Öffentliche IT im Wandel Rechtsfragen von Kooperationen und Cloud Computing Dr. Sönke E. Schulz Geschäftsführender wissenschaftlicher Mitarbeiter Messe Moderner Staat 27. / 28. Oktober 2010
2 Agenda Begriffsklärung Cloud Computing und Kooperationen Rechtsfragen einer Cloud für die öffentliche Verwaltung (= Kooperation) Rechtsfragen des Einsatzes echter Cloud-Dienste durch die öffentliche Verwaltung Vision / 1. Schritt: eine private Cloud für die öffentliche Verwaltung
3 Entwicklungsstufen der öffentlichen IT Private Kooperationen Eigene Abteilung Echtes Cloud Computing
4 Begriffsklärung I: Inhouse-IT, Kooperation, Cloud Eigene Abteilung: derzeitige Situation, auch wenn hinsichtlich von Einzelaspekten schon heute eine Kooperation (oder einer Beauftragung Dritter) vorliegen sollte Echtes Cloud Computing: Beauftragung eines privaten externen Cloud-Anbieters, der dem Grundgedanken des Cloud Computing folgend weltweit verteilte Server nutzt und so ggf. nicht immer in der Lage ist, die Daten physisch zu lokalisieren Kooperationen: unabhängig von der gewählten Rechtsform der Betrieb eines Shared Services Center für den Bereich IT, auch wenn dieses ähnliche Virtualisierungstechniken einsetzt wie ein Cloud Anbieter, die physische Speicherung aber auf die Kooperation bzw. deren Beteiligte begrenzt ist. An einem SSC können ggf. auch Private beteiligt werden; zudem soll der Begriff der Kooperation auch die nicht-institutionelle Zusammenarbeit erfassen.
5 Begriffsklärung II: Arten von Clouds Public Cloud: das Angebot eines privaten Dritten, der dem Grundgedanken des Cloud Computing folgend weltweit verteilte Server nutzt, auch wenn dieser Anbieter durch technisch-organisatorische Mittel sicherstellt, dass die Daten physisch h in einem begrenzten räumlichen Gebiet gespeichert werden Private Cloud der öffentlichen Verwaltung: das auf Virtualisierungstechnologien basierende Angebot der Dienstleister der öffentlichen Hand unabhängig davon, ob die Nutzer an dieser Cloud institutionell = Kooperation beteiligt werden oder lediglich einzelne Dienste aus dieser privaten Cloud der öffentlichen Hand beschaffen
6 Nutzung einer Public Cloud durch die Verwaltung Private Cloud der Verwaltung Kommune X Kommune Y Bedarf Bedarf Cloud-Anbieter Private Cloud der öffentlichen Hand = DL Bedarf Bedarf Bedarf Bedarf Kommune X Kommune Y Kommune Z Kommune n
7 Begriffsklärung II: Arten von Clouds Public Cloud: das Angebot eines privaten Dritten, der dem Grundgedanken des Cloud Computing folgend weltweit verteilte Server nutzt, auch wenn dieser Anbieter durch technisch-organisatorische Mittel sicherstellt, dass die Daten physisch h in einem begrenzten räumlichen Gebiet gespeichert werden Private Cloud der öffentlichen Verwaltung: das auf Virtualisierungstechnologien basierende Angebot der Dienstleister der öffentlichen Hand unabhängig davon, ob die Nutzer an dieser Cloud institutionell = Kooperation beteiligt werden oder lediglich einzelne Dienste aus dieser privaten Cloud der öffentlichen Hand beschaffen Hybrid Cloud: Angebot eines Dienstleisters der öffentlichen Hand, welches sich aus Teilen, die privat und abgeschlossen 2. Stufe 1. Stufe gehalten werden, und = solchen Nutzung Daten, einer die = Kooperation sich in einer public Cloud Public (einescloud privaten Anbieters) befinden, zusammensetzt. Community Cloud: Zusammenwirken von mehreren privaten Clouds der öffentlichen Hand, 1. welches Stufe sich ebenfalls2. sowohl Stufe institutionalisiert Cloud als auch über den = Kooperation = Kooperation Zukauf von Leistungen im Einzelfall vollziehen kann
8 Nutzung einer Public Cloud durch die Verwaltung Private Cloud der Verwaltung Cloud-Anbieter Ggf. Zukauf im Einzelfall Private Cloud der öffentlichen Hand Vitako Cloud Bedarf Bedarf Bedarf Bedarf DL DL DL DL Bedarf Bedarf Kommune Z Kommune n
9 Cloud Computing und Kooperationen bei einer vorrangigen Realisierung einer "privaten Cloud der öffentlichen Verwaltung" als Kooperation geht es also nicht um die Abschottung von privaten Anbietern. Es ist vielmehr sorgsam zu prüfen, ob und für welche Anwendungsfelder sich auch public Clouds eignen, um größtmöglichen Nutzen für die Verwaltungen zu erzielen. Marianne Wulff, innovative Verwaltung XX/2010, S. XX. Beteiligung Privater an einer institutionalisierten privaten Cloud der öffentlichen Verwaltung in Form von Public Private Partnership Zukauf einzelner Leistungen aus der Public Cloud externer Anbieter im Einzelfall
10 Nutzung einer Public Cloud durch die Verwaltung Private Cloud der Verwaltung DL DL Bedarf Bedarf Cloud-Anbieter Ggf. Zukauf im Einzelfall Private Cloud der öffentlichen Hand Ggf. Beteiligung Privater Bedarf Bedarf Bedarf Bedarf DL DL DL DL
11 Überblick über die Rechtsfragen von Kooperationen Datenschutzrecht Organisationsrecht Vergaberecht Spezialgesetzliche Materien
12 Datenschutzrecht Auftragsdatenverarbeitung Spezialgesetzliche Vorgaben Wechselwirkungen zwischen Datenschutz- und Organisationsrecht
13 Nutzung einer Public Cloud durch die Verwaltung Private Cloud der Verwaltung Kommune X DL Anbieter Anbieter Bedarf Bedarf Cloud-Anbieter Ggf. Zukauf im Einzelfall Private Cloud der öffentlichen Hand Ggf. Beteiligung Privater Bedarf Bedarf Bedarf Bedarf DL Kommune n DL Kommune n
14 Datenschutzrecht Auftragsdatenverarbeitung Spezialgesetzliche Vorgaben Wechselwirkungen zwischen Datenschutz- und Organisationsrecht Wechselwirkungen zwischen Datenschutz- und Vergaberecht
15 Überblick über die Rechtsfragen von Kooperationen Datenschutzrecht Organisationsrecht Vergaberecht Spezialgesetzliche Materien
16 Organisationsrecht Verwaltungskooperationsrecht Verbot der Mischverwaltung Zusammenarbeit bei Unterstützungsleistungen (Verwaltungsverband) Flexibilisierung vorhandener Organisations- und Gesellschaftsformen Auswirkungen der IT auf die Verwaltungsentscheidung Rolle des Art. 91c GG
17 Überblick über die Rechtsfragen von Kooperationen Datenschutzrecht Organisationsrecht Vergaberecht Spezialgesetzliche Materien
18 Vergaberecht Inhouse-Vergabe Vergaberechtsfreie nicht-institutionalisierte Zusammenarbeit Rolle des Art. 91c GG Gesetzliche Privilegierung der Inhouse- Geschäfte
19 Überblick über die Rechtsfragen von Kooperationen Datenschutzrecht Organisationsrecht Vergaberecht Spezialgesetzliche Materien
20 Spezialgesetzlich geregelte Verwaltungsbereiche Sozialrecht Abgaben- b und Steuerrecht Justiz / Polizei Melderecht
21 Rechtsfragen des echten Cloud Computing Datenschutzrecht, vor allem Einsatz von Anonymisierungstechnologien und räumliche Begrenzung einer Public Cloud Verfügbarkeit: Gewährleistung der Aufgabenerfüllung Differenzierung nach Fachverfahren
www.lorenz-von-stein-institut.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Sönke E. Schulz sschulz@lvstein.uni-kiel.de
Sönke E. Schulz "Cloud Computing in der öffentlichen Verwaltung Chancen, Risiken, Modelle in: MMR 2010, S. 75-80. Sönke E. Schulz Eine private Cloud für die öffentliche Verwaltung?, in: innovative Verwaltung 6/2010, S. 40-42. ISPRAT-Whitepaper Kooperationen Teil 1: Kontext, Lösungsoptionen und Rahmenbedingungen Dr. Dirk Graudenz, Gerd Schramm Sönke E. Schulz Cloud Computing in der öffentlichen Verwaltung?, in: VM 1/2010, S. 37-42. Sönke E. Schulz "Eine private Cloud für die öffentliche Verwaltung? in: Datareport 2/2010, S. 20 f.