STAATSMINìSTERIUM DER JUSTìZ w Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalslreße 7 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz I 01067 Dresden Durchwahl Telefon +49 (0)351 564-1500 Telefax +49 (0)351 564-1509 staatsminister@ smj.j ustiz.sachsen. de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E-KLR-3393/1 5 Dresden, 4Ç. Dezembe z016 Kleine Anfrage d": Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BUNDNIS go/die GRUNEN Drs.-Nr.: 6/7088 Thema: Stand der Ermittlungsverfahren wegen der Ausschreitungen 2015 in Heidenau Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Ët I Ëltt të WANDEL HINTER GITTERN 300 J hrc Gêfängnis Wâldheím 300 J hrc såchs schc Vol lzuqsgcschichtc Frage l: Wie viele Ermittlungsverfahren wurden jeweils wegen welcher Straftatbestände gegen wie viele Beschuldigte infolge der Ausschreitungen am 21. und 22. August 2015 in Heidenau eingeleitet? Frage 2: ln welchem Stand befinden sich die o.g. Ermittlungs- banv. Strafverfahren gegen wie viele Beschuldigte wegen welches Lebenssachverhaltes aus welchen Gründen derzeit? (Bitte jeweils konkreten Tatvonvurf, TaEeit, Tathandlung, Stand des Verfahrens, Gründe einer evtl. Einstellung des Verfahrens, Art der abschließenden gerichtliche Entscheidung angeben.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen I und 2 Seite 1 von 2 Hausanschrlft: Sächslsches Staatsml nlsterlum der Justlz Hospitalstraße 7 0 1 097 Dresden Briefpost uber Deutsche Post 01 095 Dresden www justiz,sachsen de/smj Verkehrsverbl ndung: Zu erreichen mit Stra ßen ba h nlin ien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 Zugang für elektronisch s gniorte sow 6 für v rschlilsselte eleklron sche Dokumênte nur úber das EleKronische Ger chts- und Vemeltungspostf8chi nähere lnformation n unter ww agvp de
STAATSMìNISTERIUM DER JUSTìZ wfreìstaat SACHSEN Zunächst wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Antwort zu der Kleinen Anfrage Drs. 6/3370 hingewiesen. Zur Beantwortung der Fragen wird auf die Anlage Bezug genommen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Anlage Tabellarische Übersicht Seite 2 von 2
Nr. Straftatbestand (führend) Anzahl Verf. Tathandlung, ggf. weitere Straftatbestände, staatsanwaltschaftliche Erledigung I. Verwenden von Kennzeichen 6 Hitlergruß und Mitführen von Quarzhandschuhen verfassungswidriger während einer Versammlung am 22. August 2015, Organisationen 28 II Nr. 1 SächsVersG: Anklage zum AG Pirna ( 86a StGB) Jugendrichter Tattoo Wolfsangel am 23. August 2015: Einstellung nach 170 Abs. 2 StPO mangels Tatnachweises Tattoo Hakenkreuz und Odalrune am 21. August 2015 : Anklage Ruf Heil Hitler am 22. August 2015: Anklage zum AG Pirna Strafrichter Ruf Sieg Heil und Hitlergruß am 22. August 2015: Anklage Hitlergruß am 21. August 2015: Strafbefehlsantrag II. Besonders schwerer Fall des 6 Teilnahme von 3 Beschuldigten an Ausschreitungen Landfriedensbruchs und Werfen von Gegenständen am 21. August 2015: ( 125a StGB) Anklage zum AG Pirna Jugendschöffengericht wegen besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Beteiligung von 6 Beschuldigten an Ausschreitungen und Werfen von Gegenständen am 22. August 2015: 3x Einstellung gemäß 170 II StPO mangels Tatnachweises; 3x Anklage zum AG Pirna Strafrichter wegen besonders schweren Falls des Gerichtliche Erledigung /Verfahrensstand, ggf. weitere Straftatbestände Strafbefehl gemäß 408a StPO, Geldstrafe; rechtskräftig Urteil, Gesamtgeldstrafe; rechtskräftig Urteil, Gesamtfreiheitsstrafe (unter Einbeziehung weiteres Urteil) auf Bewährung; rechtskräftig Hauptverhandlungstermin im Januar 2017 Strafbefehl, Geldstrafe; rechtskräftig Urteil, jeweils Jugendstrafe auf Bewährung; rechtkräftig hinsichtlich eines der Verurteilten Abtrennung der Verfahren gegen 2 der Angeklagten; gegen den dritten Angeklagten Urteil, Freiheitsstrafe mit Bewährung; noch nicht rechtskräftig 1
Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Teilnahme an Ausschreitungen und Steinwürfe am 22. August 2015: Anklage zum AG Pirna Jugendschöffengericht wegen besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Teilnahme an Ausschreitungen und Steinwürfe am 22. August 2015: Anklage zum AG Zwickau Jugendschöffengericht wegen besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Teilnahme an Ausschreitungen und Werfen einer Warnbarke am 22. August 2015: Anklage zum AG Dresden Strafrichter wegen besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Beteiligung an Ausschreitungen am 22. August 2015: Einstellung gemäß 170 II StPO mangels Tatnachweises III. Beleidigung ( 185 StGB) 4 Polizisten Stinkefinger gezeigt und Bierflasche gegen Pkw geworfen am 21. August 2015: Verbindung zu einem anderen Verfahren und Anklage Beschimpfung von Polizeibeamten als Idioten und Hohlköpfe am 22. August 2015: Strafbefehlsan- Verbindung zu einem anderen Verfahren, dort Urteil, Freiheitsstrafe (ohne Bewährung); noch nicht rechtskräftig Urteil, Jugendstrafe auf Bewährung; rechtskräftig Urteil, Freiheitsstrafe (ohne Bewährung); rechtskräftig Urteil, Freiheitsstrafe (ohne Bewährung); rechtskräftig Einstellung gemäß 153a Abs. 2 StPO (Geldauflage) 2
IV. Versuchte gefährliche ( 224, 22, 23 Abs. 1 StGB) V. Sachbeschädigung ( 303 StGB) VI. Verstöße gegen das Versammlungsgesetz trag Beleidigung zweier Polizeibeamter als Ratten und Volksverräter am 22. August 2015: Strafbefehlsantrag Beleidigung von Polizeibeamten mit ACAB am 22. August 2015: Verbindung zu einem anderen Verfahren, Anklage 1 Flaschenwurf auf Journalisten am 21. August 2015: Anklage zum AG Dresden Strafrichter 1 Beschädigung eines Pkw am 22. August 2015: Einstellung gemäß 154 Abs. 1 StPO im Hinblick auf eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe 2 Zusammenrottung nach beendeter Versammlung unter Mitführung eines Knüppels am 21. August 2015: Anklage zum AG Pirna Jugendrichter Mitführen einer Sturmhaube bei einer Versammlung am 22. August 2015: Einstellung gemäß 153 Abs. 1 StPO wegen geringer Schuld Urteil, Geldstrafe und Fahrverbot; Berufungsurteil: Verwerfung der Berufung unter Aufhebung des Fahrverbots; nicht rechtskräftig Hauptverhandlungstermin im Januar 2017 Verbindung zu einem anderen Verfahren, Hauptverhandlung noch nicht anberaumt Verbindung mit einem anderen Verfahren, dort Urteil, Zuchtmittel; rechtskräftig 3