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Transkript:

PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Sitz Senden SCHALLSCHUTZ AN VERKEHRSWEGEN GEWERBE - UND FREIZEITANLAGEN Lärmschutz Altenberge Münsterstraße 9 808 Senden Ing.-Büro Uwe August Lindenallee SCHALLSCHUTZ IM HOCHBAU ENTWÜRFE, GUTACHTEN, MESSUNGEN 97 Jesendorf LUFTVERUNREINIGUNG AN STRASSEN Ihre Nachricht vom Ihre Zeichen Unsere Zeichen Datum 7.06.06 Uwe August 50/70 87/6 07.06.07 (Auftrag) Bebauungsplan Nr. für das Gebiet Am See Gemeinde Ventschow hier: Schalltechnische Stellungnahme gemäß DIN 8005/07.0 Schallschutz im Städtebau - Geräuschscreening Bezug: Ihr Auftrag per E-Mail vom 7.06.06 Sehr geehrte Damen und Herren, im Zusammenhang mit den Planungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. Am See in der Gemeinde Ventschow wurde auf der Grundlage der aufgezeigten Planung unter Anwendung der DIN 8005/07.0 (Schallschutz im Städtebau) eine schalltechnische Untersuchung (Immissionsprognose) durchgeführt. Situation In der Gemeinde Ventschow wurde im Jahr 005 der Bebauungsplan Nr. für das Gebiet Am See rechtskräftig. Der Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung datiert vom 07.09.998. Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte durch die Gesellschaft Beratender Ingenieure Dr.-Ing. A. Herold mit Sitz in Rostock die Aufstellung einer schalltechnischen Untersuchung mit Datum vom. Januar 999 im Auftrag der Treuhand Liegenschaftsgesellschaft mbh (TLG) Niederlassung Mecklenburg-Vorpommern. Unter dem Titel Schalltechnische Untersuchung zum Vorhaben Wohngebiet westlich der L 0 in Ventschow wurden für das Plangebiet schalltechnische Maßnahmen erarbeitet. Telefon 0597 / 9 99 77-0 www.pbfls.de Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Telefax 0597 / 9 99 77-50 info@pbfls.de Sitz Senden GmbH Bankverbindung Sparkasse Münsterland Ost Amtsgericht Coesfeld HRB 5 IBAN DE6 005 050 0000 607 50 Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Andreas Timmermann BIC WELADEDMST k:\aoffice\7087\87-7067.ver.doc USt-Ident-Nr. DE 60 88 80

Seite - - zum Vermerk vom 07.06.07 Projekt-Nr. 70 87/6 Im Plangebiet wurden aktive Lärmschutzmaßnahmen in der Ausführung als Lärmschutzwall mit Höhen zwischen,5 m und,5 m festgesetzt Textliche Festsetzung Nr... Für Gebäude im Baufeld sind gemäß textlicher Festsetzung Nr.. durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume des. Obergeschosses auf den lärmabgewandten Seiten anzuordnen. Mit Ziffer. erfolgte die Festsetzung von Lärmpegelbereichen. Grundlage der schalltechnischen Untersuchung vom. Januar 999 waren Berechnungen für den Straßenverkehrslärm im Prognosejahr 00. Die Verkehrsmenge auf der L 0 wurde der Verkehrsmengenkarte MV 995 als Ergebnis der amtlichen Straßenverkehrszählung 995 entnommen und entsprechend der Prognosefaktoren für den Straßenverkehr auf das Jahr 00 hochgerechnet. Der DTV betrug demnach in Höhe des Plangebietes.080 Kfz/h mit einem Lkw-Anteil p von,5 % tags bzw. 7, % nachts. Südlich der L 0 ergab die Hochrechnung einen DTV von.960 Kfz/h mit einem Lkw-Anteil p von 9, % tags bzw.,7 % nachts. Mit dem Neubau der A, die nunmehr zwischen der A 0 und der A durchgängig befahrbar ist, hat sich die Verkehrsmenge im Zuge der L 0 reduziert. Am. August 006 wurde der Abschnitt der A zwischen dem Kreuz Wismar (A 0) und Jesendorf dem Verkehr übergeben. Zwischen den Anschlussstellen Jesendorf und Schwerin-Nord erfolgte die Verkehrsfreigabe am. Dezember 009. Die L 0 ist nördlich Ventschow über die AS Jesendorf mit der A verknüpft. Im Süden ist die B 0, in der die L 0 einmündet, über die AS Schwerin-Nord mit der A verbunden. Mit der amtlichen Verkehrszählung 05 liegen für die L 0 aktuelle Erhebungen nach erfolgter Verkehrsfreigabe für die A über die Zählstellen 5 0 (von B 0 Cambs nach Kreuzung L 0 Liesow) und 5 050 (von Kreuzung L 0 Jesendorf bis Einmündung B 9) vor. Für die Zählstelle 5 0 ist ein DTV von.70 Kfz/h mit einem Lkw-Anteil von 9,0 % tags bzw.,5 % nachts und in der Zählstelle 5 050 ein DTV von.6 Kfz/h mit dem Lkw-Anteil 9, % tags bzw.,8 % nachts dokumentiert. Im Jahr 005 hatte der DTV noch.7 bzw..088 Kfz/h betragen. Damit wurden die Prognosewerte der schalltechnischen Untersuchung vom. Januar 999 für das Jahr 00 nahezu erreicht. Bereits mit der Zählung 00 konnte die entlastende Wirkung der A und damit der Rückgang der Verkehrszahlen (DTV) im Zuge der L 0 festgestellt werden. Die geringeren Verkehrszahlen wurden mit der aktuellen Zählung in 05 im Wesentlichen bestätigt.

Seite - - zum Vermerk vom 07.06.07 Projekt-Nr. 70 87/6 Aufgabe Die Aufgabe besteht darin, die von der Hauptstraße (L 0) sowie der Lindenallee (L 0) auf dem Gebiet der Gemeinde Ventschow ausgehenden Lärmemissionen zu ermitteln und die zu erwartende Lärmbelastung flächenhaft im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. über Rasterlärmkarten (RLK) zu berechnen. Auf der Grundlage der aktuellen Berechungsergebnisse ist zu prüfen, ob der im Bebauungsplan Nr. festgesetzte Lärmschutzwall weiterhin erforderlich ist und inwieweit sich Änderungen hinsichtlich der ebenfalls festgesetzten Lärmpegelbereiche ergeben. Die Berechnungen der Verkehrslärmemissionen und -immissionen erfolgen für den Straßenverkehrslärm nach den RLS-90 (Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen). Die Verkehrsbelastung im Zuge der Hauptstraße (L 0) und der Lindenallee (L 0) wurde den Ergebnislisten der amtlichen Straßenverkehrszählung 05 als DTV (Kfz/h) inkl. dem zugehörigen Lkw-Anteil (p) in % entnommen und weitergehend prognostiziert. Der Prognosehorizont wurde für das Bezugsjahr 00 zugrunde gelegt. Auf der Grundlage der berechneten Immissionsbelastungen (Beurteilungspegel) in den gepl. Baufeldern sind bei Überschreitung der maßgebenden Orientierungswerte der DIN 8005/07.0 Beiblatt zu Teil die Lärmpegelbereiche nach DIN 09/07.6 - Tabelle 7 zu bestimmen. Grundlage für die schalltechnische Beurteilung des Bauvorhabens ist die DIN 8005/07.0 - Schallschutz im Städtebau - mit Teil - Grundlagen und Hinweise für die Planung Beiblatt zu Teil - Berechnungsverfahren Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Teil - Lärmkarten Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen

Seite - - zum Vermerk vom 07.06.07 Projekt-Nr. 70 87/6 Grenz-, Orientierungs- und Immissionsrichtwerte DIN 8005/07.0 - Schallschutz im Städtebau Die Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen richtet sich nach den schalltechnischen Orientierungswerten für die städtebauliche Planung der DIN 8005/05.87 - Beiblatt zu Teil. Danach sind maßgebend: reines Wohngebiet (WR) 50 db(a) tags 0 db(a) bzw. 5 db(a) nachts allgemeines Wohngebiet (WA) 55 db(a) tags 5 db(a) bzw. 0 db(a) nachts Dorfgebiet (MD), Mischgebiet (MI) 60 db(a) tags 50 db(a) bzw. 5 db(a) nachts Kerngebiet (MK) und Gewerbegebiet (GE) 65 db(a) tags 55 db(a) bzw. 50 db(a) nachts Industriegebiet (GI) -- db(a) tags -- db(a) nachts Die Einhaltung oder Unterschreitung der Orientierungswerte ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Die Beurteilung der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Für die Beurteilung ist in der Regel tags der Zeitraum von 06.00 -.00 Uhr und nachts der Zeitraum von.00-06.00 Uhr zugrunde zu legen. Falls nach örtlichen Verhältnissen andere Regelungen gelten, soll eine mindestens achtstündige Nachtruhe sichergestellt werden.

Seite - 5 - zum Vermerk vom 07.06.07 Projekt-Nr. 70 87/6 Emissionen Verkehrslärm Straßenverkehr In die Berechnung des Emissionspegels sollen vorrangig Daten aus projektbezogenen Untersuchungen zur Verkehrsbelastung einfließen. Liegen solche Untersuchungen nicht vor, können Angaben zur maßgebenden stündlichen Verkehrsstärke M und zum maßgebenden Lkw-Anteil p für bestehende Straßen aus den jeweils aktuellen Straßenverkehrszählungen als Grundlage für die Berechnungen herangezogen werden. Die Verkehrsbelastung der L 0 in der Analyse 05 ist mit den Ergebnislisten der amtlichen Straßenverkehrszählung 05 dokumentiert. Mit der Zählstelle 5 075 wurden in 05 erstmalig auch Verkehrsdaten für die L 0 erhoben. Die Trend-Prognose 00 wurde hier mit einer allgemeinen Verkehrszunahme von 6 % auf Basis der SVZ 05 berücksichtigt: Tabelle Straßenabschnitt Klasse DTV M T M N p T p N [Kfz/ h] [Kfz/h] [Kfz/h] [%] [%] Analyse 00 (Basis: SVZ 05) L 0 B 0 Cambs Kreuzung L 0 (L).70 80 9,0,5 Kreuzung L 0 Jesendorf B 9 (L).6 5 9 9,,8 L 0 OE Hohen Viecheln - Kreuzung L 0 (L) 879 5 8,8 6, Prognose 05 (Basis: SVZ 05 + 6 % Verkehrszunahme) L 0 B 0 Cambs Kreuzung L 0 (L).5 85 9,0,5 Kreuzung L 0 Jesendorf B 9 (L).75 0 9,,8 L 0 OE Hohen Viecheln - Kreuzung L 0 (L) 9 5 9,8 6, Erläuterungen: DTV : Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke in Kfz/h Mittelwert über alle Tage des Jahres der einen Straßenquerschnitt täglich passierenden Kraftfahrzeuge. M T/N : maßgebende Verkehrsstärke in Kfz/h - Tag / Nacht Auf den Beurteilungszeitraum bezogener Mittelwert über alle Tage des Jahres der einen Straßenquerschnitt stündlich passierenden Fahrzeuge. p T/N : maßgebender Lkw-Anteil in % - Tag / Nacht Anteil der Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über,8 t in Prozent der maßgebenden Verkehrsstärke. Anmerkung: Bei der Verkehrsstärke M und dem Lkw-Anteil p bezieht sich der Begriff maßgebend allein auf die schalltechnischen Berechnungen; für Untersuchungen im Bereich der Straßenverkehrstechnik gelten andere Definitionen.

Seite - 6 - zum Vermerk vom 07.06.07 Projekt-Nr. 70 87/6 Die maßgebende stündliche Verkehrsstärke M [Kfz/h] und der Lkw-Anteil p [%] wurde nicht mit den Vorgaben der Tabelle der RLS-90 ermittelt sondern auf der Grundlage der Zählung im Jahr 00 projektbezogen den Berechnungen des Emissionspegels zugrunde gelegt. Für den Abschnitt der L 0 südlich der L 0 hat sich die Verkehrsmenge im Jahr 05 gegenüber dem alten Ansatz für das Jahr 00 (Prognose) um rd. 7 % und nördlich um rd. 55 % verringert. Auch im Verlauf der L 0 ergaben die aktuellen Verkehrszählungen gegenüber der bisherigen Prognose 00 einen um rd. 70 % verringerten DTV. Mit der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung wurde ein aktuelles Ausbreitungsmodell aufgestellt, mit dem die derzeitige Verkehrsführung und der zugehörige Ausbauquerschnitt der Hauptstraße (L 0) sowie der Lindenallee (L 0) berücksichtigt wurde. Die zul. Höchstgeschwindigkeit im Zuge der Hauptstraße (L 0) wurde mit 50 bzw. 70 km/h und im Verlauf der Lindenallee (L 0) ebenfalls mit 50 bzw. 70 km/h in Ansatz gebracht. Da der vorhandene Fahrbahnbelag in Asphaltbeton bzw. Splittmastixasphalt ausgeführt ist, ging der Korrekturwert für D StrO für die Hauptstraße (L 0) und die Lindenallee (L 0) mit 0 db(a) in die Berechnungen ein. Im Zuge der berücksichtigten Verkehrswege ergab sich keine Längsneigung über 5,0 %. Eine Störwirkung für lichtzeichengeregelte Kreuzungen und Einmündungen war ebenfalls nicht in Ansatz zu bringen bzw. gegeben.

Seite - 7 - zum Vermerk vom 07.06.07 Projekt-Nr. 70 87/6 Immissionen Verkehrslärm Die Schall-Pegel-Berechnung wurde nach dem Teilstückverfahren der RLS-90 durchgeführt. Die Beurteilung erfolgte unter Beachtung der Orientierungswerte tags und nachts der DIN 8005 - Schallschutz im Städtebau - für Wohngebiete (WA). In der DIN 8005 - Schallschutz im Städtebau Teil Grundlagen und Hinweise für die Planung - wird die Ermittlung der Schallimmissionen der verschiedenen Arten von Schallquellen nur sehr vereinfacht dargestellt. Für die Abschätzung der zu erwartenden Schallimmissionen werden im Anhang Diagramme angegeben. Genauere Verfahren können anderen Regelwerken entnommen werden, so z. B. den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 oder den Richtlinien DIN 96-/0.99. Maßgebende Regelwerke für die schalltechnische Untersuchung sind die "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen" - Ausgabe 990 - RLS-90 (Herausgeber: Bundesminister für Verkehr). Die Berechnung erfolgte mit Anwendung des elektronischen Programms "SoundPLAN" in der Version 7. vom 08.0.07. Die Ergebnisse sind in den Berechnungsunterlagen (s. Anhang und ) als Beurteilungspegel (Rasterlärmkarte) dokumentiert. Im Einwirkungsbereich der Hauptstraße (L 0) beträgt die zu erwartende maximale Lärmbelastung an den zum Verkehrsweg zugewandten Baugrenzen (Baufeldern) 56 db(a) tags 9 db(a) nachts Baugrenze Die maximale Lärmbelastung im Einwirkungsbereich der Lindenallee (L 0) wurde zwischen und ermittelt. 5 db(a) tags 7 db(a) nachts Baugrenze 50 db(a) tags db(a) nachts Baugrenze Der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete (WA), der mit 55 db(a) tags und 5 db(a) nachts zu berücksichtigen ist, wird damit im direkten Einwirkungsbereich der Verkehrswege im Wesentlichen nachts überschritten. Von der geringfügigen Überschreitung des Orientierungswertes tags sind nur Grundstücke, in der Nacht nur die Grundstücke im Baufeld betroffen s. Anhang. Weitere Ergebnisse können dem Anhang und entnommen werden.

Seite - 8 - zum Vermerk vom 07.06.07 Projekt-Nr. 70 87/6 Da die Orientierungswerte der DIN 8005 lediglich eine Orientierungshilfe für die Bauleitplanung sind, darf von ihnen abgewichen werden. Im Einzelfall kann in Randbereichen eines neuen Wohngebietes auch die Überschreitung des Orientierungswertes für Wohngebiete um 5 db(a) betragen und damit das Ergebnis einer gerechten Abwägung sein. Hinsichtlich der möglichen aktiven Lärmschutzmaßnahmen ist zwischen dem angestrebten Schutzniveau sowie den bestehenden städtebaulichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten abzuwägen. Aus schalltechnischer Sicht hat ein Lärmschutzwall Pegelminderungen zur Folge, er ist jedoch zur Sicherung gesunder Wohnverhältnisse nicht zwingend erforderlich. In jedem Fall muss ein zumutbarer Innenpegel (passiver Lärmschutz) gewährleistet sein. Insoweit ist nach der Rechtsprechung eine zumutbare Wohn- bzw. Schlafruhe im Gebäude bei Innenpegeln von 0 db(a) am Tag ( Flüstersprache ) und 0 db(a) in der Nacht ( leichtes Blätterrauschen ) noch gewahrt. Wie dem Anhang entnommen werden kann, ergibt sich für die Baufelder eine maximale Lärmbelastung von 56 db(a) tags bzw. 9 d(a) nachts damit eine Lärmbelastung, die damit dem Wohnen verträglich ist, da der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete tags im Wesentlichen (nur Grundstücke) nicht überschritten wird. Die zu erwartenden Lärmbelastung für die Außenwohnbereiche (Freiflächen) auf den Grundstücken sind über den Nachweis einer Rasterlärmkarte (RLK) dokumentiert (s. Anhang ). Im überwiegenden Bereich betragen die Lärmbelastungen zwischen 50 und 55 db(a). Da Wohnen auch in Mischgebieten zulässig ist, wären selbst Lärmbelastungen bis 60 db(a) tags noch dem Wohnen verträglich. Die Festsetzung Nr.. des Bebauungsplanes Nr. Für Gebäude im Baufeld sind durch geeignete Grundrißgestaltungen die Wohn- und Schlafräume des. Obergeschosses auf den lärmabgewandten Gebäudeseiten anzuordnen ist u. E. aus den o. a. Gründen nicht erforderlich. Im Hinblick auf die Einhaltung des Orientierungswertes von 55 db(a) tags für allgemeine Wohngebiete und die geringfügige Überschreitung des Orientierungswertes nachts um nicht mehr als db(a) kann des Weiteren auf die Anordnung des im Bebauungsplan Nr. mit Festsetzung Nr.. festsetzten Lärmschutzwalles verzichtet werden.

Seite - 9 - zum Vermerk vom 07.06.07 Projekt-Nr. 70 87/6 Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile Bei Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte nach DIN 8005/07.0 von 55 / 5 db(a) für allgemeine Wohngebiete (WA) durch die Beurteilungspegel aus dem Verkehrslärm, sind zum Schutz gegen Außenlärm die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach Tab. 7 der DIN 09-/07.6 zu beachten. Rührt die Geräuschbelastung von mehreren (gleich- oder verschiedenartigen) Quellen her, so berechnet sich der resultierende Außenlärmpegel aus den einzelnen maßgeblichen Außenlärmpegeln, die gem. Punkt..5.7 der DIN 09-0/07.6 zu überlagern sind. Der maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN 09-/07.6 Tabelle 7 ergibt sich für den Tag aus dem zugehörigen Beurteilungspegel (06.00 Uhr bis.00 Uhr) und für die Nacht aus dem zugehörigen Beurteilungspegel (.00 Uhr bis 06.00 Uhr) plus Zuschlag zur Berücksichtigung der erhöhten nächtlichen Störwirkung (größeres Schutzbedürfnis in der Nacht). Beträgt die Differenz der Beurteilungspegel zwischen Tag minus Nacht weniger als 0 db(a), so ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel zum Schutz des Nachtschlafes aus einem um db(a) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem Zuschlag um 0 db(a), d. h. maßgeblich ist die Lärmbelastung derjenigen Tageszeit, die die höhere Anforderung ergibt. Für die vorliegende Immissionssituation ist der für die Nacht zugehörige Beurteilungspegel bestimmend und daraus der maßgebliche Außenlärmpegel L a zu ermitteln. Die ermittelten Lärmbelastungen ergeben als Anforderung an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nachfolgende Lärmpegelbereiche gemäß Tabelle 7 der DIN 09-0/07.6: Lärmpegel- maßgeblicher erforderliches bewertetes Schalldämm-Maß bereich Außenlärmpegel der Außenbauteile nach DIN 09 La [db(a)] erf. R w,res. [db(a)] Wohnräume *) Büroräume II 56 60 0 0 III 6 65 5 0 *) Aufenthalträume in Wohnungen Die Abgrenzung der Lärmpegelbereiche ist im Anhang eingetragen. Im Vergleich mit der Festsetzung der Abgrenzung der Lärmpegelbereiche im Bebauungsplan Nr. Am See kann festgestellt werden, dass diese fehlerhaft vorgenommen wurde. Ein Vergleich der Anlage und Anlage 7 der schalltechnischen Untersuchung vom Januar 999 zeigt auf, dass der maßgebliche Außenlärmpegel nicht korrekt ermittelt wurde und damit die Festsetzung fehlerhaft ist. Im Baufeld ergibt sich für Grundstücke als maximale Anforderung der Lärmpegelbereich III. Damit ist für nahezu das gesamte Plangebiet der Lärmpegelbereich II bzw. I maßgeblich. Siehe hierzu auch Anhang der vorliegenden Stellungnahme.

Seite - 0 - zum Vermerk vom 07.06.07 Projekt-Nr. 70 87/6 Die Aussagen zu den erforderlichen Lärmpegelbereichen infolge der erwarteten Verkehrslärmbelastungen berücksichtigen im Zuge der Hauptstraße (L 0) sowie der Lindenallee (L 0) die derzeitige Strecken- bzw. Straßenführung mit der zukünftigen Verkehrsbelastung im Bezugsjahr (Prognosehorizont) 00. Mit den Ausbreitungsberechnungen wurde der im Bebauungsplan Nr. festgesetzte Lärmschutzwall nicht berücksichtigt. Mit einer Lärmbelastung von weniger als 58 db(a) im Beurteilungszeitraum Tag ergibt sich gemäß DIN 09-0 Tabelle 7 der Lärmpegelbereich II für alle Aufenthaltsräume in Wohnungen mit ausschließlicher Tagnutzung (u. a. Küche, Wohnzimmer). Für Schlafräume ergibt sich bei Lärmbelastungen von weniger als 8 db(a) ebenfalls der Lärmpegelbereich II. Die geringfügigen Anforderungen an die Schalldämm-Maße im Lärmpegelbereich II zeigen auf, dass diese bereits mit Standard-ausführungen bzw. durch die Anforderungen der EnEV-UVO erfüllt werden. Es sind daher für diese Aufenthaltsräume (auch Schlafräume) keine erhöhten Anforderungen an den Schallschutz zu stellen. Die Lärmpegelbereiche sind Grundlage für die Festlegung der Außenbauteildämmung nach Tabelle 7 der DIN 09-0/07.6 und dienen allgemein einer einprägsamen Kennzeichnung der äußeren Lärmbelastung. Für das Bauvorhaben ist der Einbau einer schallgedämmten Lüftung in Schlafräumen zu empfehlen, soweit Fenster an die Fassaden angrenzen, für die eine Lärmbelastung in der Nacht von mehr als 5 db(a) dokumentiert ist s. Anhang. Hierzu führt die DIN 8005/07.0 im Beiblatt aus, dass bei Beurteilungspegeln über 5 db(a) selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich. Daher ist bei Lärmbelastungen von mehr als 5 db(a) in der Nacht die Anordnung von Schalldämmlüftern in Schlafräumen vorzusehen. Dies dürfte im vorliegenden Fall nur die Schlafräume betreffen, die Fenster mit direkter Ausrichtung zur L 0 und zur L 0 haben. Fenster von Schlafräumen in seitlichen Fassaden sind davon nicht betroffen. Wir hoffen Ihnen mit diesen Ausführungen vorerst geholfen zu haben und stehen Ihnen für weitere Fragen jederzeit und gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen (Dipl.-Ing. A. Timmermann) Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH Tel. 0597/9 99 77-0 - Fax 9 99 77-50

PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Sitz Senden ANHANG ZUR SCHALLTECHNISCHEN STELLUNGNAHME VOM 07.06.07 RASTERLÄRMKARTE TAG m ü. Grund M. :.500 RASTERLÄRMKARTE NACHT m ü. Grund M. :.500 RASTERLÄRMKARTE TAG m ü. Grund M. :.500 LÄRMPEGELBEREICHE M. :.500

km 5,9 km 5,8 9,9 0, 0,7 8 9,6 0,0 0,0 8,98 9,6 9,6 9,9 5 0 8,9 9,77 9,9 9,05 9, von Bad Kleinen Schp 50,65 50,77 50, 9,60 0,06 0,0 6 L 0 0,0 9,90 8,6 87 0,05 50,57 9,86 9,8 9,0 9,7 8,9 8,09,9,98 7,65 9,87 8,0 0,8,66,65 6,7 9, 9, 0,6 9,9,6,08 6,9 8,5 9, 8,9 8,6 9,79 9,6,9 5,0,5 5,75 7,9 50, 9,7 8, 8,0 9,6 0,0 8, 0,9 0,,8 6,60 8,5 9,7 9,9 0,0,59 9,0 9,7 9,8 50,0 8,8 0,0 0, 0,0 0,5 8,7 8,6 8,5 8,7 8,7 6,56 8,08 7,9 8,9 0,5,55,6 5,55 85 8,8 0,0 0, 8,78 8,,80 8,67 7,57 8,9 0,6 0,6 0, 0,7 8,8 0,8,,59 8,5 9,85,,00 0,9 0,9 9, 8,7 8,69 0, 7,75 8, 8, 0,5,57 5,0 9,7 8,56 6,8,69,7,55,0 0,9 8,97 8,90 8,8 9,50,06,88 6, 6,07 8,7 9, 8,8 L 0 Lindenallee 7,5 0 6,58 5,9 8,7 7,,6 0,90, 7,9 9,98 5, 9,5 0,0 6,8 8,7 8,6 5,96 6,79,5,,9 8,6 6,06 5,9 9,8 8,87,90,07,98,76,58 8,79 5,5 6,,6 0,9 8,86 89,9,7 6,65 5,87 6 7 6,7 8,5 5,6 8,7 76 75 88 6,5 5, 6,9 77 68,8,85 6,5 78 6, 80,7,87 6,0,05 5,97 5,0, 5,9,96,8,9,98,9,9,56,86,5,80,08,69, 0,88 9,68 6,70 9,8 0,6 6,6,0 9,0 9, 9,5 0,06 0,65,8,0,76 79 8 8,05 6,69 7, 8,7 8,0 7, 9,0,6 6,7 6,86 6,70 6,8 0,0 9,78 6,98 5,80 6,97,6,8 9,,80 7,00 7, 8,9 8, 9,, 7,59, 9,,09 8 6,7 6,6 5,87,6,7,0 Planstraße 7,58 9, 6,59 7,7 8,5 5,8 7,0 6,75,6 5,00 7,6 8, 6 7,0 5,7 0,0 8,07,9 8,8 9,6 8,6,7, 7,9 7,59 8, 7,80 7, Pappelweg 0,57, 0, 5, 6,,59 5,90 8,0 8,56 8,56 7,5 6,70 0,67,97 7,5,79,9,9 8,8 5,58,97 7,80 7, 8,0 8,09 8, 6,50 6,5 5,9 7,5 5,5,,78 6,60 7,6 65,0 7 7,9,55,5 90 7 5 5 6,5 6,99 7, 7,8 7,68 8,05 7, 7, Sporthalle 8,0 7, 5,6 5,7 6,57 7, km 0,0 6,08,87 90 7,0 7,56 7, 7,9 7, 6,9,6,6,9 5, 8, 6,07 0 Wh 6,80 6,76 6,99 7,6 7,95 5,7,90 6,8 6,7 8,09 7,9 6,,8 6,7 6,,79 6, 6,69 6,67 6,97 6,85 8,0 6,6 88 6,0 65,0 6,98 6,78 5,0 6,0 6,7 6,57 6,88 6, 6,87 6,6 6,8 6,9 6, 6,69 6,87 6,7 6,80 6,77 6,86 6,7 5 6,68 6,8 6,9 6,76 6,96 5,59 9 9 7,89 5,96 6,70 7,77 6,5 7, 6,8 6,0 6,66 7,6 7,6 6,85 7,8 7, 6,77 9 7 7,0 7,8 7,9 L 0 Hauptstraße 7,0 7,6 7,6 km 0, 7,7 7,76 Straße der Jugend 6,98 65,0 7, 7,90 7 90 8,06 7,70 7,80 8,9 7,9 7,9 6 8,60 7,95 8, 68 8,56 69 8,9 9,0 8, 8,95 8,9 90 8,7 67 70 8,6 9,05 9,0 9,09 88 8,7 8,6 8,7 8,8 9 9,05 9,07 9 8,9 9 8,8 8,79 8,85 8,87 9 Bebauungsplan Nr. "Am See" - Ventschow Ing.-Büro Uwe August Lindenallee 97 Jesendorf Rasterlärmkarte (Prognose 00) ohne aktiven Lärmschutz Anhang Stand: Juni 07 P 0 T Berechnung: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 Beurteilung: DIN 8005/07.0 - Schallschutz im Städtebau Beurteilungszeitraum Tag 06.00 -.00 Uhr Immissionsort:.0 m über Grund Beurteilungspegel in db(a) < 5,0 5,0-0,0 0,0-5,0 5,0 - - - - 65,0 65,0-70,0 70,0-75,0 75,0-80,0 >= 80,0 Maßstab :500 Zeichenerklärung Geltungsbereich Baugrenze Gebäude Nebengebäude Emissionslinie Straße Höhenpunkt Nr. des Baufeldes 0 0 0 0 60 80 00 m Münsterstraße 9 808 Senden FON 0597 / 9 99 77-0 - FAX 0597 / 9 99 77-50

km 5,9 km 5,8 9,9 0, 0,7 8 9,6 0,0 0,0 8,98 9,6 9,6 9,9 5 0 8,9 9,77 9,9 9,05 9, von Bad Kleinen Schp 50,65 50,77 50, 9,60 0,06 0,0 6 L 0 0,0 9,90 8,6 87 0,05 50,57 9,86 9,8 9,0 9,7 8,9 8,09,9,98 7,65 9,87 8,0 0,8,66,65 6,7 9, 9, 0,6 9,9,6,08 6,9 8,5 9, 8,9 8,6 9,79 9,6,9,5 5,75 7,9 50, 9,7 8, 8,0 9,6 0,0 8, 0,9 0,,8 0,0 6,60 8,5 9,7 9,9 0,0,59 9,0 9,7 9,8 50,0 8,8 0,0 0, 0,0 0,5 8,7 8,6 8,5 8,7 8,7 6,56 8,08 7,9 8,9 0,5,55,6 5,55 85 8,8 0,0 0, 8,78 8,,80 5,0 8,67 7,57 8,9 0,6 0,6 0, 0,7 8,8 0,8,,59 8,5 9,85,,00 0,9 0,9 9, 8,7 8,69 0, 7,75 8, 8, 0,5,57 9,7 8,56 6,8,69,7,55,0 0,9 8,97 8,90 8,8 9,50,06,88 6, 6,07 8,7 9, 8,8 L 0 Lindenallee 7,5 0 6,58 5,9 8,7 7,,6 0,90, 7,9 9,98 5, 9,5 0,0 6,8 8,7 8,6 5,96 0,0 6,79,5,,9 8,6 6,06 5,9 9,8 8,87,90,07,98 6,,76,58 8,79 5,5,6 0,9 8,86 89,9,7 6,65 5,87 6 7 6,7 8,5 5,6 8,7 76 75 88 6,5 5, 6,9 77 68 0,0,8,85 6,5 79 8 8 5,0 8,7 8,0,6 6,7 6,86 6,70 9,78 6,98 78 6, 80,7,87 6,0,05 5,97 5,0, 5,9,96,8,9,98,9,9,56,86,5,80,08,69, 0,88 9,68 6,70 9,8 0,6 6,6,0 9,0 9, 9,5 0,06 0,65,8,0,76,05 7, 9,0 6,8 0,0 5,80 6,97,6,8 9,,80 7,00 7, 6,69 7, 8,9 8, 9,, 7,59, 9,,09 6,59 8 6,7 6,6 5,87,6,7,0 Planstraße 7,58 9, 7,7 8,5 5,8 7,0 6,75,6 5,00 7,6 6 0,0 8, 7,0 5,7 8,07,9 8,8 9,6 8,6,7, 7,9 7,59 8, 7,80 7, Pappelweg 0,57, 0, 5, 6,,59 5,90 8,0 5,0 8,56 8,56 7,5 6,70 0,67,97 7,5,79,9,9 7,80 8,8 5,58,97 7, 8,0 8,09 8, 6,50 6,5 5,9 7,5 5,5,,78 6,60 7,6 7 7,9,55,5 90 5,0 7 5 5 6,5 6,99 7, 7,8 7,68 8,05 7, 7, Sporthalle 8,0 7, 5,6 5,7 6,57 7, km 0,0 6,08,87 90 7,0 7,56 7, 7,9 7, 6,9,6,6,9 5, 8, 6,07 Wh 6,80 6,76 6,99 0 7,6 7,95 5,7,90 6,8 6,7 8,09 7,9 6,,8 6,7 6,,79 6, 6,69 6,67 6,97 6,85 8,0 6,6 88 6,0 6,98 6,78 5,0 6,0 6,7 6,76 6,96 5,59 9 6,57 6,88 6, 6,87 6,6 6,8 6,9 6, 6,69 6,87 6,7 6,80 6,77 6,86 6,7 5 6,68 6,8 6,9 9 7,89 5,96 6,70 7,77 6,5 7, 6,8 6,0 6,66 7,6 7,6 6,85 7,8 7, 6,77 7,0 9 7 7,8 7,9 L 0 Hauptstraße 7,0 7,6 7,6 km 0, 7,7 7,76 7, 7,90 Straße der Jugend 6,98 7 90 8,06 7,70 7,80 8,9 7,9 7,9 6 8,60 7,95 8, 68 8,56 69 8,9 9,0 8, 8,95 8,9 90 8,7 67 70 8,6 9,05 9,0 9,09 88 8,7 8,6 8,7 8,8 9 9,05 9,07 9 8,9 9 8,8 8,79 8,85 8,87 9 Bebauungsplan Nr. "Am See" - Ventschow Ing.-Büro Uwe August Lindenallee 97 Jesendorf Rasterlärmkarte (Prognose 00) ohne aktiven Lärmschutz Anhang Stand: Juni 07 P 0 N Berechnung: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 Beurteilung: DIN 8005/07.0 - Schallschutz im Städtebau Beurteilungszeitraum Nacht.00-06.00 Uhr Immissionsort:.0 m über Grund Beurteilungspegel in db(a) < 5,0 5,0-0,0 0,0-5,0 5,0 - - - - 65,0 65,0-70,0 70,0-75,0 75,0-80,0 >= 80,0 Maßstab :500 Zeichenerklärung Geltungsbereich Baugrenze Gebäude Nebengebäude Emissionslinie Straße Höhenpunkt Nr. des Baufeldes 0 0 0 0 60 80 00 m Münsterstraße 9 808 Senden FON 0597 / 9 99 77-0 - FAX 0597 / 9 99 77-50

km 5,9 km 5,8 9,9 0, 0,7 8 9,6 0,0 0,0 8,98 9,6 9,6 9,9 5 0 8,9 9,77 9,9 9,05 9, von Bad Kleinen Schp 50,65 50,77 50, 9,60 0,06 0,0 6 L 0 0,0 9,90 8,6 87 0,05 50,57 9,86 9,8 9,0 9,7 8,9 8,09,9,98 7,65 9,87 8,0 0,8,66,65 6,7 9, 9, 0,6 9,9,6,08 6,9 8,5 9, 8,9 8,6 9,79 9,6,9,5 5,75 7,9 50, 9,7 8, 8,0 9,6 0,0 8, 0,9 0,,8 6,60 8,5 9,7 9,9 0,0,59 9,7 9,8 50,0 5,0 9,0 8,8 65,0 0,0 0, 0,0 0,5 8,7 8,6 8,5 8,7 8,7 6,56 8,08 7,9 8,9 0,5,55,6 5,55 85 8,8 0,0 0, 8,78 8,,80 8,67 7,57 8,9 0,6 0,6 0, 0,7 8,8 0,8,,59 8,5 9,85,,00 0,9 0,9 9, 8,7 8,69 0, 7,75 8, 8, 0,5,57 9,7 8,56 6,8,69,7,55,0 0,9 8,97 8,90 8,8 9,50,06,88 6, 6,07 8,7 9, 8,8 L 0 Lindenallee 7,5 0 6,58 5,9 8,7 7,,6 5,0 0,90, 7,9 9,98 5, 9,5 0,0 6,8 8,7 8,6 5,96 6,79,5,,9 8,6 6,06 5,9 9,8 8,87,90,07,98,76,58 8,79 5,5 6,,6 0,9 8,86 89,9,7 6,65 5,87 6 7 6,7 8,5 5,6 8,7 76 75 88 6,5 5, 6,9 77 68,8,85 6,5 78 6, 80,7,87 6,0,05 5,97 5,0, 5,9,96,8,9,98,9,9,56,86,5,80,08,69, 0,88 9,68 6,70 9,8 0,6 6,6,0 9,0 9, 9,5 0,06 0,65,8,0,76 79 8 8,05 6,69 7, 8,7 8,0 7, 9,0,6 6,7 6,86 6,70 6,8 0,0 9,78 6,98 5,80 6,97,6,8 9,,80 7,00 7, 8,9 8, 9,, 7,59, 9,,09 6,59 8 6,7 6,6 5,87,6,7,0 Planstraße 7,58 9, 7,7 8,5 5,8 7,0 6,75,6 5,00 7,6 8, 6 7,0 5,7 0,0 8,07,9 8,6,7, 7,9 7,59 8,8 9,6 8, 7,80 7, Pappelweg 0,57, 0, 5, 6,,59 5,90 8,0 8,56 8,56 7,5 6,70 0,67,97 7,5 8,8 5,58,97,79,9,9 7, 7,80 8,0 8,09 8, 6,50 6,5 5,9 7,5 5,5,,78 6,60 7,6 65,0 7 7,9,55,5 90 7 5 5 6,5 6,99 7, 7,8 7,68 8,05 7, 7, Sporthalle 8,0 7, 5,6 5,7 6,57 7, km 0,0 6,08,87 90 7,0 7,56 7, 7,9 7, 6,9,6,6,9 5, 8, 6,07 0 Wh 6,80 6,76 6,99 7,6 7,95 5,7,90 6,8 6,7 8,09 7,9 6,,8 6,7 6,,79 6, 6,69 6,97 6,85 88 65,0 6,67 8,0 6,6 6,0 6,98 6,78 5,0 6,0 6,7 6,76 6,96 5,59 9 9 5,96 6,57 6,88 6, 6,87 6,6 6,8 6,9 6, 6,69 6,87 6,7 6,80 6,77 6,86 6,7 5 6,68 6,8 6,9 7,89 6,70 7,77 6,5 7, 6,8 6,0 6,66 7,6 7,6 6,85 7,8 7, 6,77 7,8 9 7 7,0 7,9 L 0 Hauptstraße km 0, 7,76 65,0 7,7 7, 7,90 7,0 7,6 7,6 Straße der Jugend 6,98 7 90 8,06 7,70 7,80 8,9 7,9 7,9 6 8,60 7,95 8, 68 8,56 69 8,9 9,0 8, 8,95 8,9 90 8,7 67 70 8,6 9,05 9,0 9,09 88 8,7 8,6 8,7 8,8 9 9,05 9,07 9 8,9 9 8,8 8,79 8,85 8,87 9 Bebauungsplan Nr. "Am See" - Ventschow Ing.-Büro Uwe August Lindenallee 97 Jesendorf Rasterlärmkarte (Prognose 00) ohne aktiven Lärmschutz Anhang Stand: Juni 07 P 0 T Berechnung: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 Beurteilung: DIN 8005/07.0 - Schallschutz im Städtebau Beurteilungszeitraum Tag 06.00 -.00 Uhr Immissionsort:.0 m über Grund Beurteilungspegel in db(a) < 5,0 5,0-0,0 0,0-5,0 5,0 - - - - 65,0 65,0-70,0 70,0-75,0 75,0-80,0 >= 80,0 Maßstab :500 Zeichenerklärung Geltungsbereich Baugrenze Gebäude Nebengebäude Emissionslinie Straße Höhenpunkt Nr. des Baufeldes 0 0 0 0 60 80 00 m Münsterstraße 9 808 Senden FON 0597 / 9 99 77-0 - FAX 0597 / 9 99 77-50

km 5,9 km 5,8 9,9 0, 0,7 8 9,6 0,0 0,0 8,98 9,6 9,6 9,9 5 0 8,9 9,77 9,9 9,05 9, von Bad Kleinen Schp 50,65 50,77 50, 9,60 0,06 0,0 6 L 0 0,0 9,90 8,6 87 0,05 50,57 9,86 9,8 9,0 9,7 8,9 8,09,9,98 7,65 9,87 8,0 0,8,66,65 6,7 9, 9, 0,6 9,9,6,08 6,9 8,5 9, 8,9 8,6 9,79 9,6,9,5 5,75 7,9 50, 9,7 8, 8,0 9,6 0,0 8, 0,9 0,,8 6,60 8,5 9,7 9,9 0,0,59 9,0 9,7 9,8 50,0 8,8 0,0 0, 0,0 0,5 8,7 8,6 8,5 8,7 8,7 6,56 8,08 7,9 8,9 0,5,55,6 5,55 85 8,8 0,0 0, 8,78 8,,80 8,67 7,57 8,9 0,6 0,6 0, 0,7 8,8 0,8,,59 8,5 9,85,,00 0,9 0,9 9, 8,7 8,69 0, 7,75 8, 8, 0,5,57 9,7 8,56 6,8,69,7,55,0 0,9 8,97 8,90 8,8 9,50,06,88 6, 6,07 8,7 9, 8,8 L 0 Lindenallee 7,5 0 6,58 5,9 8,7 7,,6 0,90, 7,9 9,98 5, 9,5 0,0 6,8 8,7 8,6 5,96 6,79,5,,9 8,6 6,06 5,9 9,8 8,87,90,07,98,76,58 8,79 5,5 6,,6 0,9 8,86 89,9,7 6,65 5,87 6 7 6,7 8,5 5,6 8,7 76 75 88 6,5 5, 6,9 77 68,8,85 6,5 78 6, 80,7,87 6,0,05 5,97 5,0, 5,9,96,8,9,98,9,9,56,86,5,80,08,69, 0,88 9,68 6,70 9,8 0,6 6,6,0 9,0 9, 9,5 0,06 0,65,8,0,76 79 8 8,05 6,69 7, 8,7 8,0 7, 9,0,6 6,7 6,86 6,70 6,8 0,0 9,78 6,98 5,80 Lärmpegelbereich II 6,97,6,8 9,,80 7,00 7, 8,9 8, 9,, 7,59, 9,,09 6,59 8 6,7 6,6 5,87,6,7,0 Planstraße 7,58 9, 7,7 8,5 5,8 7,0 6,75,6 5,00 7,6 8, 6 7,0 5,7 0,0 8,07,9 8,8 9,6 8,6,7, 7,9 7,59 8, 7,80 7, Pappelweg 0,57, 0, 5, 6,,59 5,90 8,0 8,56 8,56 7,5 6,70 Lärmpegelbereich III 0,67,97 7,5 8,8 5,58,97,79,9,9 7,80 7, 8,0 8,09 8, 6,50 6,5 5,9 7,5 5,5,,78 6,60 7,6 7 7,9,55,5 90 7 5 Lärmpegelbereich IV 5 6,5 6,99 7, 7,8 7,68 8,05 7, 7, Sporthalle 8,0 7, 5,6 5,7 6,57 7, km 0,0 6,08,87 90 7,0 7,56 7, 7,9 7, 6,9,6,6,9 5, 8, 6,07 Wh 6,80 6,76 6,99 0 7,6 7,95 5,7,90 6,8 6,7 8,09 7,9 6,,8 6,7 6,,79 6, 6,69 6,67 6,97 6,85 8,0 6,6 88 6,0 6,57 6,88 6, 6,87 6,6 6,8 6,9 6, 6,69 6,87 6,7 6,80 6,77 6,86 6,7 5 6,68 6,98 6,78 5,0 6,0 6,7 6,8 6,9 6,76 6,96 5,59 9 9 7,89 5,96 6,70 7,77 6,5 7, 6,8 6,0 6,66 7,6 7,6 6,85 7,8 7, 6,77 7,0 7,8 9 7 7,9 L 0 Hauptstraße 7,0 7,6 7,6 km 0, 7,7 7,76 7, 7,90 Straße der Jugend 6,98 7 90 8,06 7,70 7,80 8,9 7,9 7,9 6 8,60 7,95 8, 68 8,56 69 8,9 9,0 8, 8,95 8,9 90 8,7 67 70 8,6 9,05 9,0 9,09 88 8,7 8,6 8,7 8,8 9 9,05 9,07 9 8,9 9 8,8 8,79 8,85 8,87 9 Bebauungsplan Nr. "Am See" - Ventschow Lärmpegelbereiche ohne aktiven Lärmschutz Anhang Stand: Juni 07 Ing.-Büro Uwe August Lindenallee 97 Jesendorf P 0 N Berechnung: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 Beurteilung: DIN 8005/07.0 - Schallschutz im Städtebau Beurteilungszeitraum Nacht.00-06.00 Uhr Immissionsort:.0 m über Grund Zeichenerklärung Geltungsbereich Baugrenze Gebäude Nebengebäude Emissionslinie Straße Höhenpunkt Abgrenzung Lärmpegelbereiche Nr. des Baufeldes Maßstab :500 Lärmpegelber. gem. DIN 09, Tab. 7 Lärmpegelber. II 56-60 db(a) Lärmpegelber. III 6-65 db(a) Lärmpegelber. IV 66-70 db(a) 0 0 0 0 60 80 00 m Münsterstraße 9 808 Senden FON 0597 / 9 99 77-0 - FAX 0597 / 9 99 77-50