurde der Teilhabeausschuss gegründet. Im Teilhabeausschuss werden sämtliche Vorhaben geplant, abgestimmt und die jeweiligen Ergebnisse bewertet. Darin sind das Kultus- und Sozialministerium, die kommunalen Spitzenverbände, die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, der KVJS sowie die Verbände der Menschen mit Behinderung, die Liga der freien Wohlfahrtspflege, die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen (LAG-WfbM) vertreten. Dem Teilhabeausschuss sind die drei Arbeitsausschüsse Schulen, Werkstätten und Übergänge als Fachgremien zugeordnet. Der Arbeitsausschuss Schulen hat seinen Sitz beim Kultusministerium, der Arbeitsausschuss Werkstätten bei der LAG-WfbM und der Arbeitsausschuss Übergänge beim KVJS. Das Programm Initiative Inklusion des Bundes wird in Baden-Württemberg in den entwickelten Strukturen der Aktion 1000 / 1000plus umgesetzt. Näheres hierzu legten die Vereinbarungspartner (Kultus- und Sozialministerium, der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit und dem KVJS) in der Verwaltungsvereinbarung vom 06.12.2011 fest. Die Umsetzung der Initiative Inklusion wird ebenfalls im Teilhabeausschuss abgestimmt. Mit der Umsetzung wurde auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke in den Teilhabeausschuss aufgenommen. Auf regionaler Ebene werden die Aktion 1000plus sowie der Initiative Inklusion unter Federführung der Stadt- und Landkreise in den Netzwerkkonferenzen beraten und abgestimmt. Sie tragen zur Verbesserung der örtlichen Strukturen und zur Zusammenarbeit bei. Die zur Förderung im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen werden mit dem jungen Menschen mit Behinderungen, dessen Vertretungsberechtigten sowie den administrativen und institutionellen Beteiligten in der individuellen Berufswegekonferenz entwickelt und ausgewertet. Für junge Menschen, die wegen ihrer intellektuellen Einschränkungen keinen allgemeinen Schuloder Berufsabschluss erreichen, wurden spezifische schulische und berufliche Angebote zur Vorbereitung und Qualifizierung auf eine individuell angemessene Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt entwickelt: in Form der Berufsvorbereitenden Einrichtung (BVE). Tragendes Element der Förderung in der BVE ist neben der schulischen Vorbereitung die kontinuierliche praktische Erprobung in Betrieben und Dienststellen am allgemeinen Arbeitsmarkt an bis zu drei Tagen in der Woche.

Sobald ein junger Mensch in der Lage ist, sich systematisch auf betriebliche Anforderungen einzustellen, kann sich die Kooperative berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (KoBV) unmittelbar an die BVE anschließen. Aus dem Schüler wird dann ein Berufsschüler, der, ähnlich einem Auszubildenden im dualen System für drei Tage in der Woche in einem Betrieb und für zwei Tage in der Woche in einer beruflichen Schule gefördert wird. BVE und KoBV bilden dabei ein verknüpftes schulisches und beruflich-rehabilitatives Angebot in einer Region. Somit sind sowohl die fachlich-konzeptionelle wie die personelle Konstanz gewahrt. Während in der Phase der BVE das Unterstützungsteam im Wesentlichen aus der Schule und dem IFD besteht, kommen bei KoBV noch Jobcoaches (ganz überwiegend Mitarbeiter der Werkstätten für behinderte Menschen) hinzu. Eltern, Berufsberatung und das Fallmanagement der Eingliederungshilfe begleiten die berufliche Orientierung und die Berufswegeplanung in der Regel. Während die Elemente BVE und KoBV speziell für junge Menschen mit intellektuellen Einschränkungen entwickelt wurden, gilt es nun im Rahmen der Initiative Inklusion für junge Menschen mit anderen Schädigungsbildern entsprechend ihrer schulischen und beruflichen Potentiale analoge Angebote zur beruflichen Orientierung und Vorbereitung individuell zu organisieren. Ziel ist es, für jeden jungen Menschen mit einer ausgeprägten Schädigung und entsprechendem Unterstützungsbedarf, ein individuell passendes Angebot zur schulischen und beruflichen Vorbereitung zu ermöglichen, um so ein Ausbildungs-oder Arbeitsverhältnis am allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen. Stand der Umsetzung von BVE/KoBV 35 Die flächendeckende Einführung von BVE und KoBV soll bis zum 31.12.2013 weitgehend abgeschlossen sein. Hierzu haben das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit und das KVJS-Integrationsamt eine Kooperationsvereinbarung zur Förderung der beruflichen Teilhabe junger Menschen mit wesentlichen Behinderungen beim Übergang von der Schule zum allgemeinen Arbeitsmarkt abgeschlossen. BVE Entwicklung 80 60 40 20 0 Quelle: KVJS 2010 2011 2012 2013 2014

Bis zum Ende des Jahres 2012 gab es bereits an 38 Standorten ein genehmigtes BVE-Angebot. In weiteren 14 Regionen war ein BVE-Angebot regional mit allen Beteiligten abgestimmt und formal im Antragsverfahren. In weiteren vier Regionen ist ein BVE-Angebot konkret in Planung. Bis zum 31.12.2013 kann es nach heutigem Stand ein flächendeckendes BVE-Angebot an 52 Standorten geben. Die Zahl der damit verknüpften Angebote war wegen der Einführung des Rechtsanspruches auf unterstützte Beschäftigung zum 1. Januar 2009 zunächst auf zehn Standorte begrenzt. Mit der Kooperationsvereinbarung konnten weitere KoBV-Standorte eingerichtet werden. In diesem Frühjahr 2013 fand eine landesweite KoBV-Ausschreibung durch die Bundesagentur für Arbeit statt. Die Flächendeckung kann somit bis zum Schuljahr 2014/15 erreicht werden. KoBV Entwicklung 40 36 30 20 10 0 Quelle: KVJS 2007 2009 2012 2013 2014 Mit der Aktion 1000plus werden alle seit dem 1. Januar 2005 erreichten Arbeitsverhältnisse für wesentlich behinderte Menschen zweimal jährlich im Hinblick auf die Nachhaltigkeit untersucht. Hinter den bisher erreichten 2 451 Arbeitsverhältnissen stehen 1 839 wesentlich behinderte Menschen. Für etwa 30 Prozent der bisher in Arbeit vermittelten wesentlich behinderten Menschen konnten oder mussten bereits mehrfach neue Arbeitsverhältnisse ermöglicht werden. Insgesamt ist die Beschäftigungssituation für diese Zielgruppe aber überdurchschnittlich stabil. Die Nachhaltigkeitsquote bewegt sich auf einem hohen Niveau und lag am Stichtag 31.12.2012 bei 83,05 Prozent.

Aktion 1000plus Entwicklung Nachhaltigkeitsquote 2009 bis 2012 90 82,28 % 84,72 % 85,18 % 83,05 % 80 70 Quelle: KVJS 2009 2010 2011 2012 37 Bisher profitieren ganz überwiegend junge Menschen mit einer intellektuellen Beeinträchtigung von den Bemühungen. Dies wird bei der Betrachtung des beruflichen Status zum Betreuungsbeginn deutlich. Er gibt Auskunft über die Herkunft der in Arbeit vermittelten Klienten. Nachhaltigkeit 2005-2012 Beruflicher Status zum Betreuungsbeginn - alle Vermittlungsjahrgänge 1 544 1 Schule für Geistigbehinderte 2 65 2 Förderschule 3 390 3 WfbM für geistig behinderte Menschen 4 230 4 WfbM für seelisch behinderte Menschen 5 261 5 Sonstige Maßnahme (KoBV) 6 439 6 arbeitslos 0 100 200 300 400 500 600 Quelle: eigene Erhebung KVJS

Fasst man die Bereiche Schule zusammen, so waren zum Betreuungsbeginn bei den IFD 609 Schüler. Der Anteil der Klienten aus den Werkstätten für behinderte Menschen entwickelte sich im Laufe der Aktion 1000 ebenfalls positiv. Neben den Werkstätten für geistig behinderte Menschen (390 Personen) hatten auch die Werkstätten für seelisch behinderte Menschen (230 Personen) einen nicht unbedeutenden Anteil am Erfolg der Aktion 1000plus. Besonders hervorzuheben sind die Absolventen von KoBV: Sie erreichten zu 57 Prozent nach Abschluss der Maßnahme ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Kooperation mit den Stadt- und Landkreisen als Träger der Eingliederungshilfe 38 Für den KVJS und seine Mitglieder (als Träger der Eingliederungshilfe für wesentlich behinderte Menschen) ist die Förderung von Übergängen aus Schulen und Werkstätten für wesentlich behinderten Menschen am allgemeinen Arbeitsmarkt von besonderer Bedeutung. Inklusive Beschäftigungsverhältnisse zahlen sich nicht nur für die behinderten Menschen ideell und materiell aus, sondern leisten auch einen Beitrag zur Kostenreduzierung in der Eingliederungshilfe. Im Laufe des Jahres 2012 konnten mehr als 1 800 wesentlich behinderte Menschen am allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden. Bereits heute beziffern sich die Einsparungen für die Träger der Eingliederungshilfe auf rund 24 Millionen Euro pro Jahr. Seit Beginn der Aktion 1000 summierten sich die Einsparungen für die Träger der Eingliederungshilfe somit auf ca. 110 Millionen Euro. Anderseits besteht bei den meisten Trägern der Eingliederungshilfe auch die Bereitschaft, bedrohte Beschäftigungsverhältnisse von wesentlich behinderten Menschen mit ergänzenden Lohnkostenzuschüssen aus Mitteln der Eingliederungshilfe zusätzlich zu fördern. Bis zum 31. Dezember 2011 wurden auf diesem Weg 225 Arbeitsverhältnisse mit einem Kostenanteil für die Träger der Eingliederungshilfe in Höhe von rund 936 000 Euro gefördert. Im Jahr 2012 kamen weitere 75 Neufälle hinzu, so dass die Zahl der Förderfälle auf 300 und die Kosten auf 1,26 Millionen Euro zu Lasten der Träger der Eingliederungshilfe anstieg. Die Förderkosten des KVJS-Integrationsamts betrugen für die gleiche Zielgruppe im gleichen Zeitraum 2,06 Millionen Euro. Damit die vorrangigen Leistungen des Integrationsamts und des Trägers der Eingliederungshilfe aus einer Hand erbracht werden können, schlossen bis zum 31.12.2012 bisher 30 Stadt- und Landkreise entsprechende Verwaltungsvereinbarungen mit dem KVJS-Integrationsamt ab. Weitere Verwaltungsvereinbarungen sind derzeit in Vorbereitung. Förderprogramme Job 4000 sowie Arbeit und Ausbildung Inklusiv Seit September 2005 fördert das KVJS-Integrationsamt den Übergang aus Schulen und WfbM zum allgemeinen Arbeitsmarkt sowie die nachhaltige Sicherung der Beschäftigung über die Leistungen der vorrangigen Leistungsträger hinaus mit spezifischen Förderprogrammen. Bis zum Mai 2012 wurde das Programm Aktion Arbeit / Job 4000 genutzt. Das derzeit aktuelle Förderprogramm Arbeit Inklusiv war im Juni 2012 angelaufen und wird bereits umfassend genutzt. Förderprogramm Jahr Anzahl der Fälle Kosten p.a Aktion Arbeit/Job 4000 2010 215 273 946 Euro Aktion Arbeit/Job 4000 2011 372 877 990 Euro Aktion Arbeit/Job 4000 bis 5/2012 330 866 571 Euro Arbeit Inklusiv ab 6/2012 165 166 306 Euro

Das KVJS-Integrationsamt musste im Jahr 2012 insgesamt bereits 1 032 877 Euro für die spezifischen Förderprogramme aufwenden. Das Förderprogramm Ausbildung Inklusiv wird derzeit noch im Kontext der Initiative Inklusion aus Mitteln des Bundes finanziert. Bisher sind hier erst sechs Förderfälle bewilligt. Insgesamt wurden im Jahr 2012 hierfür 11 680 Euro an Ausbildungsbetriebe ausgezahlt. Entwicklung der Initiative Inklusion Seit September 2011 werden neue Schüler, die von den IFD bei der beruflichen Orientierung unterstützt werden, der Initiative Inklusion zugeordnet. In diesem Zusammenhang wurden auch weitere BVE-Standorte für wesentlich behinderte Schüler aufgebaut. Darüber hinaus wurden an je drei Sonderschulen für seh-, hör-, sprach- sowie körperbehinderte Menschen, für junge Menschen mit Epilepsie an der Schule für Menschen mit Anfallsleiden (Kehl-Kork) und in der Region um den Arbeitsagenturbezirk Waiblingen sowie für junge Menschen mit Autismus in Arbeitsagenturbezirken Karlsruhe, Heilbronn, Lörrach und Ravensburg entsprechende Hilfen analog der Aktion 1000plus aufgebaut. Auf Basis der früheren Materialien zur Kompetenzanalyse aus der Aktion 1000plus wurde das Kompendium zum Kompetenzinventar entwickelt. Dabei wurden die wesentlichen Aussagen zu den beruflichen und persönlichen Kompetenzen junger Menschen unabhängig von der jeweiligen Schädigung erfasst. Sie bilden den Vergleichsmaßstab zu den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Dieses Kompendium wird nun bis zum Endes des Schuljahres 2012/2013 erprobt. 39 Die erweiterten Möglichkeiten aus der Initiative Inklusion kommen derzeit weitgehend noch den jungen Menschen mit intellektuellen Einschränkungen zu Gute. Die Grafik zeigt jedoch, dass der erweiterte Handlungsansatz nunmehr in der Breite und somit auch für junge Menschen mit anderen Schädigungsbildern zum Tragen kommt. Bis zum 31.12.2012 konnten durch die Initiative Inklusion 809 Schüler durch die IFD bei ihrer beruflichen Orientierung und Vorbereitung unterstützt werden. Bei den neuen Zielgruppen überwiegen die Menschen mit Autismus in bisher 71 Fällen. Schüler Initiative Inklusion Stand: 31.12.2012 600 500 400 300 501 Betreuungsrelevante Schädigung n = 809 1 Geistige Behinderung 2 Lernbehinderung 3 Autismus 4 Seelische Behinderung 5 Körperbehinderung 200 173 6 Sehbehinderung 100 71 24 8 13 0 11 8 1 2 3 4 5 6 7 8 Quelle: Erhebung 7 Hirnorg./Neurologisch 8 Hörbehinderung

Für diese 809 Schüler konnten bisher ein breites Spektrum an schulischen und beruflichen Unterstützungsleistungen organisiert werden. Die Ergebnisse der Bemühungen ergeben sich aus der folgenden Grafik: 60 50 40 Schüler Initiative Inklusion Stand: 31.12.2012 Ergebnisse der abgeschlossenen Fälle (n = 144) 64 1 Schulische Maßnahmen 2 Berufliche Maßnahmen 3 Ausbildungen 4 Arbeitsverhältnisse 30 26 5 Sonst. Ergebnisse 40 20 10 21 15 18 0 1 Quelle: Erhebung 2 3 4 5

Der Technische Beratungsdienst Wie lässt sich ein Arbeitsplatz technisch optimal an eine Behinderung anpassen? Wie organisiert man einen behinderungsgerechten Arbeitsablauf? Diese Fragen beantwortet der Technische Beratungsdienst (TBD) des KVJS-Integrationsamtes. Hier arbeiten Techniker und Ingenieure der Fachrichtungen Maschinenbau, Betriebswirtschaft, Wirtschaftsingenieurwesen und Reha-Technik. Die Fachleute beraten zu technischen Fragen der Arbeitsplatzausstattung und Arbeitsorganisation bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und beurteilen Beschäftigungssituationen und Beschäftigungsverhältnisse in betriebswirtschaftlicher Hinsicht. In Präventions- und Kündigungsschutz-Angelegenheiten und bei Widerspruchsverfahren prüft der TBD Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung schwerbehinderter Menschen. Ferner begleitet und begutachtet der Fachdienst investive Maßnahmen von Integrationsprojekten. Fachleuten des TBD beraten schwerbehinderte Menschen im Berufsleben auch bei Schaffung und Erhalt von behindertengerechtem Wohnraum sowie bei der behinderungsgerechten Ausrüstung von Kraftfahrzeugen. Das Aufgabengebiet des TBD umfasst zudem Beratungen und Begutachtungen in der Kriegsopferfürsorge, der Eingliederungshilfe und der Teilhabe am Arbeitsleben (als Amtshilfe für die Rehabilitationsträger), sowie die Mitwirkung an den Fortbildungsveranstaltungen des KVJS-Integrationsamtes zum Thema Einrichtung und Gestaltung von Arbeitsplätzen. 1 011 Gutachten 41 Das Team des Technischen Beratungsdienstes erstellte in 2012 insgesamt 1 011 Gutachten oder fachtechnische Stellungnahmen und führte 960 Betriebs- und Hausbesuche durch. Nachgefragt wurde der Technische Beratungsdienst in Einzelfällen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben 828 davon Neuschaffungen von Arbeitsplätzen (ohne Integrationsfirmen und Integrationsprojekte) 33 Präventionsfällen 204 Kündigungsschutzfällen 89 Widerspruchsfällen 7 Leistungsfällen der Kriegsopferfürsorge 16 Leistungsfällen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII 54 Rehabilitationsfällen für Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften, Baurechtsämter und andere 5 Nach einem geringen Rückgang der Fallzahlen in 2011 (von 1 221 Einzelfällen in 2010 auf 1 180 Einzelfällen) sind die Fallzahlen des Technischen Beratungsdienstes 2012 wieder geringfügig angestiegen auf 1 203 Einzelfälle. Die Fachleute des Technischen Beratungsdienstes stellen ihr Wissen auch in Schulungsveranstaltungen des KVJS-Integrationsamtes zur Verfügung. In Zweitagesseminaren wurde das Thema Einrichtung und Gestaltung von Arbeitsplätzen für Mitglieder des Integrationsteams (Arbeitge-

ber- und Arbeitnehmervertreter / Betriebsrat/Personalrat und Schwerbehindertenvertretung) angeboten und sehr erfolgreich vermittelt. Erfreulicherweise wurden die Seminare zunehmend auch von Arbeitgebervertretern besucht. 42 Der TBD berät auch zu passenden Hilfsmitteln Foto: Monika Kleusch Aktuelle Trends Seit einigen Jahren zeichnet sich der Trend ab, dass sich wegen der höheren Lebensarbeitszeit die altersbedingten Leistungseinschränkungen mit behinderungsbedingten Einschränkungen verstärken und somit die Gesamt-Leistungsfähigkeit der schwerbehinderten Beschäftigten abnimmt. Dieser Trend bestätigte sich auch in 2012. Die Weiterbeschäftigung von schwerbehinderten Beschäftigten konnte oft nur über eine andere Arbeitsorganisation und Arbeitsgestaltung innerhalb einer ganzen Arbeitsgruppe erzielt werden. Dabei musste die Arbeitsgruppe befähigt werden, die Leistungseinschränkungen des schwerbehinderten Kollegen möglichst kostenneutral zu kompensieren. In diesem Zusammenhang rückt bei Arbeitgebern, insbesondere bei Arbeitsbereichen, die nicht zum Kerngeschäft gehören, das Outsourcing immer mehr in den Fokus. Erfreulicherweise trugen aber auch einige größere Arbeitgeber der Erhöhung der Lebensarbeitszeit und der damit einhergehenden Leistungseinschränkungen der Beschäftigten Rechnung und prüften mit dem Technischen Beratungsdienst, ob sich outgesourcte Leistungen für schwerbehinderte Mitarbeiter eignen und welche arbeitsplatzspezifischen und arbeitsorganisatorischen Voraussetzungen zu schaffen sind, um Leistungen wieder im eigenen Betrieb ausführen zu können.

Institutionelle Förderung gestiegen Die Mittel der Schwerbehindertenausgleichsabgabe dienen vorrangig für Leistungen zur Förderung des Arbeitsplatz- und Ausbildungsplatzangebots und für Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben. Erst nachrangig dürfen die Mittel für Leistungen für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen und für Forschungs- und Modellvorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben verwendet werden. Im Jahr 2012 stiegen in Baden-Württemberg die Ausgaben für die institutionelle Förderung gegenüber dem Vorjahr (8,18 Millionen Euro): Insgesamt sind 10,04 Millionen Euro zur Förderung von insgesamt 33 Wohn- und Werkstätten für behinderte Menschen geflossen. Die Mittel richteten sich immer nach dem jeweiligen Baufortschritt. Ein Teil der Förderung wurde für Sanierungen der in die Jahre gekommenen Einrichtungen bewilligt, der andere Teil für Neubauten, Ersatz-Neubauten oder Erweiterungen der Einrichtungen oder Werkstätten für behinderte Menschen. Die Gestaltung neuer Wohn- und Beschäftigungsangebote sowie der Umbau der Strukturen in der Behindertenhilfe unter Berücksichtigung der Konversion von Komplexträgern stehen für den KVJS in den kommenden Jahren im Blickpunkt. Hierdurch sollen wohnortnahe Hilfen für Menschen mit Behinderung in den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs geschaffen werden. 43 Institutionelle Förderung Quelle: Erhebung 2010 2011 2012 Mio. geförderte Mio. geförderte Mio. geförderte Euro Einrichtungen Euro Einrichtungen Euro Einrichtungen Werkstätten für behinderte 3,06 11 4,61 11 5,71 19 Menschen (incl. Förderung von Blindenwerkstätten) Wohnstätten für Behinderte 3,37 8 3,57 19 4,33 14 Gesamtausgaben 6,43 19 8,18 30 10,04 33

Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen Will ein Arbeitgeber einem schwerbehinderten Menschen kündigen, muss er einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung beim KVJS-Integrationsamt stellen ( 85 ff. SGB IX). Nur mit der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes kann das Arbeitsverhältnis wirksam gekündigt werden. Mit dieser Regelung sollen die Wettbewerbsnachteile schwerbehinderter Menschen auf dem Arbeitmarkt abgemildert werden. Der besondere Kündigungsschutz des SGB IX ist präventiver Natur. Bereits im Vorfeld einer Kündigung sollen die speziellen Schutzinteressen schwerbehinderter Arbeitnehmer zur Geltung gebracht und eine damit nicht vereinbare Kündigung verhindert werden. Das Integrationsamt prüft im Zustimmungsverfahren, ob Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bestehen bzw. das Arbeitsverhältnis mithilfe der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben erhalten werden kann. Oft wird eine einvernehmliche Lösung gefunden. Kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet das Integrationsamt nach pflichtgemäßem Ermessen. Anstieg der Kündigungsanträge 44 Die Zahl der Anträge auf Zustimmung zur Kündigung ist von 3 110 Fällen im Jahr 2011 auf 3 938 Fälle im Jahr 2012 gestiegen. Anträge auf Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Menschen 5.500 4.500 4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 3.343 4.518 3.714 3.110 3.938 0 2008 2009 2010 2011 2012 Quelle: Erhebung

Das Schaubild spiegelt in dem dargestellten Fünfjahreszeitraum die jeweilige Arbeitsmarktsituation mit ihren Auswirkungen auf die beschäftigten schwerbehinderten Arbeitnehmer wider. Nach der drastischen Zunahme an Zustimmungsverfahren in der Hochphase der Finanz- und Wirtschaftskrise mit zahlreichen Insolvenzen, Betriebsstilllegungen und Betriebsverlagerungen haben die Kündigungsanträge fast wieder das Niveau der Jahre vor der Wirtschaftskrise erreicht. Die Insolvenz einer großen Drogeriemarktkette schlug 2012 allerdings mit mehr als 600 Verfahren zu Buche. Kündigungsgründe Bei 60 Prozent der Anträge auf Zustimmung zu einer beabsichtigten ordentlichen Kündigung lagen betriebsbedingte Gründe zugrunde, gefolgt von personenbedingten Gründen (Arbeitsunfähigkeit, Leistungseinschränkung) mit 26 Prozent und verhaltensbedingten Gründen mit 14 Prozent. Ordentliche Kündigungen: Entwicklung Kündigungsgründe 1 Betriebsbedingte Gründe 2.000 1.961 2 Personenbedingte Gründe 1.500 1.203 3 Verhaltensbedingte Gründe 45 1.000 848 844 500 482 412 0 1 2 3 1 2 3 2011 2012 Quelle: Erhebung 1 961 Zustimmungsanträge zur ordentlichen Kündigung aus betriebsbedingten Gründen (Betriebsauflösung, Betriebsstilllegung, Betriebseinschränkung, Insolvenz, Wegfall des Arbeitsplatzes aus anderen Gründen) gingen ein. Dies ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 63 Prozent. Die Zustimmungsanträge aus personenbedingten Gründen erreichten das Niveau des Vorjahres (Arbeitsunfähigkeit, Leistungseinschränkung). Die Zustimmungsanträge aus verhaltensbedingten Kündigungen gingen um 14 Prozent zurück.

Ordentliche Kündigungen: Kündigungsgründe 100 % = 3.217 Fälle 30,00% 28,94 1 Betriebsauflösung/ -stillegung; Insolvenzverfahren 25,00% 20,00% 23,72 18,65 2 Wesentliche Betriebseinschränkung 3 Wegfall des Arbeitsplatzes aus anderen Gründen 4 Fehlzeiten wegen Arbeitsunfähigkeit 15,00% 12,81 5 Leistungseinschränkung wegen Krankheit und Behinderung 10,00% 8,30 7,12 6 Behinderungsunabhängige Leistungsbeeinträchtigung 5,00% 7 Verhaltensbedingte Gründe 0,47 0,00% 1 2 3 4 5 6 7 Quelle: Erhebung 46 Von den 570 Fällen, in denen die Zustimmung zu einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung beantragt wurde, wurden zwei Drittel mit einem Fehlverhalten des schwerbehinderten Arbeitnehmers begründet. Lediglich in rund 15 Prozent der Fälle wurden betriebliche Gründe angeführt. In 19 Prozent der Zustimmungsanträge zur außerordentlichen Kündigung wurden personenbedingte Gründe geltend gemacht. Außerordentliche Kündigungen: Kündigungsgründe 100 % = 570 Fälle 80,00% 70,00% 68,42 1 Betriebsauflösung/ -stillegung; Insolvenzverfahren 2 Wesentliche Betriebseinschränkung 60,00% 50,00% 40,00% 30,00% 20,00% 10,00% 0,00% 2,63 0,70 3,33 15,61 8,42 0,88 1 2 3 4 5 6 7 Quelle: Erhebung 3 Wegfall des Arbeitsplatzes aus anderen Gründen 4 Fehlzeiten wegen Arbeitsunfähigkeit 5 Leistungseinschränkung wegen Krankheit und Behinderung 6 Behinderungsunabhängige Leistungsbeeinträchtigung 7 Verhaltensbedingte Gründe

Bei personen- und betriebsbedingten Zustimmungsanträgen zu einer außerordentlichen Kündigung handelt es sich überwiegend um Kündigungen altersgesicherter Mitarbeiter und Funktionsträger, bei denen eine ordentliche Kündigung aus tarifrechtlichen oder gesetzlichen Gründen ausgeschlossen ist. Ergebnisse Im Jahr 2012 bearbeiteten die Fachleute des KVJS-Integrationsamtes insgesamt 3 919 Kündigungsschutzfälle. Erhalt von 697 Arbeitsplätzen Bei insgesamt 3 919 abgeschlossenen Verfahren konnten 697 Arbeitsverhältnisse erhalten werden, woraus sich im Vergleich zu 2011 eine Erfolgsquote von knapp 18 Prozent errechnet. Abgeschlossene Kündigungsverfahren Erhalt / Verlust des Erhalt Verlust Kein Kündigungsschutz Insgesamt Arbeitsplatzes des Arbeitsplatzes des Arbeitsplatzes nach SGB IX* Anzahl in Prozent Anzahl in Prozent Anzahl in Prozent Ordentliche 445 13,83 2.712 84,30 60 1,87 3.217 Kündigung 47 Außerordentliche 159 27,89 408 71,58 3 0,53 570 Kündigung Änderungskündigung 72 91,14 5 6,33 2 2,53 79 Erweiterter 21 39,62 28 52,83 4 7,55 53 Beendigungsschutz Alle Verfahren 697 17,79 3.153 80,45 69 1,76 3.919 Quelle: Erhebung * keine Gleichstellung oder Anerkennung als schwerbehinderter Mensch Von 3 217 bearbeiteten Zustimmungsanträgen zur ordentlichen Kündigung konnten bei 445 Anträgen (13,8 Prozent) die Arbeitsplätze erhalten werden. Bei den Anträgen, die mit dem Verlust des Arbeitsplatzes endeten, wurden rund 37 Prozent streitig entschieden, weil der Beschäftigte die geltend gemachten Kündigungsgründe nicht akzeptierte.

35,00% 30,00% 25,00% Ordentliche Kündigungen: Ergebnisse 100 % = 3.217 Fälle 32,20 37,49 1 Erhalt des Arbeitsplatzes 2 Zustimmung mit Einverständnis des behinderten Menschen 3 Zustimmung ohne Einverständnis des behinderten Menschen 20,00% 15,00% 13,83 14,61 4 Aufhebungs-, Änderungsvertrag und andere Gründe des Ausscheidens 5 Kein Kündigungsschutz nach dem SGB IX 10,00% 5,00% 1,87 0,00% 1 2 3 4 5 Quelle: Erhebung 48 Bei insgesamt 570 abgeschlossenen Verfahren auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung konnte in 159 Fällen (rund 28 Prozent) der Arbeitsplatz erhalten werden. In 47 Prozent der Fälle standen die Kündigungsgründe nicht im Zusammenhang mit der Behinderung, so dass das Ermessen bei der Entscheidung nach 91 Absatz 4 SGB IX eingeschränkt und die Zustimmung zu erteilen war. Außerordentliche Kündigungen: Ergebnisse 100 % = 570 Fälle 60,00% 50,00% 40,00% 47,54 1 Erhalt des Arbeitsplatzes 2 Zustimmung ohne Zusammenhang von Kündigungsgrund und Behinderung 3 Zustimmung mit Zusammenhang von Kündigungsgrund und Behinderung 30,00% 27,89 4 Aufhebungs-, Änderungsvertrag und andere Gründe des Ausscheidens 20,00% 5 Kein Kündigungsschutz nach dem SGB IX 10,00% 13,33 10,70 0,53 0,00% 1 2 3 4 5 Quelle: Erhebung

Schulung und Bildung Das Fortbildungsangebot des KVJS-Integrationsamtes basiert auf einem modularen System, welches unter fachlicher Beteiligung aller Integrationsämter auf Bundesebene entwickelt wurde. Bis Ende 2013 wird das bisher erfolgreiche Angebot von Grund- und Aufbaukurs eine tiefgreifende Überarbeitung erfahren und weiter für ein attraktives und didaktisch ausgereiftes Schulungskonzept sorgen. Zielgruppe sind neben den Schwerbehindertenvertretungen Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen. Aber auch Beauftragte des Arbeitgebers nach 98 SGB IX und Personalabteilungen finden im Fortbildungsprogramm attraktive Themen. Neben den Veranstaltungen in den beiden KVJS-Bildungszentren Flehingen und Gültstein bietet das KVJS-Integrationsamt spezielle auf konkrete Nachfrage entwickelte Inhousekurse für Unternehmen und bei überregionalen Veranstaltungen an. Besonderen Einfluss auf das Angebot hat die vierjährige Wahlperiode der Schwerbehindertenvertretungen. An dieser orientiert sich zu einem Großteil der Fortbildungsbedarf vieler Teilnehmer. Tendenziell verändern sich Bedarf und Nachfrage im Laufe des dritten Amtsjahres einer Schwerbehindertenvertretung. Grund- und Aufbaukurse verlieren dann an Bedeutung und Spezialthemen rücken in den Vordergrund. 49 Neben den Klassikern zur Stärkung sozialer Kompetenzen (Gesprächsführung, Konfliktmanagement) finden Kurse mit enger Verknüpfung zum Schwerbehindertenrecht wie Arbeitsrecht und Rehabilitationsrecht verstärktes Interesse. Auf die Arbeitswelt bezogene aktuelle Themen wie Burnout, psychische Erkrankungen erkennen und vermeiden, Suchtproblematiken aber auch Mobbing am Arbeitsplatz und die Verstetigung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) runden das Fortbildungsangebot des KVJS-Integrationsamtes ab und halten es nachfrageorientiert. Die laufende Amtszeit der Schwerbehindertenvertretungen endet im Herbst 2014. Die große Zahl von Interessenten für Grund- und Aufbaukurse nimmt zugunsten von Spezialthemen etwas ab. In Vorbereitung für das Wahljahr 2014 werden Veranstaltungen zum Thema Wahl der Schwerbehindertenvertretung und Durchführung von Schwerbehindertenversammlungen angeboten. Insgesamt erreichte das KVJS-Integrationsamt mehr als 3.500 Teilnehmer in 142 Ein- und Mehrtagesveranstaltungen. In den allermeisten Fällen überschritten die Anmeldezahlen die maximalen Gruppengrößen von in der Regel 20 Teilnehmern. Qualifizierung zum Betrieblichen Eingliederungsberater Seit 2010 können sich Vertrauenspersonen und Stellvertretungen durch den Besuch ausgewählter Pflichtkurse des Fortbildungsprogramms des KVJS-Integrationsamtes zum Betrieblichen Eingliederungsberater qualifizieren. Die Teilnehmer dokumentieren damit ihre erworbene Kompetenz. Das Interesse daran ist hoch. Ende des Jahres 2012 wurden erstmals acht Zertifikate zum Betrieblichen Eingliederungsberater vergeben.

Teilnehmer an Kursen und Informationsangeboten Schwerbehinderten- Arbeitgeber- Betriebs-/ Sonstige bzw. nicht Insgesamt vertretung beauftragte Personalräte/MAV differenziert erfasst 908 178 223 2.264 3.573 Quelle: Erhebung Kurse und Informationsangebote 50 Anzahl der Teilnehmer Veranstaltungen Vom Integrationsamt allein Tagesveranstaltungen 42 707 durchgeführte Veranstaltungen Mehrtägige Veranstaltungen 54 974 Vom Integrationsamt gemeinsam Tagesveranstaltungen 5 153 mit anderen Trägern durchgeführte Mehrtägige Veranstaltungen 1 390 Veranstaltungen Beteiligung des Integrationsamtes an Veranstaltungen 40 1.349 anderer Träger Quelle: Erhebung

Öffentlichkeitsarbeit Veranstaltungen Die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit war Schwerpunktthema der jährlichen Veranstaltung des VdK Baden-Württemberg für Schwerbehindertenvertretungen. Wie bleiben die immer älter werdenden Belegschaften fit und motiviert? Fachleute zeigten den rund 500 Teilnehmern geeignete Strategien auf. Der Infostand des KVJS-Integrationsamts war wie immer stark frequentiert. Arbeitsmarktpolitik wo bleibt der Mensch? war die Fragestellung der Veranstaltung Pro Arbeit 2012. Der Workshop des KVS-Integrationsamts zur Initiative Inklusion stieß dabei auf großes Interesse. Zusammen mit dem Integrationsfachdienst Stuttgart und der Regionaldirektion der Agentur für Arbeit stellte der KVJS die Förderinstrumente der Initiative für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vor. Beim Bundestreffen von Erwachsenen der Patienten- und Selbsthilfeorganisation für Kinder und Erwachsene mit kranker Speiseröhre e.v. (KEKS) informierte das KVJS-Integrationsamt über Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben vom Kündigungsschutz bis zu begleitenden Hilfen im Arbeitsleben. Erstmals war das KVJS-Integrationsamt mit seinem Messestand bei der Fachmesse für Personalmanagement Personal 2012 in Stuttgart präsent. 68 qualifizierte Beratungsgespräche wurden an beiden Messetagen geführt. Ansprechpartner waren hauptsächlich Personalreferenten größerer Firmen oder Behörden, Mitarbeiter betrieblicher Sozialdienste sowie Betriebsärzte. 51 Aktuelle Medien 2012 Film KVJS-Aktion 1000plus Eine Chance auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, DVD, Dauer ca. 11 Minuten KVJS-Information Betriebliches Eingliederungsmanagement 10 Tipps für Arbeitgeber, Diese Tipps unterstützen Arbeitgeber bei der Weiterentwicklung ihres BEM. KVJS-Ratgeber Beschäftigung schwerbehinderter Menschen - Finanzielle Förderung und fachliche Beratung für Arbeitgeber, 6. Überarbeitete Auflage, Mai 2012. Der aktualisierte Ratgeber gibt Arbeitgebern einen Überblick über das Leistungsspektrum des KVJS-Integrationsamts. KVJS-Ratgeber Integrationsfachdienste, 5. überarbeitete Auflage, August 2012 Auf 24 Seiten bietet der Ratgeber einen Überblick über das Angebot der Integrationsfachdienste für Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen. Diese Medien können kostenfrei bestellt werden per E-Mail an integrationsamt@kvjs.de.

Mit Auszeichnung: Preisträger 2012 Ein Kleinbetrieb engagiert sich für geistig behinderte Mitarbeiter, ein Callcenter passt Arbeitsplätze für Sehbehinderte und Rollstuhlfahrer an und zwei große öffentliche Arbeitgeber betreiben ein ausgezeichnetes BEM: Die Bilanz der KVJS-Auszeichnungsaktion 2012 zeigt die Vielfalt von Arbeitgeber-Engagement für schwerbehinderte Beschäftigte. Verliehen wurden außerdem wieder die Auszeichnung Integrationsfachdienst des Jahres sowie der Innovationspreis Integration. Beispielhaft behindertenfreundliche Arbeitgeber 52 Die LAKO Laupheimer Kokosweberei (Landkreis Biberach) engagiert sich besonders für Menschen mit geistiger Behinderung. Das Kleinunternehmen hat vier statt vorgesehener zwei schwerbehinderte Menschen beschäftigt und arbeitet seit Jahren eng mit dem Heggbacher Werkstattverbund zusammen. In dessen Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) werden Aufträge der LAKO erledigt. Die Werkstatt wiederum hilft der LAKO bei Auftragsspitzen mit Mitarbeitern aus. 2005 wurde der erste Mitarbeiter mit Behinderung von der Werkstatt übernommen. Zwei weitere sind ihm bis heute gefolgt. Zudem bietet das Unternehmen auch Praktika für Menschen mit Behinderung an. Die LAKO ist mit 42 Mitarbeitern das kleinste in 2012 ausgezeichnete Unternehmen. Die Firma hat sich auf Türmatten, Autoteppiche und digital bedruckte Werbematten spezialisiert. Es liefert seine Produkte weltweit in mehr als 80 Länder. Das Team von SympaTel Foto: SympaTel