Vontobel Financial Products GmbH Frankfurt am Main



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Transkript:

Vontobel Financial Products GmbH Frankfurt am Main Endgültige Angebotsbedingungen Nr. 473 vom 17. Januar 2011 gemäß 6 Abs. 3 Wertpapierprospektgesetz zum Basisprospekt vom 6. Mai 2010 geändert durch den Nachtrag B vom 24. Juni 2010 für die Emission von Open-End Turbo-Optionsscheinen (Down and Out-Call-Optionsscheine und Up and Out-Put-Optionsscheine) auf den EUR/USD-Wechselkurs bzw. den EUR/CHF-Wechselkurs angeboten durch Bank Vontobel Europe AG München

ISIN WKN Typ Wechselkurs (Basiswährung/ Strikewährung)* Ausgabepreis Basispreis bei Fixierung am Ausgabetag/ Anfängliche Knock-Out Barriere Finanzierungsspread bei Fixierung am Ausgabetag DE000VT071A4 VT071A Call EUR/USD Wechselkurs (EUR/USD) EUR 0,24 USD 1,3250 4% DE000VT071B2 VT071B Call EUR/USD Wechselkurs (EUR/USD) EUR 0,02 USD 1,3275 4% DE000VT071C0 VT071C Call EUR/USD Wechselkurs (EUR/USD) EUR 0,02 USD 1,3300 4% DE000VT071D8 VT071D Put EUR/USD Wechselkurs (EUR/USD) EUR 0,02 USD 1,3200 4% DE000VT071E6 VT071E Put EUR/USD Wechselkurs (EUR/USD) EUR 0,02 USD 1,3225 4% DE000VT071F3 VT071F Put EUR/USD Wechselkurs (EUR/USD) EUR 0,02 USD 1,3250 4% DE000VT071G1 VT071G Put EUR/USD Wechselkurs (EUR/USD) EUR 0,05 USD 1,3275 4% DE000VT071H9 VT071H Put EUR/USD Wechselkurs (EUR/USD) EUR 0,28 USD 1,3300 4% DE000VT071J5 VT071J Put EUR/USD Wechselkurs (EUR/USD) EUR 0,46 USD 1,3325 4% DE000VT071K3 VT071K Put EUR/USD Wechselkurs (EUR/USD) EUR 0,64 USD 1,3350 4% DE000VT071L1 VT071L Put EUR/USD Wechselkurs (EUR/USD) EUR 0,82 USD 1,3375 4% DE000VT071M9 VT071M Call EUR/CHF Wechselkurs (EUR/CHF) EUR 0,03 CHF 1,2825 4% DE000VT071N7 VT071N Call EUR/CHF Wechselkurs (EUR/CHF) EUR 0,01 CHF 1,2850 4% DE000VT071P2 VT071P Put EUR/CHF Wechselkurs (EUR/CHF) EUR 0,01 CHF 1,2800 4% DE000VT071Q0 VT071Q Put EUR/CHF Wechselkurs (EUR/CHF) EUR 0,06 CHF 1,2825 4% DE000VT071R8 VT071R Put EUR/CHF Wechselkurs (EUR/CHF) EUR 0,29 CHF 1,2850 4% DE000VT071S6 VT071S Put EUR/CHF Wechselkurs (EUR/CHF) EUR 0,48 CHF 1,2875 4% DE000VT071T4 VT071T Put EUR/CHF Wechselkurs (EUR/CHF) EUR 0,67 CHF 1,2900 4% DE000VT071U2 VT071U Put EUR/CHF Wechselkurs (EUR/CHF) EUR 0,85 CHF 1,2925 4% Referenzstelle* Referenzseite/ Bewertungszeitpunkt* *) Angaben vorbehaltlich einer Anpassung gemäß 5 der Wertpapierbedingungen, einer Kündigung gemäß 5 der Wertpapierbedingungen bzw. einer Marktstörung gemäß 7 der Wertpapierbedingungen. Beobachtungsstunden 2

INHALTSVERZEICHNIS SEITE I. RISIKOFAKTOREN... 5 1. Risiken bezogen auf die Wertpapiere... 5 1.1 Auszahlungsbetrag, (Aktueller) Basispreis und Finanzierungskosten, Verhältnis der Wertpapiere zum Basiswert...5 1.2 Hebeleffekt, Stop-Loss bzw. Knock-Out Ereignis, Totalverlustrisiko, Währungsrisiko und weitere Faktoren...7 1.3 Finanzierung der Wertpapiere mit Kredit...12 1.4 Risikoausschließende oder -begrenzende Geschäfte...13 1.5 Handel in den Wertpapieren...13 1.6 Einfluss von Nebenkosten...14 1.7 Einfluss von Absicherungsgeschäften durch Gesellschaften der Vontobel-Gruppe...15 1.8 Risiken im Zusammenhang mit der Besteuerung der Wertpapiere...15 1.9 Anpassungen, Marktstörungen, vorzeitige Kündigung und Abwicklung...15 1.10 Informationsrisiko...16 1.11 Auszahlungsbetrag bzw. Kursfeststellung in einer anderen Währung...16 1.12 Besonderheiten bei einer Kündigung der Wertpapiere durch den Emittenten...16 1.13 Besonderheiten bei Wertpapieren auf Edelmetalle oder Wechselkurse...16 2. Risiken bezogen auf den Emittenten... 16 2.1 Insolvenzrisiko...16 2.2 Marktrisiken...17 2.3 Risiken aus der Ausübung etwaiger Widerrufsrechte; Prospekthaftungsansprüche...17 2.4 Potentielle Interessenkonflikte...17 II. WERTPAPIERBESCHREIBUNG... 20 1. Verantwortliche Personen... 20 2. Risikofaktoren... 20 3. Wichtige Angaben... 20 4. Angaben über die anzubietenden Wertpapiere / Funktionsweise der Wertpapiere... 21 5. Bedingungen und Voraussetzungen für das Angebot... 30 6. Börsennotierung... 31 7. Zusätzliche Angaben... 32 8. Basiswerte... 32 9. Angebots- und Verkaufsbeschränkungen... 33 III. WERTPAPIERBEDINGUNGEN... 34 IV. BESTEUERUNG... 42 V. UNTERSCHRIFTEN... 46 ANGABEN ZUM EMITTENTEN... SIEHE SEITE 66 DES BASISPROSPEKTS 3

Diese endgültigen Angebotsbedingungen für Open-End Turbo-Optionsscheine (Down and Out-Call- Optionsscheine und Up and Out-Put-Optionsscheine) enthalten neben den für die Einzelemissionen relevanten Angaben Wiederholungen der in dem Basisprospekt vom 6. Mai 2010 für [X-]Mini-Futures (Long Mini-Futures und Short Mini-Futures) bzw. Open-End [X-]Turbo-Optionsscheine (Down and Out-Call-Optionsscheine und Up and Out-Put-Optionsscheine) auf Aktien bzw. aktienvertretende Wertpapiere (ADRs/GDRs), Schuldverschreibungen, Indices, Edelmetalle, Futures oder Wechselkurse ( Prospekt ) enthaltenen Risikofaktoren, Informationen über die Wertpapiere (Wertpapierbeschreibung) und die Besteuerung, soweit der Emittent diese Informationen für erforderlich hält, um dem Informationsbedürfnis des Anlegers in Bezug auf die jeweilige Wertpapieremission Rechnung zu tragen. 4

I. RISIKOFAKTOREN Dieser Abschnitt "Risikofaktoren" soll dazu dienen, potenzielle Erwerber der Wertpapiere vor Anlagen zu schützen, die für sie nicht geeignet sind, und im Zusammenhang mit einer Anlage in die Wertpapiere verbundene wirtschaftliche und rechtliche Risiken darzulegen. Der Basisprospekt vom 6. Mai 2010 und diese endgültige Angebotsbedingungen und die darin enthaltenen Informationen ersetzen nicht die vor dem Erwerb der unter dem Basisprospekt vom 6. Mai 2010 und diesen endgültigen Angebotsbedingungen begebenen Wertpapiere (Mini- Futures bzw. Open End Turbo-Optionsscheine, zusammen die "Wertpapiere") in jedem Fall unerlässliche Beratung durch Wertpapierhändler (Broker), Bankberater, Anwälte, Wirtschaftsprüfer sowie andere Rechts-, Steuer- oder Anlageberater, die die mit einer Anlage in die Wertpapiere verbundenen Risiken sorgfältig prüfen und eine solche Anlageentscheidung unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse von Anlegern treffen. Nur wer sich über die Risiken zweifelsfrei im Klaren und wirtschaftlich in der Lage ist, die damit ggf. verbundenen Verluste zu tragen, sollte derartige Geschäfte tätigen. Interessierte Anleger sollten daher bei einer Entscheidung über einen Kauf der unter dem Basisprospekt vom 6. Mai 2010 und diesen endgültigen Angebotsbedingungen begebenen Wertpapiere die nachfolgenden Risikofaktoren, verbunden mit den anderen in dem Basisprospekt vom 6. Mai 2010 und diesen endgültigen Angebotsbedingungen enthaltenen Informationen, sorgfältig lesen und berücksichtigen. Der Eintritt dieser Risiken, einzeln oder zusammen genommen, kann einen erheblich nachteiligen Einfluss (bis hin zu einem Totalverlust) auf den Wert der unter dem Basisprospekt vom 6. Mai 2010 und diesen endgültigen Angebotsbedingungen begebenen Wertpapiere bzw. ihre Handelbarkeit im Sekundärmarkt haben, die Geschäftstätigkeit des Emittenten wesentlich beeinträchtigen sowie erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten haben. Die gewählte Reihenfolge sowie der Umfang der Darstellung stellen weder eine Aussage über die Eintrittswahrscheinlichkeit noch über die Schwere bzw. die Bedeutung der einzelnen Risiken dar. Es besteht ferner die Möglichkeit, dass der Emittent aus anderen Gründen, als die in diesem Abschnitt beschriebenen Risikofaktoren nicht imstande ist, Zahlungen auf Wertpapiere oder im Zusammenhang damit zu leisten. Dies kann etwa daran liegen, dass der Emittent aufgrund der zum Zeitpunkt der Erstellung des Basisprospekts vom 6. Mai 2010 und dieser endgültigen Angebotsbedingungen zur Verfügung stehenden Informationen, wesentliche Risiken nicht als solche erkannt hat oder ihren Eintritt nicht vorhergesehen hat. 1. Risiken bezogen auf die Wertpapiere Die nachfolgende Darstellung (einschließlich der Beispiele) unter 1.1 und 1.2 dient der Veranschaulichung der Risiken im Zusammenhang mit der Funktionsweise der unter dem Basisprospekt vom 6. Mai 2010 und diesen endgültigen Angebotsbedingungen begebenen Wertpapiere. Die folgende Darstellung bzw. die darin aufgeführten Beispiele lassen keine Rückschlüsse auf konkrete Ausstattungsmerkmale der unter dem Basisprospekt vom 6. Mai 2010 und diesen endgültigen Angebotsbedingungen emittierten Wertpapiere zu. Einen etwaigen Auszahlungsbetrag betreffende Angaben beziehen sich stets auf eine Auszahlung bei theoretisch sofortiger Ausübung durch die Anleger. Beim Kauf bzw. Verkauf der Wertpapiere im Sekundärmarkt ist insbesondere der sog. Spread zu beachten, d.h. der vom Market Maker gestellte Unterschied zwischen dem Kauf- und Verkaufspreis der Wertpapiere. 1.1 Auszahlungsbetrag, (Aktueller) Basispreis und Finanzierungskosten, Verhältnis der Wertpapiere zum Basiswert Bei den unter Basisprospekt vom 6. Mai 2010 angebotenen Wertpapieren handelt es sich um Mini- Futures (des Typs Long ("Long") bzw. Short ("Short")) und Open-End Turbo-Optionsscheine (des Typs Down and Out-Call ("Call") bzw. Up and Out-Put ("Put")). 5

Die unter dem Basisprospekt vom 6. Mai 2010 begebenen Wertpapiere sind besonders risikoreiche Instrumente der Vermögensanlage, welche Merkmale von Termingeschäften mit denen von Hebelprodukten kombinieren. Der Hebeleffekt ist die Folge davon, dass für eine Anlage in die Wertpapiere im Vergleich zu einer Direktanlage in den Basiswert nur ein geringerer Kapitalbetrag aufgewendet werden muss (wie nachfolgend erläutert). Dadurch sind mit den unter dem Basisprospekt vom 6. Mai 2010 begebenen Wertpapieren überproportionale Verlustrisiken verbunden. Mit Wertpapieren des Typs Long bzw. Call können Anleger auf steigende und mit Wertpapieren des Typs Short bzw. Put auf fallende Kurse des jeweiligen Basiswertes setzen. Als mögliche Basiswerte, d.h. den Mini-Futures bzw. den Open End Turbo-Optionsscheinen zugrunde liegende Bezugswerte, kommen dafür unter diesem Basisprospekt Aktien bzw. aktienvertretende Wertpapiere, Schuldverschreibungen, Indices, Edelmetalle, Futures und Wechselkurse in Betracht. Die Laufzeit der Wertpapiere ist grundsätzlich unbegrenzt (open-end). Sie endet nur bei Eintritt eines Stop-Loss bzw. Knock-Out Ereignisses (wie nachfolgend erläutert) oder bei einer jederzeit möglichen Kündigung durch den Emittenten. Auch ist eine Ausübung durch die Anleger der Wertpapiere möglich. In diesen Fällen erhält der Anleger den in den Wertpapierbedingungen bestimmten Auszahlungsbetrag. Der Auszahlungsbetrag ergibt sich bei Wertpapieren des Typs Long bzw. Call grundsätzlich aus der Differenz zwischen dem am Bewertungstag maßgeblichen Kurs des Basiswertes (der Bewertungskurs) und dem Aktuellen Basispreis (wie nachfolgend erläutert). Beim Typ Short bzw. Put errechnet er sich grundsätzlich entsprechend aus der Differenz zwischen dem Aktuellen Basispreis und dem Bewertungskurs. Beim Typ Long bzw. Call liegt der Aktuelle Basispreis bei Emission unter, beim Typ Short bzw. Put über dem Kurs des Basiswertes. Für die Höhe des jeweiligen Auszahlungsbetrages ist maßgeblich, um welchen Betrag der Bewertungskurs den Aktuellen Basispreis über- (beim Typ Long bzw. Call) bzw. unterschreitet (beim Typ Short bzw. Put). Demnach dient der Basispreis als Grundlage für die Berechnung des Auszahlungsbetrages. Bei der Berechnung des Auszahlungsbetrags ist das jeweilige Bezugsverhältnis zu berücksichtigen, welches angibt, wie viele Wertpapiere sich auf eine Einheit des Basiswertes beziehen. Ein Bezugsverhältnis von 5:1 gibt beispielsweise an, dass sich 5 Wertpapiere auf eine Einheit des Basiswertes beziehen, d.h. 5 Wertpapiere pro Basiswert. Bei der Berechnung des Auszahlungsbetrags ist die zuvor beschriebene Differenz zwischen dem Bewertungskurs und dem Aktuellen Basispreis stets durch das Bezugsverhältnis zu dividieren. Ggf. ist zudem von der Währung des Basiswertes in die Handelswährung der Wertpapiere umzurechnen. 1 Im Übrigen hat der Anleger etwaige Kosten zu berücksichtigen (z. B. Transaktionskosten). Mit dem Typ Long bzw. Call nimmt der Anleger an der Wertentwicklung des Basiswertes teil, er muss jedoch hierfür im Verhältnis zum Wert des Basiswertes nur einen geringeren Kapitalbetrag investieren. Somit ist der Betrag, der für eine Anlage in ein Wertpapier benötigt wird, um die gleiche Beteiligungsquote im Basiswert wie durch eine Direktanlage in den Basiswert zu erzielen, erheblich geringer als bei einer Direktanlage in den Basiswert. Der Basispreis entspricht dem Betrag, der wirtschaftlich gesehen im Sinne einer Kreditfinanzierung in das Produkt einzuschießen wäre, so dass die Anlage in den Typ Long bzw. Call mit einer teilweise fremdfinanzierten Anlage in den jeweiligen Basiswert vergleichbar ist. Dadurch wird simuliert, dass Kaufpositionen im Basiswert oder in Finanzinstrumenten, die sich auf den Basiswert beziehen, eingegangen werden. Wirtschaftlich gesehen wird damit die Finanzierung des Erwerbs des Basiswertes für den Anleger in Höhe des Basispreises übernommen. Der Basispreis entspricht dabei näherungsweise der Differenz zwischen dem Kurs des Basiswertes und dem Kapitalbetrag, den der Anleger für den Erwerb eines Wertpapiers aufzubringen hat (ohne Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses und einer etwaigen Umrechnung). Beim Typ Short bzw. Put wird wirtschaftlich gesehen die Eingehung von Leerverkaufspositionen im Basiswert oder in Finanzinstrumenten, die sich auf den Basiswert beziehen, simuliert. Der Basispreis entspricht dabei näherungsweise der Summe aus dem vom Anleger für den Erwerb eines Wertpapiers aufzubringenden Kapitalbetrag und dem bei einem theoretischen Leerverkauf 1 Im Falle von Wechselkursen als Basiswert ist mit Währung des Basiswertes die Strikewährung gemeint. 6

einzunehmenden Kapital, welcher dem Wert des Basiswertes entspräche (ohne Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses und einer etwaigen Umrechnung). Für die Darstellung der beschriebenen Kapitalflüsse entstehen Finanzierungskosten. Wirtschaftlich betrachtet trägt diese der Anleger, indem der Basispreis an jedem Handelstag (jeweils ein Anpassungstag) um einen Betrag angepasst wird, der die entsprechenden Finanzierungskosten mitberücksichtigt (der jeweils Aktuelle Basispreis). Die Finanzierungskosten werden grundsätzlich auf Basis des aktuellen Referenzzinssatzes, 2 des Aktuellen Finanzierungsspreads und der Währung des Basiswertes berechnet. Der Aktuelle Finanzierungsspread wird von der in diesen endgültigen Angebotsbedingungen bestimmten Zahl- und Berechnungsstelle während der Laufzeit an Anpassungstagen regelmäßig gemäß den Wertpapierbedingungen neu festgelegt. Es handelt sich dabei um einen Wert zwischen Null und dem vom Emittenten bei Emission für die gesamte Laufzeit festgelegten Maximalen Finanzierungsspread. Beim Typ Long bzw. Call wird dabei der Referenzzinssatz zum Aktuellen Finanzierungsspread hinzuaddiert, wohingegen beim Typ Short bzw. Put der Aktuelle Finanzierungsspread vom Referenzzinssatz abgezogen wird. Das Ergebnis wird zum jeweiligen Aktuellen Basispreis hinzuaddiert (unter Berücksichtigung der Kalendertage zwischen den Anpassungstagen und etwaiger auf den Basiswert entfallender Ausschüttungen). Infolgedessen kommt es allein aufgrund des Zeitablaufs bei Wertpapieren des Typs Long bzw. Call in der Regel zu einer kontinuierlichen Erhöhung des Aktuellen Basispreises, was sich negativ auf den Wert der Wertpapiere des Typs Long bzw. Call auswirkt. Bei Wertpapieren des Typs Short bzw. Put kommt es durch die Anpassung des Aktuellen Basispreises allein aufgrund des Zeitablaufs zu einer Verminderung des Wertes der Wertpapiere des Typs Short bzw. Put, wenn der Aktuelle Finanzierungsspread den Referenzzinssatz übersteigt. Soweit sich die handelstägliche Anpassung des Aktuellen Basispreises aufgrund der Finanzierungskosten negativ auf den Wert des jeweiligen Mini-Futures bzw. Open End Turbo- Optionsscheines auswirkt, besteht für den Anleger sogar dann ein Totalverlustrisiko des eingesetzten Kapitals, wenn der Kurs des Basiswertes unverändert bleibt. Solange kein Stop-Loss bzw. Knock-Out Ereignis (wie nachfolgend erläutert) eintritt, bilden die Wertpapiere grundsätzlich den Wert des Basiswertes entsprechend dem Bezugsverhältnis ab (ohne Berücksichtigung der handelstäglichen Anpassung des Aktuellen Basispreises). Alle positiven und negativen Einflussfaktoren, die zu Veränderungen des Kurses des Basiswertes führen, wirken sich daher auch auf den Kurs der Wertpapiere aus: Sinkt beim Typ Long bzw. Call der Kurs des Basiswertes, wird der Wert der Wertpapiere grundsätzlich (unter Nichtberücksichtigung sonstiger Ausstattungsmerkmale und anderer für die Wertbildung der Wertpapiere maßgeblicher Faktoren) ebenfalls sinken. Steigt beim Typ Short bzw. Put der Kurs des Basiswertes, wird der Wert der Wertpapiere grundsätzlich (unter Nichtberücksichtigung sonstiger Ausstattungsmerkmale und anderer für die Wertbildung der Wertpapiere maßgeblicher Faktoren) sinken. 1.2 Hebeleffekt, Stop-Loss bzw. Knock-Out Ereignis, Totalverlustrisiko, Währungsrisiko und weitere Faktoren Der Hebeleffekt (sog. Leverage-Effekt) Eines der wesentlichen Merkmale der unter dem Basisprospekt vom 6. Mai 2010 begebenen Wertpapiere ist der Hebeleffekt. Der Hebeleffekt wird nicht, wie es beispielsweise bei Standard- Optionsscheinen mit einer begrenzten Laufzeit der Fall ist, von Volatilitätsänderungen beeinflusst. 2 Bei Wertpapieren auf Wechselkurse sind zwei Referenzzinssätze zu beachten. Referenzzinssatz ist in der Regel der LIBOR- bzw. EURIBOR-Zinssatz. LIBOR (London Interbank Offered Rate) ist der täglich in London festgelegte wichtigste Referenzzinssatz verschiedener Währungen im Interbankengeschäft. EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) ist der Zinssatz für Termingelder in Euro im Interbankengeschäft. Als Referenzzinssätze sind LIBOR- bzw. EURIBOR-Zinsen Grundlage für eine bedeutende Anzahl von Finanzmarktgeschäften. 7

Der Preis von Optionsscheinen mit einer begrenzten Laufzeit setzt sich, anders als es bei den unter dem Basisprospekt vom 6. Mai 2010 begebenen Wertpapieren der Fall ist, unter anderem aus den Komponenten "innerer Wert" sowie "Zeitwert" zusammen. Der Zeitwert hängt dabei entscheidend von der Restlaufzeit des Optionsscheins und der Volatilität des zu Grunde liegenden Basiswertes ab. Die unter dem Basisprospekt vom 6. Mai 2010 begebenen Wertpapiere haben demgegenüber eine grundsätzlich unbegrenzte Laufzeit und weisen daher keinen Zeitwert auf. Im Gegensatz zu Optionsscheinen mit einer begrenzten Laufzeit entspricht der Wert der unter dem Basisprospekt vom 6. Mai 2010 begebenen Wertpapiere während ihrer Laufzeit somit näherungsweise ihrem inneren Wert. Der Hebel (sog. Leverage) ist die Folge davon, dass für eine Anlage in die unter dem Basisprospekt vom 6. Mai 2010 begebenen Wertpapiere im Vergleich zu einer Direktanlage in den Basiswert nur ein geringerer Kapitalbetrag aufgewendet werden muss. Der Hebel entspricht dem Verhältnis des Kurses des Basiswertes zum Kurs des Wertpapiers (unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses und einer etwaigen Umrechnung). Er drückt aus, um wie viel Prozent der Wert des Wertpapiers steigt bzw. fällt, wenn der Kurs des Basiswertes um einen gewissen Prozentsatz steigt bzw. fällt. Vor diesem Hintergrund sollten Anleger insbesondere beachten, dass Kursveränderungen des den Wertpapieren zu Grunde liegenden Basiswertes aufgrund des Hebeleffekts den Wert der Wertpapiere überproportional bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals beeinflussen können. Der Hebeleffekt wirkt in beide Richtungen also nicht nur zum Vorteil des Inhabers der Wertpapiere bei günstigen, sondern auch zum Nachteil des Inhabers der Wertpapiere bei ungünstigen Entwicklungen des Kurses des zu Grunde liegenden Basiswertes. Beim Kauf der Wertpapiere ist deshalb zu berücksichtigen, dass je größer der Hebeleffekt eines Wertpapiers ist, desto größer auch das mit ihm verbundene Verlustrisiko ausfällt. Dies bedeutet, dass der Anleger auch überproportional an den Verlusten des Basiswertes teilnimmt und prozentual wesentlich mehr verlieren kann, als mit einer direkten Anlage in den Basiswert. Die Höhe des Hebels ist insbesondere vom Kurs des Basiswertes abhängig und ändert sich kontinuierlich aufgrund der Wertveränderungen des Basiswertes. Sinkt beim Typ Long bzw. Call der Kurs des Basiswertes, so erhöht sich der Hebel grundsätzlich. Steigt beim Typ Long bzw. Call der Kurs des Basiswertes, so sinkt der Hebel grundsätzlich. Steigt beim Typ Short bzw. Put der Kurs des Basiswertes, so erhöht sich der Hebel grundsätzlich. Sinkt beim Typ Short bzw. Put der Kurs des Basiswertes, so sinkt der Hebel grundsätzlich. Je näher sich der Aktuelle Basispreis am aktuellen Kurs des Basiswertes befindet, desto größer ist der Hebel und somit das Verlustpotential. Je volatiler der Basiswert ist, desto größer sind die Kursschwankungen der Wertpapiere. Der Anleger muss sich daher bei seiner Kaufentscheidung eine fundierte Meinung über die mögliche Entwicklung des Basiswertes bilden und ihm muss stets bewusst sein, dass die bisherige Entwicklung eines Basiswertes nicht auf dessen zukünftige Wertentwicklung schließen lässt. Der Hebel bei Wertpapieren wird mit folgender Formel ermittelt: Hebel = Kurs des Kurs des Basiswertes Wertpapiers * Bezugsverhältnis Notiert der Basiswert in einer anderen Währung als die Handelswährung der Wertpapiere, so ist zusätzlich noch der Kurs des Basiswertes von der Währung des Basiswertes in die Handelswährung der Wertpapiere umzurechnen. Beispiel: Beträgt der Kurs eines Wertpapiers etwa EUR 1 bei einem Bezugsverhältnis von 10:1 und einem Kurs des zu Grunde liegenden Basiswertes von EUR 100, so errechnet sich der Hebel wie folgt: Hebel = EUR 100 / (EUR 1 * 10) = 10. Die Wirkungsweise des Hebels und die sich daraus ergebenen Risiken der Wertpapiere sollen anhand der folgenden Beispiels-Szenarien veranschaulicht werden: 8

a) Beispiel-Szenarien für Wertpapiere des Typs Long bzw. Call: Wie erwähnt, setzt der Anleger mit dem Typ Long bzw. Call auf steigende Kurse des zugrunde liegenden Basiswertes. Hat das Wertpapier des Typs Long bzw. Call nun etwa einen Hebel von 5 und fällt der Wert des dem Typ Long bzw. Call zugrunde liegenden Basiswertes um 1%, so fällt auch der Wert des Typ bzw. Call im Vergleich zu der Veränderung des Basiswertes um das 5-fache, d.h. der Wert des Wertpapiers des Typ Long bzw. Call ändert sich um: 5 x (-1%) = -5%. Als konkretes Beispiel soll ein fiktiver Kurs des einem Wertpapier des Typs Long bzw. Call zugrunde liegenden Basiswertes von EUR 1.000 dienen. Das Wertpapier des Typs Long bzw. Call soll ein Bezugsverhältnis von 10:1 und einen Hebel von 25 haben. Um diesen Hebel zu gewährleisten, würde der Anleger ein Fünfundzwanzigstel (1/25) des Wertes des Basiswertes und der Emittent die restlichen vierundzwanzig Fünfundzwanzigstel (24/25) aufwenden müssen. Entsprechend läge der Basispreis bei 24/25tel des Kurses des Basiswertes, d.h. bei EUR 1.000 x 24 / 25 = EUR 960. Der Wert des Wertpapiers des Typs Long bzw. Call würde dann unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisse (EUR 1.000 - EUR 960) / 10 = EUR 4 betragen. Fiele nun der Kurs des Basiswertes bei ansonsten unveränderten Annahmen um 1%, würde also der Kurs des Basiswertes um EUR 10 auf EUR 990 sinken, würde der Wert des Wertpapiers des Typs Long bzw. Call auf (EUR 990 EUR 960) / 10 = EUR 3 und damit um 25% fallen. Im Vergleich zum Basiswert würde man damit um das 25-fache an der prozentualen Wertveränderung des Basiswertes teilhaben bzw. einen entsprechenden Verlust beim Wertpapier des Typs Long bzw. Call verzeichnen. Grund dafür ist, dass der Kurs des jeweiligen Wertpapiers des Typs Long bzw. Call zwar den Basiswert entsprechend dem Bezugsverhältnis abbildet (ohne Berücksichtigung der handelstäglichen Anpassung des Aktuellen Basispreises), der Wert des Wertpapiers des Typs Long bzw. Call aber in diesem Fall nur ein Fünfundzwanzigstel (1/25) des Wertes des Basiswertes entspricht. Der Anleger partizipiert hier also auch in für ihn negativer Richtung überproportional, wenn der Kurs des Basiswertes fällt. Betrachtet man die relative Wertveränderung eines Wertpapiers des Typs Long bzw. Call im Vergleich zum Basiswert, so zeigt sich der Hebeleffekt des Wertpapiers des Typs Long bzw. Call, indem er die Kursveränderungen des Basiswertes sowohl nach oben als auch nach unten überzeichnet. b) Beispiel-Szenarien für Wertpapiere des Typs Short bzw. Put: Mit dem Typ Short bzw. Put setzt der Anleger wie erwähnt auf fallende Kurse des zugrunde liegenden Basiswertes. Steigt etwa bei einem Hebel des Typs Short bzw. Put von 10 der Wert des dem Typ Short bzw. Put zugrunde liegenden Basiswertes um 1%, so fällt der Wert des Wertpapiers des Typs Short bzw. Put im Vergleich zu der Veränderung des Basiswertes um das 10-fache, d.h. der Wert des Wertpapiers des Typs Short bzw. Put ändert sich um 10 x (-1%) = -10%. Als konkretes Beispiel soll ein fiktiver Kurs des einem Wertpapier des Typs Short bzw. Put zugrunde liegenden Basiswertes von EUR 1.000 dienen. Das Wertpapier des Typs Short bzw. Put soll ein Bezugsverhältnis von 10:1 und einen Hebel von 25 haben. Um diesen Hebel zu gewährleisten, würde der Anleger ein Fünfundzwanzigstel (1/25) des Wertes des Basiswertes aufwenden müssen. Da der Aktuelle Basispreis wie auf Seite 27 f. erläutert bei Wertpapieren des Typs Short bzw. Put der Summe aus dem vom Anleger für den Erwerb eines Wertpapiers des Typs Short bzw. Put aufzubringenden Kapitalbetrag und dem Wert des Basiswertes entspricht, läge der Basispreis entsprechend 1/25tel über dem Kurs des Basiswertes, d.h. bei EUR 1.000 + 1 / 25 x EUR 1.000 = EUR 1.040. Der Wert des Wertpapiers des Typs Short bzw. Put würde dann unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses (EUR 1.040 - EUR 1.000) / 10 = EUR 4 betragen. Stiege nun der Kurs des Basiswertes bei ansonsten unveränderten Annahmen um 1% an, würde also der Kurs des Basiswertes um EUR 10 auf EUR 1.010 ansteigen, so würde der Wert des Wertpapiers des Typs Short bzw. Put auf (EUR 1.040 EUR 1.010) / 10 = EUR 3 und damit um 25% fallen. Im Ver- 9

gleich zum Basiswert würde man damit um das 25-fache an der prozentualen Wertveränderung des Basiswertes teilhaben bzw. einen entsprechenden Verlust beim Wertpapier des Typs Short bzw. Put verzeichnen. Betrachtet man die relative Wertveränderung eines Wertpapiers des Typs Short bzw. Put im Vergleich zum Basiswert, so zeigt sich der Hebeleffekt des Wertpapiers des Typs Short bzw. Put, indem er die Kursveränderungen des Basiswertes in entgegen gesetzter Richtung sowohl nach oben als auch nach unten überzeichnet. Stop-Loss Ereignis und Risiko des Totalverlusts bei Mini-Futures Die unter dem Basisprospekt vom 6. Mai 2010 begebenen Mini-Futures sind mit einer Stop-Loss Barriere ausgestattet. Diese liegt bei Long Mini-Futures einen bestimmten Prozentsatz über bzw. bei Short Mini-Futures einen bestimmten Prozentsatz unter dem jeweils Aktuellen Basispreis. Der prozentuale Abstand zwischen dem jeweils Aktuellen Basispreis und der Stop-Loss Barriere wird als Aktueller Stop-Loss Puffer bezeichnet. Dieser wird während der Laufzeit regelmäßig an bestimmten Anpassungstagen neu festgesetzt (an den Stop-Loss Barriere Anpassungstagen) und bewegt sich jeweils im Bereich von Null und dem vom Emittenten für die gesamte Laufzeit bestimmten Maximalen Stop-Loss Puffer. An den Stop-Loss Barriere Anpassungstagen wird die jeweils Aktuelle Stop-Loss Barriere entsprechend erhöht (bei Long Mini-Futures) bzw. vermindert (bei Short Mini-Futures). Stop-Loss Barriere Anpassungstag ist dabei grundsätzlich der erste Handelstag jedes Monats. Nach dem Ermessen der Berechnungsstelle ist bei Bedarf aber auch eine Anpassung der Stop-Loss Barriere an jedem Handelstag der Mini-Futures möglich. Wenn der Kurs des Basiswertes der Mini-Futures innerhalb der in den endgültigen Angebotsbedingungen bestimmten Beobachtungsperiode die Aktuelle Stop-Loss Barriere berührt oder unterschreitet (bei Long Mini-Futures) bzw. berührt oder überschreitet (bei Short Mini-Futures), werden die Mini-Futures automatisch ausgeübt und verfallen (das Stop-Loss Ereignis). Der Eintritt eines Stop-Loss Ereignisses und die sich daraus ergebenen Risiken der Wertpapiere sollen anhand folgender Beispiels-Szenarien veranschaulicht werden: Beispiele für den Eintritt eines Stop-Loss Ereignisses bei Mini-Futures: Zur Illustration eines Stop-Loss Ereignisses bei einem Long Mini-Future soll ein fiktiver Kurs eines Basiswertes von EUR 100 bei einem Aktuellen Basispreis von EUR 80 und einer Aktuellen Stop-Loss Barriere von EUR 85 angenommen werden. Fiele nun der Kurs des Basiswertes vor dem nächsten Stop-Loss Barriere Anpassungstag auf EUR 85, würde er die Aktuelle Stop-Loss Barriere berühren, womit ein Stop-Loss Ereignis eingetreten wäre. Auch bei einem unmittelbaren Unterschreiten der Aktuellen Stop-Loss Barriere durch den Kurs des Basiswertes, etwa wenn der nächste für die Berührung der Stop-Loss Barriere maßgebliche Kurs des Basiswertes direkt bei EUR 84,50 notieren würde, läge ein Stop-Loss Ereignis vor. Bei einem Short Mini-Future soll zwecks Veranschaulichung ein fiktiver Kurs eines Basiswertes von EUR 100 bei einem Aktuellen Basispreises von EUR 120 und einer Aktuellen Stop-Loss Barriere von EUR 115 angenommen werden. Stiege nun der Kurs des Basiswertes vor dem nächsten Stop-Loss Barriere Anpassungstag auf EUR 115, würde er dadurch die Aktuelle Stop-Loss Barriere berühren, womit ein Stop-Loss Ereignis eingetreten wäre. Auch im Falle eines unmittelbaren Überschreitens der Aktuellen Stop-Loss Barriere durch den Kurs des Basiswertes, etwa wenn der nächste für die Berührung der Stop-Loss Barriere maßgebliche Kurs des Basiswertes direkt bei EUR 115,50 notieren würde, läge ein Stop-Loss Ereignis vor. Mit dem Eintritt eines Stop-Loss Ereignisses endet die Laufzeit der Mini-Futures automatisch. Der Bewertungskurs entspricht in diesem Fall dem Stop-Loss Referenzpreis. Der Stop-Loss Referenzpreis ist ein Betrag, der von dem Emittenten bzw. der Berechnungsstelle nach billigem Ermessen ( 315, 317 BGB) und ggf. unter Berücksichtigung von Notierungen des Basiswertes an der jeweiligen Referenzstelle 3 und ggf. unter Berücksichtigung der Liquidität des 3 Im Fall von Mini-Futures mit einem Wechselkurs als Basiswert werden bei der Bestimmung des Stop-Loss Referenzpreises die Geld- und Briefkurse im Reuters Monitor Service System berücksichtigt. 10

Basiswertes als Kurs bzw. Preis des Basiswertes innerhalb einer Periode von einer Stunde während der Handelszeiten bzw. Beobachtungsstunden des Basiswertes nach Eintritt des Stop- Loss Ereignisses festgelegt wird. Falls ein Stop-Loss Ereignis weniger als eine Stunde vor dem Ende einer Handelszeit bzw. der Beobachtungsstunden des Basiswertes eintreten sollte, so wird die Periode auf den nächsten Handelstag ausgedehnt. Im Fall eines Stop-Loss Ereignisses ergibt sich der Auszahlungsbetrag bei Long Mini-Futures aus der Differenz zwischen dem Stop-Loss Referenzpreis und dem Aktuellen Basispreis und bei Short Mini-Futures aus der Differenz zwischen dem Aktuellen Basispreis und dem Stop-Loss Referenzpreis (jeweils unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses und einer ggf. vorzunehmenden Umrechnung). Der Anleger sollte sich bewusst sein, dass der Stop-Loss Referenzpreis in der Regel unter der Stop- Loss Barriere liegen wird. Daher wird der Auszahlungsbetrag nach dem Eintritt eines Stop-Loss Ereignisses in der Regel geringer sein als die Differenz, um die die Stop-Loss Barriere den Aktuellen Basispreis überschreitet (bei Long Mini-Futures) bzw. unterschreitet (bei Short Mini- Futures) unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses. Durch die regelmäßige Anpassung der Stop-Loss Barriere bei gleich bleibendem Kurs des Basiswertes erhöht sich bei Long Mini-Futures die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Stop- Loss Ereignisses. Das Gleiche gilt bei Short Mini-Futures für den Fall, dass der Referenzzinssatz unter den Aktuellen Finanzierungsspread fällt. Je länger die Mini-Futures in diesen Fällen gehalten werden, desto höher ist das Risiko, Verluste unabhängig von der Basiswertentwicklung zu erleiden. Ferner ist es möglich, dass der Stop-Loss Referenzpreis dem Aktuellen Basispreis entspricht oder diesen unterschreitet (bei Long Mini-Futures) bzw. diesen überschreitet (bei Short Mini-Futures). Dieses Risiko besteht insbesondere dann, wenn der Kurs des Basiswertes nach Eintritt des Stop-Loss Ereignisses stark fällt (bei Long Mini-Futures) bzw. stark steigt (bei Short Mini-Futures). Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Auszahlungsbetrag nach dem Eintritt eines Stop-Loss Ereignisses unter besonders ungünstigen Bedingungen Null betragen kann, so dass ein Totalverlust für den Anleger eintreten kann. Der Verlust liegt sodann in dem für die Mini- Futures gezahlten Preis und in den angefallenen Kosten, etwa den Depotgebühren oder Makler- bzw. Börsencourtagen. Dieses Risiko eines Totalverlustes besteht unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Emittenten. Knock-Out Ereignis und Risiko des Totalverlusts bei Open-End Turbo-Optionsscheinen Die unter dem Basisprospekt vom 6. Mai 2010 begebenen Open-End Turbo-Optionsscheine sind mit einer Knock-Out Barriere ausgestattet. Diese entspricht dem Aktuellen Basispreis, wird also wie dieser und nach denselben Kriterien und Regeln handelstäglich angepasst. Wenn der Kurs des Basiswertes der Open-End Turbo-Optionsscheine innerhalb der in den endgültigen Angebotsbedingungen bestimmten Beobachtungsperiode die Aktuelle Knock-Out Barriere berührt oder unterschreitet (beim Typ Call) bzw. berührt oder überschreitet (beim Typ Put), werden die Open-End Turbo-Optionsscheine automatisch ausgeübt und verfallen (das Knock-Out Ereignis) unmittelbar wertlos, so dass der Auszahlungsbetrag dann Null beträgt. Dies entspricht einem Totalverlust des für die Open-End Turbo-Optionsscheine aufgewendeten Kapitals. Der Verlust liegt sodann in dem für die Open-End Turbo-Optionsscheine gezahlten Preis und in den angefallenen Kosten, etwa den Depotgebühren oder Makler- bzw. Börsencourtagen. Dieses Risiko eines Totalverlustes besteht unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Emittenten. Mit dem Eintritt eines Knock-Out Ereignisses endet die Laufzeit der Open-End Turbo-Optionsscheine automatisch. Durch die regelmäßige Anpassung der Aktuellen Knock-Out Barriere (welche dem Aktuellen Basispreis entspricht) erhöht sich bei gleich bleibendem Kurs des Basiswertes beim Typ Call die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Knock-Out Ereignisses. Das Gleiche gilt beim Typ Put für den Fall, dass der Referenzzinssatz unter den Aktuellen Finanzierungsspread fällt. Je länger die Open-End Turbo- 11

Optionsscheine in diesen Fällen gehalten werden, desto höher ist das Risiko, Verluste unabhängig von der Basiswertentwicklung zu erleiden. Ertragsmöglichkeiten, Ausübung bzw. Kündigung sowie Veräußerung der Wertpapiere Die unter dem Basisprospekt vom 6. Mai 2010 begebenen Wertpapiere erbringen keine laufenden Erträge (wie beispielsweise Zinsen oder Dividenden), mit denen Wertverluste der Wertpapiere ganz oder teilweise kompensiert werden könnten. Die einzige Ertragsmöglichkeit besteht in einer Steigerung des Kurswertes der Wertpapiere. Dem Anleger muss stets bewusst sein, dass sich der Markt anders entwickeln kann, als es von ihm erwartet wird. Der mögliche Ertrag bzw. Verlust des Anlegers hängt dabei immer vom gezahlten Kaufpreis für die Wertpapiere ab und errechnet sich aus der Differenz zwischen Kaufpreis und Auszahlungsbetrag. Der Anleger hat nach Maßgabe der Bedingungen der Wertpapiere das Recht, ab dem Ersten Ausübungstag die Wertpapiere an diesem und jedem folgenden Handelstag auszuüben, sofern die Stop- Loss bzw. Knock-Out Barriere bis zum Ausübungstag nicht erreicht wird. Der Emittent hat nach Maßgabe der Wertpapierbedingungen der Wertpapiere das Recht, nicht ausgeübte Wertpapiere an jedem Handelstag zu kündigen und zum Auszahlungsbetrag auszuzahlen, sofern die Stop-Loss bzw. Knock- Out Barriere bis zum Ausübungstag nicht erreicht wird. Die Wertpapiere können ferner grundsätzlich während der Laufzeit börslich oder außerbörslich geoder verkauft werden. Die Differenz zwischen dem Aktuellen Basispreis und dem maßgeblichen Kurs des Basiswertes bestimmt dabei den Preis eines Wertpapiers maßgeblich. Bei einer Veräußerung bestimmt sich der Verlust durch die Differenz zwischen dem Kauf- und Verkaufspreis der Wertpapiere (jeweils unter Berücksichtigung der Transaktionskosten und ggf. anfallenden Steuern). Währungsrisiko, weitere Faktoren Wenn der durch die Wertpapiere verbriefte Anspruch mit Bezug auf eine von der Auszahlungswährung (EUR bzw. eine andere Währung) abweichende Währung berechnet wird oder sich der Wert eines Basiswertes gemäß einer anderen Währung als der Auszahlungswährung bestimmt, sollten potenzielle Erwerber der Wertpapiere berücksichtigen, dass mit der Anlage in die Wertpapiere Risiken aufgrund von schwankenden Wechselkursen verbunden sein können und dass das Verlustrisiko nicht allein von der Entwicklung des Werts der Basiswerte, sondern auch von ungünstigen Wertentwicklungen der anderen Währung abhängt. Solche ungünstigen Entwicklungen können das Verlustrisiko der Erwerber der Wertpapiere dadurch erhöhen, dass sich der Wert der Wertpapiere oder die Höhe des möglichen Auszahlungsbetrages entsprechend vermindert. Zu den weiteren Faktoren können unter anderem die Risiken aus Aktien-, Renten- und Devisenmärkten, den Zinssätzen am Geldmarkt, Marktvolatilitäten, Markterwartungen, den wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen sowie aus den Wechselkursen (Währungsrisiko) gehören. Eine Wertminderung der Wertpapiere kann daher selbst dann eintreten (wie beispielsweise im Fall der Realisierung eines Währungsrisikos), wenn der maßgebliche Kurs des zu Grunde liegenden Basiswertes konstant bleibt (unter Nichtberücksichtigung der täglichen Anpassung des Basispreises). Selbst wenn der maßgebliche Kurs des Basiswertes sich in eine für den Anleger günstige Richtung bewegt, kann aufgrund der anderen wertbildenden Faktoren der Wert der Wertpapiere sinken. Die Einflussfaktoren können jeweils allein oder im Zusammenwirken mit anderen Faktoren in unterschiedlichem und nicht im Vorhinein bestimmbaren Maße Auswirkungen auf die Wertentwicklung der Wertpapiere bis hin zum Totalverlust haben. 1.3 Finanzierung der Wertpapiere mit Kredit Wird der Erwerb der Wertpapiere mit Kredit finanziert, muss beim Nichteintritt der Erwartungen nicht nur der Verlust des für die Mini-Futures bzw. Open End Turbo-Optionsscheinen gezahlten Preises hingenommen werden, sondern es muss auch der Kredit verzinst und zurückgezahlt werden. Dadurch erhöht sich das Verlustrisiko erheblich. Vor dem Kauf von Wertpapieren auf Kredit muss der Anleger deshalb prüfen, ob er ggf. zur Verzinsung und kurzfristigen Tilgung des Kredits auch dann in der Lage ist, wenn Verluste oder gar ein Totalverlust eintreten. 12

Da die Mini-Futures bzw. Open End Turbo-Optionsscheine keine laufenden Erträge (wie bspw. Zinsen oder Dividenden) erbringen, darf der Anleger nicht damit rechnen, während der Laufzeit der Wertpapiere etwa fällig werdende Kreditzinsen mit solch laufenden Erträgen bedienen zu können. 1.4 Risikoausschließende oder -begrenzende Geschäfte Der Anleger kann insbesondere angesichts der täglichen Anpassung des Aktuellen Basispreises bzw. der Gefahr des Eintritts eines Stop-Loss bzw. Knock-Out Ereignisses nicht darauf vertrauen, dass sich der Kurs der Basiswerte in eine für den Anleger günstige Richtung entwickelt bzw. im Falle von Kursverlusten der Wert der Wertpapiere je wieder erholen wird. Der Anleger muss sich stets bewusst sein, dass auch nur ein einmaliges Berühren oder Unterschreiten (bei Long Mini- Futures bzw. Call Turbo-Optionsscheinen) bzw. Überschreiten (bei Short Mini-Futures bzw. Put Turbo-Optionsscheinen) der Stop-Loss bzw. Knock-Out Barriere durch den Basiswert zu einem unmittelbaren Verfall der Wertpapiere führt. Die Open-End Turbo-Optionsscheine verfallen in diesem Fall unmittelbar wertlos und der Auszahlungsbetrag beträgt dann Null. Auch bei Mini-Futures kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Auszahlungsbetrag in einem solchen Fall unter besonders ungünstigen Bedingungen Null betragen kann, so dass ein Totalverlust für den Anleger eintreten kann. Weiterhin sollten die Anleger beachten, dass es auch außerhalb der lokalen Handelszeiten zum Erreichen und Überschreiten bzw. Unterschreiten der Stop-Loss bzw. Knock- Out Barriere kommen kann. Käufer von Mini-Futures bzw. Open End Turbo-Optionsscheinen sollten ferner nicht darauf vertrauen, dass sie während der Laufzeit der Mini-Futures bzw. Open End Turbo-Optionsscheine andere Wertpapiere erwerben bzw. Rechtsgeschäfte abschließen können, durch die die Risiken aus dem Erwerb der Mini-Futures bzw. Open End Turbo-Optionsscheine ausgeschlossen oder begrenzt werden könnten. Inwieweit dies im Einzelfall möglich ist, hängt von den herrschenden Marktverhältnissen und den jeweiligen Bedingungen ab. Derartige Geschäfte können daher womöglich überhaupt nicht oder nur zu einem ungünstigen (d.h. verlustbringenden) Preis getätigt werden. 1.5 Handel in den Wertpapieren Anleger sollten beachten, dass bei den Wertpapieren im Zusammenhang mit dem Eintritt eines Stop-Loss bzw. Knock-Out Ereignisses und bei Mini-Futures während der Phase der Feststellung des Stop-Loss Referenzpreises im Sekundärmarkt keine fortlaufenden An- und Verkaufspreise mehr für die Wertpapiere gestellt werden. Ferner werden außerhalb der Handelszeiten bzw. Beobachtungsstunden des Basiswertes keine fortlaufenden An- und Verkaufspreise für die Mini-Futures bzw. Open End Turbo-Optionsscheine im Sekundärmarkt gestellt, sofern aufgrund anderweitiger Kursindikatoren als dem maßgeblichen Kurs des Basiswertes der Eintritt eines Stop-Loss bzw. Knock-Out Ereignisses erwartet wird. Beachtet werden sollte in diesem Kontext, dass gegenüber den Inhabern der Mini-Futures bzw. Open End Turbo-Optionsscheine keine Rechtspflicht zur Stellung von An- und Verkaufspreisen übernommen wird. Es sollte deshalb nicht darauf vertraut werden, die Mini-Futures bzw. Open End Turbo-Optionsscheine unter den oben genannten und / oder weiteren in dem Basisprospekt vom 6. Mai 2010 und diesen endgültigen Angebotsbedingungen nicht ausdrücklich erwähnten Bedingungen jederzeit kaufen oder verkaufen zu können. Die Inhaber der Wertpapiere können diese während der Laufzeit grundsätzlich börslich oder außerbörslich veräußern. Die Börsennotierung ist im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse (Scoach) und der Baden- Württembergischen Wertpapierbörse (EUWAX) beabsichtigt. Es kann auch nach erfolgter Börsennotierung nicht gewährleistet werden, dass diese dauerhaft aufrechterhalten wird. Sollten die Wertpapiere nicht dauerhaft an den betreffenden Börsen gehandelt werden, sind der Erwerb und der Verkauf der entsprechenden Wertpapiere unter Umständen erheblich erschwert. Die Bank Vontobel AG oder eine von dem Emittenten beauftragte Stelle wird sich gegenüber den beteiligten Börsen (insbesondere bezüglich des Handels der Mini-Futures bzw. Open End Turbo- Optionsscheine an den Segmenten Scoach (Frankfurter Wertpapierbörse) und EUWAX (Baden- Württembergische Wertpapierbörse)) im Rahmen der dort jeweils geltenden Regelwerke zur Stellung von An- und Verkaufskursen für bestimmte Auftrags- oder Wertpapiervolumina verpflichten (sog. 13

Market Making). Eine derartige Verpflichtung gilt lediglich gegenüber den beteiligten Börsen. Dritte Personen, wie die Inhaber der Mini-Futures bzw. Open End Turbo-Optionsscheine, können daraus keine Verpflichtung ableiten. Käufer von Mini-Futures bzw. Open End Turbo-Optionsscheine sollten daher nicht darauf vertrauen, dass sie die Wertpapiere zu einer bestimmten Zeit oder zu einem bestimmten Kurs veräußern können. Weiterhin gilt die Verpflichtung gegenüber den Börsen nicht in Ausnahmesituationen wie technischen Betriebsstörungen, besonderen Marktsituationen oder dem vorübergehenden Ausverkauf der Emission. Durch die Börsennotierung der Wertpapiere erhöht sich nicht zwingend die Liquidität in den Wertpapieren. Eine Preisfindung an den Börsen findet in der Regel nur innerhalb der Spannen der An- und Verkaufskurse, sofern vorhanden, statt und die jeweilige Börsenorder wird in der Regel direkt oder indirekt gegen den jeweiligen Market Maker ausgeführt. Die Inhaber der Wertpapiere sollten weder bei börslichem noch bei außerbörslichem Handel nicht davon ausgehen, dass außer der Bank Vontobel AG andere Marktteilnehmer An- und Verkaufskurse für die Mini-Futures bzw. Open End Turbo-Optionsscheine stellen werden. Im Gegensatz zu Aktien muss bei Mini-Futures bzw. Open End Turbo-Optionsscheinen aufgrund der speziellen Struktur mit größeren Spannen zwischen An- und Verkaufskurs gerechnet werden. Verzögerungen bei der Kursfeststellung können sich beispielsweise bei Marktstörungen und Systemproblemen ergeben. Unter Systemproblemen versteht man z.b. Telefonstörungen, technische Störungen der Handelssysteme oder Stromausfall. Marktstörungen kommen unter besonderen Marktsituationen vor (z.b. außerordentliche Marktbewegung des Basiswertes, besondere Situationen am Heimatmarkt oder besondere Vorkommnisse bei der Preisfeststellung in dem als Basiswert berücksichtigten Wertpapier) oder aufgrund gravierender Störungen der wirtschaftlichen und politischen Lage (z.b. Terroranschläge, Crash-Situationen, d.h. ein sehr starker Verfall von Börsenkursen innerhalb kurzer Zeit). Weiterhin ist zu beachten, dass die vom Market Maker für die Wertpapiere gestellten An- und Verkaufspreise zwar in der Regel auf der Grundlage von branchenüblichen Preismodellen, die von dem Market Maker und anderen Händlern verwendet werden und die den Wert der Wertpapiere unter Berücksichtigung verschiedener preisbeeinflussender Faktoren bestimmen, berechnet werden, aber einem derart berechneten Wert der Wertpapiere nicht notwendigerweise entsprechen, sondern üblicherweise von diesem abweichen. Die in diesen endgültigen Angebotsbedingungen bzw. dem Basisprospekt vom 6. Mai 2010 angegebene Angebotsgröße entspricht dem Maximalbetrag der angebotenen Wertpapiere, lässt aber keinen Rückschluss auf das Volumen der jeweils effektiv emittierten und bei der Clearstream Banking AG, Neue Börsenstraße 1, D-60487 Frankfurt am Main, hinterlegten Wertpapiere zu. Dieses Volumen richtet sich nach den Marktverhältnissen und kann sich während der Laufzeit der Wertpapiere verändern. Es ist zu beachten, dass auf Grundlage der angegebenen Angebotsgröße keine Rückschlüsse auf die Liquidität der Wertpapiere im Sekundärmarkt möglich sind. Die Gesellschaften der Vontobel-Gruppe (hierzu zählen alle konsolidierten Tochtergesellschaften der Vontobel Holding AG) sind ferner berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, jederzeit börslich oder außerbörslich die Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen. Es besteht keine Verpflichtung, die Inhaber der Mini-Futures bzw. Open End Turbo-Optionsscheine über derartige Käufe oder Verkäufe zu unterrichten. Derartige Käufe bzw. Verkäufe können positive oder negative Auswirkungen auf den jeweiligen Kurs der Wertpapiere haben. 1.6 Einfluss von Nebenkosten Anleger werden durch die mit dem Kauf oder Verkauf bzw. der Ausübung der Wertpapiere sowie dem Abschluss eines Gegengeschäfts verbundenen Kosten und Provisionen und die von dem Inhaber der Wertpapiere eventuell zu zahlenden Steuern belastet. Dies kann insbesondere in Verbindung mit einem niedrigen Auftragswert zu zusätzlichen Kostenbelastungen führen. Im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot und dem Verkauf der Wertpapiere können Gesellschaften der Vontobel-Gruppe direkt oder indirekt Gebühren in unterschiedlicher Höhe an Dritte (wie z.b. Anlageberater) zahlen. Solche Gebühren sind im Kaufpreis für die Wertpapiere enthalten. 14

1.7 Einfluss von Absicherungsgeschäften durch Gesellschaften der Vontobel-Gruppe Die Gesellschaften der Vontobel-Gruppe (hierzu zählen alle konsolidierten Tochtergesellschaften der Vontobel Holding AG) betreiben im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit Handel in den den Wertpapieren zu Grunde liegenden Basiswerten bzw. derivativen Produkten hierauf. Darüber hinaus sichern sich die Gesellschaften der Vontobel-Gruppe gegen die mit den Wertpapieren verbundenen finanziellen Risiken durch sog. Hedge-Geschäfte (Absicherungsgeschäfte) in den betreffenden Basiswerten, bzw. in Derivaten auf die Basiswerte, ab. Diese Aktivitäten der Gesellschaften der Vontobel-Gruppe insbesondere die auf die Wertpapiere bezogenen Hedge-Geschäfte können Einfluss auf den Kurs der Basiswerte und damit mittelbar auch auf den Wert der Wertpapiere haben. Es kann insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass die Eingehung oder Auflösung dieser Hedge-Geschäfte einen nachteiligen Einfluss auf den Wert der Wertpapiere bzw. auf die Höhe des von dem Inhaber der Wertpapiere zu beanspruchenden Auszahlungsbetrages hat. Dies gilt insbesondere für die Auflösung der Absicherungsgeschäfte während der Laufzeit der Wertpapiere. Absicherungsgeschäfte oder Handelsgeschäfte des Emittenten und von Gesellschaften der Vontobel- Gruppe im Basiswert der Wertpapiere können einen negativen Einfluss auf den Wert der Wertpapiere haben. Solche Absicherungs- oder Handelsgeschäfte im Basiswert können im Extremfall dazu führen, dass der Basiswert die Stop-Loss Barriere bzw. die Knock-Out Barriere berührt und die Mini-Futures bzw. Open End Turbo-Optionsscheine dadurch automatisch ausgeübt werden und verfallen. Die Open-End Turbo-Optionsscheine verfallen in diesem Fall unmittelbar wertlos, so dass ein Totalverlust für den Anleger eintritt. Bei Mini-Futures kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Auszahlungsbetrag nach dem Eintritt eines solchen Stop-Loss Ereignisses unter besonders ungünstigen Bedingungen Null betragen kann, so dass ein Totalverlust für den Anleger eintreten kann. Im Falle besonderer Marktsituationen, in denen Absicherungsgeschäfte nicht oder nur zu erschwerten Bedingungen möglich sind, kann es zu Ausweitungen der Spannen zwischen Kauf- und Verkaufskursen kommen. Soweit der Emittent bzw. die mit ihm verbundenen Gesellschaften der Vontobel-Gruppe zur internen Absicherung der aus der Begebung der Wertpapiere entstehenden Zahlungsverpflichtungen sog. Hedge-Geschäfte (Absicherungsgeschäfte) vornehmen, stehen dem Anleger hieraus keine Ansprüche zu. 1.8 Risiken im Zusammenhang mit der Besteuerung der Wertpapiere Die in dem Basisprospekt vom 6. Mai 2010 und diesen endgültigen Angebotsbedingungen enthaltenen Ausführungen hinsichtlich der Besteuerung der Wertpapiere geben die Ansicht des Emittenten auf Basis der zum Datum des Basisprospekts vom 6. Mai 2010 geltenden Gesetzeslage wieder. Eine andere steuerliche Behandlung durch die Finanzbehörden und Finanzgerichte kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus dürfen die in dem Basisprospekt vom 6. Mai 2010 und diesen endgültigen Angebotsbedingungen enthaltenen steuerlichen Ausführungen nicht als alleinige Grundlage für die Beurteilung einer Anlage in die Wertpapiere aus steuerlicher Sicht dienen, da die individuelle Situation eines jeden Anlegers gleichermaßen berücksichtigt werden muss. Die in dem Basisprospekt vom 6. Mai 2010 und diesen endgültigen Angebotsbedingungen enthaltenen steuerlichen Ausführungen sind daher nicht als eine Form der maßgeblichen Information oder Steuerberatung bzw. als eine Form der Zusicherung oder Garantie im Hinblick auf das Eintreffen bestimmter steuerlicher Konsequenzen zu bewerten. Folglich sollten Anleger vor der Entscheidung über einen Kauf der Wertpapiere in jedem Fall ihre persönlichen Steuerberater konsultieren. 1.9 Anpassungen, Marktstörungen, vorzeitige Kündigung und Abwicklung Gemäß den Wertpapierbedingungen kann der Emittent Anpassungen vornehmen, um relevanten Änderungen oder Ereignissen in Bezug auf den jeweiligen Basiswert Rechnung zu tragen. Bei den Wertpapieren auf Futures als Basiswert ist der Emittent bspw. auch berechtigt, im Fall der Ersetzung des Basiswertes durch einen anderen (ggf. modifizierten) Basiswert an der Referenzstelle oder bei Veränderungen der dem Basiswert zugrunde liegenden Bedingungen oder maßgeblichen Kontrakteigenschaften an der Referenzstelle, den jeweiligen Basiswert der Wertpapiere durch einen anderen zu ersetzen. Darüber hinaus kann der Emittent unter den in den maßgeblichen Wertpapierbedingungen bestimmten Voraussetzungen die Wertpapiere vorzeitig kündigen. Eine vorzeitige Kündigung der Wertpapiere kann unter Umständen zu negativen steuerlichen Auswirkungen bei dem Anleger führen oder etwa eine weitere Partizipation des Anlegers an für diesen günstigen Entwicklungen des Basis- 15

wertes verhindern. Der Anleger kann in diesem Fall möglicherweise eine Folgeinvestition nicht mehr oder nur zu ungünstigeren Bedingungen abschließen. Bei Anpassungen, Marktstörungen sowie einer vorzeitigen Kündigung handelt der Emittent nach billigem Ermessen ( 315, 317 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)). Hierbei ist er nicht an Maßnahmen und Einschätzungen Dritter gebunden. Der Emittent kann gemäß den Wertpapierbedingungen feststellen, dass eine Marktstörung eingetreten ist bzw. andauert. Eine solche Feststellung kann die Bewertung in Bezug auf den Basiswert verzögern, was den Wert der Wertpapiere beeinflussen und/oder die Zahlung des Auszahlungsbetrages verzögern kann. Bei der Abwicklung haftet der Emittent nicht für Handlungen oder Unterlassungen von Abwicklungsstellen. 1.10 Informationsrisiko Es besteht die Möglichkeit, dass der Anleger aufgrund fehlender, unvollständiger oder falscher Informationen, die innerhalb oder außerhalb der Einflusssphäre des Emittenten liegen können, Fehlentscheidungen trifft. Falsche Informationen können sich durch unzuverlässige Informationsquellen, eine falsche Interpretation richtiger Informationen oder aufgrund von Übermittlungsfehlern ergeben. Außerdem kann ein Informationsrisiko durch ein Zuviel oder Zuwenig an Informationen oder infolge nicht mehr aktueller Angaben entstehen. 1.11 Auszahlungsbetrag bzw. Kursfeststellung in einer anderen Währung Sofern der nach den Wertpapierbedingungen durch die Wertpapiere verbriefte Anspruch bzw. die Kursfeststellung in einer anderen Währung als der Auszahlungswährung berechnet wird, sind die Anleger zusätzlich einem Währungsrisiko ausgesetzt. 1.12 Besonderheiten bei einer Kündigung der Wertpapiere durch den Emittenten Anleger sollten beachten, dass im Fall einer Kündigung der Wertpapiere durch den Emittenten der letzte Börsenhandelstag zwei Bankarbeitstage vor dem Kündigungstag liegt und der außerbörsliche Handel um 12 Uhr MEZ am Kündigungstag endet. 1.13 Besonderheiten bei Wertpapieren auf Edelmetalle oder Wechselkurse Im Fall von Edelmetallen bzw. Wechselkursen als Basiswert ist zudem zu beachten, dass die Werte 24 Stunden am Tag durch die Zeitzonen in Australien, Asien, Europa und Amerika gehandelt werden, während der es zum Erreichen und Überschreiten bzw. Unterschreiten der Stop-Loss bzw. Knock-Out Barriere kommen kann. Daher besteht insbesondere bei Wertpapieren auf diese Basiswerte die Möglichkeit, dass es auch außerhalb der lokalen Handelszeiten zum Erreichen und Überschreiten bzw. Unterschreiten der Stop-Loss bzw. Knock-Out Barriere kommt. 2. Risiken bezogen auf den Emittenten 2.1 Insolvenzrisiko Der Emittent ist ein Emissionsvehikel (Gesellschaft, deren Hauptzweck darin besteht, Wertpapiere zu emittieren) und die von ihm emittierten Wertpapiere werden derzeit ausschließlich von der Bank Vontobel AG übernommen, die auch als Market Maker agiert. Gleichzeitig schließt der Emittent mit anderen Gesellschaften der Vontobel-Gruppe (insbesondere der Bank Vontobel AG) sog. OTC- Absicherungsgeschäfte (zwischen zwei Parteien individuell ausgehandelte Absicherungsgeschäfte) ab. In diesem Zusammenhang besteht insbesondere das Risiko der Zahlungsunfähigkeit der Parteien, mit denen der Emittent derivative Geschäfte zur Absicherung seiner Verpflichtungen aus der Begebung der Wertpapiere (Mini-Futures, (Turbo-) Optionsscheine, Zertifikate und Anleihen) abschließt. Da der Emittent ausschließlich mit anderen Gesellschaften der Vontobel-Gruppe (hierzu zählen alle konsolidierten Tochtergesellschaften der Vontobel Holding AG) solche Absicherungsgeschäfte abschließt, ist der Emittent im Vergleich zu einer breiter gestreuten Auswahl von Vertragspartnern einem sog. Klumpenrisiko ausgesetzt. Daher kann eine Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz von mit dem Emittenten verbundenen Gesellschaften unmittelbar zu einer Zahlungsunfähigkeit des Emittenten führen. 16

Den Inhabern von Wertpapieren des Emittenten stehen in Bezug auf derart geschlossene Absicherungsgeschäfte keine Ansprüche zu. Der Anleger trägt das Insolvenzrisiko des Emittenten. Die Wertpapiere sind unmittelbare und unbesicherte Verbindlichkeiten des Emittenten, die untereinander und mit allen sonstigen unbesicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten des Emittenten gleichrangig sind, ausgenommen solche Verbindlichkeiten, denen aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften Vorrang zukommt. Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass der Emittent seinen Verpflichtungen aus den Wertpapieren nicht oder nur teilweise nachkommen kann. Die Anleger sollten daher in ihren Anlageentscheidungen die Bonität des Emittenten berücksichtigen. Unter dem Bonitätsrisiko versteht man die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit oder Illiquidität des Emittenten, d.h. eine mögliche, vorübergehende oder endgültige Unfähigkeit zur termingerechten Erfüllung seiner Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen. Mit Emittenten, die eine geringe Bonität aufweisen, ist typischerweise ein erhöhtes Insolvenzrisiko verbunden. Da der Emittent gemäß seiner Satzung insbesondere zum Zwecke der Begebung von derivativen Wertpapieren gegründet wurde und daneben keine wesentliche eigenständige operative Geschäftstätigkeit entfaltet, beträgt das haftende Stammkapital des Emittenten lediglich EUR 50.000. Der Anleger ist daher durch einen Kauf der Wertpapiere im Vergleich zu einem Emittenten mit einer höheren Kapitalausstattung einem erheblich höheren Bonitätsrisiko ausgesetzt. Etwaige Prospekthaftungsansprüche oder die wirksame Ausübung von Widerrufsrechten könnten die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten nachteilig beeinflussen. Im Extremfall, d.h. bei einer Insolvenz des Emittenten, kann eine Anlage in ein Wertpapier des Emittenten einen vollständigen Verlust des Anlagebetrages bedeuten. In diesem Zusammenhang muss beachtet werden, dass der Emittent keinem Einlagensicherungsfonds oder einem ähnlichen Sicherungssystem angeschlossen ist, das im Falle der Insolvenz des Emittenten Forderungen der Wertpapierinhaber ganz oder teilweise ersetzen würde. Der Emittent hat derzeit kein Rating. Daher kann der Anleger die Zahlungsfähigkeit des Emittenten nicht mit Unternehmen, die über ein Rating verfügen, vergleichen. 2.2 Marktrisiken Die Tätigkeit des Emittenten und sein jährliches Emissionsvolumen werden durch die Entwicklungen an den Märkten, an denen er seine Geschäftstätigkeit ausübt, beeinflusst. Eine schwierige gesamtwirtschaftliche Situation kann zu einem niedrigeren Emissionsvolumen führen und die Ertragslage des Emittenten negativ beeinflussen. Die allgemeine Marktentwicklung von Wertpapieren hängt dabei insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die ihrerseits von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird (sog. Marktrisiko). 2.3 Risiken aus der Ausübung etwaiger Widerrufsrechte; Prospekthaftungsansprüche Geschäftsgegenstand des Emittenten ist das Begeben von Wertpapieren, womit grundsätzlich die Erstellung von Wertpapierprospekten verbunden ist. Die Liquidität und der Bestand des Emittenten könnten gefährdet sein, wenn eine Vielzahl von Anlegern etwaige Widerrufsrechte ausüben würden. Derartige Widerrufsrechte könnten beispielsweise im Falle der Veröffentlichung von Nachträgen gemäß 16 Wertpapierprospektgesetz entstehen. Aufgrund der damit verbundenen Rückabwicklungsprobleme und der daraus ggf. resultierenden Verluste kann eine bedeutende Anzahl wirksam ausgeübter Widerrufsrechte durch die Anleger zu erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten führen. Dies gilt auch für etwaige Prospekthaftungsansprüche, falls in Wertpapierprospekten des Emittenten für die Beurteilung der Wertpapiere wesentliche Angaben unrichtig oder unvollständig sind. 2.4 Potentielle Interessenkonflikte Bei den Gesellschaften der Vontobel-Gruppe (hierzu zählen alle konsolidierten Tochtergesellschaften der Vontobel Holding AG) können Interessenkonflikte bestehen. Die Gesellschaften der Vontobel- 17

Gruppe können während der Laufzeit der Wertpapiere für eigene Rechnung oder für Rechnung eines Kunden an Handelsgeschäften beteiligt sein, die sich auf die jeweiligen Basiswerte direkt oder indirekt beziehen. Die Gesellschaften der Vontobel-Gruppe können außerdem Gegenparteien bei Deckungsgeschäften bezüglich der Verpflichtungen des Emittenten aus den Wertpapieren werden. Derartige Handels- bzw. Deckungsgeschäfte können negative Auswirkungen auf den Wert des Basiswertes und damit auf den Wert der Wertpapiere haben. Der Emittent und andere Gesellschaften der Vontobel-Gruppe können in Bezug auf die Wertpapiere auch eine andere Funktion ausüben, z. B. als Berechnungsstelle, Market Maker und / oder Index- Sponsor. Eine solche Funktion kann den Emittenten bzw. die anderen Gesellschaften der Vontobel- Gruppe in die Lage versetzen, über die Zusammensetzung des Basiswertes zu bestimmen oder dessen Wert zu berechnen. Diese Funktionen können bei der Ermittlung der Kurse der Wertpapiere und anderen damit verbundenen Feststellungen sowohl unter den betreffenden Gesellschaften der Vontobel-Gruppe als auch zwischen diesen Gesellschaften und den Anlegern zu Interessenkonflikten führen. Der Emittent bzw. andere Gesellschaften der Vontobel-Gruppe können darüber hinaus weitere derivative Instrumente in Verbindung mit dem jeweiligen Basiswert ausgeben; die Einführung solcher Produkte kann sich auf den Wert der Wertpapiere auswirken. Der Emittent und andere Gesellschaften der Vontobel-Gruppe können nicht-öffentliche Informationen in Bezug auf den Basiswert erhalten und sind, sofern kein Fall des 16 Wertpapierprospektgesetz (Aktualisierungspflicht bezüglich Basisprospekt) vorliegt, nicht verpflichtet, solche Informationen an die Inhaber der Wertpapiere weiterzugeben. Zudem können Gesellschaften der Vontobel-Gruppe Research-Berichte in Bezug auf den Basiswert veröffentlichen. Derartige Tätigkeiten können zu Interessenkonflikten sowohl unter den betreffenden Gesellschaften der Vontobel-Gruppe als auch zwischen diesen Gesellschaften und den Anlegern führen und sich negativ auf den Wert der Wertpapiere auswirken. Der Ausgabepreis sowie die im Sekundärmarkt durch den Market Maker fortlaufend festgesetzten Preise der Wertpapiere werden aus verschiedenen Bestandteilen gebildet. Derartige Bestandteile sind der finanzmathematische Wert der Wertpapiere, die Marge und ggf. sonstige Entgelte bzw. Verwaltungsvergütungen. Der finanzmathematische Wert eines Wertpapiers wird auf Basis des von dem Emittenten bzw. Market Maker jeweils verwendeten Preisfindungsmodells berechnet und hängt dabei neben dem Wert der Basiswerte auch von anderen veränderlichen Faktoren ab. Zu den anderen Faktoren können unter anderem derivative Komponenten, erwartete Erträge aus den Basiswerten, Zinssätze, die Volatilität der Basiswerte und die Angebots- und Nachfragesituation für Absicherungsinstrumente gehören. Die Preisfindungsmodelle werden von dem Emittenten bzw. Market Maker nach dessen eigenem Ermessen festgesetzt und können von Preisfindungsmodellen abweichen, die andere Emittenten bzw. Market Maker für die Berechnung vergleichbarer Wertpapiere heranziehen. Die Bank Vontobel AG oder eine von dem Emittenten beauftragte Stelle, wird für die Wertpapiere als Market Maker auftreten. Durch ein solches Market Making wird die Bank Vontobel AG oder die beauftragte Stelle den Preis der Wertpapiere maßgeblich selbst bestimmen. Dabei werden die von dem Market Maker gestellten Kurse normalerweise nicht den Kursen entsprechen, die sich ohne ein solches Market Making und in einem liquiden Markt gebildet hätten. Die Spannen zwischen Geld- und Briefkursen (sog. Spread) setzt der Market Maker in Abhängigkeit von Angebot und Nachfrage für die zugrunde liegenden Wertpapiere und nach bestimmten Ertragsgesichtspunkten fest. Im Falle besonderer Marktsituationen, in denen Absicherungsgeschäfte nicht oder nur zu erschwerten Bedingungen möglich sind, kann es zu Ausweitungen der Spannen zwischen Kauf- und Verkaufskursen kommen. Die von dem Market Maker gestellten Kurse können dementsprechend erheblich von dem fairen Wert bzw. dem aufgrund der oben genannten Faktoren wirtschaftlich zu erwartenden Wert der Wertpapiere 18

zum jeweiligen Zeitpunkt abweichen. Darüber hinaus kann der Market Maker die Methodik, nach der er die gestellten Kurse festsetzt, jederzeit abändern, z.b. die Spannen zwischen Geld- und Briefkursen vergrößern oder verringern. Bei Wertpapieren bezogen auf Schuldverschreibungen können Interessenkonflikte auch dann auftreten, wenn der Emittent für die Schuldverschreibungen in der Funktion des Market Makers auftritt und in dieser Eigenschaft die Preisfeststellung für diese übernimmt. Es besteht die Möglichkeit, dass der Emittent durch das Angebot der Mini-Futures bzw. Open End Turbo- Optionsscheine bezogen auf diese Schuldverschreibungen zusätzliche Einnahmen erzielt. 19

II. WERTPAPIERBESCHREIBUNG 1. Verantwortliche Personen Für den Inhalt des Basisprospekts vom 6. Mai 2010 und dieser endgültigen Angebotsbedingungen übernehmen der Emittent Vontobel Financial Products GmbH, Kaiserstraße 6, 60311 Frankfurt am Main und der Anbieter Bank Vontobel Europe AG, Alter Hof 5, 80331 München - gemäß 5 Absatz (4) des Wertpapierprospektgesetzes die Verantwortung und erklären, dass ihres Wissens die Angaben in dem Basisprospekt vom 6. Mai 2010 und in diesen endgültigen Angebotsbedingungen richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. 2. Risikofaktoren Die Beschreibung der mit den Wertpapieren verbundenen Risikofaktoren befindet sich in Kapitel I 1 dieser endgültigen Angebotsbedingungen. 3. Wichtige Angaben Interessen von Seiten natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem Angebot beteiligt sind Die Bank Vontobel AG kann während der Laufzeit der Wertpapiere für eigene Rechnung oder für Rechnung eines Kunden an Handelsgeschäften beteiligt sein, die sich auf die jeweiligen Basiswerte direkt oder indirekt beziehen. Die Bank Vontobel AG kann außerdem Gegenpartei bei Deckungsgeschäften bezüglich der Verpflichtungen des Emittenten aus den Wertpapieren werden. Derartige Handels- bzw. Deckungsgeschäfte können positive oder negative Auswirkungen auf den Wert des Basiswertes und damit auf den Wert der Wertpapiere haben. Der Emittent und andere Gesellschaften der Vontobel-Gruppe können in Bezug auf die Wertpapiere auch eine andere Funktion ausüben, z. B. als Berechnungsstelle, Market Maker und / oder Index-Sponsor. Eine solche Funktion kann den Emittenten bzw. die anderen Gesellschaften der Vontobel-Gruppe in die Lage versetzen, über die Zusammensetzung des Basiswertes zu bestimmen oder dessen Wert zu berechnen. Diese Funktionen können bei der Ermittlung der Kurse der Wertpapiere und anderen damit verbundenen Feststellungen sowohl unter den betreffenden Gesellschaften der Vontobel-Gruppe als auch zwischen diesen Gesellschaften und den Anlegern zu Interessenkonflikten führen. Der Emittent bzw. andere Gesellschaften der Vontobel-Gruppe können darüber hinaus weitere derivative Instrumente in Verbindung mit dem jeweiligen Basiswert ausgeben; die Einführung solcher Produkte kann sich auf den Wert der Wertpapiere auswirken. Derartige Emissionen können sowohl auf Grundlage des Basisprospektes vom 6. Mai 2010 als auch auf Grundlage anderer Prospekte erfolgen. Der Emittent und andere Gesellschaften der Vontobel-Gruppe können nicht-öffentliche Informationen in Bezug auf den Basiswert erhalten und sind, sofern kein Fall des 16 Wertpapierprospektgesetz (Aktualisierungspflicht bezüglich Basisprospekt) vorliegt, nicht verpflichtet, solche Informationen an die Inhaber der Wertpapiere weiterzugeben. Zudem können Gesellschaften der Vontobel- Gruppe Research-Berichte in Bezug auf den Basiswert veröffentlichen. Derartige Tätigkeiten können zu Interessenkonflikten sowohl unter den betreffenden Gesellschaften der Vontobel-Gruppe als auch zwischen diesen Gesellschaften und den Anlegern führen und sich auf den Wert der Wertpapiere auswirken. Im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot und dem Verkauf der Wertpapiere können Gesellschaften der Vontobel-Gruppe direkt oder indirekt Gebühren in unterschiedlicher Höhe an Dritte (wie z.b. Anlageberater) zahlen. Solche Gebühren sind im Kaufpreis für die Wertpapiere enthalten. Der Erlös aus den Wertpapieren wird zur Finanzierung der allgemeinen Geschäftstätigkeit des Emittenten verwendet. Mit der Emission verfolgt der Emittent die Gewinnerzielung und er sichert sich auch mit den Emissionserlösen gegen die Risiken aus der Emission ab. Ein abgrenzbares Zweck- (Sonder-) Vermögen wird nicht gebildet. Insbesondere ist der Emittent nicht verpflichtet, in die jeweiligen Basiswerte zu investieren. Soweit der Emittent bzw. die mit ihm verbundenen Gesellschaften der Vontobel-Gruppe zur internen Absicherung der aus der Begebung der Wertpapiere entstehenden Zahlungsverpflichtungen sog. Hedge-Geschäfte (Absicherungsgeschäfte) vornehmen, stehen dem Anleger hieraus keine Ansprüche zu. 20