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Transkript:

Hannover, 15.07.008 Schalltechnische Untersuchung zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wedemark, OT Brelingen Auftraggeber: Gemeinde Wedemark Stargarder Straße 8 30900 Wedemark Bearbeitung: Dr.-Ing. Wolfgang Heitkämper Dipl.-Ing. Pia Buthmann Tel.: (0511) 935758-1 info@gta-akustik.de Projekt-Nr.: B080803 Umfang: 14 Seiten Text, 7 Seiten Anlagen GTA Gesellschaft für Technische Akustik mbh Vahrenwalder Str. 7, 30165 Hannover Telefon (0511) 935758-0, Fax (0511) 935758-9 Messstelle nach 6 BImSchG

Inhaltsverzeichnis Textteil Seite 1 Allgemeines und Aufgabenstellung 3 Untersuchungs- und Beurteilungsgrundlagen 4.1 Regelwerke und Literatur 4. Darstellung der Schutzbedürftigkeit 4 3 Geräuschemissionen der gewerblichen Nutzungen 6 3.1 Grundlagen der Berechnung der Geräusche aus gewerblichen Nutzungen 6 3. Geräuschemissionen der vorhandenen und geplanten gewerblichen Nutzungen 6 4 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen durch die gewerblichen Nutzungen 10 4.1 Allgemeines 4. Geräuschimmissionen durch die vorhandenen gewerblichen Nutzungen 11 4.3 Geräuschimmissionen durch die vorhandenen und geplanten gewerblichen Nutzungen 11 4.4 Vollbetrieb der Bauschuttrecyclinganlage während der Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen 1 4.5 Positionierung der Anlagen auf dem Gelände des Bauschuttrecyclingbetriebes 1 5 Zusammenfassende Beurteilung 13 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Anlage, Blatt 1 und Anlage 3, Blatt 1 und Anlage 4, Blatt 1 und Übersichtsplan mit Lage des Änderungsbereiches und der gewerblichen Nutzungen Flächenhafte Darstellung der Geräuschimmissionen der vorhandenen gewerblichen Nutzungen, h I = 5,6 m, Tages- und Nachtzeit Flächenhafte Darstellung der Geräuschimmissionen der vorhandenen und geplanten gewerblichen Nutzungen, h I = 5,6 m, Tages- und Nachtzeit Flächenhafte Darstellung der Geräuschimmissionen des Bauschuttrecyclingbetriebes bei vollem Betrieb, h I = 5,6 m, während der Tageszeit an Sonn- und Feiertagen und während der Nachtzeit Projekt-Nr.: B080803, Seite von 14

1 Allgemeines und Aufgabenstellung Die Gemeinde Wedemark beabsichtigt, in einem Bereich im Nordosten des Ortsteils Brelingen den Flächennutzungsplan zu ändern. Zur Beurteilung des im Rahmen der Planung möglichen Spielraums für die Darstellung von Wohnbauflächen sind wegen der Nähe von gewerblichen Nutzungen Angaben über die dortige Geräuschentwicklung erforderlich. Der Änderungsbereich (Flächennutzungsplan Nr. 05/05) wird derzeit als landwirtschaftliche Fläche genutzt und befindet sich zwischen den Straßen Langen Hoop (nördlich) und Mühlenblick (südlich). Die zu berücksichtigenden gewerblichen Nutzungen liegen nördlich und nordöstlich der geplanten Wohnbaufläche. Im Bereich zwischen den Straßen Hellendorfer Weg und Langen Hoop grenzt unmittelbar an den Änderungsbereich eine teilweise gewerblich genutzte Fläche an, die durch einen Bebauungsplan aus dem Jahre 1968 als Gewerbegebiet festgesetzt wird. Östlich davon befindet sich eine Fläche, die durch einen Bauschuttrecyclingbetrieb genutzt wird. Für diese Fläche ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05/15 Erweiterung Gewerbegebiet Brelingen-Ost (Flächennutzungsplan Nr. 05/06) geplant. Nördlich des Hellendorfer Weges und östlich der Bennemühler Straße (K 104) ist auf einer gegenwärtig landwirtschaftlich genutzten Fläche die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes nach Norden beabsichtigt. Hierzu soll der Bebauungsplan Nr. 05/18 Gewerbegebiet Windmühlenberg (Flächennutzungsplan Nr. 05/07) aufgestellt werden, der im nördlichen Bereich einen gegenwärtig vorhandenen Landhandel sowie Wohnnutzungen einschließt. Anlage 1 zeigt einen Übersichtsplan mit der Lage der geplanten Wohnbaufläche sowie den vorhandenen und geplanten Gewerbegebieten. Die GTA mbh wurde beauftragt, die von den vorhandenen Betrieben ausgehenden Geräuschemissionen zu ermitteln und unter Berücksichtigung der Entwicklungsmöglichkeit der vorhandenen Betriebe sowie der geplanten Erweiterung der gewerblich zu nutzenden Flächen die Geräuscheinwirkungen auf die geplante Wohnbaufläche zu ermitteln und zu beurteilen. Aus den Ergebnissen der Untersuchung sollen Empfehlungen für die vorbereitende Bauleitplanung abgeleitet werden. Projekt-Nr.: B080803, Seite 3 von 14

Untersuchungs- und Beurteilungsgrundlagen.1 Regelwerke und Literatur In der Bauleitplanung ist der rechtliche Rahmen durch das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) und das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gegeben. Darüber hinaus sind für die vorliegende Untersuchung die im Folgenden genannten Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Regelwerke von Bedeutung: [1] DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau Ausgabe Juli 00 [] Bbl. 1 zu DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau Ausgabe Mai 1987 [3] TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz vom 6.08.1998 GMBl. Nr. 6/1998, S. 503 [4] DIN ISO 9613- Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien; Teil : Allgemeines Berechnungsverfahren Ausgabe Oktober 1999 [5] GSA Limburg Emissionsdaten für Gewerbe- und Industriebetriebe Gesellschaft für Schalltechnik und Arbeitsschutz mbh, Limburg. Darstellung der Schutzbedürftigkeit In der DIN 18005 [1], die Hinweise zur Berücksichtigung des Schallschutzes bei der städtebaulichen Planung gibt, wird darauf hingewiesen, dass zur Berechnung des Beurteilungspegels für die einzelnen Geräuschquellenarten (hier Gewerbe) die jeweils spezielle Berechnungsvorschrift herangezogen werden kann. Demnach richtet sich die Ermittlung und Beurteilung der durch gewerbliche Nutzungen zu erwartenden Geräuscheinwirkungen nach der TA Lärm [3] in Verbindung mit DIN ISO 9613- [4]. Projekt-Nr.: B080803, Seite 4 von 14

Als schutzbedürftige Nutzungen hinsichtlich der Geräuscheinwirkungen, die im vorliegenden Fall von den vorhandenen und den geplanten Gewerbegebieten ausgehen, sind die im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes vorgesehene Wohnbaufläche sowie bestehende Wohngebäude zu betrachten. Die Schutzbedürftigkeit unterschiedlicher Nutzungen ergibt sich gemäß der TA Lärm [3] prinzipiell aus den Festsetzungen zu Baugebieten in Bebauungsplänen. Sind keine Bebauungspläne vorhanden, ergibt sich die Schutzbedürftigkeit aus der tatsächlichen oder der beabsichtigten Nutzung als Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiet. Nach dem Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 [] ist die Einhaltung oder Unterschreitung folgender Orientierungswerte durch den Beurteilungspegel L r wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen aus Industrie und Gewerbe zu erfüllen: bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten tags 55 db(a) nachts 40 db(a) bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI) Tags nachts 60 db(a) 45 db(a). bei Gewerbegebieten (GE) und Kerngebieten (MK) tags nachts 65 db(a) 50 db(a). Die vorgenannten Orientierungswerte stimmen, mit Ausnahme des im Rahmen dieser Untersuchung nicht relevanten MK-Gebietes, zahlenmäßig mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm [3] überein. Projekt-Nr.: B080803, Seite 5 von 14

3 Geräuschemissionen der gewerblichen Nutzungen 3.1 Grundlagen der Berechnung der Geräusche aus gewerblichen Nutzungen Bei der Untersuchung der Geräuscheinwirkung auf schutzbedürftige Nutzungen aus gewerblich genutzten Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung wird gemäß DIN 18005-1 [1] in der Regel modellhaft von Flächenschallquellen ausgegangen. Die vorhandenen und geplanten Gewerbeflächen werden dabei mit Flächenschallquellen in einer Höhe von einem Meter über Gelände belegt, die ggf. unterschiedliche Geräuschstärken (Geräuschemissionen) aufweisen können. Die Geräuschemission je m² Grundfläche wird durch den Pegel der flächenbezogenen Schallleistung L W''A in db(a) beschrieben. Die gewerblich zu nutzende Fläche wird dabei als unbebaut angenommen. Das bedeutet, dass Abschirmungen oder Reflexionen aufgrund eventuell vorhandener Gebäude oder anderer Hindernisse nicht berücksichtigt werden. Diese abstrakte Vorgehensweise ermöglicht eine überschlägige Untersuchung der Geräuschemissionen und -immissionen komplexer, großflächig industriell und gewerblich genutzter Flächen. Ferner wird die auf einer Fläche installierte Schallleistung als gleichmäßig auf die jeweilige Fläche verteilt angenommen. Bei einer ungünstigen Positionierung realer Schallquellen (an einem Rand der Fläche, der einem Immissionsort zugewandt ist) können die Immissionspegel höher ausfallen als bei flächenhafter Betrachtung. Beispielhaft wird der Bauschuttrecyclingbetrieb in Abschnitt 4.5 betrachtet. Für die Berechnung der Geräuscheinwirkung in der Nachbarschaft werden diese Flächenschallquellen durch das verwendete Rechenprogramm (IMMI, Version 6.3.1) in geeigneter Weise in Teilflächen unterteilt und durch Punktschallquellen ersetzt, deren Immissionsanteil nach der DIN ISO 9613- [4] berechnet werden kann. 3. Geräuschemissionen der vorhandenen und geplanten gewerblichen Nutzungen Aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft des nördlich der Straße Langen Hoop an die geplante Wohnbaufläche angrenzenden Gewerbegebietes werden die hier angesiedelten Betriebe detailliert betrachtet. Dies gilt auch für den nordöstlich gelegenen Bauschuttrecyclingbetrieb. Die geplanten gewerblichen Nutzungen können abstrakt oder gebietstypisch betrachtet und schalltechnisch qualifiziert werden. Eine messtechnische Ermittlung der Geräuschemissionen war bei zwei Ortsterminen am 8.03.008 und 0.05.008 nicht möglich, da die Geräuschentwicklung der Betriebe so gering war, dass diese sich nicht vom Umgebungsgeräusch abgehoben hat. Deshalb erfolgt für die vorliegende schalltechnische Untersuchung eine sachverständige Einschätzung der betrieblichen Geräuschemissionspotenziale durch die Besichtigung der Projekt-Nr.: B080803, Seite 6 von 14

Betriebe vor Ort sowie eine Bestimmung der Emissionsdaten auf der Grundlage von Literaturangaben [5] und unseren Erfahrungen aus ähnlichen Projekten. Gewerbegebiet zwischen Hellendorfer Weg und Langen Hoop: In diesem Gewerbegebiet haben sich überwiegend Betriebe angesiedelt, die mit den vorhandenen, in diesem Baugebietstyp möglichen Wohnnutzungen vereinbar sind. Dadurch ist eine Situation entstanden, die aufgrund der vorhandenen Nutzungen eher einem Mischgebiet entsprechen würde. Für dieses im Bebauungsplan Gewerbegebiet dargestellte GE-Gebiet sind keine Geräuschkontingente festgesetzt. Es sind daher Geräuschentwicklungen möglich, die den Grundsätzen der Baunutzungsverordnung (BauNVO) entsprechen und die Begrenzungen durch vorhandene, schutzbedürftige Nachbarschaften berücksichtigen. Die mögliche Geräuschentwicklung im Gewerbegebiet hat zu berücksichtigen, dass während der Nachtzeit die im Vergleich zur Tageszeit um 15 db(a) kleineren Orientierungswerte bzw. Immissionsrichtwerte einzuhalten sind. Daher ist auch für die Geräuschemission des GE-Gebietes von einem Tag-/Nacht-Unterschied von 15 db(a) auszugehen. Für alle gewerblich genutzten Flächen und unbebauten Grundstücke im Gewerbegebiet wird im schalltechnischen Modell eine potenzielle Geräuschemission von L W''A = 60 db(a) für die Tageszeit und L W''A = 45 db(a) für die Nachtzeit angesetzt. Dies sind übliche Werte für die Geräuschkontingentierung eines Gewerbegebietes, die im Rahmen der Standortsicherung eine ausreichende Entwicklungsmöglichkeit der gewerblichen Nutzungen gewährleisten. Um den Standort der am südlichen Rand des Bebauungsplanes vorhandenen Betriebe durch die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes (Darstellung einer Wohnbaufläche im Änderungsbereich) nicht zu gefährden, werden die folgenden beiden Betriebe detaillierter betrachtet. 1. Tischlerei (Haferkamp 5): Im Katalog Emissionsdaten der GSA Limburg [5] wird für Möbel- und Bautischlereien mit einer Betriebsfläche zwischen 800 m² und 5.000 m² ein Pegel der flächenbezogenen Schallleistung von L W''A = 54-57 db(a) angegeben.. Metallbaubetrieb (Langen Hoop 5): Der Pegel der flächenbezogenen Schallleistung eines Betriebes, der Antriebselemente oder sonstige Maschinenerzeugnisse fertigt, wird nach [5] bei einer Betriebsfläche zwischen 600 m² und 4.000 m² mit L W''A = 55-57 db(a) angegeben. Projekt-Nr.: B080803, Seite 7 von 14

Die Geräuschemissionen dieser Betriebe werden von einem Pegel der flächenbezogenen Schallleistung von 60 db(a) für die Tageszeit ausreichend wiedergegeben. Zudem lässt dieser Pegel noch weitere Entwicklungsmöglichkeiten zu. Während der Nachtzeit wird ein Pegel von L W''A = 45 db(a) angesetzt. Bauschuttrecyclingbetrieb ( Erweiterung Gewerbegebiet Brelingen-Ost ): Bei einem Bauschuttrecyclingbetrieb ist die Hauptgeräuschquelle die Brecheranlage, für die aus Messungen an vergleichbaren Anlagen ein Schallleistungspegel von L WA = 117 db(a) angenommen wird. Bei einer Betriebszeit dieser Anlage von 8 Stunden sowie Radlader- und Bagger-Betrieb (L WA = 105 db(a)) während 6 Stunden und Lkw-Verkehr (L WA = 105 db(a)) während 4,5 Stunden ergibt sich für die Betriebsfläche von 4.970 m² ein Pegel der flächenbezogenen Schallleistung von L W''A= 70,3 db(a) während der Tageszeit. Für die Nachtzeit wird zunächst L W''A= 45 db(a) angenommen. Gewerbegebiet Windmühlenberg : Im Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 05/18 Gewerbegebiet Windmühlenberg ist der nördliche Teil als Mischgebiet (MI) dargestellt. Für den in diesem Mischgebiet vorhandenen Landhandel wird für das Betriebsgelände ein Pegel der flächenbezogenen Schallleistung von L W''A = 60 db(a) für die Tageszeit und L W''A = 45 db(a) für die Nachtzeit angesetzt. Für das geplante Gewerbegebiet (GE) im südlichen Teil wird im Sinne einer maximalen Nutzung von einem Pegel der flächenbezogenen Schallleistung von L W''A = 65 db(a) für die Tageszeit und L W''A = 50 db(a) für die Nachtzeit ausgegangen. Für diesen Fall werden für die unmittelbar an die GE-Fläche angrenzenden Wohngebäude unter Berücksichtigung aller in Anlage 3 dargestellten gewerblichen Nutzungen die Orientierungswerte nach dem Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 [] um ca. 1 db überschritten. Auch ein Pegel der flächenbezogenen Schallleistung der GE-Fläche von L W''A = 60 db(a) für die Tageszeit und L W''A = 45 db(a) für die Nachtzeit würde an diesen Immissionsorten zu einer leichten Überschreitung der Orientierungswerte führen. Für die südlich des Hellendorfer Weges liegenden Wohnnutzungen innerhalb des hier festgesetzten Gewerbegebietes werden in beiden Fällen die für schutzbedürftige Nutzungen in Gewerbegebieten geltenden Orientierungswerte eingehalten. Kiesabbau: Für die in größerer Entfernung nordöstlich der geplanten Wohnbaufläche liegenden Kiesabbaufläche wird nach [5] ein flächenbezogener Schallleistungspegel von L W''A = 56 db(a) für die Tageszeit angesetzt. Projekt-Nr.: B080803, Seite 8 von 14

In der folgenden Tabelle 1 werden die Geräuschemissionsdaten der zu berücksichtigenden gewerblichen Nutzungen zusammenfassend angegeben. Tabelle 1: Geräuschemissionsdaten der Betriebe (Tageszeit) B-Plan Art des Gewerbes Schallleistungspegel L WA bzw. L W''A Einwirkzeit T E / räumliche Ausdehnung Schallleistungspegel L W''A (zeitlich gemittelt) Gewerbegebiet Tischlerei L W''A= 54-57 db(a) [5] 16 Std. / 3.000 m² 60,0 db(a) Metallbau L W''A= 55-57 db(a) [5] 16 Std. / 1.755 m² 60,0 db(a) sonstige Gewerbeflächen 16 Std. 60,0 db(a) Nr. 05/19 Erweiterung Gewerbegebiet Brelingen- Ost Bauschuttrecycling Brecheranlage L WA = 117 db(a) Bagger / Radlader L WA = 103 db(a) Lkw L WA = 105 db(a) 8 Std. 6 Std. 4,5 Std. / 4.970 m² 70,3 db(a) Kiesabbau L W''A= 56 db(a) [5] 16 Std. / 98.130 m² 60,0 db(a) Nr. 05/18 Gewerbegebiet Windmühlenberg Landhandel geplante GE-Fläche 16 Std. / 4.415 m² 16 Std. / 1.015 m² 60,0 db(a) 65,0 db(a) Während der Nachtzeit wird für alle Flächenschallquellen ein Pegel der flächenbezogenen Schallleistung von 45 db(a) angesetzt. Die geplante GE-Fläche des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Windmühlenberg hat bei einem Pegel der flächenbezogenen Schallleistung von 65 db(a) während der Tageszeit einen während der Nachtzeit ebenfalls um 5 db höheren Pegel von 50 db(a). Projekt-Nr.: B080803, Seite 9 von 14

4 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen durch die gewerblichen Nutzungen 4.1 Allgemeines Ausgehend von den zuvor ermittelten Geräuschemissionspegeln wird eine Schallausbreitungsrechnung nach den Vorgaben der TA Lärm [3] und der dort zitierten DIN ISO 9613- [4] durchgeführt. Die Schallausbreitungsrechnung erfolgt unter Verwendung des Programmsystems IMMI 6.3 (Version 6.3.1) der Firma Wölfel. Zur Kennzeichnung der Geräuscheinwirkung und zum Vergleich mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm bzw. den Orientierungswerten nach Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 [] dient der Beurteilungspegel L r. Die genannten Emissionspegel enthalten in der Regel den Zuschlag K I für Impulshaltigkeit nach Nr. A..5.3 TA Lärm. Zur Bestimmung des Beurteilungspegels wird im vorliegenden Fall davon ausgegangen, dass die genannten Emissionspegel gegebenenfalls erforderliche Zuschläge enthalten, die gemäß TA Lärm für bestimmte Geräusche, Zeiten oder Situationen zu berücksichtigen sind. Die Schallausbreitungsrechnung setzt eine leichte Mitwind-Situation (C met = 0 db) voraus, sodass hinsichtlich der zu erwartenden Geräuschimmissionen der jeweils ungünstigste Fall betrachtet wird. Bei anderen Witterungsverhältnissen können besonders in Bodennähe und in Abständen über ca. 100 m niedrigere Schallpegel auftreten. Auf die Berechnung des Langzeit-Mittelungspegels gemäß DIN ISO 9613-, bei dem mittels einer meteorologischen Korrektur C met auch weniger schallausbreitungsgünstige Wetterlagen berücksichtigt werden, wird hier verzichtet. Die so berechneten Geräuschimmissionspegel wären etwas kleiner als der Mitwind-Mittelungspegel. Ferner wird eine freie Schallausbreitung zugrunde gelegt. Die durch die gewerblichen Nutzungen zu erwartenden Geräuscheinwirkungen werden flächenhaft in Form von Pegelkarten mit farbig gekennzeichneten 5 db(a)-stufen dargestellt. Darüber hinaus werden die Isophonen im 1 db(a)-abstand angegeben. Den Berechnungen liegt ein Raster mit einem Punktabstand von m x m zugrunde. Die Darstellungen beziehen sich auf eine Immissionshöhe von 5,6 m über Gelände. Die Darstellung der Geräuschimmissionspegel geht über die geplante Wohnbaufläche hinaus und erstreckt sich auf die östlich angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen. Damit soll der Beitrag der Immissionen aus den nordöstlich gelegenen Gewerbeflächen verdeutlicht werden. Projekt-Nr.: B080803, Seite 10 von 14

4. Geräuschimmissionen durch die vorhandenen gewerblichen Nutzungen Für die Berechnung der Geräuschimmissionen auf die geplante Wohnbaufläche werden zunächst die gegenwärtig vorhandenen gewerblichen Betriebe betrachtet, d. h. alle in Tabelle 1 genannten Betriebe abgesehen von der geplanten GE-Fläche des Gewerbegebiets Windmühlenberg. Die Ergebnisse dieser Schallausbreitungsrechnung sind in Anlage, Blatt 1 für die Tageszeit und in Anlage, Blatt für die Nachtzeit dargestellt. Für diesen Fall wird der für WA-Gebiete während der Tageszeit geltende Orientierungswert von 55 db(a) für die Immissionshöhe h I = 5,6 m in einem ca. 17 m breiten Streifen im Norden des Plangebietes überschritten. Für die Immissionshöhe h I =,8 m (nicht dargestellt) verringert sich die Breite des Streifens auf ca. 1 m. Während der Nachtzeit wird der Orientierungswert von 40 db(a) für h I = 5,6 m in einem ca. 10 m breiten Streifen bzw. für h I =,8 m in einem ca. 7 m breiten Streifen überschritten. Ursache für die unterschiedliche Ausdehnung der Isophonen für die Tages- und Nachtzeit sind Geräuschemissionen des Bauschuttrecyclingbetriebes, die einen Tag-Nacht- Unterschied von mehr als 15 db aufweisen. 4.3 Geräuschimmissionen durch die vorhandenen und geplanten gewerblichen Nutzungen Eine Schallausbreitungsrechnung unter Berücksichtigung der oben genannten Geräuschemissionspegel der vorhandenen und geplanten gewerblichen Nutzungen führt für die Immissionshöhe von 5,6 m über Gelände auf der geplanten Wohnbaufläche zu den in Anlage 3, Blatt 1 und für die Tages- und Nachtzeit dargestellten Immissionspegeln. Der für WA-Gebiete während der Tageszeit geltende Orientierungswert von 55 db(a) wird für h I = 5,6 m in einem ca. 5 m breiten Streifen im Norden des Plangebietes und für h I =,8 m (nicht dargestellt) in einem ca. 18 m breiten Streifen überschritten. Während der Nachtzeit wird der Orientierungswert von 40 db(a) für h I = 5,6 m in einem ca. 15 m breiten Streifen bzw. für h I =,8 m in einem ca. 10 m breiten Streifen überschritten. Der Einfluss des geplanten GE-Gebietes auf die Immissionspegel der geplanten Wohnbaufläche ist aufgrund des Abstandes von mindestens 175 m relativ gering. Bei der Entwicklung des geplanten GE-Gebietes sind allerdings die unmittelbar benachbarten Wohngebäude im MI-Gebiet des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Windmühlenberg zu beachten. Projekt-Nr.: B080803, Seite 11 von 14

4.4 Vollbetrieb der Bauschuttrecyclinganlage während der Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen Bei den bisherigen Berechnungen wurde für die Betriebsfläche des Bauschuttrecyclingbetriebes während der Nachtzeit ein Pegel der flächenbezogenen Schallleistung von L W''A = 45 db(a) angesetzt. In einer ergänzenden Betrachtung wird die Schallausbreitung des Bauschuttrecyclingbetriebes untersucht, wenn während der ungünstigsten Nachtstunde der gleiche Betriebszustand wie während der Tageszeit angenommen wird (L W''A= 70,3 db(a)). Anlage 4, Blatt zeigt, dass in diesem Fall der Orientierungswert von 40 db(a) auf der gesamten geplanten Wohnbaufläche überschritten wird, allein durch die Emissionen des Bauschuttrecyclingbetriebes. Wird an Sonn- und Feiertagen während der Tageszeit ebenfalls dieser Betriebszustand angenommen, so erhöht sich der Pegel der flächenbezogenen Schallleistung gegenüber dem Pegel an Werktagen um,4 db auf L W''A= 70,3 db(a), um der gemäß TA Lärm längeren Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen Rechnung zu tragen. Da an Sonn- und Feiertagen von allen anderen Betrieben keine Geräuschemissionen zu erwarten sind, wird der Orientierungswert von 55 db(a) während der Tageszeit auf der gesamten geplanten Wohnbaufläche eingehalten (Anlage 4, Blatt 1). 4.5 Positionierung der Anlagen auf dem Gelände des Bauschuttrecyclingbetriebes Bei den bisherigen Berechnungen wurde davon ausgegangen, dass die Schallleistung der auf einer gewerblich genutzten Fläche installierten Schallquellen gleichmäßig über die Flächen verteilt wird. Für das Gelände, auf dem Bauschutt aufbereitet werden soll, wird zum Vergleich betrachtet, wie sich eine ungünstige Positionierung z. B. einer Brecheranlage auf die Immissionen auf die geplante Wohnbaufläche auswirkt. Dafür wird eine Punktschallquelle mit L W = 117,0 db(a) (T E = 8 h) in 5 m Abstand zum Rand der Gewerbefläche positioniert. Der Bagger- und Radlader-Betrieb sowie der Lkw- Verkehr auf dem Gelände werden auf einem ca. 50 m breiten Streifen im Westen des Betriebsgeländes konzentriert (L W''A = 65, db(a), zeitlich gemittelt). Bei dieser Anordnung ergibt sich an einem Immissionsort, der auf einer möglichen Baugrenze 5 m entfernt von der Nordost-Ecke der geplanten Wohnbaufläche liegt, ein nur durch den Bauschuttrecyclingbetrieb verursachter Immissionspegel von 55,3 db(a). Dieser Pegel ist 3,5 db höher als unter der Annahme von gleichmäßig verteilten Schallquellen auf der gesamten Fläche des Bauschuttrecyclingbetriebes. Projekt-Nr.: B080803, Seite 1 von 14

5 Zusammenfassende Beurteilung Die Gemeinde Wedemark beabsichtigt, in einem Bereich im Nordosten des Ortsteils Brelingen den Flächennutzungsplan zu ändern. Zur Beurteilung des im Rahmen der Planung möglichen Spielraums für die Darstellung von Wohnbauflächen sind wegen der Nähe von gewerblichen Nutzungen Angaben über die dortige Geräuschentwicklung erforderlich. Zu berücksichtigen sind das vorhandene Gewerbegebiet zwischen den Straßen Hellendorfer Weg und Langen Hoop, die östlich davon gelegene Fläche eines Bauschuttrecyclingbetriebes sowie die nordöstlich gelegene Kiesabbaufläche. Darüber hinaus ist nördlich des Hellendorfer Weges und östlich der Bennemühler Straße auf einer gegenwärtig landwirtschaftlich genutzten Fläche die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes nach Norden beabsichtigt. Im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung wurden die auf die geplante Wohnbaufläche einwirkenden Geräuschimmissionen ermittelt und beurteilt, die durch die vorhandenen und geplanten gewerblichen Nutzungen in der Nachbarschaft zu erwarten sind. Die Untersuchung führte zu den folgenden Ergebnissen: Die zu erwartenden Geräuscheinwirkungen durch die vorhandenen und geplanten gewerblichen Nutzungen führen lediglich im nördlichen Bereich der geplanten Wohnbaufläche zu Konflikten mit den für ein allgemeines Wohngebiet geltenden Orientierungswerten des Beiblattes 1 zu DIN 18005-1 bzw. den Immissionsrichtwerten der TA Lärm. Die für Mitwind-Bedingungen und freie Schallausbreitung durchgeführten Schallausbreitungsrechnungen ergeben, dass während der Tageszeit die 55 db(a)-isophone je nach Immissionshöhe in einem Abstand von ca. 18 m bis 5 m von der nördlichen Grenze der geplanten Wohnbaufläche erreicht wird und während der Nachtzeit in einem Abstand von ca. 10 m bis 15 m. Die Geräuschimmissionen auf die geplante Wohnbaufläche werden im Wesentlichen durch das nördlich vorhandene Gewerbegebiet in Verbindung mit dem Bauschuttrecyclingbetrieb bestimmt. Die Höhe der Geräuschemissionen des geplanten Gewerbegebietes beeinflusst die Ergebnisse nicht relevant. Bei der Entwicklung des geplanten GE-Gebiets sind allerdings die unmittelbar benachbarten Wohngebäude im MI-Gebiet des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Windmühlenberg zu beachten. Projekt-Nr.: B080803, Seite 13 von 14

Der Vollbetrieb der Bauschuttrecyclinganlage ist aus schalltechnischer Sicht während der Nachtzeit nicht möglich, da der Immissionsrichtwert von 40 db(a) auf der gesamten geplanten Wohnbaufläche überschritten wird. Der Vollbetrieb der Bauschuttrecyclinganlage an Sonn- und Feiertagen ist unter den getroffenen Annahmen während der Tageszeit jedoch möglich. GTA mbh Dr. Heitkämper Dipl.-Ing. Buthmann Auszüge aus diesem Gutachten dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verfassers vervielfältigt werden. Projekt-Nr.: B080803, Seite 14 von 14

Änderung des FNP, Gemeinde Wedemark, OT Brelingen Schalltechnische Untersuchung 585800 M 1: 7500 Windmühlenberg K 104 y / m Kurze Bünte Sandgrube 585400 58500 585000 584800 Marktstraße An der Feldmark Friedhof Küsterworth Marktstraße Zu den Brelinger Bergen Bennemühler Straße Bennemühler Straße K 104 Krugstraße Br Abbauernring Abbauerneck Langen Hoop Abbauernring Vor dem Haferkamp Br Hauptstraße - L 383 FNP Nr. 05/07 B-Plan Nr. 05/18 "Gewerbegebiet Windmühlenberg" B-Plan "Gewerbegebiet" Linnackerweg Bünte Weg Änderungsbereich FNP Nr. 05/05 Mühlenblick Mühlenblick Kiesabbaufläche Hellendorfer Weg Hellendorfer Weg Kleverkamp Thiemannsweg Unland Kleverkamp FNP Nr. 05/06 B-Plan Nr. 05/15 "Erweiterung Gewerbegebiet Brelingen- Ost" Linnacker An der Worth Brelingen 5 An der Worth Schulstraße Starkampstraße Osterfeldstraße Waldrebenweg 3546400 3546600 3546800 3547000 x / m 3547400 L 383 Projekt: Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wedemark, Ortsteil Brelingen Darstellung: Übersichtsplan mit Lage des Änderungsbereiches und der gewerblichen Nutzungen Projekt-Nr.: B080803 Datum: 15.07.008 Anlage: 1 IMMI 6.3.1

Änderung des FNP, Gemeinde Wedemark, OT Brelingen Schalltechnische Untersuchung M 1: 5000 585600 Kurze Bünte y / m 585400 Unland 585300 Hellendorfer Weg Hellendorfer Weg 58500 Langen Hoop Bünte Weg 585100 Vor dem Haferkamp 55 db(a) Br Abbauernring 585000 Abbauerneck Linnacker Mühlenblick Krugstraße 584900 Linnackerweg Kleverkamp 3546600 3546700 3546800 3546900 3547000 3547100 x / m 3547300 Tag (6h-h) Pegel db(a) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. Projekt: Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wedemark, Ortsteil Brelingen Darstellung: Geräuschimmissionen der vorhandenen gewerblichen Nutzungen, h = 5,6 m, Tageszeit Projekt-Nr.: B080803 Datum: 15.07.008 Anlage:, Blatt 1 IMMI 6.3.1

Änderung des FNP, Gemeinde Wedemark, OT Brelingen Schalltechnische Untersuchung M 1: 5000 585600 Kurze Bünte y / m 585400 Unland 585300 Hellendorfer Weg Hellendorfer Weg 58500 Langen Hoop Bünte Weg 585100 Vor dem Haferkamp 40 db(a) Br Abbauernring 585000 Abbauerneck Linnacker Mühlenblick Krugstraße 584900 Linnackerweg Kleverkamp 3546600 3546700 3546800 3546900 3547000 3547100 x / m 3547300 Nacht (h-6h) Pegel db(a) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. Projekt: Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wedemark, Ortsteil Brelingen Darstellung: Geräuschimmissionen der vorhandenen gewerblichen Nutzungen, h = 5,6 m, Nachtzeit Projekt-Nr.: B080803 Datum: 15.07.008 Anlage:, Blatt IMMI 6.3.1

Änderung des FNP, Gemeinde Wedemark, OT Brelingen Schalltechnische Untersuchung M 1: 5000 585600 Kurze Bünte y / m 585400 Unland 585300 Hellendorfer Weg Hellendorfer Weg 58500 Langen Hoop Bünte Weg 585100 Vor dem Haferkamp 55 db(a) Br Abbauernring 585000 Abbauerneck Linnacker Mühlenblick Krugstraße 584900 Linnackerweg Kleverkamp 3546600 3546700 3546800 3546900 3547000 3547100 x / m 3547300 Tag (6h-h) Pegel db(a) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. Projekt: Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wedemark, Ortsteil Brelingen Darstellung: Geräuschimmissionen der vorhandenen u. geplanten gewerblichen Nutzungen, h = 5,6 m, Tageszeit Projekt-Nr.: B080803 Datum: 15.07.008 Anlage: 3, Blatt 1 IMMI 6.3.1

Änderung des FNP, Gemeinde Wedemark, OT Brelingen Schalltechnische Untersuchung M 1: 5000 585600 Kurze Bünte y / m 585400 Unland 585300 Hellendorfer Weg Hellendorfer Weg 58500 Langen Hoop Bünte Weg 585100 Vor dem Haferkamp 40 db(a) Br Abbauernring 585000 Abbauerneck Linnacker Mühlenblick Krugstraße 584900 Linnackerweg Kleverkamp 3546600 3546700 3546800 3546900 3547000 3547100 x / m 3547300 Nacht (h-6h) Pegel db(a) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. Projekt: Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wedemark, Ortsteil Brelingen Darstellung: Geräuschimmissionen der vorhandenen u. geplanten gewerblichen Nutzungen, h = 5,6 m, Nachtzeit Projekt-Nr.: B080803 Datum: 15.07.008 Anlage: 3, Blatt IMMI 6.3.1

Änderung des FNP, Gemeinde Wedemark, OT Brelingen Schalltechnische Untersuchung M 1: 5000 585600 Kurze Bünte y / m 585400 Unland 585300 Hellendorfer Weg Hellendorfer Weg 58500 Langen Hoop Bünte Weg 585100 Vor dem Haferkamp 55 db(a) Br Abbauernring 585000 Abbauerneck Linnacker Mühlenblick Krugstraße 584900 Linnackerweg Kleverkamp 3546600 3546700 3546800 3546900 3547000 3547100 x / m 3547300 Tag (6h-h) Pegel db(a) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. Projekt: Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wedemark, Ortsteil Brelingen Darstellung: Geräuschimmissionen des Bauschuttrecyclingbetriebes, h = 5,6 m, Tageszeit an Sonn- und Feiertagen Projekt-Nr.: B080803 Datum: 15.07.008 Anlage: 4, Blatt 1 IMMI 6.3.1

Änderung des FNP, Gemeinde Wedemark, OT Brelingen Schalltechnische Untersuchung M 1: 5000 585600 Kurze Bünte y / m 585400 Unland 585300 Hellendorfer Weg Hellendorfer Weg 58500 Langen Hoop Bünte Weg 585100 Vor dem Haferkamp Br Abbauernring 585000 Abbauerneck Linnacker Mühlenblick Krugstraße 584900 Linnackerweg Kleverkamp 3546600 3546700 3546800 3546900 3547000 3547100 x / m 3547300 Nacht (h-6h) Pegel db(a) >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. Projekt: Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wedemark, Ortsteil Brelingen Darstellung: Geräuschimmissionen des Bauschuttrecyclingbetriebes, h = 5,6 m, Nachtzeit bei vollem Betrieb Projekt-Nr.: B080803 Datum: 15.07.008 Anlage: 4, Blatt IMMI 6.3.1