- Bericht zur Lärmaktionsplanung der Stadt Taucha, Stand 10/2018 -

Ähnliche Dokumente
1 Deckblatt Lärm.doc

Lärmaktionsplanung der Gemeinde Inning a. Ammersee

Lärmaktionsplan Ellerau zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie - Variantenberechnung Tempo 30 auf der L76

Stadt Reichenbach im Vogtland. Lärmaktionsplan (ohne Maßnahmenplan)

Lärmaktionsplanung zum Umgebungslärm ANHANG 1

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Sieverstedt vom

Inhalte und Ziele der EU-Umgebungslärmrichtlinie Informationsveranstaltung SSG/SMUL am

Lärmaktionsplan der 1. Stufe

Lärmaktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Samtgemeinde Uelsen vom (Lärmaktionsplan für Gemeinden)

Lärmminderungsplanung gem. EG-Umgebungslärmrichtlinie

Lärmkartierung 2017 an Hauptverkehrsstraßen im Freistaat Sachsen Los 1 - Südwestsachsen. - Erläuterungsbericht -

Lärmaktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Samtgemeinde Hesel vom

Quellengruppe: KFZ- Verkehr mit > 3 Mio. KFZ/a. - Erläuterungsbericht -

Stadt Asperg Lärmaktionsplanung

Lärmaktionsplan der Gemeinde Schönkirchen

Bekanntmachung Nr. 22/ 2016 des Amtes Marne-Nordsee für die Gemeinde Diekhusen-Fahrstedt

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Tarp vom

Lärmanalyse des Verkehrs- und Gewerbelärms in Hockenheim

Lärmaktionsplan der 2. und 3. Stufe für die Stadt Geseke

Lärmaktionsplanung 2018

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Reesdorf vom 26.Juni 2017

LK Argus. Stadt Wolfratshausen. Lärmaktionsplan. Karte 1 Kfz-Querschnittsbelastung im Kartierungsnetz

STADT RADEBURG. Lärmaktionsplanung 2018


SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF

EU-Umgebungslärmrichtlinie wie geht es weiter?

Neunkirchen-Seelscheid

Lärmkartierung Stufe 2 - Meldebogen Abgabetermin: 30. Juni 2012 Hauptverkehrsstraßen

Lärmaktionsplan. gemäß 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Stadt Twistringen vom xx.xx (Lärmaktionsplan für Gemeinden)

LK Argus. Stadt Wolfratshausen. Lärmaktionsplan. Karte 1 Kfz-Querschnittsbelastung im Kartierungsnetz

Lärmaktionsplanung Stufe 2. L 756 Teilabschnitt Schlossstraße - Paderborner Straße. Öffentlichkeitsbeteiligung am 6. Februar 2013

Aktionsplan gern. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Epenwöhrden" vom

12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch

Anforderungen der. Strategischen Lärmkartierung. und. der Lärmaktionsplanung. der 2. Stufe

Lärmkarten nach. 47 c BImSchG. Am Markt 7

Verkehrslärm. Grundlagen

Maßnahmen zur Lärmminderung in Autobahn-Gemeinden

EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG

Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3

Schalltechnische Stellungnahme Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr Eichenweg in Großheidee / Verkehrslärm

Amtliche Bekanntmachung. Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Swisttal

Quellengruppe: KFZ- Verkehr mit > 3 Mio. KFZ/a. - Erläuterungsbericht - KFZ- Verkehr > 3 Mio. KFZ/a. Umweltbüro Postfach , Zwickau

Ergebnisse der Lärmkartierung Und der Weg dorthin. 1 XX. Monat 2016 Name des Präsentators

Umgebungslärmrichtlinie Festlegungen, Defizite und Erfordernisse. Matthias Hintzsche Umweltbundesamt

Lärmaktionsplanung VVG Schwäbisch-Hall

SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE

EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG

Stadt Ottweiler. Lärmaktionsplanung 2. Stufe. Bericht zur Weiterleitung an die Europäische Union

EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde NÜBEL vom

Informationen aus dem Lärmaktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz. der Stadt Waghäusel vom (Entwurfsstand)

UMGEBUNGSLÄRMKARTIERUNG DES FLUGHAFENS BERLIN- TEGEL IM LAND BRANDENBURG, 2017

Lärmkartierung Stufe 2 - Meldebogen Abgabetermin: 30. Juni 2012 Hauptverkehrsstraßen

Die Lärmsituation in Deutschland nach der Umgebungslärmrichtlinie

Feststellungsentwurf

Lärmminderungsplanung der Stadt Elmshorn. Lärmkartierung nach EG-Umgebungslärmrichtlinie

Schallschutzplanung. Planungsgegenstand: Beurteilung des umzubauenden Kreuzungsbereiches Beurteilung der Prognose für die südliche Entlastungsstraße

Lärmaktionsplanung - allgemeine Grundlagen

GKZ: Ergebnisse der Lärmkartierung Seite 1. Bericht über die Lärmkartierung für die Stadt. Dortmund

Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Bestensee. Bestensee, 19. März 2018 Dipl.-Ing. Christian Hecht

Lärmkarten nach. 47 c BImSchG

PWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung -

Lärmminderungsplanung der Stadt Rendsburg. Lärmkartierung nach EG-Umgebungslärmrichtlinie

Nationale Vorschriften: Bundes-Immissionsschutzgesetz, Rechtsverordnungen und Richtlinien zum Lärmschutz an Straßen

2. Stufe der Lärmaktionsplanung Maßnahmenplanung. Stadt Wernau. Möhler + Partner Ingenieure AG Beratung in Schallschutz und Bauphysik

Schalltechnisches Gutachten

(Ergebnisse der) Lärmkartierung

Aktionsplanung Hamburg

Erfahrungen mit Tempo 30 nachts auf zwei Hauptverkehrsstraßen. Hans-Jörg Schraitle, Leiter Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt

Lärmaktionsplan Merzhausen. Informationsveranstaltung am 27. November 2014

Ergebnisse der Lärmkartierung Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung

Lärmaktionsplan Owen - Lenningen

Lärmaktionsplan der Stadt Schleswig

Lärmaktionsplanung und Lärmkartierung des Eisenbahn-Bundesamtes

Lärmaktionsplan. nach 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes. für den. Markt Allersberg. Landkreis Roth. bezüglich der von der Bundesautobahn

Lärmaktionsplanung in München

Informationen aus dem Lärmaktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz. der Gemeinde Hagnau am Bodensee vom

EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG

EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG

Lärmaktionsplan. gemäß 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz. ENTWURF Stand 30. Januar in Zusammenarbeit mit

Ergebnisse der Lärmkartierung Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung

Strategische Lärmkarte Amt Uecker-Randow-Tal

Stellungnahme 8054/03 Bebauungsplan Nr. 17 Gerbishofer Weg, Untersuchung schalltechnische Wirkung Lärmschutzwand

Lärmaktionsplan der Stadt Stavenhagen- Entwurf

Lärmaktionsplan Duisburg. Bezirk Mitte. Belastungsschwerpunkt 52: Karl-Lehr-Straße / von Wegnerstraße bis Sternbuschweg Basisdaten zur Lärmminderung

Regierungspräsidium Gießen Lärmaktionsplan Straßenverkehr der 2. Stufe

EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG

Stadt Wadern. Lärmaktionsplanung Aktionsplan Bericht zur Information der Öffentlichkeit und zur Weiterleitung an die Europäische Kommission

Lärmkarten nach. 47 c BImSchG. Kammerhof 3

Aktionsplan gem. 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Güster

Lärmaktionsplanung Schwarzenbek Bahnlärm

Typische Ballungsräume und aktuelle Datenlage am Beispiel der Stadt Köln

Zusammenfassung des Aktionsplans zur Mitteilung an die EU gem. 47d Abs. 7 BImSchG der Stadt Schwentinental vom

Fachmarktzentrum Falder Bürrig

Workshop zur Lärmaktionsplanung - Heidelberg

Eine kreisangehörige Stadt und ihr Lärm

L Ä R M A K T I O N S P L A N

EG Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Stufe II (2012) Lärmkarten nach 47 c BImSchG

Transkript:

Bauakustik Raumakustik Fahrzeugakustik Maschinenakustik Erschütterungen Lärmschutz Software Lärmaktionsplanung gemäß 47d-f BImSchG, Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Quellengruppe: KFZ- Verkehr > 3 Mio. KFZ/a - Bericht zur Lärmaktionsplanung der Stadt Taucha, Stand 10/2018 - GAF - Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbh VMPA-Güteprüfstelle, Schallschutz im Hochbau nach DIN 4109, VMPA-SPG-215-04-SN Objekt: Auftraggeber: Auftragnehmer: Bearbeiter: KFZ- Verkehr, Straßen mit > 3 Mio. KFZ/a; Einwirkbereiche der Stadt Taucha Stadt Taucha, Stadtverwaltung Schloßstraße 13 04425 Taucha GAF mbh, Büro Zwickau Dipl.-Ing. Dirk Grundke Tel.: 0375 54 16 23 e-mail: grundke@gaf-online.de Firmensitz: Lessingstraße 4 08058 Zwickau Tel.: 0375/54 16 23 Fax: 0375/54 16 28 www.gaf-online.de E-mail: info@gaf-online.de HRB 13 11 4 Amtsgericht Chemnitz Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Dirk Grundke Zweigstelle Leipzig: Projekt-Nr.: 2018_091 ALBIS-Haus Kantstraße 2 04275 Leipzig Tel.: 0341/39 36 45-0 Fax: 0341/39 36 45-1 Dipl.-Ing. D. Grundke Bearbeiter Zwickau, 05.10.2018 Der Bericht- umfasst 16 Textseiten und 2 Anlagen...aktuelle Informationen, Arbeitsgebiete und Referenzen unter www.gaf-online.de

Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbh Inhaltsverzeichnis 1 Ziel der Arbeiten 1.1 Auftrag 1.2 Eingereichte Unterlagen 2 Normen, Reglementierungen und Berechnungsvorschriften zur Grundlage der Erstellung von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen 3 Ergebnisse der Berechnungen und Beurteilungen 3.1 Hot-Spot-Analyse 3.2 Priorisierung der Hot-Spots hinsichtlich der Untersuchungen zu Lärmminderungsmaßnahmen 3.3 Auswertung der Lärmkartierungen 3.4 Ausblick zu möglichen Lärmminderungsstrategien im Bereich der Hot-Spots 3.5 Lärmaktionsplan 4 Zusammenfassung Kurzzeichenverzeichnis Anlagenverzeichnis Anlagen Bericht-Nr.: 2018_091 Thema: Lärmaktionsplanung Stadt Taucha Datei: D:\Projekte_2018\Taucha_Lärmaktionsplanung\Bericht\Bericht.docx Seite 2

Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbh 1 Ziel der Arbeiten 1.1 Auftrag Die GAF - Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbh wurde durch die Stadtverwaltung der Stadt Taucha beauftragt, im Sinne des 47d-f Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die schutzwürdigen Gebiete der Stadt Taucha im Rahmen der Lärmaktionsplanung für die Quellengruppe Straßenverkehr (Straßen-Verkehr mit einem Verkehrsaufkommen > 3 Mio. KFZ/a) weitergehende Untersuchungen zur Lärmbelastung durchzuführen. Diese dienen als Argumentationshilfe zur Fortführung des Verfahrens der Lärmaktionsplanung. 1.2 Eingereichte Unterlagen Zur Bearbeitung des Auftrages wurden die folgenden Unterlagen durch die Stadt Taucha zur Verfügung gestellt bzw. durch GAF verwendet: - /1/ Flächennutzungsplan der Stadt Taucha, Stand 2018; - /2/ Ergebnisse der Lärmkartierung, Stufe 3, der Stadt Taucha, Lärmkartierung des Landes Sachsen / Untersuchungsgebiet: Taucha (Selbstkartierer), Stand 11/2017, digitale Daten ebenda. Während des Bearbeitungszeitraumes erfolgten mündliche Absprachen mit Vertretern der Stadtverwaltung der Stadt Taucha zur Art und Weise der Datenerhebung, der Modellierung und Berechnung und zur Form der Ergebnis-Dokumentation. Diese fanden bei der Bearbeitung der Aufgabenstellung Berücksichtigung. Bericht-Nr.: 2018_091 Thema: Lärmaktionsplanung Stadt Taucha Datei: D:\Projekte_2018\Taucha_Lärmaktionsplanung\Bericht\Bericht.docx Seite 3

Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbh 2 Normen, Reglementierungen und Berechnungsvorschriften zur Grundlage der Erstellung von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen Für die Berechnungen und Beurteilungen der Lärmsituationen wurden die folgenden Reglementierungen und Vorschriften zu Grunde gelegt: - /3/ Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 11. August 2010 (BGBl. I, S. 3180); - /4/ Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm; - /5/ Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005, BGBl. Teil I Nr. 38 vom 29. Juni 2005; - /6/ Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung 34. BImSchV) vom 6. März 2006, BGBl. Teil I Nr. 12 vom 15. März 2006 - /7/ DIN ISO 9613-2 (Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien), 1997; - /8/ DIN ISO 1996-2 (Beschreibung und Messung von Umgebungsgeräuschen), 1987; - /9/ Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS) in der Fassung vom 15.05.2006; - /10/ Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB) in der Fassung vom 20.04.2007; - /11/ Die Lärmkennziffer-Methode, Bönninghausen/Popp, Verlag Baubehörde, 1988; - /12/ Hinweise zur Lärmaktionsplanung, Informationsbroschüre für Städte und Gemeinden, Freistaat Sachsen, Landesamt für Umwelt und Geologie vom März 2013; - /13/ Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes - VLärmSchR97 vom 02. Juni 1997, zuletzt geändert am 04. August 2006; - /14/ Richtlinien für straßenrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung - Lärmschutz-Richtlinien StV - vom 23. November 2007; - /15/ Schreiben des BMVBS vom 27.04.2010, Absenkung Lärmsanierungsgrenzwerte; - /16/ RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, April 1990; - /17/ 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) vom 12. Juni 1990, BGBl. I, S. 1036; - /18/ 24. BImSchV (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmeverordnung) vom 04. Februar 1997; - /19/ LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung, zweite Aktualisierung, Stand: März 2017; - /20/ Ausfüllhinweise Meldebogen zur Lärmaktionsplanung, Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie des Freistaates Sachsen, April 2018. Die gesamten Berechnungen und Beurteilungen der untersuchten Szenarien wurden mit dem Programmsystem IMMI der Firma Wölfel Engineering GmbH & Co., Höchberg durchgeführt. Dieses Programmsystem ermöglicht Modellierungen bzw. Berechnungen gemäß DIN 18005, RLS-90, Schall 03, VDI 2571, VDI 2714, VDI 2720, VBUS und VBEB, DIN ISO 9613-2, sowie Beurteilungen gemäß ISO 1996-2, 16., 18. BImSchV und 34. BImSchV, DIN 18005, TA Lärm, Richtlinie 2002/49/EG und länderspezifischer Reglementierungen. Bericht-Nr.: 2018_091 Thema: Lärmaktionsplanung Stadt Taucha Datei: D:\Projekte_2018\Taucha_Lärmaktionsplanung\Bericht\Bericht.docx Seite 4

Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbh 3 Ergebnisse der Berechnungen und Beurteilungen 3.1 Hot-Spot-Analyse Für die an die Stufen der Lärmkartierung /2/ anschließenden Lärmaktionsplanungen ist es notwendig, einerseits die Gebiete zu ermitteln, in denen die sog. Auslöseschwellen für die Lärmaktionsplanung der Lärmindizes L DEN (65 db(a)) und L Night (55 db(a)) überschritten sind, andererseits jedoch auch die Zahl der betroffenen Anwohner Berücksichtigung findet. In diesem Zusammenhang findet eine sog. Hot-Spot-Analyse statt, die beide Kriterien berücksichtigt. Angewandt wird das Verfahren nach Bönninghausen/Popp /11/. Die in Abb. 1 dargestellten Hot-Spots der Lärm-/Einwohnerbelastungen wurden weiter untersucht. Die angewendete Lärmkennziffer LKZ nach Bönninghausen/Popp wird nach folgender Gleichung berechnet: = (, ) mit E i i-te Einwohnerzahl L r,i i-ter Beurteilungspegel Grenzwert/Zielwert (hier: Auslöseschwellen L DEN = 65 db(a), L Night = 55 db(a)) L GW Abb. 1: Hot-Spot-Analyse der Lärm-/Einwohnerbelastung der Stadt Taucha mit Lärmkennziffer LKZ nach Bönninghausen/Popp (Belastung über L DEN - Auslöseschwelle von 65 db(a) siehe auch Anlage 1) Bericht-Nr.: 2018_091 Thema: Lärmaktionsplanung Stadt Taucha Datei: D:\Projekte_2018\Taucha_Lärmaktionsplanung\Bericht\Bericht.docx Seite 5

Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbh 3.2 Priorisierung der Hot-Spots hinsichtlich der Untersuchungen zu Lärmminderungsmaßnahmen Die nach 3.1 ermittelten Hot-Spots der Lärm-/Einwohnerbelastung lassen sich hinsichtlich der Höhe der Lärmkennziffer LKZ priorisieren, wie in Tabelle 1 dargestellt. Tabelle 1: Hot-Spots der Lärm-/Einwohnerbelastung der Stadt Taucha, Priorisierung nach Höhe der Lärmkennziffer LKZ nach Bönninghausen/Popp Nr. Schallquelle Kreuzung/Einmündung/Bereich LKZ, Max.- Wert 1 B 87 Leipziger Straße Freiligrathstraße / Südstraße 227 2 B 87 Leipziger Straße, Kreuzungsbereich Leipziger Straße / Graßdorfer Straße Graßdorfer Straße 172 3 B 87 Leipziger Straße Poststraße / Windmühlenstraße 113 4 B 87 Leipziger Straße Gerichtsweg / T.-Körner-Straße 45 5 B 87 außerorts Cradefelder Straße 1 6 B 87 außerorts Gutenbergstraße 1 Nach der Priorisierung der Hot-Spots der Lärm-/Einwohnerbelastung der Stadt Taucha wurde eine Auswertung der in 2017 erstellten Lärmkarten /2/ Hot-Spot-spezifisch vorgenommen. Dies geschah mittels des sog. Steckbriefverfahrens, welches im folgenden Abschnitt näher beschrieben ist. Bericht-Nr.: 2018_091 Thema: Lärmaktionsplanung Stadt Taucha Datei: D:\Projekte_2018\Taucha_Lärmaktionsplanung\Bericht\Bericht.docx Seite 6

Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbh 3.3 Auswertung der Lärmkartierungen Die Erstellung von Steckbriefen für die Hot-Spots der Lärm-/Einwohnerbelastung der Stadt Taucha umfasst die folgenden Aspekte: Verortung im Gemeindegebiet, Ausweisung von Teilbereichen; Bilddokumentation; Lärmkarten, Stand 2018 (Berechnung nach RLS-90 /16/); Beurteilung Lärmbelastung; Diskussionsansätze Lärmminderungsmaßnahmen. Die beschriebenen Aspekte werden beispielhaft anhand des Steckbriefes zum Hot-Spot Nr.: 1 der Lärm-Einwohnerbelastung, B 87 (Leipziger Straße), Bereich Freiligrathstraße / Südstraße, näher erläutert. Der vollständige Steckbrief ist neben sämtlichen anderen in Anlage 2 dieses Berichtes enthalten. Verortung B87, Bereich Freiligrathstraße / Südstraße Verortung B87 / Freiligrathstraße / Südstraße im Stadtgebiet Quelle: openstreetmap.de Die Verortung im Gemeindegebiet umfasst einerseits die Lage des Untersuchungsgebietes und andererseits die von Überschreitungen der Auslöseschwellen für die Lärmaktionsplanung betroffenen Bereiche (Hot-Spots). Bericht-Nr.: 2018_091 Thema: Lärmaktionsplanung Stadt Taucha Datei: D:\Projekte_2018\Taucha_Lärmaktionsplanung\Bericht\Bericht.docx Seite 7

Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbh Bilddokumentation südliche Bebauung nördliche Bebauung Die Bilddokumentation dient u.a. zur Überprüfung des Straßenzustandes und des Gebäudezustandes. Bei schlechtem Straßenzustand (Fahrbahnunstetigkeiten, z.b. infolge von Fahrbahnalterungen oder schlecht eingepassten Gullydeckeln) sind Pegelüberhöhungen bei Vorbeifahrten von Fahrzeugen zu verzeichnen, die nicht durch die Berechnungsergebnisse wiedergegeben werden. Entsprechende Anmerkungen in den Steckbriefen erfolgen ggf. in diesem Zusammenhang. Lärmkarten (Stand:2018, Berechnung nach RLS-90) Beurteilungszeitraum Tag (06.00-22.00 Uhr) Beurteilungszeitraum Nacht (22.00-06.00 Uhr) Die Berechnung der Lärmsituationen gemäß RLS-90 /16/ und die Darstellung in entsprechenden Lärmkarten dient u.a. zur Argumentation der Einhaltung/Überschreitung nationaler Richtwerte bzw. Auslöseschwellen der Lärmsanierung /13/ - /15/. Sie dienen des Weiteren als Berechnungs- und Beurteilungsgrundlage für entsprechende Lärmsanierungsprogramme (wie z.b. Einsatz von Lärmschutzfenstern). Bericht-Nr.: 2018_091 Thema: Lärmaktionsplanung Stadt Taucha Datei: D:\Projekte_2018\Taucha_Lärmaktionsplanung\Bericht\Bericht.docx Seite 8

Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbh Höhe Lärmkennziffer LKZ, Priorität der Lärmaktionsplanung im Stadtgebiet Art der Bebauung: Nutzung gemäß FNP: Fahrbahnaufteilung: Zulässige Geschwindigkeit: Fahrbahnzustand: Verkehrsbelegung Ruhender Verkehr: Ergebnisse Kartierung 2018 (RLS-90): Beurteilung der Lärmbelastung Allgemeine Angaben LKZ = 227, Priorität: 1 Beidseitig geschlossener Blockrand mit Baulücken, 3 4-geschossige Bebauung Nördlich MI (Mischgebiet), südlich WA (Allgemeines Wohngebiet) Je eine Richtungsfahrbahn mit zusätzlichem südlich gelegener Fahrradweg, zusätzlich nördlich gelegene Straßenbahntrasse (für Lärmbetrachtungen mit untergeordneter Relevanz) 50 km/h tagsüber und nachts für alle Fahrzeuge Gut, ohne erkennbare Unstetigkeiten 23.571 Fahrzeuge/24h nach zentralen Verkehrszählungen 2015 mit Schwerlastanteilen von 9,5% / 13,4% tagsüber / nachts Stellflächen (vereinzelt) im Nebenbereich der Fahrbahnen Lärmbelastung Beurteilungspegel tagsüber: 71-73 db(a) Beurteilungspegel nachts: 65-67 db(a) Überschreitung der Lärmsanierungsgrenzwerte gemäß VLärmSchR97 (2010 um 3 db abgesenkt) für Mischgebiete von 6-8 db im nördlichen Bereich (vor allem nachts) und um 8-9 db im südlichen Bereich (vor allem nachts) Betroffene Bewohner: 39 (nördliche Bebauung), 155 (südliche Bebauung) Die Beurteilung der Lärmbelastung enthält neben den wesentlichen Parametern der Emissionsquelle (Verkehrsstärke, Geschwindigkeit, etc.) die baunutzungsrechtliche Einstufung der schutzwürdigen Bebauungen, von der die Richtwerte bzw. Auslöseschwellen der Lärmsanierung abhängig sind. Des Weiteren werden die Quantifizierungen der Lärmbelastungen in den entsprechenden Beurteilungszeiträumen dargestellt sowie die Anzahl der betroffenen Anwohner. Schließlich erfolgt eine Angabe zur Einhaltung/ Überschreitung nationaler Richtwerte bzw. Auslöseschwellen der Lärmsanierung gemäß /13/ - /15/. Verkehrsmanagement Ansätze für Lärmminderungsmaßnahmen 1.1 Geschwindigkeitsreduktion ganztags Effekte: Verbesserungen um bis zu 3 db bei Einführung von Tempo 30, Diskussion 1.2 Geschwindigkeitsreduktion nachts Effekte: Verbesserungen um bis zu 3 db bei Einführung von Tempo 30, Diskussion 1.3 Verkehrsverlagerung allgemein Bei Berücksichtigung Ortsumgehung (Verringerung der Verkehrszahlen um 50-75%) Verringerung um um 3-6 db, Diskussion 1.4 Verlagerung LKW-Verkehr Wahrnehmbare Effekte erst bei Verlagerung des LKW-Verkehrs > 50%, Diskussion 1.5 Förderung ÖPNV Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte 1.6 Förderung Fußgängerverkehr Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte 1.7 Förderung Radverkehr Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte Bericht-Nr.: 2018_091 Thema: Lärmaktionsplanung Stadt Taucha Datei: D:\Projekte_2018\Taucha_Lärmaktionsplanung\Bericht\Bericht.docx Seite 9

Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbh Schallschutz Bauliche Maßnahmen 2.1 Lärmschutzwände/-wälle Durch relativ nahe liegende schutzwürdige Bebauung schwer möglich, Diskussion 2.2 Maßnahmen an Gebäuden Durch Kommune / Eigentümer möglich, Diskussion 2.3 Städtebauliche Maßnahmen Keine Ansatzpunkte erkennbar 3.1 Fahrbahninstandsetzung Kein lärmrelevantes Handlungserfordernis 3.2 Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge Effekte: Verbesserungen um bis 4 db bei z.b. LOAxD-Asphalten, jedoch keine Regelbauweise, Diskussion 3.3 Umgestaltung/Begrünung Straßenraum Großgrün an Einmündungen, geringe lärmtechnische Effekte 4 Diskussion Weitere Schließlich und endlich erfolgen Angaben zu Ansätzen für Lärmminderungsmaßnahmen, die mit Beteiligung der Öffentlichkeit diskutiert werden sollten (Diskussionsansätze farblich markiert). Diese Ansätze stellen Hot-Spot-spezifische Diskussionsgrundlagen dar. Nach Diskussion dieser (prinzipiell möglichen) Maßnahmen erfolgte durch den Stadtrat der Stadt Taucha die Beschlussfassung zur Art und Weise der Weiterführung der Lärmaktionsplanung. Bericht-Nr.: 2018_091 Thema: Lärmaktionsplanung Stadt Taucha Datei: D:\Projekte_2018\Taucha_Lärmaktionsplanung\Bericht\Bericht.docx Seite 10

Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbh 3.4 Ausblick zu möglichen Lärmminderungsstrategien im Bereich der Hot-Spots Grundsätzlich kommen als Lärmminderungsmaßnahmen die in folgender Tabelle 2 dargestellten in Betracht, die hinsichtlich Relevanz und Umsetzbarkeit bei den langfristigen Strategien zum Schutz vor Umgebungslärm in der Stadt Taucha Beachtung finden sollten. Tabelle 2: Beispiele für Lärmminderungsmaßnahmen an Hauptverkehrsstraßen mit Voraussetzungen und Verantwortlichkeiten (Quelle: /12/) Bericht-Nr.: 2018_091 Thema: Lärmaktionsplanung Stadt Taucha Datei: D:\Projekte_2018\Taucha_Lärmaktionsplanung\Bericht\Bericht.docx Seite 11

Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbh Tabelle 2 (Fortsetzung): Beispiele für Lärmminderungsmaßnahmen an Hauptverkehrsstraßen mit Voraussetzungen und Verantwortlichkeiten (Quelle: /12/) Bericht-Nr.: 2018_091 Thema: Lärmaktionsplanung Stadt Taucha Datei: D:\Projekte_2018\Taucha_Lärmaktionsplanung\Bericht\Bericht.docx Seite 12

Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbh 3.5 Lärmaktionsplan Nach Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung der Steckbriefe in Stadtverwaltung der Stadt Taucha (Rathaus, FB Bauwesen) mit Ankündigung in der Leipziger Volkszeitung mit Erläuterungen zur Vorgehensweise in der Zeit vom 18.06. 03.07.2018 und öffentliche Veranstaltung mit möglicher Bürgerbeteiligung am 03.07.2018) wurde seitens der Stadt Taucha festgestellt, dass keine Bürgerbeteiligungen zur Lärmaktionsplanung erfolgten. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 2018/031 vom 09.08.2018 wurde seitens der Stadt Taucha folgendes festgestellt: Für jeden identifizierten Lärmbrennpunkt wurden vor Ort potenziell mögliche Maßnahmen zusammengestellt und in Steckbriefen dargestellt. Es fand eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung dazu statt. Für die Abwägung erfolgte eine Berücksichtigung der Umsetzbarkeit unter Beteiligung der zuständigen Maßnahmenträger. Hierbei zeigte sich, dass kurzfristig am konkreten Ort realisierbare Maßnahmen nicht in den Lärmaktionsplan (LAP) aufgenommen werden können. Der Maßnahmenplan beschränkt sich daher auf allgemeine Ziele zur aktiven und passiven Lärmminderung. Da die Stadt Taucha nicht Baulastträger der Hauptlärmquelle Bundesstraße B 87 ist, werden unrealistische Zielstellungen von Anfang an möglichst vermieden. Im Rahmen der Diskussion wurde festgestellt, dass eine Lärmaktionsplanung sinnvoll und notwendig ist, allerdings ohne konkreten Maßnahmenplan, das heißt, es werden allgemeine Ziele zur aktiven und passiven Lärmminderung in der Stadt Taucha formuliert, ohne jedoch konkrete Maßnahmen zu benennen. Auf die Erstellung eines Maßnahmenplanes wird daher verzichtet. Darüber hinaus wird im veröffentlichten LAP durch die Kommune transparent dargestellt, welche langfristigen Ziele beim Lärmschutz verfolgt werden. Dabei sollte die Zielsetzung zwar ambitioniert und zeitlich abgesteckt sein, unrealistische Zielstellungen sollten aber von Anfang an vermieden werden, um keine unerfüllbaren Erwartungen zu wecken, da die Stadt Taucha nicht der Baulastträger der Bundesstraße B 87 ist. Folgende Ziele sollen kurz- und mittelfristig an den Lärmbrennpunkten realisiert werden: Gesundheitsschutz und Vorsorge, Reduktion Geräuschbelastung, Verbesserung des Wohnumfeldes und Erhöhung der Lebensqualität, Aufwertung der Stadt als Wohn- und Investitionsstandort, Festgeschriebene Grundlage zum Lärmschutz als Basis für kommunale Planungen, Synergieeffekte in Verbindung mit anderen Fachplanungen (Verkehrsentwicklungsplanung, Bauleitplanung, städtebauliche Entwicklungskonzepte). Die Detailmaßnahmen sind aus entsprechenden, für den jeweiligen Hot-Spot angefertigten Steckbriefen ersichtlich (siehe veröffentlichter LAP). Bericht-Nr.: 2018_091 Thema: Lärmaktionsplanung Stadt Taucha Datei: D:\Projekte_2018\Taucha_Lärmaktionsplanung\Bericht\Bericht.docx Seite 13

Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbh Hinsichtlich der langfristig umzusetzenden Strategien zum Schutz vor Umgebungslärm wurde seitens der Stadt Taucha folgendes festgestellt: Folgende Maßnahmen mit langfristigem Zeithorizont sollen in Taucha realisiert werden: Verkehrsmanagement: Geschwindigkeitsreduktion ganztags und nachts, Verkehrsverlagerung allgemein, Verlagerung LKW-Verkehr, Förderung ÖPNV, Förderung Fußgängerverkehr, Förderung Radverkehr, Schallschutz: Maßnahmen an Gebäuden, städtebauliche Maßnahmen, Bauliche Maßnahmen: Fahrbahninstandsetzung, Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge, Umgestaltung/Begrünung Straßenraum. Die Detailmaßnahmen sind aus entsprechenden, für den jeweiligen Hot-Spot angefertigten Steckbriefen ersichtlich (siehe veröffentlichter LAP). Die Stadt Taucha kann und wird die Vorschläge und Kritik zu Maßnahmen des LASuV fundiert vortragen. Ziel der LAP ist die Verhinderung bzw. Minderung von Umgebungslärm insbesondere dort, wo die Geräuschbelastung gesundheitliche Auswirkungen haben kann. Neben der Festschreibung von Zielen zur Minderung der Lärmbelastung ist die Lärmaktionsplanung ein wichtiges fachübergreifendes Planungsinstrument. Es wird damit die Voraussetzung geschaffen, die Belange des Lärmschutzes möglichst bei allen relevanten Planungen im Infrastruktur- und Umweltbereich zu berücksichtigen. Gleichzeitig wird das Thema Lärmbelastung im Bewusstsein der Bevölkerung und der politischen Entscheidungsträger verankert. Das ist eine wichtige Voraussetzung, um effektive und nachhaltige Wege zur Lärmminderung zu beschreiten. Hinsichtlich des Schutzes sog. Ruhiger Gebiete mit Festlegung und geplante Maßnahmen zu deren Schutz wurde seitens der Stadt Taucha folgendes festgestellt: Im Rahmen des FNP bzw. von Bebauungsplänen wurden bisher keine sog. ruhigen Gebiete ausgewiesen bzw. festgelegt. Es wird jedoch bei allen konkreten Bauleitplanungen dem Immissionsschutz eine hohe Priorität eingeräumt, die unter Punkt 3.2. und 3.3. formulierten Ziele und Maßnahmen (Anmerkung: siehe oben, kurz-, mittel- und langfristige Ziele der Lärmaktionsplanung) werden im Rahmen der konkreten Bauleitplanung stets mit abgeprüft. Die o.g. Feststellungen und Abwägungen wurden an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie des Freistaates Sachsen mittels vorgeschriebenem Meldebogen am 14.08.2018 gemeldet. Der Lärmaktionsplan tritt am 01.10.2018 mit Information im Tauchaer Amtsblatt in Kraft. Bericht-Nr.: 2018_091 Thema: Lärmaktionsplanung Stadt Taucha Datei: D:\Projekte_2018\Taucha_Lärmaktionsplanung\Bericht\Bericht.docx Seite 14

Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbh 4 Zusammenfassung Die GAF - Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbh wurde durch die Stadtverwaltung der Stadt Taucha beauftragt, im Sinne des 47d-f Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die schutzwürdigen Gebiete der Stadt Taucha im Rahmen der Lärmaktionsplanung für die Quellengruppe Straßenverkehr (Straßen-Verkehr mit einem Verkehrsaufkommen > 3 Mio. KFZ/a) weitergehende Untersuchungen zur Lärmbelastung durchzuführen. Diese dienen als Argumentationshilfe zur Fortführung des Verfahrens der Lärmaktionsplanung. Für die an die Stufen der Lärmkartierung /2/ anschließenden Lärmaktionsplanungen war es notwendig, einerseits die Gebiete zu ermitteln, in denen die sog. Auslöseschwellen für die Lärmaktionsplanung der Lärmindizes L DEN (65 db(a)) und L Night (55 db(a)) überschritten sind, andererseits jedoch auch die Zahl der betroffenen Anwohner Berücksichtigung findet. In diesem Zusammenhang fand eine sog. Hot-Spot-Analyse statt, die beide Kriterien berücksichtigt. Angewandt wurde das Verfahren nach Bönninghausen/Popp /11/. Nach der Priorisierung der Hot-Spots der Lärm-/Einwohnerbelastung der Stadt Taucha wurde eine Auswertung der in 2017 erstellten Lärmkarten /2/ Hot-Spot-spezifisch vorgenommen. Dies geschah mittels des sog. Steckbriefverfahrens. Nach Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung der Steckbriefe in Stadtverwaltung der Stadt Taucha (Rathaus, FB Bauwesen) mit Ankündigung in der Leipziger Volkszeitung mit Erläuterungen zur Vorgehensweise in der Zeit vom 18.06. 03.07.2018 und öffentliche Veranstaltung mit möglicher Bürgerbeteiligung am 03.07.2018) wurde seitens der Stadt Taucha festgestellt, dass keine Bürgerbeteiligungen zur Lärmaktionsplanung erfolgten. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 2018/031 vom 09.08.2018 wurde seitens der Stadt Taucha folgendes festgestellt: Im Rahmen der Diskussion wurde festgestellt, dass eine Lärmaktionsplanung sinnvoll und notwendig ist, allerdings ohne konkreten Maßnahmenplan, das heißt, es werden allgemeine Ziele zur aktiven und passiven Lärmminderung in der Stadt Taucha formuliert, ohne jedoch konkrete Maßnahmen zu benennen. Auf die Erstellung eines Maßnahmenplanes wird daher verzichtet. Die Gründe für die Lärmaktionsplanung ohne Maßnahmenplan wurden dargestellt. Die o.g. Feststellungen und Abwägungen wurden an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie des Freistaates Sachsen mittels vorgeschriebenem Meldebogen gemeldet. Dirk Grundke, Bearbeiter Zwickau im Oktober 2018 Bericht-Nr.: 2018_091 Thema: Lärmaktionsplanung Stadt Taucha Datei: D:\Projekte_2018\Taucha_Lärmaktionsplanung\Bericht\Bericht.docx Seite 15

Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbh Kurzzeichenverzeichnis Kurzzeichen Einheit Bedeutung Abb. Abbildung B Bundesstraße BAB Bundesautobahn BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz BZR Beurteilungszeitraum DTV Kfz/24h durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DStrO db Pegel-Zuschlag für Fahrbahnoberflächen FNP Flächen-Nutzungsplan LAP Lärmaktionsplan LASuV Landesamt für Straßenbau und Verkehr LKZ Lärmkennziffer nach Bönninghausen/Popp LOAxD Lärmoptimierter Asphalt Düsseldorf mit Körnung x LSA Licht-Signalanlage L Day db(a) Day-Beurteilungspegel L Evening db(a) Evening-Beurteilungspegel L Night db(a) Night-Beurteilungspegel L DEN db(a) Day-Evening-Night-Beurteilungspegel L m,e db(a) Emissionspegel gemäß VBUS M Kfz/h Verkehrsstärke MI Mischgebiet NuGe Nutzungsgebiet (IMMI-Element) OPA Offenporiger Asphalt p % Anteil Schwerlastverkehr (>3,5 t gemäß VBUS) p % Anteil Schwerlastverkehr (>2,8 t gemäß RLS-90) S Staatsstraße STRb Straßenelement gemäß VBUS (IMMI-Element) STRb Straßenelement gemäß RLS-90 (IMMI-Element) VBUS Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen in der Fassung vom 15.05.2006 VLärmSchR97 Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes vom 02. Juni 1997, zuletzt geändert am 04. August 2006 v km/h Geschwindigkeit (zulässige) WA Allgemeines Wohngebiet ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr Anlagenverzeichnis Anlage 1: Anlage 2: Übersicht Hot-Spots der Lärm-/Einwohnerbelastung Steckbriefe zur Lärmaktionsplanung Bericht-Nr.: 2018_091 Thema: Lärmaktionsplanung Stadt Taucha Datei: D:\Projekte_2018\Taucha_Lärmaktionsplanung\Bericht\Bericht.docx Seite 16

Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbh Anlage 1: Übersicht Hot-Spots der Lärm-/Einwohnerbelastung Bericht-Nr.: 2018_091 Thema: Lärmaktionsplanung Stadt Taucha Datei: D:\Projekte_2018\Taucha_Lärmaktionsplanung\Bericht\Bericht.docx Anlagen

EU-Umgebungslärmrichtlinie, Lärmaktionsplanung 2018, Straßen > 3 Mio. KFZ/a, Stadt Taucha, Übersicht Hot-Spots 324500 325000 325500 326000 Lärmkennziffer LKZ nach Bönninghausen/Popp, Raster DEN [ Übersicht, Rel. Höhe 4.00m ] Hot-Spots der Lärm-/Einwohnerbelastung mit Auslösewert für L_DEN = 65 db(a) 5 5695500 5695000 5694500 4 1 3 2 6 5695500 5695000 5694500 Legende DEN LKZ LGW=65 Ortsgrenze Untersuchungsgebiet Unbewohnte Gebäude Bewohnte Gebäude Sondergebäude Straße /VBUS Wandelement >...- 0 > 0-20 > 20-40 > 40-60 > 60-80 > 80-100 >100-120 >120-140 >140-160 >160-180 >180-... 0 M 1:11105 500 m 324500 325000 325500 326000 IMMI 2017 15.12.2017

Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbh Anlage 2: Steckbriefe zur Lärmaktionsplanung Steckbrief zur Lärmaktionsplanung: Hot-Spot 1 der Lärm-Einwohnerbelastung, Leipziger Straße (B 87), Bereich Freiligrathstraße / Südstraße Steckbrief zur Lärmaktionsplanung: Hot-Spot 2 der Lärm-Einwohnerbelastung, Kreuzungsbereich Leipziger Straße / Graßdorfer Straße (B 87) Steckbrief zur Lärmaktionsplanung: Hot-Spot 3 der Lärm-Einwohnerbelastung, Leipziger Straße (B 87), Bereich Poststraße / Windmühlenstraße Steckbrief zur Lärmaktionsplanung: Hot-Spot 4 der Lärm-Einwohnerbelastung, Leipziger Straße (B 87) Bereich Gerichtsweg / T.-Körner-Straße Steckbrief zur Lärmaktionsplanung: Hot-Spot 5 der Lärm-Einwohnerbelastung, B 87, Bereich Cradefelder Straße Steckbrief zur Lärmaktionsplanung: Hot-Spot 6 der Lärm-Einwohnerbelastung, B 87, Bereich Gutenbergstraße Bericht-Nr.: 2018_091 Thema: Lärmaktionsplanung Stadt Taucha Datei: D:\Projekte_2018\Taucha_Lärmaktionsplanung\Bericht\Bericht.docx Anlagen

Steckbrief zur Lärmaktionsplanung: Leipziger Straße (B 87) Bereich Freiligrathstraße / Südstraße Hot-Spot Nr. 1 Inhalt: Verortung im Stadtgebiet Bilddokumentation Lärmkarten o Stand 2017 (Berechnung nach RLS-90) Beurteilung Lärmbelastung Diskussion Lärmminderungsmaßnahmen Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87 Freiligrathstraße / Südstraße Seite 1

Verortung B87, Bereich Freiligrathstraße / Südstraße Verortung B87 / Freiligrathstraße / Südstraße im Stadtgebiet Quelle: openstreetmap.de Bilddokumentation südliche Bebauung nördliche Bebauung Lärmkarten (Stand:2017, Berechnung nach RLS-90) Beurteilungszeitraum Tag (06.00-22.00 Uhr) Beurteilungszeitraum Nacht (22.00-06.00 Uhr) Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87 Freiligrathstraße / Südstraße Seite 2

Höhe Lärmkennziffer LKZ, Priorität der Lärmaktionsplanung im Stadtgebiet Art der Bebauung: Nutzung gemäß FNP: Fahrbahnaufteilung: Zulässige Geschwindigkeit: Fahrbahnzustand: Verkehrsbelegung Ruhender Verkehr: Ergebnisse Kartierung 2017 (RLS-90): Verkehrsmanagement Beurteilung der Lärmbelastung Allgemeine Angaben LKZ = 227, Priorität: 1 Beidseitig geschlossener Blockrand mit Baulücken, 3 4-geschossige Bebauung Nördlich MI (Mischgebiet), südlich WA (Allgemeines Wohngebiet) Je eine Richtungsfahrbahn mit zusätzlichem südlich gelegener Fahrradweg, zusätzlich nördlich gelegene Straßenbahntrasse (für Lärmbetrachtungen mit untergeordneter Relevanz) 50 km/h tagsüber und nachts für alle Fahrzeuge Gut, ohne erkennbare Unstetigkeiten 23.571 Fahrzeuge/24h nach zentralen Verkehrszählungen 2015 mit Schwerlastanteilen von 9,5% / 13,4% tagsüber / nachts Stellflächen (vereinzelt) im Nebenbereich der Fahrbahnen Lärmbelastung Beurteilungspegel tagsüber: 71-73 db(a) Beurteilungspegel nachts: 65-67 db(a) Überschreitung der Lärmsanierungsgrenzwerte gemäß VLärmSchR97 (2010 um 3 db abgesenkt) für Mischgebiete von 6-8 db im nördlichen Bereich (vor allem nachts) und um 8-9 db im südlichen Bereich (vor allem nachts) Betroffene Bewohner: 39 (nördliche Bebauung), 155 (südliche Bebauung) Ansätze für Lärmminderungsmaßnahmen 1.1 Geschwindigkeitsreduktion ganztags Effekte: Verbesserungen um bis zu 3 db bei Einführung von Tempo 30, Diskussion 1.2 Geschwindigkeitsreduktion nachts Effekte: Verbesserungen um bis zu 3 db bei Einführung von Tempo 30, Diskussion 1.3 Verkehrsverlagerung allgemein Bei Berücksichtigung Ortsumgehung (Verringerung der Verkehrszahlen um 50-75%) Verringerung um um 3-6 db, Diskussion 1.4 Verlagerung LKW-Verkehr Wahrnehmbare Effekte erst bei Verlagerung des LKW-Verkehrs > 50%, Diskussion 1.5 Förderung ÖPNV Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte 1.6 Förderung Fußgängerverkehr Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte 1.7 Förderung Radverkehr Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte Schallschutz Bauliche Maßnahmen 2.1 Lärmschutzwände/-wälle Durch relativ nahe liegende schutzwürdige Bebauung schwer möglich, Diskussion 2.2 Maßnahmen an Gebäuden Durch Kommune / Eigentümer möglich, Diskussion 2.3 Städtebauliche Maßnahmen Keine Ansatzpunkte erkennbar 3.1 Fahrbahninstandsetzung Kein lärmrelevantes Handlungserfordernis 3.2 Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge Effekte: Verbesserungen um bis 4 db bei z.b. LOAxD-Asphalten, jedoch keine Regelbauweise, Diskussion 3.3 Umgestaltung/Begrünung Straßenraum Großgrün an Einmündungen, geringe lärmtechnische Effekte Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87 Freiligrathstraße / Südstraße Seite 3

4 Diskussion Weitere Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87 Freiligrathstraße / Südstraße Seite 4

Steckbrief zur Lärmaktionsplanung: Kreuzungsbereich Leipziger Straße / Graßdorfer Straße (B 87) Hot-Spot Nr. 2 Inhalt: Verortung im Stadtgebiet Bilddokumentation Lärmkarten o Stand 2017 (Berechnung nach RLS-90) Beurteilung Lärmbelastung Diskussion Lärmminderungsmaßnahmen Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87, Kreuzung Leipziger / Graßdorfer Straße Seite 1

Verortung B87, Bereich Leipziger Straße / Graßdorfer Straße Verortung B87 Leipziger/Graßdorfer im Stadtgebiet Quelle: openstreetmap.de Bilddokumentation westliche Bebauung an der Graßdorfer Straße östliche Bebauung an der Graßdorfer Straße südliche Bebauung an der Leipziger Straße in Richtung Nordosten (Kreuzung) südliche Bebauung an der Leipziger Straße in Richtung Südwesten Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87, Kreuzung Leipziger / Graßdorfer Straße Seite 2

Lärmkarten (Stand:2017, Berechnung nach RLS-90) Beurteilungszeitraum Tag (06.00-22.00 Uhr) Höhe Lärmkennziffer LKZ, Priorität der Lärmaktionsplanung im Stadtgebiet Art der Bebauung: Nutzung gemäß FNP: Fahrbahnaufteilung: Zulässige Geschwindigkeit: Fahrbahnzustand: Verkehrsbelegung Ruhender Verkehr: Ergebnisse Kartierung 2017 (RLS-90): Verkehrsmanagement Beurteilung der Lärmbelastung Allgemeine Angaben Beurteilungszeitraum Nacht (22.00-06.00 Uhr) LKZ = 172, Priorität: 2 Beidseitig Einzel- und Doppelhäuser, 2 4-geschossige Bebauung Südlich der Leipziger Straße MI (Mischgebiet), nördlich WA (Allgemeines Wohngebiet) Jeweils je eine Richtungsfahrbahn an der Leipziger und der Graßdorfer Straße 50 km/h tagsüber und nachts für alle Fahrzeuge Gut, ohne erkennbare Unstetigkeiten Jeweils 23.571 Fahrzeuge/24h nach zentralen Verkehrszählungen 2015 auf der Leipziger und der Graßdorfer Straße mit Schwerlastanteilen von 9,5% / 13,4% tagsüber / nachts Keine Stellflächen im Nebenbereich der Fahrbahnen Lärmbelastung Beurteilungspegel tagsüber: 71-77 db(a) Beurteilungspegel nachts: 65-71 db(a) Überschreitung der Lärmsanierungsgrenzwerte gemäß VLärmSchR97 (2010 um 3 db abgesenkt) für Wohngebiete von 8-14 db vor allem im Kreuzungsbereich, vor allem nachts und für Mischgebiete von 5-11 db, vor allem nachts Betroffene Bewohner: 75 (nördlich der Leipziger Straße), 63 (südlich der Leipziger Straße) Ansätze für Lärmminderungsmaßnahmen 1.1 Geschwindigkeitsreduktion ganztags Effekte: Verbesserungen um bis zu 3 db bei Einführung von Tempo 30, Diskussion 1.2 Geschwindigkeitsreduktion nachts Effekte: Verbesserungen um bis zu 2 db bei Einführung von Tempo 30, Diskussion 1.3 Verkehrsverlagerung allgemein Bei Berücksichtigung Ortsumgehung (Verringerung der Verkehrszahlen um 50-75%) Verringerung um um 3-6 db, Diskussion 1.4 Verlagerung LKW-Verkehr Wahrnehmbare Effekte erst bei Verlagerung des LKW-Verkehrs > 50%, Diskussion 1.5 Förderung ÖPNV Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte 1.6 Förderung Fußgängerverkehr Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte 1.7 Förderung Radverkehr Markierung Radfahrspur beidseitig, Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87, Kreuzung Leipziger / Graßdorfer Straße Seite 3

Schallschutz Bauliche Maßnahmen 2.1 Lärmschutzwände/-wälle Durch nahe liegende schutzwürdige Bebauung schwer möglich, Diskussion 2.2 Maßnahmen an Gebäuden Durch Kommune / Eigentümer möglich, Diskussion 2.3 Städtebauliche Maßnahmen Keine Ansatzpunkte erkennbar, Diskussion 3.1 Fahrbahninstandsetzung Kein lärmrelevantes Handlungserfordernis 3.2 Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge Effekte: Verbesserungen um bis 4 db bei z.b. LOAxD-Asphalten, jedoch keine Regelbauweise, Effektminderung durch LSA im Kreuzungsbereich, Diskussion 3.3 Umgestaltung/Begrünung Straßenraum Großgrün an Einmündungen, geringe lärmtechnische Effekte 4 Diskussion Weitere Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87, Kreuzung Leipziger / Graßdorfer Straße Seite 4

Steckbrief zur Lärmaktionsplanung: Leipziger Straße (B 87) Bereich Poststraße / Windmühlenstraße Hot-Spot Nr. 3 Inhalt: Verortung im Stadtgebiet Bilddokumentation Lärmkarten o Stand 2017 (Berechnung nach RLS-90) Beurteilung Lärmbelastung Diskussion Lärmminderungsmaßnahmen Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87 Poststraße / Windmühlenstraße Seite 1

Verortung B87, Bereich Poststraße / Windmühlenstraße Verortung B87 / Poststraße im Stadtgebiet Quelle: openstreetmap.de Bilddokumentation nordwestliche Bebauung südöstliche Bebauung Lärmkarten (Stand:2017, Berechnung nach RLS-90) Beurteilungszeitraum Tag (06.00-22.00 Uhr) Beurteilungszeitraum Nacht (22.00-06.00 Uhr) Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87 Poststraße / Windmühlenstraße Seite 2

Höhe Lärmkennziffer LKZ, Priorität der Lärmaktionsplanung im Stadtgebiet Art der Bebauung: Nutzung gemäß FNP: Fahrbahnaufteilung: Zulässige Geschwindigkeit: Fahrbahnzustand: Verkehrsbelegung Ruhender Verkehr: Ergebnisse Kartierung 2017 (RLS-90): Verkehrsmanagement Beurteilung der Lärmbelastung Allgemeine Angaben LKZ = 113, Priorität: 3 Einzelhäuser nördlich der B 87 und östlich der Poststraße, 2 3-geschossig, Blockrand nördlich der B 87 und westlich der Poststraße, 4 5-geschossig, Blockrand südlich der B 87, 4 5-geschossig nördlich WA (Allgemeines Wohngebiet), südlich MI (Mischgebiet) Je eine Richtungsfahrbahn mit zusätzlichem südlich gelegener Fahrradweg, zusätzlich nördlich gelegene Straßenbahntrasse (für Lärmbetrachtungen mit untergeordneter Relevanz) 50 km/h tagsüber und nachts für alle Fahrzeuge Gut, ohne erkennbare Unstetigkeiten 23.571 Fahrzeuge/24h nach zentralen Verkehrszählungen 2015 mit Schwerlastanteilen von 9,5% / 13,4% tagsüber / nachts Keine Stellflächen im Nebenbereich der Fahrbahnen Lärmbelastung Beurteilungspegel tagsüber: 69-72 db(a) Beurteilungspegel nachts: 63-66 db(a) Überschreitung der Lärmsanierungsgrenzwerte gemäß VLärmSchR97 (2010 um 3 db abgesenkt) für Wohngebiete von 6-9 db im nördlichen Bereich, vor allem nachts und von 4-7 db für Mischgebiete im südlichen Bereich Betroffene Bewohner: 46 (nördliche Bebauung), 35 (südliche Bebauung) Ansätze für Lärmminderungsmaßnahmen 1.1 Geschwindigkeitsreduktion ganztags Effekte: Verbesserungen um bis zu 3 db bei Einführung von Tempo 30, Diskussion 1.2 Geschwindigkeitsreduktion nachts Effekte: Verbesserungen um bis zu 2 db bei Einführung von Tempo 30, Diskussion 1.3 Verkehrsverlagerung allgemein Bei Berücksichtigung Ortsumgehung (Verringerung der Verkehrszahlen um 50-75%) Verringerung um um 3-6 db, Diskussion 1.4 Verlagerung LKW-Verkehr Wahrnehmbare Effekte erst bei Verlagerung des LKW-Verkehrs > 50%, Diskussion 1.5 Förderung ÖPNV Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte 1.6 Förderung Fußgängerverkehr Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte 1.7 Förderung Radverkehr Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte Schallschutz Bauliche Maßnahmen 2.1 Lärmschutzwände/-wälle Durch nahe liegende schutzwürdige Bebauung schwer möglich, Diskussion 2.2 Maßnahmen an Gebäuden Durch Kommune / Eigentümer möglich, Diskussion 2.3 Städtebauliche Maßnahmen Keine Ansatzpunkte erkennbar 3.1 Fahrbahninstandsetzung Kein lärmrelevantes Handlungserfordernis 3.2 Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge Effekte: Verbesserungen um bis 4 db bei z.b. LOAxD-Asphalten, jedoch keine Regelbauweise, Diskussion 3.3 Umgestaltung/Begrünung Straßenraum Großgrün an Einmündungen, geringe lärmtechnische Effekte Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87 Poststraße / Windmühlenstraße Seite 3

4 Diskussion Weitere Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87 Poststraße / Windmühlenstraße Seite 4

Steckbrief zur Lärmaktionsplanung: Leipziger Straße (B 87) Bereich Gerichtsweg / T.-Körner-Straße Hot-Spot Nr. 4 Inhalt: Verortung im Stadtgebiet Bilddokumentation Lärmkarten o Stand 2017 (Berechnung nach RLS-90) Beurteilung Lärmbelastung Diskussion Lärmminderungsmaßnahmen Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87 Gerichtsweg / T.-Körner-Straße Seite 1

Verortung B87, Bereich Gerichtsweg / T.-Körner-Straße Verortung B87 / Gerichtsweg im Stadtgebiet Quelle: openstreetmap.de Bilddokumentation südliche Bebauung bis zur T.-Körner-Straße nördliche Bebauung am Gerichtsweg Lärmkarten (Stand:2017, Berechnung nach RLS-90) Beurteilungszeitraum Tag (06.00-22.00 Uhr) Beurteilungszeitraum Nacht (22.00-06.00 Uhr) Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87 Gerichtsweg / T.-Körner-Straße Seite 2

Höhe Lärmkennziffer LKZ, Priorität der Lärmaktionsplanung im Stadtgebiet Art der Bebauung: Nutzung gemäß FNP: Fahrbahnaufteilung: Zulässige Geschwindigkeit: Fahrbahnzustand: Verkehrsbelegung Ruhender Verkehr: Ergebnisse Kartierung 2017 (RLS-90): Verkehrsmanagement Beurteilung der Lärmbelastung Allgemeine Angaben LKZ = 45, Priorität: 4 Nördliche Einzelbebauung, 2 3-geschossig, südlich Blockbebauung (stirnseitig angrenzend), 2 3- geschossig Nördlich Wohnbebauung im GE (Gewerbegebiet), südlich WA (Allgemeines Wohngebiet) Je eine Richtungsfahrbahn mit zusätzlichem südlich gelegener Fahrradweg, zusätzlich nördlich gelegene Straßenbahntrasse (für Lärmbetrachtungen mit untergeordneter Relevanz) 50 km/h tagsüber und nachts für alle Fahrzeuge Gut, ohne erkennbare Unstetigkeiten 23.571 Fahrzeuge/24h nach zentralen Verkehrszählungen 2015 mit Schwerlastanteilen von 9,5% / 13,4% tagsüber / nachts Keine Stellflächen im Nebenbereich der Fahrbahnen Lärmbelastung Beurteilungspegel tagsüber: 66-72 db(a) Beurteilungspegel nachts: 60-66 db(a) Überschreitung der Lärmsanierungsgrenzwerte gemäß VLärmSchR97 (2010 um 3 db abgesenkt) für Gewerbegebiete von 3-4 db im nördlichen Bereich, nur nachts und für Wohngebiete von 3-9 db im südlich Bereich, vor allem nachts Betroffene Bewohner: 3 (nördliche Bebauung), 72 (südliche Bebauung) Ansätze für Lärmminderungsmaßnahmen 1.1 Geschwindigkeitsreduktion ganztags Effekte: Verbesserungen um bis zu 3 db bei Einführung von Tempo 30, Diskussion 1.2 Geschwindigkeitsreduktion nachts Effekte: Verbesserungen um bis zu 2 db bei Einführung von Tempo 30, Diskussion 1.3 Verkehrsverlagerung allgemein Bei Berücksichtigung Ortsumgehung (Verringerung der Verkehrszahlen um 50-75%) Verringerung um 3-6 db, Diskussion 1.4 Verlagerung LKW-Verkehr Wahrnehmbare Effekte erst bei Verlagerung des LKW-Verkehrs > 50%, Diskussion 1.5 Förderung ÖPNV Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte 1.6 Förderung Fußgängerverkehr Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte 1.7 Förderung Radverkehr Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte Schallschutz Bauliche Maßnahmen 2.1 Lärmschutzwände/-wälle Durch relativ nahe liegende schutzwürdige Bebauung schwer möglich, Diskussion 2.2 Maßnahmen an Gebäuden Durch Kommune / Eigentümer möglich, Diskussion 2.3 Städtebauliche Maßnahmen Keine Ansatzpunkte erkennbar 3.1 Fahrbahninstandsetzung Kein lärmrelevantes Handlungserfordernis 3.2 Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge Effekte: Verbesserungen um bis 4 db bei z.b. LOAxD-Asphalten, jedoch keine Regelbauweise, Effektminderung durch nahe gelegene LSA, Diskussion 3.3 Umgestaltung/Begrünung Straßenraum Großgrün an Einmündungen, geringe lärmtechnische Effekte, Diskussion Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87 Gerichtsweg / T.-Körner-Straße Seite 3

Weitere 4 Diskussion Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87 Gerichtsweg / T.-Körner-Straße Seite 4

Steckbrief zur Lärmaktionsplanung: B 87, Bereich Cradefelder Straße Hot-Spot Nr. 5 Inhalt: Verortung im Stadtgebiet Bilddokumentation Lärmkarten o Stand 2017 (Berechnung nach RLS-90) Beurteilung Lärmbelastung Diskussion Lärmminderungsmaßnahmen Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87 Cradefelder Straße Seite 1

Verortung B87, Bereich Cradefelder Straße Verortung B 87 / Cradefelder Straße im Stadtgebiet Quelle: openstreetmap.de Bilddokumentation südöstliche Bebauung aus Richtung Norden südöstliche Bebauung aus Richtung Südwesten Lärmkarten (Stand:2017, Berechnung nach RLS-90) Beurteilungszeitraum Tag (06.00-22.00 Uhr) Höhe Lärmkennziffer LKZ, Priorität der Lärmaktionsplanung im Stadtgebiet Art der Bebauung: Nutzung gemäß FNP: Fahrbahnaufteilung: Beurteilung der Lärmbelastung Allgemeine Angaben Beurteilungszeitraum Nacht (22.00-06.00 Uhr) LKZ = 1, Priorität: 5 Südöstliche Einzelbebauung, 2 3-geschossig Südöstliche Bebauung MI (Mischgebiet) Je eine Richtungsfahrbahn Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87 Cradefelder Straße Seite 2

Zulässige Geschwindigkeit: Fahrbahnzustand: Verkehrsbelegung Ruhender Verkehr: Ergebnisse Kartierung 2017 (RLS-90): 70 km/h tagsüber und nachts für alle Fahrzeuge, ab Höhe südwestlichstes Wohnhaus 100 km/h bzw. 80 km/h für PKW/LKW in Richtung Südwesten Gut, ohne erkennbare Unstetigkeiten 23.571 Fahrzeuge/24h nach zentralen Verkehrszählungen 2015 mit Schwerlastanteilen von 9,5% / 13,4% tagsüber / nachts Keine Stellflächen im Nebenbereich der Fahrbahnen Lärmbelastung Beurteilungspegel tagsüber: 66-67 db(a) Beurteilungspegel nachts: 59-60 db(a) Überschreitung der Lärmsanierungsgrenzwerte gemäß VLärmSchR97 (2010 um 3 db abgesenkt) für Mischgebiete von 0-1 db nur nachts an den nächstgelegenen Wohnhäusern Betroffene Bewohner: 10 (südöstliche Bebauung) Verkehrsmanagement Ansätze für Lärmminderungsmaßnahmen 1.1 Geschwindigkeitsreduktion ganztags Effekte: Verbesserungen um 1-2 db bei durchgängiger Einführung von Tempo 70 (nur am südwestlichen Einzelwohnhaus), Diskussion 1.2 Geschwindigkeitsreduktion nachts Effekte: Verbesserungen um 1-2 db bei durchgängiger Einführung von Tempo 70 (nur am südwestlichen Einzelhaus, Diskussion 1.3 Verkehrsverlagerung allgemein Bei Berücksichtigung Ortsumgehung (Verringerung der Verkehrszahlen um 50-75%) Verringerung um um 3-6 db, Diskussion 1.4 Verlagerung LKW-Verkehr Wahrnehmbare Effekte erst bei Verlagerung des LKW-Verkehrs > 50%, Diskussion 1.5 Förderung ÖPNV Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte 1.6 Förderung Fußgängerverkehr Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte 1.7 Förderung Radverkehr Markierung Radfahrspur beidseitig, Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte Schallschutz Bauliche Maßnahmen Weitere 2.1 Lärmschutzwände/-wälle Durch relativ weit entfernt liegende schutzwürdige Bebauung möglich, Diskussion 2.2 Maßnahmen an Gebäuden Durch Kommune / Eigentümer möglich, Diskussion 2.3 Städtebauliche Maßnahmen Keine Ansatzpunkte erkennbar 3.1 Fahrbahninstandsetzung Kein lärmrelevantes Handlungserfordernis 3.2 Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge Effekte: Verbesserungen um bis 4 db bei z.b. LOAxD-Asphalten, jedoch keine Regelbauweise, bei OPA-Asphalten um bis 3 db, Diskussion 3.3 Umgestaltung/Begrünung Straßenraum Großgrün an Einmündungen, geringe lärmtechnische Effekte 4 Diskussion Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87 Cradefelder Straße Seite 3

Steckbrief zur Lärmaktionsplanung: B 87, Bereich Gutenbergstraße Hot-Spot Nr. 6 Inhalt: Verortung im Stadtgebiet Bilddokumentation Lärmkarten o Stand 2017 (Berechnung nach RLS-90) Beurteilung Lärmbelastung Diskussion Lärmminderungsmaßnahmen Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87 Gutenbergstraße Seite 1

Verortung B87, Bereich Gutenbergstraße, Bilddokumentation Verortung B87 / Gutenbergstraße im Stadtgebiet Quelle: openstreetmap.de Nordwestliche Bebauung Lärmkarten (Stand:2017, Berechnung nach RLS-90) Beurteilungszeitraum Tag (06.00-22.00 Uhr) Höhe Lärmkennziffer LKZ, Priorität der Lärmaktionsplanung im Stadtgebiet Art der Bebauung: Nutzung gemäß FNP: Fahrbahnaufteilung: Zulässige Geschwindigkeit: Fahrbahnzustand: Verkehrsbelegung Ruhender Verkehr: Ergebnisse Kartierung 2017 (RLS-90): Beurteilung der Lärmbelastung Allgemeine Angaben Beurteilungszeitraum Nacht (22.00-06.00 Uhr) LKZ = 1, Priorität: 6 Doppelhäuser in nördlicher Richtung, 2-geschossig nördlich WA (Allgemeines Wohngebiet) Je eine Richtungsfahrbahn 50 km/h tagsüber und nachts für alle Fahrzeuge, ab Ortsausgang 100/80 km/h für PKW/LKW Gut, ohne erkennbare Unstetigkeiten 23.571 Fahrzeuge/24h nach zentralen Verkehrszählungen 2015 mit Schwerlastanteilen von 9,5% / 13,4% tagsüber / nachts Keine Stellflächen im Nebenbereich der Fahrbahnen Lärmbelastung Beurteilungspegel tagsüber: 65-66 db(a) Beurteilungspegel nachts: 58-59 db(a) Überschreitung der Lärmsanierungsgrenzwerte gemäß VLärmSchR97 (2010 um 3 db abgesenkt) für Wohngebiete von 1-2 db an vier Doppelhäusern (Gutenbergstr. Nr.: 2-16), vor allem nachts Betroffene Bewohner: 17 (nördliche Bebauung) Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87 Gutenbergstraße Seite 2

Verkehrsmanagement Ansätze für Lärmminderungsmaßnahmen 1.1 Geschwindigkeitsreduktion ganztags Effekte: Verbesserungen um 1-2 db bei durchgängiger Einführung von Tempo 70 (auch nach Ortsausgang), Diskussion 1.2 Geschwindigkeitsreduktion nachts Effekte: Verbesserungen um 1-2 db bei durchgängiger Einführung von Tempo 70 (auch nach Ortsausgang), Diskussion 1.3 Verkehrsverlagerung allgemein Bei Berücksichtigung Ortsumgehung (Verringerung der Verkehrszahlen um 50-75%) Verringerung um um 3-6 db, Diskussion 1.4 Verlagerung LKW-Verkehr Wahrnehmbare Effekte erst bei Verlagerung des LKW-Verkehrs > 50%, Diskussion 1.5 Förderung ÖPNV Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte 1.6 Förderung Fußgängerverkehr Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte 1.7 Förderung Radverkehr Markierung Radfahrspur beidseitig, Verringerung PKW-Individualverkehr, geringe lärmtechnische Effekte Schallschutz Bauliche Maßnahmen Weitere 2.1 Lärmschutzwände/-wälle Durch relativ weit entfernt liegende schutzwürdige Bebauung möglich, Diskussion 2.2 Maßnahmen an Gebäuden Durch Kommune / Eigentümer möglich, Diskussion 2.3 Städtebauliche Maßnahmen Keine Ansatzpunkte erkennbar 3.1 Fahrbahninstandsetzung Kein lärmrelevantes Handlungserfordernis 3.2 Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge Effekte: Verbesserungen um bis 4 db bei z.b. LOAxD-Asphalten, jedoch keine Regelbauweise, bei OPA-Asphalten um bis 3 db, Diskussion 3.3 Umgestaltung/Begrünung Straßenraum Großgrün an Einmündungen, geringe lärmtechnische Effekte 4 Diskussion Lärmaktionsplanung Stadt Taucha, Steckbrief B87 Gutenbergstraße Seite 3