Identifizierung juristischer Personen/ Personengesellschaften nach dem geldwäschegesetz (GWG)

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Identifizierung juristischer Personen/ Personengesellschaften nach dem geldwäschegesetz (GWG) Stand Januar 2019 zum Antrag vom oder Versicherungsschein-Nr. für (Produktname) Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind Versicherungsunternehmen verpflichtet, den Vertragspartner, die für ihn auftretende Person, sowie den wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren und diese Daten in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren. 1. IDENTIFIZIERUNG DES Vertragspartners Der Vertragspartner ist eine juristische Person (z. B. e. V., GmbH, AG) oder Personen gesellschaft (z. B. OHG, KG, GbR) und wird wie folgt identifiziert: Firma bzw. Name oder Bezeichnung: Rechtsform Registernummer (soweit vorhanden): Anschrift des Sitzes oder der Hauptniederlassung: Namen der Mitglieder des Vertretungsorgans oder der gesetzlichen Vertreter (Angaben zu 5 Vertretern ausreichend) Falls ein Mitglied des Vertretungsorgans oder der gesetzliche Vertreter eine juristische Person ist, bitte auch deren Firma, Name oder Bezeichnung, Rechtsform, Registernummer soweit vorhanden und Anschrift des Sitzes oder der Haupt niederlassung angeben. Feststellung der Eigentums- und Kontrollstruktur des Vertragspartners a) Es handelt sich bei dem Vertragspartner um eine Gesellschaft, die an einem organisierten Markt nach 2 Abs 5 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) notiert ist (z. B. börsennotierte Aktiengesellschaft) oder um einen Vertrag zur betrieblichen Altersversorgung (bav) in Form einer Direktversicherung, bei der der Arbeitnehmer (Versicherte Person) der wirtschaftlich Berechtigte ist. Es sind keine weiteren Angaben zur Eigentums- und Kontrollstruktur nötig. b) Es gibt natürliche Personen, die direkt oder indirekt über andere Personen oder juristische Personen mehr als 25 % der Stimmrechte besitzen bzw. mehr als 25 % der Kapitalanteile am Vertragspartner halten oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben (Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses). (Wohnsitz) (Wohnsitz) (Wohnsitz) Bei komplexeren Stukturen mit mehrfachen Beteiligungen legen Sie uns bitte eine schematische Darstellung z. B. in Form eines Konzerndiagramms oder Schaubilds vor. Seite 1 von 3

c) Der Vertragspartner erklärt, dass keine Gesellschafter vorhanden sind, die direkt oder indirekt mehr als 25 % der Stimmrechte besitzen bzw. der Kapitalanteile halten oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die diese Angaben in Frage stellen. Wenn keine natürliche Person ermittelt wurde, gilt als wirtschaftlich Berechtigter der gesetzliche Vertreter, geschäftsführende Gesellschafter oder Partner der Gesellschaft. Bitte machen Sie entsprechende Angaben: (Wohnsitz) Hinweis: Die Identität der juristischen Person oder Personengesellschaft muss anhand eines Auszugs aus dem Handels- oder Genossenschafts register oder einem vergleichbaren amtlichen Regis ter oder Verzeichnis, der Gründungsdokumente oder gleichwertiger be weiskräftiger Dokumente belegt werden. Die Dokumente dürfen nicht älter als sechs Monate sein und müssen den aktuellsten Stand der amtlichen Register wiedergeben. Bitte fügen Sie unbedingt Kopien der jeweiligen Dokumente bei. 2. IDENTIFIZIERUNG DER FÜR DEN VERTrAGSPARTNER AUFTRETENDEn PERSON Nationalität Die für den Antragsteller auftretende Person hat sich ausgewiesen durch gültigen Personalausweis gültigen Reisepass Sonstige zugelassene Dokumente Ausweis-Nr. Ausstellende Behörde Gültig bis Die für den Antragsteller auftretende Person hat die Berechtigung nachgewiesen durch: Handelsregisterauszug Vollmacht Bitte fügen Sie eine Kopie des entsprechenden Ausweises bzw. Dokuments bei. 3. Identifizierung des ABWEICHENDEN WIRTSCHAFTLICH BERECHTIGTEn Gesetzliche Mitwirkungspflicht: Sie als Vertragspartner trifft eine gesetzliche Mitwirkungspflicht sowohl hinsichtlich der Frage, ob Sie für einen wirtschaftlich Berechtigten tätig sind, als auch hinsichtlich dessen Identität. Sie müssen uns daher die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Feststellung der Identität des wirtschaftlich Berechtigten zur Verfügung stellen. Wirtschaftlich Berechtigter im Sinne des Geldwäschegesetzes ist: 1) die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht, oder 2) die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird. Es kann auch mehrere wirtschaftlich Berechtigte geben. Es handelt sich um einen Vertrag zur betrieblichen Altersversorgung (bav) in Form einer Direktversicherung. Wirtschaftlich Berechtigter ist der Arbeitnehmer (versicherte Person). Weitere Angaben sind nicht erforderlich. Fälle, bei denen Angaben zur Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten erforderlich sind (mehrere Antworten möglich) Hinweis: Wenn die Ansprüche aus dem Vertrag an ein Kreditinstitut mit Sitz im Inland abgetreten oder verpfändet sind, müssen keine weiteren Angaben erhoben werden. a) Vertragspartner wurde von einem Dritten beauftragt (Auftraggeber) b) Abweichender Beitragszahler Es besteht folgendes Verhältnis zwischen Antragsteller und Beitragszahler (z. B. Art der Verwandtschafts- oder Geschäftsbeziehung): c) Abtretungsgläubiger d) Pfandgläubiger In einem der Fälle a) bis d) ist der abweichende wirtschaftlich Berechtigte: Eine natürliche Person (Wohnsitz) Seite 2 von 3

Eine juristische Person Firma Name oder Bezeichnung Rechtsform Registernummer soweit vorhanden Eigentums- und Kontrollstruktur Es gibt natürliche Personen, die direkt oder indirekt über andere Personen oder juristische Personen mehr als 25 % der Stimmrechte besitzen bzw. mehr als 25 % der Kapitalanteile am Vertragspartner halten oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben (Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses). (Wohnsitz) (Wohnsitz) (Wohnsitz) Der Vertragspartner erklärt, dass keine Gesellschafter vorhanden sind, die direkt oder indirekt mehr als 25 % der Stimmrechte besitzen bzw. der Kapitalanteile halten oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die diese Angaben in Frage stellen. Wenn keine natürliche Person ermittelt wurde, gilt als wirtschaftlich Berechtigter der gesetzliche Vertreter, geschäftsführende Gesellschafter oder Partner der Gesellschaft. Bitte machen Sie entsprechende Angaben: (Wohnsitz) Bitte legen Sie aussagekräftige Dokumente (z. B. Gesellschaftsvertrag, Bestätigung des Steuerberaters) vor. 4. UNTERSCHRIFT Die obigen Angaben zur Identifizierung nach dem GwG habe ich persönlich durch Einsichtnahme in die Originaldokumente aufgenommen und sie werden von mir als zutreffend bestätigt. IHK-Register-Nr. Geschäftspartner-Nr. des Vermittlers D Optional: Versicherungsnehmer/vertretungsberechtigte Person AN ALL 24 01/2019 Seite 3 von 3

Identifizierung NATÜRLICHER Personen nach dem geldwäschegesetz (GWG) Stand Januar 2019 zum Antrag vom oder Versicherungsschein-Nr. für (Produktname) Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sind Versicherungsunternehmen verpflichtet, den Vertragspartner, die für ihn auftretende Person, sowie den wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren und diese Daten in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren. 1. IDENTIFIZIERUNG DES Vertragspartners Der Vertragspartner ist eine natürliche Person und wird wie folgt identifiziert: Nationalität deutsch andere* (Wohnsitz) Der Vertragspartner hat sich ausgewiesen durch: gültigen Personalausweis gültigen Reisepass Sonstiges zugelassenes Dokument: Ausweis-Nr. Ausstellende Behörde Gültig bis Bitte fügen Sie eine Kopie des entsprechenden Ausweises bzw. Dokuments bei. 2. Identifizierung der für den Vertragspartner auftretenden Person Nationalität deutsch andere* (Wohnsitz) Der Vertragspartner hat sich ausgewiesen durch: gültigen Personalausweis Sonstiges zugelassenes Dokument: Ausweis-Nr. Ausstellende Behörde Gültig bis gültigen Reisepass Die für den Antragsteller auftretende Person hat die Berechtigung nachgewiesen durch: Handelsregisterauszug Vollmacht Bitte fügen Sie eine Kopie des entsprechenden Ausweisdokuments sowie des Nachweises der Vertretungsberechtigung bei. Die obigen Angaben zur Identifizierung nach dem GwG habe ich persönlich durch Einsichtnahme in die Originaldokumente aufgenommen und sie werden von mir als zutreffend bestätigt. IHK-Register-Nr. Geschäftspartner-Nr. D des Vermittlers * Antragsteller aus Irland sowie aus Staaten außerhalb der EU mit Ausnahme der Schweiz und Norwegen bitte auch den Fragebogen Ausländische Staatsangehörige ausfüllen, den Sie auf www.canadalife.de finden. Seite 1 von 3

3. Identifizierung des ABWEICHENDEN WIRTSCHAFTLICH BERECHTIGTEn Gesetzliche Mitwirkungspflicht: Sie als Vertragspartner trifft eine gesetzliche Mitwirkungspflicht sowohl hinsichtlich der Frage, ob Sie für einen wirtschaftlich Berechtigten tätig sind, als auch hinsichtlich dessen Identität. Sie müssen uns daher die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Feststellung der Identität des wirtschaftlich Berechtigten zur Verfügung stellen. Wirtschaftlich Berechtigter im Sinne des Geldwäschegesetzes ist: 1) die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht, oder 2) die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird. Es kann auch mehrere wirtschaftlich Berechtigte geben. Es handelt sich um einen Vertrag zur betrieblichen Altersversorgung (bav) in Form einer Direktversicherung. Wirtschaftlich Berechtigter ist der Arbeitnehmer (versicherte Person). Weitere Angaben sind nicht erforderlich. Fälle, bei denen Angaben zur Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten erforderlich sind (mehrere Antworten möglich) Hinweis: Wenn die Ansprüche aus dem Vertrag an ein Kreditinstitut mit Sitz im Inland abgetreten oder verpfändet sind, müssen keine weiteren Angaben erhoben werden. a) Vertragspartner wurde von einem Dritten beauftragt (Auftraggeber) b) Abweichender Beitragszahler Es besteht folgendes Verhältnis zwischen Antragsteller und Beitragszahler (z. B. Art der Verwandtschafts- oder Geschäftsbeziehung): c) Abtretungsgläubiger d) Pfandgläubiger In einem der Fälle a) bis d) ist der abweichende wirtschaftlich Berechtigte: Eine natürliche Person (Wohnsitz) Eine juristische Person Firma Name oder Bezeichnung Rechtsform Registernummer soweit vorhanden Eigentums- und Kontrollstruktur Es gibt natürliche Personen, die direkt oder indirekt über andere Personen oder juristische Personen mehr als 25 % der Stimmrechte besitzen bzw. mehr als 25 % der Kapitalanteile am Vertragspartner halten oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben (Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses). (Wohnsitz) (Wohnsitz) (Wohnsitz) Seite 2 von 3

Der Vertragspartner erklärt, dass keine Gesellschafter vorhanden sind, die direkt oder indirekt mehr als 25 % der Stimmrechte besitzen bzw. der Kapitalanteile halten oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die diese Angaben in Frage stellen. Wenn keine natürliche Person ermittelt wurde, gilt als wirtschaftlich Berechtigter der gesetzliche Vertreter, geschäftsführende Gesellschafter oder Partner der Gesellschaft. Bitte machen Sie entsprechende Angaben: (Wohnsitz) Bitte legen Sie aussagekräftige Dokumente (z. B. Gesellschaftsvertrag, Bestätigung des Steuerberaters) vor. 4. UNTERSCHRIFT Die obigen Angaben zur Identifizierung nach dem GwG habe ich persönlich durch Einsichtnahme in die Originaldokumente aufgenommen und sie werden von mir als zutreffend bestätigt. IHK-Register-Nr. Geschäftspartner-Nr. des Vermittlers D Optional: Versicherungsnehmer/vertretungsberechtigte Person AN ALL 10 01/2019 Seite 3 von 3