Herr Landrat Graichen, Vorsitzender des Regionalen Planungsverbands Leipzig-Westsachsen

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Transkript:

Regionaler Planungsverband LEIPZIG-WESTSACHSEN Landrat Graichen Stauffenbergstr. 4 04552 Borna Kreisfreie Stadt Leipzig Landkreis Leipzig Landkreis Nordsachsen Der Verbandsvorsitzende Landrat Henry Graichen E-Mail: Telefon/Fax: henry.graichen@lk-l.de (0 34 33) 2 41 10 01/29 Ergebnisprotokoll der öffentlichen 4. Sitzung des Braunkohlenausschusses in der VI. Legislaturperiode des Regionalen Planungsverbands Leipzig-Westsachsen am 02.02.2018 im Rathaus Kitzscher (Festsaal) Leitung: Herr Landrat Graichen, Vorsitzender des Regionalen Planungsverbands Leipzig-Westsachsen Teilnehmer: Verbandsräte des Regionalen Planungsverbands (Anwesenheitsliste Anl. 1), Vertreter mit beratender Stimme nach 10 bzw. 11 SächsLPlG, Mitarbeiter der Verbandsverwaltung, interessierte Öffentlichkeit Beschlussfähigkeit: Beginn: Ende: durch Anwesenheit von 7, ab 13.38 Uhr 8 (Frau VR Dr. Heymann), ab 14.01 Uhr weiterhin 8 (Stimmenübergang von Herrn StVR Grosser auf Herrn VR Schlegel) von 9 stimmberechtigten Mitgliedern des Braunkohlenausschusses gegeben 13.00 Uhr 14.35 Uhr Anmerkungen: 1. Abstimmungsergebnisse werden wie folgt aufgeführt: (Anzahl der JA-Stimmen/Anzahl der NEIN-Stimmen/Anzahl der Stimmen-ENTHALTUNG) 2. Bei der Aufrechnung der insgesamt abgegebenen Stimmen sind Abweichungen bei veränderter Anwesenheit der Verbandsräte am Sitzungsort sichtbar. TOP 1 Begrüßung Der Verbandsvorsitzende, Herr Landrat Graichen, begrüßte alle Anwesenden zur 4. Sitzung des Braunkohlenausschusses in der VI. Legislaturperiode. Die ordnungsgemäße Ladung zur Verbandsversammlung wurde festgestellt. Die anwesenden Verbandsräte bestätigten die vorgeschlagene Tagesordnung der öffentlichen Sitzung einstimmig und ohne Änderungen. Die Protokolle der letzten Braunkohlenausschusssitzung am 21.10.2016 sowie der Erörterungsverhandlung des Braunkohlenausschusses am 16.11.2017 wurden jeweils einstimmig bestätigt (7/0/0). Die Beschlussfähigkeit war mit der Anwesenheit von zunächst 7 und später 8 Verbandsräten durchgängig gegeben. Die Gesamtpräsentation ist dem Protokoll als Anlage 2 beigegeben. Landrat Henry Graichen Landratsamt Leipzig, Stauffenbergstr. 4, 04552 Borna Telefon/Fax: (0 34 33) 2 41 10 01/29 E-Mail: henry.graichen@lk-l.de Verbandsverwaltung Leiter Prof. Dr. Andreas Berkner Regionale Planungsstelle, Bautzner Str. 67, 04347 Leipzig Telefon: (03 41) 33 74 16 11 E-Mail: berkner@rpv-westsachsen.de Bankverbindung: Sparkasse Muldental IBAN: DE10 8605 0200 1010 0301 63 BIC: SOLADES1GRM Service Anschrift: Regionale Planungsstelle, Bautzner Str. 67, 04347 Leipzig Homepage: http://www.rpv-westsachsen.de Telefon/Fax: (03 41) 33 74 16 10/33 E-Mail: wichert@rpv-westsachsen.de

TOP 2 Gesamtfortschreibung Braunkohlenplan Tagebaubereich Goitzsche, Delitzsch-Südwest und Breitenfeld 2.1 Verfahrensbegleitende Aktivitäten seit der Erörterungsverhandlung am 16.11.2017 Der Verbandsvorsitzende führte kurz in die Thematik ein und verwies auf die Erörterungsverhandlung am 16.11.2017 in Delitzsch. Zugleich umriss er die Zielstellung dieser Ausschusssitzung, über die im Zuge der Erörterung nicht zum Ausgleich der Meinungen gebrachten Positionen zu befinden und zu allen Anregungen und Bedenken Abwägungsvorschläge für die Verbandsversammlung zu erarbeiten. Der Leiter der Regionalen Planungsstelle verwies auf die zwischenzeitlichen Aktivitäten der Verbandsverwaltung mit Bezug zum laufenden Verfahren (Zusammenstellung in der Gesamtpräsentation). Er sprach insbesondere den Austausch mit Herrn Frank Müller aus Mülheim/Ruhr an, der sich als einziger privater Einwender im Verfahren geäußert hatte und durch einen Bürofehler (Zahlendreher bei Hausnummer) nicht rechtzeitig zur Erörterungsverhandlung eingeladen worden war. Mit Schreiben vom 20.11.2017 war ihm die Möglichkeit eingeräumt worden, seine Belange in dieser Sitzung des Braunkohlenausschusses nachträglich zu erörtern. Mit Schreiben vom 12.01.2018 war ihm die Einladung dazu übersandt worden. Herr Müller reagierte auf beide Schreiben nicht; eine entsprechende Nachfrage von Herrn Prof. Dr. Berkner ergab, dass er nicht anwesend war. Daraufhin wurde durch den Verbandsvorsitzenden festgestellt, dass gegenüber Herrn Müller keine durch den Planungsverband zu verantwortenden Defizite zur Wahrung seiner Rechte zu verzeichnen sind. Weiter sprach der Leiter der Regionalen Planungsstelle Abstimmungen mit berührten Kommunen, namentlich zu Fragen der Bauleitplanung im Abgleich mit dem laufenden Fortschreibungsverfahren und mit den Bürgermeistern von Löbnitz (Herr Wohlschläger) und Rackwitz (Herr Schwalbe) an. Auf die Details wurde unter den TOP 2.2 und 2.3 eingegangen. Schließlich verwies Herr Prof. Dr. Berkner auf die zu Sachsen-Anhalt länderübergreifende Thematik Hochwasserschutz und Gewässerneuordnung. Da hierzu bei der Verbandsverwaltung im November 2017 nicht alle abwägungsrelevanten Erkenntnisse für eine sachgerechte Abwägung vorlagen, hatte der Verbandsvorsitzende das SMUL mit Schreiben vom 04.12.2017 an Herrn Abteilungsleiter Kraus um eine Darstellung zu den aktuellen Sachständen im Rahmen dieser Ausschusssitzung gebeten (Anlage 3). Da zwischenzeitlich zwei Termine stattfanden (Gespräch am 15.01.2018 im SMUL mit Herrn AL Kraus, Herrn Dr. Jantsch [SMWA] und dem Leiter der Regionalen Planungsstelle sowie Sitzung der länderübergreifenden Arbeitsgruppe am 26.01.2018 in Delitzsch mit Präsentation zu allen relevanten Themen, auch zum Sachstand der laufenden Gesamtfortschreibung), konnten die Defizite ausgeräumt werden. Im Ergebnis sind nunmehr beide Länder zu der Auffassung gelangt, die Tagebauseen (Seelhausener See und Großer Goitzschesee) mit ihren Retentionsräumen in die Überlegungen zum Hochwasserschutz im Mulde-Einzugsgebiet einzubeziehen, so wie es die Regionalplanung bereits unmittelbar nach der Flut im Juni 2013 vorgeschlagen hatte. Zur Neuordnung des Lober-Leine-Kanalsystems werden die Varianten 0 (Beibehaltung des Status quo) und 2.3 (neue Kanalstrecken unter Umgehung des Paupitzscher Sees in der Goitzsche Wildnis) nicht weiterverfolgt, so dass die Varianten 1.1 (Einbindung Lober-Leine-Kanal bei Sausedlitz in den Seelhausener See) und 2.1 (Trennung von Lober und Leine mit Durchleitung des Ersteren über die vorhandene Trasse durch Neuhauser und Paupitzscher See und der Letzteren über Sausedlitz zum Seelhausener See) verbleiben. Diese sind nunmehr einer vergleichenden Umweltverträglichkeitsuntersuchung zu unterziehen, um im Ergebnis auch unter Einbeziehung von Wirtschaftlichkeit (Investitionskosten und Nachsorgeaufwendungen) und Raumwiderstand zu einer Vorzugsvariante zu kommen. Da die Regionalplanung bereits mit den bisherigen Festlegungen im Planwerk zu Hochwasserschutz und Vorflutneuordnung alle denkbaren Optionen offengehalten hatte, besteht im Ergebnis diesbezüglich kein Änderungsbedarf. 2.2 Erörterungsbericht an die Verbandsversammlung Zur Einführung fasste Herr Prof. Dr. Berkner die Ergebnisse der Erörterungsverhandlung anhand der Gesamtpräsentation zusammen und verwies auf das mit der Einladung versandte Protokoll. Mithilfe der Erörterungstabelle erläuterte er Beispiele für Positionen kein Ausgleich der Meinungen sowie für dokumentierte Planänderungen. Zu beiden Komplexen waren mit der Einladung Auszüge aus der Gesamttabelle, nach Einwendern geordnet, ausgegeben worden, um eine bessere Übersicht zu bieten. Seite 2/8

Zum Auftakt wurden die Positionen aufgerufen, die maßgeblich im Ergebnis verfahrensbegleitender Abstimmungen mit den berührten Kommunen zustande kamen und Änderungen in den Zielkarten zur Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft im Endzustand in Vorschlag bringen. Herr Prof. Dr. Berkner und Herr Tschetschorke erläuterten die Sachverhalte anhand der Karten in der Präsentation wie folgt: Im Bereich des Seelhausener Sees (Strand Löbnitz) wird eine Zurücknahme der im Plan vorgenommenen Ausweisung als Vorranggebiet Waldmehrung zugunsten einer Ausweisung als Vorranggebiet Erholung vorgeschlagen, um die diesbezüglichen Entwicklungsabsichten der Gemeinde Löbnitz in diesem Bereich zu unterstützen (Anlage 4). Herr Müller als Seekoordinator für den Nordraum Leipzig bestätigte auf Nachfrage des Verbandsvorsitzenden den entsprechenden Handlungsbedarf. Das Waldmehrungsziel der Regionalplanung ist aufgrund der Kleinflächigkeit der Umwidmung nicht berührt (Dokumentation unter Position 398). Im Bereich der vorhandenen Kegelbahn am Ortsrand der Gemeinde werden die bestehenden zeichnerischen Festlegungen dem Bestand angepasst (Position 403, bereits Ausgleich der Meinungen im Zuge der Erörterungsverhandlung erreicht). Für den nördlichen Teil des Sportstrands Schladitz wird ein kleinflächiger Flächentausch zwischen den Ausweisungen als Vorranggebiet Erholung und Vorbehaltsgebiet Waldmehrung im Bereich der Gemeinde Rackwitz vorgeschlagen, um den funktionalen Zusammenhängen besser Rechnung tragen zu können (Anlage 5). Für das Südufer des Schladitzer Sees (Stadt Schkeuditz) wird ein ebenfalls kleinflächiger Tausch zwischen Vorranggebiet Erholung und Vorbehaltsgebiet Erholung/Schutz des vorhandenen Waldes vorgeschlagen, um damit einer Zersplitterung intensiver Nutzungen entgegenwirken und diese auf den Strandbereich Hayna konzentrieren zu können (Anlage 5). Herr Bürgermeister Dornbusch bestätigte für die Stadt Schkeuditz die Sinnfälligkeit des Vorschlags. Schließlich unterbreitete die Verbandsverwaltung ausgehend von den erfolgten Abstimmungen zum Hochwasserschutz den Eigenvorschlag, im Bereich des Muldedurchbruchs im Juni 2013 in den Seelhausener See eine hochwasserbezogene Ausweisung auch innerhalb der Linie der Originärausweisung vorzunehmen, da ein Hochwassereinlaufbauwerk nur in diesem Bereich hergestellt werden könnte. Die Änderung kann aber nicht im Zuge der Gesamtfortschreibung des Sanierungsrahmenplans erfolgen, da die infrage kommende Ausweisungskategorie Vorranggebiet vorbeugender Hochwasserschutz (Retentionsraum bzw. Risikovorsorge) im Zuge der allgemeinen Regionalplanung erfolgt. Als Lösung bietet sich an, die im Sanierungsrahmenplan derzeit als Vorbehaltsgebiet Arten- und Biotopschutz ausgewiesene Fläche ohne Ausweisung zu belassen, die hochwasserbezogene Ausweisung für diesen Bereich im Zuge der parallel laufenden Gesamtfortschreibung des Regionalplans vorzunehmen und im Zuge der Endausfertigung des Sanierungsrahmenplans nachrichtlich in diesen zu übernehmen. Die Verbandsräte nahmen die Vorschläge auf Nachfrage des Verbandsvorsitzenden mit Zustimmung zur Kenntnis. Der Leiter der Regionalen Planungsstelle verwies auf das Erfordernis, diese bei der Beschlussfassung zum Erörterungsbericht als Maßgaben zu fassen und damit zu dokumentieren. Anschließend rief der Verbandsvorsitzende die in der Erörterung ohne Ausgleich der Meinungen verbliebenen Positionen einwenderbezogen auf. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Hauptstelle Erfurt (Positionen 10/13/16) Hier erfolgte die nachträgliche Übergabe eines Schriftsatzes (14.12.2017) zur Klarstellung, der die Widersprüche ausräumte und in der Abwägungstabelle dokumentiert wurde. Landratsamt Nordsachsen (Positionen 218/219/222/223/224/225/229/230/231/232/233/234/235/236/ 237/238/239/240/241/242/243/244/245/251/291/292/293/295/296/313/320/321) Zu den Positionen wurden gegenüber der Erörterung keine neuen Sachverhalte eingebracht. Herr Prof. Dr. Berkner erläuterte zum Schwerpunktbereich Werbeliner See die bestehenden Interessenkonflikte zwischen Naturschutzbelangen (NATURA 2000) und den kommunalen Entwicklungsabsichten. Mit den erfolgten regionalplanerischen Ausweisungen wird ein tragbarer Kompromiss zwischen allen Belangen angestrebt. Seite 3/8

Dieser schließt den 4-Maßnahmevorschlag des Landkreises Nordsachsen zur Einrichtung einer Naturschutzstation mit Besucherzentrum am Werbeliner See, für die eine Standortfestlegung noch aussteht, ein. Zur Frage der Beibehaltung des Doppelvorbehalts Arten- und Biotopschutz/Erholung im Bereich der Tagesanlagen Delitzsch-Südwest erläuterte Herr Tschetschorke, dass diese nicht Bestandteil der Verordnung über die einstweilige Sicherstellung der Fläche des beabsichtigten Naturschutzgebiets (NSG) Werbeliner See waren. Im Zuge des weiteren Verfahrens bleibt abzuwarten, inwieweit sich aus dem laufenden Verfahren zur Verordnung zur Festsetzung des Naturschutzgebiets (NSG) Werbeliner See neue Gesichtspunkte ergeben. Für den Zwochauer See ist entsprechend der Ausweisungskriterien dagegen nur eine Ausweisung als Vorranggebiet Arten- und Biotopschutz möglich. Auf die Nachfrage von Herrn VR Müller, worin der konkrete Unterschied zwischen beiden Bereichen bestehe, erläuterte der Fachbearbeiter, dass Letzterer bereits Bestandteil der einstweiligen Sicherstellung war. Stadtverwaltung Delitzsch (Positionen 377/378) bleiben die fachlichen Positionen der Verbandsverwaltung mit den Begründungen bestehen. Gemeinde Löbnitz (Positionen 398/403) Die Position 398 (Vorranggebiet Waldmehrung) wurde unter den Änderungspositionen zur Zielkarte Bergbaufolgelandschaft bereits abgehandelt. Zur Position 403 (Bestandsnutzung Kegelbahn) wurde durch die Gemeinde mit Datum 20.11.2017 ein klarstellender Schriftsatz übergeben und in der Abwägungstabelle dokumentiert. Gemeinde Rackwitz (Positionen 405/409) Der Intention unter Position 405 wird mit dem oben dokumentierten Flächentausch Rechnung getragen. Kreiswerke Delitzsch GmbH (Positionen 501/502/505/506/507/508/509/510) bleiben die fachlichen Positionen der Verbandsverwaltung mit den Begründungen bestehen. BUND, Landesverband Sachsen (Positionen 531/532/535/536/538/539/540/541/542/543/547) bleiben die fachlichen Positionen der Verbandsverwaltung mit den Begründungen bestehen. Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (Positionen 573/574/576/577/578/579/580/581) bleiben die fachlichen Positionen der Verbandsverwaltung mit den Begründungen bestehen. Zum regionalplanerischen Waldmehrungsziel erläuterten Herr Prof. Dr. Berkner und Herr Tschetschorke, dass dieses für die gesamte Region zu erfüllen ist, was im Zuge der laufenden Gesamtfortschreibung des Regionalplans auch nachgewiesen wird, aufgrund der unterschiedlichen naturräumlichen Voraussetzungen aber nicht in jedem Sanierungsrahmenplan als Teilregionalplan umsetzbar ist. Seite 4/8

LMBV mbh (Positionen 642/643/644/654/655/656/657/658/661) Zur Frage der Sanierungsverpflichtungen verwies der Leiter der Regionalen Planungsstelle nochmals auf die Rechtsposition des Regionalen Planungsverbands, die durch 5 Abs. 2 SächsLPLG gestützt wird. Zur Frage aktualisierter Daten zur Ausweisung von Sicherheits- und Bauvorbehaltslinien hatte der Sanierungsträger mitgeteilt, dass solche nicht zeitnah zur Verfügung gestellt werden können. Sächsischer Landesbauernverband (Positionen 698/700) bleiben die fachlichen Positionen der Verbandsverwaltung mit den Begründungen bestehen. IHK zu Leipzig (Position 740) Zu der Position wurden gegenüber der Erörterung keine neuen Sachverhalte eingebracht. Damit bleiben die fachlichen Positionen der Verbandsverwaltung mit den Begründungen bestehen. Landratsamt Nordsachsen (Position 752) Zu der Position wurden gegenüber der Erörterung keine neuen Sachverhalte eingebracht. Damit bleiben die fachlichen Positionen der Verbandsverwaltung mit den Begründungen bestehen. Im Anschluss daran kommentierte Herr Prof. Dr. Berkner anhand der zweiten Teiltabelle die im Ergebnis von Erörterung und Abwägungsempfehlungen erforderlich werdenden Planänderungen mit erneutem Offenlegungsbedarf. Er verwies darauf, dass alle Änderungen im Wortlaut im Erörterungsbericht dokumentiert wurden. Vielfach betreffen diese einzelne Formulierungen bzw. Wortgruppen, ohne in die Grundzüge des Planwerks einzugreifen. Aufgrund dessen besteht keine Notwendigkeit zur Wiederholung des Beteiligungs- und Anhörungsverfahrens mit öffentlicher Auslegung nach 9 und 10 ROG i. V. m. 6 Abs. 2 SächsLPlG. Vielmehr kann sich die erneute Offenlegung auf die Planänderungen wie dokumentiert konzentrieren. Nach entsprechender Nachfrage des Verbandsvorsitzenden ergab sich kein weiterer Nachfrage- bzw. Anmerkungsbedarf bei den beschließenden und beratenden Ausschussmitgliedern. Das gleiche Ergebnis war bei der Nachfrage zum Äußerungsbedarf zu allen übrigen Positionen in der Erörterungstabelle (Ausgleich hergestellt bzw. Einwender nicht anwesend) zu verzeichnen. 2.3 Erörterungsbericht des Braunkohlenausschusses an die Verbandsversammlung Der Verbandsvorsitzende bat den Leiter der Regionalen Planungsstelle um eine redaktionelle Zusammenfassung der aus TOP 2.2 resultierenden Maßgaben zum Beschluss, die dieser wie folgt vornahm: Maßgabe 1: Am Seelhausener See (Strandbereich Löbnitz) wird die kleinflächige Ausweisung als Vorranggebiet Waldmehrung zugunsten einer Ausweisung als Vorranggebiet Erholung ersetzt, um der kommunalen Entwicklung (Gemeinde Löbnitz) besser zu entsprechen. Maßgabe 2: Am Schladitzer See (nördlicher Teil des Sportstrands Schladitz ) erfolgt ein kleinflächiger Flächentausch zwischen den Ausweisungen als Vorranggebiet Erholung und Vorbehaltsgebiet Waldmehrung, um den funktionalen Zusammenhängen besser Rechnung tragen zu können (Gemeinde Rackwitz). Maßgabe 3: Am Schladitzer See (Südufer) erfolgt ein kleinflächiger Tausch zwischen Vorranggebiet Erholung und Vorbehaltsgebiet Erholung/Schutz des vorhandenen Waldes vorgeschlagen, um damit einer Zersplitterung intensiver Nutzungen entgegenwirken und diese auf den Strandbereich Hayna konzentrieren zu können (Stadt Schkeuditz). Seite 5/8

Maßgabe 4: Im Bereich des Muldedurchbruchs im Juni 2013 in den Seelhausener See erfolgt eine Zurücknahme der Ausweisung als Vorbehaltsgebiet für Arten- und Biotopschutz, um im Zuge der parallel laufenden Gesamtfortschreibung des Regionalplans eine Ausweisung als Vorranggebiet vorbeugender Hochwasserschutz vornehmen und nachrichtlich in den Sanierungsrahmenplan übernehmen zu können. Durch die beschließenden und beratenden Mitglieder der Verbandsversammlung wurden auf Nachfrage des Verbandsvorsitzenden keine weiteren Nachfragen gestellt. Es erfolgte die Abstimmung. Abstimmung Beschluss-Nr.: VI/BKA 04/01/2018 (Anlage 6 mit Maßgaben) Ergebnis: 8/0/0 (Erörterungsbericht Anlage) Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. 2.4 Ausblick zum weiteren Verfahren Herr Prof. Dr. Berkner erläuterte, dass der Erörterungsbericht des Braunkohlenausschusses nunmehr der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen ist, die in ihrer Sitzung am 09.03.2018 darüber beschließen könnte. Parallel dazu erfolgt die Ausarbeitung zu den erforderlichen Änderungen des Planentwurfs, der gleichfalls am 09.03.2018 durch die Verbandsversammlung für die erneute Offenlegung freizugeben wäre. Im Rahmen der Offenlegung wären Äußerungen nur noch zu den geänderten Teilen des Planwerks möglich; zudem können die Anhörungsfrist und der Kreis der zu Beteiligenden verkürzt bzw. eingeschränkt werden ( 9 ROG in der novellierten Fassung). Zu den eingehenden Anregungen und Bedenken wäre wiederum eine Erörterungsverhandlung des Braunkohlenausschusses durchzuführen. Nach Abwägung und Ausarbeitung des Satzungsentwurfs könnte der Satzungsbeschluss der Verbandsversammlung im Herbst 2018 erfolgen. Die Verbandsräte nahmen die Aussagen mit Zustimmung zur Kenntnis. TOP 3 Verschiedenes Der Leiter der Regionalen Planungsstelle informierte im Block über die anstehenden Positionen. Bündelungsgremium Braunkohlenbergbau und Gebietswasserhaushalt Die letzte Sitzung des Gremiums fand am 12.01.2018 in der Regionalen Planungsstelle statt. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Thematik Hochwasserschutz Goitzsche/Lober-Leine-Kanal, Rahmenbetriebsplan Tagebau Vereinigtes Schleenhain und Komplexgutachten Bockwitzer See. Das Interesse an dieser Austauschplattform ist konstant hoch. Die nächste Sitzung ist für 06/2018 vorgesehen. VA-Braunkohlesanierung 4-Maßnahmen Innerhalb des gerade begonnenen VA-Braunkohlesanierung 2018-2022 stehen im Freistaats Sachsen 75 Mio. für Maßnahmen zur Erhöhung des Folgenutzungsstandards zur Verfügung; Mittelübertragungen aus der Periode davor kommen noch hinzu. Für das Sanierungsgebiet Westsachsen gingen bislang ca. 60 Maßnahmevorschläge ein, die einer Erstbewertung zu unterziehen waren. Dabei stellt der Abgleich mit parallel laufenden Förderprogrammen (GA-Infra, kommunaler Straßenbau [KStB], LEA- DER) neue Anforderungen ( Negativbescheinigungen). Derzeit erfolgt die Einarbeitung der Maßnahmen in das Eckpunktepapier zur Budgetierung in der AG 4-Maßnahmen in enger Abstimmung mit SMWA/SOBA, LMBV, Landesdirektion Sachsen, Landkreisen und Kommunen. Als Kommunikationsplattformen werden die AG Nordraum Leipzig und die Bürgermeisterrunde auf Einladung durch den Landkreis Leipzig genutzt. Alle Anstrengungen sind darauf ausgerichtet, möglichst schnell Maßnahmen mit fortgeschrittenen Vorplanungsständen zu identifizieren, um bereits 2018 erste Zeichen setzen und einen Mittelabfluss gewährleisten zu können. Broschüre Leipzig-Westsachsen aus der Luft Die zur Regionalplanertagung Sachsen 2017 druckfrisch präsentierte Broschüre fand in der Öffentlichkeit größtes Interesse und war nach wenigen Wochen komplett vergriffen. Inzwischen ist der avisierte Nachdruck von 750 Exemplaren verfügbar, so dass Interessenten wieder versorgt werden können. Die Seite 6/8

Abgabe erfolgt gegen Schutzgebühr (5,00 ) zuzüglich einer Versandkostenpauschale, die bei einer Direktabholung entfällt. Regionalplan Leipzig-Westsachsen Das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren mit öffentlicher Auslegung nach 9 ROG i. V. m. 6 Abs. 2 SächsLPlG hat wie vorgesehen am 29.01.2018 begonnen. Über das Beteiligungsportal unter www.rpvwestsachsen.de stehen alle Unterlagen zum Download zur Verfügung; auch die internetgestützte Direktabgabe von Stellungnahmen auf diesem Wege ist möglich. Ausweisung von Grundzentren Dommitzsch Die Aktivitäten seit der Verbandsversammlung am 14.12.2017 sind in der Gesamtpräsentation zusammengefasst. Im Ergebnis mehrerer Beratungen auch mit den Partnern im Land Sachsen Anhalt musste ein formeller länderübergreifender Ansatz mit Bad Schmiedeberg vorerst verworfen werden. Für eine Betrachtung der Situation wurden sowohl Fördermöglichkeiten über die FR-Regio als auch einen modellhafte Betrachtung von Einzelfällen in Sachsen aufgegeben werden, da die erforderlichen Ergebnisse für eine Einstellung in die Abwägung im Zuge der laufenden Gesamtfortschreibung zu spät kämen. Davon ausgehend schlug die Verbandsverwaltung vor, eine eigene Lupenbetrachtung in Ergänzung zur vorliegenden Expertise Grundzentren in Auftrag zu geben, dazu eine Aufgabenstellung unter Einbeziehung der Aspekte Mittelbereich Torgau und Ergänzungsstandorte im ländlichen Raum zu erarbeiten und Angebote einzuholen. Dazu können Informationen in der Verbandsversammlung am 09.03.2018 erfolgen. Die Mittel für die Untersuchung sind im Verbandshaushalt verfügbar. Herr VR Müller stellte die Herangehensweise mit Blick auf Aussagetiefe und Finanzmittel infrage. Der Verbandsvorsitzende sowie die VR Schlegel, Emanuel und Winkler unterstützten nachdrücklich die von der Verbandsverwaltung vorgeschlagene Herangehensweise. Auf Nachfrage des Verbandsvorsitzenden wurden keine weiteren Positionen unter Verschiedenes eingebracht, worauf er um 14.35 Uhr die Sitzung schloss und sich bei den Anwesenden für ihre konstruktive Mitwirkung bedankte. (für den Inhalt) (genehmigt) Prof. Dr. habil. Andreas Berkner Leiter Regionale Planungsstelle Henry Graichen Seite 7/8

Anlagen 1 Anwesenheitsliste 2 Gesamtpräsentation 3 Schreiben des Verbandsvorsitzenden vom 04.12.2017 an Herrn Abteilungsleiter Kraus (SMUL) 4 Änderung Zielkarte Bergbaufolgelandschaft Gemeinde Löbnitz 5 Änderung Zielkarte Bergbaufolgelandschaft Stadt Schkeuditz und Gemeinde Rackwitz 6 Beschluss Nr. VI/BKA 04/01/2018 mit Maßgaben und Erörterungsbericht als Anlage zum Beschluss Verteiler beschließende und beratende Mitglieder BKA SMI Dresden, Abt. 4 SMWA, Herr Dr. Jantsch RPS Leipzig, Herr Prof. Dr. Berkner RPV Oberes Elbtal/Osterzgebirge RPV Oberlausitz-Niederschlesien Planungsverband Region Chemnitz RPG Ostthüringen RPG Halle RPG Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg Seite 8/8