72. Bayerischer Ärztetag in Bamberg

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in Bamberg Kongresshalle Bericht Dr. med. Wolfgang Rechl Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer

Übersicht Berufsordnung & Recht Gebührenordnung Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen Qualitätsmanagement /Qualitätssicherung Lebendspendekommission Ausschüsse und Kommissionen

Online-Ärzte Zum Beispiel Dr. Ed Fernbehandlungsverbot: 7 Abs. 4 BO sieht vor Keine Behandlung, insbesondere auch Beratung ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien! Zweitmeinungsportale Abgrenzung zur Begutachtung nach Aktenlage

Rabattplattformen Bewertungsportale im Internet Ärztliche Angebote auf Rabattplattformen sind berufsrechts- und wettbewerbswidrig Artikel im Bayerischen Ärzteblatt Heft 4/2012

Berufsaufsicht Stetig zunehmende Anzahl der Beschwerden vor allem direkt bei den Ärztlichen Bezirksverbänden (ÄBV) Ziel Vermittlung durch ÄKV, Art. 37 Heilberufe- Kammergesetz (HKaG) Berufsaufsichtliche Prüfung, Art. 38, 39 HKaG (Rüge, Antrag zum Berufsgericht)

Änderung Heilberufe-Kammergesetz (HKaG) Neu Regelungen zur berufsrechtlichen Verjährung 5 Jahre statt 3 Jahre Verjährungsfrist und Geldbuße bei Rüge

Praxisnetz Förderung nach 87b Sozialgesetzbuch V Rahmen-Richtlinie der KBV, 87b Abs. 4 SGB V Umsetzung durch die KVB in Bayern noch nicht erfolgt (wird für Januar 2014 erwartet) Ziel: Eigenes Honorarvolumen für vernetzte Praxen bei Anerkennung durch KV

Inhalt der Rahmen-Richtlinie Fördervoraussetzungen, u.a. Einbeziehung von nichtärztlichen Kooperationspartnern, fachübergreifend Rahmen-Richtlinie: Anerkennung/Bestätigung der Kammer, insbesondere Dauer des Bestehens Für Bayern nicht praktikabel: Gespräche zwischen BLÄK und KVB KVB hat signalisiert, unseren Bedenken nachzukommen

Bonusregelungen (Zielvereinbarungen) in Chefarztverträgen Mehr Chefarztverträge werden bei der BLÄK zur Prüfung vorgelegt Konkrete Hilfestellung: durch Intervention der BLÄK konnte erreicht werden, dass Klinikträger Zielvereinbarungen mit Oberärzten änderten BÄK hat eine Kontaktstelle für Ärzte (dezernat5@baek.de) eingerichtet

Empfehlung gemäß 136 SGB V zu leistungsbezogenen Zielvereinbarungen der DKG im Einvernehmen mit der BÄK Zielvereinbarungen zwischen Krankenhausträgern und Chefärzten mit ökonomischen Inhalten grundsätzlich legitim, wenn berufsrechtliche Regelungen beachtet werden Chefärzte sind in ihrer Verantwortung für die Diagnostik und Therapie des einzelnen Behandlungsfalls unabhängig und keinen Weisungen des Krankenhausträgers unterworfen. Das Wohl der Patienten [ ] muss stets im Vordergrund stehen. Finanzielle Anreize für einzelne Operationen/Eingriffe oder Leistungen dürfen nicht vereinbart werden [ ]

Gemeinsame sektorübergreifende Clearingstelle Rechtskonformität Einrichtung der BLÄK, der KVB und der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) Im Berichtszeitraum: Hinwirken auf eine rechtskonforme Vertragsgestaltung eines Krankenhauses mit Ärzten durch ein persönliches Gespräch der Clearingstelle mit allen Beteiligten Positives Feedback

Übersicht Berufsordnung & Recht Gebührenordnung Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen Qualitätsmanagement /Qualitätssicherung Lebendspendekommission Ausschüsse und Kommissionen

Novellierung der GOÄ Nr. 1 auf der Agenda Ärzteschaft hat die Vorarbeit geleistet Übergangslösung muss ein Inflationsausgleich sein Seit 1996 beträgt die Inflation 30,4 Prozent der Punktwert in der GOÄ ist gleich geblieben!

Was tut die BLÄK hier? Vermittlung bei Abrechnungsdifferenzen zwischen Arzt und Patient Allgemeine Anfragen von Ärzten und Patienten Beratung der Ärztlichen Kreis- und Bezirksverbände/ Berufsaufsicht

Themenschwerpunkte der GOÄ-Abteilung Zielleistungsprinzip Analogbewertung Leichenschau bleibt Dauerbrenner M III und M IV-Labor

Übersicht Berufsordnung & Recht Gebührenordnung Qualitätsmanagement / Qualitätssicherung Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen Lebendspende-Kommissionen Ausschüsse und Kommissionen

Kommission für Qualitätssicherung der BLÄK Dr. med. Wolfgang Rechl, Vorsitzender Dr. med. Irmgard Pfaffinger, stv. Vorsitzende Dr. med. Marlene Lessel Prof. Dr. Peter Hermanek Dr. Pedro Schmelz Dr. Ulrich Schwiersch Prof. Dr. Hans-Konrad Selbmann Prof. Dr. Astrid Zobel Dipl.-Kfm. Andrea Klünspies-Lutz Prof. (H:G, Berlin) Dr. med. Johann Wilhelm Weidringer

Erste und konstituierende Sitzung BLÄK - QM-Qualifizierungen Bericht aus der BAQ (Bayerische Arbeitsgemeinschaft zur Qualitätssicherung in der stationären Versorgung) QS bei der BLÄK: Ärztliche Stellen gemäß Röntgenverordnung (RöV) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) Diskussion: Planungen von QM-Veranstaltungen (BLÄK + KVB) Trends und Perspektiven zum Qualitätsmanagement in Deutschland

BLÄK ist Kooperationspartner via Berlin PSQCWG subgroup on education and training in patient safety (Patient Safety and Quality of Care Working Group) Expertenkreis Patientensicherheit

Übersicht Berufsordnung & Recht Gebührenordnung Qualitätsmanagement /Qualitätssicherung Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen Lebendspende-Kommissionen Ausschüsse und Kommissionen

Antragsentwicklung im 10-Jahres-Verlauf stetig steigende Nachfrage

Behandlungsfehlerquote im 10-Jahres-Verlauf annähernd gleichbleibend bei 30% 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0%

Beteiligte Fachgebiete 2012 (Quelle: BÄK) Ambulant Stationär 1 Unfallchirurgie/Orthopädie 602 Unfallchirurgie/Orthopädie 1999 2 Hausärztlich tätiger Arzt 322 Allgemeinchirurgie 1132 3 Allgemeinchirurgie 267 Innere Medizin 502 4 Augenheilkunde 202 Frauenheilkunde 361 5 Innere Medizin 199 Neurochirurgie 230 6 Frauenheilkunde 171 Anästhesiologie und Intensivmedizin 7 HNO-Heilkunde 89 Urologie 197 8 Radiologie 88 Geburtshilfe 174 9 Urologie 82 Neurologie 147 10 Dermatologie 72 HNO-Heilkunde 130 222

Balanceakt zwischen Standardisierten und operationalisierten Prozessen (Organisationshandbuch) auf Tempo getrimmte Verwaltung Wunsch nach persönlicher Betreuung Mein Fall ist der wichtigste Emotionaler Verarbeitungswunsch

Aus Fehlern lernen (kleiner) Beitrag der Gutachterstelle Ärztliche Behandlung Vorwurf eines Behandlungsfehlers Gutachterverfahren mit externer Begutachtung Votum: Behandlungsfehler Ja/Nein Aus Fehlern lernen... Einzelner Arzt Feedback Auswertung Ärzteschaft Feedback Kasuistiken (BÄBl) Publikationen Med. Ausbildung Dissertationen Bundesärztekammerstatistik

Patientenrechtegesetz In-Kraft-Treten 26.02.2013 Kodifizierung Arzthaftungs- und Behandlungsrecht im BGB, Versichertenrechte im Bereich der GKV Derzeit kein Anstieg von Patientenbeschwerden bei der BLÄK aufgrund dieses Gesetzes feststellbar Interessant ist die weitere Entwicklung insbesondere im Arzthaftungsrecht

Übersicht Berufsordnung & Recht Gebührenordnung Qualitätsmanagement /Qualitätssicherung Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen Lebendspende-Kommissionen Ausschüsse und Kommissionen

Gutachterliche Stellungnahmen der Lebendspende -Kommission 200 Anträge 180 160 140 120 100 80 60 40 20 0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Lebendspende - Kommissions-Anhörungen der einzelnen Transplantationszentren Anzahl 50 45 40 35 30 25 51 20 15 31 10 5 22 15 12 0 3 A ER-N M-RdI M-Gh. R WÜ

Lebendspende Voraussetzungen nach gutachterlichen Stellungnahmen Eltern/ Kind 37% Geschwister 14% Besondere Verbundenheit 9% Eheleute 40%

Übersicht Berufsordnung & Recht Gebührenordnung Qualitätsmanagement /Qualitätssicherung Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen Lebendspende-Kommissionen Ausschüsse und Kommissionen

Ausschuss Ambulant-stationäre Versorgung Dr. med. Henning Altmeppen Dr. med. Karl Amann Dr. med. Christoph Emminger, Vorsitzender Dr. med. Klaus-Jürgen Fresenius Alexander Fuchs Wolfgang Gradel Dr. med. Erwin Horndasch Professor Dr. med. Michael Pfeifer Dr. med. Siegfried Rakette Dr. med. Dirk Repkewitz, stv. Vorsitzender

Workshop: Bedarfsplanung und die Optimierung einer flächendeckenden Versorgung Schwerpunktthemen des Ausschusses: Patientenrechtegesetz 116b SGB V Hygiene in Klinik und Praxis und Klinik (aktuelle Entwicklungen, Möglichkeiten zur Umsetzung) KV-Ermächtigungen Bereitschaftsdienstpraxen und die neue Bereitschaftsdienst-Ordnung

Ausschuss niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Dr. med. Wolfgang Bärtl Dr. med. Dipl.- Psych. Erdmute Baudach Dr. med. Otto Beifuss Dr. med. Gunther Carl Dr. med. Jan Döllein Dr. med. Marlene Lessel, Vorsitzende Dr. med. Volkmar Männl Dr. med. Ulrich Megerle Dr. med. Michael Rosenberger Dr. med. Hans-Erich Singer, stv. Vorsitzender

Workshop: Attraktivität der Niederlassung Schwerpunktthemen des Ausschusses Zugang zum Medizinstudium Spezialisierte ambulante Versorgung Bedarfsplanung Bereitschaftsdienstordnung

Einrichtung eines gemeinsamen Landesgremiums nach 90 a Sozialgesetzbuch V (SGB V) Es soll ein Gremium entstehen, das eine Gesamtschau des Versorgungsgeschehens ermöglicht. Deshalb sollen alle sektorenübergreifenden Fragen behandelt werden. Hierzu soll von den Möglichkeiten, die 90 a SGB V eröffnet, im vollem Umfang Gebrauch gemacht werden Stimmrecht für die BLÄK als Vertretung aller Ärztinnen und Ärzte In einem späteren Schritt Erörterung weiterer Aufgaben im Gesundheitswesen (z.b. Rehabilitation)

116 b Sozialgesetz V (SGB 5) Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) Richtlinien zur Tuberkulose und gastrointestinalen Tumoren liegen vor, werden voraussichtlich im Dezember vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verabschiedet Für die neu beschlossenen Indikationen sind dann die alten 116 b Zulassungen zu widerrufen!

116 b Sozialgesetz V (SGB 5) Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) Genehmigung der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) durch das BMG im Juli 2013 Regelungsdetail soll dahingehend geändert werden, dass bindende Handlungsanweisungen an die erweiterten Landesausschüsse entfallen Anlagen sind jedoch noch nicht konkretisiert, aber bereits im Gesetzestext SGB V 116 b konkret genannt Kooperationen zwischen ambulant und stationär müssen noch ausformuliert werden

Danke für Ihre Aufmerksamkeit Auf die Diskussion mit Ihnen freue ich mich!