28. Newsletterrund. um das Thema Flucht & Asyl. Inhaltsverzeichnis

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Transkript:

28. Newsletterrund um das Thema Flucht & Asyl Inhaltsverzeichnis Aktuelle Situation im Landkreis Regionalkonferenzen im September Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten Erfolgsmodell Blaue Karten EU Downloadmöglichkeit der Deutschkurse im Landkreis Oberallgäu und der Stadt Kempten Bayerisches Landesamt für Asyl nimmt die Arbeit auf Literarischer Wettbewerb des Reimo-Verlages in Aufkirchen Fortbildungen, Veranstaltungen, Hinweise

Aktuelle Situation im Landkreis (Zahlen vom Amt für Migration, Stand 31.08.2018) Insgesamt leben (Stand 31.08.2018) 13710 Ausländer aus 129 Staaten im Landkreis Oberallgäu. Davon kommen 8202 Personen aus Staaten der Europäischen Union. Mit insgesamt 4358 Personen stellen die drei häufigsten Herkunftsländer (Österreich, Rumänien und die Türkei) fast 1/3 der im Landkreis lebenden Bürger. Bewohner in Unterkünften Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) junge GU private Wohnsitznahme gestattet in JVA oder kurzzeitig untergetaucht 940 Personen 37 Personen 52 Personen 73 Personen 4 Personen Davon sind 29 % weiblich und 71 % männlich. Die Hauptherkunftsländer sind Syrien, Afghanistan, Nigeria und Eritrea. Insgesamt leben in den Unterkünften (mit UMF) davon Personen, die eine Anerkennung haben davon sind noch im Asylverfahren Geduldete (eigene Zuständigkeit + Zentrale Ausländerbehörde) 1033 Personen 418 Personen 351 Personen 173 Personen Anerkennungen Insgesamt leben 418 Personen in den Unterkünften, die bereits eine Anerkennung haben. Seit Jahresbeginn erhielten 90 Flüchtlinge eine positive Entscheidung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Bei 26 Prozent der Anerkennungen wurde die sog. Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Für die einzelnen Aufenthaltstitel ergibt sich für das Jahr 2018 bisher folgendes Bild: 25 Abs. 1 AufenthG (Asyl) 0 25 Abs. 2 Alt. 1 AufenthG (Flüchtlingseigenschaft) 23 25 Abs. 2 Alt. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz) 13 25 Abs. 3 AufenthG (Abschiebehindernisse) 54 Ablehnungen/ Abschiebungen Im Jahr 2018 wurden 57 Asylanträge vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt: 44 als unbegründet, 1 als offensichtlich unbegründet, zwölf weitere Anträge wurden als formelle Entscheidung entschieden. Die meisten abgelehnten Asylbewerber stammen aus Nigeria (17). Es wurden 24 Personen im Jahr 2018 abgeschoben. Drei Personen sind 2018 freiwillig ausgereist. Zuweisungen Bis zum 31.08.2018 wurden dem Landkreis Oberallgäu 59 Asylbewerber zugewiesen (ohne hier geborene Kinder). Arbeit: Weiterhin gehen ca. 160 Asylbewerber/Geduldete einer bezahlten Beschäftigung nach. Heinz-Joachim Pesch, heinz-joachim.pesch@lra-oab.bayern.de, 08321/612-310

Regionalkonferenzen im September Wir möchten Sie über die nächsten zwei Termine für die Regionalkonferenzen informieren: Für die Region Süd findet das Treffen am 26.09.2018, 18:00 Uhr in Oberstdorf, Oberstdorf Haus, Saal "Oytal" statt. Für die Region Mitte ist das Treffen für den 27.09.2018, 18:00 Uhr in Immenstadt, Pfarrheim St. Nikolaus, Saal "Nikolaus" vorgesehen. Die Regionalsitzungen sind für alle Mitglieder der Helferkreise und Interessierte offen. Die genauen Themenschwerpunkte werden noch in der Einladung mitgeteilt. Wenn möglich bitten wir um Voranmeldung. Ansprechpartner ist Frau Hülya Dirlik, 08321/612-566 oder huelya.dirlik@lra-oa.bayern.de). Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten Ab dem 1. August 2018 ist der Familiennachzug von engsten Familienangehörigen zu subsidiär Schutzberechtigten wieder möglich. Allerdings für ein begrenztes Kontingent von 1.000 Personen pro Monat. Humanitäre Gründe sind ausschlaggebend Einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug enthält die Neuregelung, die in 36 a des Aufenthaltsgesetzes geregelt ist, nicht. Die Behörden sollen nach humanitären Gründen entscheiden, wer eine Aufenthaltserlaubnis erhält. Darunter fallen die Dauer der Trennung, das Alter der Kinder oder schwere Erkrankungen und konkrete Gefährdungen im Herkunftsland. Darüber hinaus sind auch Integrationsaspekte zu berücksichtigen. Grundsätzlich können Ehepartnerin bzw. Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern von Minderjährigen Familiennachzug beantragen. Geschwister haben ein solches Recht nicht. Auch bei einer Eheschließung, die während der Flucht stattfand, ist der Familiennachzug ausgeschlossen. Zu beachten ist, dass die Entscheidung nicht durch die Ausländerbehörden getroffen wird. Diese prüfen, ob der Visaerteilung zugestimmt werden kann und benennen gegebenenfalls Gründe, die für bzw. gegen die Erteilung sprechen (z.b. Gesundheitszustand, Dauer der Trennung, Straftaten usw.). Ausnahme für Gefährder Zu Personen, die als Gefährder gelten, gewährt das Gesetz keinen Familiennachzug. Ebenfalls ausnahmslos ausgeschlossen ist der Nachzug zu Menschen, die zu Hass gegen Teile der Bevölkerung aufrufen, einen verbotenen Verein leiten oder sich zur Verfolgung politischer und religiöser Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligen.

Erfolgsmodell Blaue Karten EU Der Trend steigender Erteilungszahlen für die blaue Karte setzt sich auch in diesem Jahr fort: Im 1. Quartal 2018 wurden in Deutschland 18,5 % mehr Blaue Karten EU erteilt als im Vorjahreszeitraum. Aktuell haben 53.107 Personen eine Blaue Karte EU in Deutschland (http://www.bamf.de/shareddocs/glossareintraege/de/b/blaue-karteeu.html?view=renderhelp%5bcataloghelp%5d&nn=1366068) In Deutschland wurde die Richtlinie durch das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten- Richtlinie der Europäischen Union[2] mit Wirkung vom 1. August 2012 umgesetzt, mit dem das Aufenthaltsgesetz, die Beschäftigungsverordnung und andere Rechtsvorschriften geändert werden. Die näheren Erteilungsvoraussetzungen der Blauen Karte EU finden sich in 19a AufenthG. Das nach 19 a Abs. 1 Nr. 3 AufenthG erforderliche Gehalt, das der Hochqualifizierte mindestens beziehen muss, beträgt zwei Drittel, in einigen Fällen (sogenannte Mangelberufe) 52 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung ( 2 Abs. 1 und 2 BeschV). Die Blaue Karte EU wird in Deutschland in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels erteilt. Im Jahr 2018 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung 78.000 Euro jährlich und 6.500 Euro monatlich ( 3 Abs. 1 Nr. 1 Sozialversicherungs- Rechengrößenverordnung 2018). Demzufolge muss der Hochqualifizierte im Jahre 2018 jährlich mindestens 52.000 Euro (oder im Falle der 52 %-Grenze für Mangelberufe: 40.560 Euro) aus der Beschäftigung erzielen. Zu den Mangelberufen zählen insbesondere Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Humanmediziner (ausgenommen Zahnärzte) und akademische Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie. Informationen zur Blauen Karte und ihren Möglichkeiten gibt u. a. das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Die bestehenden Angebote sind auch auf www.make-it-in-germany.com, www.zav.de, www.bamf.de, www.anerkennung-in-deutschland.de, und www.arbeitsagentur.de zu finden. Downloadmöglichkeit der Deutschkurse im Landkreis Oberallgäu und der Stadt Kempten Im Landkreis Oberallgäu und der Stadt Kempten gibt es nach wie vor eine Vielzahl an verschiedenen Angeboten, Deutsch zu lernen. Deshalb veröffentlicht das Bildungsbüro weiterhin unter dem Link www.oberallgaeu.org gemeinsam mit dem Amt für Integration der Stadt Kempten eine Übersicht über die aktuell angebotenen und geplanten Deutschkurse mit jeweiliger Zielgruppe zum Download. Die Übersichtslisten sind nach südlichem Landkreis sowie nördlicher Landkreis und Stadt Kempten aufgeteilt. Bildungsbüro, bildungsbuero@lra-oa.bayern.de 08321/612-162

Bayerisches Landesamt für Asyl nimmt die Arbeit auf Der Bayerische Landtag hat das Gesetz zur Errichtung des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen beschlossen. Die neue Behörde hat am 01. August ihre Arbeit aufgenommen. Sie wird die landesweiten operativen Verwaltungsaufgaben im Bereich der Rückführung in München und im Transitzentrum Ingolstadt-Manching wahrnehmen. Laut Innenminister Joachim Herrmann sollen zentral für ganz Bayern Synergieeffekte im Bereich Asyl, Abschiebung und Förderung der freiwilligen Ausreise erzielt werden. Nach den derzeitigen Planungen sind 120 neue Stellen vorgesehen, wobei das Landesamt im Endausbau samt den Zentralen Ausländerbehörden über einen Personalbestand von 1.000 Stellen verfügen wird. Literarischer Wettbewerb des Reimo-Verlages in Aufkirchen Der Reimo-Verlage hat zum Thema Erfahrungen von Flüchtlingshelfern und -helferinnen einen Wettbewerb ausgerufen. Flüchtlingshelfer/ -innen können ihren Betrag bis zum 01. Januar 2019 einreichen. Der Betrag soll darstellen, warum sie sich für Flüchtlinge engagieren und über die Erfahrungen berichten. Die Berichte sollten wie folgt zur Verfügung gestellt werden: Per Email: reimo_verlag@gmx.de oder Per Fax: 08122-4799714 oder Per Post: Reimo-Verlag, Am Mitterfeld 3, 85445 Oberding-Aufkirchen. Alle Informationen finden Sie auf www.reitmajer-verlag.de

Fortbildungen, Veranstaltungen, Hinweise Mi, 26.09.2018, 18:00 Uhr Regionalkonferenz Süd, im Oberstdorf Haus Sitzungssaal Oytal der Marktgemeinde Oberstdorf Do, 27.09.2018, 18.00 Uhr Regionalkonferenz Mitte, im Pfarrheim St. Nikolaus Saal Nikolaus in Immenstadt Tourenprogramm ALM Sommer 2018 (weitere Informationen und Anmeldungen unter http://www.alpenlebenmenschen.de/startseite-alpen-leben-menschen/mitmachen/): o Sa/So. 29. / 30.09.2018: Wanderung mit Hüttenübernachtung, Treffpunkt 09:30, Talstation Mittag Immenstadt, Kondition/Technik: hoch / mittel o Sa, 27.10.2018: Naturpark Nagelfluh Ranger Führung, 10.00 Uhr Bahnhof Immenstadt, Dauer ca. 3h, Kondition/Technik: gering / einfach Redaktionsteam des Newsletters Flucht & Asyl: Bildungsbüro, Landratsamt Oberallgäu Kontakt: bildungsbuero@lra-oa.bayern.de