Landschaftsgestaltung bei der Rekultivierung von Bergbaufolgelandschaften
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- Magdalena Berger
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1 Landschaftsgestaltung bei der Rekultivierung von Baugrundverdichtung am künftigen Harthkanal Zwenkauer See Aufforstungsfläche im Bereich Neue Harth Zwenkau Dirk Sonnen LMBV mbh Bereichsleiter Sanierungsplanung 1
2 2
3 Schwerpunktaufgaben der Braunkohlensanierung I. Abwehr von Gefahren - Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit im Über- und Untertägigen Bergbau 55 BBergG II. Wiedernutzbarmachung der vom Bergbau beanspruchten Flächen 4 BBergG III. Wiederherstellung eines ausgeglichenen, sich weitgehend selbst regulierenden Wasserhaushaltes Wasserhaushaltsgesetz, Umweltministerbeschluss von 1994, EU-WRRL 3
4 Finanzierung VA VI Braunkohlesanierung 2018 bis Gesamtfinanzierungsrahmen 1,355 Mrd. 2 Rechtsverpflichtung der LMBV (75 % Bund : 25 % Länder) 910 Mio. 3 Grundwasserwiederanstieg (50 % Bund : 50 % Länder) 320 Mio. 4 Erhöhung Folgenutzungsstandard (100 % Länder) 125 Mio. 4
5 Gesetzliche Grundlagen der Bergbausanierung Landes-Regionalplanung Raumordnungsgesetz ROG Raumordnungspläne: Braunkohlenpläne, Sanierungspläne durch regionale Planungsstelle erarbeitet durch Landeskabinett beschlossen Bergbau Betrieb/Sanierung Bundesberggesetz BBergG Abschlussbetriebsplan durch Unternehmer erarbeitet, durch Bergbehörde zugelassen Herstellen Gewässer Wasserhaushaltsgesetz WHG Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren Beschluss durch Wasserbehörden (Landesdirektion (LDS), Sächsisches Oberbergamt) 5
6 Raumordnungsplanung Braunkohlenbergbau und -sanierung Raumordnungsplanung / Braunkohle Inhaltliche Schwerpunkte: Beschreibung der Landschaft vor dem Bergbau Darstellung Gegenwärtiger Zustand Techn. Sanierungsmöglichkeiten Ziele des Braunkohlenplanes nach: Bergbau Wasser Naturschutz u.landschaftspflege Land- und Forstwirtschaft Staub- u.lärmimmission ALV, Deponien u. Bodenschutz Paläoontologie, Archäologie u. Denkmalpflege Siedlungswesen, Bevölkerung u. Infrastruktur Kartenverzeichnis Brandenburg Sachsen Sachsen - Anhalt Thüringen Sanierungsplan gem. 12 Gesetz Regionalplanung/ Braunkohlen-und Sanierungsplanung (RegBKPLG) Sanierungsrahmenplan gem.sächsisches Landesplan.-gesetz (SächsLPLG) 4 Abs.4 Regionales Teilgebiets- Entwicklungsprogramm gem. Landesplanungsgesetz (LPLG) 8 Regionaler Raumordnungs- Plan gem.thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPLG) Summe: 52 Verfahren zur Raumordnungsplanung / Braunkohle 6
7 Sachsen Sanierungsrahmenplan gemäß 4 Abs. 1 Sächs. LPIG Aufstellung durch den Regionalen Planungsverband (RPV) Billigung des Entwurfes durch Verbandsversammlung des RPV Beteiligung Träger öffentlicher Belange Erörterungsverhandlungen Feststellung durch Satzung der Verbandsversammlung des RPV Genehmigung mit Verbindlichkeitserklärung durch Sächsisches Staatsministerium 7
8 Herangehensweise zur Erarbeitung eines ABP Erarbeitung des Abschlussbetriebsplanes unter Berücksichtigung der rechtlichen und landesplanerischen Grundlagen sowie der Ergebnisse aus Untersuchungen zum Umfang notwendiger Maßnahmen. Landesplanerische Vorgaben (Braunkohlen- bzw. Sanierungsplan) Bundesberggesetz, Naturschutzgesetze, Waldgesetz Wasserhaushaltsgesetz Weitere gesetzliche Vorgaben (Immissionsschutz, Brandschutz, Arbeits- und Gesundheitsschutz) Bodenmechanische und ökologische Untersuchungen (Standsicherheitsuntersuchung, Gefährdungsabschätzungen für Deponien und Altlastverdachtsflächen) Restsee Zwenkau Verwaltungsabkommen zur Regelung der Finanzierung der Sanierung ökologischer Altlasten Abschlussbetriebsplan 8
9 Beteiligungsverfahren zur Zulassung eines ABP Unternehmer Bergbehörde Träger öffentlicher Belange Raumordung und Bauleitplanung Aufstellung eines Abschlussbetriebsplanes 53 BBergG Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch die zuständige Bergbehörde 55 BBergG Beteiligung Fachbehörden und Gemeinden 54 BBergG u.a. Abwägung der Stellungnahmen beteiligter Stellen Natur Landwirtschaft Wasser Verkehr Zulassung durch Bergbehörde gemäß 55 BBergG 9
10 Herstellung einer Bergbaufolgelandschaft am Praxisbeispiel Tagebau Zwenkau 10
11 Landschaft im Wandel Vorbergbaulicher Zustand Natürliche Flussauen von Weißer Elster im Westen und Pleiße im Osten mit großen Retentionsräumen im Hochwasserfall, alte Kultur- und Agrarlandschaft Aktive Bergbauphase Verlegung Weiße Elster und Pleiße in künstliche Flussbetten zur Lagerstättenfreimachung, Devastierung der alten Kulturlandschaft mit ihren Fließgewässern; großräumige Grundwasserabsenkung Bergbaufolgelandschaft Integration der neu hergestellten künstlichen Stand- und Fließgewässer in den zu gesundenden Gebietswasserhaushalt, großräumiger Grundwasserwiederanstieg 11
12 Aufstellung der ersten Braunkohlepläne als Sanierungsrahmenpläne in Westsachsen Quelle: Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen 12
13 TÖB-Beteiligung bei Aufstellung/Fortschreibung der Sanierungsrahmenpläne in Westsachsen Der Entwurf eines Braunkohlenplanes wird gemäß 6 Abs. 2 SächsLPlG im Regierungspräsidium Dresden, in der Geschäftsstelle sowie in den Landratsämtern und Stadtverwaltungen der Mitgliedskörperschaften des Regionalen Planungsverbandes ausgelegt. Zusätzlich und unabhängig vom gesetzlichen Offenlegungsverfahren wird der Entwurf in den betroffenen Gemeinden ausgelegt. Auf der Grundlage des 6 Abs. 2 SächsLPlG wird der Entwurf des Braunkohlenplanes den nach 6 Abs. 1 zu Beteiligenden zugeleitet. Nach Ablauf der Beteiligungsfrist werden durch den Braunkohlenausschuss des Regionalen Planungsverbandes die Erörterungsverhandlung durchgeführt. 13
14 Zielfestsetzungen des Braunkohleplans Im Braunkohlenplan werden insgesamt 31 Ziele formuliert und begründet, unter anderem: Gebietswasserhaushalt und Grundwasserwiederanstieg Vorbeugender Hochwasserschutz Lärm- und Staubschutz Fischerei Erholung Landwirtschaft Waldmehrung und Waldschutz Natur und Landschaft Verkehrsinfrastruktur und öffentlicher Personennahverkehr 14
15 Wasserwirtschaftliche Maßnahmen und Hochwasserschutz am Zwenkauer See Landschaftssee mit Hochwasserschutzfunktion 963 ha; 176 Mio. m³ Fassungsvermögen des Hochwasserspeicherraumes zwischen 113,5 m NHN und 115,6 m NHN insgesamt 18,5 Mio. m³ Bis zum HQ150 der Weißen Elster (580 m³/s) kann der Durchfluss auf den für die Stadt Leipzig kritischen Wert von 450 m³/s reduziert werden. Abzuschlagende Wassermenge bis zu: 130 m³/s (Mittlerer Endwasserstand des Zwenkauer Sees 113,5 m NHN) Betriebsauslass Weiße Elster Hochwassersituation im Juni 2013 in der Weißen Elster Harthkanal Hochwasserentlastung Zitzschen 15
16 Grundsätze / Probleme der Flurneuordnung für das Verfahrensgebiet Zwenkau Für den Landkreis Leipziger Land wurden im Zusammenhang mit der Flurneuordnung für das Verfahrensgebiet Zwenkau Neugestaltungsgrundsätze nach 38 Flurbereinigungsgesetz Ländliche Neuordnung Zwenkau durch das Staatliche Amt für Ländliche Entwicklung Wurzen formuliert. Das Verfahren befindet sich erst am Anfang, es wurden z.b. nur die Umringe abgestimmt und das sogenannte Helferbüro (durch Flurneuordnungsbehörde) festgelegt. Das etwa ha große Verfahrensgebiet umfasst Gemarkungen bzw. Teile von Gemarkungen sowie Flurstücke aus der Stadt Zwenkau aus der Stadt Leipzig sowie aus der Stadt Böhlen und schließt ca Flurstücke ein. Probleme und Schwerpunkte: Verfahrensgebiet befindet sich in einer seit ca flächenhaft durch den Braunkohlenbergbau beeinflussten Landschaft. Im Tagebau ging das Eigentum an Flächen größtenteils auf den für den Abbau verantwortlichen Betrieb über. Im Verfahrensgebiet wurden und werden Teilflächen verkauft, wobei die Vermessung dieser Flächen nicht vollständig erfolgte. 16
17 Grenzen der Ländlichen Flurneuordnung Zwenkau und Nutzungen um 1850 Grenze Abschlussbetriebsplan Grenze Flurneuordnung 17
18 Grenzen der Ländlichen Flurneuordnung Zwenkau und Nutzungen nach Sanierungsende Grenze Abschlussbetriebsplan Grenze Flurneuordnung 18
19 Flurbereinigungsverfahren Vorteile aus den Flurbereinigungsverfahren: Berichtigung des Katasters entsprechend den neuen Eigentums- und Nutzungsstrukturen Herstellung der Vermarktungsfähigkeit der LMBV-eigenen Grundstücke Rechtssicherheit für Erwerber / Investoren kostengünstige Übertragung von Flächen (z.b. Gewässer, Straßen, Wege) in das Eigentum der Unterhaltsträger Erleichterung und Beschleunigung hinsichtlich der umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren (z.b. wasserrechtliche Genehmigungsverfahren nach 31 WHG) Beendigung der Bergaufsicht Altlastenfreistellung nach Umweltrahmengesetz dingliche Sicherung von Anlagen der LMBV (Brunnen, Pegel, Leitungen) 19
20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 20
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