GEMEINDE REUßENKÖGE Kreis Nordfriesland BEBAUUNGSPLAN NR. 15. Begründung

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1 GEMEINDE REUßENKÖGE Kreis Nordfriesland BEBAUUNGSPLAN NR. 15 Für das Gebiet nördlich des Lüttmoordamm, östlich des Außendeiches an der Nordseebadestelle Lüttmoorsiel, südlich des Baubetriebshofes des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN-SH), in östlicher Richtung begrenzt durch eine gedachte Linie in Verlängerung auf Höhe der Grundstücksgrenze des Baubetriebshofes des LKN-SH. Verfahrensstand: 1. Auslegung ( ) - Stand:

2 Inhalt Teil I Allgemein Plangebiet Gründe für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr Vorhandene Situation Ziele Eckdaten des geplanten An- und Neubaus Vergleich mit anderen Integrierten Stationen Rechtsgrundlage Erschließung Ver- und Entsorgungseinrichtungen Wasserversorgung Löschwasserversorgung Stromversorgung Gasversorgung Abwasserbeseitigung Ableitung des Regenwassers Abfallentsorgung Telekommunikationsnetz Planungsrechtliche Festsetzungen Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung Grundfläche Höhe der baulichen Anlagen Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung Immissionen Denkmalschutz Auswirkungen der Bauleitplanung...16 Teil II Umweltbericht...17 II.1. Bestand...17 II.1.1 Aufgabenstellung und methodisches Vorgehen...17 II.1.2 Beschreibung des Plangebietes...18 II.1.3 Planerische Vorgaben...21 II.1.4 Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile...22 II Mensch...22 II Biotoptypen / Vegetation...23 II Tiere

3 II Geologie / Boden...28 II Wasser...28 II Klima...29 II Landschaftsbild...29 II Kultur- und sonstige Sachgüter...31 II.2 Ermittlung und Bewertung erheblicher Umweltauswirkungen...31 II.2.1 Abschätzung der Umweltauswirkungen des Vorhabens und Maßnahmen zur Minderung und zum Ausgleich von erheblichen Beeinträchtigungen...31 II Null-Variante...31 II Standortalternativen...31 II Umweltwirkungen...32 II Schutzgut Mensch...33 II Schutzgut Biotoptypen, Vegetation...33 II Schutzgut Boden...34 II Schutzgut Tiere...36 II Schutzgut Wasser...38 II Schutzgut Klima...39 II Schutzgut Landschaftsbild...39 II Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter...40 II Europäische Schutzgebiete...41 II.3. Zusätzliche Angaben...51 II.3.1 Kenntnislücken...51 II.3.2 Monitoring...51 II.3.3 Allgemeinverständliche Zusammenfassung

4 Teil I 1 Allgemein In der amtsfreien Gemeinde Reußenköge und den Nachbargemeinden Nordstrand, Husum und Hattstedter Marsch befindet sich mit dem rd ha Fläche umfassenden Naturschutzgebiet Beltringharder Koog das größte Naturschutzgebiet Schleswig-Holsteins. Das im Westen direkt an den Nationalpark schleswig-holsteinisches Wattenmeer angrenzende Areal hat aufgrund seiner Größe, Lage im Übergang zum Wattenmeer sowie Lebensraum- und Artenvielfalt eine besondere Bedeutung für den Naturschutz. Darüber hinaus befindet sich das Gebiet innerhalb des touristisch besonders attraktiven Westküstenraumes mit bedeutenden Erholungsfunktionen. An der Westspitze des Gebietes bestehen bereits eine öffentliche, hochfrequentierte Badestelle (Lüttmoorsiel) sowie ein Kioskgebäude mit WC-Anlage, Info-Tafeln und Parkplatzflächen. An diesem Standort ist die Einrichtung einer Naturschutzstation als notwendige Ergänzung zur Erreichung des Schutzzwecks des Naturschutzgebietes vorgesehen. 2 Plangebiet Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 15 befindet sich am südwestlichen Rand des Gemeindegebietes der Reußenköge (Amt Mittleres Nordfriesland), nördlich des Lüttmoordamm, östlich des Außendeiches an der Nordseebadestelle Lüttmoorsiel, südlich des Baubetriebshofes des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN.SH) und in östlicher Richtung begrenzt durch eine gedachte Linie in Verlängerung auf Höhe der Gebäudekante des Baubetriebshofes des LKN.SH. Die Größe des Plangeltungsbereichs beträgt ca. 1,2 ha. Im nördlichen Anschluss des vorhandenen, im Geltungsbereich liegenden Servicegebäudes befindet sich der Baubetriebshof (Lagerfläche und Gebäude) des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz und einige Garagen. Weitere Gebäude befinden sich erst in über drei Kilometern Entfernung. Die Gemeinde Reußenköge stellt den Bebauungsplan Nr. 15 und die 22. Änderung des Flächennutzungsplans auf, um die bauleitplanerischen Voraussetzungen für das Vorhaben einer Naturschutzstation zu schaffen. 3 Gründe für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr Vorhandene Situation Im westlichen Plangeltungsbereich, unmittelbar hinter dem Deich, befindet sich auf einer Grundfläche von etwa 200 m² das vorhandene Servicegebäude mit Naturschutzausstellung, WC-Anlage und dem Deichimbiss und Café Lüttmoorsiel, das auch von Gästen der nahegelegenen Badestelle und von Wattwanderer besucht wird. Neben dem Café befinden sich Infotafeln und angrenzend ein öffentlicher Parkplatz. Im östlichen Planbereich befindet sich eine ca. 0,5 ha große Freifläche, die teilweise als zusätzliches Außenlager des nördlich angrenzenden Baubetriebshofes des LKN.SH und temporär als zusätzlicher Parkplatz genutzt wird. 4

5 Insgesamt handelt es sich bei dem Standort um ein bereits beeinträchtigtes und stark durch Besucher (u.a. der Badestelle, des Servicegebäudes) frequentiertes Areal. Geschützte Biotope oder ökologisch hochwertige Flächen werden von dem geplanten Gebäudebau nicht betroffen. Der gültige Flächennutzungsplan weist für den Bereich eine Fläche für kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen und eine öffentliche Parkfläche aus. In der 22. Flächennutzungsplanänderung, die parallel zum Bebauungsplan aufgestellt wird, wird das Gebiet im westlichen Bereich als Sonderbaufläche Naturschutzstation und im östlichen Bereich als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung/öffentliche Parkfläche ausgewiesen. Einen Bebauungsplan für den Bereich gibt es bislang nicht. 3.2 Ziele Am genannten Standort ist die Errichtung einer Naturschutzstation als notwendige Ergänzung zur Erreichung des Schutzzwecks des Naturschutzgebietes vorgesehen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der Integrierten Station Beltringharder Koog (IBhK) mit u.a. einer Naturschutzausstellung, Büros und temporären Unterbringungsmöglichkeiten für Nationalparkbetreuer und den Ausbau der im Bestand vorhandenen Schank- und Speisewirtschaft zu schaffen. Zur Erreichung der wesentlichen Ziele einer Integrierten Station (Naturschutzstation), wie Verbesserung und Unterstützung des örtlichen Naturschutzes Verzahnung behördlicher und verbandlicher Naturschutz Verbesserung des Informationsangebotes, des Datenflusses und der Sensibilisierung von Besuchern für Naturschutzthemen Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und Tourismus ist die Zusammenarbeit wichtiger lokaler und regionaler Akteure von existenzieller Bedeutung. Die im Land Schleswig-Holstein bestehenden Erfahrungen bei der Entwicklung und dem Betrieb realisierter Integrierter Stationen z.b. Geltinger Birk, Unterelbe Haseldorf oder Uhlenkolk bei Mölln sollen bei der hier geplanten Naturschutzstation zwingend berücksichtigt werden. Das Land Schleswig-Holstein fördert solche Einrichtungen in Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz. Die Integrierte Station entsteht auf bereits heute stark touristisch genutzten Sondernutzungsflächen im Naturschutzgebiet, deren erschließende Infrastruktur vorhanden ist, und erfüllt an der Schnittstelle zwischen den Naturschutzgebieten Beltringharder Koog und Wattenmeer, so wie in der Nähe von bedeutenden Süß- und Salzwasserbiotopen die wichtige Aufgabe, die naturschutzfachliche Arbeit vor Ort zu unterstützen und die Entwicklung der Naturräume zu begleiten. Auf einer Grundfläche von etwa 450 m² entsteht als bauliche, gestalterische und funktionale Erweiterung an das bestehende Servicegebäudes ein Gebäude mit Ausstellungsraum, einem Info-Bereich und einem kleinen Shop-Bereich für Fachbücher und Bestimmungshilfen, Büroräume für Mitarbeiter des Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR), der Nationalparkverwaltung (NPV), der betreuenden Naturschutzvereine und für Gastforscher sowie den notwendigen Sozial-, Lager-, Werkstatt-, Funktions-, Technik- und Sanitärräumen. Im Obergeschoss gibt es einen Bereich mit Schlafräumen zur zeitweiligen 5

6 Unterbringung von für die im Schutzgebiet eingesetzten Freiwilligen (wie BDF, FÖJ), Nationalparkbetreuern sowie für die zur Gebietsbetreuung und im Gebiet tätige Gastforschern. Die Ausstellung in der Integrierten Station soll ganzjährig betreut werden und als Multifunktionsraum für Vorträge nutzbar sein. Die bauliche Erweiterung entsteht auf den Flächen des bestehenden, befestigten Parkplatzes. Zum bestehenden, unmittelbar westlich angrenzenden Servicegebäude wird ein verbindendes Foyer geplant. Im Bestandsgebäude wird eine dem Nutzungszweck zugehörige Schankund Gastwirtschaft mit Terrasse (Bestand) umgebaut und mit einer neuen Küche, Kühl-, Lagerraum, Vorraum, Personal-WC und Müll-/Außenlager ausgestattet, da es genauso wie das Informationszentrum nicht mehr zeitgemäß in Angebot und Präsentation ist und nicht mehr den Erwartungen der Besucher entspricht. Zudem werden bestehende Räume des ZV Beltringharder Koog im Bestandsgebäude an den LKN.SH abgegeben, was eine bauliche Erweiterung zur Kompensation dieses Verlustes ebenfalls notwendig macht. Als Schankund Speisewirtschaft wird das jetzige Café ein elementarer Bestandteil der Naturschutzstation sein. Der östliche Teil des Planbereiches wird auch zukünftig als Parkplatzfläche genutzt. Aufgrund der neuen Naturschutzstation, der Lage nahe einer überregional angefahrenen Badestelle, aus Gründen der Verkehrssicherheit und da die Naturschutzstation auf der Fläche des bestehenden Parkplatzes entsteht, wird die Parkplatzfläche erweitert. Aktuell ist die Anzahl der Parkplätze zu Stoßzeiten nicht ausreichend und insbesondere beim Rangieren von Bussen kommt es häufig zu verkehrsgefährdenden Situationen. Nachhaltigkeit hat in der Planung an dieser sensiblen Stelle eine große Bedeutung und so wird es eine Photovoltaikanlage zur Eigenstromversorgung, Solarkollektoren zur Deckung des Warmwasserbedarfs, eine geothermische Wärmepumpe, eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, ein Gründach als Klimapuffer und eine hochgedämmte Gebäudehülle geben. Um den Besuchern des Gebäudes einen attraktiven Mehrwert zu bieten, lässt sich die Umgebung von der Aussichtsplattform auf dem Gründach in über 6 m Höhe betrachten. Die Erweiterung nimmt mit einer differenzierten Baukörperkonfiguration die Besonderheit des Standortes auf und fügt sich in das Landschaftsbild ein. Bauherr der Integrierten Station (Naturschutzstation) ist der Zweckverband Beltringharder Koog. Der Zweckverband hat die Aufgabe, das bedeichte Gebiet durch geeignete Maßnahmen so zu entwickeln, dass ein ökologisch möglichst gleichwertiger und vielseitiger Ausgleich bzw. Ersatz für das ursprüngliche Salzwasserbiotop entsteht, verbunden mit dem landschaftspflegerischen Ziel, die ökologische Vielfalt des Gesamtraumes vor und hinter dem neuen Seedeich zu erhalten und zu entwickeln, mit der besonderen Verpflichtung, insbesondere Flächen mit spezifischen Lebensbedingungen von Flora und Fauna zu erhalten und wiederentstehen zu lassen. Daneben hat der Zweckverband die Aufgabe, sicherzustellen, dass die naturkundlich interessierte Bevölkerung die ökologische Vielfalt des Kooges erleben und sich darüber umfassend informieren kann. Diesem Ziel dient die Errichtung der Integrierten Station Beltringharder Koog. Mitglieder des Zweckverbandes sind die Gemeinde Reußenköge, die Ämter Mittleres Nordfriesland und Nordsee-Treene, die Stadt Husum, der Kreis Nordfriesland, der Naturschutzverein Mittleres Nordfriesland und der Deich- und Hauptsielverband Arlau. Innerhalb der letzten Jahre entstanden in bedeutsamen Naturräumen Schleswig-Holsteins auf Betreiben der Landesregierung bereits einige Integrierte Stationen (siehe Kapitel Vergleich mit anderen Integrierten Stationen). Die Stationen sind ein wichtiger Bestandteil der 6

7 Arbeit vor Ort und unterstützen die nachhaltige Regionalentwicklung, so wie die zukunftsfähige ökologische und ökonomische Entwicklung im jeweiligen Naturraum. In den Stationen bieten verschiedene Partner (z.b. Naturschutz- und Tourismusverbände, Zweckverbände, Kommunen, Land) in enger Zusammenarbeit und unter einem Dach verschiedene Dienstleistungen an. Dies setzt u.a. Synergien frei, verzahnt staatlichen und verbandlichen Naturschutz und kommt letztendlich auch den Bürgern zugute. Integrierte Stationen sind also bürgernahe Dienstleistungs- und Kommunikationszentren für die jeweilige Region und bilden einen Zusammenschluss verschiedener selbstständiger Einheiten. Das Land fördert solche Stationen vor allem in Bereichen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz. Ziele und Aufgaben speziell der Integrierten Station Beltringharder Koog sind: Bündelung der vor Ort tätigen Akteure und Aktivitäten, insbesondere der Außenstelle des LLUR sowie der Arbeitsgemeinschaft Naturschutz Beltringharder Koog (AGNB) und Ergänzung um weitere Partner wie der Nationalparkverwaltung mit der Nationalpark-Service ggmbh und dem Michael Otto Institut Bergenhusen als Forschungspartner sowie ggf. weitere Forschungspartner in der Zukunft Besucherinformation und -lenkung Durchführung, Koordinierung und Begleitung des Managementprozesses im Rahmen von NATURA 2000 etc. Initiierung und Durchführung von Artenhilfsprogrammen in Einklang mit den Schutzzielen Durchführung praktischer Naturschutzarbeit im Schutzgebiet, sowie weitere Aufgabenbereiche wie z.b. Initiierung und Vorbereitung von Maßnahmen im Vertragsnaturschutz, Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, Beratung Dritter (Verbände und Vereine) bei der Planung, Finanzierung und Durchführung von Projekten (Quelle: Dr. Meurs: Konzept für die Errichtung einer Integrierten Station Beltringharder Koog, LKN, ) Die Ziele und Aufgaben der Integrierten Station können optimal erreicht werden, wenn neben der Informationsvermittlung in Ausstellungen auch Büro-, Aufenthalts- und Unterbringungsräume für die vor Ort im Naturschutz tätigen Betreuer und Forscher zur Verfügung gestellt werden. Für die geplante Integrierte Station Beltringharder Koog engagieren sich die Standortgemeinde Reußenköge, der Zweckverband Beltringharder Koog sowie der behördlich (LLUR, Nationalparkverwaltung, Kreis Nordfriesland) und verbandlich organisierte Naturschutz. Der Erhalt und die Entwicklung des Naturschutzgebietes und somit der Schutzzweck mit seinen verschiedenen Schutzgütern wird durch die Integrierte Station Beltringharder Koog und ihre Akteure vor Ort gesichert. Aufgrund der sensiblen Lage in den Naturschutzgebieten Beltringharder Koog und Nordfriesisches Wattenmeer, bzw. dem Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer hat die Beachtung umweltschutzrechtlicher Belange eine hohe Priorität. Der Umweltbericht, der Bestandteil der ist, geht hierauf ein. Zudem liegt der Standort der geplanten Naturschutzstation innerhalb des Naturschutzgebiets Beltringharder Koog und es gelten die Regelungen der NSG-Verordnung, die u.a. ein Verbot für die Errichtung baulicher Anlagen vorsehen. In besonders zu begründenden Fällen ist eine Befreiung von den Verboten der NSG-VO möglich. 7

8 Trotz der restriktiven raumordnerischen Rahmenbedingungen ist eine Zustimmung aus Sicht der Landesplanung im Grundsatz denkbar. Hierfür ist Grundvoraussetzung, dass der aufgezeigte Weg der Befreiung von den Verbotstatbeständen der NSG-Verordnung in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden rechtlich und fachlich umsetzbar ist. Auf Grundlage einer naturschutzfachlichen Umsetzungsperspektive könnten Belange der Raumordnung zurückgestellt werden. Ziele der Raumordnung (Vorrang für Naturschutz) stünden der Planung dann nicht entgegen. Bedenken angesichts der Außenbereichslage könnten dann zurückgestellt werden, auch da es sich in gewisser Weise um eine ortsgebundene Nutzung handelt, die in einem bereits baulich vorgeprägten Bereich verfestigt werden soll. Eine Befreiung von der Naturschutzgebietsverordnung sowie von den Biotopvorschriften wurde vom Kreis Nordfriesland -Untere Naturschutzbehörde- mit Schreiben vom erteilt. 3.3 Eckdaten des geplanten An- und Neubaus Das neue Gebäude wird an das bestehende Servicegebäude baulich, funktional und gestalterisch direkt angebunden und ist im Bereich des bestehenden Parkplatzes positioniert. Es umfasst die drei Nutzungsbereiche Multifunktionsraum mit Ausstellung und Ausstellungsshop, Arbeiten (Büro-/Aufenthaltsräume), Unterbringung (für die im Schutzgebiet eingesetzten Freiwilligen (BFD, FÖJ) zur Gebietsbetreuung und im Gebiet tätige Gastforscher) mit insgesamt 446,30m² Nettogrundfläche (NGF) in 1 ½-geschossiger Bauweise (Erdgeschoss 347,60m² NGF, Obergeschoss 98,70m² NGF). Die Kalkulation der Bürogrundfläche erfolgte nach Absprache mit den involvierten Institutionen und gemäß den Vorgaben der GM.SH auf Basis eines abstrakt-theoretischen Flächenbedarfs. Hiernach wird für das Büro der Stationsleitung eine Größe von maximal 18m² anerkannt. Für ein Einzelbüro Sachbearbeitung sind 12m² vorgesehen, bei Doppelbelegung sind es dann ebenfalls 18m². Da die Stationen an der unmittelbaren Umsetzung von biotopgestaltenden Maßnahmen mitwirken, benötigen sie regelmäßig auch Raum zur Wartung und Pflege von motor-manuellen Geräten bzw. der Lagerung von Baumaterial. Entsprechende Lagermöglichkeiten müssen ganzjährig frostfrei sein, sollten möglichst ebenerdig liegen und auch von außen zugänglich sein. Das Gebäude soll einen Dämmstandard mit einem mindestens 30% besseren Wert als das Referenzgebäude der ENEV erhalten, ist mit einem begehbarem Gründach geplant und nimmt mit einer differenzierten Baukörperkonfiguration die Besonderheit des Standortes auf und fügt sich in das Landschaftsbild ein. Im Bestandsgebäude wird eine dem Nutzungszweck zugehörige Schank- und Gastwirtschaft mit Terrasse (Bestand) vorgehalten und das Gebäude baulich zur Aufnahme von Küche, Kühl-, Lagerraum, Vorraum, Personal-WC erweitert (Erweiterung Grundfläche außen rd. 31m²) und um ein Müll-/Außenlager ergänzt (NGF 22,25m², Grundfläche außen ca. 27m²) (NGF-Flächenangaben: dl architekten+partner, Bredstedt, ). Die bauliche Ergänzung ist notwendig, da Lagerraum des Zweckverbandes Beltringharder Koog an den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN) abgegeben wird. Die Ausstellung soll ganzjährig betreut werden und als Multifunktionsraum für Vorträge nutzbar sein. Die Büroräume sollen den Mitarbeitern des LLUR, NPV, Gastforschern und betreu- 8

9 enden Naturschutzvereinen zur Verfügung stehen, die Unterbringungsräume sind für die im Gebiet eingesetzten Freiwilligen des BFD/FÖJ sowie Gastforscher vorgesehen. In Bezug auf Personalplanung und Raumnutzungen sowie die Größenordnungen wurde sich an den Bedürfnissen der anderen Stationen orientiert (siehe Abschnitt Vergleich mit anderen Integrierten Stationen) und dies dann an die vorliegenden Besonderheiten angepasst. Dabei bedurfte es hier deutlich anderer Raumgrößen und -aufteilungen als bei den Stationen, welche nicht einen solch deutlichen Fokus auf der Naturschutzarbeit haben. Denn es müssen neben Räumen für die Bearbeiter auch Ausstellungsräume und Dienstunterkünfte vorgehalten werden, damit die Station an diesem sehr speziellen Standort effektiv betrieben werden kann. Das neue Gebäude wird an das bestehende Servicegebäude baulich, funktional und gestalterisch direkt angebunden und ist im Bereich des bestehenden Parkplatzes positioniert. Dadurch wird gewährleistet, dass eine gute räumliche Anbindung der Station besteht und gleichzeitig die örtliche Infrastruktur genutzt werden kann. Die bestehende Verkehrs- Situation mit parkenden PKW und Bussen auf der Zufahrtsstraße Lüttmoorsieldamm (v.a. in den Sommermonaten) erfordert eine Ordnung des ruhenden Verkehrs und Freihaltung der Straße z.b. für Rettungswagen in Richtung Badestelle Lüttmoorsiel. Im östlichen Anschluss an das Stationsgebäude ist daher die Anlage eines PKW-Stellplatzes mit rund 100 Stellplätzen, zusätzlichen Busparkplätzen, sowie 6 Mitarbeiterstellplätze geplant. Hierfür wird zum einen der bestehende, ganzjährig genutzte Dauerparkplatz erschlossen und zum anderen die östlich angrenzenden, bereits jetzt temporär als Parkplatz genutzten, unbebauten Flächen. Die bauliche Entwicklung an diesem sensiblen Standort ist auf das zwingend erforderliche Maß begrenzt worden. 4 Vergleich mit anderen Integrierten Stationen Um einen Vergleich zu der geplanten Station ziehen zu können, bedarf es zunächst eines kurzen Überblickes zu den zu vergleichenden Stationen. Unter finden sich folgende Angaben zu den Stationen: Bergenhusen Diese Station hat einen ihrer Sitze in Bergenhusen (Kreis Schleswig-Flensburg). Bergenhusen ist als das Storchendorf des Nordens bekannt. Jedes Jahr kehren etwa 40 Weißstörche aus ihren Wintergebieten in das kleine Dorf in der Niederungslandschaft der Flüsse Eider, Treene und Sorge (ETS) heim, um dort zu brüten. In den wiesenreichen Flusslandschaften findet sich ausreichend Nahrung für den Nachwuchs. Die Naturschutzstation ETS und Westküste organisiert an verschiedenen Terminen im Jahr Führungen mit Fahrrad oder zu Fuß durch die Flusslandschaft an. Auf jeden Fall lohnt es sich, das Fernglas einzupacken! Sie haben die Gelegenheit, viele seltene Vogelarten kennenzulernen. Gelting Die meerumschlungene Geltinger Birk (Kreis Schleswig-Flensburg) ist ein Naturgebiet mit maritimem Charme. Passend dazu befindet sich diese Station in dem ehemaligem Lotsenhaus in Falshöf/ Nieby direkt am Ostseestrand. Auch hier wird wieder regional unter einem Dach zusammengearbeitet: die Gemeinde und der Naturschutzbund (NABU) haben Räume 9

10 vor Ort bezogen. Die Stiftung Naturschutz, der rund 600 Hektar der Fläche gehören, gestaltet das Naturerleben mit. Das Veranstaltungsprogramm der Station beinhaltet Wanderungen, Exkursionen, Vorträge aber auch Führungen zu den Wildpferden (letztere bietet der Verein Wildpferde Geltinger Birk e.v. an). Ein Kutscher ergänzt das Angebot mit buchbaren Kutschfahrten durch das Gebiet, für diejenigen, die nicht zu Fuß auf einen der vier Wanderwege die Birk erkunden möchten. Uhlenkolk Direkt im Naturparkzentrum des lauenburgischen Möllns liegt die Integrierte Station Uhlenkolk. Durch die unmittelbare Nähe zum Wildtierpark und den dazugehörigen Naturerlebnisflächen bietet sich auch hier ein wunderbares Ausflugsziel für die ganze Familie an! Der Wildpark Uhlenkolk mit seinen heimischen Wildtieren und dem Streichelgehege wird von der Stadt Mölln unterhalten. Der Eintritt in den Wildpark ist kostenlos. Zudem gibt es einen Findlingsgarten und Moorweiher zu bestaunen sowie verschiedene Spielmöglichkeiten für Kinder. Unterelbe Diese Naturschutzstation hat ihren Sitz im Elbmarschenhaus auf dem Gutshof in Haseldorf (Kreis Pinneberg). Direkt im Gebäude der Station lädt eine Ausstellung über die Natur- und Kulturlandschaft der Elbmarschen zum Verweilen ein. Alte Sorten von Apfelbäumen spenden im Sommer Schatten und im Herbst Äpfel für die Öffentlichkeit. Der Außenbereich wurde als Naturerlebnisraum gestaltet, in dem jüngere und ältere Kinder sich an Spiel- und Erlebnismöglichkeiten, wie zum Beispiel der Schöpfschraube, erfreuen kön1nen. Die Integrierte Station sitzt im Elbmarschenhaus mit dem Naturschutzbund (NABU), dem Verein Tourismus in der Marsch, der Unterelbe Tourismus e.v. und der Kreisjägerschaft unter einem Dach. Gäste erhalten im Elbmarschenhaus also auch Informationen zu weiteren touristischen Zielen in der Region. Holsteinische Schweiz Am Standort Eutin befindet sich die jüngste Integrierte Station des Landes Schleswig- Holstein. Die Station wurde im Frühjahr 2017 eröffnet und trägt den Namen Integrierte Station Holsteinische Schweiz. In der Region der Holsteinischen Schweiz finden sich einzigartige wassergeprägte Lebensräume, die zudem aufgrund ihrer Ausdehnung relevante Flächenanteile aufweisen. Hierzu zählen neben den großen Seen und Fließgewässern in Teilen auch entsprechend verbundene Auensysteme (z.b. Schwartau, Schwentine). Insbesondere die Seen sind dabei nicht nur für den Naturschutz von Bedeutung, sondern spielen auch in der Tourismuskonzeption dieser Region eine wesentliche Rolle. Da es sich zum Teil um landeseigene Seen handelt, hat das Land Schleswig-Holstein hier, etwa im Bereich der NATURA 2000 Vorgaben und der Anforderungen der EU Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung eine besondere Verantwortung. In der Region selbst liegen mehrere NATURA und Naturschutzgebiete. Teile der Region gehören zum Naturpark Holsteinische Schweiz. Die Holsteinische Schweiz gehört zu den tourismusstärksten Regionen Norddeutschlands. Neben dem Wassersport, nimmt der Bereich des erlebnisbezogenen Naturtourismus einen relevanten Anteil ein. Beltringharder Koog Integrierte Stationen zeichnen sich durch eine hohe lokale Vernetzung aus. Die Mitarbeiter der Station arbeiten in enger Kooperation mit der Region daran, die Natur vor Ort optimal in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Oftmals sitzen in einer Integrierten Station Mitarbeiter verschiedener Verbände und Organisationen unter einem Dach. So auch hier. Hier sind die 10

11 Gemeinde Reußenköge, der Zweckverband Beltringharder Koog (mit sieben Mitgliedern), die Arbeitsgemeinschaft Naturschutz im Beltringharder Koog (NABU S-H, BUND S-H, WWF- Deutschland, Naturschutzgesellschaft Schutzstation Wattenmeer), das Michael Otto Institut Bergenhusen, das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländlicher Räume (LLUR) und die Nationalparkverwaltung (NPV) / Nationalparkservice (NPS ggmbh) unterstützend tätig und vertreten. Im Gegensatz zu den anderen Stationen bedeutet dies eine hohe Einbindung und Zusammenarbeit von Gemeinden und Ämtern und der Wissenschaft. Gerade die starke Einbindung der Wissenschaft ist eine Besonderheit, die sich auch in den Dimensionen des Raumprogramms wiederfindet und so die Aufgaben der Station spiegelt. Grundsätzlich beobachten Naturschutzstationen, wie die geplante, den Werdegang von Tierund Pflanzenbeständen der sie umgebenden Gebiete, für die sie zuständig sind (Monitoring), und fördern dort aktiv die Entwicklung der Natur. Bei allen Integrierten Stationen stehen deshalb Bürgernähe und umsetzungsorientiertes Arbeiten im Vordergrund. Im Gegensatz zu den anderen Stationen, welche sich durch ein eher touristisches Angebot auszeichnen und von der Lage her am Rande des zu betrachtenden Gebietes liegen, ist bei der geplanten Station aufgrund ihrer Lage im Übergang zum Wattenmeer und inmitten eines NSGs sowie Lebensraum- und Artenvielfalt eine besondere Bedeutung für den Naturschutz zu attestieren. Dahersteht hier auch eher die naturschutzfachliche und wissenschaftliche Arbeit im Vordergrund. Dennoch befindet sich das Gebiet auch innerhalb des touristisch besonders attraktiven Westküstenraumes mit bedeutenden Erholungsfunktionen, welche es trotz des anderen Schwerpunktes zu integrieren gilt. Neben der Bündelung der vor Ort tätigen Akteure und Aktivitäten, insbesondere der Außenstelle des LLUR sowie der AGNB und Ergänzung um weitere Partner, wie der Nationalparkverwaltung mit der Nationalpark-Service ggmbh und dem Michael Otto Institut Bergenhusen als Forschungspartner sowie ggf. weitere Forschungspartner in der Zukunft stehen Aufgaben, wie: Besucherinformation und -lenkung im Bereich des BHK und darüber hinaus Durchführung, Koordinierung und Begleitung des Managementprozesses im Rahmen von NATURA 2000 etc. Initiierung und Durchführung von Artenhilfsprogrammen in Einklang mit den Schutzzielen Durchführung praktischer Naturschutzarbeit im Schutzgebiet sowie weitere Aufgabenbereiche wie z.b. Initiierung und Vorbereitung von Maßnahmen im Vertragsnaturschutz, Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, Beratung Dritter (Verbände und Vereine) bei der Planung, Finanzierung und Durchführung von Projekten im Fokus. Darüber hinaus nimmt die Integrierte Station durch den von LLUR vertretenen Teil über die Aufgaben im NSG Beltringharder Koog hinaus auch die entsprechenden Aufgaben in den anderen Naturschutzkögen an der schleswig-holsteinischen Westküste wahr. 5 Rechtsgrundlage Die Gemeindevertretung hat die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen. Zweck und Inhalt entsprechen dem 8 und 9 des Baugesetzbuches. Der Plan ist nach 10 BauGB zu beschließen. Der Umweltbericht ist Bestandteil der. 11

12 Der Bebauungsplan wird parallel mit der 22. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Reußenköge aufgestellt. 6 Erschließung Die vorhandene Erschließung wird beibehalten. Das Plangebiet wird über die Straße Lüttmoordamm erschlossen, die über die L278 durch das Gemeindegebiet Reußenköges mit der B5 verbunden ist. Die bestehende Verkehrssituation mit parkenden PKW und Bussen auf der Zufahrtsstraße Lüttmoordamm (v.a. in den Sommermonaten) erfordert eine Ordnung des ruhenden Verkehrs und Freihaltung der Straße z.b. für Rettungswagen in Richtung Badestelle Lüttmoorsiel. Im östlichen Bereich des Geltungsbereiches wird die bestehende Parkplatzfläche erweitert, um der stetig steigenden Besucherzahl der anliegenden Badestelle und der Naturschutzstation gerecht zu werden. Die Erweiterung wird notwendig, da der vorhandene Parkplatz im jetzigen Zustand häufig maximal ausgelastet ist (v.a. in Stoßzeiten) und das Parken und Rangieren von (Reise-) Bussen oft zu verkehrsgefährdenden Situation führt. Weiterhin entsteht die Naturschutzstation auf der Fläche des bestehenden Parkplatzes, so dass eine Kompensation der so wegfallenden Parkfläche geschaffen werden muss. Im östlichen Anschluss an das Stationsgebäude wird im Bebauungsplan eine öffentliche Parkplatzanlage ausgewiesen für ca. 100 PKW- und Busparkplätzen sowie 6 Mitarbeiterstellplätze. Hierfür werden zum einen weiterhin Teile des bestehenden, ganzjährigen Dauerparkplatzes und zum anderen die bereits jetzt temporär als Parkplatz genutzten östlich angrenzenden, unbebauten Flächen genutzt. Die Erweiterung erfolgt in wassergebundener Bauweise (bzw. in Teilen auch unbefestigt), die Lenkung des Verkehrs und die Parkplatzanordnung sind durch einfache Maßnahmen, wie z.b. Pfahlreihen, vorgesehen. Bei der Dimensionierung der Parkplatzfläche wird auf einen möglichst geringen Flächenverbrauch geachtet. Die Erstellung der erforderlichen Stellplätze (z.b. für die Mitarbeiter der Integrierten Station) wird im weiteren Bauantragsverfahren nachgewiesen. Es ist vorgesehen, dass diese durch eine entsprechende Baulast dauerhaft gesichert werden. Die Straße Lüttmoordamm ist während der Bauphase in fachtechnisch geeigneter Weise zu schonen. Für die Straßenunterhaltung soll in Zukunft eine einheitliche Lösung mit dem Zweckverband / dem Kreis oder dem Land getroffen werden, um die Gemeinde Reußenköge von den durch die bestehenden und zukünftigen Nutzungen und Funktionen entstehenden Unterhaltungsaufwendungen zu entlasten. Dies lässt sich nicht im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens regeln. Dieser Sachverhalt muss im Rahmen bilateraler Gespräche mit Eigentümer, Nutzern und Vorteilshabenden geklärt und vereinbart werden. Im Hinblick auf die Erfüllung einer Reihe übergeordneter Funktionen durch die Straße soll mit Eigentümer, Nutzern und Vorteilshabenden für die zukünftige Straßenunterhaltung eine angepasste Lösung und Entlastung der Gemeinde Reußenköge angestrebt werden. Zu den Funktionen zählen u. a. 12

13 Aufgaben des Küstenschutzes Aufrechterhalten der Bauhofbetriebsführung LKN-SH Daseinsvorsorge für Halligbewohner/-innen Erhalt und Ausbau der Tourismus-Infrastruktur generell Erhalt der Badestelle Naturschutz und Betrieb der geplanten Integrierten Station Der Zweckverband Beltringharder Koog sowie das Amt Mittleres Nordfriesland sichern im o.a. Zusammenhang ihre Unterstützung zu. 7 Ver- und Entsorgungseinrichtungen 7.1 Wasserversorgung Die Wasserversorgung erfolgt über das vorhandene Ortsnetz des Wasserverbandes Nord und ist aufgrund der bestehenden Bebauung und Nutzung gesichert. Durch das Plangebiet verläuft eine Trinkwassertransportleitung DN 200 für die Versorgung der Insel Pellworm und der Halligen Hooge und Süderoog. Da diese Leitung durch die Planung überbaut werden wird, soll sie umgelegt werden. Kostenträger hierfür ist der Verursacher. Aufgrund der Bedeutung dieser Transportleitung muss die Leitung in verbrauchsarmen Zeiten (Herbst/Frühjahr) durchgeführt werden. 7.2 Löschwasserversorgung Gemäß 2 Brandschutzgesetz SH ist die Gemeinde Reußenköge grundsätzlich für die Löschwasserversorgung zuständig. Die Löschwasserversorgung erfolgt in enger Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr und dem Wasserverband. Die Einzelheiten des Nachweises und der baulichen Anforderungen, wie z.b. die vorzuhaltende Löschwassermenge und erforderliche Entnahmeeinrichtungen, sind vor Ausführung mit der Bauaufsicht/Brandschutzdienststelle abzustimmen. 7.3 Stromversorgung Die Stromversorgung erfolgt über das vorhandene Ortsnetz der Schleswig-Holstein Netz AG und ist aufgrund der bestehenden Bebauung und Nutzung gesichert. Wie die späteren Gebäude und Betriebe an das Stromnetz der Schleswig-Holstein Netz AG angeschlossen werden können, hängt davon ab, wie groß der Leistungsbedarf der einzelnen Anschlüsse wird. Im Plangeltungsbereich befindet sich an der Straße Lüttmoorsiel ein Trafo-Häuschen der Schleswig-Holstein Netz AG. 7.4 Gasversorgung Die Gasversorgung erfolgt durch einen Flüssiggastank. 13

14 7.5 Abwasserbeseitigung Die Abwasserentsorgung erfolgt als dezentrale Entsorgung, gem. der einschlägigen Gesetzesvorschrift. Bezüglich der Schmutzwasserbeseitigung wird mit der unteren Wasserbehörde im weiteren Verfahren eine Abstimmung hinsichtlich der Kapazität der vorhandenen Kläranlage vorgenommen. Es wird eine den Regeln der Technik entsprechende Abwasserbeseitigung hergestellt und betrieben. Im weiteren Baugenehmigungsverfahren wird nachgewiesen, dass die gesetzlichen Vorgaben beachtet und eingehalten werden. 7.6 Ableitung des Regenwassers Die Niederschlagsentsorgung ist im Rahmen der Erschließungsplanung zu überprüfen (die Versickerungsfähigkeit der Böden). Im weiteren Baugenehmigungsverfahren wird nachgewiesen, dass die gesetzlichen Vorgaben beachtet und eingehalten werden. Im Bereich des Plangebietes sind keine Anlagen des Sielverbandes Cecilienkoog vorhanden, seitens des Verbandes liegen auch keine Planungen zur Erweiterung des Gewässernetzes in das Plangebiet hinein vor. Die Ableitung von gesammeltem Oberflächenabwasser von den zukünftig befestigten Flächen ist über eigene Anlagen des Antragstellers zu sammeln und zu versickern bzw. einem öffentlichen Gewässer zuzuleiten. 7.7 Abfallentsorgung Die Müllentsorgung erfolgt auf Amtsebene zu einer zentralen Mülldeponie. 7.8 Telekommunikationsnetz Telekommunikationsleitungen der Deutschen Telekom sind im Bestand vorhanden. 8 Planungsrechtliche Festsetzungen 8.1 Art der baulichen Nutzung Entsprechend dem beabsichtigten Ziel des Bebauungsplans wird der westliche Teil des Planbereichs als sonstiges Sondergebiet Naturschutzstation ausgewiesen. Zulässig sind: - Ausstellungs-, Informations- und Servicegebäude für den Naturschutz mit Unterbringungsmöglichkeiten und Büroräumen - Anlagen, Einrichtungen und Gebäude, die der Naturschutzstation dienen - Schank- und Speisewirtschaft in einer Größe von 300 m² Grundfläche, zusätzlich 100 m² für eine Außenterrasse - Anlagen, Einrichtungen und Gebäude, die der Schank- und Speisewirtschaft dienen - Info-Stände/ -Tafel 8.2 Maß der baulichen Nutzung Grundfläche Entsprechend der geplanten und abgestimmten Bebauung mit einer Integrierten Station (Naturschutzstation) wird die maximal zulässige Grundflächenzahl auf 0,5 festgesetzt. 14

15 Für geschlossene bauliche Anlagen zur gastronomischen Nutzung (wie Gastraum, Verkaufsraum, Küche, Kühl-, Lager-, Abwaschraum) wird die überbaubare Grundfläche für bauliche Anlagen auf maximal 300 m² begrenzt. Ebenso wird die überbaubare Grundfläche für gastronomisch genutzte Außenterrassen auf maximal 100 m² begrenzt Höhe der baulichen Anlagen Um die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes auszuschließen, wird die maximale Höhe der Gebäude auf 9,50 m über der mittleren natürlichen Geländehöhe des zum Gebäude gehörenden Baugrundstücks festgesetzt. 8.3 Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung Um den Versiegelungsgrad auf der Parkplatzfläche möglichst gering zu halten, sind auf den Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung nur Teilversiegelungen in wassergebundener Bauweise zulässig. 9 Immissionen Aus Sicht des Landesbetriebs für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig- Holstein werden sich durch die geplante Naturschutzstation keine relevanten Schallimmissionen oder Lärmbelästigungen ergeben. Die Aktivitäten im Gebäude strahlen aufgrund der Bauweise nicht nach außen. Lediglich durch Besucher der Dachterrasse könnte es zu Lärm kommen. Im Vergleich zum normalen Besucherlärm auf dem Deich und an der Badestelle dürfte dieser aber gering sein. Dennoch schlägt der Landesbetrieb für Küstenschutz eine regelmäßig im Betrieb durchgeführte Lärmmessung vor. Laut Landesbetrieb für Küstenschutz sollte ein Beleuchtungskonzept sicherstellen, dass keine dauerhafte Nachtbeleuchtung vorliegt. Die Wahl der Leuchten und die Ausrichtung sollten sicherstellen, dass kein Licht über den Deich scheint. Zudem sollten die Themen Lärmbelästigung und Beleuchtung in die Ausstellung aufgenommen werden, um Besucher für diese Art der Störung zu sensibilisieren. 10 Denkmalschutz Es sind keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmale gem. 2 (2) DSchG in der Neufassung vom durch die Umsetzung der vorliegenden Planung festzustellen. Darüber hinaus wird auf 15 DSchG verwiesen: Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigenturnerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung. Archäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit. 15

16 11 Auswirkungen der Bauleitplanung Für die Belange des Umweltschutzes nach 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem beigefügten Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Es dürfen grundsätzlich keine unzulässigen Immissionen auf die Bevölkerung oder die Umwelt einwirken. Beeinträchtigungen werden in einer Eingriffs-Ausgleichsberechnung berücksichtigt. (Die zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15 wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung vom gebilligt.) Reußenköge, den.. Der Bürgermeister 16

17 Teil II Umweltbericht Erstellt durch: UAG - Umweltplanung und audit GmbH Burgstraße 4, Kiel Entwurf: Stand , geändert: II.1. Bestand II.1.1 Aufgabenstellung und methodisches Vorgehen Die Gemeinde Reußenköge stellt für die Errichtung einer Integrierten Station (Naturschutzstation) mit Parkplatz an der Nordseebadestelle Lüttmoorsiel den Bebauungsplan Nr. 15 auf und ändert parallel den Flächennutzungsplan (22. Änderung FNP). Mit der Bauleitplanung sollen die baurechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Servicegebäudes zu einer Integrierten Station Beltringharder Koog (IBhK) geschaffen werden. Der Planungsraum befindet sich innerhalb des Naturschutzgebietes Beltringharder Koog. An diesem Standort ist die Einrichtung einer Naturschutzstation als notwendige Ergänzung zur Erreichung des Schutzzwecks des Naturschutzgebietes erforderlich. Der gesamte Geltungsbereich des Plangebietes umfasst ca. 1,2 ha Fläche. Tab.1: Zusammenstellung Grundlagen und Inhalte Verwendete Grundlagen Methodik und Inhalte Mensch (Wohnen, Erholung) Begehung vor Ort Biotope / Pflanzen Einschätzung der Wohn- / Erholungsfunktionen - Anfrage UNB beim Kreis Nordfriesland und MELUR - Eigene Biotop- und Nutzungstypenkartierung Kartierung gem. Standardliste der Biotoptypen in S-H Tiere - Artkataster des LLUR (11/2016) - Ornithologische Arbeitsgemeinschaft: Vogelwelt Schleswig-Holsteins, Band 7: Zweiter Brutvogelatlas (2014) - LANU: Atlas der Amphibien und Reptilien Schleswig-Holsteins (12/2005) - Ornithologisches Gutachten Nordstrander Bucht, Beltringharder Koog, Jahresbericht Begehung vor Ort Boden Faunistische Potenzialanalyse und artenschutzrechtliche Prüfung Informationen aus dem Landschaftsplan (LP) Reußenköge Oberflächen- u. Grundwasser Informationen aus dem LP Reußenköge Klima / Luft Informationen aus dem LP Reußenköge Landschafts- und Ortsbild Eigene Begehung, Aufnahme der landschafts- und ortsbildtypischen Strukturen Ermittlung der Bodenfunktionen gem. BodSchG Abschätzung der Bedeutung und Empfindlichkeit des Oberflächen- und Grundwassers Beurteilung der Auswirkungen auf mikro- und mesoklimatische Verhältnisse Darstellung der charakteristischen Landschaftsstrukturen sowie der örtlichen Vorbelastungen 17

18 Kultur- und Sachgüter Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein frühzeitige Behördenbeteiligung Ein Antrag auf Befreiung von den Verboten der NSG-Verordnung Beltringharder Koog zum Bauvorhaben liegt vor und wurde vom Kreis Nordfriesland -Untere Naturschutzbehörde- genehmigt. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wird in Form einer Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung analog zum Gemeinsamen Runderlass Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht (Innenministerium und MELUR S-H, ) erfasst und Bestandteil des landschaftspflegerischen Begleitplan, der für das konkrete Bauvorhaben erstellt wird. II.1.2 Beschreibung des Plangebietes Im Hinblick auf die Darstellung des geplanten Vorhabens wird grundsätzlich auf die im Teil I der dargelegten Inhalte verwiesen. Abb.1: Übersicht Lage des B-Plan-Gebietes Nr. 15 in der Gemeinde Reußenköge und im NSG Beltringharder Koog (Quelle: osm, 2017, o. Maßstab) Der Planungsraum liegt am südwestlichen Rand des Gemeindegebietes, östlich des Außendeichs an der Nordseebadestelle Lüttmoorsiel. Im nördlichen Anschluss befindet sich der Baubetriebshof des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN-SH). Von hier aus beginnt die Loren-Bahn-Verbindung auf die Hallig Nordstrandischmoor. Innerhalb des Plangebietes besteht bereits ein Gebäude zur Versorgung der Gäste der Badestelle (Deichimbiss und Café Lüttmoorsiel, öffentliche WC-Anlagen) sowie ein offener Informationspavillon zum Thema Nationalpark Wattenmeer. Im östlichen Anschluss an das 18

19 Gebäude befindet sich ein öffentlicher Parkplatz. Der Planungsraum ist ein beliebtes Ziel für Badetouristen und aufgrund der Lage im Übergangsbereich zwischen Nationalpark Wattenmeer und NSG Beltringharder Koog sowie der ökologischen Wertigkeit ein hotspot für vogelkundlich interessierte Gäste. Das Gebiet ist über die Straße Lüttmoordamm von Osten (Struckum) an das überörtliche Verkehrsnetz angeschlossen. Es liegt innerhalb des NSG Beltringharder Koog - dem größten Naturschutzgebiet Schleswig-Holsteins und am Rande des Nationalparks schleswigholsteinisches Wattenmeer mit Salzwiesen, Wattflächen, der Hallig Nordstrandischmoor Moor und der offenen Nordsee. Der konkrete Planungsraum wird durch das bestehende Gebäude und den wassergebundenen Parkplatz charakterisiert. Das östliche Plangebiet weist eine als Behelfsparkplatz genutzte Freifläche mit Grünlandvegetation auf. Der Geltungsbereich des B-Plans umfasst für den Neubau der Integrierten Station Beltringharder Koog, einen Anbau an das bestehende Gebäude und die erweiterte Parkplatzfläche eine Flächengröße von ca. 1,2 ha. Abb. 2: Geltungsbereich des B-Plans Nr. 15 am Aussendeich im NSG Beltringharder Koog (DGK 5.000, nicht maßhaltig) 19

20 Abb. 3: Lage des B-Plan-Gebietes Nr.15 am Aussendeich (Luftbild, Quelle: Bing-maps), bestehendes Service- Gebäude, Parkplatz, LKN-Baubetriebshof im nördlichen Anschluss Eckdaten der Planung Die Gemeinde Reußenköge verfolgt mit der B-Planaufstellung das Ziel, die Integrierte Station Beltringharder Koog (IBhK) zu realisieren. Die Einrichtung und der Betrieb der IBhK sind für die Erreichung des Schutzzwecks des Naturschutzgebietes erforderlich (siehe Antrag auf Befreiung von den Verboten des NSG-VO / März 2017). U.a. werden damit Ziele verfolgt, wie: Bündelung der vor Ort tätigen Akteure und Aktivitäten und Ergänzung um weitere Partner wie der Nationalparkverwaltung mit der Nationalpark-Service ggmbh und dem Michael Otto Institut Bergenhusen als Forschungspartner Besucherinformation und -lenkung Durchführung, Koordinierung und Begleitung des Managementprozesses im Rahmen von Natura 2000 etc. Initiierung und Durchführung von Artenhilfsprogrammen Durchführung praktischer Naturschutzarbeit im Schutzgebiet Mit der Realisierung der IBhK wird eine ganzjährige betreute Ausstellung zum NSG- Beltringharder Koog und Nationalpark Wattenmeer geschaffen sowie Büros und Unterbringungsräume für Mitarbeiter der betreuenden Naturschutzvereine, LLUR, NPV und Gastforscher und der Ausbau der im Bestand vorhandenen Schank- und Speisewirtschaft vorgesehen. Im Zuge des B-Plans sind folgende Festsetzungen vorgesehen: Sonstiges Sondergebiet Integrierte Schutzstation, Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen 20

21 mit Ausstellungs- und Informations- und Servicegebäude für den Naturschutz, Schank- und Speisewirtschaft, Unterbringungsmöglichkeiten für Mitarbeiter, Seminar- und Ausstellungsraum, Ausstellungsshop, Büroräume etc., Spielplatz, Parkplatz, GRZ: 0,5, Überbaubare Grundfläche für geschlossene bauliche Anlagen zur gastronomischen Nutzung auf max. 300m², für gastronomisch genutzte Außenterrassen auf max. 100m², OK Gebäude max. 9,00m, ein Vollgeschoss, Verkehrsflächen sind in wassergebundener Bauweise zulässig, Öffentlicher Parkplatz. Das Gebäude soll einen Dämmstandard erhalten, der den des Referenzgebäudes der aktuellen ENEV um 30% unterschreitet, ist mit einem begehbaren Gründach geplant und nimmt mit einer differenzierten Baukörperkonfiguration die Besonderheit des Standortes auf und fügt sich in das Landschaftsbild ein. II.1.3 Planerische Vorgaben In der folgenden Übersicht werden die relevanten planerischen Vorgaben für das Plangebiet skizziert und für das Vorhaben bewertet: Planwerk Regionalplan Planungsraum V Landschaftsrahmenplan Planungsraum V Flächennutzungsplan Landschaftsplan Zusammengefasste Darstellung der Inhalte für den Planungsraum NSG Beltringharder Koog, Nähe zum Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer Ordnungsraum für Tourismus und Erholung NSG Beltringharder Koog Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer Fläche für kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen und öffentliche Parkfläche Parallel zum B-Plan 15 wird die 22. Änderung des F-Plans aufgestellt. NSG Beltringharder Koog Badestelle Bewertung im Hinblick auf den Umwelt- und Naturschutz Der Plangeltungsbereich (PG) liegt innerhalb des NSG Beltringharder Koog und am Rande des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und den sich hiermit überschneidenden Natura 2000-Gebieten FFH-Gebiet DE NTP S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete und Ramsar-Gebiet SH Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete EGV DE Gleichzeitig befindet sich der Standort im Bereich an der Badestelle, ist bebaut und weist keine geschützten Lebensraumtypen auf. Die Rahmenbedingungen und Aussagen der übergeordneten Planwerke geben vor, dass das Plangebiet in der großflächigen Betrachtung innerhalb des ökologisch sensiblen NSG und Nationalparks S-H Wattenmeer liegt (s. Antrag auf Befreiung von den Verboten der NSG-VO, März 2017). Auf dem Maßstabsniveau der konkreten B-Planfläche bestehen geschützte Biotoptypen teilflächig in Form eines mesophilen Grünlandes frischer Standorte, sowie überwiegend touristisch intensiv geprägte Bereiche (v.a. in der Sommersaison). Aufgrund der Lage im o.g. FFH-/Vogelschutzgebiet ist die Verträglichkeit des Vorhabens mit den Zielen der Schutzgebiete in einer Vorprüfung zu ermitteln. Ebenso werden die durch das Vorhaben ausgelösten Eingriffe in die Naturhaushaltselemente Boden, Wasser, Klima/Luft, Lebensräume/Biotope sowie die Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Regelungen, des Landschaftsbilds und Menschen im Folgenden beachtet. 21

22 II.1.4 Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile Der Plangeltungsbereich befindet sich binnendeichs am westlichen Ende der Straße Lüttmoordamm und orientiert sich zwischen den bestehenden Infrastrukturen des Cafés Lüttmoorsiel an der Nordseebadestelle, dem dortigen Parkplatz, des Loren-Bahnhofes, der KFZ- Garagen und dem Baubetriebshofes des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN). Der asphaltierte Lüttmoordamm begrenzt die Untersuchungsfläche in Richtung Süden. Betroffen von der geplanten Erweiterung sind Grünflächen im Bereich der Nebenanlagen des Cafés und bereits vorhandene wassergebunden ausgeführte Stellplätze, die teilflächig als mesophiles Grünland frischer Standorte (GMm) entwickelt sind. Innerhalb der Stellplatzflächen besteht eine Verkehrslenkung über eine teilversiegelte (Grand) Wegeführung. Auf Grundlage der Erläuterungen zu Wirkfaktoren des Bundesamtes für Naturschutz (BFN) können prinzipiell nachstehende Wirkfaktorgruppen mit den Wirkfaktoren unterschieden werden: direkter Flächenentzug: o Überbauung / Versiegelung, Veränderung der Habitatstruktur: o Direkte Veränderung von Vegetations- / Biotopstrukturen, o Verlust / Veränderung charakteristischer dynamischer Prozesse, Veränderung abiotischer Standortfaktoren: o Veränderung des Bodens / Untergrundes, o Veränderung der morphologischen Verhältnisse, o Veränderung anderer standort-, vor allem klimarelevanter Faktoren (auch Belichtung), Barriere- oder Fallenwirkung / Individuenverlust, Nichtstoffliche Einwirkungen. Weitere potenzielle Wirkfaktoren, wie stoffliche Einwirkungen, Strahlung oder eine gezielte Beeinflussung von Arten und Organismen kann nach menschlichem Ermessen nach aktueller Sach- und Planungslage ausgeschlossen werden. Im Zusammenhang mit der Beschreibung und Bewertung der betrachteten Schutzgüter wird geprüft, inwieweit einzelne Wirkfaktoren zu berücksichtigen sind. II Mensch Im Hinblick auf die Beschreibung des Schutzgutes Mensch ist für den Planungsraum die Betrachtung der Teilfunktionen Erholung / Tourismus von Bedeutung. Wohnhäuser in Alleinlage und Siedlungsstrukturen finden sich erst östlich der alten Deichlinie im Desmerciereskoog in mind. ca. 3,5 km Entfernung zum Geltungsbereich. Eine Nutzung als Wohnraum besteht innerhalb der vorhandenen Einrichtungen am Standort nicht. Erholung Das Plangebiet befindet innerhalb eines für Naherholungssuchende, für Badewillige, Kite- Surfer und ornithologisch interessierte Gäste sowie als Ausgangspunkt für Wattwanderungen und -erkundungen bedeutsamen Landschaftsausschnitt. Im Zusammenspiel mit dem Café und dem vorhandenen Parkplatz ist dieser Standort als stark nachgefragter und beliebter Treff- und Ausgangspunkt zu beschreiben. Gleichzeitig sind die vorhandenen Einrichtungen 22

23 und deren Nutzung als eine deutliche Vorprägung und -belastung des Standortes zu berücksichtigen. Bewertung Der Planungsraum hat für die Wohnnutzung bzw. im Zusammenhang mit potenziellen Störungen wohnbaulicher Funktionen keine planerische Bedeutung. Die touristische Bedeutung des Standortes ist als sehr hoch zu beschreiben. II Biotoptypen / Vegetation Im Zuge der Bearbeitung des Umweltberichtes zum B-Plan Nr. 15 wurde im Rahmen einer Flächenbegehung am eine Biotop- und Nutzungstypenkartierung durchgeführt. Grundlage für die Klassifizierung der Biotoptypen ist die Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Schleswig-Holstein (LLUR, 2016). Der Geltungsbereich umfasst das Gebiet nördlich des Lüttmoordamm, östlich des Außendeiches an der Nordseebadestelle Lüttmoorsiel, südlich des Baubetriebshofes des Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein (LKN-SH), in östlicher Richtung begrenzt durch eine gedachte Linie in Verlängerung auf Höhe der Grundstücksgrenze des Baubetriebshofes des LKN-SH. Anhand der durchgeführten Biotoptypenkartierung wurde die Beschreibung und Bewertung des floristischen Arteninventars im Geltungsbereich vorgenommen. Biotoptypen-Code Bezeichnung des Biotoptyps SVu / GMm - unversiegelte Verkehrsfläche mit Vegetation (mesophiles Grünland frischer Standorte, intensiv genutzt, beweidet), SVt - teilversiegelte Verkehrsflächen (wassergebundene Decke), SFb - öffentliche Gebäude. SVu / GMm Östlich des bestehenden Parkplatzes (im FNP als öffentliche Parkfläche ausgewiesen) wird in Zeiten mit einem hohen Verkehrsaufkommen eine weitere Teilfläche als Flächenreserve Parken in Anspruch genommen. Diese Fläche weist ein floristisches Arteninventar auf, das die Ansprache als GMm - mesophiles Grünland frischer Standorte zulässt: Hasen-Klee (Trifolium arvense), Herbst-Löwenzahn (Scorzoneroides autumnalis), Schafgarbe (Achillea millefolium), Sandsegge(Carex arenaria), Acker-Hornkraut (Cerastium arvense), Hainsimse (Luzula spec.), Ferkelkraut (Hypochaeris radicata), Kl. Habichtskraut ((Hieracium pilosella), Acker-Schachtelhalm (Equisetum arvense), Rot-Schwingel (Festuca rubra), Rasensegge (Carex cespitosa), Gänsefingerkraut (Argentina anserina), div. Flechten und Moose. Dieser Vegetationsbestand geht über in eine als Platzreserve Parken genutzte Teilfläche, die als: SVu unversiegelte Verkehrsflächen mit Vegetation aufgenommen wurde. Im westlichen Übergang zum bestehenden Parkplatz gliedern einige sonstige Feldgehölze (HGy) den Verkehrsraum. Dominante Gehölzart ist die Sal-Weide (Salix caprea) mit Hund- 23

24 Rose (Rosa canina). Teilflächig haben sich wassergebundene und vegetationsfreie Fahrspuren ausgeprägt (oder sind angelegt worden). Dieses Teilgebiet im östlichen PG wird außerhalb der Parkplatznutzung intensiv beweidet (Schafe). SVt teilversiegelte Verkehrsflächen (wassergebundene Decke), Gehölzpflanzungen SFb - öffentliche Gebäude. Im westlichen PG befinden sich das Bestandsgebäude mit den Nebenanlagen (Fahrradstellplatz und weitere Außenmöblierungen). Hier haben sich gärtnerisch unterhaltene Scherrasenflächen entwickelt. Bewertung Der Plangeltungsbereich stellt sich überwiegend als deutlich nutzungsgeprägt dar. Die bauliche und verkehrliche Erschließung für Zwecke des Naturerlebens und der Naherholung beeinflusst das floristische Arteninventar der Freiflächen im östlichen Teil des Geltungsbereiches. Mit Ausnahme der Grünlandflächen im Osten des PG sind keine weiteren Biotope entwickelt, die dem Biotopschutz nach 30 BNatSchG unterliegen. II Tiere Im Hinblick auf das Tierartenvorkommen hat das direkte Plangebiet aufgrund der bestehenden Bebauung und Nutzung im Vergleich zur offenen Landschaft des Beltringharder Koogs nur eine eingeschränkte Funktion als Lebensraum mit Habitatfunktionen für planungsrelevante Artengruppen wie Vögel, Säugetiere, Amphibien. Für den Planungsraum wurden das Ornithologische Gutachten Nordstrander Bucht / Beltringharder Koog Ergebnisse aus den Zählgebieten nördlich der Arlau, Jahresbericht 2016 (Brigitte Klinner-Hötger & Walther Petersen-Andresen, 12/2016), das Artkataster des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR, ) der Brutvogelatlas Schleswig-Holstein, 2003 und Band 2, 2014 abgefragt und ausgewertet. 24

25 Erfassungsgebiet 212b Brutvögel Das Gebiet liegt im Bereich des topografischen Kartenblattes (TK 25) Ockholm Der Planungsraum befindet sich im Zählgebiet nördlich der Arlau innerhalb des Erfassungsraumes 212b. Abb. 4: Erfassungsgebiete der Brutvogel- Bestandserfassung Beltringharder Koog, hier Nr. 212b (Quelle: B. Klinner- Hötger & Walther Petersen-Andresen, 12/2016) Im gesamten, nördlich der Arlau liegenden, Zählgebiet wurden im Jahr Arten mit insgesamt Revierpaaren erfasst. Im Vergleich der letzten 10 Jahre schwankte die Artenzahl zwischen 60 (Jahre 2013/2014) und 66 (2008/2010/2012/2016) und die Zahl der Revierpaare zwischen (Jahr 2008) und (Jahr 2013). Der Vergleich zu den ersten Zähl- und Bestandsjahren des Beltringharder Koogs mit 15 bzw. 18 Arten (Jahre 1987/1988) und 515 bzw Revierpaaren zeigt die positive Entwicklung des Gebietes zum heutigen, bedeutenden Vogel-Lebensraum. Dabei weist die Entwicklung einzelner Arten im gesamten Zählgebiet nördlich der Arlau unterschiedliche Verläufe auf: während der Austernfischer mit 211 Revierpaaren (Jahr 2016) den niedrigsten Wert der letzten elf Jahre aufwies sind z.b. der Bestand des Sandregenpfeifers ( Paare, Paare) sowie des Kiebitz und Rotschenkels gestiegen und der Seeregenpfeifer wies mit 163 Revierpaaren 2016 den zweithöchsten Bestand seit 11 Jahren auf. 25

26 Tab. 2: Revierpaarzahlen (*Revierpaarweibchen) der Brutvogelarten im Jahr 2016 für die nördlich der Arlau gelegenen Zählgebiete des Beltringharder Kooges (Quelle: B. Klinner-Hötger & Walther Petersen-Andresen, 12/2016, S.58) Für das konkrete Plangebiet ist festzustellen, dass es bereits bebaut ist (ebenso wie das direkt nördlich angrenzende LKN-Gelände), eine PKW-Parkplatzfläche aufweist und als Badestelle touristisch stark frequentiert wird. Aufgrund des damit einhergehenden Störungspotenzials und der ungünstigen Habitatausstattung sowie des Zuschnitts des Zählgebietes (z.b. ist das Ufer des Lüttmoorsees Bestandteil des Zählgebietes 212b) sind die Ergebnisse des Zählgebietes der offenen Landschaft im Anschluss nicht im gleichen Maße auf die Planungsfläche übertragbar. So finden z.b. Arten der Röhrichte oder Wasservögel im B-Plangebiet keine entsprechenden Habitat-/Brutbedingungen und fallen hier aus; ebenso sind daher besonders störanfällige Arten nicht zu erwarten. 26

27 Die Auswertung der Revierkarten für das Zählgebiet 212b für das Jahr 2016 weist 23 Arten nach (Art/Zahl der Revierpaare): Haubentaucher (3), Schwarzhalstaucher (1), Graugans (2), Brandgans (1), Stockente (4), Reiherente (2), Austernfischer (7), Sandregenpfeifer (3), Kiebitz (3), Rotschenkel (7), Feldlerche (9), Mehlschwalbe (36), Wiesenpieper (5), Bachstelze (2), Schilfrohrsänger (8), Teichrohrsänger (5), Fitis (1), Zilpzalp (1), Bartmeise (1), Kohlmeise (1), Haussperling (1), Bluthänfling (5), Rohrammer (5) Hiervon sind einige Arten aufgrund ihrer Habitatansprüche und der Ausprägung des Planungsraumes nicht im B-Plan-Gebiet zu finden, wie z.b. Haubentaucher, Schwarzhalstaucher, Schilfrohrsänger, Teichrohrsänger, Bartmeise u.a. Konkret wurden im Plangebiet im Bereich des Lüttmoor-Kiosk Brutplätze der gebäudebewohnenden Arten Mehlschwalbe und des Haussperlings sowie des Bluthänflings (in alten Mehlschwalbennestern) festgestellt. Im Bereich des Parkplatzes bestehen einzelne Gebüsche, die potenziell für gebüschbrütende (nicht gefährdete) Arten wie z.b. Fitis und Zilpzalp von Bedeutung sein können. Die östlich angrenzende Parkplatzfläche und die vorgesehene Erweiterungsfläche ist im Hinblick auf das Habitat- und Artenpotenzial mit der östlich angrenzenden Fläche und der nördlich an das LKN-Gelände angrenzenden Freifläche vergleichbar; in diesem Bereich ist das Vorkommen der Bodenbrüter Austernfischer, Sandregenpfeifer, Rotschenkel, Feldlerche und Wiesenpieper bekannt. Allerdings ist im Gegensatz dazu aufgrund der relativ geringen Flächenausdehnung des Areals im Plan-Gebiet (ca m²), der Vorprägung als Parkplatz und der Parkplatznutzung nur mit einer geringen Arten- und Individuenzahl zu rechnen. Säugetiere Für den Beltringharder Koog sind folgende Arten bekannt: Bejagte Arten: Fuchs (8 Tiere ohne Jungtiere), Marderhund, Iltis Regelmäßig nachgewiesene Arten: Kaninchen, Feldhase, Bisam, Reh Nur in der Sukzessionszone nachgewiesen: Rothirsch Vereinzelt nachgewiesen: Hermelin, Fischotter, Igel In der Salzwasserlagune vereinzelt: Seehund (1-4Tiere), Kegelrobbe (1 Tier) Sommer- oder Winterquartiere von Fledermäusen sind in dem Gebiet nicht bekannt und aufgrund des fehlenden Habitatpotenzials unwahrscheinlich. Amphibien Das konkrete Plangebiet weist keine Laichgewässer und somit keine Bruthabitate für Amphibien auf. Aus dem weiteren Umfeld, z.b. am Nordufer des Lüttmoorsees sind Vorkommen der Erdkröte und im weiteren Bereich Vorkommen des Grasfrosch und Moorfrosch bekannt. Insofern besteht für den Planungsraum ein Potenzial als Sommerlebensraum für die genannten Amphibienarten. Bewertung Der überwiegende Teil des Plangebietes ist bebaut oder als Parkplatz befestigt bzw. wird saisonal als Parkplatz genutzt und weist insgesamt kaum Lebensräume und Habitatfunktionen für relevante Tierartengruppen auf. Für Säugetiere und Amphibien sind die Habitatfunktionen des Plangebietes ungünstig. Allerdings sind bei der Artengruppe der Vögel zum einen das Vorkommen der gebäude-, gehölzbewohnenden Arten in der weiteren Planung zu berücksichtigen und zum anderen die bodenbrütenden Arten im Bereich des östlichen Parkplatzes. Hier zählen Rotschenkel (Rote Liste S-H, 2010: Vorwarnliste) und Sandregenpfeifer (Rote Liste S-H, 2010: 2, stark gefährdet) zu den streng geschützten Arten (Bundesartenschutzverordnung Anl. 1, 44 27

28 BNatSchG) und der Austernfischer (Rote Liste S-H, 2010: ungefährdet), Wiesenpieper (Rote Liste S-H, 2010: Vorwarnliste) und Feldlerche (Rote Liste S-H, 2010: 3, gefährdet) sowie die anderen Arten zu den besonders geschützten Vogelarten. Insgesamt sind die Tötung von Individuen und erhebliche Störungen, die zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population dieser und der anderen im Gebiet vorkommenden Arten führen, verboten. II Geologie / Boden Der Planungsraum befindet sich nördlich des 1983 im Rahmen des Deichbauvorhabens Eindeichung Nordstrander Bucht zeitgleich mit dem Vordeich als Baustraße angelegten Transportdamms. Da großmaßstäbiges Kartenmaterial (1: und größer) für den Untersuchungsraum nicht vorlagen, wurde die geologische Übersichtskarte 1: , CC 1518 Blatt Flensburg und die Bodenübersichtskarte in gleichem Maßstab und Blattschnitt herangezogen. Aus dem geologischen Ausgangsmaterial eines marinen Marschenschluffes bis sandes, z. T. über Niedermoor /-torf) (Kennzeichnung:,fS-U,m über,hn) hat sich fast ausschließlich eine Rohmarsch entwickelt. Diese weist die dominanten Bodenarten Sand bis Schluff, gering verbreitet auch Schluff bis Ton auf. Es handelt sich um (ursprünglich) Böden der Marschen im Tiedeeinflussbereich (tidal-marines bis tidal-brackisches Milieu). Bewertung Die Bodenverhältnisse im weiteren Umfeld des PG können als naturraumtypisch klassifiziert werden. Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass die Eindeichung vor knapp 35 Jahren und insbesondere der Bau des Transportdammes massiv sowohl in die Bodenentwicklung als auch in den Wasserhaushalt des Gebietes eingegriffen haben. Im Bereich des Geltungsbereichs sind die Bodenverhältnisse auf Grund ihrer anthropogenen Entstehung und der nachfolgenden und bestehenden Nutzungen als deutlich vorgeprägt zu beschreiben, u. a. bauliche Versiegelung, Bodenverdichtung durch Befahren und Anlage wassergebundener Fahrbahnbeläge, potenziell durch Einträge von festen und flüssigen Schadstoffen. Für den Boden des B-Plangebietes konnte kein Schutzstatus ermittelt werden, der eine über die üblichen Schutzregelungen hinausgehende Ausgleichsregelung erfordern würde. Gleichwohl sind die bodenspezifischen Empfindlichkeiten des Landschaftsausschnittes und Gefährdungen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben im Sinne des gesetzlichen Biotopschutzes zu berücksichtigen. II Wasser Oberflächengewässer Innerhalb des Plangeltungsbereiches befinden sich keine natürlichen oder naturnahen Fließoder Stillgewässer. Die Wasserstände der binnendeichs gelegenen Seen werden reguliert. Die Lage im Bereich der Nordseeküste kann abhängig von den Hochwasserständen und - 28

29 ereignissen allerdings auch auf den Standort der geplanten Integrierten Station durch Überflutungen einwirken. Nördlich des Geltungsbereichs befindet sich in einer Entfernung von ca. 30 m auf dem Flst. 34 ein Teich. Grundwasser Der Planungsraum liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten. Aufgrund der exponierten Lage zwischen Landesschutzdeich und den Koogseen sowie der anthropogen überprägten Bodenverhältnisse des Transportdammes (Lüttmoordamm) erfolgt die Versickerung von Regenwasser dezentral über die Grundstücke. Ergebnisse einer Baugrunduntersuchung, damit Informationen über die Bodenstratigraphie (Schichtungen) oder den Grundwasserstand liegen nicht vor. Bewertung Aufgrund der Lage des Planungsstandortes besteht bei extremen und seltenen Hochwasserereignissen eine geringe Überflutungsgefährdung. Das Grundwasser stellt grundsätzlich ein aus natur- und umweltschutzfachlicher Sicht schutzwürdiges Gut dar; Grundwasserbeeinflussungen durch Bautätigkeiten sind daher zu vermeiden. II Klima Die klimatische Situation des Planungsraumes besitzt aufgrund der exponierten Lage zur vorherrschenden Westwinddrift atlantischer Zyklone (Tiefdruckgebiete) einen atlantischen Charakter. Insbesondere die von West nach Ost gerichteten Luftströmungen sind ein charakteristisches Merkmal, die das Wetter wesentlich bestimmen. Die Hauptwindrichtung ist Westen und Nordwesten; die stärksten Winde finden sich im Dezember, die schwächsten von April bis Juni. Aufgrund dieser Lage des Untersuchungsgebietes können konkrete, kleinräumige Luftaustauschbahnen oder Kaltluftentstehungsgebiete nicht ausgewiesen werden; makro- und mikroklimatische Zustandsgrößen werden nicht beeinflusst. Bewertung Der Standort weist eine besondere Empfindlichkeit aufgrund der exponierten Windlage an der Küste auf. Die baulichen Maßnahmen innerhalb des Plangeltungsbereiches wirken sich dabei nicht negativ auf die klimatischen Verhältnisse der Umgebung aus. II Landschaftsbild Das Landschaftsbild des Geltungsbereiches und seiner Umgebung werden durch die visuelle Weitläufigkeit der Koogseen und außendeichs über das Wattenmeer geprägt. Der konkrete Standort und seine direkte Umgebung werden durch die vorhandenen Strandversorgungseinrichtungen und die des LKN sowie den verkehrlich genutzten Freiflächen und damit einer zeitweilig intensiven touristischen Nutzung geprägt. Entlang der Deichlinie der östlich gelegenen Festlandköge ist eine Vielzahl von Windenergieanlagen errichtet worden, die das Landschaftsbild in diesem Betrachtungssektor massiv überprägen. 29

30 Neben den vorhandenen Hochbauten kann auch der Deich als optisch prägendes Strukturelement beschrieben werden. Auf Grund des Fehlens weiterer vertikaler Strukturelemente (im Nahbereich) ist die optische Wirkung zusätzlicher Hochbauten planerisch zu berücksichtigen. Foto 1: Blick auf die WEA der östlich gelegenen Festlandköge. Foto 2: Blick vom Deich (Übergang zur Badstelle) auf die vorhandenen Hochbauten (Café, LKN-Halle) und Nebenanlagen (Blickrichtung Osten). 30

31 Bewertung Das Plangebiet befindet sich in dem Wirkungsgefüge des optisch-visuell weiträumigen Landschaftsbildes der Nordstrander Eindeichung. Der Erhalt dieser Qualitäten ist bei der Ausgestaltung der Planung zu berücksichtigen. Eine Verschlechterung des Landschaftsbildes ist zu vermeiden. Aufgrund der konkreten Lage des Geltungsbereiches innerhalb des touristisch zeitweise intensiv genutzten Standortes mit den vorhandenen baulichen Einrichtungen ist eine ergänzende Bebauung nur in enger Anlehnung an das bestehende Gebäude (des Cafés) und auf bereits intensiv verkehrlich genutzten Teilflächen möglich. II Kultur- und sonstige Sachgüter Innerhalb des Plangeltungsbereiches sind keine eingetragenen archäologischen Denkmale oder andere Kultur- und sonstige Sachgüter bekannt. Auswirkungen auf Denkmale nach 2 (2) DSchG (i. d. Neufassung vom ) durch die Umsetzung der vorliegenden Planung werden nicht erwartet. II.2 Ermittlung und Bewertung erheblicher Umweltauswirkungen II.2.1 Abschätzung der Umweltauswirkungen des Vorhabens und Maßnahmen zur Minderung und zum Ausgleich von erheblichen Beeinträchtigungen II Null-Variante Für die Entwicklung der Umwelt im Untersuchungsgebiet ohne die Aufstellung des B-Plans Nr. 15 ist ein zunächst gleichbleibender Umweltzustand zu prognostizieren. Jahreszeitlich und wetterabhängig schwanken die Besucherzahlen deutlich, womit auch zukünftig die vorhandenen Freiflächen im östlichen Teil des PG saisonal unterschiedlich umfangreich und wenig kontrolliert als Parkraum genutzt werden würden. Insbesondere zu Zeiten eines hohen Besucheraufkommens im Bereich Lüttmoorsiel kommt es immer wieder zu Konfliktsituationen zwischen den Restriktionen, die sich aus der NSG- Verordnung ergeben und der tatsächlichen Parkraumnutzung von Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz und Landschaftspflege. Dies kann aus Gründen des Landschaftsbildes weder als gewünscht noch im Sinne von Naturschutz und Landschaftspflege zielführend bewertet werden. Da mit der vorliegenden Bebauungsplanung auch eine informell-funktionale Zusammenführung von benötigten Kapazitäten für die Wahrnehmung von Managementaufgaben für das Schutzgebiet sowie eine Aufbereitung und öffentliche Darstellung von Umweltinformationen vorgesehen ist, würden bei Nichtumsetzung der Planung die hieraus erwachsenden Vorteile nicht eintreten (siehe Antrag auf Befreiung von den Verboten der VSG-VO, März 2017). II Standortalternativen Im Rahmen erster Vorüberlegungen zur Planungen einer IBHK wurden auch die Standorte Holmer Siel (Nordstrand) und Arlau-Schleuse betrachtet. Die Abwägung von planungsrelevanten Kriterien wie: naturschutzfachliche Kompatibilität, 31

32 vorhandene verkehrliche Erreichbarkeit, vorhandene touristische und öffentliche Einrichtungen, bestehende Nachfrage führt darauf hin im Ergebnis zur planerischen Ausrichtung auf den Standort Schlüttsiel, da: durch eine qualifizierte Besucherlenkung und information (Ausstellung, Führungen) eine Besucherkonzentration erreicht wird und damit eine direkte, gezielte und besser angepasste Ansprache unterschiedlicher Nachfrager möglich wird, die unmittelbare Begleitung und Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen aus dem notwendigen Gebietsmanagement im Kontext eines erforderlichen Zusammenwirkens beteiligter Verbände und Behördenermöglich optimiert werden kann, eine Verträglichkeit des Vorhabens mit den Entwicklungszielen Ziele der Natura Gebiete (FFH-Gebiet und Eur. Vogelschutzgebiet) und des Naturschutzgebietes gegeben ist. Andere Standorte wie Holmer Siel (Nordstrand) und Arlau-Schleuse weisen aufgrund der schlechteren Anbindung und Erreichbarkeit, dem fehlenden Bezug zum Beltringharder Koog und geringen Besucherzahlen eine geringe Standort-Eignung auf. II Umweltwirkungen Durch den Bau, Anlage und Betrieb der IBhK entstehen flächenhafte Beeinträchtigung (Wirkfaktoren und deren Reichweite) von Natur und Landschaft. Mit dem Neubau der IBhK, dem erweiternden Umbau des Bestandsgebäudes und der Erweiterung des bestehenden Parkplatzes sind insbesondere die Schutzgüter Arten & Lebensgemeinschaften (geschützte Biotope) und Boden zu berücksichtigen. Auf das Schutzgut Mensch, mit den Funktionen Wohnen und Tourismus / Erholung werden sich die planerischen Inhalte des B-Planes Nr. 15 entweder nicht oder positiv auswirken. Mit der Bündelung von Funktionen und Erweiterung des Angebotes ist eine Vergrößerung des baulichen Bestandes verbunden. Der B-Plan sieht gleichzeitig eine deutliche räumliche Begrenzung des Parkplatzes in östliche Richtung und eine Verbesserung des internen Verkehrsflusses vor, insbesondere für Busse. Aufgrund des beabsichtigten Standortes im funktionalen Zusammenhang mit einem bereits deutlich vorgeprägten Landschaftsauschnitt (Anschluss an Bestandgebäude, verkehrlicher Anschluss und Parkplatz vorhanden) ist nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen für das Landschaftsbild zu rechnen. Der Neubau wird bei Umsetzung der geplanten Architektur (Firsthöhe, Gründach etc.) weniger als störendes Element empfunden, sondern kann als optisch-visuell vergleichbar wirkender Teil der vorhandenen Bauwerke wahrgenommen werden. Das naturschutzrechtliche Vermeidungs- und Minimierungsgebot (gesetzlicher Biotopschutz) zielt insbesondere darauf ab, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen. Sowohl der Flächenverbrauch als auch die Bodenversiegelungen sind auf ein notwendiges Maß zu beschränken. Aus artenschutzrechtlicher Sicht sind die Verbote nach 44 Abs. 1 BNatSchG zu beachten. 32

33 II Schutzgut Mensch Wie im Kapitel II beschrieben, werden durch das Vorhaben keine Wohnfunktionen innerhalb des Plangeltungsbereiches und dessen Umfeld beeinträchtigt. Im Hinblick auf mögliche Wirkungen auf die Erholungsfunktion des Gebietes ist festzustellen, dass durch das Vorhaben eine qualitative Verbesserung des touristischnaturschutzfachlichen-wissenschaftlichen Angebotes erreicht werden kann und somit die Erholungsfunktion des Raumes gestärkt wird. Zur Vermeidung baubedingter Wirkungen sind folgende Maßnahmen zu berücksichtigen: Vermeidungs-/ Minderungsmaßnahmen Durch den Baustellenverkehr kommt es zu Schallemissionen die durch: - den Einsatz gewarteter und technisch einwandfreier Maschinen und Fahrzeuge und - die Ausrichtung der Transportzeiten auf Tageszeiten (Einhalten der Nachtruhe - festlandseitig) minimiert werden sollen. Mögliche Schadstoffemissionen sind durch: - den Einsatz gewarteter und technisch einwandfreier Maschinen und Fahrzeuge auszuschließen. II Schutzgut Biotoptypen, Vegetation Die planerischen Inhalte sollen weitestgehend im Bereich bereits baulich (Nebenanlagen) und verkehrlich genutzter Einrichtungen (Parkplatz) realisiert werden. Der östliche Teil des Geltungsbereiches wird bereits zeitlich befristet als Ausweichparkplatz genutzt. Durch den B-Plan werden baubedingten Eingriffe in Biotop- und Vegetationsflächen und den Boden planerisch vorbereitet. Daher ist nach 18 Abs. 1 BNatSchG über die Vermeidung, den Ausgleich und den Ersatz nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zu entscheiden. Für Vorhaben in Gebieten mit Bebauungsplänen sind die 14 bis 17 BNatSchG i.v.m. 8 ff. LNatSchG nicht anzuwenden. Schutzmaßnahmen während des Baus Kein Absenken des Grundwasserstandes, Kein Einleiten von Baustellen-Oberflächenwasser (ungereinigt / gereinigt), Kein Befahren der Straßenböschung und der Biotopflächen östlich außerhalb des Plangeltungsbereiches, daher ggf. Schutz analog RAS-LP 4 (Richtlinie für die Anlage von Straßen, Landschaftspflege) Bild 11 oder Bauzaun mit Holzbrettern oder Maschendraht (Zaunhöhe über Gelände 1,5m) Eingriff in Grünlandflächen Durch Versiegelung und Überbauung kommt es zu Verlusten von mäßig artenreichen Grünlandflächen. Die vom Eingriff betroffenen Flächen gelten als Flächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz (gem. Anlage zum "Gemeinsamen Runderlass" von 2013); deren Kompensation ist zusätzlich zum ermittelten Sollausgleich für die Eingriffe in das Schutzgut Boden zu erbringen. 33

34 Die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt die unter Ausnutzung der maximal möglichen Überbauung potenziell resultierenden Beeinträchtigungen. Auf der Ebene des Bauantrage und des begleitenden landschaftspflegerische Begleitplanes erfolgt eine differenzierte E-/ A-Bilanz. Tab. 3: Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung zum Schutzgut Biotope Eingriff Geplante Nutzung / Bestand Überbaubare Fläche Ausgleichsfaktor Ausgleichsfläche Straßenverkehrsflächen - Parkplatz / (Grundfläche ca m²) SVu - GMm m² 1: m² Summe m² Die planerisch vorbereiteten Eingriffe ergeben hinsichtlich der ökologischen Werte und Funktionen der beeinträchtigten biotopflächen einen Sollausgleich im Umfang von m². II Schutzgut Boden Veränderungen des Bodens sind nicht rückgängig zu machen (kurz-bis mittelfristige Perspektive). Die gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches, insbesondere nach 1 a Abs. 1 sind zu beachten: Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden, dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Jede Veränderung der Bodenoberfläche wird darüber hinaus als Eingriff gewertet. Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) v. März 1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert zum 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) ist rahmengebend in den 1 (Zweck und Grundsätze des Gesetzes) und 4 Pflichten zur Gefahrenabwehr zu beachten. Der B-Plan sieht den Hochbau für die Unterbringung der Integrierten Station im direkten baulichen Verbund mit dem bestehenden Gebäude des Cafés vor. Durch den Neubau betroffen sind Grünflächen mit Nebenanlagen (u. a. Fahrradständer, Zuwegungen), die noch auf der leicht erhöhten Grundfläche der Gebäudebasis angelegt sind, sowie bereits als Parkraum eingerichtete und genutzte Teilflächen unmittelbar östlich angrenzend. Dass deutlich anthropogen überprägte Bodeninventar innerhalb des PG wird ursprünglich durch eine Rohmarsch bestimmt. Die baubedingten Beeinträchtigungen der Fläche sind durch eine entsprechend sorgfältig ausgeführte Bauaufsicht zu minimieren. 34

35 Maßnahmen Beschränkung des Einsatzes der Baugeräte und -fahrzeuge auf den unmittelbaren Eingriffsbereich. Dabei sind alle Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, die geeignet sind, den Boden vor Verdichtung zu schützen, bei nicht vermeidbaren Störungen im Zuge der Bauund Erschließungsmaßnahmen muss, nach Beendigung der Baumaßnahmen, der ursprünglichen Zustand der Bodenoberfläche wiederhergestellt werden. Die Versiegelung von Flächen wird als anlagebedingte Beeinträchtigung bewertet. Umweltauswirkungen der Planung Die Böden im Bereich der geplanten baulichen und verkehrlichen Erweiterungen werden nach Umsetzung der Planung versiegelt / teilversiegelt und stehen damit nicht mehr für die Bodenbildung zur Verfügung. Die Beeinträchtigungen sind im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung nicht vermeidbar und werden innerhalb eines naturräumlich und fachlich geeigneten Ökokontos kompensiert. Als Ausgleichsmaßnahme für eine Bodenversiegelung ist idealerweise eine entsprechende Entsiegelung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen vorzunehmen. Da dieses innerhalb des Plangeltungsbereiches nicht möglich ist, sind für versiegelte Flächen (gem. Runderlass von 2013) fachlich geeignete Flächen in einem Ausgleichsverhältnis von mindestens mind. 1 : 0,3 für wasserdurchlässige Flächen und mind. 1 : 0,5 für Gebäude- und versiegelte Oberflächen aus der Nutzung zu nehmen und z. B. zu einem naturbetonten Biotoptyp zu entwickeln. Innerhalb des PG werden von einer Bebauung bodenökologisch gering bis mittelwertiges Bodenverhältnisse beeinträchtigt. Als Maß für die Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden wird die durch den Eingriff verursachte maximal mögliche Versiegelung (Hochbau) bzw. die tatsächlich überplante Grundfläche berücksichtigt. Eine relevante flächige Versiegelung (Teilversiegelung im Bereich der öffentlichen Parkfläche) ergibt sich aus: der baulichen Erweiterung des Bestandsgebäudes, dem Neubau eines 1 geschossigen Gebäudes, der wassergebundenen Erweiterung der bestehenden Parkplatzfläche, der Anlage eines PKW-Wendeplatzes einschließlich Zuwegung im direkten nördlichen Anschluss an die Integrierte Station. Die max. zulässige GRZ im sonstigen SO IBHK Beltringharder Koog beträgt 0,5. Die überbaubare Grundfläche wird begrenzt für bauliche Anlagen wie: geschlossen bauliche Anlagen zur gastronomischen Nutzung (Schank- und Speisewirtschaft) max. 300 m², gastronomisch genutzte Außenterrasse: max. 100 m². Als Ausgleichsverhältniszahlen werden folgende Werte angenommen: Vollversiegelung durch Hochbau: 1 : 0,5, Wassergebundener Ausbau Parkplatz (Teilversiegelung) 1 : 0,3. 35

36 Tab. 4: Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung zum Schutzgut Boden Eingriff Geplante Nutzung / Bestand Überbaubare Fläche GRZ = 0,5 Ausgleichsfaktor Ausgleichsfläche SO IBhK / (Grundfläche SO: ca m², abzgl. der Grundfläche Bestand 262 m²) 998 m² (1.250 m²- 262 m²) 1:0,5 494 m² Straßenverkehrsflächen - Parkplatz / (Grundfläche ca m²) SVu - GMm m² 1:0, m² Summe m² Der errechnete Soll-Ausgleich im Umfang von m² kann innerhalb des PG nicht erbracht werden, da naturschutzfachlich geeignete und aufwertungsfähige Nutz- oder Biotopflächen fehlen. Die Gemeinde Reußenköge besitzt kein eigenes Ökokontoflächen. Es ist beabsichtigt den Ausgleich über den Erwerb einer entsprechende Anzahl von Ökopunkten über den Deich- und Hauptsielverband (DHSV) und dessen Ökokonto Niebüll-Toft in der Gemeinde Aventoft nachzuweisen (Ausgangsbiotope: Acker / intensives Grünland - Zielbiotop: artenreiches mesophiles Grünland Ökopunkten; 1 m² Sollausgleich entspr. 1 Ökopunkt). II Schutzgut Tiere Im Rahmen der Konfliktanalyse wird aus den Habitatansprüchen der potenziell betroffenen Arten abgeleitet, ob die geplanten Eingriffe relevante Beeinträchtigungen der Arten erwarten lassen. Von einem Konflikt, der eine Befreiung nach 44 BNatSchG, 67 BNatSchG erfordern könnte wird ausgegangen, wenn das Vorhaben in der Bau- und/oder Betriebsphase erwarten lässt, dass streng geschützte Arten und europäische Vogelarten (besonders geschützt) während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderzeiten erheblich gestört werden, d.h. wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert oder Fortpflanzungs- und Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur entnommen, beschädigt o- der zerstört werden. Für die Artengruppen Amphibien/Reptilien und Säugetiere sind keine relevanten Vorkommen bekannt und das Gebiet weist keine ausreichenden Habitatfunktionen oder qualitäten auf. Für die im Gelände vorkommende Artengruppe der Vögel wird in die gebäudebewohnenden und gehölzbesiedelnden Arten sowie Offenlandarten unterschieden. Gebäudebewohnende Arten Zu dieser Artengruppe zählen die (ungefährdeten, besonders geschützten) Arten Mehlschwalbe, Haussperling und Bluthänfling. Die Arten brüten am Gebäude des Lüttmoorkiosk (Bluthänfling und Haussperling in alten Mehlschwalbennestern, s. B. Klinner-Hötger & Walther Petersen-Andresen, 12/2016, S.48). 36

37 Die Brutvögel sind einerseits während der Brutzeit mit ihren unbeweglichen Entwicklungsformen (Eier und Jungvögel) gefährdet und es besteht andererseits die Gefahr, dass bei Abriss- oder Umbaumaßnahmen in die Brutplätze eingegriffen werden könnte (Tötungsverbot und Verbot der Zerstörung von Fortpflanzungsstätten). Im Hinblick auf das Störungsverbot sind keine relevanten Eingriffe zu erwarten, da die Arten als Kulturfolger und spezialisierte Besiedler von Gebäuden an Wechsel der Kulturlandschaft und Gebäude angepasst sind, die Nester einerseits oft neu angelegt, z.t. jedoch alte Nester auch nur ausgebessert werden und die Arten auch neue Gebäude besiedeln. Maßnahmen Eine Beeinträchtigung der Situation der gebäudebewohnenden Brutvogelarten ist durch eine konfliktvermeidende Bauzeitenregelung für den Umbau und besonders Abrissarbeiten am bestehenden Kioskgebäude auszuschließen und die potenziell entfallenden Brutquartiere sind zu ersetzen. Durchführung der Eingriffe, v.a. Abrissarbeiten, im Winterhalbjahr zwischen 1. Oktober und 1. März, Bei Verlust von Mehlschwalbennestern Schaffung von Schwalbennisthilfen im Plangeltungsbereich; vorrangig an den Dächern der Gebäude, Anlage von Nisthilfen unter Dachvorsprüngen ab 2m Höhe mit freier Anflugmöglichkeit. (Hinweis: geeignete Schwalbennesthilfen z.b. bei ) Gehölzbesiedelnde Arten Zu dieser Artengruppe zählen die (ungefährdeten, besonders geschützten) Arten wie u.a. Fitis und Zilpzalp. Diese Arten könnten im Planungsraum potenziell in einzelnen Gebüschen im Bereich des Parkplatzes brüten. Die Brutvögel sind einerseits während der Brutzeit mit ihren unbeweglichen Entwicklungsformen (Eier und Jungvögel) gefährdet und es besteht andererseits die Gefahr, dass bei der Entnahme von Gehölzen und Gebüschen in die Brutplätze eingegriffen werden könnte (Tötungsverbot und Verbot der Zerstörung von Fortpflanzungsstätten). Im Hinblick auf das Störungsverbot sind keine relevanten Eingriffe zu erwarten. Die Artengemeinschaft besteht aus verbreiteten, häufigen Arten. Im nahen Umfeld bestehen zudem verschiedene Gehölze und Gebüsche, so dass Ausweichplätze vorhanden und die ökologischen Funktionen erfüllt sind. Maßnahmen Eine Beeinträchtigung der Situation der gehölzbesiedelnden Brutvogelarten ist durch eine konfliktvermeidende Bauzeitenregelung auszuschließen. Durchführung der Eingriffe, v.a. Entnahme von Gehölzen/Gebüschen, im Winterhalbjahr zwischen 1. Oktober und 1. März Offenlandarten Zu dieser Artengruppe zählen die streng geschützten Arten Rotschenkel und Sandregenpfeifer und die besonders geschützten Arten Austernfischer, Wiesenpieper und Feldlerche. Diese Arten können potenziell im Osten des Plangebietes, im Bereich des bestehenden Behelfsparkplatzes und des geplanten Parkplatzes, brüten. Die Fläche weist allerdings aufgrund der Nutzung als Behelfsparkplatz, der Nähe zur Bebauung (bestehendes Gebäude im 37

38 westlichen Anschluss und Gebäude des LKN im Norden) sowie des rel. geringen Flächenumfanges (ca m²) keine optimale Ausprägung der Habitatfunktionen auf. Die Habitatansprüche der Arten decken sich im Wesentlichen mit denen der Feldlerche. Diese erwartet gut strukturierte Gras- und Krautfluren auf trockenen bis wechselfeuchten Böden in offenem Gelände mit möglichst freiem Horizont. Zu bebauten und bewaldeten Gebieten wird ein Mindestabstand von m eingehalten. Flächen mit einer Größe unter 5ha sind daher als Lebensraum für Feldlerchen eher ungeeignet. Als gemittelte Grundgröße gilt 1ha Fläche pro Feldlerchen-Brutpaar. Dies verdeutlicht die relativ ungünstigen Habitatbedingungen des Plangebietes. Trotzdem sind die Brutvögel potenziell einerseits während der Brutzeit mit ihren unbeweglichen Entwicklungsformen (Eier und Jungvögel) gefährdet und es besteht andererseits die Gefahr, dass bei Baumaßnahmen in die Brutplätze eingegriffen werden könnte (Tötungsverbot und Verbot der Zerstörung von Fortpflanzungsstätten). Im Hinblick auf das Störungsverbot sind ebenfalls Eingriffe möglich, die durch parkende Autos und Personenverkehr entstehen können. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Arten die Brutplätze jedes Jahr neu anlegen und dass Ausweichplätze im direkten Umfeld mit großen Flächengrößen vorhanden und die ökologischen Funktionen erfüllt sind. Maßnahmen Eine Beeinträchtigung der Situation der Offenlandarten ist durch eine konfliktvermeidende Bauzeitenregelung auszuschließen. Durchführung der Eingriffe, v.a. Baumaßnahmen, im Winterhalbjahr zwischen 1. Oktober und 1. März, Abgrenzung der östlich an den Parkplatz angrenzenden potenziellen Brutflächen, z.b. durch eine Holzpfahlreihe sowie Aufstellen von Informationsschildern zum Brutgebiet und den Brutvögeln. Insgesamt ist bei Einhalten der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen davon auszugehen, dass im Fall der betroffenen Arten die ökologische Funktion der vom Eingriff oder dem Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird (vgl. 44 Abs. 5 BNatSchG) und auch keine erheblichen Störungen von Brutvögeln auftreten wird (vgl. 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG). Die Funktionalität der Habitatflächen insgesamt bleibt erhalten, im Umfeld bestehen großräumige Areale höherer ökologischer Qualität als potenzielle Ausweichflächen. Störungen der Arten erfolgen nicht, der Erhaltungszustand der lokalen Population wird nicht verschlechtert. Eine artenschutzrechtliche Befreiung nach 44, 67 BNatSchG ist nicht erforderlich. II Oberflächengewässer Schutzgut Wasser Im Plangeltungsbereich sind keine natürlichen oder naturnahen Still- oder Fließgewässer vorhanden. 38

39 Bei Einhaltungen aller bautechnischen und sonstigen Vermeidungsmaßnahmen sind keine erheblichen baubedingten Beeinträchtigungen zu erwarten. Bei episodischen Überflutungen (Sturmflut) ist mit u. U. gravierenden, ereignisbedingten Beeinträchtigungen durch die Zerstörung / Schädigung / unkontrollierte Verbringung von Teilen der vorhandenen Infrastrukturen zu rechnen. Grundwasser Baubedingte Beeinträchtigungen können sich potenziell durch den Eintrag von Schadstoffen ergeben. Vermeidungsmaßnahmen Mögliche Schadstoffemissionen sind durch: o den Einsatz gewarteter und technisch einwandfreier Maschinen und Fahrzeuge auszuschließen. Anlagebedingte Wirkungen Das geplante Vorhaben stellt keine erhebliche Beeinträchtigung des Grundwassers dar, da im gesamträumlichen Kontext der Flächenanteil der Versiegelungen gering ist. Der oberflächig anfallende Niederschlag wird ortstypisch über die Oberfläche der Grundstücke zur Versickerung gebracht werden. II Schutzgut Klima Durch die vorgesehene Planung sind aufgrund der Exposition des Gebietes keine planungsrelevanten bau,- anlage- oder betriebsbedingten Beeinträchtigungen des Mikro- oder Makroklimas bzw. des Frischluftsystems zu erwarten. II Schutzgut Landschaftsbild Das Landschaftsbild des B-Plangebietes wird durch das Wechselspiel weiter Blickbeziehungen über die Koogseen und das Wattenmeer im Kontrast zum überplanten Landschaftsausschnitt bestimmt, dessen Prägung sich aus den vorhandenen Hochbauten, den Nebenanlagen und den verkehrlichen Einrichtungen für den fließenden und ruhenden Verkehr ergeben. Eingriffswirkungen werden als anlagebedingte Wirkungen bewertet. Relevante bau- und betriebsbedingte Wirkungen können unberücksichtigt bleiben auf Grund: der engen Anlehnung an das Bestandsgebäude, die optisch-visuelle Überprägung durch die weiteren vorhandenen Hochbauten sowie die optische Wirkung vertikaler Elemente (WEA) im Fernbereich an der Küste. Die geplante Integrierte Station ergänzt und erweitert den bestehenden Baukörper und konzentriert die vorgesehenen Nutzungen und Funktionen damit an einem Standort. Mit diesem Erweiterungsbau wird die Qualität des Landschaftsbildes nicht erheblich beeinträchtigt, da: mit der direkten Anlehnung an das Bestandsgebäude kein zusätzliches und erheblich visuell wirksames vertikales Element wirksam wird, eine dem Naturraum angemessene Architektur Anwendung finden soll (Baumaterialien, Dachbegrünung, wassergebundene Bauweise der Parkplatzflächen etc.), 39

40 ein ressourcenschonender Betrieb angestrebt wird. Foto 3: Geplanter Standort im rechten Anschluss an das Bestandsgebäude bis auf den Parkplatz. Minimierungsmaßnahmen Bei der Errichtung des neuen Gebäudeteils sind Firsthöhe, Ausrichtung und Art der Bedeckung den örtliche und baulichen Gegebenheiten sowie den Ansprüchen des Naturraumes angemessen anzupassen, Standörtliche Anpassung der Architektur hinsichtlich der Verwendung natürlicher Materialien. Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass durch die Umsetzung des B-Plans keine anlagebedingten erheblichen Eingriffswirkungen in das Landschaftsbild erfolgen und sich keine erhebliche Verschlechterung der Funktionen und Werte des Landschaftsbildes ergeben. II Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter Im Nahbereich des Plangeltungsbereiches sind keine archäologischen oder kulturhistorisch bedeutsamen Elemente bekannt, die gem. 1 DSchG in die Archäologische Landesaufnahme eingetragen sind. Bau,- anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen ergeben sich nicht. 40

41 II Europäische Schutzgebiete II FFH-Vorprüfung Der Planungsraum befindet sich im Geltungsbereich der binnen- und außendeichs ausgewiesenen Schutzgebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (Natura 2000-Gebiete): FFH-Gebiet DE Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete, Europäisches Vogelschutzgebiet Ramsar-Gebiet S-H Wattenmeer und angrenzende Küstengebiete. sowie außerhalb des Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. Im Zusammenhang mit der Planung ist im Vorfeld gemäß Art.6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie bzw. 34 des Bundesnaturschutzgesetzes die Prüfung der Verträglichkeit des Vorhabens mit den festgelegten Erhaltungszielen dieses Schutzgebietes gesetzlich bindend, sofern erhebliche Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete in ihren für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen durch das Projekt möglich sind. Insofern ist für Pläne und Projekte zunächst in einer FFH -Vorprüfung i.d.r. auf Grundlage vorhandener Unterlagen zu klären, ob es prinzipiell zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes kommen kann. Sind erhebliche Beeinträchtigungen nachweislich auszuschließen, so ist eine vertiefende FFH -Verträglichkeitsprüfung nicht erforderlich. Die Entscheidung ist lediglich nachvollziehbar zu dokumentieren. Grundsätzlich ist es dabei jedoch nicht relevant, ob der Plan oder das Projekt direkt Flächen innerhalb des Natura Gebietes in Anspruch nimmt oder von außen auf das Gebiet einwirkt (Bundesamt für Naturschutz - BFN). Die FFH -Verträglichkeitsprüfung erfolgt auf der Basis der für das Gebiet festgelegten Erhaltungsziele. Zentrale Frage ist, ob ein Projekt oder Plan zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen kann. Prüfgegenstand einer FFH -VP sind somit die: Lebensräume nach Anhang I FFH -RL einschließlich ihrer charakteristischen Arten, Arten nach Anhang II FFH -RL bzw. Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 Vogelschutz-Richtlinie einschließlich ihrer Habitate bzw. Standorte sowie biotische und abiotische Standortfaktoren, räumlich-funktionale Beziehungen, Strukturen, gebietsspezifische Funktionen oder Besonderheiten, die für die o.g. Lebensräume und Arten von Bedeutung sind. (Bundesamt für Naturschutz - BFN). II Erhaltungsziele und Zustand der Lebensraumtypen im Untersuchungsraum Der im FFH-Gebiet DE gelegene Nahbereich der geplanten baulich-funktionalen Erweiterung zu einer Integrierten Schutzstation unmittelbar binnendeichs des Landesschutzdeiches weist vollständig infrastrukturell und verkehrlich genutzte Teilflächen auf. Die Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I FFH-RL, die in den Erhaltungszielen zum FFH-Gebiet aufgeführt werden, sind durch die planerisch-baulichen Inhalte des B-Planes Nr. 15 nicht direkt betroffen, da diese sich nicht innerhalb des überplanten Geltungsbereiches befinden. Zu diesen LRT besteht ein ausreichender Abstand, so dass sie sich nach fachlichem Ermes- 41

42 sen außerhalb der Wirkreichweite potenziell erheblich beeinträchtigender Faktoren befinden. Eine auf der Basis einer Auswertung vorhandener Unterlagen und Informationen findet sich in Kap. II Die innerhalb eines Untersuchungskorridors nördlich und südlich des Lüttmoordamm entwickelten Salzwasserseen (u. a. Lüttmoorsee und Arlau-Speicherbecken) und deren Uferbereiche befinden sich insgesamt in einem natürlichem Entwicklungsstadium und die Lebensraumtypen in einem guten Erhaltungszustand. Der durchschnittliche Abstand beträgt rd. 100 m (Lüttmoorsee) bzw. ca. 60 m (Flachwassersee Richtung Süden) und mehr. Die durch den Transport von Bauteilen / Materialien entstehenden Beeinträchtigungen sind temporär (Arbeitsraum, Materiallager, Wendeplatz / Manövrierbereich im direkten Umfeld der bestehenden Infrastrukturen) und insgesamt ebenfalls als nicht erheblich einzustufen. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch: Gebäude mit KFZ-Garagen, Halle und Außenlager des LKN in Richtung Norden, Straße Lüttmoordamm in Richtung Süden. Die geplante bauliche und verkehrliche Erweiterung betrifft keine FFH-Lebensraumtypen besonderer Bedeutung bzw. prioritäre Lebensraumtypen, da entweder bereits funktional gebundene und als Nebenanlagen (Fahrradstellplätze etc.) deutlich überprägte Grünflächen (Rasen) bzw. mesophile Grünlandflächen frischer Standorte als Stellplatz genutzt werden. Wesentliches übergeordnetes Zielkonzept für das Gesamtgebiet stellt die Erhaltung und ggfs. die Wiederherstellung der in der Richtlinie aufgeführten Lebensraumtypen des Anhanges I und Arten des Anhanges II der FFH-Richtlinie dar. Ziel ist dabei:.die Erhaltung der Beziehungen zwischen den Teilgebieten des Gesamtgebietes und den angrenzenden Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung, die auf den Inseln und an der Festlandsküste liegen, insbesondere der biotische und abiotische Stoffaustausch und -transport, der Austausch von Sand und Schwebstoffen z.b. für die Erhaltung von Lebensraumtypen wie Dünen und Salzwiesen sowie der biogene Austauschprozess zwischen den Teilgebieten von u.a. Plankton, Wirbellosen, Fischen und Vögeln. 42

43 Abb. 5: FFH-Gebiete (Quelle: LLUR, LANIS S-H, 2016) und Lage des Bauvorhabens 43

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