Anhand der Serviceanfragen haben wir eine Übersicht möglicher betroffener Konten die nicht zur Rechnungslegung Einheitsbilanz passen zusammengestellt. Bitte prüfen Sie ob der Sachverhalt auf Ihren Mandanten zutrifft. Die nachfolgenden Rückstellungen sind nur in der Handelsbilanz zulässig. In einer Steuerbilanz bzw. Einheitsbilanz/ nicht festgelegt dürfen sie nicht gebucht werden. 0978/3098 Aufwandsrückstellungen gemäß 249 Abs. 2 HGB a. F Dokument- Nr. 5360478 0976/3092 Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften Steuerliches Passivierungsverbot ( 5 Abs. 4a EStG). Dokument- Nr. 5360485 0971/3075 Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, Nachholung in den ersten 3 Monaten Dokument- Nr. 5360476 Handelsrechtlich müssen Pensionsrückstellungen nach 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem Planvermögen saldiert werden. Auch die zugehörigen Aufwendungen und Erträge aus der Abzinsung und aus dem zu verrechnenden Vermögen sind zu saldieren. Das führt zur Verwendung von unterschiedlichen Konten für Handels- und Steuerrecht. Steuerlich dürfen die Pensionsrückstellungen und das Planvermögen nach 5 Abs. 1a EStG nicht saldiert werden. Einheitsbilanz 1
0951/3009 Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen zur Saldierung mit Vermögensgegenständen zum langfristigen Verbleib nach 246 Abs.2 HGB Dokument- Nr. 5360456 0950/3000 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Dokument- Nr. 5360455 1357/1381 Vermögensgegenstände zur Saldierung mit Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen zum langfristigen Verbleib nach 246 Abs. 2 HGB Dokument- Nr. 5360284 1356/1380 Vermögensgegenstände zur Erfüllung von Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen zum langfristigen Verbleib Dokument- Nr. 5360283 2146/7364 Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen und ähnlichen/vergleichbaren Verpflichtungen zur Verrechnung nach 246 Abs. 2 HGB Dokument- Nr. 5361408 2145/7363 Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen Dokument- Nr. 5361407 2687/7145 Erträge aus Vermögensgegenständen zur Verrechnung nach 246 Abs. 2 HGB Dokument- Nr. 5361354 2091/7561 Außerordentliche Aufwendungen aus der Anwendung von Übergangsvorschriften (Pensionsrückstellungen) Dokument- Nr. 5361424 Der Ansatz latenter Steuern ist in der Einheitsbilanz unzulässig. Einheitsbilanz 2
0983/1950 Aktive latente Steuern Dokument- Nr. 5360369 0968/3065 Passive latente Steuern Dokument- Nr. 5360698 0969/3060 Rückstellungen für latente Steuern Dokument- Nr. 5360473 2555/7649 Erträge aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern Dokument- Nr. 5361453 2143/7645 Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern Dokument- Nr. 5361451 Gesellschafterdarlehen im Fremdkapital Die E-Bilanz-Taxonomie erwartet eine Zuschreibung des Ergebnisanteils ins Eigenkapital. Eine Buchung des Ergebnisanteils auf das Konto Anteil für VH/TH ist deshalb unzulässig. Der Ergebnisanteil muss erst einem Eigenkapitalkonto gutgeschrieben werden. Soll der Ergebnisanteil abschließend dem Fremdkapitalkonto zugeschrieben werden, erfolgt eine Entnahme aus dem Eigenkapitalkonto und eine Einlage ins Fremdkapitalkonto. Einheitsbilanz 3
9590-9599/9520-9529 Anteil für VH - Gesellschafter-Darlehen Dokument- Nr. 5360545 9520-9529/9570-9579 Anteil für TH - Gesellschafter-Darlehen Dokument- Nr. 5360551 Dokument- Nr. 1080729 Buchen der Ergebnisanteile der Gesellschafter von Personengesellschaften gemäß E-Bilanz- Taxonomie Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen/ Gewinnrücklagen BilMoG 0949/2999 Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen Dokument- Nr. 5360454 Gewinnrücklagen aus den Übergangsvorschriften BilMoG Dokument- Nr. 5360429 Bei den nachfolgenden Konten handelt es sich um Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände. Haben Sie auf diese Konten immaterielle Vermögensgegenstände gebucht, wählen Sie ein Konto/ einen Kontenzweck aus dem Bereich Immaterielle Vermögensgegenstände 0010-0040 / 0100-0140 0043/0143 Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände Dokument- Nr. 5360030 0010/0100 ff. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Dokument- Nr. 5360019 Einheitsbilanz 4
0044/0144 EDV-Software 0027/0135 EDV-Software Dokument- Nr. 5360023 0045/0145 Lizenzen und Franchiseverträge Dokument- Nr. 5360032 0046/0146 Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte Dokument- Nr. 5360033 0048/0148 Immaterielle Vermögensgegenstände in Entwicklung Dokument- Nr. 5360035 4823/6201 Abschreibungen auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände Dokument- Nr. 5361067 0030/0140 Lizenzen an gewerblichen Schutzrechten und ähnlichen Rechten und Werten Dokument- Nr. 5360024 0015/0110 Konzessionen Dokument- Nr. 5360020 0020/0120 Gewerbliche Schutzrechte Dokument- Nr. 5360021 0010/0100 ff. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Dokument- Nr. 5360019 4822/6200 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände Dokument- Nr. 5361066 8995/4825 Aktivierte Eigenleistungen zur Erstellung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen Dokument- Nr. 4360801 Einheitsbilanz 5
Die nachfolgenden Sonderbetriebseinnahmen sind nur in der steuerlichen Sonderbilanz zulässig. In einer. Einheitsbilanz(nicht festgelegt) dürfen sie nicht gebucht werden. 8500/4500 Sonderbetriebseinnahmen, Tätigkeitsvergütung Dokument- Nr. 5361696 Alternatives Konto/ Kontenzweck Darf nur in der Sonderbilanz gebucht werden 8501/4501 Sonderbetriebseinnahmen, Miet- /Pachteinnahmen Dokument- Nr. 5361697 Darf nur in der Sonderbilanz gebucht werden 8502/4502 Sonderbetriebseinnahmen, Zinseinnahmen Dokument- Nr. 5361698 Darf nur in der Sonderbilanz gebucht werden Die nachfolgenden Sonderposten mit Rücklageanteil dürfen nur in der Steuerbilanz gebildet werden. In der Einheitsbilanz(nicht festgelegt) sind sie unzulässig. 0932/2982 Sonderposten mit Rücklageanteil nach EStR R 6.6 Dokument- Nr. 5360449 0940/2990 Sonderposten mit Rücklageanteil, Sonderabschreibungen Das Konto gilt als Hauptkonto für Sachverhalte, die in diesen Kontenbereichen nicht als spezieller Sachverhalt auf Einzelkonten dargestellt sind. Einheitsbilanz 6
0947/2997 Sonderposten mit Rücklageanteil nach 7g Abs. 5 EStG Dokument- Nr. 5360451 0943/2993 Sonderposten mit Rücklageanteil nach 7g Abs. 2 EStG n. F Dokument- Nr. 5360451 2739/4936 Erträge aus der Auflösung von steuerlichen Rücklagen (Ansparabschreibungen nach 7g Abs. 2 EStG) Dokument- Nr. 5360842 2741/4937 Erträge aus der Auflösung steuerrechtlicher Sonderabschreibungen Dokument- Nr. 5360843 und Steuerrecht anlegen. und Steuerrecht anlegen. Für Als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern auf Vorräte und Als Aufwand berücksichtigte Umsatzsteuer auf Anzahlungen ist das Wahlrecht nach 250 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 HGB mit BilMoG entfallen. In der Handelsbilanz ist daher ein Ansatz nicht mehr möglich. Im Steuerrecht besteht nach 5 Abs. 5 S. 2 EStG ein Ansatzgebot. 0985/1930 Als Aufwand berücksichtigte Umsatzsteuer auf Anzahlungen Dokument- Nr. 5360368 0984/1920 Als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchsteuern auf Vorräte Dokument- Nr. 5360367 Einheitsbilanz 7
Die nachfolgenden Konten sind für Gewinnermittlung 4/3 und damit Steuerrecht vorgesehen. Sie dürfen in der Einheitsbilanz nicht gebucht werden. Wurden die Konten individuell genutzt, muss der Kontenzweck angepasst bzw. Sie ein alternatives Konto bebucht werden. 1371/1486 Verrechnungskonto Gewinnermittlung 4 Abs. 3 EStG, nicht ergebniswirksam Dokument- Nr. 5360300 1445/1215 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum allgemeinen Umsatzsteuersatz oder eines Kleinunternehmers (EÜR) Dokument- Nr. 5360183 1450/1220 Forderungen nach 11 Abs.1 Satz 2 EStG für 4 Abs.3 EStG Dokument- Nr. 5360187 1605/3305 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum allgemeinen Umsatzsteuersatz (EÜR) Dokument- Nr. 5360528 1704/3509 Sonstige Verbindlichkeiten, z.b. nach 11 Abs. 2 Satz 2 EStG für 4 Abs. 3 EStG Dokument- Nr. 5360659 1792/3630 Sonstige Verrechnungskonten (Interimskonten) Dokument- Nr. 5360649 1410/1210 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne Kontokorrent Dokument- Nr. 5360173 1410/1210 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne Kontokorrent Dokument- Nr. 5360173 1610/3310 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ohne Kontokorrent Dokument- Nr. 5360523 1700/3500 Sonstige Verbindlichkeiten Dokument- Nr. 5360596 1756/3791 Lohn- und Gehaltsverrechnung 11 Abs. 2 Satz 2 EStG für 4 Abs. 3 EStG Dokument- Nr. 5360661 1792/3630 Sonstige Verrechnungskonten (Interimskonten) Dokument- Nr. 5360649 Einheitsbilanz 8
Investitionsabzugsbeträge können auf Grund steuerlicher Vorschriften im 7g EStG gebildet werden. In der Einheitsbilanz ist die Bildung nicht zulässig. 4850/6240 Abschreibungen auf Sachanlagen auf Grund steuerlicher Sondervorschriften Dokument- Nr. 5361089 4851/6241 Sonderabschreibungen nach 7g Abs. 5 EStG (ohne Kfz) Dokument- Nr. 5361091 4852/6242 Sonderabschreibungen nach 7g Abs. 5 EStG (für Kfz) Dokument- Nr. 5361093 Alternatives Konto/ Kontenzweck 4853/6243 Kürzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß 7g Abs. 2 EStG n. F. (ohne Kfz) Dokument- Nr. 5361092 4854/6244 Kürzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß 7g Abs. 2 EStG n. F. (für Kfz) Dokument- Nr. 5361094 9916/9916 Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag 7g Abs. 2 EStG aus dem 2. vorangegangenen Wirtschaftsjahr, außerbilanziell (Haben) Dokument- Nr. 5361714 Einheitsbilanz 9
9917/9917 Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag 7g Abs. 2 EStG aus dem 3. vorangegangenen Wirtschaftsjahr, außerbilanziell (Haben) Dokument- Nr. 5361716 9918/9918 Rückgängigmachung Investitionsabzugsbetrag 7g Abs. 3, 4 EStG im 2. vorangegangenen Wirtschaftsjahr Dokument- Nr. 5361718 9919/9919 Rückgängigmachung Investitionsabzugsbetrag 7g Abs. 3, 4 EStG im 3. vorangegangenen Wirtschaftsjahr Dokument- Nr. 5361719 9970/9970 Investitionsabzugsbetrag 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Soll) Dokument- Nr. 5361561 9971/9971 Investitionsabzugsbetrag 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Haben) - Gegenkonto zu 9970 Dokument- Nr. 5361567 9972/9972 Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag 7g Abs. 2 EStG aus dem vorangegangenen Wirtschaftsjahr, außerbilanziell (Haben) Dokument- Nr. 5361715 Einheitsbilanz 10
9973/9973 Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag 7g Abs. 2 EStG aus den vorangegangenen Wirtschaftsjahren, außerbilanziell (Soll) - Gegenkonto zu 9972, 9916, 9917 Dokument- Nr. 5361568 9974/9974 Rückgängigmachung Investitionsabzugsbetrag 7g Abs. 3, 4 EStG im vorangegangenen Wirtschaftsjahr Dokument- Nr. 5361717 9975/9975 Rückgängigmachung Investitionsabzugsbetrag 7g Abs. 3, 4 EStG in den vorangegangenen Wirtschaftsjahren - Gegenkonto zu 9974, 9918, 9919 Dokument- Nr. 5361569 Einheitsbilanz 11