Die CE Kennzeichnung für den Werkzeug- und Formenbau VDWF Überblick Hintergründe Erklärungen Vorteile Lösungen Seite 1
Der VDWF - Überblick Der Verband ist unabhängig und neutral. Ziel ist es, den deutschen Werkzeugbau nach innen und außen zu stärken, zu fördern und zu entwickeln. Fortbildung über den VDWF: Projektmanager für Werkzeug- und Formenbau (FH) Angewandte Kunststofftechnik (M.Eng.) Maschinenbau (M. Eng.) Azubi Sonderprogramm Überbetriebliche Zusatzausbildung Seite 2
Der VDWF - Überblick Gemeinschaftsstände: BlechExpo, Stuttgart FAKUMA, Friedrichshafen EuroMold, Frankfurt DIN Normenausschuss: Die DIN 16901:1982-11 wurde vom DIN im November 2009 ersatzlos zurückgezogen. Nachfolgenorm: DIN 16742 2012 Seite 3
Der VDWF - Überblick Publikation: Die Verbandszeitschrift VDWF im Dialog Drei Ausgaben pro Jahr Auflage ca. 11.000 Stück pro Ausgabe Verteiler: 9.500 Adressen Seite 4
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CE steht für Conformité Européenne Wenn ein Hersteller die CE- Kennzeichnung auf ein Produkt anbringt, erklärt dieser eigenverantwortlich, dass dieses Produkt alle einschlägigen gesetzlichen Anforderungen zur Gewährleistung von Gesundheitsschutz, Sicherheit und Umweltschutz erfüllt. Er erfüllt die Herstellerpflichten für Maschinen gemäß Artikel 5 der Maschinenrichtlinie: Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllen (z.b. Risikobeurteilung) Technische Unterlagen verfügbar halten Erforderliche Informationen zur Verfügung stellen (z.b. Betriebsanleitung) Konformitätsbewertungsverfahren durchführen (Nach Anhang VII bzw. Anhang IV) Konformitätserklärung ausstellen Konformitätserklärung der Maschine beifügen CE- Kennzeichnung anbringen ggf. andere Richtlinie beachten Der Konstrukteur bzw. ein CE- Koordinator ist die Schlüsselperson bei der Umsetzung der Maschinenrichtlinie. Seite 5
Aufbau Präambel Artikel Anhänge Wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen Soziale Rahmenbedingungen Zusammenhänge mit anderen Richtlinien Begriffserklärungen Anwendungsbereich Sicherheitsanforderungen Anwendung harmonisierter Normen Konformitätsbewertungsverfahren Inverkehrbringen der Produkte Umsetzung Harmonisierter Normen Umsetzung in nationales Recht Grundlegende Anforderungen Sicherheitsbestimmungen Inhalt der Konformitätserklärung Darstellung des CE Zeichens Konformitätsbewertungsverfahren Technische Unterlagen Nachweis der Einhaltung von EN Normen Überprüfung durch Gewerbeaufsicht Seite 6
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Werkzeug- und Formenbau. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ersetzt die Maschinenrichtlinie 89/392/EWG. Die Richtlinie regelt alle Anforderungen, die an das Inverkehrbringen und / oder die Inbetriebnahme von Maschinen gestellt werden. Die Richtlinie wurde erstellt, damit grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen europaweit eingehalten werden. Für diese Richtlinie gilt: Die Übergangszeit ab 29.06.2008 bis zur Anwendungsfrist: 29.12.2009. Seite 7
Im Klartext: Seit dem 29.12.2009 ist diese Richtlinie verpflichtend. Alle auswechselbaren Ausrüstungen, die ab diesem Zeitpunkt ohne CE- Kennzeichnungen in den europäischen Markt eingeführt wurden sind nicht konform. Bei Verstößen können Geldbußen bis zu 30.000,00 EUR von den Verwaltungsbehörden ausgesprochen werden. Seite 8
Definition Laut Artikel 1 der Maschinenrichtlinie gilt diese für folgende Erzeugnisse: a) Maschinen b) auswechselbare Ausrüstungen c) Sicherheitsbauteile d) Lastaufnahmemittel e) Ketten, Seile und Gurte f) abnehmbare Gelenkwellen g) unvollständige Maschinen Seite 9
Definition der auswechselbaren Ausrüstung nach Artikel 2 b: Eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist. Seite 10
Was ist ein Werkzeug Werkzeuge = Formen sind in dieser Maschinenrichtlinie nicht definiert. Allerdings kann hier auf die Protokollerklärung zur 1. Änderungsrichtlinie 91/392/EWG der ursprünglichen Maschinenrichtlinie 89/392/EWG zurückgegriffen werden. Danach ist ein Werkzeug ein Fertigungsteil, das in direkter Berührung mit dem zu bearbeitenden Gegenstand oder Werkstoff steht. Zum Beispiel: Bohrer, Hammer, Meisel, Schleifscheiben, Sägeblätter usw. Seite 11
Geht man von dieser Definition und den dort genannten Beispielen aus wird deutlich, dass die kompletten Formen eben nicht nur reine "Fertigungsteile, die in direkter Berührung mit dem zu bearbeiteten Gegenstand oder Werkstoff stehen" sind sondern, dass nur ein Teil dieser Formen diese Bedingung erfüllt. Zu den komplex aufgebauten Formen gehören darüber hinaus auch andere wesentliche Bauteile, die benötigt werden, damit die Form ihre Funktion erfüllen und in eine bestimmte Spritzgussmaschine integriert werden kann. Nur im Zusammenspiel aller ihrer Bauteile kann sie hier Ihre bestimmungsgemäße Verwendung erfüllen. Seite 12
Im Klartext: Die auswechselbare Ausrüstung ist dazu bestimmt - an eine Maschine angebracht zu werden - nach der Inbetriebnahme an eine Spritzgießmaschine angebracht zu werden - von Bediener selbst angebracht zu werden - die Funktion einer Maschine zu erweitern Unsere Produkte: Spritzgießformen, Druckgießformen, Stanzwerkzeuge etc. unterliegen dieser Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Sie fallen unter die Gruppe: Auswechselbare Ausrüstungen Seite 13
Folgen für die interne Organisation Der Konstrukteur bzw. ein CE- Koordinator ist die Schlüsselperson bei der Umsetzung der Maschinenrichtlinie. Seite 14
Voraussetzung für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme Konformitätsbewertung Risikobeurteilung Betriebsanleitung Begleitbuch CE- Kennzeichnung (CE und Gefahrenschilder) Es werden nur das Begleitbuch und die Betreibsanleitung weitergegeben. Seite 15
CE- Kennzeichnung nach Anhang III, RL 2006/42/EG Die CE- Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben CE mit folgenden Schriftbild: Mindesthöhe 5 mm Proportionale Verkleinerung und Vergrößerung In unmittelbarer Nähe der Herstellerangabe Seite 16
Konformitätsbewertungsverfahren nach Artikel 12, RL 2006/42/EG und 4, 9. GPSGV Maschinen, nicht aufgeführt in Anhang IV Maschinen, aufgeführt in Anhang IV Artikel 12 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang VIII: Interne Fertigungskontrolle technische Unterlagen gemäß Anhang VII, A erstellen Quelle: www.brandi.net Artikel 12 Abs. 3: harmonisierte Normen werden berücksichtigt a. Anhang VIII, siehe links b. Anhang IX: EG- Baumusterprüfung c. Anhang X: umfassende Qualitätssicherung Artikel 12 Abs. 3: harmonisierte Normen werden nicht berücksichtigt a. Anhang IX: EG- Baumusterprüfung b. Anhang X: umfassende Qualitätssicherung Seite 17
Wettbewerbsvorteil - vom Entwicklungsstadium an! -> geprüfte Sicherheit der Werkzeuge und Formen innerhalb Europas und für den Export. -> Konformer Warenverkehr innerhalb der EU -> Haftungseinschränkung für den Hersteller (Produktsicherheitsgesetz) -> einheitliche Dokumentation Die CE-Kennzeichnung verursacht natürlich Kosten, vor allem in der Phase der Einführung, bringt aber auch in den Betrieben eine Verbesserung und eine Sicherung des Qualitätsniveaus. (erweiterte FMEA) Ziel ist es, auf europäischer Ebene zu einheitlichen Spezifikationen und Regelungen zu kommen, also weg von nationalen Regelungen und Vorgaben, um den Warenaustausch auf europäischer Ebene zu erleichtern. Die CE-Kennzeichnung ist eine Art Reisepass für Ihr Produkt, der innerhalb der EU gilt. Denn die CE-Kennzeichnung zeigt an, dass das Produkt mit allen relevanten Gemeinschaftsrichtlinien konform ist und frei in den Verkehr gebracht werden darf. Bedeutet: Abbau von Handelshemmnissen Harmonisierung der einzelstaatlichen Vorschriften Gegenseitige Anerkennung von Prüf- und Zertifizierungsvorschriften durch gemeinsame Richtlinien Garantierung der wesentlichen Sicherheitsbestimmungen in Bezug auf Gesundheit und Umwelt Der Werkzeug- und Formenbauer wird angeleitet systematisch zu arbeiten und bestehende Risiken zu beseitigen bzw. eindeutig kenntlich zu machen. CE-Richtlinien werden vom Rat der EU erlassen Seite 18
Vorteile - Dokumentation Begleitbuch für die auswechselbare Ausrüstung 1. Allgemeine Daten: 1.1 Grundinformationen Kunde: Art der Ausrüstung: Anzahl Kavitäten: Artikel: Artikelnummer: Ausrüstungsnummer: Baujahr: Hersteller der Ausrüstung: Konstrukteur: 1.1 Abmaße und Gewicht 1.2 Kunststofftyp und Gewicht Abmaße: L: mm B: mm H: mm Gesamtgewicht: kg Einzelgewicht Feste Seite: kg Bewegliche Seite: kg Kunststofftyp: Schwindung: % Teilevolumen: cm³ Teilegewicht: g Angussgewicht: g Schussgewicht: g Seite 19
Vorteile Wartungsplan: Allgemeine Hinweise: Grundsätzlich darf die auswechselbare Ausrüstung nur von geschultem Personal bedient, montiert, demontiert oder gewartet werden! Die auswechselbare Ausrüstung muss in regelmäßigen Abständen durch geschultes und eingewiesenes Personal auf seine ordnungsgemäße Funktion überprüft werden. Wenn funktions- oder sicherheitsbeeinträchtigende Mängel festgestellt werden, muss die auswechselbare Ausrüstung umgehend stillgelegt werden und die aufgetretenen Mängel vollständig beseitigt werden. Die Fertigung darf nur auf der festgelegten Maschine, deren Funktion und geometrische Genauigkeit sichergestellt ist, erfolgen. Bei einer unbefugten Veränderung der auswechselbaren Ausrüstung verfällt jeglicher Garantie- / Gewährleistungsanspruch. Wartungshinweise: Losgröße für große Wartung (Komplettreinigung) Alle xxx Schuss Losgröße für das Abschmieren beweglicher Teile in der Test- und Einlaufphase Vor Produktionsbeginn, alle xxx Schuss (mindestens einmal pro Schicht) Losgröße für das Abschmieren beweglicher Teile in der Serienfertigung Vor Produktionsbeginn, alle xxx Schuss (mindestens einmal pro Tag) Die Schmierintervalle sind einzuhalten und müssen entsprechend dokumentiert werden. Die erfolgte Wartung ist während der Garantiezeit im Schadensfall entsprechend nachzuweisen. Bitte beachten Sie, dass auch das Temperiersystem (Bohrungen, Kupplungen, etc.) regelmäßig gewartet und ggf. gereinigt werden muss. Die ist auch Bestandteil der regelmäßigen Komplettreinigung. Das Temperiersystem sollte nach der Komplett-reinigung abgedrückt und die Dichtheit überprüft werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Ablagerungen, Korrosion, verunreinigte Temperier-mittel, etc. die Temperierleistung nachteilig beeinträchtigen. Daraus können längere Zykluszeiten, Teileverzug und Maßabweichungen resultieren. Für Qualitäts- und Produktivitätsminderung durch nicht einwandfrei gewartete Temperiersysteme wird keine Garantie übernommen. Seite 20
Übermittlung der Dokumentation Die Empfehlung für die Weitergabe des Begleitbuchs und der Betriebsanleitung: Nie mit der auswechselbaren Ausrüstung, sondern immer separat mit zu unterschreibender Quittung (Lieferschein) per Post dem Kunden zur Verfügung stellen. Die Unterlagen in Papierform dem Kunden zur Verfügung stellen, nie digital! Bei Zukaufteilen muss sichergestellt sein, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Sinne der Maschinenrichtlinie verfügbar ist. Sicher geht man, wenn man von der auswechselbaren Ausrüstung Fotografieen anfertigt und diese seinen Unterlagen beilegt (Nachweis bei Veränderungen). Seite 21
Grundsatz: Vermeidbare Gefahren vermeiden Auf unvermeidbare Gefahren deutlich hinweisen! Seite 22
Die Lösung für den Werkzeug- und Formenbau Der VDWF hat auf der Grundlage der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, der DIN und diversen Fachunterlagen diese Musterunterlagen erstellt. Die Musterlagen sollen helfen diese Maschinenrichtlinie zu verstehen und anzuwenden. Unsere Mitglieder sollen in der Lage sein CE- konforme Produkte in die EG einzuführen. Quellen für den CE- Workshop: Maschinenrichtlinie (2006/42/EG); Die neue EG- Maschinenrichtlinie 2006, Beuth Verlag; Risikobeurteilung gemäß Maschinenrichtlinie, Beuth Verlag Seite 23
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