EU-Dienstleistungsrichtlinie. Chancen zur Verwaltungsmodernisierung

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Transkript:

Aufzählung 1. Ebene x EU-Dienstleistungsrichtlinie Zweite Ebene Chancen zur Verwaltungsmodernisierung Dritte Ebene EUROPATAG 2007 Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Altenholz, 7. Mai 2007 Ministerialdirigent Prof. Dr. Utz Schliesky, Leiter der Abteilung Verwaltungsmodernisierung, Blatt: 1

Agenda Einführung Wesentliche Inhalte der Richtlinie Verfassungsrechtliche Implikationen Veränderungsbedarf in der Verwaltung Zusammenhang zur Verwaltungsmodernisierung in Fazit Ministerialdirigent Prof. Dr. Utz Schliesky, Leiter der Abteilung Verwaltungsmodernisierung, Blatt: 2

Zitat Die Bürokratie ist gegenüber anderen geschichtlichen Trägern der modernen rationalen Lebensordnung ausgezeichnet durch ihre weit größere Unentrinnbarkeit. Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, 5. Auflage 1972, S. 834 Ministerialdirigent Prof. Dr. Utz Schliesky, Leiter der Abteilung Verwaltungsmodernisierung, Blatt: 3

Vision Genehmigungsbeantragung von zu Hause aus bei nur einer Stelle? Ministerialdirigent Prof. Dr. Utz Schliesky, Leiter der Abteilung Verwaltungsmodernisierung, Blatt: 4

Vorgeschichte Lissabon-Strategie Sondergipfel der europäischen Staats- und Regierungschefs im März 2000 in Lissabon Ursprünglicher Richtlinienentwurf (13. Januar 2004) Bolkestein-Direktive Diskussions- und Protestphase (2004 2005) z. T. fehlgeleitete Diskussion über Sozialdumping Herkunftslandsprinzip Komplizierter Rechtsetzungsprozess (bis 12/2006) Verabschiedung der EU-DLR am 12.12.2006 Veröffentlichung der EU-DLR am 27.12.2006 im Amtsblatt der EU Inkrafttreten der EU-DLR am 28.12.2006 (Art. 45 EU-DLR) Wohl bedeutendster Rechtsakt der letzten Jahre Umsetzung bis zum 28.12.2009 (Art. 44 Abs. 1 EU-DLR) Ministerialdirigent Prof. Dr. Utz Schliesky, Leiter der Abteilung Verwaltungsmodernisierung, Blatt: 5

Anwendungsbereich Persönlicher Anwendungsbereich Inländer und Ausländer gleichermaßen (str., ob Inländer originär in den Anwendungsbereich fallen, vgl. Erwägungsgrund 36 Sätze 1 und 2) Dienstleister nach europäischem Verständnis (unternehmerische Tätigkeit, die nicht dem Waren- oder Kapitalverkehr zuzuordnen ist); Art. 50 EG Ausgenommene Dienstleistungen (Art. 2 Abs. 2 EU-DLR: z. B. Gesundheitsdienstleistungen, Finanzdienstleistungen, ) Erweiterung des Anwendungsbereichs geboten? (verfassungsrechtliche Notwendigkeit? Opportunität? Einbeziehung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates aus März 2007 Gründung in fünf Tagen?) Sachlicher Anwendungsbereich Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme oder die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit betreffen Nicht abschließend geklärt, welche öffentlich-rechtlichen Normen in den Anwendungsbereich fallen (z. B. Planungs-, Baurecht; vgl. Erwägungsgrund 9) Ministerialdirigent Prof. Dr. Utz Schliesky, Leiter der Abteilung Verwaltungsmodernisierung, Blatt: 6

Wesentliche Inhalte der Richtlinie Einheitliche Ansprechpartner (Art. 6 Abs. 1 EU-DLR) Koordination des Verfahrens (Bündelung?) und Informationsweitergabe Entgegennahme und Weiterleitung von Erklärungen, Zugang? Fristbeginn? Können selbst auch zuständige Behörde sein Inanspruchnahme ist Recht der Dienstleister, aber keine Pflicht Recht auf Informationen (Art. 7 EU-DLR; Art. 21 und 22 EU-DLR) Informationsanspruch der Dienstleistungserbringer und empfänger über einheitliche Ansprechpartner (7 Abs. 1) und zuständige Behörden (7 Abs. 2) Aus der Ferne und elektronisch leicht zugänglich (Art. 7 Abs. 3 EU-DLR) Z. B. durch ein Informationsportal (vgl. Erwägungsgrund 50) Elektronische Verfahrensabwicklung (Art. 8 Abs. 1 EU-DLR) Für alle Verfahren und Formalitäten, die Aufnahme oder Ausübung betreffen Über einheitliche Ansprechpartner oder bei den zuständigen Behörden Ministerialdirigent Prof. Dr. Utz Schliesky, Leiter der Abteilung Verwaltungsmodernisierung, Blatt: 7

Wesentliche Inhalte der Richtlinie Genehmigungsfiktion bei Fristüberschreitung (Art. 13 Abs. 4 EU-DLR) Fristbeginn erst, wenn Unterlagen vollständig eingereicht wurden, einmalige Fristverlängerung möglich (Art. 13 Abs. 3 EU-DLR) Ausnahme von Genehmigungsfiktion bei zwingendem Grund des Allgemeininteresses Prüfung und Vereinfachung der Verfahren (Art. 5 Abs. 1 EU-DLR) Ferner Normenscreening i. S. d. Art. 15 EU-DLR: konkrete Anforderungen Europäisches elektronisches Informations- und Amtshilfesystem (Art. 34 Abs. 1 EU-DLR) Internal Market Information System (IMI) Pilotierung im Zusammenhang mit der Berufsanerkennungsrichtlinie Browser-basiertes Datenbanksystem via Internet Ministerialdirigent Prof. Dr. Utz Schliesky, Leiter der Abteilung Verwaltungsmodernisierung, Blatt: 8

Denkbare Umsetzungsszenarien m i n i m a l EU-DLR nur für EU- Ausländer Technische Minimallösung Dienstleister gem. EU-DLR EA reduziert auf Briefkastenfunktion EU-DLR für In- und EU-Ausländer Umfangreiche Gesamtlösung Umfassende Anwendung Neuorganisation der Behörden m a x i m a l Ministerialdirigent Prof. Dr. Utz Schliesky, Leiter der Abteilung Verwaltungsmodernisierung, Blatt: 9

Von deutschen Zuständigkeitsstrukturen U n t e r n e h m e r Finanzamt Meldebehörde Gewerbeamt Ausländeramt Amtsgericht Bauamt Arbeitsamt Krankenkasse Notar begehrte Erlaubnis Ministerialdirigent Prof. Dr. Utz Schliesky, Leiter der Abteilung Verwaltungsmodernisierung, Blatt: 10

zum einheitlichen Ansprechpartner U n t e r n e h m e r Finanzamt (?) Ausländeramt Arbeitsamt Meldebehörde Bauamt (?) Notar (?) Amtsgericht Krankenkasse Verfahrensabwicklung über EA ist Recht der Dienstleister (keine Pflicht) E i n h e i t l i c h e A n s p r e c h p a r t n e r EA kann selbst auch (teilweise) zuständige Behörde sein Frist / Genehmigungsfiktion Gewerbeamt begehrte Erlaubnis Ministerialdirigent Prof. Dr. Utz Schliesky, Leiter der Abteilung Verwaltungsmodernisierung, Blatt: 11

Vom seriellen Lauf eines Papiervorgangs U n t e r n e h m e r Behörde 1 Behörde 2 Behörde 3 Behörde 4 Behörde 5 Behörde 6 Ministerialdirigent Prof. Dr. Utz Schliesky, Leiter der Abteilung Verwaltungsmodernisierung, Blatt: 12

zur elektronischen Verfahrensabwicklung U n t e r n e h m e r Recht auf elektronische Abwicklung bei der zuständigen Behörde Recht auf Information von den zuständigen Behörden P O R T A L Informationen: Recht/ Rechtsbehelfe Zuständigkeiten/ Verfahren Verbände/ Organisationen/ Register Recht auf elektronische Abwicklung über den einheitlichen Ansprechpartner Recht auf Information über den einheitlichen Ansprechpartner inl. Behörden Einheitliche Ansprechpartner Ministerialdirigent Prof. Dr. Utz Schliesky, Leiter der Abteilung Verwaltungsmodernisierung, Blatt: 13

Internal Market Information System - IMI Datenbank-Komponenten ausl. Behörden Zuständige Verwaltungsbehörde CAD Informationsaustausch Internal Market Information System Strukturierter Informationsaustausch SIE Informationsaustausch Verwaltungszusammenarbeit inl. Behörden ADMINCO Zulieferung von Daten an IMI-Datenbanken Ministerialdirigent Prof. Dr. Utz Schliesky, Leiter der Abteilung Verwaltungsmodernisierung, Blatt: 14

Verfassungsrechtliche Implikationen Rechtsetzungskompetenz der EU Darf die EU das? Bedeutung des sektorübergreifenden Regelungsansatzes Schaffung eines Quasi-AllgVerwR Art. 47 Abs. 2 Sätze 1 und 3 EG, Art. 55 EG Anderes Kompetenzsystem der EU: Beispiel für den Konflikt der am Binnenmarktziel orientierten Kompetenz und der spezifischen sachbezogenen Kompetenz Innerstaatliche Umsetzungsmöglichkeiten nach Föderalreform (Exkurs) Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG n. F. Art. 84 Abs. 1, Art. 85 Abs. 1 GG n. F. Unmöglichkeit bundesrechtlicher Umsetzung Ministerialdirigent Prof. Dr. Utz Schliesky, Leiter der Abteilung Verwaltungsmodernisierung, Blatt: 15

Veränderungsbedarf in Verwaltung und Recht Organisations- und Verfahrensrecht Einheitliche Ansprechpartner: Verfahrensmanager oder mehr? der EAP ist mindestens Empfangsbote der Verwaltung staatliche Pflichtaufgabe = öff.-rechtl. Aufgabenwahrnehmung Optionen: Sternverfahren ( 138 d); Zuständigkeitsverzahnung (neu) Elektronische Verfahrensabwicklung Überarbeitung der Prozesse mehr als eine reine Elektronifizierung von Prozessen genügt 52a LVwG (Elektronische Kommunikation) zukünftig diesen Anforderungen? Optimierung der Zusammenarbeit beteiligter Behörden erforderlich sonst: Genehmigungsfiktion nach Fristablauf ( Haftungsfragen) Kompetenzübergreifende Sachverhalte Verfahrensabwicklung auch über die Grenzen der Bundesländer hinweg? (vgl. Art. 10 Abs. 4 EU-DLR; aber Art. 10 Abs. 7 EU-DLR) Ministerialdirigent Prof. Dr. Utz Schliesky, Leiter der Abteilung Verwaltungsmodernisierung, Blatt: 16

Veränderungsbedarf in Verwaltung und Recht Amtshilfe und Einflussnahmemöglichkeit des EAP Zusammenarbeit zwischen EAP und zuständigen Behörden (Inland) 32 ff. LVwG elektronische Abwicklung der Amtshilfe Einflussnahmemöglichkeit des EAP auf zuständige Behörden Problem der Verbandskompetenz: Weisungsbefugnis des bspw. beim Kreis verorteten EAPs an eine Landesbehörde? Organisatorische Anbindung der Europäischen Amtshilfe (IMI) Schnittstelle zur IMI-Datenbank (z. B. Zuständigkeitsfinder) Nachgeordneter IMI-Koordinator in SH Zugang der zuständigen Behörden zu IMI IT-Portal Recht auf Information: abzuwickeln über einheitliche Ansprechpartner (Art. 7 EU-DLR) Elektronische Verfahrensabwicklung: einheitliche elektronische Anlaufstelle Basisdienste (z. B. nationaler Zuständigkeitsfinder IMI-Datenbank) Ministerialdirigent Prof. Dr. Utz Schliesky, Leiter der Abteilung Verwaltungsmodernisierung, Blatt: 17

Veränderungsbedarf in Verwaltung und Recht E-Government-Gesetz Vernetzte Zuständigkeiten erfordern Interoperabilität Vermeidung von Medienbrüchen Möglichkeit schaffen, Standards und Schnittstellen zu definieren Alle Verwaltungsebenen (EU, Bund, Land, Kommunale Ebene) sind betroffen Ministerialdirigent Prof. Dr. Utz Schliesky, Leiter der Abteilung Verwaltungsmodernisierung, Blatt: 18

Zusammenhang zur Modernisierung in SH Wechselwirkung zwischen den Anforderungen der EU-DLR und dem Reformprozess in SH Anforderungen der EU-DLR gehen in die Überlegungen zur Funktionalund Verwaltungsstrukturreform in ein Andererseits werden die Festlegungen in diesem Reformprozess strukturelle Auswirkungen auf die Umsetzung der EU-DLR haben Arbeitsgruppe Identifizierung weiterer kommunalisierbarer Aufgaben, Umsetzung der EU- Dienstleistungsrichtlinie und Informationstechnik Projektstruktur Umsetzung der EU- Dienstleistungsrichtlinie in E-Government-Strategie Ministerialdirigent Prof. Dr. Utz Schliesky, Leiter der Abteilung Verwaltungsmodernisierung, Blatt: 19

Fazit Anstoß und Chance zu einer grundlegenden Reform des Verfahrens- und Organisationsrechts Große Herausforderung (rechtlich und technisch) Verwaltung wird immer mehr zum Standortfaktor Der Standortwettbewerb verschärft sich Die Intention der EU-DLR ist Daueraufgabe auch über den Umsetzungstermin 12/2009 hinaus Ministerialdirigent Prof. Dr. Utz Schliesky, Leiter der Abteilung Verwaltungsmodernisierung, Blatt: 20

Aufzählung 1. Ebene x Zweite Ebene Dritte Ebene Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ministerialdirigent Prof. Dr. Utz Schliesky, Leiter der Abteilung Verwaltungsmodernisierung, Blatt: 21