Impulse Inklusion 2018

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Transkript:

Impulse Inklusion 2018 Impulse sind Ideen und Vorschläge. Inklusion bedeutet: Alle Menschen können selbst-bestimmt und gleich-berechtigt am Leben teilnehmen. Wenn Impulse eine bestimmte Zeit ausprobiert werden, heißt das: Projekt. Das Land Baden-Württemberg hilft Projekten mit Geld. Das heißt: Projekt-Förderung. Die Projekte helfen, die UN-Behinderten-Rechts-Konvention zu erfüllen. In der UN-Behinderten-Rechts-Konvention stehen die Regeln und Vorgaben für Inklusion.

A. Worum geht es? Die Landesregierung findet: Die UN-Konvention ist wichtig. Deshalb hat die Landesregierung schon für ungefähr 180 Projekte Geld gegeben. Damit Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg gut leben und wohnen und arbeiten können. So wie alle anderen Menschen im Land. Viele Menschen haben sich schon gute Gedanken gemacht. Damit Inklusion gelingt, müssen alle Menschen mithelfen. Deshalb macht die Landesregierung Werbung für Inklusion. Und sie hilft auch dieses Jahr mit viel Geld. Mit diesem Geld werden gute Projekte gefördert. Die Projekte sollen ausprobieren und herausfinden: Wie kann es gelingen, dass Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen ihre Stärken und Fähigkeiten einbringen können?

B. Wer kann Geld bekommen? Es werden neue Projekte gefördert. Die Projekte dürfen noch nicht begonnen haben. Die Förderung kann frühestens ab Mitte Dezember 2018 beginnen. Das Ende der Förderung ist am 31. Dezember 2019. Für eine Förderung muss man sich bewerben. Darauf muss geachtet werden: Menschen mit und ohne Behinderung sollen sich das Projekt gemeinsam ausdenken. Sie sollen es gemeinsam durchführen. Sie sollen am Ende gemeinsam berichten, wie das Projekt geklappt hat. Andere sollen das Projekt nachmachen können Das Projekt soll auch ohne das Geld des Landes weitergehen Das Projekt muss nicht alles neu erfinden. Es können zum Beispiel Vereine mitmachen, die es schon gibt. Eine wichtige Person muss das Projekt gut finden. Zum Beispiel der Bürgermeister, oder der Pfarrer.

Für diese Dinge bekommt das Projekt Geld: Personal. Das ist zum Beispiel eine Projekt-Leiterin Sachkosten. Das sind zum Beispiel Fahrtkosten Sonstige Kosten. Zum Beispiel für einen Prospekt, in dem das Projekt beschrieben wird Jedes Projekt braucht einen genauen Plan. Jedes Projekt braucht auch eigenes Geld. Das Land bezahlt nicht das ganze Projekt. Das Projekt muss mehr als 5.000 Euro kosten. Das Projekt darf nicht mehr als 20.000 Euro kosten. Wer schon einen Zuschuss des Landes bekommt, darf sich nicht mehr bewerben.

C. Wer kann sich bewerben? Es können sich viele verschiedene Gruppen bewerben: Städte und Gemeinden: Vielleicht hat der Bürgermeister selber eine gute Idee. Gruppen und Organisationen, die sich selbst vertreten. Oder sich für andere einsetzen. Vereine D. Was muss in die Bewerbung? Der Bewerbungsbogen. Ein Finanzierungsplan. Darin steht alles über die Kosten des Projektes Eine Referenz: Das ist ein Brief von der wichtigen Person, die das Projekt gut findet. Den Bewerbungsbogen finden Sie auf der Internetseite des Sozialministeriums unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/ de/menschen/menschen-mit-behinderungen/foerderprogramme/ projektfoerderung-impulse-inklusion/

Sie müssen die Bewerbung nur elektronisch per E-Mail schicken. Die Bewerbung muss mit unterschrieben sein und eingescannt. Achtung: Der letzte Termin für die Abgabe ist der 2. November 2018. Diese Adresse muss auf der Bewerbung stehen: Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Projektförderung Impulse Inklusion Frau Tamara Storz Lindenspürstraße 39 70176 Stuttgart Sie müssen Ihre Bewerbung an diese E-mail verschicken. So heißt die E-Mail-Adresse: sekretariat22@kvjs.de Bei Fragen können Sie Tamara Storz anrufen: Telefon: 0711 6375-238

E. Wer entscheidet über die Bewerbung? Wahrscheinlich gibt es sehr viele Bewerbungen. Dann können nicht alle Projekte Geld bekommen. Deshalb gibt es einen Projekt-Ausschuss. Das Sozialministerium hat Menschen mit und ohne Behinderung für den Ausschuss ausgesucht. Der Ausschuss wählt die Projekte aus und stellt sie vor. Das Ministerium für Soziales und Integration entscheidet dann endgültig. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf das Geld vom Land. Die Entscheidung des Landes muss nicht erklärt werden. Der Kommunalverband Jugend und Soziales hilft dem Land. Er kümmert sich um die Projekte. Wenn die Förderung zu Ende geht, müssen alle Projekte einen Bericht schreiben. Sie müssen auch schreiben, für was sie das Geld verbraucht haben. Gute Projekte werden vom Ministerium für Soziales und Integration veröffentlicht. Das heißt: Möglichst viele Menschen sollen von dem Projekt erfahren und lernen.

Wer hat das Papier geschrieben? Ministerium für Soziales und Integration Wer hat die Bilder gemalt? Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.v. Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel,