Unsere Willkommenskultur Asylsuchende und Flüchtlinge sind bei uns willkommen. Um den Menschen das zu zeigen und sie in ihrer Lebenssituation zu unterstützen, sind wir wie alle Städte in der Bundesrepublik gefordert. Diese Aufgabe können wir aber nur in Kooperation mit Ehrenamtlichen und deren großem Engagement erfolgreich bewältigen. Wir > unterstützen den Freundeskreis Asyl und alle ehrenamtliche Initiativen > koordinieren die Arbeit der hauptamtlichen und ehrenamtlichen Akteure > arbeiten eng mit dem Landkreis zusammen > setzen Maßnahmen zur Unterstützung der Integration von Flüchtlingen um > entwickeln langfristige Stadtplanungskonzepte, damit Menschen mit und ohne Fluchterfahrung miteinander wohnen können. Freundeskreis Asyl Ostfildern Unterstützung für Asylbewerber und Flüchtlinge Ziel des Freundeskreises ist es, Menschen zu unterstützen, die vor Krieg, Verfolgung und Unterdrückung geflohen sind. Der Start in Deutschland soll ihnen auf vielfältige Weise erleichtert werden. Der Freundeskreis hilft den Flüchtlingen beim Lernen der deutschen Sprache, bietet Begleitung im Alltag, etwa bei Behördengängen und Arztbesuchen, macht Angebote zur Freizeitgestaltung und unterstützt die anerkannten Flüchtlinge nach Abschluss des Asylverfahrens bei der Arbeitund Wohnungssuche und der weiteren Integration in die Gesellschaft. Sie wollen Flüchtlinge unterstützen? Hier finden Sie Ansprechpartner für Ihr Engagement: www.fkasyl-ostfildern.de oder www.facebook.com/fkasylostfildern Sachspenden Allgemeine Informationen und aktuelle Meldungen finden Sie auf der Homepage des Freundeskreises. > Kleidung und Haushaltsgegenstände Kontakt: Katja Fleischer, E-Mail: werkart@arcor.de > Kinderkleidung und Spielzeug Kontakt: Julia Ruf, E-Mail: rufmj@arcor.de > Fahrräder Kontakt: Ralf Kierspel, E-Mail: kierspelralf@gmx.de > Möbelspenden Kontakt: Stadtverwaltung Ostfildern, E-Mail: fachstelle-wohnungsnot@ostfildern.de sind willkommen in unserer Stadt Haben Sie Fragen, Anregungen oder Kritik? Sie können uns gerne erreichen unter der E-Mail Adresse: fluechtlingshilfe@ostfildern.de. Möchten Sie uns privaten Wohnraum melden? Wir vermitteln gerne ihre Wohnung an Menschen mit Fluchterfahrung. Bitte schreiben Sie uns: fluechtlingshilfe@ostfildern.de Impressum Herausgeber: Stadt Ostfildern Redaktion: Jörg Berrer, Nathalie Stengel-Deroide, Andrea Wangner Telefon: 0711 3404-238, E-Mail: a.wangner@ostfildern.de Herstellung: Klaus Scheerer, Visuelle Kommunikation Stand: November 2015 Fotonachweis: Freundeskreis Asyl, Claudia Leihenseder, Peter Stotz, Ursula Zitzler www.ostfildern.de/fluechtlinge
Flüchtlinge in unserer Stadt Die Zahl der Menschen, die wegen Krieg, politischer oder religiöser Verfolgung oder aus sonstiger großer Not ihre Heimat verlassen und nach einer oft lebensgefährlichen Flucht auch bei uns Schutz suchen, steigt. Laut UNO-Flüchtlingshilfe sind derzeit weltweit 60 Millionen Menschen auf der Flucht. Bis Ende 2016 werden laut aktueller Prognose 10.000 Flüchtlinge im Landkreis Esslingen leben, 740 Menschen davon in unserer Stadt. Diesen Menschen müssen und wollen wir helfen. Weil es die Menschlichkeit gebietet, und weil wir Krieg und Terror entgegentreten wollen. Asyl zu bekommen ist das Grundrecht jedes Menschen. Wer kann Asyl erhalten? Deutschland gewährt Flüchtlingen Schutz auf der Grundlage des Grundgesetzes der Bundesrepublik oder nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Innerhalb der Europäischen Union hat jeder Flüchtling Anspruch auf ein Asylverfahren. Die Prüfung des Asylantrags erfolgt in Deutschland durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Länder sind gesetzlich zur Unterbringung von Asylsuchenden verpflichtet. Sie müssen die dazu erforderlichen Einrichtungen schaffen und entsprechend einer festgelegten Quote, dem so genannten Königsteiner Schlüssel, Plätze für die Unterbringung der Flüchtlinge in den Kommunen bereitstellen. In Baden-Württemberg liegt die Quote derzeit bei knapp 13 Prozent, das entspricht etwa 100.000 Flüchtlingen, die bis zum Jahresende 2015 in Baden-Württemberg einen Asylantrag stellen. Im vergangenen Jahr konnten knapp die Hälfte der Antragsteller nach einem Verfahren bleiben. Das heißt, die Asylanträge wurden anerkannt oder die Menschen wurden aus wichtigen Gründen vor einer Abschiebung geschützt. Flüchtlinge kommen derzeit vorwiegend aus Syrien, Afghanistan, Irak, Eritrea und aus den Balkanländern. Asylanträge von Staatsangehörigen aus den Balkanländern werden in der Regel abgelehnt, da die Bundesrepublik sie zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt hat. In Baden-Württemberg waren im Jahr 2014 73 Prozent der Flüchtlinge Männer, 64 Prozent waren zwischen 18 und 34 Jahren alt. Knapp zwei Drittel der Flüchtlinge im Jahr 2015 waren Muslime. Verheiratete Flüchtlinge mit primärem Schutzstatus (wie einer Asylberechtigung oder dem Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention) dürfen nach Anerkennung ihres Asylantrages ihren Ehepartner und die minderjährigen Kinder nachholen. Der Landkreis und wir als Stadt haben keine Möglichkeit, Herkunftsländer, Alter oder Familienstand der zugewiesenen Flüchtlinge zu beeinflussen. Wie ist die Aufnahme von Asylbewerbern geregelt? Die Flüchtlinge werden zunächst in Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA) untergebracht und dort registriert, bevor sie auf die Städte und Landkreise verteilt werden. Für die vorläufige Unterbringung der Menschen in sogenannten Gemeinschaftsunterkünften ist der Landkreis zuständig. In den Gemeinschaftsunterkünften übernimmt die Arbeiterwohlfahrt die soziale Begleitung und Betreuung der Asylbewerber. Im Landkreis Esslingen werden die Flüchtlinge anteilig entsprechend der Einwohnerzahl der jeweiligen Stadt auf die 44 Kommunen verteilt. Bei uns werden bis Ende nächsten Jahres voraussichtlich 740 Menschen in Gemeinschaftsunterkünften wohnen. Wenn Flüchtlinge anerkannt werden oder nach spätestens zwei Jahren Aufenthalt dürfen die Menschen aus der Gemeinschaftsunterkunft ausziehen. Wer keine Wohnung findet, muss von uns in einer Unterkunft für Obdachlose untergebracht werden. Bis Ende dieses Jahres müssen wir 60 Menschen im Anschluss an die Bleibe in der Gemeinschaftsunterkunft unterbringen, im Jahr 2016 werden es voraussichtlich 216 Menschen in der so genannten Anschlussunterbringung sein. Welche Leistungen erhalten Asylbewerber? Asylbewerber erhalten Geld für ihren Lebensunterhalt. Davon kaufen sie Lebensmittel, Kleidung und Produkte für die Körperpflege und bestreiten alle weiteren persönlichen Aufwendungen. Ein erwachsener, alleinstehender Flüchtling erhält insgesamt 359 Euro pro Monat. Anerkannte Flüchtlinge erhalten Arbeitslosengeld-II- Leistungen, das so genannte Hartz IV, bis sie arbeiten und ein eigenes Einkommen haben. Vom Land Baden-Württemberg erhält der Landkreis eine Pauschale in Höhe von 13.260 Euro je Asylbewerber für die Unterbringung und Betreuung in der Sammelunterkunft. Dieser Betrag reicht nicht aus, um die Kosten zu decken. Derzeit wird geprüft, ob der Betrag für 2014 und 2015 rückwirkend angepasst wird. Unser Konzept für die Unterbringung der Flüchtlinge Die Verwaltung und der Gemeinderat haben ein Konzept zur Unterbringung von geflüchteten Menschen in unserer Stadt erarbeitet. Das sieht vor, dass die Standorte für die Gemeinschaftsunterkünfte auf fast alle Stadtteilen verteilt werden. Wir erhoffen uns davon, in mehreren Unterkünften jeweils eine kleinere Anzahl von geflüchteten Menschen unterbringen zu können und große Unterkünfte mit gleich mehreren hundert Menschen zu vermeiden. Das dezentrale Konzept erscheint uns vor allem mit Blick auf die Nachbarschaft der Gemeinschaftsunterkünfte und der sozialen Integration der Menschen förderlicher als nur in einer großen Einrichtung. Die Standorte für mögliche Sammelunterkünfte sind nach festgelegten Kriterien ausgesucht und dem Landkreis zur weiteren Prüfung benannt worden. Die Kriterien: > Ist ein Grundstück überhaupt verfügbar für die Stadt? > Ist der Bau einer Unterkunft dort nach dem Bau- und Planungsrecht zulässig? > Ist das Grundstück an Wasser, Abwasser und Strom angeschlossen oder was würde ein Anschluss an die Infrastruktur kosten? > Welche Rolle spielt der Standort in der städtebaulichen Entwicklung unserer Stadt? > Wie kann das Grundstück nach der Dauer für die Unterbringung einer Flüchtlingsunterkunft weiter genutzt werden? Nach Prüfung der Eignung erhalten wir eine Rückmeldung vom Landratsamt, zum Teil schon mit ersten Planungskonzepten. Nach diesem Prozedere sind in Ruit und Scharnhausen bereits die ersten Sammelunterkünfte verwirklicht worden. Derzeit werden Standorte in Nellingen, im Scharnhauser Park und in Kemnat geprüft. Unabhängig von den von uns vorgeschlagenen Standorten ist der Landkreis selbst auf der Suche nach weiteren Liegenschaften für die Unterbringung von Flüchtlingen. Das Landratsamt ist dabei nicht an unser dezentrales Konzept zur Unterbringung gebunden. Insbesondere Immobilien im Bereich Gewerbe oder Büro werden hierfür vom Landkreis geprüft. Neben der Unterbringung von Menschen in Gemeinschaftsunterkünften sind wir auch für die Anschlussunterbringung mit verantwortlich. Dafür müssen weitere Unterkünfte gebaut, gekauft oder umgebaut werden. Auch hier gilt ein dezentrales Unterbringungskonzept, mit Standorten möglichst in allen Stadteilen und der Versuch, die Größe der Unterkünfte zu begrenzen. Wir müssen in kurzer Zeit eine hohe Zahl an geflüchteten Menschen auch im Anschluss an die Gemeinschaftsunterkunft unterbringen. Dafür haben wir Qualitätsstandards erarbeitet: > Wir schaffen Notlösungen für eine kurzfristige Unterbringung zum Beispiel in Containern oder Hallen. Die können nach einiger Zeit wieder abgebaut werden. > Wir bauen Obdachlosenunterkünfte mit einem besseren Wohnstandard für eine mittelfristige Nutzung, so wie sie in der Kirchheimer Straße in Ruit bereits entstanden sind. > Wir bieten bezahlbaren Wohnraum, der langfristig für alle Bürger in unserer Stadt mit einem entsprechend niedrigen Einkommen zur Verfügung stehen soll.