Schnittstellenmanagement durch die Gestaltung von Verbundsystemen

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Transkript:

Schnittstellenmanagement durch die Gestaltung von Verbundsystemen 38. Fachtagung AHG Klinik Tönisstein 23.05.2012 in Bad Neuenahr Dr. Theo Wessel Geschäftsführer Gesamtverband für Suchtkrankenhilfe (GVS) Stellv. Vorsitzender der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS)

Worüber ich sprechen möchte 1. Suchthilfe im Verbund 2. Beispiel: Teilhabe am Arbeitsleben 3. Kriterien Guter Praxis Suchthilfe im Verbund 4. Handlungsbedarf DHS Grundsatzpapier Suchthilfe im Verbund 2010 GVS Befragung zur Kooperation von Suchtberatung und Jobcenter 2010 GVS Gesamterhebung zu Verbundsystemen der Suchthilfe mit diakonischer Beteiligung 2011 2

Suchthilfen in Deutschland 2011 Selbsthilfegruppen und Bürgerhilfe für Suchtkranke 7500 Gruppen Suchtberatungs- und behandlungsstellen, ambulante Fachstellen, ambulante Rehabilitation Sucht Plätze in Tageskliniken, ganztägig ambulante Rehabilitation 934 400 Stationäre Therapieplätze: Alkohol/Drogen (Med. Reha) 9500/5200 Plätze für qualifizierte Entgiftung (Akutbehandlung) 5400 Plätze in komplementären Einrichtungen (Betreutes Wohnen, Wohnheime usw.) - Eingliederungshilfe Plätze im Maßregelvollzug: Alkohol/Drogen 7600 1350/750 Niedrigschwellige Angebote (Notschlafstellen, Tagestreffs, Drogenkonsumräume) 474 (45+403+26) 3

4 Leistungsträger

5 Leistungsbereiche/-angebote

6 Lebensunterhalt

7 Struktureller und fachlicher Optimierungsbedarf Beispiel Alkoholprobleme

Bedarfsgerechte Versorgung Beispiel Alkoholprobleme 8

Personenbezogene Vernetzung Beispiel Alkoholprobleme 9

10 Suchthilfeverbünde helfen aus Schnittstellen Nahtstellen zu entwickeln

Suchthilfe-Verbünde sollten aus: DHS 2010: Suchthilfe im Verbundsystem ihre Behandlungs- und Hilfekonzepte aufeinander abstimmen, ergänzende oder alternative Leistungen aus einer Hand anbieten, nicht um Betroffene konkurrieren, sondern diesen eine passgenaue Planung und Durchführung von Behandlung ermöglichen, flexibel auf Änderungen des Behandlungsplans und unvorhergesehene Krisen reagieren, für ein reibungsloses Schnittstellenmanagement sorgen, Betroffene durch den Hilfeprozess begleiten (Fallmanagement), sich auf verbindliche Kommunikationsregeln verpflichten (bspw. Fallkonferenzen und Lenkungskreise), leistungerechtliche und finanzielle Fragen für die Betroffenen grundsätzlich klären, sich gemeinsam auf Qualitätsstandards verpflichten und diese weiterentwickeln. 11

Größe und Zielgruppen aus: DHS 2010: Suchthilfe im Verbundsystem Abgeleitet aus theoretischen und praktischen Erwägungen sollte der regionale Behandlungsverbund aus folgenden Partnern bestehen: 2 bis 4 ambulante Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstellen in unterschiedlicher Trägerschaft Mindestens eine Einrichtung der Akutpsychiatrie mit Angeboten der ambulanten, teilstationären und stationären qualifizierten Entzugsbehandlung und allgemein-psychiatrischen Angeboten Alternativ ein somatisches Krankenhaus mit Innerer Abteilung, in der qualifizierte Entzugsbehandlungen durchgeführt werden können und ein Sozialdienst vorhanden ist Angebote der Eingliederungshilfe, z.b. ambulant betreutes Wohnen Arbeitsagenturen und Job-Centern zur Grundsicherung, Arbeitserprobung und Arbeitsförderung 2 bis 3 stationäre Rehabilitationseinrichtungen für Abhängigkeitserkrankungen Falls vorhanden, Einrichtungen zur (ganztägig) ambulanten Rehabilitation Falls vorhanden, eine stationäre oder teilstationäre Adaptionseinrichtung Suchtselbsthilfe-Angebote 12

Verträge und Regeln aus: DHS 2010: Suchthilfe im Verbundsystem Ziel des Behandlungsverbundes Vereinbarung zur Differenzialindikation Profile der beteiligten Einrichtungen Merkmale des Behandlungsverbundes Ablaufregelungen Gestaltung der Kooperation formale Vereinbarung Schweigepflichtsentbindung für Fallbesprechungen 13

Beispiel: Suchthilfeverbund Ostwestfalen Lippe Regionaler Behandlungsverbund Paderborn/Höxter Regionaler Behandlungsverbund Bielefeld/Gütersloh Regionaler Behandlungsverbund östliches Ostwestfalen (Herford, Minden, Lübbecke, Bad Salzuflen 14

15 Beispiel: C.N.N.-Projekt der Suchtselbsthilfeverbände

16 Schnittstellenmanagement am Beispiel Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit und Abhängigkeitserkrankungen Jahresprävalenz Abhängigkeitserkrankungen (F10 F 19 nach ICD-10, in Klammern F-Diagnosen insgesamt) Ca. 5 % (28%) SGB-III-Leistungsempfänger (TK/AOK/BKK 2008-2009) Ca. 11% (36%) SGB-III-Leistungsempfänger (TK/AOK/BKK 2008-2009) d.h. bei 4,9 Mio. Menschen mit SGB II Bezug: 539.000, davon werden bisher nur 6-7% vermittelt an das Suchthilfesystem 17

GVS-Befragung zur Kooperation von Suchtberatung und Jobcenter 2010 15. 03. 2010 30. 04. 2010 18

GVS-Initiativen Rahmenkonzept zur Beteiligung der Suchtberatung der Diakonie an den Eingliederungsleistungen der Jobcenter nach SGB II (2004) Schulungskonzept für Fallmanager/-innen nach SGB II für die Arbeit mit Menschen mit Suchtproblemen (2004) GVS-Befragung zur Kooperation von Suchtberatung und Jobcenter (2010) 19

Beteiligung der Beratungsstellen nach Bundesländern (N=172) Bundesland Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen insg. Rückmeldungen 20 16 1 6 11 10 22 39 7 12 3 14 9 170 20

Fragen zur strukturellen Zusammenarbeit Fragen zur direkten Kooperation zwischen Suchtberatung und Personal des Jobcenters Fragen zu den Auswirkungen aus Sicht der Suchtberatung Kriterien guter Kooperation/Schnittstellenmangagement 21

Ursachen für die mangelhafte Kooperation Die Ursachen für die mangelhafte Kooperation sieht der GVS vor allem in den organisatorischen und strukturellen Defiziten, die durch die Befragung identifiziert wurden: Nur ca. die Hälfte der befragten Beratungsstellen haben eine schriftlich fixierte Kooperationsvereinbarung mit dem zuständigen Jobcenter Weniger als ein Drittel erhält eine spezielle Finanzierung der Beratungstätigkeit für die Jobcenter-Kunden. Diese Umstände lassen vermuten, dass die Mehrheit der Beratungsstellen mangels einer vertraglichen oder/und finanziellen Grundlage keine oder nur eine unzureichende konzeptionelle Ausprägung der Dienstleistung vornimmt. Die Unterfinanzierung der meisten Beratungsstellen erklärt möglicherweise auch, dass nur etwa 10% der Beratungsstellen im Jobcenter präsent sind. 22

Fazit Eine Voraussetzung für das Erkennen von Suchtproblemen und den qualifizierten Umgang mit Betroffenen ist die regelmäßige, suchtspezifische Schulung der Jobcenter-Mitarbeiter/innen. Aber: Nur ca. 40% der befragten Beratungsstellen sehen eine solche fachliche Weiterbildung der Jobcenter-Mitarbeiter/innen als gegeben. Und: Nur rund ein Fünftel (19%) der Suchtberatungsstellen gibt an, dass das Personal des Jobcenters frühzeitig Suchtprobleme erkennt. Die Folge ist, dass sehr viele suchtgefährdete und -kranke Kunden und Kundinnen nicht behandelt werden und Maßnahmen der Reintegration in den Arbeitsmarkt bei ihnen häufig scheitern. 23

Kriterien guter Kooperation eine schriftliche Kooperationsvereinbarung zwischen Beratungsstelle und Jobcenter, eine spezielle Finanzierung der Beratungsleistungen für Kunden des Jobcenters, eine regelmäßige Schulung der Mitarbeiter/innen der Jobcenter hinsichtlich der Früherkennung von Suchtproblemen bei den Kunden, aufsuchende Suchtberatung in den Jobcentern, Netzwerken und Vereinbaren als Kernprozesse. 24

25 Netzwerken

26 Vereinbaren

Empfehlungen für eine gute Zusammenarbeit Einführung von Mindeststandards zur gemeinsamen Strukturverantwortung zwischen Trägern der Suchthilfe und Leitungen von Jobcenter. Den Mitarbeiter/innen beider Hilfebereiche Informationen über Modelle guter Praxis zur Verfügung stellen. Die Mitarbeiter/innen der Jobcenter in der Früherkennung von Suchtproblemen sowie möglicher konstruktiver Interventionen schulen. Beratungsstellen aus der Region sollten dabei genutzt und / oder einbezogen werden. Dokumentationsstandards der Zusammenarbeit von Suchtberatungen und Jobcentern festlegen, z.b.: - Anzahl der Vermittlungen zur Suchtberatung. - Gesonderte Dokumentation des Verlaufs der Zuweisungen durch das Jobcenter. 27

GVS-Gesamterhebung zu Verbundsystemen der Suchthilfe mit diakonischer Beteiligung Juni 2011 28

Kriterien aus der GVS-Erhebung 2011 zu den Vernetzungsstrukturen diakonischer Einrichtungen der Suchthilfe Verbundsysteme in der Suchthilfe Zusammenschluss verschiedener Leistungserbringer Abgestimmte Behandlungs- und Hilfekonzepte Keine Konkurrenz zwischen den Leistungserbringern Tragfähige und reibungslose Schnittstellen Fallmanagement Verbindliche Kommunikationsregeln (Fallkonferenzen, Lenkungskreise ) Gemeinsame Qualitätsstandards Gemeinsame Steuerungsinstanz Gemeinsames Marketing 29

39 Verbünde mit insgesamt 580 Einrichtungen konnten identifiziert werden, weitere 860 Einrichtungen wurden als Kooperationspartner benannt (im Durchschnitt pro Verbund 4 10 Einrichtungen) Sektorübergreifende Verbünde schließen Schnittstellenpartner mit ein (Jugendämter, Pflegeeinrichtungen, ambulantes BeWo, berrufliche Qualifizierung, Ordnungsämter, Polizei, Wohnungslosenhilfe usw.). Behandlungsverbünde organisieren das Segment Behandlung von suchtkranken Menschen mit dem geregelten Zusammenwirken ambulanter Beratung/Behandlung, (teil-)stationärer Behandlung (Akutbehandlung, medizinische Rehabilitation), Adaption, Nachsorge und Suchtselbsthilfe. 66 Einrichtungen unterhalten Kooperationen, die nicht den Kriterien eines Verbundes entsprechen. 20 Einrichtungen gaben an, weder einem Verbund anzugehören noch Kooperationen zu pflegen. 30

Verteilung der Verbünde nach Bundesländern (n=39) Baden-Württemberg Bremen Bayern Berlin Brandenburg Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen 7 4 4 6 5 6 2 2 2 1 31

Allgemeine Fragen zur Verbundorganisation Verhältnis Behandlungsverbünde-sektorübergreifende Verbünde 5% 5% 28% 62% Behandlungsverbünde sektorübergreifende Verbünde beides ohne Angabe 32

Allgemeine Fragen zur Verbundorganisation Trägerstruktur 8% 41% unter dem Dach eines Trägers trägerübergreifend ohne Angabe 51% 33

Allgemeine Fragen zur Verbundorganisation Ist der Verbund durch verbindliche Kooperationsvereinbarungen definiert? Vereinbarungen 10% 3% 13% schriftliche Vertragsform verbindliche Absprachen beides ohne Angabe 74% 34

35 Allgemeine Fragen zur Verbundorganisation Durch welche weiteren Kriterien definiert sich der Verbund? Verbundkriterien 120% 100% 80% 60% 40% 20% 97% 92% 77% 62% 33% 26% 0% gem. AGs, Gremien abgestimmte Ziele gleiche Dokusoftware einrichtungsübergreifende Fallkonferenzen abgestimmte Überweisung/Vermittlung gem. Auswertung Patienten-/Klientendaten

36 Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF)

37 Beispiel ICF

38 Fragen zu den Verbundpartnern Bitte geben Sie an, welche Einrichtungen Bestandteil des Verbundes sind. 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 0% 10% Diakonie intern Diakonie extern Schuldnerberatung Selbsthilfe Jugendhilfe Stationäre Einrichtungen Suchtmed./Psychiatrie Erw. Suchtmed./Psychiatrie Ki./Ju. Allgemeinkrankenhäuser Suchtberatungsstellen Amb. Reha Sucht Allg. Sozialberatung Wohnungslosenhilfe

Die Kooperation der Verbundsmitglieder verläuft (n=55) Qualität der Kooperation 44% 31% 13% 6% 0% 0% sehr gut zufrieden stellend teils/teils nicht zufriedenstellend schlecht unterschiedlich 39

Die Kooperation der Verbundsmitglieder verläuft Behandlungsverbünde (n=39) Sektorübergreifende Verbünde (n=16) 9 (25,7%) sehr gut 6 (37,5%) sehr gut 17 (48,6%) zufrieden stellend 7 (43,8%) zufrieden stellend 3 (8,6%) teils / teils 3 (18,8%) teils / teils 0 nicht zufrieden stellend 0 nicht zufrieden stellend 0 schlecht 0 schlecht 3 (8,6%) unterschiedlich 40

Handlungsbedarf aus: DHS 2010: Suchthilfe im Verbundsystem 1. Die Leistungserbringer in den verschiedenen Bereichen des gegliederten Hilfesystems dürfen sich nicht nur auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, sondern müssen sich als Teil eines Kooperationsgefüges verstehen. Dabei darf die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Einrichtung natürlich nicht in den Hintergrund treten. 2. Die Leistungsträger als Finanzierer des Hilfesystems dürfen Maßnahmen und Projekte nicht nach Kassenlage bewilligen, sondern müssen ihre Planungen an dem Behandlungsbedarf ausrichten. Beim Übergang zwischen Leistungsbereichen müssen die Schnittstellen reibungsfrei organisiert sein, es darf keine unnötige Verschiebung oder Verzögerung von Zuständigkeiten geben. Dabei sind selbstverständlich die sozial- und leistungsrechtlichen Vorgaben zu beachten. Pilotprojekte gemeinsam mit Leistungserbringern sind ein probates Mittel, um neue Wege und Verfahren in der Praxis zu erproben. 3. Der Gesetzgeber und die Exekutive sind aufgefordert, die Rahmenbedingungen für ein möglichst homogenes und verständliches Leistungsrecht zu schaffen. Problemanzeigen der Fachleute sollten ernst genommen werden und durch normative Vorgaben ist entsprechende Abhilfe zu schaffen. Ein gutes Beispiel für ein mögliches Monitoring des Suchthilfesystems ist der von der Bundesdrogenbeauftragten moderierte Drogen- und Suchtrat, insbesondere mit seinem Schnittstellenausschuss. Hier sollten alle Partner aus den Bereichen Leistungsträger und Leistungserbringer und die Suchtselbsthilfe an einem Tisch sitzen und praktikable Lösungen abstimmen. (DHS-Ad-Hoc-Auschuss zu Versorgungsstrukturen 2011-2012) 41

Für die Zukunft. 42. müssen neue Zugangs- und Finanzierungswege geschaffen werden, um die Nachhaltigkeit der Rehabilitation zu sichern und weiter auszubauen. Dies erfordert den übergreifenden Konsens zwischen der Politik und den Reha Trägern. sollten gemeinsame Qualitätskriterien und ein abgestimmtes netzwerkbezogenes Qualitätsmanagement in allen Verbundsystemen der Suchthilfe implementiert und kontinuierlich fortgeschrieben werden. kann eine gemeinsame Dokumentation den Datenaustausch sicherstellen, der beim Wechsel eines Patienten zu einem anderen Dienst oder einer anderen Einrichtung von Bedeutung ist. ist eine faire Kostenverteilung aller beteiligten Akteure die Voraussetzung für eine gelingende Vernetzung.. hängt die Effektivität und Effizienz von Netzwerken maßgeblich davon ab, dass es gelingt, einrichtungsübergreifende Lenkungsfunktionen gemeinsam wirkungsvoll wahrzunehmen und partikulare Einrichtungsinteressen zugunsten einer abgestimmten Gesamtstrategie zurückzustellen. Die gemeinsame Wahl eines Lenkungsgremiums kann dazu beitragen. In diesem Gremium sollten die Leitungsebenen der an der Suchtkrankenversorgung beteiligten Einrichtungen und Dienste sowie der kommunalen Gebietskörperschaften vertreten sein.. sollten Selbstbewertungen (Audits) auf der Grundlage eines gemeinsam entwickelten Kriterienkataloges in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Sie dienen der systematischen und Überprüfung der Aktivitäten und Ergebnisse des Verbundes und tragen dazu bei, Stärken und Potenziale zu identifizieren und die Wirksamkeit von Verbesserungsmaßnahmen zu überprüfen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit wessel@sucht.org www.sucht.org 43