Das neue Schweizerische Rechnungslegungsrecht. Wichtigste Neuerungen im Überblick



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Transkript:

Das neue Schweizerische Rechnungslegungsrecht Wichtigste Neuerungen im Überblick

Inhalt Management Summary 3 I Grundsätze 4 1.1 Ziel der Gesetzesrevision 5 1.2 Grundsätzliche Neuerungen 6-7 1.3 Bestimmung der wirtschaftlichen Bedeutung von Unternehmen 8 1.4 Abschluss nach anerkanntem Standard 9 II Jahresrechnung 10 2.1 Minimale Anforderungen an Unternehmen 11 2.2 Mindestgliederung der Bilanz 12 2.3 Mindestgliederung der Erfolgsrechnung 13 2.4 Zusätzliche Anforderungen an den Geschäftsbericht bei grösseren Unternehmen 14-17 2.5 Beispiel: Geschäftsbericht der MUSTER AG 18-29 III Konzernrechnung 30 3.1 Wann muss eine Konzernrechnung erstellt werden? 31 3.2 Befreiung von der Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung 32-33 IV Übergangsbestimmungen 34-35 V Umsetzung der neuen Bestimmungen 36-37 2

1.1.2013 1.1.2014 1.1.2015 1.1.2016 Management Summary Bereits per 01. Januar 2013 trat das neue Schweizerische Rechnungslegungsrecht in Kraft. Es wurden Übergangsfristen von zwei (Jahresrechnung) bzw. drei (Konzernrechnung) Jahren definiert. Damit ergibt sich, dass spätestens ab dem 01. Januar 2015 1 bzw. 01. Januar 2016 1 die neuen gesetzlichen Bestimmungen umgesetzt und damit eingehalten werden müssen. Eine Anwendung wäre bereits ab dem 01. Januar 2013 1 möglich, jedoch muss das Gesetz vollständig umgesetzt werden (kein cherry picking). 1 Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr Übergangsfrist Einzelabschluss Übergangsfrist Konzernrechnung Neues Rechnungslegungsrecht wird angewandt Im Grundsatz darf festgehalten werden, dass das neue Schweizerische Recht präzisiert und erweitert wurde. Die Gesellschaften sind mit erhöhten Anforderungen an die Rechnungslegung konfrontiert, welche mit den erforderlichen Anpassungen im Finanz- und Rechnungswesen erfüllt werden können. 3

I GRUNDSÄTZE 4

1.1 Ziel der Gesetzesrevision «Ziel der Gesetzesrevision war es, das als veraltet empfundene Rechnungslegungsrecht grundlegend zu überarbeiten und ein leicht verständliches Rechnungslegungskonzept zu schaffen, mit dem die wirtschaftlich Lage einer Gesellschaft möglichst zuverlässig beurteilt werden kann.» Quelle: Broschüre «Das neue Rechnungslegungsrecht» Herausgeber: Treuhand-Kammer 5

1.2 Grundsätzliche Neuerungen (1/2) Nach neuem Recht ist nicht mehr die Rechtsform, sondern die wirtschaftliche Bedeutung einer Unternehmung massgebend. Zusammengefasst wird die wirtschaftliche Bedeutung in Kleinstunternehmen KMU grössere Unternehmen unterschieden. Grössere Unternehmen müssen weitergehende Angaben erstellen (Lagebericht, Geldflussrechnung, zusätzliche Offenlegungen im Anhang). Die Schwellenwerte zur Erstellung einer Konzernrechnung wurden angehoben. Zusätzlich werden insbesondere KMUs entlastet indem sie keinen Lagebericht und keine Geldflussrechnung erstellen müssen. Kleinstunternehmen und KMU müssen zukünftig keine Risikobeurteilung mehr durchführen. Grundsätzlich müssen zukünftig alle Aktiven einzeln bewertet werden. Gruppenbewertungen sind unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin zulässig. Das neue Rechnungslegungsrecht schreibt eine genaue Gliederung der Bilanz und der Erfolgsrechnung vor. Als Konsequenz müssen die Kontenpläne und Klassierungen angepasst werden. 6

1.2 Grundsätzliche Neuerungen (2/2) Unter gewissen Bedingungen muss ein (Konzern-)Abschluss nach einem anerkannten Regelwerk der Rechnungslegung erstellt werden. Unverändert können weiterhin stille Reserven gebildet werden. Für die Besteuerung ist weiterhin die Handelsbilanz und -erfolgsrechnung massgebend. Die per Geschäftsabschluss noch nicht fakturierten Dienstleistungen sind abzugrenzen. Das Vermögen, die Schulden, die Erträge sowie die Aufwendungen gegenüber Nahestehenden sind offenzulegen. Neuerungen im Anhang: Angewandte Grundsätze Eventualverbindlichkeiten Aktien und Optionen die von Mitarbeitenden oder Organen gehalten werden Gesamtbetrag nicht bilanzierter Leasingverbindlichkeiten grösser 12 Monate Erläuterungen zu den Positionen der Bilanz, der Erfolgsrechnung sowie ausserordentlichen und periodenfremden Erfolges. Die verzinslichen Finanzverbindlichkeiten müssen in der Bilanz separat nach Fälligkeiten (kurz-/langfristig) ausgewiesen werden. 7

1.3 Bestimmung der wirtschaftlichen Bedeutung von Unternehmen Kategorie Merkmale Bestandteile der Berichterstattung Kleinstunternehmen Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit einem Umsatz von weniger als CHF 500 000 Vereine und Stiftungen, die nicht verpflichtet sind, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen Aufstellung über Einnahmen und Ausgaben sowie die Vermögenslage KMU Grössere Unternehmen 2) Konzern Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die einen Umsatzerlös von mindestens CHF 500 000 im Jahr erzielen, sowie juristische Personen, die nicht von Gesetzes wegen zu einer ordentlichen Revision verpflichtet sind. Eine ordentliche Revision muss erstellt werden, falls die Gesellschaft innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Jahren zwei der folgenden Schwellenwerte überschreitet: Bilanzsumme CHF 20 Mio. Umsatz CHF 40 Mio. Vollzeitstellen 250 Unternehmen, die von Gesetzes wegen zu einer ordentlichen Revision verpflichtet sind. Unternehmen, die zur Erstellung eines Abschlusses nach anerkanntem Standard verpflichtet sind Juristische Personen, die ein/mehrere Unternehmen kontrollieren und die Konzern- Grössenkriterien überschreiten Jahresrechnung Bilanz Erfolgsrechnung Anhang 1) Geschäftsbericht bestehend aus Jahresrechnung und Lagebericht Komponenten der Jahresrechnung: Bilanz Erfolgsrechnung Erweiterter Anhang Geldflussrechnung Zusätzlicher Einzelabschluss nach anerkanntem Standard Konzernrechnung mit Buchwertkonsolidierung 1) Einzelunternehmen sowie Personengesellschaften können unter gewissen Umständen auf die Erstellung eines Anhangs verzichten. 2) Publikumsgesellschaften, wirtschaftlich bedeutende Unternehmen (bei Überschreiten der Schwellenwerte von Bilanzsumme CHF 20 Mio., Umsatzerlös CHF 40 Mio., 250 Vollzeitstellen) und Unternehmen, die eine Konzernrechnung erstellen müssen. Quelle: Broschüre «Das neue Rechnungslegungsrecht» Herausgeber: Treuhand-Kammer 8

1.4 Abschluss nach anerkanntem Standard Ein Abschluss nach anerkanntem Standard ersetzt keinen handelsrechtlichen Abschluss. Folgende Personen können einen Abschluss nach anerkanntem Standard verlangen: Gesellschafter, die mindestens 20 Prozent des Grundkapitals vertreten 10 Prozent der Genossenschafter oder 20 Prozent der Vereinsmitglieder Gesellschafter oder Mitglieder, die einer persönlichen Haftung oder einer Nachschusspflicht unterliegen Als anerkannte Rechnungslegungsstandards gelten: Swiss GAAP FER IFRS (und IFRS for SMEs) US GAAP IPSAS 9

II JAHRESRECHNUNG 10

2.1 Minimale Anforderungen an Unternehmen Zweck Buchführung (Art. 957 OR) Die Buchführung bildet die Grundlage der Rechnungslegung. Sie erfasst diejenigen Geschäftsvorfälle und Sachverhalte, die für die Darstellung der Vermögens-, Finanzierungs- und Ertragslage des Unternehmens (wirtschaftliche Lage) notwendig sind. Rechnungslegung (Art. 958 OR) Die Rechnungslegung soll die wirtschaftliche Lage des Unternehmens so darstellen, dass sich Dritte ein zuverlässiges Urteil bilden können. Die Rechnungslegung beruht auf der Annahme, dass das Unternehmen auf absehbare Zeit fortgeführt wird. Grundsätze Vollständige, wahrheitsgetreue und systematische Erfassung der Geschäftsvorfälle und Sachverhalte Belegnachweis für die einzelnen Buchungsvorgänge Klarheit Zweckmässigkeit mit Blick auf die Art und Grösse des Unternehmens Nachprüfbarkeit Für die Rechnungslegung sind insbesondere die folgenden Grundsätze massgebend: Sie muss klar und verständlich sein Sie muss vollständig sein Sie muss verlässlich sein Sie muss das Wesentliche enthalten Sie muss vorsichtig sein Die Darstellung und Bewertung muss stetig sein Aktiven und Passiven sowie Aufwand und Ertrag dürfen nicht miteinander verrechnet werden Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher Einhaltung der Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung Pflicht zur Buchführung Aufbewahrung Geschäftsbücher, Buchungsbelege, Geschäftsbericht und der Revisionsbericht sind während zehn Jahren aufzubewahren. Geschäftsbericht und Revisionsbericht sind schriftlich und unterzeichnet aufzubewahren. Geschäftsbücher und Buchungsbelege können auf Papier, elektronisch oder in vergleichbarer Weise aufbewahrt werden. Formvorschriften Schriftlich oder elektronisch In CHF oder die für die Geschäftstätigkeit wesentliche Währung In einer Landessprache oder Englisch Bestandteile Geschäftsbücher Buchungsbelege Inventare Die Bilanz und die Erfolgsrechnung können in Konto- oder in Staffelform dargestellt werden. In CHF oder in der für die Geschäftstätigkeit wesentlichen Währung (zusätzliche Angabe der Werte in CHF) In einer Landessprache oder in Englisch Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang, bei grösseren Unternehmen Geldflussrechnung) Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang Erweiterte Angaben im Anhang, Geldflussrechnung und Lagebericht (bei grösseren Unternehmen) Konzernrechnung (Art. 963 OR) 11

2.2 Mindestgliederung der Bilanz Aktiven Passiven Neues Recht (Art. 959a Abs. 1 OR) Bisheriges Recht Neues Recht (Art. 959a Abs. 2 OR) Bisheriges Recht Umlaufvermögen Flüssige Mittel und kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Übrige kurzfristige Forderungen Vorräte und nicht fakturierte Dienstleistungen 1) Aktive Rechnungsabgrenzungen Flüssige Mittel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Andere Forderungen Vorräte Rechnungsabgrenzungsposten Kurzfristiges Fremdkapital Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten 4) Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Andere kurzfristige Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzungen Anlagevermögen Finanzanlagen Beteiligungen 3) Sachanlagen Immaterielle Werte Nicht einbezahltes Grund-, Gesellschafter- oder Stiftungskapital Finanzanlagen Beteiligungen Sachanlagen Immaterielle Anlagen Nicht einbezahltes Kapital Gründungs-, Organisations- und Kapitalerhöhungskosten 2) Langfristiges Fremdkapital Langfristige verzinsliche 4) Verbindlichkeiten Übrige langfristige Verbindlichkeiten Rückstellungen sowie vom Gesetz vorgesehene ähnliche Positionen Langfristige Verbindlichkeiten Rückstellungen Erläuterungen 1) Nicht fakturierte Dienstleistungen müssen neu zwingend separat ausgewiesen werden. 2) Gründungs-, Organisations- und Kapitalerhöhungskosten können nicht mehr aktiviert werden. 3) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber (direkt oder indirekt) Beteiligten und Organen, sowie gegenüber Unternehmen an denen direkt oder indirekt eine Beteiligung besteht, müssen jeweils gesondert in der Bilanz oder im Anhang ausgewiesen werden. 4) Kurz- und langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten müssen neu separat ausgewiesen werden. 5) Eigene Aktien müssen neu als Minusposition im Eigenkapital ausgewiesen werden. Eigenkapital Grund-, Gesellschafter- oder Stiftungskapital, gegebenenfalls gesondert nach Beteiligungskategorien Gesetzliche Kapitalreserve Gesetzliche Gewinnreserve Freiwillige Gewinnreserve oder kumulierte Verluste als Minusposten Eigene Kapitalanteile als Minusposten 5) Aktienkapital / Stammkapital / Genossenschaftskapital / Stiftungsvermögen Gesetzliche Reserven Allgemeine Reserven Reserven für eigene Aktien Aufwertungsreserven Andere Reserven Bilanzgewinn/-verlust 12

2.3 Mindestgliederung der Erfolgsrechnung Erfolgsrechnung Neues Recht (Art. 959a Abs. 1 OR) Produktionserfolgsrechnung (Gesamtkostenverfahren) Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen Bestandesänderungen an unfertigen und fertigen Erzeugnissen sowie an nicht fakturierten Dienstleistungen Materialaufwand Personalaufwand Übriger betrieblicher Aufwand Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Positionen des Anlagevermögens Finanzaufwand und Finanzertrag Betriebsfremder Aufwand und betriebsfremder Ertrag Ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Aufwand und Ertrag Direkte Steuern Jahresgewinn oder Jahresverlust Absatzerfolgsrechnung (Umsatzkostenverfahren) Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen Anschaffungs- oder Herstellungskosten der verkauften Produkte und Leistungen Verwaltungsaufwand und Vertriebsaufwand Finanzaufwand und Finanzertrag Betriebsfremder Aufwand und betriebsfremder Ertrag Ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Aufwand und Ertrag Direkte Steuern Jahresgewinn oder Jahresverlust Bisheriges Recht Die Erfolgsrechnung weist betriebliche und betriebsfremde sowie ausserordentliche Erträge und Aufwendungen aus. Ertrag Unter Ertrag werden der Erlös aus Lieferungen und Leistungen, der Finanzertrag sowie die Gewinne aus Veräusserungen von Anlagevermögen gesondert ausgewiesen. Aufwand Unter Aufwand werden Material- und Warenaufwand, Personalaufwand, Finanzaufwand sowie Aufwand für Abschreibungen gesondert ausgewiesen. Die Erfolgsrechnung zeigt den Jahresgewinn oder den Jahresverlust. 13

2.4 Zusätzliche Anforderungen an den Geschäftsbericht bei grösseren Unternehmen (1/4) Zusätzliche Anforderungen Als grössere Unternehmen gelten Gesellschaften die zu einer ordentlichen Revision verpflichtet sind. Das Gesetz sieht zusätzliche Anforderungen an den Geschäftsbericht vor : Erstellen einer Geldflussrechnung Art. 961b OR Verfassen eines Lageberichts. Dieser gibt unter anderem Aufschluss über die Durchführung einer Risikobeurteilung, die Bestellungs- und Auftragslage, die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit und aussergewöhnliche Ereignisse. Auch soll der Lagebericht Angaben über die «Zukunftsaussichten» enthalten Art. 961c OR. 14

2.4 Zusätzliche Anforderungen an den Geschäftsbericht bei grösseren Unternehmen (2/4) Weitere Angaben im Anhang Art. 959c OR listet die offenzulegenden Sachverhalte im Einzelnen auf. Grössere Unternehmen sind dazu verpflichtet weitere Angaben im Anhang offenzulegen. Diese sind gemäss Art. 961a OR: Die langfristigen Verbindlichkeiten müssen nach Fälligkeit innerhalb von einem bis fünf Jahren und nach fünf Jahren aufgeteilt werden. Das Honorar der Revisionsstelle muss nach Revisionsdienstleistungen und anderen Dienstleistungen gesondert ausgewiesen werden. 15

2.4 Zusätzliche Anforderungen an den Geschäftsbericht bei grösseren Unternehmen (3/4) Geldflussrechnung Die Geldflussrechnung zeigt die Veränderung der flüssigen Mittel, d.h. Geld und geldnahe Mittel. Dabei können die kurzfristigen Bankverbindlichkeiten abgezogen werden (Flüssige Mittel netto). Die Geldflussrechnung kann nach der direkten oder indirekten Methode erstellt werden. Das Gesetz sieht keine detaillierte Gliederungsvorschriften vor. Als sinnvolle Vorlage kann auf Swiss GAAP FER 4 (Erläuterungen zu Ziffern 9 12) verwiesen werden. Gemäss Art. 961b OR muss die Veränderung der flüssigen Mittel aus Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit je gesondert dargestellt werden. 16

2.4 Zusätzliche Anforderungen an den Geschäftsbericht bei grösseren Unternehmen (4/4) Lagebericht Der Lagebericht stellt den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sowie gegebenenfalls des Konzerns am Ende des Geschäftsjahres unter Gesichtspunkten dar, die in der Jahresrechnung bzw. in der Konzernrechnung nicht zum Ausdruck kommen. Der Lagebericht ersetzt den Jahresbericht gemäss bisherigem Recht. Der Lagebericht muss namentlich Aufschluss geben über (Art. 961c OR) Die Anzahl der Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt Die Durchführung einer Risikobeurteilung Die Bestellungs- und Auftragslage Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit Aussergewöhnliche Ereignisse Die Zukunftsaussichten Der Lagebericht zählt als Teil des Geschäftsberichtes. Die Revisionsstelle ist nicht dazu verpflichtet diesen zu prüfen, jedoch dürfen die Angaben im Lagebericht nicht denjenigen in der Bilanz und Erfolgsrechnung widersprechen. 17

2.5 Beispiel: Geschäftsbericht der MUSTER AG Bilanz 201x 201x-1 201x 201x-1 (in TCHF) (in TCHF) (in TCHF) (in TCHF) Umlaufvermögen Kurzfristiges Fremdkapital Flüssige Mittel 4 300 3'800 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 16'200 12 100 Kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs 2'300 2'000 Kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten 1'200 1'000 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 21'300 17'800 Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 3'300 3'500 Übrige kurzfristige Forderungen 5'400 6'800 Passive Rechnungsabgrenzungen/kurzfristige Rückstellungen 700 500 Vorräte und nicht fakturierte Dienstleistungen 10 100 9 300 21'400 17 100 Aktive Rechnungsabgrenzungen 1'200 1'500 44 600 41'200 Langfristiges Fremdkapital Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten 6'400 5'800 Übrige langfristige Verbindlichkeiten 2'600 2'200 Rückstellungen sowie vom Gesetz vorgesehene ähnliche Positionen 5'400 5'400 14'400 13'400 Anlagevermögen Eigenkapital Finanzanlagen 9 000 9'200 Aktienkapital 10'000 10'000 Beteiligungen 3'800 3'300 Gesetzliche Kapitalreserve 2'000 2'000 Mobile und immobile Sachanlagen 13'700 9'900 Reserve für eigene Kapitalanteile 500 500 Immaterielle Werte 1 000 700 Gesetzliche Gewinnreserve 3'000 3'000 Nicht einbezahltes Aktienkapital 0 0 Gewinnvortrag 18'800 17'500 27 500 23 100 Jahresgewinn 2'500 1'300 Eigene Aktien -500-500 36'300 33'800 Total Aktiven 72 100 64 300 Total Passiven 72 100 64 300 18

2.5 Beispiel: Geschäftsbericht der MUSTER AG Erfolgsrechnung Produktionserfolgsrechnung 201x 201x-1 (in TCHF) (in TCHF) Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen 49'800 38'200 Bestandesänderungen an unfertigen und fertigen Erzeugnissen sowie an nicht fakturierten Dienstleistungen 800 2'900 Betrieblicher Ertrag aus Lieferungen und Leistungen 50 600 41 100 Material- und Warenaufwand -31'500-24'300 Bruttoergebnis nach Material- und Warenaufwand 19'100 16'800 Personalaufwand -7'800-7'700 Bruttoergebnis nach Personalaufwand 11 300 9 100 Übriger betrieblicher Aufwand -4'800-5'300 Betriebsergebnis vor Abschreibungen und Wertberichtigungen, Finanzerfolg und Steuern (EBITDA) 6'500 3'800 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Positionen des Anlagevermögens -2'400-1'300 Betriebsergebnis vor Finanzerfolg und Steuern (EBIT) 4'100 2'500 Finanzaufwand -1'200-1'000 Finanzertrag 600 500 Betriebsergebnis vor Steuern (EBT) 3'500 2'000 Betrieblicher Nebenerfolg 300 0 Betriebsfremder Aufwand -200-100 Betriebsfremder Ertrag 0 0 Ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Aufwand -600-300 Ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Ertrag 0 0 Jahresergebnis vor Steuern 3'000 1'600 Direkte Steuern -500-300 Jahresergebnis 2'500 1'300 19

2.5 Beispiel: Geschäftsbericht der MUSTER AG Geldflussrechnung 201x 201x-1 (in TCHF) (in TCHF) Jahresergebnis 2'500 1'300 Abschreibungen/Wertberichtigungen (+) und Zuschreibungen (-) auf Positionen des Anlagevermögens 2'400 1'300 Bildung (+) und Auflösung (-) von Rückstellungen 0 1 200 Wertminderung (+) und Werterhöhung (-) kurzfristig gehaltener Aktiven mit Börsenkurs -300-200 Abnahme (+) und Zunahme (-) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -3'500-2'400 Abnahme (+) und Zunahme (-) kurzfristiger Forderungen 1'400-200 Abnahme (+) und Zunahme (-) Vorräte und nicht fakturierte Dienstleistungen -800-1'400 Abnahme (+) und Zunahme (-) aktive Rechnungsabgrenzungen 300-100 Zunahme (+) und Abnahme (-) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4'100 2'400 Zunahme (+) und Abnahme (-) kurzfristige Verbindlichkeiten -200 200 Zunahme (+) und Abnahme (-) passive Rechnungsabgrenzungen 200 100 Verluste (+) und Gewinne (-) aus Veräusserung von Sachanlagen - 0 Sonstige nicht fondswirksame Aufwände (+) und Erträge (-) 0 0 Geldfluss aus Geschäftstätigkeit 6 100 2'200 Investitionen in Finanzanlagen und Beteiligungen (-) -300-1 400 Devestitionen von Finanzanlagen und Beteiligungen (+) 0 0 Investitionen in mobile und immobile Sachanlagen (-) -6 211-3 400 Devestitionen von mobilen und immobilen Sachanlagen (+) 11 500 Investitionen in immaterielle Werte (-) -300-100 Devestitionen von immateriellen Werte (+) 0 0 Geldfluss aus Investitionstätigkeit -6 800-4 400 Aufnahme (+) und Rückzahlungen (-) von kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten 1 200 2 600 Gewinnausschüttungen (-) 0 0 Kapitalerhöhungen (+) und Kapitalrückzahlungen (-) 0 0 Kauf (-) und Verkauf (+) eigener Anteile 0 0 Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit 1 200 2 600 Zunahme oder Abnahme flüssige Mittel aus Geldfluss 500 400 Veränderung Fonds "flüssige Mittel": Beginn Geschäftsjahr 3 800 3 400 Ende Geschäftsjahr 4 300 3 800 Zunahme oder Abnahme flüssige Mittel 500 400 20

2.5 Beispiel: Geschäftsbericht der MUSTER AG Anhang (1/6) 1. Angewandte Grundsätze Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie übrige kurzfristige Forderungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die übrigen kurzfristigen Forderungen werden zu Nominalwerten ausgewiesen, abzüglich betriebswirtschaftlich notwendigen individuellen direkt verbuchten Einzelwertberichtigungen. Auf dem Restbestand werden pauschale Wertberichtigungen direkt von 5% vorgenommen. Vorräte Die Vorräte werden pauschal sowie direkt zu 1/3 wertberichtigt. Anlagevermögen Die Maschinen und Fahrzeuge werden linear und direkt mit 20% pro Jahr vom Anschaffungswert abgeschrieben. Das Mobiliar wird linear und direkt mit 12.5% pro Jahr vom Anschaffungswert abgeschrieben. Die Immobilien werden linear und direkt mit 4% pro Jahr vom Anschaffungswert ohne Berücksichtigung der Grundstücke abgeschrieben. Rückstellungen Da der Rechtsstreit mit der Schaden AG, Aarau im Garantiefall Z nach wie vor pendent ist und keine Veränderungen im Sachverhalt vorliegen, bleiben die Rückstellungen unverändert. Für allfällige Garantieleistungen werden allgemeine Rückstellungen im Rahmen und Umfang von 2% des Nettoumsatzes gebildet. Die Rückstellungen für Umweltschutzmassnahmen wurden vollumfänglich aufgelöst. Die Kosten für die Anwendung der neuen gesetzlichen Bestimmungen wurden über den ausserordentlichen, einmaligen oder periodenfremden Aufwand verbucht. 21

2.5 Beispiel: Geschäftsbericht der MUSTER AG Anhang (2/6) 2. Angaben, Aufschlüsselungen und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz und Erfolgsrechnung Vorräte und nicht fakturierte Dienstleistungen 201x 201x-1 201x 201x-1 (in TCHF) (in TCHF) (in TCHF) (in TCHF) 10'100 9'300 Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen 49'800 38'200 Rohstoffe 1'200 800 Asien 16'500 15'200 Halbfertigfabrikate 4'000 2'900 Amerika 15'200 15'700 Fertigfabrikate 2'600 2'200 Schweiz 18'100 7'300 Nicht fakturierte Dienstleistungen 2'300 3'400 Mobile sowie immobile Sachanlagen 13'700 9'900 Material- und Warenaufwand 31'500 24'300 Maschinen und Fahrzeuge 7'700 5'100 Material 17'000 13'000 Mobiliar 2'000 2'000 Waren 14'000 11'000 Immobilien 4'000 2'800 Dienstleistungen 500 300 Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten 6'400 5'800 Personalaufwand 7'800 7'700 Darlehen Bank XY 3'000 2'400 Mitarbeitende produktiv 5'000 4'900 Hypothek Bank XY 3'400 3'400 Mitarbeitende unproduktiv 1'200 1'200 Sozialaufwand 1'600 1'600 Rückstellungen sowie vom Gesetz vorgesehene ähnliche Positionen 5'400 5'400 Übriger betrieblicher Aufwand 4'800 5'300 Garantiefall Z 4'400 4'400 Raumaufwand 1'000 1'000 Garantieleistungen 1'000 800 Unterhalt, Reparaturen, Ersatz 2'000 2'500 Umweltschutz 0 200 Fahrzeug- und Transportaufwand 800 800 Versicherung, Verwaltung, Informatik 500 500 Werbeaufwand 500 500 22

2.5 Beispiel: Geschäftsbericht der MUSTER AG Anhang (3/6) 3. Gesamtbetrag der aufgelösten Wiederbeschaffungsreserven und der darüber hinausgehenden stillen Reserven 201x 201x-1 (in TCHF) (in TCHF) Nettoauflösungen 700 0 4. Erklärung, dass Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt nicht über 10, über 50 bzw. über 250 liegen 201x 201x-1 Anzahl Anzahl Mitarbeitende 78 76 Damit kann festgehalten werden, dass die oberste Limite im Jahresdurchschnitt von 250 nicht überschritten wurde. 5. Beteiligungen (Firma, Rechtsform, Sitz, Kapital- und Stimmenanteil) 201x 201x-1 (in TCHF) (in TCHF) Alpha AG, Aarau, Aktienkapital: CHF 2,1 Mio / Kapitalanteil: 100%, Stimmenanteil: 100% 2'100 2'100 Beta AG, Aarau, Aktienkapital: CHF 1,2 Mio / Kapitalanteil: 100%, Stimmenanteil: 100% 1'200 1'200 Gamma AG, Aarau, Aktienkapital: CHF 0,625 Mio / Kauf im 201x, Kapitalanteil: 80%, Stimmenanteil: 80% 500 0 Beteiligungen 3'800 3'300 6. Eigene Kapitalanteile (Erwerb, Veräusserung sowie Bedingungen samt Anzahl) 201x 201x-1 Anzahl Aktien (nominal à CHF 1'000) 500 500 Kauf 250 Stück im 201x-3 sowie 250 Stück im 201x-5, jeweils zu in % des Aktienkapitals 5% Nominalwerten gemäss Aktionärbindungsvertrag. 5% 23

2.5 Beispiel: Geschäftsbericht der MUSTER AG Anhang (4/6) 7. Restbetrag der Verbindlichkeiten aus kaufvertragsähnlichen Leasinggeschäften/anderen Leasingverpflichtungen (Fälligkeit > 12 Mte) 201x 201x-1 (in TCHF) (in TCHF) Leasingverpflichtung Bank XY 34 41 Leasingverpflichtung Gesellschaft Z 18 23 Leasingverpflichtungen 52 64 8. Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen 201x 201x-1 (in TCHF) (in TCHF) Pensionskasse der MUSTER AG, Aarau 90 70 9. Gesamtbetrag für Verbindlichkeiten Dritter bestellten Sicherheiten Keine Sicherheiten bestellt. 10. Gesamtbetrag zur Sicherung eigener Verbindlichkeiten verwendeten Aktiven sowie Aktiven unter Eigentumsvorbehalt 201x 201x-1 (in TCHF) (in TCHF) Immobilien 4'000 2'800 11. Eventualverbindlichkeiten Die MUSTER AG erhielt eine eingeschriebene Mängelrüge, welche unseres Erachtens zum einen keine vertragliche Grundlage aufweist sowie zum anderen in der Höhe nicht verlässlich abgeschätzt werden kann. 24

2.5 Beispiel: Geschäftsbericht der MUSTER AG Anhang (5/6) 12. Anzahl und Wert von Beteiligungsrechten oder Optionen auf solche Rechte (VR, GL, MA) 201x 201x-1 Anzahl Nominalwert Anzahl Nominalwert Max Muster (VR-Präsident) 300 300'000 Max Muster (VR-Präsident) 300 300'000 Hans Muster (CEO) 250 250'000 Hans Muster (CEO) 250 250'000 Peter Muster (CFO) 250 250'000 Peter Muster (CFO) 250 250'000 Total 800 800'000 Total 800 800'000 13. Erläuterungen zu ausserordentlichen, einmaligen oder periodenfremden Positionen der Erfolgsrechnung Der betriebliche Nebenerfolg im 201x entstand durch Vermietung von Geschäftsliegenschaften an Dritte. Beim betriebsfremden Aufwand handelt es sich um Abschreibungen auf den Finanzanlagen. Der ausserordentliche, einmalige oder periodenfremde Aufwand im 201x entstand durch die Umsetzung der neuen Umweltschutzmassnahmen, durch welche ein wesentlicher Teil der Maschinen umgebaut werden musste. Im 201x-1 entstand ein ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Aufwand durch den Verlust aus Verkauf von nicht mehr benutzten Immobilien. 14. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Am 12. Januar 201x+1 wurden grosse Teile der Hauptproduktionsstätte durch einen Brand stark beschädigt. Dies führte zu einem vollständigen Betriebsunterbruch bis 17. Februar 201x+1. Das Ereignis und dahingehend der Ersatz der Maschinen, Werkzeuge, der Wiederinstandsetzung der Immobilie sowie der Betriebsunterbruch sind vollständig durch die jeweiligen Versicherungen gedeckt. 25

2.5 Beispiel: Geschäftsbericht der MUSTER AG Anhang (6/6) 15. Gründe vorzeitiger Rücktritt der Revisionsstelle Kein Rücktritt zu verzeichnen. 16. Übersicht langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten (1-5 Jahre, > 5 Jahre) 201x 201x-1 (in TCHF) (in TCHF) 1 Jahr bis 5 Jahre 5'800 0 5 Jahre bis 600 5'800 Total 6'400 5'800 17. Honorar Revisionsstelle (Revisionsdienstleistungen sowie anderen Dienstleistungen) 201x 201x-1 (in TCHF) (in TCHF) Revisionsdienstleistungen 60 50 Andere Dienstleistungen 20 15 Total 80 65 26

2.5 Beispiel: Geschäftsbericht der MUSTER AG Lagebericht (1/2) Geschäftsverlauf sowie wirtschaftliche Lage Das Jahr 201x stand im Zeichen von Wachstum. Der Nettoerlös aus Lieferungen und Leistungen konnte gegenüber dem Jahr 201x-1 um cirka 30% gesteigert werden. Massgebend daran beteiligt waren die Produkte im Bereich X insbesondere infolge der erheblich gestiegenen Nachfrage in den Märkten betreffend dem neuen innovativen Produkt X1. Im Bereich Y konnte der Umsatz gegenüber dem Jahr 201x-1 um etwa 5% gesteigert werden was dem normalen Wachstum in den jeweiligen Märkten entspricht. Beim Material- und Wareneinkauf konnten im Verhältnis zum Umsatz und Jahr 201x-1 die relativen Kosten nicht gehalten werden. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt dass einige diesbezügliche Zulieferer der Kategorie A nur bedingt flexibel (Termine, Preise, Mengen, et cetera) auf unsere Bedürfnisse reagieren. Da sich die MUSTER AG in einem sehr dynamischen und innovativen Umfeld bewegt, sind wir auf flexible Zulieferer angewiesen. Nach mehreren Gesprächen und Verhandlungen mit den entsprechenden bisherigen Zulieferern wurde entschieden zusätzliche Mitbewerber zu berücksichtigen. Diese Massnahmen fanden im zweiten Semester des Jahres 201x statt. 1. Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt Im Geschäftsjahr 201x beschäftigte die MUSTER AG, Aarau im Jahresdurchschnitt 77 Mitarbeitende (Vollzeitstellen). 2. Durchführung einer Risikobeurteilung Der Verwaltungsrat setzt sich mit den möglichen Risiken, deren Auswirkungen und geeigneten Massnahmen regelmässig auseinander. Anlässlich der monatlichen VR-Sitzungen werden die Werte IST 201x, IST 201x-1, IST 201x-2 sowie SOLL 201x miteinander verglichen. Wesentliche Abweichungen werden analysiert und besprochen. Rück- und ausblickend schätzt der Verwaltungsrat die massgebenden Risiken wie folgt ein: Konkurrenzfähigkeit gefährdet: Mittel Nicht ausreichende Liquidität: Tief Ausfall/Kündigung Schlüsselpersonen: Mittel Ausfall von Zulieferern: Tief Erhalt der Produktionsqualität: Mittel Regulatorische Änderungen die Produktionsprozesse wesentlich einschränken/beeinflussen: Hoch Die entsprechenden Risiken werden regelmässig im Detail besprochen und beurteilt sowie entsprechende Massnahmen sofern und soweit möglich jeweils beschlossen und umgesetzt. Der Verwaltungsrat ist davon überzeugt, dass die umzusetzenden Massnahmen ausreichende Sicherheit in Bezug auf die erwähnten Risiken bieten. 27

2.5 Beispiel: Geschäftsbericht der MUSTER AG Lagebericht (2/2) 3. Bestellungs- und Auftragslage Die Bestellungs- und Auftragslage hat sich das ganze Jahr 201x über konstant gehalten, wobei jeweils sowie auch im Jahr 201x (saisonale Gründe) das vierte Quartal als das Beste zu betrachten ist. Bemerkenswert ist ein Grossauftrag im Umfang und Rahmen von rund TCHF 4'500 welchen wir zu Beginn des Dezembers 201x erhielten. 4. Forschungs- und Entwicklungstätigkeit Im Bereich Forschung und Entwicklung konnten wir die Abteilung um 2 Vollzeitstellen im Herbst 201x verstärken. Rückblickend auf das Jahr 201x kann die Arbeit der Forschungs- und Entwicklungsabteilung als sehr gut bezeichnet werden. Von den 6 Entwürfen werden bis Mitte des Jahres 201x+1 2 weiterentwickelt und anschliessend produziert. Wir sind davon überzeugt, dass diese Produkte gegenüber Denjenigen der Konkurrenz qualitativ überlegen und preislich interessanter sind. 5. Aussergewöhnliche Ereignisse Nach dem Bilanzstichtag ereignete sich am 12. Januar 201x+1 ein Brand welcher wesentliche Teile der Hauptproduktionsstätte zerstörte. Dies hatte bis zum 17. Februar 201x+1 einen Betriebsunterbruch zur Folge. Die Schäden an den Maschinen, Werkzeugen und an der Immobilie sind zwar durch die abgeschlossenen Versicherungen vollständig gedeckt, jedoch ergeben sich Engpässe bei der Produktion und Auslieferung. Aus diesem Grund wird die Produktion bis auf Weiteres in 3 Schichten und die Auslieferung in 2 Schichten geführt. Den im Dezember 201x erhaltenen Grossauftrag, kann jedoch damit vollständig und termingerecht erfüllt werden. 6. Zukunftsaussichten Der Verwaltungsrat ist mit dem Ergebnis des Geschäftsjahres 201x sehr zufrieden. Die Ergebnisse in allen Bereichen haben gezeigt, dass die Belegschaft, die zusammen erarbeiteten Lösungen und die getroffenen Entscheide in die richtige Richtung führen. Im 201x+1 wird ein weiteres Umsatzwachstum im Bereich von 15-20% bei konstanten Margen angestrebt. 28

2.5 Beispiel: Geschäftsbericht der MUSTER AG Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes 201x 201x-1 (in TCHF) (in TCHF) Vortrag 18'800 17'500 Jahresergebnis 2'500 1'300 Total zur Verfügung der Generalversammlung 21'300 18'800 Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung folgende Gewinnverwendung: Ausrichtung einer Dividende von 0 0 Zuweisung in die gesetzlichen Kapitalreserven 0 0 Zuweisung in die gesetzlichen Gewinnreserven 0 0 Vortrag auf neue Rechnung 21'300 18'800 29

III KONZERNRECHNUNG 30

3.1 Wann muss eine Konzernrechnung erstellt werden? Kontrolliert eine juristische Person ein oder mehrere Unternehmen, so muss sie für diese eine Konzernrechnung nach Buchwerten erstellen. Der Begriff «Kontrolle» kann wie folgt definiert werden: Direkte oder indirekte Mehrheit der Stimmen Direktes oder indirektes Recht, die Mehrheit des obersten Organs zu bestellen bzw. abzuberufen oder Möglichkeit, aufgrund von Statuten, Stiftungsurkunde oder Vertrag beherrschenden Einfluss auszuüben. Da im neuen Recht nicht mehr die Rechtsform, sondern die wirtschaftliche Bedeutung massgebend ist, können auch Stiftungen und Vereine betroffen sein. 31

3.2 Befreiung von der Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung (1/2) Sofern und soweit die folgenden Bestimmungen gemäss Art. 963a Abs. 1 OR zutreffen, kann auf das Erstellen eine Konzernrechnung verzichtet werden: Zusammen mit den kontrollierten Unternehmen (konsolidierte Betrachtung) dürfen zwei von den nachfolgenden Schwellenwerten in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht überschritten werden: Bilanzsumme: CHF 20 Mio. Umsatz: CHF 40 Mio. Vollzeitstellen 250 Wenn das Unternehmen selbst von einer Gesellschaft kontrolliert wird, die nach Schweizerischen oder gleichwertigen ausländischen Vorschriften eine Konzernrechnung erstellt und diese ordentlich prüfen lässt. Sind die Bedingungen zur Erstellung einer Konzernrechnung erfüllt, so muss der Einzelabschluss zwingend ordentlich geprüft werden. 32

3.2 Befreiung von der Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung (2/2) Eine Konzernrechnung ist gemäss Art. 963a Abs. 2 OR dennoch zu erstellen, wenn: Dies für eine möglichst zuverlässige Beurteilung der wirtschaftlichen Lage notwendig ist. Gesellschafter, die mindestens 20% des Grundkapitals vertreten oder 10% der Genossenschafter oder 10% der Vereinsmitglieder dies verlangen. Jeder Gesellschafter oder jedes Mitglied, der oder das einer persönlichen Haftung oder einer Nachschusspflicht unterliegt, dies verlangt. Es von der Stiftungsaufsichtsbehörde verlangt wird. 33

IV ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN 34

1.1.2013 1.1.2014 1.1.2015 1.1.2016 Übergangsbestimmungen Das Gesetz zur Rechnungslegung ist bereits seit dem 01. Januar 2013 in Kraft. Zur Umsetzung der neuen Vorschriften hat der Gesetzgeber für Einzelabschlüsse eine Übergangsfrist von zwei Jahren und für Konzernrechnungen von drei Jahren festgelegt. Das heisst, dass alle Gesellschaften den Einzelabschluss erstmals spätestens per 31. Dezember 2015 1 und die Konzerngesellschaften die Konzernrechnung erstmals spätestens per 31. Dezember 2016 1 nach dem neuen Rechnungslegungsrecht präsentieren müssen. Der Gesetzgeber lässt eine frühere Anwendung zu, sofern und soweit das neue Gesetz als Ganzes angewandt wird. Das heisst, dass die Gesellschaften bereits per 31. Dezember 2013 1 oder per 31. Dezember 2014 1 ihre Jahresrechnung bzw. per 31. Dezember 2013 1 oder per 31. Dezember 2014 1 oder per 31. Dezember 2015 1 ihre Konzernrechnung nach den neuen Vorschriften erstellen könnten. 1 Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr Vorzeitige Anwendung ab 1.1.2013 Übergangsfrist Einzelabschluss Übergangsfrist Konzernrechnung Neues Rechnungslegungsrecht wird angewandt Geschäftsjahr = Kalenderjahr (01.01. - 31.12.) Erster Abschluss nach neuem Rechnungslegungsgesetz per 31.12.2015 (ohne Anpassung Vorjahr) Geschäftsjahr Kalenderjahr (z.b. 01.07. - 30.06.) Erster Abschluss nach neuem Rechnungslegungsgesetz per 30.06.2016 (ohne Anpassung Vorjahr) 35

V UMSETZUNG DER NEUEN BESTIMMUNGEN 36

Umsetzung der neuen Bestimmungen Unter anderem können wir Sie in den folgenden Angelegenheiten unterstützen und entlasten: Zeitliche Planung und Einführung der neuen gesetzlichen Bestimmungen Bewertungsfragen (Einzel-/Gruppenbewertungen; nicht fakturierte Dienstleistungen, etc.) Anpassungen Kontenplan, Klassierungen sowie Gliederungen Erstellung Geldflussrechnung Aufwertungen sowie Kapitalerhöhungs-, Organisations- und Gründungskosten Inhalt und Form des Lageberichts Angaben im Anhang Erstellung der Konzernrechnung Steuerliche Auswirkungen 37

Allgemeine Wirtschaftsprüfung und Beratung AG Bahnhofstrasse 10 Postfach 2225 CH-5001 Aarau Telefon 062 832 77 40 Fax 062 832 77 43 info@awb-ag.ch www.awb-ag.ch