Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst



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Transkript:

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung V\Referat V_3\Allgemeines\Word\Schreiben\Schreiben allgemein\2014\sondermaßnahme FOS- BOS\Anschreiben an staatliche Realschulen_r.doc Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 80327 München An alle staatlichen Realschulen in Bayern - per OWA - V.3 FPs6 V.1 V.4 VII.2 VII.7 VII.6 - V ENTWURF Datum: 15.05.2014 Entwurf erstellt/geprüft: Meidl_B Reinschrift erstellt/geprüft: Reinschrift versandt: Reinschrift gefaxt: Reinschrift an E-Mail: Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, 12.05.2014 V.3 5 P 6020 5a.53 775 Telefon: 089 2186 2644 Lehramt an beruflichen Schulen hier: Sondermaßnahme zur Sicherung des Lehrernachwuchses in der Fächerverbindung Mathematik/Physik an Fachoberschulen und Berufsoberschulen für das Schuljahr 2014/15 für Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen Anlagen: 1. Bewerbungsformblatt 2. Liste der Schulstandorte für die Sondermaßnahme Sehr geehrte Frau Schulleiterin, sehr geehrter Herr Schulleiter, auf Grund des weiter bestehenden erhöhten Bedarfs an Lehrkräften für den Unterrichtseinsatz in der Fächerverbindung Mathematik/Physik an Fachoberschulen und Berufsoberschulen werden bis zu 20 Realschullehrkräfte zu einer am 15. September 2014 beginnenden Sondermaßnahme gemäß Art. 22 Abs. 6 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz zugelassen. Ich bitte Sie, alle Ihre Lehrkräfte mit der Fächerverbindung Mathematik/Physik sowie die an Ihrer Schule tätigen Studienreferendare mit dieser Fächerverbindung, die zum September 2014 die Ausbildung beenden, über diese Sondermaßnahme sowie über die folgenden Punkte in Kenntnis zu setzen: Telefon: 089 2186 0 E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de Salvatorstraße 2 80333 München Telefax: 089 2186 2800 Internet: www.km.bayern.de U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz

- 2-1. Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbung In Frage kommen Realschullehrkräfte, die die Befähigung für das Lehramt an Realschulen in der Fächerverbindung Mathematik/Physik mit mindestens der Gesamtprüfungsnote 2,10 erworben haben und das Referendariat im Schuljahr 2013/14 beenden oder nach erworbener Lehramtsbefähigung höchstens 3 Jahre nach Ablauf der Probezeit im staatlichen Realschuldienst tätig gewesen sind. Bewerber mit anderen Fächerverbindungen oder mit längerer Dienstzeit sind von der Sondermaßnahme ausgeschlossen. Interessierte Realschullehrkräfte können sich direkt an den gewünschten Schulen für die Sondermaßnahme bewerben (Bewerbungsschluss ist der 20. Juni 2014). Der Schule ist jeweils vorab ein tabellarischer Lebenslauf sowie eine Ablichtung der Zeugnisse über die Erste und, soweit vorliegend, die Zweite Staatsprüfung (ggf. Nachreichung einer beglaubigten Kopie der Mitteilung über das voraussichtliche Ergebnis der Zweiten Staatsprüfung gemäß 3.9.7.1 ASR unmittelbar nach der Aushändigung Anfang Juli 2014 durch die zuständige Seminarleitung) vorzulegen. Die Vorauswahl der Bewerber erfolgt durch die Schulleitung der jeweiligen Fachoberschule und Berufsoberschule. Die Auswahlgespräche sollen bis spätestens 4. Juli 2014 geführt werden. Der Vorstellungstermin wird direkt zwischen dem jeweiligen Bewerber und der Schulleitung vereinbart (Ansprechpartner für Auskünfte zum Bewerbungsverfahren ist Herr OStR Bruchhäuser; Tel. 089/2186-2410).

- 3 - Zusätzlich ist im Vorfeld unter Nennung des Erstwunschortes und ggf. einer priorisierten Nennung weiterer gewünschter Einsatzorte eine allgemeine Bewerbung mit dem beiliegenden Formblatt bis spätestens 20. Juni 2014 an folgende Adresse zu richten: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Ref. VII.6 (OStR Bruchhäuser) 80327 München. Vorzulegen sind neben dem Bewerbungsformular ein tabellarischer Lebenslauf sowie eine Ablichtung der Zeugnisse über die Erste und Zweite Staatsprüfung. Bewerberinnen/Bewerber, die den Vorbereitungsdienst mit Prüfungstermin 2014 abschließen, reichen eine beglaubigte Kopie der Mitteilung über das voraussichtliche Ergebnis der Zweiten Staatsprüfung gemäß 3.9.7.1 ASR (Aushändigung erfolgt Anfang Juli 2014 durch die zuständige Seminarleitung) nach Erhalt umgehend nach. Eine Vormerkung für spätere Einstellungstermine ist nicht möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass Realschullehrkräfte die sich für die Sondermaßnahme beworben haben und eine Einstellungszusage für eine Fachoberschule oder Berufsoberschule erhalten haben im Einstellungsverfahren für den Realschulbereich nicht mehr berücksichtigt werden können. Des Weiteren erfolgen Einstellungsangebote für die Sondermaßnahme nur auf die vom Bewerber ausdrücklich angeführten Standorte. Falls ein Einstellungsangebot auf einen gewünschten Standort vom Bewerber abgelehnt wird, erfolgt weder ein weiteres Einstellungsangebot von der Fachoberschule oder Berufsoberschule noch von der Realschule. Die Absage eines solchen Einstellungsangebotes führt auch zum Verlust der Wartelistenberechtigung für die Einstellung an Realschulen.

- 4-2. Ablauf der Sondermaßnahme Die Qualifizierung wird als einjährige Sondermaßnahme vom regulären Vorbereitungsdienst getrennt durchgeführt, aber in Anlehnung an die einschlägigen Bestimmungen für die Ausbildung der Studienreferendare für das Lehramt an beruflichen Schulen gestaltet. Mit Beginn der Maßnahme werden die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber an die entsprechende staatliche Berufliche Oberschule versetzt bzw. an dieser eingestellt und versehen während der Maßnahme ihren Dienst als Studienrätinnen und Studienräte im Realschuldienst an einer Beruflichen Oberschule (Fachoberschule und Berufsoberschule). Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung werden die Bewerberinnen und Bewerber zur Studienrätin bzw. zum Studienrat (Eingangsamt der beruflichen Schulen) ernannt. Sollte die Qualifizierung nicht erfolgreich durchgeführt werden, steht den Bewerbern die Rückkehr bzw. eine Bewerbung für den staatlichen Realschuldienst offen. Ein bestimmter Schulort oder eine bestimmte Wunschregion kann bei Rückkehr bzw. Bewerbung für den staatlichen Realschuldienst aufgrund des regional oft rückläufigen Lehrkräftebedarfs jedoch nicht zugesichert werden. Die pädagogische Qualifizierung in den beiden Fächern findet an der jeweiligen FOS/BOS statt. Zu diesem Zweck bestimmt der jeweilige Schulleiter während des Ausbildungsabschnittes einen Personalentwickler mit der einschlägigen Lehrbefähigung, der die Qualifizierung in der Didaktik und Methodik des jeweiligen Faches übernimmt. Er soll die zu qualifizierende Realschullehrkraft gleichzeitig im Schulalltag begleiten und individuell betreuen. Die fachliche Qualifizierung obliegt den Bewerbern selbst. Sie werden dabei durch die mit der Durchführung der Maßnahme betrauten Personen unterstützt. Dem zuständigen staatlichen Studienseminar obliegt die allgemeine Ausbildung in den Bereichen Pädagogik, Psychologie und Schulrecht/Schulkunde. Zu diesem Zweck werden im Rahmen der stattfindenden

- 5 - Hauptseminarveranstaltungen des Studienseminars auch speziell auf die Sondermaßnahme für Realschullehrkräfte abgestimmte Moduleinheiten angeboten. 3. Unterrichtsverpflichtung während der Sondermaßnahme Der Umfang des eigenverantwortlich zu erteilenden Unterrichts beträgt 18 Unterrichtsstunden pro Woche (bei voller Vergütung). 4. Feststellung der Lehramtsbefähigung gem. Art. 22 Abs. 6 BayLBG a) Die Realschullehrkraft legt eine Lehrprobe gemäß LPO II ab. b) Die Realschullehrkraft legt folgende mündliche Prüfungen ab: über die fachlichen Inhalte in Mathematik auf der Grundlage des an Fach- und Berufsoberschulen gültigen Lehrplans sowie in der Fachdidaktik dieses Faches, über die fachlichen Inhalte in Physik auf der Grundlage des an Fachund Berufsoberschulen gültigen Lehrplans sowie in der Fachdidaktik dieses Faches und in Schulrecht / Schulkunde. Zur Prüfung der fachlichen Inhalte wird ein Hochschulvertreter beigezogen. c) Gutachten Näheres wird in einem gesonderten KMS geregelt und mitgeteilt. Diese Informationen sowie das Formblatt können ebenfalls unter www.stmbw.bayern.de/km/stellen/quereinstieg abgerufen werden. Für weitere Informationen und insbesondere zum Ablauf der Sondermaßnahme sowie zu den abzuleistenden Prüfungsteilen sind alle interessierten Realschullehrkräfte zu einer Informationsveranstaltung am Montag, 2. Juni 2014 um 18 Uhr im Staatlichen Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen in der Marienstraße 21 in 90402 Nürnberg, eingeladen.

- 6 - Ansprechpartner für weitere Fragen zur Sondermaßnahme ist hinsichtlich der Zulassung und Bewerbung Herr OStR Bruchhäuser (Tel. 089/2186-2410) und für Fragen zum Ablauf der Sondermaßnahme Herr StD Brandstetter (Tel. 01722611452). Mit freundlichen Grüßen gez. Püls Ministerialdirigent