Universitätsstadt Tübingen Vorlage 9/2015 Fachabteilung Schule und Sport Backes, Olaf Telefon: Gesch. Z.: 54/Ba/

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Transkript:

Universitätsstadt Tübingen Vorlage 9/2015 Fachabteilung Schule und Sport Backes, Olaf Telefon: 204-1459 Gesch. Z.: 54/Ba/ Datum 05.12.2014 Beschlussvorlage zur Vorberatung im zur Behandlung im Ausschuss für Kultur, Bildung und Soziales Gemeinderat Betreff: Bezug: Eckpunkte und Rahmenbedingungen zur Einführung der Ganztagsgrundschulen nach neuem Landesgesetz in Tübingen Anlagen: 0 Beschlussantrag: 1. Bei der Umwandlung von Grundschulen zu Ganztagsgrundschulen nach neuem Landesgesetz gewährt die Stadt mindestens folgende Leistungen (Basismodell): eine 0,5-AK-Stelle pro eingerichteter Ganztagsgruppe eine FSJ-Kraft Hilfskräfte für die Betreuung im Mittagsband bei Bedarf eine Betreuungskraft für die Frühbetreuung. 2. Ab dem Schuljahr 2015/2016 wird den Grundschulen kein zusätzliches Betreuungspersonal für den Ausbau bestehender Bausteine oder für die Einrichtung neuer Gruppen in der Schulkindbetreuung zur Verfügung gestellt. 3. Ab dem Schuljahr 2018/2019 erhalten Grundschulen, die dem Antrag auf Umwandlung in eine Ganztagsgrundschule nicht zustimmen, dieselbe Personalausstattung wie Grundschulen nach Ziffer 1. Ausgenommen sind kleine Schulen in den Teilorten.

- 2 - Finanzielle Auswirkungen HH 2015 Nach Umsetzung an allen Schulen Bei HHStelle veranschlagt: Personalausgaben 1.2911.4000 4.144.820 Euro ca. 3.600.000 Euro Landeszuweisungen für Ergänzende 1.2911.1712.000 495.000 Euro ----- Betreuung und flexible Nachmittagsbetreuung Landeszuweisung für Hort an der 1.2911.1713.000 86.000 Euro ----- Schule Aufwand jährlich 3.563.220 Euro ca. 3.600.000 Euro Ziele: Verbesserung der Bildungschancen für alle Kinder Sicherstellung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Begründung: 1. Anlass Die Änderung des Schulgesetzes in 4a vom Juli 2014 eröffnet den Grundschulen die Möglichkeit, sich zu einer Ganztagsgrundschule nach neuem Landesgesetz weiterzuentwickeln. Die Verwaltung hat dazu ein Rahmenkonzept erarbeitet. 2. Sachstand 2.1. Ganztagsschulgesetz des Landes 2.1.1. Mögliche Modelle nach Landesgesetz Das neue Ganztagsschulgesetz ermöglicht den Schulen, sich zwischen einer verbindlichen Form und einer Wahlform zu entscheiden. Beim Modell der verbindlichen Ganztagsgrundschule nehmen alle Schülerinnen und Schüler am Ganztagbetreib teil, bei der Wahlform nur diejenigen, die bzw. deren Eltern es möchten. Den Schulen werden je nach Modell zusätzliche Lehrerwochenstunden gewährt, von denen bis zu 50 % auch in Geldzuweisungen umgewandelt (monetarisiert) werden können. Die Schule kann zwischen verschiedenen Zeitmodellen wählen, in deren Rahmen sie den Schulbetrieb realisieren kann. Zur Auswahl steht das drei oder vier Tage-Modell, jeweils entweder mit sieben oder acht Zeitstunden. Je nach gewähltem Modell erhält die Schule zusätzliche Lehrerwochenstunden (zlws) vom Land zugewiesen:

- 3 - Modell zlws 3 Tage, 7 Stunden 6 3 Tage, 8 Stunden 9 4 Tage, 7 Stunden 8 4 Tage, 8 Stunden 12 Diese Lehrerwochenstunden werden pro eingerichtete Ganztagsgruppe zugewiesen. Eine Ganztagsgruppe muss mindestens 25 Schülerinnen und Schüler umfassen, ab 29, 54, 79, 104, Kindern wird jeweils eine neue Gruppe gebildet. Diese Gruppen können auch klassenbzw. jahrgangsübergreifend gebildet werden. Maßgeblich ist die Zahl der für den Ganztag angemeldeten Kinder. Die zusätzlichen Lehrerwochenstunden können bis zu 50 % monetarisiert werden. Pro monetarisierter Wochenstunde erhält die Schule ein Budget von 1.800 Euro pro Jahr. Das Geld kann sowohl für die Einbeziehung außerschulischer Partner als auch für die Aufstockung der von der Stadt gestellten Angebotsstruktur verwendet werden. Sowohl die zlws als auch die monetarisierten LWS dürfen nur im Rahmen des Ganztagsbetriebs und außerhalb der Mittagspause eingesetzt werden. In der Mittagspause trennt das neue Schulgesetz die Zuständigkeit. Die Bereitstellung des Mittagessens sowie die Aufsichtsführung und Betreuung der Schülerinnen und Schüler beim Mittagessen obliegen dem Schulträger. Die darüber hinausgehende Betreuung und Aufsichtsführung in der Mittagspause wird vom Land wahrgenommen. Die Gemeinden beteiligen sich an den Kosten des Landes in Form eines pauschalen Ausgleichs. Der Ausgleichsbetrag bemisst sich nach den pauschalierten Kosten für das Aufsichtspersonal. Für jeweils 80 Schüler wird dabei eine Aufsichtsperson eingerechnet, wobei für jede Schule rechnerisch ein Sockel von mindestens zwei Aufsichtspersonen gilt. Die Zahl der Aufsichtspersonen errechnet sich aus der Zahl der Schüler und der Zahl der Schulen an dem für die Schulstatistik maßgebenden Tag des vorangegangenen Jahres. Für jede Aufsichtsperson und Stunde sind 15 Euro zugrunde zu legen. Maßgeblich ist die Gesamtschülerzahl. Der Schulträger kann weitere Angebote außerhalb des Ganztagsbetriebs einrichten, zum Beispiel Frühbetreuung, Betreuung außerhalb der Ganztagszeiten der Schule und Spätbetreuung. 2.1.2. Zuschüsse des Landes Wenn sich eine Grundschule entschließt, eine Ganztagsschule nach neuem Landesmodell zu werden, fallen die bisher vom Land gewährten Zuschüsse für Flexible Nachmittagsbetreuung, Verlässliche Grundschule und Hort an der Schule weg. Zudem hat die Landesregierung beschlossen, ab dem Schuljahr 2015/2016 alle diese Zuschüsse auch für Grundschulen, die sich nicht umwandeln, auf dem Stand des Antragsstandes des Schuljahres 2014/2015 einzufrieren. Dies bedeutet, dass für einen evtl. Ausbau von zusätzlichen Betreuungszeiten auf Grund von Elternbedarfen oder mehr Kindern in den bestehenden Betreuungsgruppen der Grundschulen ab dem Schuljahr 2015/2016 keine weiteren Zuschüsse mehr gewährt werden.

- 4-2.2. Zielsetzungen der Stadt 2.2.1. Inhaltliche Ziele Das neue Ganztagsschulgesetz des Landes erlaubt künftig, in einer Schule Ganztags- und Halbtagsformen nebeneinander zu führen. Das soll genutzt werden, um allen Eltern wohnortnah Ganztagsschulangebote zu machen und doch ihr Wahlrecht für die Nachmittagsgestaltung zu erhalten. Alle Kinder erhalten die Möglichkeit an einer Frühbetreuung und am Mittagessen teilzunehmen, für Nicht-Ganztagskinder endet das städtische Angebot um 14 Uhr. Es wird keine Trennung der Aufsicht im Speiseraum und der Aufsicht außerhalb des Speiseraums unternommen. Die Stadt übernimmt vollständig die Betreuung in der Mittagspause. Die Betreuung der Kinder während der Mittagspause wird durch die zusätzliche Einbeziehung von Hilfskräften gewährleistet. Weitere Betreuungsbausteine für Kinder, die nicht am Ganztagsbetrieb teilnehmen, sind nicht vorgesehen. Für Kinder, die am Ganztagsbetrieb teilnehmen, gibt es ergänzende Angebote bis 17 Uhr (ggf. freitags bis 16 Uhr). Diese können auch an Tagen, an denen kein Ganztagsbetrieb nach neuem Landesgesetz stattfindet, angeboten werden. 2.2.2. Qualitätsziele Die Verwaltung schlägt folgende Qualitätsziele für die Einrichtung von Ganztagsgrundschulen vor: Einsatz qualifizierter pädagogischer Fachkräfte im Grundsatz - Zusätzlich Gewinnung geeigneter Hilfskräfte, insbesondere für das Mittagsband Schaffung von zusammenhängenden, attraktiven und ausreichend bemessenen Stellenzuschnitten für die Betreuung Verbesserung der individuellen Förderung der Kinder Differenzierungs- und Förderangebot mit zlws Gelegentliche Mitarbeit des Betreuungspersonals in der Lernzeit Verzahnung der Bildung mit der Betreuung z.b. gemeinsamer pädagogischer Tag Zuordnung von Betreuungspersonal zu Klassenstufen Klassenrat unter Einbeziehung der Klassenlehrerin, des Klassenlehrers und der Bezugsbetreuung Verlässlichkeit und Kontinuität der Betreuung Fester Zeitrhythmus im Tages- und Wochenverlauf

- 5 - personelle Kontinuität der Bezugspersonen für Schülerinnen und Schüler Erhöhung der pädagogischen Qualität und Sicherstellung einer breitgefächerten Angebotsstruktur durch ein anregendes Angebot und eine reichhaltige Mischung aus Lehrkräften, Erziehern und Erzieherinnen Sozialpädagogen als Bezugspersonen und außerschulischen Partnern aus Sport, Kultur, Kunst, sowie Angeboten der Freizeitpädagogik. 2.2.3. Finanzziel Die Umwandlung der bestehenden Grundschulen soll kostenneutral in Bezug auf die bisherige Schulkindbetreuung erfolgen. Bisherige städtische Ausgaben, bezogen auf das Haushaltsjahr 2015 sollen nicht überschritten werden. 2.2.4. Zeitziele Im Jahr 2015 sollen mindestens drei Anträge von Schulen auf Einrichtung einer Ganztagsgrundschule für das Schuljahr 2016/2017 gestellt werden. Eine vollständige und flächendeckende Umsetzung der Ganztagsgrundschule soll bis 2022 erfolgen. Erste Priorität sollen Schulen haben, die momentan viele Ressourcen binden. Dies sind die Grundschule Pfrondorf, die Grundschule Aischbach, die Grundschule Winkelwiese/ WHO und die Grundschule Dorfacker-/Köstlinschule. Zweite Priorität sollen mehrzügige Schulen haben und Grundschulen, die bereits zusätzliche Lehrerwochenstunden nach altem Landeskonzept erhalten. Dritte Priorität haben kleine Schulen, insbesondere in den Teilorten. 3. Vorschlag der Verwaltung 3.1. Basismodell Jede Schule, die sich zur Ganztagsgrundschule nach neuem Landesgesetz weiterentwickelt, erhält pro eingerichtete Ganztagsgruppe eine 0,5 AK-Stelle für die Betreuung der Kinder. Zusätzlich erhält diese Schule jeweils eine FSJ-Kraft, die benötigten Hilfskräfte für die Mittagspause, sowie eine Betreuungskraft für die Frühbetreuung (sofern diese zustande kommt). Basis für die Berechnung ist die Annahme eines allgemeinen Schlüssels von 1:14, in der Mittagspause von 1:20 (bisher: Mittagsband 1:20 / Lernzeit 1:15 / Hort an der Schule 1:10 / Spätbetreuung 1:10). 3.2. Erweitertes Modell Das Basismodell kann durch Monetarisierung von Lehrerwochenstunden verbessert werden, wenn sie, zumindest teilweise, zum Einkauf von zusätzlichen Stunden für pädagogische Fachkräfte eingesetzt werden. Hierbei entsprechen 10 zlws 0,4 AK für pädagogisches Personal des Betreuungsdienstes. Je mehr die Schule Lehrerwochenstunden für den Betreuungsbereich monetarisiert, umso besser können die unter Punkt 2 genannten Qualitätsziele erreicht werden. Beispiel: Eine Grundschule mit fünf Ganztagsgruppen und einem gewählten 4-Tage-8-Stunden-

- 6 - Modell erhält 60 zlws insgesamt. Bei einer angenommenen Monetarisierung von 30% (18 LWS) ergibt dies ein Budget von 32.400 Euro insgesamt, dies entspricht zusätzlich zu den aus dem Basismodell errechneten 2,5 AK weitere 0,75 AK insgesamt für die Schule zur Bereitstellung städtischer Angebote im Rahmen des Ganztagsbetriebes. Für die Einbindung von außerschulischen Partnern aus Sport, Kunst, Kultur, werden weitere 20 % Monetarisierung (12 LWS) angenommen. Dafür erhält die Schule zusätzlich 21.600 Euro. Unter der Maßgabe, dass die Einbindung der außerschulischen Partner mit 25 Euro pro Stunde vergütet wird, entspricht dieses Budget 21,6 Stunden/Woche bei 40 Schulwochen in denen außerschulische Angebote stattfinden können. Davon abgesehen bleiben der Schule noch 30 zusätzliche LWS übrig, d.h. 6 zlws/gt-gruppe. 3.3. Einfrieren der bisherigen Betreuungsleistungen Nach Auffassung der Verwaltung ist es längerfristig nicht leistbar und nicht sinnvoll, zwei Betreuungssysteme nebeneinander laufen zu lassen. Da das bisherige System der Personalbemessung keine Steuerung der Finanzen erlaubt, ist es mit diesem System auch nicht möglich, die gesetzten Finanzziele für den Umbau zu erreichen. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, analog zum Vorgehen des Landes auch die städtischen Leistungen einzufrieren und kein zusätzliches Personal in den Betreuungsbereich zu geben. Sollten die Anmeldungen der Eltern nach bisherigem Personalschlüssel die Einrichtung von neuen Gruppen oder neuen Zeiten erfordern, ist vor Ort abzuwägen, ob dieses mit dem vorhandenen Personal unter Absenkung des Personalschlüssels machbar ist, oder ob Zeitrahmen und Kinderzahlen auf das Bestehende begrenzt werden müssen. Die Verwaltung hält dies für machbar, weil die große Ausbauphase der Schulkindbetreuung mit Einführung der weitgehenden Kostenfreiheit annähernd abgeschlossen sein dürfte. 3.4. Übergangszeitraum Die Verwaltung schlägt ferner vor, den Schulen zu den bisherigen Bedingungen einen Übergangszeitraum von drei Jahren zur Umstellung zu gewähren. Ab dem Schuljahr 2018/2019 erhalten die Grundschulen dann die Personalausstattung, die nach dem Basismodell der Stadt (vgl. Pkt. 3.1.) für die Ganztaggrundschulen vorgesehen ist. Diese Schulen haben dann keine Möglichkeit, über die Monetarisierung von Lehrerwochenstunden zusätzliche Stunden für pädagogisches Personal zu erhalten. In Ermangelung von Ganztagsgruppen erscheint es sinnvoll, als maßgebliche Berechnungsgröße die Zahl der angemeldeten Kinder in der Lernzeit zu Grunde zu legen. 3.5. Ausnahmen Die Verwaltung schlägt vor, kleine Grundschulen in den Teilorten, die aufgrund ihrer Größe keine Ganztagsgruppe generieren können, gesondert zu betrachten. Hier könnte es sinnvoll sein, das bisherige System beizubehalten. 3.6. Vorschlag zum weiteren Vorgehen 3.6.1. Beschluss der Eckpunkte durch den Gemeinderat Um die Ganztagsschulkonzepte mit den Schulen gemeinsam zu entwickeln, ist es in einem ersten Schritt notwendig, die hier vorgestellten Eckpunkte und Rahmenbedingungen festzulegen. 3.6.2. Entwicklung der pädagogischen Konzepte der einzelnen Schulen Neben den in Punkt 2.2.4 angeführten Schulen sollen nach Beschluss der Eckpunkte noch einmal alle Grundschulen informiert und angesprochen werden. Die interessierten Schulen sollen in Abstimmung mit den Eltern Vorstellungen darüber entwickeln, ob sie sich für die

- 7 - verbindliche Form oder die Wahlform entscheiden wollen und an wie vielen Tagen sie mit wie vielen Stunden den Ganztagsbetrieb anbieten wollen. Es ist notwendig, eine Konzeption mit einer rhythmisierten Unterrichts- und Tagesgestaltung zu entwickeln. Die Schulen werden dabei von der Verwaltung unterstützt. 3.6.3. Beschlussfassungen a) Schulkonferenz Die Schulkonferenz muss der Antragstellung zustimmen. b) Gemeinderat Die Konzepte der Schulen, die zum Schuljahr 2016/17 umstellen wollen, sollten spätestens im September des Jahres 2015 vom Gemeinderat beschlossen werden. 3.6.4. Antragstellung beim Land Baden-Württemberg bis zum 1. Oktober 2015 4. Lösungsvarianten 4.1. Der Beschlussvorlage wird nicht zugestimmt. Das würde bedeuten, dass bei Beibehaltung des bisherigen Modells und einer Personalmehrung das Ziel der Kostenneutralität nicht eingehalten werden könnte. Bei gleichbleibender Personalausstattung und steigender Kinderzahl könnten die pädagogischen Ziele nur unzureichend umgesetzt werden. 4.2. Den Rahmenbedingungen nach Punkt 3.3. und 3.4 wird nicht zugestimmt. In Folge der guten städtischen Rahmenbedingungen bestünde für die Schulen wenig Anreiz, sich um die Akquise der Lehrerstunden zu bemühen, die das Ganztagsgrundschulkonzept bietet. Die Kostenentwicklung wäre nicht steuerbar. 5. Finanzielle Auswirkung Die Verwaltung geht davon aus, dass die Umstellung in Bezug auf die städtischen Mittel kostenneutral gestaltet werden kann. Maßgeblich für die Kostenneutralität ist das Haushaltsjahr 2015. Die Personalkosten liegen im Haushaltsjahr 2015 bei insgesamt 4.144.820 Euro. Die erwarteten Zuschüsse des Landes betragen insgesamt 581.600 Euro. Die Nettobelastung des Haushalts beträgt 3.563.220 Euro. Betrachtet man die Aufwendungen von Land und Stadt zusammen, werden die zukünftigen Mittel für die Ganztagsschulen erheblich über dem jetzigen Niveau liegen. Die Umsetzung erfolgt sukzessive, die Nettobelastung des Haushaltes von rund 3.600.000 Euro soll in den Folgejahren nicht überschritten werden.

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