Protokoll über die öffentliche Sitzung des Nationalparkkuratoriums Dithmarschen am 25. April 2017 im Kreishaus in Heide

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Transkript:

Protokoll über die öffentliche Sitzung des Nationalparkkuratoriums Dithmarschen am 25. April 2017 im Kreishaus in Heide Beginn: Ende: 14:00 Uhr 16:00 Uhr Anwesend waren: I. die Kuratoriumsmitglieder des Nationalparkkuratoriums Dithmarschen: 1.) Landrat Dr. Klimant 2.) Wilhelm Malerius, Brunsbüttel 3.) Anke Cornelius-Heide, Meldorf 4.) Reimer Meyn, Nordermeldorf 5.) Roland Geiger, Friedrichskoog 6.) Reimer Bährs, Neufelderkoog 7.) Iris Postel, Wesselburener Koog 8.) Peter von Hemm, Österdeichstrich 9.) Silvia Gaus, Husum 10.) Rolf Claußen, Meldorf 11.) Helge Haalck, Heide 12.) Eucken Wollatz, Hedwigenkoog 13.) Christina Ruddeck, Tönning 14.) Tanja Rosenberger, Friedrichskoog 15.) Wolfgang Faist, Friedrichskoog 16.) Johann Waller, Burg II. als stimmberechtigte Vertreter für nicht anwesende Mitglieder (DTM): 1.) Uwe Peterson, Nindorf III. als nicht stimmberechtigte Vertreter für anwesende Mitglieder (DTM) 1.) Horst Häring, Warwerort 2.) Harald Förster, Husum IV. von der Nationalparkverwaltung 1.) Dr. Detlef Hansen 2.) Kirsten Boley-Fleet 3.) Armin Jeß V. Gäste 1.) Vera Knoke, MELUR 2.) Dr. Johannes Oelerich, LKN - 1 -

Tagesordnung TOP 1 Begrüßung und Eröffnung der Sitzung des Nationalparkkuratoriums Dithmarschen TOP 2 Genehmigung der Tagesordnung für die Sitzung am 25.04.2017 TOP 3 Feststellung der Niederschrift über die Sitzung am 31.01.2017 TOP 4 TOP 5 TOP 6 TOP 7 Sandentnahme Nordfriesland Süd Sachstand der Planungen und Ausblick Aktuelles zum Seehundmanagement und dem Einsatz der Seehundjäger Sachstand zu den geplanten Explorationsbohrungen im Nationalpark Verschiedenes TOP 1: Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Landrat Dr. Klimant begrüßt die Anwesenden zur Sitzung des Nationalparkkuratoriums Dithmarschen. Er stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung für die Sitzung am 25.04.2017 Die Tagesordnung für die Sitzung am 25.04.2017 wird einstimmig genehmigt. TOP 3 Feststellung der Niederschrift über die Sitzung am 31.01.2017 Die Niederschrift über die Sitzung am 31.01.2017 wird einstimmig genehmigt. TOP 4 Anlage: Sandentnahme Nordfriesland Süd Sachstand der Planungen und Ausblick TOP 4 Präsentation Sandentnahme NF-Süd DTM Dr. Oelerich trägt den Sachstand der Planungen zur Sandentnahme Nordfriesland Süd vor. Ziel des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz ist die langfristige Sicherung einer Sandentnahme außerhalb des Wattenmeeres (>15m Wassertiefe) für Zwecke des Küstenschutzes und ggf. erforderlicher Maßnahmen im Rahmen der Strategie für das Wattenmeer 2100-2 -

TOP 5 Anlage: Aktuelles zum Seehundmanagement und dem Einsatz der Seehundjäger TOP 5 Präsentation Robbenmanagement DTM Herr Jeß trägt zu aktuellen Themen des Robbenmanagements und dem Einsatz der Seehundjäger vor. Auf Nachfrage ergänzt Herr Jess, dass die Fischerei im Wattenmeer durch den nach wie vor hohen Seehundbestand nicht besonders betroffen ist, da im Wattenmeer nur Krabbenfischerei in größerem Umfang betrieben wird und Krabben nur in den ersten Monaten bei den Jungtieren in wesentlichem Maß auf dem Speiseplan stehen. Danach unternehmen die Seehunde längere Beutezüge in die angrenzende Nordsee. Nach dem Vortrag wird von verschiedenen Rednern Zustimmung zum Einsatz der Seehundjäger im Robbenmanagement und besondere Anerkennung der geleisteten Arbeit für die Robben in diesem oftmals mit starken Emotionen behafteten Bereich bekundet. Herr Dr. Hansen betont, dass ohne die Seehundjäger das bestehende Netzwerk zum Robbenmanagement nicht funktionieren würde und fasst abschließend die allgemeine Unterstützung zu einem Beschlussvorschlag, der gleichlautend auch im Nationalparkkuratorium Nordfriesland beschlossen wurde, zusammen: Beschlussvorschlag: Das Nationalparkkuratorium Dithmarschen unterstützt das Robbenmanagement des Landes Schleswig-Holstein und erkennt den außerordentlichen Einsatz aller an diesem Netzwerk Beteiligten, wie z.b. der Seehundstation, der Naturschutzverbände und insbesondere der ehrenamtlichen Seehundjäger, ausdrücklich an. Abstimmungsergebnis: Einstimmig TOP 6 Sachstand zu den geplanten Explorationsbohrungen im Nationalpark Anlagen: - TOP 6 Karte Erlaubnisfeld Heide-Restfläche - TOP 6 Übersichtskarte Explorationsbohrung mit NP Grenzen Frau Knoke berichtet über den aktuellen Sachstand zum Thema Explorationsbohrungen im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. Die Deutsche Erdöl AG (DEA) plant eine Explorationskampagne im Wattenmeer. Im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer sollen drei Erkundungsbohrungen niedergebracht werden, um zu untersuchen, ob sich vermutete Lagerstätten qualitativ und quantitativ für eine kommerzielle Förderung eignen. Die Bohrpunkte Caprock Nord und Caprock Süd liegen in der Schutzzone 1 des Nationalparks, der Bohrpunkt Mittelplate Süd in der Schutzzone 2. - 3 -

Die Planungen laufen seit vielen Jahren, umfangreiche Unterlagen zur Explorationskampagne hat die DEA im Dezember 2014 vorgelegt. Auf Grund des öffentlichen Interesses und mehrerer Nachfragen zu den Plänen der DEA sind die wesentlichen Unterlagen auf der Homepage des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) öffentlich zugänglich gemacht worden. Seit Änderung der UVP-Verordnung Bergbau der Bundesregierung vom August 2016 sind auch Erkundungsbohrungen im Bereich der Küstengewässer und des Festlandsockels UVP-pflichtig und bedürfen damit eines bergrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses. Zuständige Behörde für Schleswig-Holstein wäre das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), das seine Entscheidung im Einvernehmen mit dem MELUR als Oberste Naturschutzbehörde zu treffen hat. In einem Planfeststellungsbeschluss würden ggf. auch die Ausnahme bzw. Befreiung von den Schutzbestimmungen des Nationalparks konzentriert. Aktuell liegen den zuständigen Landesbehörden keine Anträge für die Eröffnung von Planfeststellungsverfahren für die Erkundungsbohrungen vor. Die Landesregierung lehnt eine Ausweitung der Ölförderung und Erkundungsbohrungen im Nationalpark ab. Zur Frage der Genehmigungsfähigkeit von Erkundungsbohrungen im Nationalpark liegen inzwischen verschiedene Rechtsgutachten vor, u.a. vom Wissenschaftlichen Dienst des Landtages. Aus früheren Antragsunterlagen sind die Planungen der DEA für eine Explorationskampagne im Wattenmeer bekannt. Den Nationalparkkuratorien ist dazu mehrfach berichtet worden. Auf Basis der Unterlagen vom Dezember 2014 und auf der Grundlage der o.g. Rechtsgutachten hat die für den Nationalpark und das Nationalparkgesetz zuständige Abteilung gemeinsam mit der Nationalparkverwaltung eine umfassende rechtliche und fachliche Prüfung durchgeführt. Danach sind Erkundungsbohrungen im Nationalpark nach geltendem Nationalparkrecht nicht genehmigungsfähig. Für die geplanten Bohrungen kann keine Ausnahme nach dem Nationalparkgesetz und auch keine Befreiung nach 67 Bundesnaturschutzgesetz erteilt werden. Dieses Prüfungsergebnis der Nationalparkbehörden ist dem zuständigen LBEG mitgeteilt worden. Das LBEG hat hinsichtlich des weiteren Verfahrens, insbesondere im Zusammenhang mit der beantragten Verlängerung des Erlaubnisfeldes Heide- Restfläche, eine Anhörung der DEA begonnen. Rückmeldung der DEA liegt noch nicht vor. Mit Erkundungsbohrungen, die von der bestehenden Bohr- und Förderplattform Mittelplate A oder vom Festland außerhalb des Nationalparks aus tief unter dem Wattenmeer durchgeführt würden, verhält es sich rechtlich anders. Sofern der Nationalpark nicht beeinträchtigt wird, stünde das Nationalparkrecht solchen Bohrungen nicht entgegen. - 4 -

Dazu gibt es aber derzeit weder einen Antrag noch Unterlagen. Die DEA hat diese Art der Erkundungsbohrungen bisher nicht weiterverfolgt, da sie ökonomisch aufwändiger und damit weniger wirtschaftlich für das Unternehmen sind. Herr Faist bestätigt die Aussagen von Frau Knoke zum Verfahren und berichtet, dass DEA bis Mitte Mai eine Stellungnahme zur Anhörung des LBEG abgeben wird. Grundsätzlich positiv hebt Herr Faist hervor, dass nach bisherigen Aussagen der Landesbehörden ein Abteufen vom Festland oder von der bestehenden Förderplattform Mittelplate zur Exploration der Ölvorkommen weiterhin möglich ist. TOP 7 Verschiedenes Ankündigung der Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden des Nationalparkkuratoriums Dithmarschen Landrat Dr. Klimant kündigt die Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden des Nationalparkkuratoriums Dithmarschen für die kommende Sitzung am 27.06.2017 an und bittet die Mitglieder sich im Vorfeld Gedanken zu machen und geeignete Kandidaten bei der Nationalparkverwaltung zu benennen, damit die Wahl vorbereitet werden kann. Besetzung des neu gegründeten Krabbenfischereibeirats Landrat Dr. Klimant berichtet, dass in Zusammenhang mit der Baggergutverbringung bei Tonne E3 je Tonne verbrachten Baggerguts ein Betrag von 5 an die Nationalparkstiftung bezahlt wird. Von den zu erwartenden Zahlungen sollen dem MELUR bis zu sechs Mio. zur Förderung von Projekten zur Verfügung gestellt werden. Diese Projekte gliedern sich in zwei Bereiche auf: 1. zur Stärkung der Nationalpark-Region durch eine nachhaltige touristische Inwertsetzung des Weltnaturerbes Wattenmeer. 2. zur ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Ausgestaltung der Krabbenfischerei im Nationalpark Wattenmeer Von Seiten des MELUR wird zur Beratung, welche Projekte aus dem zweiten Bereich Krabbenfischerei gefördert werden sollen, ein Krabbenfischereibeirat gegründet. In diesem Gremium sollen Fischereiorganisationen und verbände, Naturschutzverbände, die Wissenschaft sowie die Nationalpark- und die Fischereiverwaltung vertreten sein. Die Projekte müssen den Zielen des Nationalparks Wattenmeer entsprechen und diese befördern bzw. die Kenntnisse zur Erreichung der Ziele verbessern. Projektträger, die die Förderungen erhalten, müssen diese umfassend berücksichtigen. Mögliche Projektträger können aus den Bereichen der Fischerei, Naturschutz und Wissenschaft stammen. Die endgültige Entscheidung über Projektförderungen liegt beim MELUR. - 5 -

Der Krabbenfischereibeirat setzt sich zusammen aus je - 3 Vertreterinnen und Vertretern der Krabbenfischerei - 3 Vertreterinnen und Vertretern der im Nationalpark tätigen Umweltverbände - 1 VertreterIn des Thünen Instituts für Fischerei - 1 VertreterIn des Nationalparkkuratoriums Dithmarschen - 1 VertreterIn des Nationalparkkuratoriums Nordfriesland - 1 VertreterIn der Oberen Fischereibehörde (LLUR) - 1 VertreterIn der Oberen Naturschutzbehörde (NPV) - 1 Vertreter der Obersten Fischereibehörde (Herr Momme) - 1 Vertreterin der Obersten Naturschutzbehörde (Frau Knoke) Landrat Dr. Klimant kann aufgrund seiner zahlreichen anderen Verpflichtungen den Sitz des Nationalparkkuratoriums Dithmarschen im Krabbenfischereibeirat nicht persönlich wahrnehmen und schlägt vor, dass aus dem Bereich der kommunalen Vertreter des Nationalparkkuratoriums auf der kommenden Sitzung des Nationalparkkuratoriums ein Vertreter für den Krabbenfischerbeirat gewählt wird (Fischer und Naturschutz sind bereits in dem geplanten Krabbenfischereibeirat vertreten, der Vertreter des Nationalparkkuratoriums sollte daher möglichst keine Einzelinteressen, sondern die Region repräsentieren). Die erste Sitzung des Krabbenfischerbeirats findet bereits am 17.05.2017 statt, die Teilnahme eines Vertreters des Nationalparkkuratoriums Dithmarschen ist nach Aussage von Landrat Dr. Klimant nicht erforderlich, da zu diesem Termin noch keine wichtigen Beschlüsse zu erwarten sind. Dies wird von den Kuratoriumsmitgliedern unterstützt. Auf Nachfrage ergänzt Frau Knoke, dass die für die Stärkung der Nationalpark- Region durch eine nachhaltige touristische Inwertsetzung des Weltnaturerbes Wattenmeer bereitgestellten Mittel der Unterstützung von ITI-Projekten zu diesem Thema dienen. Gespräch mit Krabben- und Muschelfischern zu Möglichkeiten der Lageverschiebung der beantragten SMA im Dithmarscher Wattenmeer Dazu trägt Dr. Hansen aus dem Ergebnisvermerk von Herrn Momme aus dem MELUR vor: Am 21.02.2017 wurde im Nationalparkzentrum Multimar Wattforum das auf der Kuratoriumssitzung zugesagte Gespräch mit insgesamt 25 Vertretern der Krabbenund Muschelfischerei, des Wasser- und Schifffahrtsamtes, der Nationalpark- und der Fischereiverwaltung geführt. Zunächst wurde noch einmal der Rahmen der Miesmuschelwirtschaft gemäß Eckpunktevereinbarung dargestellt. Danach wurde intensiv über die standörtlichen Voraussetzungen für die Anlage von SMA gesprochen. Von den 4 für die Muschelfischerei zulässigen Wattstromeinzugsgebieten sind letztlich nur zwei, nämlich das Hörnumtief und die Piep, für die Anlage von SMA geeignet. - 6 -

Die Eidermündung bietet nicht genug Schutz und in der Norderaue gibt es nicht ausreichend Flächen mit einer nötigen Wassertiefe von über 6m. Dazu hat die Krabbenfischerei ihre ablehnende Haltung zu den beantragten SMA-Flächen in der Piep bekräftigt. Es konnten auch auf explizite Nachfrage - von Seiten der Krabbenfischerei keine Flächen in der Piep benannt werden, die die Krabbenfischerei insgesamt weniger beeinträchtigen würden. Die Muschelfischerei hat dargestellt, warum aus Ihrer Sicht die Flächen in der Piep alternativlos seien. Es steht allerdings noch nicht fest, wann und in welchem Umfang SMA-Anlagen in der Piep genutzt werden sollen, zunächst will man sich auf das Hörnumtief konzentrieren. Den von der Krabbenfischerei geäußerten Bedenken hinsichtlich der Gefahren für die Schifffahrt trägt die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung durch entsprechende Auflagen in der Strom- und Schifffahrtspolizeilichen Genehmigung Rechnung. Die Fischereiverwaltung hat dargestellt, warum bei rein fischereirechtlicher Betrachtung anhand der Auswertung von VMS-Aufzeichnungen über mehrere Jahre die beantragten 80 ha SMA-Anlagen keine erhebliche Beeinträchtigung der Krabbenfischerei nach Landesfischereigesetz darstellen und daher fischereirechtliche Ablehnungsgründe gegen den Antrag nicht bestehen. Die Vertreter der Krabbenfischer behielten sich vor, im Falle der Genehmigung ggf. rechtliche Schritte einzuleiten. Das Fazit war: Insgesamt verlief das Gespräch in einer ruhigen Atmosphäre. Im Ergebnis kam es jedoch zu keiner Einigung. Die geplanten 80 ha SMA Fläche werden von der Krabbenfischerei weiterhin abgelehnt. Alternative Standorte, die für Krabben- und Muschelfischerei gleichermaßen akzeptabel sind und nicht gegen die Eckpunktevereinbarung oder bestehendes Recht verstoßen, konnten nicht identifiziert werden. Es bleibt daher bei dem vorliegenden Antrag der Muschelfischereibetriebe. Inzwischen wurden das geänderte Muschelfischereiprogramm und der öffentlichrechtliche Vertrag am 04.04.2017 im MELUR unterzeichnet und die naturschutz- und fischereirechtlichen Zulassungen, gemäß ihrer Anträge, an die Muschelfischer übergeben. Ende der Sitzung 16:00 Uhr. Landrat Dr. Klimant (Sitzungsleitung) - 7 - Armin Jeß (Protokollführung)