Wissenswertes in Bezug auf Inklusive Beschulung. Eine Einführung von Gemeinsam leben Frankfurt e.v.

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Transkript:

Wissenswertes in Bezug auf Inklusive Beschulung Eine Einführung von Gemeinsam leben Frankfurt e.v.

Ein Vortrag von: Gemeinsam leben Frankfurt e.v. Theresa Hildebrand, Sozialpädagogin Unabhängige Inklusionsberatungsstelle Frankfurt beratung@gemeinsamleben-frankfurt.de

Inhalte 1. Allgemeine Grundlagen Wer sind wir? Wie häufig werden wir angefragt? 2. Rechtliche Grundlagen UN-BRK, HSchG, Verordnungen, Sozialrecht 3. Inklusive Beschulung in Frankfurt Ressourcensteuerung, Bedarfe von Eltern

1. Allgemeine Grundlagen Wer sind wir? Gemeinnütziger Verein, gegründet im März 2013 Leitlinie: Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Frankfurt vorantreiben und umsetzen Unsere Grundlagen: Die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) Die aktuellen Leitlinien für Inklusion der Stadt Frankfurt am Main in der Projektarbeit

1. Allgemeine Grundlagen Wer sind wir? a) Arbeit Inklusive (Berufsorientierung und qualifizierung) für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen b) Inklusive Freizeiteinrichtung Offener Treff in der Ernst- Reuter-Schule II für Jugendliche mit und ohne Behinderung ab 12 Jahre c) Unabhängige Inklusionsberatungsstelle Frankfurt für Eltern und junge Menschen mit Behinderungen sowie für Fachleute

1. Allgemeine Grundlagen Wer sind wir? Inklusion seit 2011 im HSchG verankert ( 51) Inklusive Beschulung ist gefragt und gewollt! Stark steigende Nachfrage nach Beratung > 300 Anfragen im Haushaltsjahr 2015 und > 100 Beratungsfälle Stark steigende Nachfrage nach Prozessbegleitung In 90 % der Fälle positiver Verlauf

Mein Kind wurde ausgeschult wer kann mir helfen? Mein Kind braucht seit einem Unfall einen Rollstuhl und darf diesen in der Schule nicht benutzen. Was kann ich tun? Mein Hort weiß nicht, wo er Unterstützung für meinen autistischen Sohn beantragen kann! Wie kann ich aus der Förderschule in die Inklusion wechseln? Gemeinsam leben Warum dauert mein Antrag auf THA so lang? Mein Kind darf trotz Teilhabeassistenz nicht mit auf einen Ausflug! Welche Schule ist die beste für mein Kind, wo beantrage ich eine Schulbegleitung und was können wir in der Freizeit unternehmen? Was kann mein Kind nach der Schule machen?

Anzahl der Fälle 1. Allgemeine Grundlagen Wie häufig werden wir angefragt? 600 500 400 300 Beratungsfälle 200 100 0 2013 2014 2015 Prognose 2016 Jahr

1. Allgemeine Grundlagen Wie häufig werden wir angefragt? Sonstiges 2% KiTa 6% Gesetze/ Rechte 20% Wechsel 4-5 17% Anträge/ Formulare 16% Einschulung 25% Abläufe/Fristen 7% Nachmittag 7%

1. Allgemeine Grundlagen Wie häufig werden wir angefragt? Eltern mit Migrationshintergrund Eltern ohne Mitgrationshintergrund

2. Rechtliche Grundlagen UN-Behindertenrechtskonvention: Partizipation und Chancengleichheit Neues Verständnis von Behinderung Es braucht angemessene Vorkehrungen an den Schulen Leitlinien für Inklusion der Stadt Frankfurt: Umsetzung des Rechts auf Teilhabe, Gleichstellung und Chancengleichheit auf kommunaler Ebene Hessisches Schulgesetz von 2011: Beschulung in der Regelschule = Regelfall! ( 51) Prinzip Wohnortnähe!

2. Rechtliche Grundlagen Widerspruchsrecht des Staatlichen Schulamtes ( 54 Abs 3 HSchG) Gründe können sein: wenn die räumlichen und personellen Möglichkeiten oder die erforderlichen apparativen Hilfsmittel oder die besonderen Lehr- und Lernmittel nicht zur Verfügung gestellt werden können Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen!

2. Rechtliche Grundlagen Ausblick Hessisches Schulgesetz Novelle für 2017/18: Förderschulen auch zuständig für Inklusion Zusammenwirken mit außerschulischen Maßnahmen (Jugendhilfe, Sozialhilfe) stärken Inklusive Schulbündnisse Ausbau Ganztagsangebote Zusammenwirken mit Kooperationspartnern im Ganztag stärken

2. Rechtliche Grundlagen VOSB (Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen) 1 Gemeinsame Bildung und Erziehung in der allgemeinen Schule Alle personellen, räumlichen und sächlichen Möglichkeiten ausschöpfen Ziel: Möglichst hohes Maß an aktiver Teilhabe!

2. Rechtliche Grundlagen 2 Vorbeugende Maßnahmen als Aufgabe gewähren mit dem Ziel drohendem Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache sowie der körperlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler entgegenzuwirken und ihre Auswirkungen zu verringern, Nachteilsausgleich auf Antrag der Eltern, Jugendhilfemaßnahmen ( 54, 55 SGB XII und 35 SGB VIII), apparative Hilfsmittel und weitere außerschulische Hilfen in die schulische Arbeit integrieren, Sonderpädagogische Beratungsangebote des BFZ West, Individuelle Förderplanung.

2. Rechtliche Grundlagen VOGSV (Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses) 5 Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf individuelle Förderung durch die Schule - Anlassbezogene Fördermaßnahmen - Teil eines schulischen Förderkonzeptes 6 Der Förderplan ist den Eltern und der Schülerin oder dem Schüler zur Kenntnis zu geben und mit diesen zu besprechen.

2. Rechtliche Grundlagen Gestaltungsfreiheit der Schule interdisziplinäre Zusammenarbeit mit innerschulischen und außerschulischen Akteuren Einbindung des BFZ West Beratung, Begleitung, Weiterentwicklung Informations- und Beratungspflicht der Eltern!

2. Rechtliche Grundlagen Zwei Säulen der Unterstützung

2. Rechtliche Grundlagen Sozialrecht ist kompliziert Hilfe bei Bedürftigkeit Sozialamt muss immer einspringen, wenn es gebraucht wird Aber nur dann, wenn die Leistungen nicht anders erbracht werden können ( 2, SGB XII) Subsidiarität!

3. Inklusive Beschulung in Frankfurt Sonderpädagogische Förderung bis Sj. 11/12 Quelle: Staatliches Schulamt Frankfurt

3. Inklusive Beschulung in Frankfurt Ressourcensteuerung BFZ WEST BFZ SÜD Quelle: Staatliches Schulamt Frankfurt

3. Inklusive Beschulung in Frankfurt Jede allgemeine Schule in Frankfurt ist auch zuständig für Kinder mit Beeinträchtigungen. Schulleitung ist verantwortlich für die Einschulung, 51 HSchG vorbeugende und präventive Maßnahmen der allgemeinen Schule/ BFZ spezielle Förderung im Rahmen eines Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung Kinder mit Einschränkung in Sprache, em/soz, Lernen werden ohne Feststellungsverfahren eingeschult!

3. Inklusive Beschulung in Frankfurt

3. Inklusive Beschulung in Frankfurt Eltern brauchen: Zugang zu Informationen und Austausch, Professionelle Beratung, Unterstützung und Begleitung, Wertschätzung, Mitgestaltung und Mitbestimmung Frühen Kontakt zu der aufnehmenden Schule, Inklusive Grundhaltung aller Akteure: Auseinandersetzung mit dem Thema Inklusion, Umsetzungswille, Fachkompetenz, Die Zusammenarbeit aller Ämter (Schulamt, Jugendamt, Stadtschulamt u.a.), Ihr Engagement in der Bildungsregion West. Vernetzung!

Inklusion heißt für mich, kein Bittsteller sondern Partner zu sein! (Vater) ist doch normal! Ich bin hier ja mittendrin dabei! (Schüler im Inklusiven Unterricht) hieße, ich kann arbeiten anstatt ständig auf Abruf zu sein falls mein Kind mal wieder abgeholt werden muss! (Mutter) ist doch mein Recht!?! (Schülerin einer Förderschule)

Zeit für Rückfragen und Kaffeepause??!!?!