Gliederung meines Referats:

Ähnliche Dokumente
EINFÜHRUNG: REHABILITATIONSBEDARF - TEILHABEPLANUNG GESAMTPLANUNG HILFEPLANUNG

Das Bundesteilhabegesetz

Das Hilfeplanverfahren im Rheinland im Lichte des Bundesteilhabegesetzes

Bundesteilhabegesetz Grundsätze und Neuerungen unter besonderer Berücksichtigung der Orientierung an der ICF

Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG)

Das BTHG - Auswirkungen für Nutzer*innen an der Schnittstelle Wohnungsnotfall- und der Eingliederungshilfe

Landkreis Emmendingen Sozialdezernat Bundesteilhabegesetz BTHG

Das Bundesteilhabegesetz: Was ändert sich für Menschen mit Behinderung?

Bundesteilhabegesetz - kompakt

Bundesteilhabegesetz ab

Teilhabeplan, Hilfeplan, Gesamtplan: Gemeinsamkeiten Unterschiede Anforderungen. Dr. Michael Schubert

Vortrag Fachtag buss 2016

Bundesteilhabegesetz

Fachtag für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialdienste sowie Interessierte im Hospitalhof 26. Oktober 2016

DRK Landesverband Brandenburg e.v. Wohlfahrts- und Sozialarbeit Teilhabe. Perspektive der freien Wohlfahrtspflege

Forum 2: Teilhabe und Gesamtplanung als Chance für Leistungen wie aus einer Hand Marc Nellen

ARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER BTHG. Die Schulbegleitung Arbeitshilfe. zu den Neuregelungen in der Eingliederungshilfe

Vortrag für die Fachtagung: Zugänge ermöglichen Exklusion vermeiden am 13. Februar 2017 in Köln

Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen

Hilfeplanverfahren - Anforderungen und Lösungen im Entwurf des Bundesteilhabegesetzes und dier Erweiterungen des ITP

Wie komme ich als Mensch mit Behinderung an die Leistungen

Rechtsanwälte Hohage, May & Partner Hamburg, Hannover, München

Das Bundesteilhabegesetz Eine Einführung zu wichtigen Änderungen. Worauf Sie sich einstellen müssen und an wen Sie sich wenden können.

Bundesteilhabegesetz - Personenzentrierung in Hessen. Wie sieht die zukünftige Gesamt- und Teilhabeplanung nach dem Bundesteilhabegesetz aus?

Bundesteilhabegesetz - Eine Chance für die Netzwerke Netzwerke Eine Chance für das BTHG. Dr. Michael Konrad Dachverband Gemeindepsychiatrie

Aus dem Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Bundesteilhabegesetz ( 14-27) Koordination der Leistungen zur Teilhabe

Zusammenarbeit der Reha-Träger nach dem Bundesteilhabegesetz. Berlin, 11. Oktober 2018

Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am Schwerpunkthema Block 1 Einheitliche Bedarfsfeststellung in Mecklenburg-Vorpommern Philipp Regge,

Aktuelle Entwicklungen in der Eingliederungshilfe Fachtagung Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge am 11. und 12. Mai 2015 in Berlin

Workshop Schnittstelle Eingliederungshilfe - Pflege

Bisherige Erfahrungen der Verwaltung zum Bundesteilhabegesetz, Anwendungspraxis des neuen Rechts

Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017 Allgemeine Einführung in das Bundesteilhabegesetz

Bundesteilhabegesetz Was wird sich ändern? Informationsveranstaltung des Kreisbehindertenrates im Landkreis Oldenburg im Kreishaus in Wildeshausen

Das neue Gesamtplanverfahren Überblick über die Verfahrensschritte nach dem BTHG Verhältnis zwischen Gesamtplanund Teilhabeplanverfahren

ICF in der Hilfeplanung

ICF in der Eingliederungshilfe

Und wann werden. genauso wie. behandelt? Linkshänder. Rechtshänder. Vorwort. Artikel 3, Grundgesetz der BRD:

Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz Individuelle Soziale Teilhabe Die neuen Leistungen in der Eingliederungshilfe

Chancengerechtigkeit in der Wissenschaft? Zum Umgang mit Behinderung und Migration in der Promotions- und Post-doc-Phase

Hält das Bundesteilhabegesetz was es verspricht? Abendakademie Mannheim 4. Mai 2016

Vorschläge Slogans und Plakate für die gemeinsame Kundgebung zum BUNDESTEILHABEGESETZ

Gesetzliche Grundlagen im Bereich Gender 1

26./ AG 4: Bedarfsermittlung und Hilfeplanung

Mitgliederversammlung

Bundesteilhabegesetz (BThG) Übersicht, Auswirkungen und Bewertung

ICF die Sprache der Inklusion? 27. September 2018 AG 3:

Bundes-Teil-Habe-Gesetz. Umsetzung im Kreis Schleswig- Flensburg

ÜBERBLICK ÜBER DAS BTHG FÜR BETREUER

Bundesteilhabegesetz Ein Überblick - Positive & negative Aspekte - Autorinnen: Julia Martini und Sonja Steinbach

In Trägerschaft von:

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und seine Folgen

Möglichkeiten, Grenzen und Risiken der Feststellung von Wirkungen und Wirksamkeit

Bundesteilhaberecht -Auswirkung auf Betreute und die Schnittstellenproblematik zwischen Pflege und Eingliederungshilfe

Sicherungen: Das Bundesteilhabegesetz auf dem Prüfstand

Gesamtplan / Bedarfsermittlung nach SGB IX / SGB XII

Das Bundesteilhabegesetz

Personenzentrierte Bedarfsermittlung und trägerübergreifende Teilhabeplanung

DAS BUNDESTEILHABEGESETZ IM ÜBERBLICK

Aktivität und Teilhabe Bogen B

Unterschriftenaktion:

FACHFORUM: GRUNDSÄTZE DER BEDARFSERMITTLUNG

Alles wird gut oder?

DAS BUNDESTEILHABEGESETZ IM ÜBERBLICK

Hilfeplanverfahren und Bedarfsermittlungsinstrument - Anforderungen und Lösungen im Entwurf des Bundesteilhabegesetzes und der ITP

2. Fachgespräch Der Prozess vom Bedarf bis zur Leistungsgestaltung

FEBS: Mitgliederversammlung Diakonische Positionierung zur Umsetzung des BTHG

Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

Vortrag für die Fachtagung der bke Für alle Inklusive Beratung am 5. April Gila Schindler, Fachanwältin für Sozialrecht, Heidelberg

Bundesteilhabegesetz (BTHG)

(BT-Drucks. 18/9522, S. 188)

Was regelt das BTHG neu?

Koordinierung der Leistungen Die neuen BTHG-Spielregeln

Neurologische Erkrankungen. Auswirkungen auf das Arbeitsleben

Das Bundesteilhabegesetz

Webinar zum Bundesteilhabegesetz

Das Bundesteilhabegesetz - aktueller Stand aus Sicht der Fachverbände

Fachveranstaltung Komplexleistung Frühförderung Theorie und Praxis Paritätischer Gesamtverband Berlin,

Persönliches Budget. Sabine Gärtner Susanne Höhn 1. Dezember S. Höhn und S. Gärtner 5. Semester MIG - VWL - 1. Dezember 2008

Das Bundesteilhabegesetz Kernforderungen der Lebenshilfe

BAG GPV Das Bundesteilhabegesetz umsetzen! in Stuttgart. Teilhabeplanung. Ulrich Krüger, Aktion Psychisch Kranke

ICF und Teilhabebegriff im SGB IX. Dr. Tomas Steffens

Das Bundesteilhabegesetz vom

Gender Mainstreaming und geschlechterbewusste Jugendarbeit Gerlinde Röhm

Aktivität und Teilhabe Bogen B

Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017

Entfaltete Individualität in der Gesellschaft wird zur konkreten Utopie JULIA TRABANDT UND SVEN KUBITZKY

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes vom

Landespsychiatrieplan NRW Ziele Perspektiven Visionen Bundesteilhabegesetz Stand und Perspektiven. Ulrich Krüger, Aktion Psychisch Kranke

Umsetzung des Koalitionsvertrages im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen Kerstin Tack, MdB

Bundesteilhabegesetz - in Kraft treten Artikel 1 Inhalt neu:

Was kann das psychiatrische Versorgungssystem vom Bundesteilhabegesetz (BTHG) und vom Pflegestärkungsgesetz (PSG) II erwarten? Dr.

Dr. Susanne Frölich-Steffen, Dr. Margit Weber, Frauenbeauftragte der LMU

Das neue Bundesteilhabegesetz

Baustelle Demokratie

Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine praxisgerechte Unterstützung von Eltern mit Beeinträchtigungen und deren Kinder

Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017

Das neue Teilhaberecht oder wo stehen wir und wie geht es weiter mit den Rechtsgrundlagen für behinderte Menschen?

Transkript:

Gliederung meines Referats: I. Einleitung II. Vor dem Bundesteilhabegesetz: Viele enttäuschte Hoffnungen III. Das Bundesteilhabegesetz 1. Sinn und Zweck des Bundesteilhabegesetzes 2. Wieder einmal enttäuschte Hoffnungen 3. Das Bundesteilhabegesetz aus der Perspektive von Menschen mit Assistenzbedarf a) Das Verhältnis der unterschiedlichen Leistungen zueinander (Schnittstellenproblematik) [Gleichrangigkeit Lebenslagenmodell] b) Zum Begriff Assistenz im Bundesteilhabegesetz: c) Poolen von Leistungen d) Einsatz von Einkommen und Vermögen e) Gesamtplankonferenz und Aufstellung eines Gesamtplans 4. andere ausgewählte Änderungen (stichwortartig) IV. Fazit

Ergänzung von Artikel 3 GG (1994): (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Weitere Gesetze, welche die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung verbessern sollten: SGB IX (2001) Behindertengleichstellungsgesetz (2002) Allgemeines Gleichstellungsgesetz (2006)

III. Das Bundesteilhabegesetz Zur Umsetzung der UN-BRK Zur Begrenzung der Ausgabendynamik der Eingliederungshilfe Herausnahmen der Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe

ICF: 9 Lebensbereiche 1. Lernen und Wissensanwendung 2. allgemeine Aufgaben und Anforderungen 3. Kommunikation 4. Mobilität 5. Selbstversorgung 6. häusliches Leben 7. interpersonelle Interaktionen und Beziehungen 8. bedeutende Lebensbereiche 9. Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben

3. Das Bundesteilhabegesetz aus der Perspektive von Menschen mit Assistenzbedarf a) Das Verhältnis der unterschiedlichen Leistungen zueinander (Schnittstellenproblematik) - Gleichrangigkeit von Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen - Lebenslagenmodell: bis Eintritt ins Rentenalter zählen Leistungen der Pflege zur Eingliederungshilfe, danach umgekehrt b) Zum Begriff Assistenz im Bundesteilhabegesetz: einfache vs. qualifizierte Assistenz (ohne bzw. mit formaler Qualifikation)

c) Poolen von Leistungen überall außer bei persönlicher Lebensplanung und Gestaltung sozialer Beziehungen d) Einsatz von Einkommen und Vermögen - geschütztes Einkommen richtet sich nach Steuerbescheid des Vorvorjahres (= jährliches Einkommen bis zu 85% / 75% / 60% der sog. Bezugsgröße) - geschütztes Vermögen bis zu 150 % der sog. Bezugsgröße e) Gesamtplankonferenz und Aufstellung eines Gesamtplans

Die Mindestinhalte des Gesamtplans: 1. den Tag des Antragseingangs beim leistenden Rehabilitationsträger und das Ergebnis der Zuständigkeitsklärung 2. Maßstäbe und Kriterien der Wirkungskontrolle einschließlich des Überprüfungszeitpunkts 3. Aktivitäten der Leistungsberechtigten 4. Feststellungen über die verfügbaren und aktivierbaren Selbsthilferessourcen des Leistungsberechtigten 5. Inhalt, Umfang und Dauer der zu erbringenden Leistungen 6. Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts besonders im Hinblick auf eine pauschale Geldleistung und das Persönliche Budget 7. Erkenntnisse aus vorliegenden sozialmedizinischen Gutachten

8. Ergebnisse über die Beratung zur Verwendung des Regelsatzes 9. Feststellungen über den individuellen Bedarf auf Grundlage der Bedarfsermittlung 10. die Einbeziehung von Diensten und Einrichtungen bei der Leistungserbringung 11. erreichbare und überprüfbare Teilhabeziele und deren Fortschreibung 12. Dokumentation der einvernehmlichen, umfassenden (und trägerübergreifenden) Feststellung des Rehabilitationsbedarfs 13. die Ergebnisse der Gesamtplankonferenz 14. Erkenntnisse aus den Stellungnahmen

4. ausgewählte andere Änderungen Änderung beim Persönlichen Budget Abschaffung des Begriffs Heim Einführung einer ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung Das Budget für Arbeit

IV. Mein Fazit: Trotz der einigen wenigen positiven Aspekte lautet mein Fazit zum Bundesteilhabegesetz und der anderen gesetzlichen Regelungen für Menschen mit Behinderung: 1. Es ist naiv anzunehmen, dass in einer kapitalistischen Gesellschaft einer Personengruppe, die nicht zum ökonomischen Wachstum beiträgt, freiwillig, d. h. ohne dass ökonomisch relevante Sanktionen drohen, mehr Rechte zugesprochen werden, die über die Rechte hinausgehen, die vor dem Ende der deutschen Teilung bestanden.

2. Menschen mit Behinderung werden trotz aller Lippenbekenntnisse nach wie vor nicht als vollwertige Rechtssubjekte wahrgenommen. Stichwort: Sanktionslosigkeit von Regelungen zugunsten von Menschen mit Behinderung