EuGH , C 137/14

Ähnliche Dokumente
AKTUELLE FRAGEN DER VERFAHRENSBETEILIGUNG. Univ.-Prof. Dr. Andreas Hauer

S c h a f f t d i e A a r h u s - K o n v e n t i o n d i e R e c h t s s i c h e r h e i t a b? Dr. Tatjana Dworak

ÖFFENTLICHKEITS- BETEILIGUNG IM UMBRUCH , Bettina Bachl

Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz aus gemeindespezifischer Sicht

Das Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte aus gemeindespezifischer Sicht

Verwaltungsgerichtsbarkeit Neu

Die Auswirkungen der Präklusions- Rechtsprechung des EuGH auf das Bauplanungsrecht

Klausurenkurs Verwaltungsrecht

INPUTS ZUM VERFAHREN VOR DEM LANDESVERWALTUNGSGERICHT

2 Jahre ohne Präklusion Auswirkungen und praktische Erfahrungen aus Sicht von Verwaltung, Wirtschaft, Verwaltungsgerichtsbarkeit und Umweltverbänden

Reformbedarf im anlagenbezogenen Verfahrensrecht

Der Abschied von der (ohnehin meist falsch verstandenen) Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten

Protect-Urteil und die Auswirkungen auf die Bewilligungspraxis in der Kleinwasserkraft

B e s c h l u s s. gefasst: Die Revision wird zurückgewiesen. Begründung:

Verfahrensbeschleunigung: Säumnisbeschwerde

B e s c h l u s s. gefasst: Die Revision wird zurückgewiesen. Begründung:

II. Der Antrag auf Kostenersatz wird gem. 17 VwGVG ivm. 74 AVG abgewiesen.

Klausurenkurs Verwaltungsrecht. WS 2009/10 Kurt Reindl

1.) Zuständiges Gericht ist gem. 767 Abs. 1, 802 ZPO das Prozessgericht des ersten Rechtszuges.

Ende der materiellen Präklusion und die Folgen aus Sicht der Verwaltung Achim Halmschlag Bezirksregierung Köln, Dez. 53 Immissionsschutz

DIE MÜNDLICHE VERHANDLUNG VOR DEM VERWALTUNGSGERICHT. Univ.-Prof. Dr. Katharina Pabel Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre

Gemeinwohl Zahlungsdienstleistungen Aktiengesellschaft in Gründung Rechte Wienzeile Wien

Die Amtspartei im Verwaltungsverfahren

B e s c h l u s s. Der Antrag der belangten Behörde auf Aufwandersatz wird abgewiesen. B e g r ü n d u n g :

Neues vom Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)

Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten

WORKSHOP GRUNDLAGEN RICHTERLICHER TÄTIGKEIT

V ERWALTUNGSGERICHT WIEN

VU VERFAHRENSRECHT. Verwaltungsverfahren Begleitunterlagen zum Beispielfall (Teil 2)

Das Vorverfahren vor der belangten Behörde

WORKSHOP URTEIL DER VERWALTUNGSGERICHTE

IM NAMEN DER REPUBLIK

Schriftsatzmuster Der Bescheid

Bedeutung des Nachbarbegriffs Parteistellung im Bewilligungsverfahren Parteistellung im Anzeigeverfahren gemäß 25 Abs 1 Z 1 und 2 Oö BauO

IM NAMEN DER REPUBLIK

GZ: VGW-131/036/6275/ Wien, Ing. R. V.

Mündliche Verhandlung

VU VERFAHRENSRECHT. Verwaltungsverfahren Begleitunterlagen zum Beispielfall (Teil 3)

Checkliste BÜRGERINITIATIVEN im UVP-Verfahren

Amtsleiterseminar 2015

BESCHLUSS. gefasst: 2. Gegen diesen Beschluss ist gemäß 25a Abs. 1 Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 (VwGG) eine ordentliche Revision nicht zulässig.

IM NAMEN DER REPUBLIK

IM NAMEN DER REPUBLIK

V ERWALTUNGSGERICHT WIEN

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2013 Ausgegeben am 11. Juli 2013 Teil I

B E S C H L U S S. 1. Gemäß 31 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Antrag als unzulässig zurückgewiesen.

Einleitung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens

Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Teresa Weber, Universität Salzburg 15 Jahre Aarhus-Konvention Wo stehen wir?, Wien, 17.6.

V ERWALTUNGSGERICHT WIEN

IM NAMEN DER REPUBLIK

Deutscher Bundestag. Ausarbeitung. Zugang von Verbänden zu Gerichten in Umweltangelegenheiten Art. 9 Abs. 3 Aarhus-Übereinkommen

Die UVP-Novelle 2016 aus Projektwerber-Sicht

LVwG /4/ER Linz, 9. Mai 2017 IM NAMEN DER REPUBLIK

VU VERFAHRENSRECHT. Grundlagen

Informationstext: Welchen

279 der Beilagen XXVI. GP - Ausschussbericht NR - Gesetzestext 1 von 6

IM NAMEN DER REPUBLIK

I M N A M E N D E R R E P U B L I K!

Bescheidbeschwerde gemäß Art 130 Abs 1 Z 1 B-VG

IM NAMEN DER REPUBLIK!

VL Besonderes Verwaltungsrecht Carsten Roth SS 2016

Das Verfahren vor den Landesverwaltungsgerichten Teil 1: Vorgaben des B-VG und ihre Umsetzung

Berufungsentscheidung

Rechtsschutz der Öffentlichkeit im EU-Vergleich. Siim Vahtrus Wien,

Die Umsetzung der UVP-Richtlinie in nationales Recht und ihre Koordination mit dem allgemeinen Verwaltungsrecht

LVwG-BN Jänner 2015

Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten in Deutschland. Prof. Dr. Alexander Schmidt Hochschule Anhalt (FH) Umweltbundesamt, Dessau

Ausblick auf die österreichische Aarhus- Umsetzung am Beispiel des WRG

Salzburg, /670/1/2-2016

Klausurenkurs Verwaltungsrecht (WS 2011/12) Auflösung der 6. Klausur

Geschäftszahl: LVwG-AV-549/ St. Pölten, am 03. Juni 2016 BESCHLUSS

Urteil = Sachentscheidung Beschluss

So kommen Ihre Projekte ins Ziel trotz UVP-G. Dr. Tatjana Dworak Rechtsanwältin für Umweltrecht E&H Klagenfurt

Verwaltungsgerichtsbarkeit und Vielfalt der Grundrechte

Verwaltungsstrafrecht und Verwaltungsstrafverfahrensrecht

Rechte der betroffenen Person

Jahrgang 2016 Ausgegeben am xx. xxxx 2016

Abkürzungsverzeichnis... XIII

UG 1 Die Universitäten sind berufen, der wissenschaftlichen Forschung und Lehre, der Entwicklung und der Erschließung der Künste sowie der Lehre der

Klausurenkurs Verfassungsrecht

I M N A M E N D E R R E P U B L I K

V ERWALTUNGSGERICHT WIEN

1. Zusammenfassung des Urteilstenors

Gliederung 22. Stunde. 8. ordentliche und außerordentliche Rechtsbehelfe

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 22. November 2018 Teil I

Folgende kleinteilige Änderungen sind nicht in den Folien enthalten: Ergänzung der Grundsätze und des Belangekataloges:

B e s c h l u s s. In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren. der Klägerin, 33, Arnsberg, g e g e n

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

Autorenverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Verzeichnis der empfohlenen Literatur...

B E S C H L U S S. I. Gemäß 31 Abs 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) werden die Beschwerden als unzulässig zurückgewiesen.

IM NAMEN DER REPUBLIK

Geschäftszahl: LVwG-AV-478/ St. Pölten, am 28. April 2017

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

Fachtagung Emissionsbeurteilung Landwirtschaft. Aktuelle Rechtsprechung VwGH-Erkenntnisse aus landwirtschaftlichen Bauverfahren

Rechtsschutz gegen Vorlagebeschlüsse gem. Art. 267 AEUV

Einschränkungen bei der Auslandstätigkeit von Unternehmensgruppen

Transkript:

EuGH 15.10.2014, C 137/14 Auswirkungen auf Umweltverfahren vor dem VwG? Wolfgang Wessely Auswirkung auf Umweltverfahren 1/16

Übersicht Status quo EuGH-Ansatz Tenor Vorwirkungen im Verwaltungsverfahren Beschwerdeverfahren Konsequenzen künftig anfallende und derzeit anhängige Verfahren rechtskräftig abgeschlossene Verfahren Übergangene Parteien Auswirkung auf Umweltverfahren 2/16

Status quo insb 19 Abs 10 UVP-G / 42 Abs 1 AVG Umfang der Parteistellung von Nebenparteien ergibt sich aus den ihnen eingeräumten Mitspracherechten, eingeschränkt auf Fälle rechtzeitig erhobener zulässiger Einwendungen unabhängig davon, ob diese die Parteistellung begründen (sog Einwenderpartei) oder aufrecht erhalten für die weiteren Überlegungen wird 19 Abs 10 UVP-G als Sonder-Präklusionsreglung verstanden Auswirkung auf Umweltverfahren 3/16

Status quo 27 VwGVG trotz Gesetzeswortlautes keine Einschränkung der Kognitionsbefugnis, sondern Fortschreibung der bisherigen Rechtslage ( 66 Abs 4 AVG) zb VwGH 18.11.2014, Ra 2014/05/0016 bis 0020; 19.11.2014, Ra 2014/22/0123; 17.12.2014, Ro 2014/03/0066 Auswirkung auf Umweltverfahren 4/16

Status quo 27 VwGVG Daher bei Beschwerden von Nebenparteien grds nur Prüfung jenes Themenkreises, in dem der Partei ein Mitspracherecht zusteht prozessuale Rechte können nicht weiter gehen als die ihnen zugrunde liegende materielle Rechte» VwGH 9.10.2014, 2011/05/0159; 9.9.2015, Ro 2015/03/0032» Einschränkung der Prüfbefugnis um präkludierte Aspekte (zb VwGH 23.2.2010, 2009/05/0059) Geldendmachung in der Beschwerde nicht erforderlich» VwGH 27. 2. 1990, 89/08/0200; am VwSlg 15.792 A/2002» gleichwohl praktisch Feinprüfung nur hins geltend gemachter Aspekte (ids interpretierbar VwGH 9. 9. 2015, Ra 2015/04/0012) Auswirkung auf Umweltverfahren 5/16

Status quo 27 VwGVG Daher bei Beschwerden von Nebenparteien amtswegige Wahrnehmung der Unzuständigkeit der belangten Behörde strsp seit VwSlg 10.317 A/1980 [verstsen]; nunmehr ausdrücklich 27 VwGVG nicht auch öffentlicher Interessen» zb VwGH 9.9.2015, Ro 2015/03/0032 einschließlich unionsrechtlich geschützter Aspekte» zb VwGH 27.9.2013, 2010/05/0202, unter Hinweis auf eigetretene Präklusion und Annahme der Vereinbarkeit mit Unionsrecht» Spannungsverhältnis zur Rsp des EuGH (insb Peterbroeck) Auswirkung auf Umweltverfahren 6/16

Status quo Daher bei Beschwerden von Nebenparteien Prüfung subjektiver Rechte geht nicht weiter als sie dem Beschwerdeführer im jeweiligen Verfahren zukommen, er in ihrer Geltendmachung nicht präkludiert ist und (allenfalls) eine Verletzung derselben in der Beschwerde geltend macht. keine (nochmalige) Prüfung der Vereinbarkeit mit öffentlicher Interessen Auswirkung auf Umweltverfahren 7/16

Status quo Daher bei Beschwerden von Nebenparteien Sache des Verwaltungsverfahrens Sache des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens Trennbare Aspekte Teilrechtskraft subjektive Rechtsverletzung objektive Rechtsverletzung Beschränkte Mitspracherechte Mitspracherechte ausschließlich Dritter zulässig geltend gemachte subjektive Rechtsverletzung Präklusion Auswirkung auf Umweltverfahren 8/16

EuGH C 137/14 Die Beschränkung der Klagebefugnis und des Umfangs der gerichtlichen Prüfung auf Einwendungen, die bereits innerhalb der Einwendungsfrist im Verwaltungsverfahren, das zur Annahme der Entscheidung geführt hat, eingebracht wurden, verstößt gegen Art 11 der RL 2011/92/EU und Art 25 der RL 2010/75/EU. auch wenn rechtzeitige Einwendungen hätten erhoben werden können Allerdings kann der nationale Gesetzgeber spezifische Verfahrensvorschriften vorsehen, nach denen zb ein missbräuchliches oder unredliches Vorbringen unzulässig ist, die geeignete Maßnahmen darstellen, um die Wirksamkeit des gerichtlichen Verfahrens zu gewährleisten Rechtslage im Deutschland ähnelt iw jener in Österreich Auswirkung auf Umweltverfahren 9/16

EuGH C 137/14 Mitglieder der betroffenen Öffentlichkeit müssen unabhängig von ihrem Prozessverhalten im Verwaltungsverfahren von ihrer Teilnahme am Verwaltungsverfahren die Möglichkeit haben, die verwaltungsbehördliche Entscheidung bezogen auf Umweltvorschriften einer verwaltungsgerichtlichen Prüfung zuzuführen. Vorwirkungen im Verwaltungsverfahren Regelungen, die die Erlangung oder Aufrechterhaltung der Parteistellung hins Umweltvorschriften an ein derartiges Prozessverhalten (insb rechtzeitige Einwendungen) im Verwaltungsverfahren knüpfen, verstoßen gegen Unionsrecht und sind unangewendet zu lassen. Auswirkung auf Umweltverfahren 10/16

EuGH C 137/14 Mitglieder der betroffenen Öffentlichkeit müssen unabhängig von ihrem Prozessverhalten im Verwaltungsverfahren von ihrer Teilnahme am Verwaltungsverfahren die Möglichkeit haben, die verwaltungsbehördliche Entscheidung bezogen auf Umweltvorschriften einer verwaltungsgerichtlichen Prüfung zuzuführen. Vorwirkungen im Verwaltungsverfahren Mitglieder der betroffenen Öffentlichkeit erhalten bzw behalten während des gesamten Verwaltungs- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren Parteistellung hins Umweltvorschriften Rechtsstellung gleicht strukturell jener der UA betrifft insb UO, soweit das Vorhaben im örtlichen Tätigkeitsbereich liegt Auswirkung auf Umweltverfahren 11/16

EuGH C 137/14 Mitglieder der betroffenen Öffentlichkeit müssen unabhängig von ihrem Prozessverhalten im Verwaltungsverfahren von ihrer Teilnahme am Verwaltungsverfahren die Möglichkeit haben, die verwaltungsbehördliche Entscheidung bezogen auf Umweltvorschriften einer verwaltungsgerichtlichen Prüfung zuzuführen. Beschwerdeverfahren Anforderungen an Beschwerden bleiben unberührt Notwendigkeit einer Abstützung auf der Partei zukommende Rechte (andernfalls Zurückweisung) VwGH 13.12.2011, 2011/05/0136 nach von wem auch immer zulässigerweise erhoben Beschwerde unveränderte Parteistellung im Beschwerdeverfahren Auswirkung auf Umweltverfahren 12/16

Konsequenzen künftig anfallende und derzeit anhängige Verfahren Verwaltungsverfahren Einbeziehung der Mitglieder der betroffenen Öffentlichkeit als Partei Erlassung der verfahrensabschließenden Entscheidung auch diesen Parteien gegenüber zur Vermeidung übergangener Parteien verwaltungsgerichtliche Verfahren Einbeziehung der Mitglieder der betroffenen Öffentlichkeit als Partei erforderlichenfalls Einbeziehung übergangener Parteien Auswirkung auf Umweltverfahren 13/16

Konsequenzen rechtskräftig abgeschlossene Verfahren Wiederaufnahme? Zurückweisung von Berufungen / Beschwerden mangels Parteistellung Gründe Neue Tatsachen / Beweismittel? Abweichende Vorfragenentscheidung?» ablehnend in strsp der VwGH (zb VwGH 22.12.2011, 2008/16/0063; 27.9.2012, 2009/16/0005)» unionsrechtlich problematisch (Notwendigkeit der Vorabentscheidung?) Auswirkung auf Umweltverfahren 14/16

Konsequenzen übergangene Parteien Problem in Verfahren ohne Ediktalkundmachung kein Verfahrensabschluss gegenüber Mitgliedern der betroffenen Öffentlichkeit, denen gegenüber die verfahrensabschließende Entscheidung nicht erlassen wurde Konsequenz grds zeitlich unbeschränkte Möglichkeit der Geltendmachung ihrer Parteienrechte ausgenommen materienspezifische Sonderreglungen Auswirkung auf Umweltverfahren 15/16

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Auswirkung auf Umweltverfahren 16/16