Sächsisches Staatsministerium des Innern Abt. Landesentwicklung, Vermessungswesen Dr. Frank Pfeil Abteilung Landesentwicklung, Vermessungswesen
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1 NATURPARK DÜBENER HEIDE. VEREIN DÜBENER HEIDE e.v. Sächsisches Staatsministerium des Innern Abt. Landesentwicklung, Vermessungswesen Dr. Frank Pfeil Abteilung Landesentwicklung, Vermessungswesen Dresden vorab per März 2012 Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2012 (LEP 2012) gemäß 9,10, Abs. 1 Satz 1 bis 3 und Abs. 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit 6 Abs. 2 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz SächsLPIG) Ihr Schreiben vom 13. Januar 2012 Sehr geehrter Dr. Pfeil, für die Zusendung des Entwurfes des LEP 2012 und der Möglichkeit einer Bewertung und Stellungnahme dürfen wir uns bedanken. Diese nehmen wir gern an. Mit der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über den "Naturpark Dübener Heide" Teilgebiet Sachsen (Naturparkverordnung Dübener Heide) vom 1. Dezember 2000 ist der Verein Dübener Heide als Träger des Naturparkes ernannt wurden. Der Naturparkträger Verein Dübener Heide e.v. hat die Entwicklung der Dübener Heide als Naturpark in enger Abstimmung mit Sachsen-Anhalt zu planen und umzusetzen. In der Stellungnahme werden aus diesem Grund Bezüge zur Einordnung der Naturparke in den LEP Sachsen-Anhalt hergestellt. 1. Aufnahme gesetzlich festgelegter und landesplanerisch relevanter Aufgaben und Ziele des Großschutzgebietes Naturpark Dübener Heide /Teilgebiet Sachsen in den LEP 2012 Nach 20 des Sächsischen Naturschutzgesetzes in der Fassung vom 03. Juli 2007 (Rechtsbereinigt am 01. März 2012) werden die Ziele und Aufgaben der Großschutzgebietskategorie Naturparke für Sachsen gesetzlich geregelt. VEREIN DÜBENER HEIDE e.v. Büro Sachsen-Anhalt Krinaer Straße Tornau Telefon Telefax Büro Sachsen Falkenberger Str Pressel Telefon Telefax Steuernummer 115/143/06615 info@naturpark-duebener-heide.com
2 Zitat: (1) Zu Naturparken können durch Rechtsverordnung einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete erklärt werden, die 1. großräumig sind, 2. überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind, 3. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird, 4. nach den Grundsätzen und Zielen der Raumordnung und Landesplanung für die Erholung vorgesehen sind, 5. der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird und 6. besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern. (2) Naturparke sollen entsprechend ihren in Absatz 1 beschriebenen Zwecken unter Beachtung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt werden. Im Entwurf des LEP 2012 wird das Großschutzgebiet Naturpark Dübener Heide nicht benannt. Insbesondere die im Sächsischen NatschG landesplanerisch bedeutsamen Naturpark-Aufgaben (1.4. Erholung, 1.5. umweltgerechte Landnutzung und 1.6. nachhaltige Regionalentwicklung) sind im Entwurf des LEP nicht vorhanden. Hinweisen dürfen wir in diesem Zusammenhang, dass im Entwurf des LEP 2012 bereits weitere Gebietskategorien für o.g. Aufgaben aufgeführt sind, die auf keine oder nur teilweise vorhandenen gesetzliche Grundlagen eingerichtet werden (z.b. ILE- und REK- Regionen) Empfehlungen: Aufnahme der Naturparke mit den gesetzlich definierten und landesplanerisch bedeutsamen Aufgaben (Naturschutz, Erholung, Umweltgerechte Landnutzung und nachhaltige Regionalentwicklung) in die Abschnitte Tourismus und Erholung Beispielhaft dürfen wir auf den Grundsatz im Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt 2010 verweisen und um die Prüfung einer textlichen Übernahme bitten. Seite 2 von 6
3 Zitat: G 139 Die Naturparke Drömling, Dübener Heide, Fläming, Harz, Saale- Unstrut-Triasland und Unteres Saaletal dienen in besonderem Maße einer naturbetonten und naturverträglichen Erholung. Ihr Bekanntheitsgrad soll gestärkt und ihr touristisches Angebot insbesondere an Wander-, Rad- und Reitwegen sowie Informationsstellen ausgebaut und dauerhaft unterhalten werden. Landesplanerisch bedeutsame großflächige Schutzgebiete (Z bis Z ) und Hier sollte sich die textliche Formulierung an den weiteren bereits aufgenommenen Schutzgebieten anlehnen. Insbesondere die modellhafte Rolle der Naturparke für Natur und Erholung, Umweltgerechte Landnutzung sowie der Förderung einer nachhaltigen Regionalentwicklung sollten in der Begründung aufgenommen werden. Eine Nichtaufnahme in diesen Abschnitt des LEP 2012 ist u.e. nach fachlich nicht belastbar. Kulturlandschaftsentwicklung (Z ) Beispielhaft dürfen wir auf den Grundsatz im Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt 2010 verweisen und um die Prüfung einer textlichen Übernahme bitten. Zitat: Kulturlandschaften sollen auf regionaler Ebene identifiziert und Konzepte zu ihrer Weiterentwicklung formuliert werden. Unter Einbeziehung bürgerschaftlichen Engagements sollen Strategien und Konzepte für kulturlandschaftliche Handlungsräume erarbeitet und umgesetzt werden. historisch bedeutsamen Kulturlandschaften, von starkem Nutzungswandel betroffenen suburbanen und ländlichen Räumen, Gebieten, die aufgrund der Aufgabe militärischer, bergbaulicher oder sonstiger Nutzungen einen großen Sanierungs- und Gestaltungsbedarf aufweisen Kulturlandschaften mit besonderem Handlungsbedarf werden auf regionaler Ebene identifiziert. Regionale Akteure - auch gemeinsam mit Partnern aus Nachbarländern - können kooperative Prozesse initiieren und zu Trägern der angestrebten Entwicklung werden. Regionale Entwicklungskonzepte und Marketingstrategien sowie die Einrichtung von Regionalmanagements können zur Beförderung der Seite 3 von 6
4 handlungsorientierten Entwicklungsprozesse beitragen. Hierfür bieten sich die Entwicklungspotenziale der Naturparke, Biosphärenreservate und anderer historischer Kulturlandschaften als Modell- und Schwerpunktgebiete für eine nachhaltige Regionalentwicklung an. In diesen Gebieten kommt auch den Entwicklungspotenzialen von Städten mit historischen Stadtkernen und historischen Dorfensembles eine besondere Bedeutung zu. 2. Im Abschnitt 3.1. Straßenverkehr sind die geplanten Baumaßnahmen zur B 6n herauszunehmen oder neu zu beschreiben. Eine B 6n existiert aktuell nicht. Gemäß den uns vorliegenden Unterlagen (LEP LSA 2010) ist ein Neubau der B 6n zwischen der A9 über Bad Düben nach Torgau landesplanerisch nicht mehr gesichert. Eine alternative Linienführung nördlich des Naturparks Dübener Heide/Sachsen-Anhalt ist gemäß des LEP Sachsen-Anhalt möglich. Der Bau einer neuen zwei bis vierspurigen Bundesfernstraße gemäß dem Entwurf des LEP Sachsen würde für den länderübergreifenden Naturpark Dübener Heide bedeuten: a) Eine Zerschneidung des Natur- und Landschaftsraumes Dübener Heide mit bisher in der Dübener Heide nicht gekannten Ausmaßen verbunden mit spürbaren Folgen für den Wohn- und Tourismusstandort und für Flora und Fauna. b) Eine grenzwertige Belastung der Naturpark-Potenziale im sächsischen Teil der Dübener Heide durch zwei Verkehrstrassen (B 87n und B 6n) in einem ca. 20 km langen und ca. 15 km breiten Korridor. c) Das touristische Zentrum Bad Düben im Naturpark Dübener Heide / Sachsen würde sich durch die unmittelbar am Kurgebiet (Heide Spa) verlaufende Trasse einer Diskussion zum Kurstadtstatus ausgesetzt sehen. d) Der naturschutzfachliche sächsische Edelstein "Presseler Heidewald und Moorgebiet" im Naturpark Dübener Heide / Sachsen (FFH und SPA Gebiete) würde in zwei Teile zerschnitten werden mit den daraus resultierenden unheilbaren Folgen für Flora und Fauna. Im Anhang des LEP (Umweltbericht) sind zudem zur B 6n keine Bewertungen der Ausweisung alternativer Linienführungen nördlich bzw. südlich des Seite 4 von 6
5 länderübergreifenden Raumes Naturpark Dübener Heide ausgeführt. Dies wird aber lt. Einleitung zum Entwurf des LEP Sachsen 2012 ausdrücklich als Grundlage des LEP ausgewiesen: Zitat Seite 6, Entwurf LEP-Sachsen 2012: Strategische Umweltprüfung Nach 9 Abs. 1 ROG und 2 Abs.2 SächsLPlG ist bei der Aufstellung und Änderung von Raumordnungsplänen eine Umweltprüfung durchzuführen. In dem dabei zu erstellenden Umweltbericht sind die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen, die die Durchführung des Raumordnungsplanes auf die Umwelt haben wird, sowie anderweitige Planungsmöglichkeiten zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Empfehlungen: Verzicht einer konkreten Ausweisung der B 6n im LEP Sachsen in der bisherigen Linienplanung und Abstimmung mit dem Land Sachsen-Anhalt über eine nördliche oder südliche Variante um den Naturpark Dübener Heide mit Anschluss an Torgau. Hinweisen dürfen wir darauf, dass eine mögliche nördliche Linienführung um den Naturpark Dübener Heide den länderübergreifenden Metropolraum Leipzig - Halle Dessau um den Wirtschaftsraum Wittenberg erweitern und stärken würde. 3. Im Abschnitt Bergbau und Rohstoffsicherung ist der Raum des Naturparks Dübener Heide bezüglich Braunkohle herauszunehmen. Ein Abbau der Braunkohle würde die Grundlagen des Naturpark Dübener Heide zerstören. 4. Im Abschnitt Räume mit besonderem Handlungsbedarf ist der Raum des Länderübergreifenden Naturparks Dübener Heide aufzunehmen. Der länderübergreifende Raum Düben Dahlener Heide - Ostelbien wird vom Bundesamt für Bauwesen und Raumentwicklung (BBR) als Strukturschwacher ländlicher Raum mit sehr starken Entwicklungsproblemen eingestuft. (vgl. Sonderheft Ländlicher Raum auf Roter Liste, DLKG, Abb. 1 "Typisierung ländlicher Räume",Seite 13, /rote_liste_deutsch.pdf) Keine weitere regionale Raumschaft in Sachsen wird in ihren Entwicklungsperspektiven vom BBR so niedrig eingestuft. Seite 5 von 6
6 Die Region im Länder-Dreieck Sachsen-Sachsen/Anhalt und Brandenburg ist wie keine weitere Region in Sachsen auf eine landesplanerische Berücksichtigung und Stärkung ihrer Entwicklungspotenziale im LEP Sachsen 2012 angewiesen. Die Erfahrungen in den vergangenen Jahren haben zudem gezeigt, dass vorhandene Instrumente für die Region nicht eingesetzt wurden oder diese länderübergreifend nicht passfähig waren. Länderübergreifende Zusammenarbeit in der Raumplanung und Regionalentwicklung benötigt abgestimmte Instrumente und einer damit verbundenen Förderung. In den operationellen Programmen der Strukturfonds und des ELERs gelang dies nicht. Empfehlung: Der Raum Dübener Heide im Länderdreieck Sachsen- Sachsen/Anhalt und Brandenburg ist im Abschnitt Räume mit besonderem Handlungsbedarf im LEP aufzunehmen und Möglichkeiten wie z.b. Staatsverträge und länderübergreifende Förderrahmen auszuweisen. Eine Nichtaufnahme der Dübener Heide im Abschnitt ist fachlich nicht belastbar und mit den Aufgaben und Zielen des Landesentwicklungsplanes Sachsen 2012 nicht vereinbar. Für Ihre Prüfung, Abwägung und Würdigung unserer Stellungnahme und Argumente danke ich Ihnen im Voraus herzlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Klepel (Naturparkleiter) Seite 6 von 6
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