Große Kreisstadt Nördlingen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Änderung -

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Transkript:

Entwurf Planstand: 18.07.2017, geändert am 14.11.2017 Feststellungsbeschluss am Flächennutzungsplan mit - 24. Änderung - blatter burger GbR Ingo Blatter Dipl.Ing. FH Architekt und Stadtplaner BYAK BDB Hauptstraße 43 89423 Gundelfingen Fon: 09073 92 10 58 0 Fax: 09073 92 10 58 6 info@blatterburger.de www.blatterburger.de.

Inhalt Verfahrensvermerke Seite 3 Rechtsgrundlagen Seite 5 Begründung Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte Seite 6 Lage und Beschreibung des Plangebiets Seite 6 Anlass und Notwendigkeit der Planung Seite 6 Inhalt der Änderung Seite 7 Anlage: Planzeichnung Seite 2 8

Verfahrensvermerke Aufstellungsbeschluss Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Nördlingen hat in der Sitzung vom 18.07.2017 die Flächennutzungsplanes mit beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss ist am 21.07.2017 ortsüblich bekannt gemacht worden ( 2 (1) BauGB). Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit öffentlicher Unterrichtung sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 18.07.2017 hat in der Zeit vom 31.07.2017 bis 01.09.2017 stattgefunden ( 3 (1) BauGB). Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Die frühzeitige Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 18.07.2017 hat in der Zeit vom 31.07.2017 bis 01.09.2017 stattgefunden ( 4 (1) BauGB). Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Flächennutzungsplanes mit in der Fassung vom 18.07.2017, geändert am 14.11.2017, hat in der Zeit vom...bis... stattgefunden ( 4 BauGB). Öffentliche Auslegung Der Entwurf des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 18.07.2017, geändert am 14.11.2017, ist in der Zeit vom...bis... öffentlich auslegt worden ( 3 (2) BauGB). Seite 3 8

Feststellungsbeschluss Der Stadtrat hat in der Sitzung vom... die Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in der Fassung vom 18.07.2017, geändert am..., festgestellt ( 10 (1) BauGB). Nördlingen,... den... Hermann Faul Oberbürgermeister Genehmigung Die Genehmigung der Regierung von Schwaben ist am... mit Bescheid vom... Nr.... bzw. mit Schreiben vom... erfolgt ( 6 Abs.2 BauGB). Regierung von Schwaben,... den...... Ausgefertigt Nördlingen,... den... Hermann Faul Oberbürgermeister Bekanntmachung und In-Kraft-Treten Der Feststellungsbeschluss ist am... ortsüblich bekannt gemacht worden. Die Flächennutzungsplanes mit der Großen Kreisstadt Nördlingen ist damit in Kraft getreten ( 6 Abs.5 BauGB). Sie wird mit der Begründung für die Öffentlichkeit bereit gehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Nördlingen,... den... Hermann Faul Oberbürgermeister Seite 4 8

Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch Planzeichenverordnung Bayerische Bauordnung Bundesnaturschutzgesetz Bayerisches Naturschutzgesetz Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern BauGB PlanzV BayBO BNatSchG BayNatSchG GO - in den jeweils geltenden Fassungen - sowie Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) BauNVO Seite 5 8

Begründung Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte Durch die Flächennutzungsplanes mit der Großen Kreisstadt Nördlingen werden statt der Flächen für Bahnanlagen künftig Gewerbegebiete sowie Straßenverkehrsflächen (innerörtliche Haupterschließungsstraßen) dargestellt. Außerdem werden bisherige Industriegebietsflächen ebenfalls als Gewerbegebiet dargestellt. Entlang der Nürnberger Straße wird zudem eine Grünfläche dargestellt (Eingrünung Gewerbebetrieb). Lage und Beschreibung des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich im Nordosten der Kernstadt Nördlingen. Es wird bereits gewerblich genutzt und ist mit Produktionsgebäuden einer Druckerei bebaut. Im Norden des Änderungsbereichs ist im Flächennutzungsplan noch eine Bahnlinie dargestellt, die tatsächlich jedoch nicht mehr vorhanden ist. Der Änderungsbereich wird im Nordwesten und Nordosten von der Nürnberger und der Hofer Straße begrenzt. Die beiden Straßen werden dabei von Grünflächen begleitet. Jenseits der Hofer Straße befindet sich ein Baumarkt. Hier stellt der Flächennutzungsplan ein Sondergebiet Handel dar. Südöstlich befindet sich ein Gewerbegebiet und im weiteren Anschluss ebenfalls ein Sondergebiet Handel. Südwestlich grenzt der städtische Bauhof an. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Industriegebiet dargestellt. Die Bahnlinie findet sich hier ebenfalls noch in den Darstellungen. Anlass und Notwendigkeit der Planung Die beabsichtigt, einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 97 Industriegebiet nördlich des Reutheweges zu ändern. Anlass sind geplante bauliche Veränderungen bei dem vor Ort ansässigen Betrieb. Die geplanten Neu- und Umbauten sind jedoch im Rahmen des bestehenden Bebauungsplanes nur zum Teil zu realisieren. Die Bebauungsplanänderung ermöglicht diese baulichen Veränderungen und gewährleistet dabei eine geordnete städtebauliche Entwicklung. Um dem Entwicklungsgebot nach 8 (2) BauGB gerecht zu werden, wird gleichzeitig mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet nördlich des Reutheweges auch der Flächennutzungsplan mit geändert (Parallelverfahren nach 8 (3) BauGB). Seite 6 8

Inhalt der Änderung Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Großen Kreisstadt Nördlingen sind für das Plangebiet Industriegebietsflächen sowie Bahnanlagen dargestellt. Durch die Flächennutzungsplanes der Großen Kreisstadt Nördlingen werden statt der Flächen für Bahnanlagen künftig Gewerbegebiete sowie Straßenverkehrsflächen (innerörtliche Haupterschließungsstraßen) dargestellt. Außerdem werden bisherige Industriegebietsflächen ebenfalls als Gewerbegebiet dargestellt. Entlang der Nürnberger Straße wird zudem eine Grünfläche dargestellt (Eingrünung Gewerbebetrieb). Die Bahnlinie ist tatsächlich nicht mehr vorhanden und wird künftig auch nicht mehr benötigt. Die Flächen werden mittlerweile im gesamten Umfeld des Änderungsbereich anders genutzt (Baumarkt, Bauhof, Druckerei). Im Bereich des Baumarktes wurde der Flächennutzungsplan bereits bereinigt. Der Flächennutzungsplan wird nun den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend korrigiert. Statt der Bahnanlage werden gewerbliche Bauflächen sowie Straßenverkehrsflächen dargestellt. Die verkehrsrechtliche Entwidmung der ehemaligen Bahnflächen wurde von der Stadt Nördlingen beantragt. Der Feststellungsbeschluss kann nach der Entwidmung erfolgen. Die Änderung erfolgt im sogenannten Parallelverfahren nach 8 (3) BauGB gleichzeitig mit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet nördlich des Reutheweges. Die Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich dabei ausschließlich auf den Bereich der Bebauungsplanänderung sowie die unmittelbar nordöstlich angrenzende Hofer Straße (ehemalige Bahnfläche). Eine weitere Änderung kann im Zuge einer grundlegenden Überarbeitung des Flächennutzungsplanes zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Neben der Bahnlinie wird auch die Gesamtfläche der Bebauungsplanänderung anders dargestellt: statt wie bisher als Industriegebiet nun als Gewerbegebiet. Die Anpassung schafft einen geordneten Übergang zwischen den angrenzenden Nutzungen. Für den Änderungsbereich selbst bedeutet die neue Darstellungen praktisch keine wesentliche Veränderung, da die möglichen Immissionen durch die vorhandene Umgebung ohnehin bereits begrenzt sind. Durch die geänderten Darstellungen erfolgen keine verstärken Eingriffe in Natur und Umwelt. Vielmehr ist durch die Änderungen sogar eher von einer Reduzierung auszugehen. Um eine ausreichende Eingrünung der Gewerbeflächen zu erreichen, wird die Grünfläche zur Hofer Straße entlang der Seite 7 8

Nürnberger Straße weitergeführt. Weitere Untersuchungen etwa Umweltbericht und Schallgutachten erfolgen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Die Änderung entspricht den grundsätzlichen Zielen der gemeindlichen Bauleitplanung. Konflikte zu anderen bestehenden oder geplanten Nutzungen sind nicht zu befürchten. Inhalte anderer oder übergeordneter Planungen werden durch die Änderung nicht berührt. Plan aufgestellt: Gundelfingen, 18.07.2017, geändert am 14.11.2017 blatter burger Seite 8 8

blatter burger HOCHBAU STÄDTEBAU PROJEKTMANAGEMENT N Planstand vor der 24. Änderung M 1:5.000 Planstand nach der 24. Änderung M 1:5.000 Änderungsbereich - Flächennutzungsplanes Vorentwurf Planstand 18.07.2017, geändert am 14.11.2017 blatter burger Hauptstraße 43 89423 Gundelfingen Fon 09073 921058-0 Fax 09073 921058-6 info@blatterburger.de www.blatterburger.de