Antrag auf Befreiung von den Verboten der NSG-Verordnung Beltringharder Koog zum Bauvorhaben Integrierte Station Beltringharder Koog / Lüttmoorsiel

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Transkript:

Antrag auf Befreiung von den Verboten der NSG-Verordnung Beltringharder Koog zum Bauvorhaben Integrierte Station Beltringharder Koog / Lüttmoorsiel UAG Umweltplanung und audit GmbH Burgstr. 4 24103 Kiel Tel.0431-98 30 4-0 Fax 0431-98 30 4-30 E-mail: info@uag-kiel.de www.uag-kiel.de

Antrag auf Befreiung von den Verboten der NSG-Verordnung Beltringharder Koog zum Bauvorhaben Integrierte Station Beltringharder Koog / Lüttmoorsiel Auftraggeber: Auftragnehmer: Bearbeiter: Gemeinde Reußenköge UAG Umweltplanung und -audit GmbH Burgstraße 4 24103 Kiel Tel. 0431-98304-0 Fax 0431-98304-30 e-mail: info@uag-kiel.de www.uag-kiel.de Dipl.-Geogr. S. Matusek Dipl. Geogr. A. Struckmeyer Stand: 01.12.2016, 2/2017, 8.3.2017, 22.03.2017

Inhalt 1. Anlass und Voraussetzung... 1 2. Eckdaten der Planung... 2 3. Regelungen der NSG-Verordnung... 4 4. Begründung für die Befreiung von den Verboten der NSG-VO Beltringharder Koog... 5

1. Anlass und Voraussetzung In der amtsfreien Gemeinde Reußenköge und den Nachbargemeinden Nordstrand, Husum und Hattstedter Marsch befindet sich mit dem rd. 3.350 ha Fläche umfassenden NSG Beltringharder Koog das größte Naturschutzgebiet Schleswig-Holsteins. Das im Westen direkt an den Nationalpark schleswig-holsteinisches Wattenmeer angrenzende Areal hat aufgrund seiner Größe, Lage im Übergang zum Wattenmeer sowie Lebensraum- und Artenvielfalt eine besondere Bedeutung für den Naturschutz. Darüber hinaus befindet sich das Gebiet innerhalb des touristisch besonders attraktiven Westküstenraumes mit bedeutenden Erholungsfunktionen. An der Westspitze des Gebietes bestehen bereits eine öffentliche, hochfrequentierte Badestelle (Lüttmoorsiel) sowie ein Kioskgebäude mit WC-Anlage, Info-Tafeln und Parkplatzflächen. An diesem Standort ist die Einrichtung einer Integrierten Station (Naturschutzstation) als notwendige Ergänzung zur Erreichung des Schutzzwecks des Naturschutzgebietes vorgesehen. Die im Land Schleswig-Holstein bestehenden Erfahrungen bei der Entwicklung und dem Betrieb realisierter Integrierter Stationen z.b. Geltinger Birk, Unterelbe Haseldorf, Uhlenkolk bei Mölln sollen bei der hier geplanten Naturschutzstation zwingend berücksichtigt werden. Das Land S-H fördert solche Einrichtungen in Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz. Zur Erreichung der wesentlichen Ziele einer Integrierten Station, wie Verbesserung und Unterstützung des örtlichen Naturschutzes Verzahnung behördlicher und verbandlicher Naturschutz Verbesserung des Informationsangebotes, des Datenflusses und der Sensibilisierung von Besuchern für Naturschutzthemen Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und Tourismus ist die Zusammenarbeit wichtiger lokaler und regionaler Akteure von existenzieller Bedeutung. Für die geplante Integrierte Station Beltringharder Koog engagieren sich die Standortgemeinde Reußenköge, Zweckverband Beltringharder Koog sowie der behördlich (LLUR, Nationalparkverwaltung, Kreis Nordfriesland) und verbandlich organisierte Naturschutz. In diesem Zusammenhang stellt die Gemeinde Reußenköge den Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 15 und die 21. Änderung des Flächennutzungsplans (F-Plan) auf, um die bauleitplanerischen und baugenehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen. Das Architekturbüro dl Architekten und Partner (Bredstedt) hat die architektonischen Entwürfe für den Hochbau erarbeitet und erstellt die konkreten Bauantragsunterlagen. UAG-Umweltplanung GmbH 1

Parallel zu diesen Unterlagen - dem konkreten Bauantrag - wird ein landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erstellt und eingereicht. In diesem werden u.a. die Eingriffswirkungen durch das Vorhaben auf die Naturhaushaltselemente ermittelt und deren Vermeidbarkeit und Minimierung geprüft sowie Maßnahmen zum Ersatz und Ausgleich von Eingriffsfolgen entwickelt. Da sich der Standort des Bauvorhabens innerhalb des NSG Beltringharder Koog befindet gelten die Regelungen der NSG-Verordnung, die u.a. ein Verbot für die Errichtung baulicher Anlagen vorsehen. In besonders zu begründenden Fällen ist eine Befreiung von den Verboten der NSG-VO möglich. Den o.g. Planwerken wird somit der vorliegende Antrag zur Seite gestellt, der die relevanten Gründe zur Erreichung dieser Befreiung ( 67 BNatSchG) zusammenfasst. 2. Eckdaten der Planung Im Folgenden werden die Eckdaten zur Einrichtung der geplanten Integrierten Station Beltringharder Koog dargestellt; auf die detaillierte Darstellung der Inhalte im Bauantrag wird verwiesen. Zum Beltringharder Koog Der Beltringharder Koog ist das größte Naturschutzgebiet Schleswig-Holsteins, Teil des Europäischen Vogelschutzgebietes Ramsar-Gebiet S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete (DE-0916 491) sowie des FFH-Gebietes (DE-0916-391) Nationalpark S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete und weist eine Vielzahl typischer, geschützter und seltener Lebensräume wie auch Tier- und Pflanzenarten auf. Im direkten naturräumlichen und funktional-ökologischen Zusammenhang schließt das NSG Nordfriesisches Wattenmeer sowie der Nationalpark Wattenmeer an das Gebiet an. Zusätzlich zu der durch eine Außenstelle des Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländlicher Räume (LLUR; Integrierte Station Eider-Treene-Sorge und Westküste in Schlüttsiel) erfolgende Betreuung des Gebietes erfolgt eine verbandliche Betreuung durch die Arbeitsgemeinschaft Naturschutz Beltringharder Koog (AGNB), die sich aus BUND SH, NABU SH, WWF und Schutzstation Wattenmeer zusammensetzt. Im Gebiet werden u.a. regelmäßig die Rast- und Brutvogelbestände erfasst und Naturschutz- (EU-Projekt LIFE Limosa) sowie Forschungs- und Monitoringprojekte durchgeführt. Die touristische Infrastruktur (v.a. Badestelle, Kiosk) wird durch den Zweckverband Beltringharder Koog (mit den Mitgliedern Gemeinde Reußenköge, Ämter Mittleres Nordfriesland und Nordsee-Treene, Stadt Husum, Kreis Nordfriesland, Naturschutzverein Mittleres Nordfriesland, Deich- und Hauptsielverband Arlau) betreut. UAG-Umweltplanung GmbH 2

Ziele und Aufgaben der Integrierten Station Beltringharder Koog Bündelung der vor Ort tätigen Akteure und Aktivitäten, insbesondere der Außenstelle des LLUR sowie der AGNB und Ergänzung um weitere Partner wie der Nationalparkverwaltung mit der Nationalpark-Service ggmbh und dem Michael Otto Institut Bergenhusen als Forschungspartner sowie ggf. weitere Forschungspartner in der Zukunft Besucherinformation und -lenkung Durchführung, Koordinierung und Begleitung des Managementprozesses im Rahmen von NATURA 2000 etc. Initiierung und Durchführung von Artenhilfsprogrammen in Einklang mit den Schutzzielen Durchführung praktischer Naturschutzarbeit im Schutzgebiet sowie weitere Aufgabenbereiche wie z.b. Initiierung und Vorbereitung von Maßnahmen im Vertragsnaturschutz, Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, Beratung Dritter (Verbände und Vereine) bei der Planung, Finanzierung und Durchführung von Projekten. Die Integrierte Station nimmt durch den von LLUR vertretenen Teil über die Aufgaben im NSG Beltringharder Koog hinaus auch die entsprechenden Aufgaben in den anderen Naturschutzkögen an der schleswig-holsteinischen Westküste wahr. Eckdaten Das neue Gebäude wird an das bestehende Servicegebäude baulich, funktional und gestalterisch direkt angebunden und ist im Bereich des bestehenden Parkplatzes positioniert. Es umfasst die drei Nutzungsbereiche Multifunktionsraum mit Ausstellung und Ausstellungsshop, Arbeiten (Büro-/Aufenthaltsräume), Unterbringung (für die im Schutzgebiet eingesetzten Freiwilligen (BFD, FÖJ) zur Gebietsbetreuung und im Gebiet tätige Gastforscher) mit insgesamt 446,30m² Nettogrundfläche (NGF) in 1 ½-geschossiger Bauweise (Erdgeschoss 347,60m² NGF, Obergeschoss 98,70m² NGF). Das Gebäude soll einen Dämmstandard mit einem mindestens 30% besseren Wert als das Referenzgebäude der ENEV erhalten, ist mit einem begehbarem Gründach geplant und nimmt mit einer differenzierten Baukörperkonfiguration die Besonderheit des Standortes auf und fügt sich in das Landschaftsbild ein. Im Bestandsgebäude wird eine dem Nutzungszweck zugehörige Schank- und Gastwirtschaft mit Terrasse (Bestand) vorgehalten und das Gebäude baulich zur Aufnahme von Küche, Kühl-, Lagerraum, Vorraum, Personal-WC erweitert (Erweiterung Grundfläche außen rd. 31m²) und um ein Müll-/Aussenlager ergänzt (NGF 22,25m², Grundfläche außen ca. 27m²) (NGF-Flächenangaben: dl architekten+partner, Bredstedt, 03.03.2017). Die bauliche Ergänzung ist notwendig, da Lagerraum des Zweckverbandes Beltringharder Koog an den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN) abgegeben wird. UAG-Umweltplanung GmbH 3

Die Ausstellung soll ganzjährig betreut werden und als Multifunktionsraum für Vorträge nutzbar sein. Die Büroräume sollen den Mitarbeitern des LLUR, NPV, Gastforschern und betreuenden Naturschutzvereinen zur Verfügung stehen, die Unterbringungsräume sind für die im Gebiet eingesetzten Freiwilligen des BFD/FÖJ sowie Gastforscher vorgesehen. Die bestehende Verkehrs-Situation mit parkenden PKW und Bussen auf der Zufahrtsstraße Lüttmoorsieldamm (v.a. in den Sommermonaten) erfordert eine Ordnung des ruhenden Verkehrs und Freihaltung der Straße z.b. für Rettungswagen in Richtung Badestelle Lüttmoorsiel. Im östlichen Anschluss an das Stationsgebäude ist daher die Anlage eines PKW- Stellplatzes mit 100 Stellplätzen und Busparkplätzen sowie 6 Mitarbeiterstellplätze geplant. Hierfür wird zum einen der bestehende, ganzjährig genutzte Dauerparkplatz erschlossen und zum anderen die östlich angrenzenden, bereits jetzt temporär als Parkplatz genutzten, unbebauten Flächen. 3. Regelungen der NSG-Verordnung Schutzzwecke und Ziele Die Landesverordnung über das Naturschutzgebiet Beltringharder Koog (17.12.1991) beschreibt in 3 als Schutzzweck die dauerhafte Erhaltung und ungestörte Entwicklung eines durch Eindeichung überprägten ehemaligen Wattenmeerbereiches mit großflächigen Salz- und Süßwasserlebensräumen, tidebeeinflussten Überschwemmungsgebieten, mit Sümpfen und sonstigen Feuchtgebieten sowie einer an diese Lebensräume gebundenen charakteristischen Pflanzen- und Tierwelt, insbesondere dem Schutz der hier rastenden und brütenden Wat- und Wasservögeln. Darüber hinaus sind u.a. die verschiedenen Ökosysteme in ihrer Ganzheit zu erhalten [ ] und das nicht durch bauliche Anlagen gestörte Landschaftsbild ist zu schützen. Zudem sind vor- oder nachsorgende Maßnahmen durchzuführen soweit sie zum Schutz des Gebietes [ ], insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung bestimmter bedrohter Pflanzen- und Tierarten und ihrer Ökosysteme erforderlich sind. Verbote Neben dem allgemeinen Verbot von Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können sind im 4 u.a. die Errichtung oder wesentliche Änderung baulicher Anlagen verboten. Vor allem hieraus leitet sich die Notwendigkeit des vorliegenden Befreiungsantrags ab. Das Vorhabengebiet befindet sich in einem mit da gekennzeichneten Bereich (s. Kartenskizze) einer sogenannten Hürdenparzelle und eines Lagerplatzes mit einem Betriebsgebäude des LKN (früher ALW), von Garagen für Halter von KFZ mit Hauptwohnsitz auf Nordstrandischmoor, einem öffentlichen Parkplatz im Anschluss des Transportdammes an den Landesschutzdeich und dem Gastronomiegebäude mit öffentlicher WC-Anlage. UAG-Umweltplanung GmbH 4

Abb.1 Standort der Integrierten Station innerhalb des NSG Beltringharder Koog (NSG-VO, 1991) 4. Begründung für die Befreiung von den Verboten der NSG-VO Beltringharder Koog Für die Realisierung der beschriebenen Integrierten Station Beltringharder Koog ist aufgrund des Schutzstatus des Planungsraumes eine Befreiung von den Verboten der NSG- VO notwendig. Diese Befreiung kann gem. 67 BNatSchG erteilt werden, wenn dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder wenn die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist. Für die Entwicklung der Integrierten Station Beltringharder Koog besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse, das durch folgende Faktoren und Argumente begründet wird: Das NSG Beltringharder Koog weist aufgrund seiner Entstehung, der Größe und der Biotop- und Artenvielfalt einen besonderen Status auf. Dieser besteht darüber hinaus auch darin, dass v.a. die großflächigen, feuchten Grünlandbiotope sowie die landesweit wichtigen Vorkommen von Wiesenvögeln ein intensives naturschutzfachliches Gebietsmanagement erfordern. UAG-Umweltplanung GmbH 5

Die Einzigartigkeit des Schutzgebietes und die Realisierung der sich hieraus ergebenden konkreten Naturschutz-Ziele bedürfen einer engen fachlichen Begleitung und Unterstützung vor Ort. Dies kann nur durch Fach-Personal erbracht werden, das mit dem Raum vertraut und im Gebiet anwesend ist. Begleitend hierzu werden bereits regelmäßig die Rast- und Brutvogelbestände erfasst sowie Forschungs- und Monitoringprojekte des MELUR bzw. LLUR und das EU-Projekt LIFE Limosa (Wiesenvogelschutz) durchgeführt. Der Standort im ehemals als Kompensation für die Eindeichung der Nordstrander Bucht (1987) entstandenen Schutzgebiet ist besonders geeignet, den ökologischen Zusammenhang zwischen angrenzendem Wattenmeer und Beltringharder Koog bzw. Salzwasser- und Süßwasserbiotopen und ihren Lebensgemeinschaften zu verdeutlichen. In der geplanten Integrierten Station mit der im Mittelpunkt stehenden thematischen Ausstellung kann so vor Ort die empirische Forschung und deren Ergebnisse sichtbar gemacht werden. Dabei können die Ziele des Naturschutzes in dem bereits touristisch stark frequentierten Raum dargestellt werden ohne zusätzliche Gästezahlen zu erzeugen. Vielmehr wird eine deutliche Verbesserung der Aufenthaltsqualität und des naturschutzfachlichen Informationsangebotes gewährleistet. Mit der Einrichtung der Integrierten Station Beltringharder Koog werden die für das Gebiet notwendigen Biotop- und Artenschutzmaßnahmen sowie die naturschutzfachlich zielgerichtete Entwicklung des Gebietes gewährleistet. Die Bündelung der Akteure und Aktivitäten sowie die örtliche Präsenz der für das Schutzgebiet verantwortlichen Institutionen und Personen an diesem Standort führen zu einer erheblichen Verbesserung des Biotop- und Artenschutzes sowie insgesamt der ökologischen Gebietsentwicklung, da u.a. o direkt vor Ort eine Abstimmung zwischen den, das Gebiet betreuenden Institutionen ermöglicht wird und somit eine kontinuierliche Verbesserung der notwendigen Gebiets-Entwicklungsmaßnahmen erfolgen kann sowie kurzfristig Fehlentwicklungen ermittelt und gestoppt werden können, o das Informationsangebot auf den Standort fokussiert und auch ganzjährig in den Abendstunden und an Wochenenden ermöglicht werden kann. Für die Erreichung der Ziele und Erfüllung der Aufgaben der Integrierten Station (Besucherinformation und lenkung, Durchführung, Koordinierung und Begleitung des Managementprozesses im Rahmen von NATURA 2000 etc., Initiierung und Durchführung von Artenhilfsprogrammen, Durchführung praktischer Naturschutzarbeit im Schutzgebiet) ist es notwendig, neben der Informationsvermittlung in Ausstellungen, auch Büro-, Aufenthalts- und Unterbringungsräume für die vor Ort im Naturschutz tätigen Betreuer zur Verfügung zu halten. Nur so ist gewährleistet, dass der Informationsbedarf der Besucher - erfahrungsgemäß auch außerhalb der Bürozeiten und Wochenenden - durch Ansprechpartner vor Ort befriedigt werden kann. UAG-Umweltplanung GmbH 6

Das Gebiet hat aufgrund der einmaligen Lage an der Küstenlinie zum Wattenmeer und der besonderen naturräumlichen Standortbedingungen eine große Bedeutung für den Tourismus und die Naherholung. Es ist auch ein Zentrum für Ornithologen und ein hotspot für die Vogelbeobachtung an der Westküste. Die Entwicklung des NSG im Zuge der Eindeichung der Nordstrander Bucht unterstreicht die besondere Stellung des Gebietes und stellt eine Verbindung zwischen Küstenschutz und Naturschutz her. Die hier bereits bestehenden Einrichtungen mit - Badestelle, - Schank- und Gastwirtschaft mit Terrasse, - Infoelemente, - WC, - Parkplatz werden stark durch Besucher frequentiert. Dieser bestehende touristische Kulminationspunkt wird um die Integrierte Station Beltringharder Koog mit einem im Osten anschließenden öffentlichen Parkplatz erweitert. Die bestehende Verkehrs-Situation mit parkenden PKW und Bussen auf der Zufahrtsstraße Lüttmoorsieldamm (v.a. in den Sommermonaten) erfordert eine Ordnung des ruhenden Verkehrs und Freihaltung der Straße für Rettungswagen in Richtung Badestelle Lüttmoorsiel, der somit entsprochen wird. Die Ergänzung des natur-touristischen Angebotes trägt zur Sensibilisierung der Besucher für den Naturraum der Schleswig-Holsteinischen Westküste insgesamt bei und fördert das Verständnis für die Themenbereiche Marsch/Koog/Wattenmeer und ihre Artengemeinschaften sowie den Küstenschutz. Gleichzeitig wird durch die Präsenz der Betreuer am Standort eine Besucherlenkung sowie die Vermeidung von Konflikten im Naturschutzgebiet gewährleistet. Der Betrieb der Integrierten Station Beltringharder Koog stärkt die gemeindliche Infrastruktur und ordnet und lenkt den bereits bestehenden Tourismus im Gebiet. Mit dem Informationsangebot, der persönlichen Ansprache vor Ort und der Ordnung des Raumes wird eine konfliktmindernde Wirkung erzeugt und die Ziele des Naturschutzes gefördert. Mit der Einrichtung der Integrierten Station Beltringharder Koog werden 2-4 Dauerarbeitsplätze zur Stärkung der strukturschwachen Region geschaffen, die der Realisierung der konkreten Naturschutzziele im NSG Beltringharder Koog dienen. Der Standort Lüttmoorsiel ist im Hinblick auf das Ziel der Förderung des Naturschutzes im Beltringharder Koog die günstigste Standort-Variante. Nur hier entsteht einerseits durch die Besucherlenkung und information (Ausstellung, Führungen) eine Be- UAG-Umweltplanung GmbH 7

sucherkonzentration und andererseits die unmittelbare Begleitung und Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen aus dem notwendigen Gebietsmanagement. Es wurde hiermit ein Standort gefunden, der die Ziele des NSG nicht in Frage stellt und die Schutzzwecke in keiner Weise tangiert. Andere Standorte wie Holmer Siel (Nordstrand) und Arlau Schleuse weisen aufgrund der schlechteren Anbindung und Erreichbarkeit, dem fehlenden Bezug zum Beltringharder Koog und geringen Besucherzahlen eine geringe Standort-Eignung auf. Das Projekt wird von einer Vielzahl regionaler und landesweiter Institutionen unterstützt. Hierzu zählen: o Gemeinde Reußenköge o Zweckverband Beltringharder Koog (mit sieben Mitgliedern, s. Kap.2) o Arbeitsgemeinschaft Naturschutz im Beltringharder Koog (NABU S-H, BUND S-H, WWF-Deutschland, Naturschutzgesellschaft Schutzstation Wattenmeer) o Michael Otto Institut Bergenhusen o Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländlicher Räume (LLUR) o Nationalparkverwaltung (NPV) / Nationalparkservice (NPS ggmbh) Die genannten Schutzzwecke und Ziele der NSG-VO (s. Kap. 3) werden durch die Einrichtung der Integrierten Station in keiner Weise beeinträchtigt. Das neue Gebäude wird direkt an das bestehende Gebäude angegliedert und auf dem gegenwärtig als befestigter Parkplatz genutzten Flächen errichtet. Im nördlichen Anschluss bestehen Lagerflächen und ein Gebäude des LKN. Insgesamt handelt es sich bei dem Standort um ein bereits beeinträchtigtes Areal; geschützte Biotope oder ökologisch hochwertige Flächen werden von dem Gebäudebau nicht betroffen. Der für die verkehrliche Ordnung des Raumes notwendige, geplante Parkplatz wird zum einen im Bereich des bestehenden, ganzjährig genutzten Dauerparkplatz erschlossen und zum anderen werden unbebaute Grünland-Flächen im östlichen Anschluss verwendet, die bereits jetzt temporär als Parkplatz genutzt werden. (Eine detaillierte Eingriff-/Ausgleichsbilanzierung und Bewertung der Wirkungen des Projektes erfolgt im landschaftspflegerischen Begleitplan zum Bauvorhaben.) Die bereits bestehende touristische Nutzung weist eine Störwirkung auf empfindliche Arten im direkten Umgebungsbereich auf bzw. es besteht eine Gewöhnung störungsunempfindlicher Arten. Durch das Vorhaben werden keine erheblichen zusätzlichen Störungen erzeugt. Im Ergebnis überwiegen durch die Einrichtung der Integrierten Station die umfangreichen positiven Aspekte gegenüber den geringen Beeinträchtigungen an diesem bereits durch die Nutzung geprägten Standort. Der Erhalt und die Entwicklung des Naturschutzgebietes - und somit der Schutzzweck - mit seinen verschiedenen Schutzgütern wird durch die Integrierte Station Beltringharder Koog und seiner Akteure vor Ort gesichert. UAG-Umweltplanung GmbH 8

Die beschriebenen günstigen Wirkungen der Integrierten Station auf die Gebietsentwicklung sind dabei wesentlich, ja entscheidend abhängig von der Präsenz vor Ort. Das öffentliche Interesse an der Einrichtung einer Integrierten Station Beltringharder Koog ist somit bestätigt und die Grundlage für eine Befreiung gem. 67 BNatSchG gegeben. UAG-Umweltplanung GmbH 9