Projekt Berufliche Orientierung Inklusion Hessen (BOM) Erlass ZABIB Ziel im Sinne der UN-BRK: Vorbereitung/Unterstützung auf den Übergang von Schule in den Beruf für Schülerinnen und Schüler mit Arbeitsmarktpotential 1
Projekt Berufliche Orientierung Inklusion Hessen Fortsetzung der Initiative Inklusion 2011-2018 Umsetzung der Initiative Abschluss und Anschluss Beratung und Information schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler über Berufsmöglichkeiten Bildungsketten 2016-2020 Umsetzung: auch Verzahnung der Anschlussmöglichkeiten VerwaltungsvereinbarungHKM,HMSI, RD H (BA),LWV 2018-2020 - Ergebnis der Initiative Inklusion - Zusammenarbeit aller Akteure mit Schulen - Perspektiven gemeinsam suchen, Kontinuität sichern - Finanzierung sichern 2
Ergebnisse der Initiative Inklusion 50 % aller Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Förderbedarf sollten an der Maßnahme teilnehmen können, da ggf. Arbeitsmarktpotential bestehen kann Bei bis zu 20% der Teilnehmerinnen und Teilnehmer kann eine WfbM-Aufnahme vermieden werden 3
Planung 2019/2020-600 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, davon 100 ggf. allgem. AM keine Teilnahme an BOM- Maßnahme Zielgruppe 200 300 Schülerinnen und Schüler die mit IFD-Begleitung an BOM- Maßnahme 1. AM teilnehmen Schülerinnen und Schüler, die mit Lehrkraft-Begleitung an BOM Maßnahme teilnehmen 4
Zusammenarbeit der Eingliederungsakteure mit Schulen Netzwerk zum Aufbau von dauerhaften Strukturen etablieren mit Ziel der Einbindung in das OloV - Verfahren Aufgaben von IFD / Reha-Beratungsfachkräften / Lehrkräfte definieren Gemeinsame Berufswegeplanung als verbindliche Grundlage für Eingliederungsprozesse nach Schulentlassung festlegen Netzwerk von begleitenden Diensten vorhalten Maßnahmen zeitlich so abstimmen, dass Kontinuität in Anschlussprozessen ermöglicht werden kann (Vermeidung von Bruchstellen) Förderung der Kontinuität durch regionale Zusammenarbeit Schule / BA / IFD (BBW) zur Identifizierung von Schnittstellen und Synergieelementen Gemeinsame Steuerungsgespräche der Vereinbarungspartner zur Lösung/Optimierung von Schnittstellen 5
Perspektiven suchen / Kontinuität sichern Gemeinsame BWK als Chance der Teilhabe nutzen Passfähige Anschlussangebote gemeinsam im Interesse der Schülerinnen und Schüler finden und einleiten Sicherheit für alle Beteiligten hinsichtlich der Ergebnisse der Berufswegeplanung als Basis erfolgreicher Eingliederung herstellen Vorrangige Angebote der Arbeitsvermittlung nutzen mit dem Ziel, reguläre Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen Kontinuität in der Begleitung ermöglichen und begleitende Dienste auch an Anschlussmaßnahmen beteiligen Angebote des Landes zusätzlich zu den Angeboten der BA nutzen HePAS / Inklusionsbetriebe und AlleImBetrieb / Budget für Ausbildung 6
Ablaufplan der Berufsorientierung 7
Ablauf und Verantwortung in der Schule Schülerinnen und Schüler: Kompetenzfeststellungsverfahren Lehrkräfte Berufswegeplan ausfüllen- aktueller Stand des Leistungsvermögens Eltern Anmeldung ausfüllen Einverständniserklärung unterschreiben Schulkoordinatorin oder Schulkoordinator BO: Einverständniserklärung der Eltern und Berufswegeplan an die Agentur für Arbeit senden Reha Beratungsfachkraft: sendet Bescheinigung an die Schule zurück HKM 8
Koordination Schule Schulamt Die Schulkoordinatorin oder der Schulkoordinator lädt zur Berufswegekonferenz I ein. Die Schule meldet die Schülerinnen und Schüler über die Anmeldeformulare im Schulamt über die Ansprechpersonen Berufliche Orientierung (AP BO) an. Sollten die Anmeldungen die Plätze übersteigen, lädt das Schulamt (AP BO) die Lehrkräfte zu einer Verteilkonferenz ein, die Fachberatung Inklusion (FBI) unterstützt die AP BO fachlich. Das Schulamt (AP BO) sendet die Rückmeldungen an die entsprechenden Schulen und eine Kopie an das Projektbüro Inklusion. HKM 9
Koordination Schule Integrationsfachdienst oder Berufsbildungswerk Die Schule nimmt Kontakt mit IFD oder BBW auf, schließt den Kooperationsvertrag und bespricht die gemeinsame Weiterarbeit. Schülerinnen und Schüler absolvieren ihr Praktikum auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Der Schulkoordinator lädt zur Berufswegekonferenz II ein: Schülerin oder Schüler, Eltern, IFD/BBW, Reha Beratung, Lehrkräfte mit dem Ziel, die weiteren Schritte für die Schülerin oder den Schüler festzulegen. Die Schule bescheinigt dem IFD / BBW die erbrachten Leistungen auf dem Anmeldeformular. HKM 10
Rolle und Aufgaben IFD und BBW in Kooperation und beauftragt durch Schule Teilnahme an der BWK I und Vorschlag betrieblicher Begleitung in ein Praktikum II Gemeinsame Konkretisierung des Praktikums, Erarbeitung eines Anforderungsprofils des Praktikumsbetriebes (insbes. Rahmenbedingungen) Akquise eines Praktikumsplatzes und Vorbereitung Praktikant/Betrieb Regelmäßige Kontakte zum Praktikumsbetrieb Auswertung des Praktikums II mit allen Beteiligten und Falldokumentation, Teilnahme BWK II 11
Die Rolle der Reha-Beratungsfachkraft im Rahmen des Projektes BOM Inklusion Hessen (1) Identifikation von Teilnehmerinnen und Teilnehmer Auswertung der Berufswegepläne Erstellung der Stellungnahme nach 151 (4) SGB IX Teilnahme an BWK I (nach Möglichkeit) Beratung und Unterstützung Ansprechpersonen für Teilnehmer, Eltern, Lehrkräfte und IFD Beratungsangebote in der Schule (Einzelberatung in Schule oder Agentur, Elternabende, etc.) Einschaltung von Fachdiensten (ÄD, BPS, TB) AA 12
Die Rolle der Reha-Beratungsfachkraft im Rahmen des Projektes BOM Inklusion Hessen (2) Auswertung und Umsetzung der Ergebnisse Auswertung Berufswegepläne (inkl. Praktika und hamet) Verbindliche Teilnahme an der Berufswegekonferenz I Umsetzung vereinbarter Maßnahmen beim Übergang auf den allgemeinen Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt Koordination von Förderangeboten für Arbeit und Ausbildung (in Abstimmung mit AGS und IFD/LWV) Die Reha-Beratungsfachkraft unterstützt den BO-Prozess und ist für die Umsetzung der Ergebnisse verantwortlich. AA 13
Mögliche Anschlussmaßnahmen nach BOM Heranführung und Begleitung sowie finanzielle Prämien Förderung über HePAS Inklusionsbetriebe, Alle im Betrieb Heranführung und Begleitung, verbesserte Förderung durch HePAS / AiB Assistierte Ausbildung, abh BvB.. Möglichkeiten BA Reha- Ausbildung, UB, 14
Mögliche Anschlussmaßnahmen der beruflichen Ersteingliederung nach BOM Bei Eignung für den allgemeinen Arbeitsmarkt Beschäftigung mit Eingliederungszuschuss an den Arbeitgeber Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Probebeschäftigung Arbeitshilfen für behinderte Menschen Unterstützte Beschäftigung Eignung für den Ausbildungsmarkt Ausbildungszuschüsse für (schwer-)behinderte Menschen an Arbeitgeber Assistierte Ausbildung Ausbildungsbegleitende Hilfen Begleitete betriebliche Ausbildung Berufsausbildung rehaspezifisch Perspektivische Eignung für den Ausbildungsmarkt Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen rehaspezifisch Behinderungsbedingt erforderliche Grundausbildung Einstiegsqualifizierung Teilhabebegleitung Welche Maßnahme zur beruflichen Integration für die Schülerin/den Schüler am geeignetsten erscheint, wird individuell im Rahmen der BOM abgestimmt. Betriebliche Eingliederungsleistungen der BA können durch Förderungen aus den Programmen HePAS und AiB ergänzt werden. AA 15
Anschlussmaßnahmen HePAS und AiB Weiterbetreuung 9 HePAS ermöglichen (ZIEL: Platzierung in den bereits betreuten Praktikumsbetrieben) IFD Betreuungsnotwendigkeit (6 Monate bis zu drei Jahren) wird unterstellt, Begleitung ab dem ersten Tag gesichert bessere Förderung für Arbeitgeber durch HePAS (keine Reduzierung der Prämie 6 wegen Teilzeitbeschäftigung / Zusatzprämie nach 7) bessere Förderung in Inklusionsbetrieben (AiB und flankierende Maßnahmen) 16
Hessische Staatskanzlei Nach der Veranstaltung Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: HMSI: Rolf.Matthe@HSM.hessen.de HKM : Elisabeth.Woydich@kultus.hessen.de LWV : petra.friedrich@lwv-hessen.de RD : hessen.120-am-netzwerke@arbeitsagentur.de Die digitalen Unterlagen zum Erlass gelangen über das Schulamt an die Schulen. Dienstag, 19. Februar 2019 17
Abkürzungsverzeichnis AA Agentur für Arbeit abh Ausbildungsbegleitende Hilfen ÄD Ärztlicher Dienst AGS Arbeitgeber Service AiB Alle im Betrieb AM Arbeitsmarkt AsA Assistierte Ausbildung AZ Ausbildungszuschuss BA Bundesagentur für Arbeit bba Begleitete betriebliche Ausbildung beg Behinderungsbedingt erforderliche Grundausbildung BBW Berufsbildungswerk BOM Berufsorientierungsmaßnahme BPS Berufspsychologischer Service BvB Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme BWK Berufswegekonferenz EGZ Eingliederungszuschuss EQ Einstiegsqualifizierung IFD Integrationsfachdienst HePAS Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen HKM Hessisches Kultusministerium HMSI Hessisches Ministerium für Soziales und Integration LWV Landeswohlfahrtsverband OLOV Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit im Übergang Schule Beruf PB Probebeschäftigung RD H Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit SGB Sozialgesetzbuch SuS Schülerinnen und Schüler TB Technischer Beratungsdienst THB Teilhabebegleitung UB Unterstützte Beschäftigung UN-BRK UN-Behindertenrechtskonvention WfbM Werkstatt für behinderte Menschen 18