Gerade in der Konjunkturerholung: Begehrlichkeiten widerstehen



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Transkript:

Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften Pressemitteilung Bitte Sperrfrist 20. Oktober 2010, 10:30 Uhr, beachten! - Es gilt das gesprochene Wort - Gerade in der Konjunkturerholung: Begehrlichkeiten widerstehen I. Prof. Dr. Manfred Eibelshäuser, Präsident des Hessischen Rechnungshofs, stellte am 20. Oktober 2010 in Wiesbaden den Zwanzigsten Zusammenfassenden Bericht zur Haushaltsstrukturprüfung 2009 der hessischen Großstädte (Großstädtebericht) sowie den Einundzwanzigsten Zusammenfassenden Bericht 2010 (Kommunalbericht) vor. Er kommt damit dem gesetzlichen Auftrag nach, jährlich Landtag, Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden über die Ergebnisse der Prüfung hessischer kommunaler Körperschaften zu berichten. Der Großstädtebericht gibt einen Überblick über die Haushaltslage der fünf hessischen Großstädte bis zum Jahr 2009. Weiterhin informierte er über Feststellungen zu den Themenfeldern: Umstellung auf die Doppik, städtisches Finanzmanagement sowie städtische Unternehmen. Der Kommunalbericht zeichnet ein Bild von der Finanzlage aller hessischen Kommunen. Überdies fasste er Feststellungen von allgemeiner Bedeutung aus vier Haushaltsstrukturprüfungen und fünf Fachprüfungen zusammen. Insgesamt waren 160 Kommunen in die Prüfungen einbezogen: Haushaltsstrukturprüfungen Großstädte [20. ZB] Landkreise Mittlere Städte Städte und Gemeinden Kleine Gemeinden Herausgegeben vom Hessischen Rechnungshof Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Verantwortlich: Peter Mäurer Eschollbrücker Straße 27 64295 Darmstadt Fachprüfungen Demografischer Wandel Jugendämter Rechnungsprüfungsämter II Naturparks Ordnungsbehörden Darmstadt, den 20.10.2010 (0 61 51) 3 81-1 66 Fax: (0 61 51) 3 81-2 46 E-Mail: pressestelle@rechnungshof.hessen.de Internet: www.rechnungshof-hessen.de

II. Hessische Kommunalfinanzen Präsident Eibelshäuser informierte über die Finanzen aller hessischen Kommunen (einschließlich der Großstädte) im Jahr 2009 auf Basis der Finanzstatistik (Seite 21 ff. des Kommunalberichts). Im Jahr 2009 belastete die Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise die kommunalen Finanzen. Die Einnahmen verminderten sich um 1,3 Milliarden (7,0 Prozent) gegenüber dem Vorjahr: von 19,0 Milliarden auf 17,7 Milliarden. Dies ist im Zehnjahresvergleich immer noch der dritthöchste Wert. Die Zuweisungen des Landes stiegen in 2009 um 39 Millionen und beliefen sich auf 2,3 Milliarden (Seite 24 f. des Kommunalberichts). Ursächlich für den Einnahmerückgang war der Rückgang bei den Steuern von 1,1 Milliarden auf 6,3 Milliarden. Insbesondere sanken die Einnahmen aus der konjunkturempfindlichen Gewerbesteuer um ein Viertel (862 Millionen ); sie erreichten mit 2,7 Milliarden das Niveau des Jahres 2006. Daneben ging der den Gemeinden zustehende Anteil an der Einkommensteuer um 256 Millionen auf 2,5 Milliarden zurück (Seite 24 f. des Kommunalberichts). Bei den Ausgaben erhöhten sich die Sozialausgaben um 0,3 Milliarden (6,5 Prozent) auf 4,5 Milliarden, die Personalausgaben um 0,2 Milliarden (5,5 Prozent) auf 3,7 Milliarden und der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand um 0,2 Milliarden auf 1,7 Milliarden. Die Sozialausgaben machten mit rund 25,6 Prozent der Gesamtausgaben den größten Posten in den Verwaltungshaushalten der Kommunen aus (2008: 4,2 Milliarden und 23,3 Prozent). Lediglich die Zinsausgaben lagen wegen des historisch niedrigen Zinsniveaus mit 0,5 Milliarden um 85 Millionen (14,3 Prozent) niedriger als im Vorjahr. Wegen der gestiegenen Verschuldung müssen die Kommunen bei wieder steigenden Zinssätzen mit höheren Zinsausgaben kalkulieren (Seite 27 f. des Kommunalberichts). Im Jahr 2009 erhöhten sich die Schulden in den Kernhaushalten um eine Milliarde auf 13,1 Milliarden. Dies entspricht durchschnittlich 2.163 je Einwohner (2008: 1.988 je Einwohner). Es zeigte sich sowohl ein Anstieg der Investitionskredite um 0,5 Milliarden auf 9,4 Milliarden als auch der Kassenkredite um 0,5 Milliarden auf 3,7 Milliarden. Die Kassenkredite erreichten erneut einen Höchststand und entsprachen 28,6 Prozent (2008: 26,6 Prozent) der Schulden der Kernhaushalte (Seite 29 ff. des Kommunalberichts). Für die Gesamtverschuldung der Gemeinden sind die Schulden ausgegliederter Bereiche einzubeziehen. Dies sind zunächst die direkt zurechenbaren Schulden der Eigenbetriebe und der Zweckverbände. Zusammen mit den Schulden der Kernhaushalte ergab sich eine Verschuldung von rund 17 Milliarden. Seite 2 von 12

Weiter sind auch die Schulden privatrechtlicher Unternehmen zu berücksichtigen, die mehrheitlich der öffentlichen Hand gehören. Sie betrugen zum Jahresende 2009 rund 17 Milliarden und lagen damit um 30 Prozent höher als die Schulden der Kernhaushalte (13 Milliarden ). Der auf die Kommunen entfallende Anteil kann derzeit nur für ihre 100-prozentige Töchter (Eigengesellschaften) sicher ermittelt werden und umfasst gut 2 Milliarden. Damit beliefen sich die kommunalen Schulden einschließlich Eigenbetriebe, Zweckverbände und Eigengesellschaften Ende 2009 auf rund 19 Milliarden. Gegenüber dem Vorjahr stellt das einen Schuldenanstieg um 0,8 Milliarden dar (Seite 31 ff. des Kommunalberichts). Schließlich verbleiben die Schulden privatrechtlicher Unternehmen, die nicht den Eigengesellschaften zuzurechnen. Diese machen rund 15 Milliarden aus. Der Anteil der Kommunen hieran kann nicht ermittelt werden, so lange diese keine Gesamtabschlüsse aufstellen. III. Ergebnisse der Haushaltsstrukturprüfungen Beurteilung der Haushaltslage (Seite 53 ff. des Großstädteberichts und Seite 39 ff. des Kommunalberichts) Die Überörtliche Prüfung hat wie bei jeder Haushaltsstrukturprüfung eine eigene Beurteilung der Haushaltslage auf Basis eines Fünfjahreszeitraums (2004 bis 2008) vorgenommen. Die Untersuchungen zeigten, dass sich die Haushaltslage vor allem in den Jahren 2006 bis 2008 deutlich verbesserte. Die Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise wirkte sich erst spürbar in 2009 auf die Einnahmen der Städte und Gemeinden aus. Dennoch konnte meistens die Haushaltslage über den gesamten Prüfungszeitraum nicht als stabil eingestuft werden. Von den Großstädten hatte allein Frankfurt über den Fünfjahreszeitraum von 2004 bis 2008 eine hinreichend stabile Haushaltslage; die der übrigen Großstädte war kritisch oder instabil (Seite 53 ff. des Großstädteberichts). Von den 78 kreisangehörigen Städten oder Gemeinden hatten im Prüfungszeitraum 7 eine stabile und 8 eine hinreichend oder noch stabile Haushaltslage. Bei 55 Städten oder Gemeinden war die Haushaltslage hingegen kritisch oder instabil. 8 Städte oder Gemeinden wurden nicht bewertet. In 6 der 7 Landkreise war die Haushaltslage kritisch oder instabil. Allein der Main-Taunus-Kreis hatte einen stabilen Haushalt (Seite 39 ff. des Kommunalberichts). Seite 3 von 12

Präsident Eibelshäuser betonte: Der Rückgang der kommunalen Einnahmen im Jahr 2009 war weitgehend von den verminderten Gewerbesteuereinnahmen geprägt. Die Zuweisungen vom Land blieben in gleicher Höhe, obwohl der Landeshaushalt selbst stark von Einnahmeminderungen betroffen war. Nach aktuellen Wirtschaftsdaten werden sich in diesem Jahr die Einnahmen aus der wichtigsten Kommunalsteuer, der Gewerbesteuer, erholen. Es bleibt abzuwarten, ob sich der positive Trend bestätigt. Die niedrigen Zinsausgaben im Jahr 2009 waren ausschließlich durch das historisch niedrige Zinsniveau am Kapitalmarkt bedingt. Bei steigenden Zinsen wird der Handlungsspielraum künftiger Haushalte weiter eingeschränkt. Viele hessische Kommunen haben ebenso wie Land und Bund strukturelle Defizite. Auch die Jahre mit guter Konjunktur und steigenden Steuereinnahmen können darüber nicht hinwegtäuschen. Deshalb werden auch die Kommunen nicht umhinkommen, Ausgaben zu kürzen. Dies ist in jedem Einzelfall eine schwierige politische Entscheidung. Denn gerade wenn sich die Konjunktur erholt, werden schnell Begehrlichkeiten geweckt. Die Politik muss diesen Begehrlichkeiten widerstehen. IV. Weitere Ergebnisse der Haushaltsstrukturprüfungen Doppik Erst Gesamtabschluss schafft vollständiges Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Seite 5 ff. des Großstädteberichts und Seite 70 ff. des Kommunalberichts) Die moderne doppische Rechnungslegung kann politische Entscheidungen nicht ersetzen. Sie liefert aber die besseren Informationsgrundlagen im Konsolidierungsprozess. Kurz gesagt: Doppik hilft sparen. Nahezu alle hessischen Kommunen stellten ihre Haushaltswirtschaft auf die Doppik um. Spätester Umstellungszeitpunkt war der 1. Januar 2009. Die Überörtliche Prüfung hat im Umstellungsprozess insbesondere die Eröffnungsbilanzen der Kommunen untersucht. Denn mit ihnen kann erstmals ein klares Bild der Vermögens- und Finanzlage des Kernhaushalts gezeichnet werden. Bilanzansätze wirken sich unmittelbar auf künftige Jahresergebnisse aus, so über Abschreibungen. Seite 4 von 12

Alle Großstädte stellten ihre Haushaltswirtschaft frühzeitig um und kamen damit ihrer Vorbildfunktion für die anderen hessischen kommunalen Körperschaften nach. Für den Umstellungsprozess war nachteilig, dass das Innenministerium die Verwaltungsvorschriften zu den Bestimmungen der GemHVO-Doppik erst im Jahr 2008 erlassen hatte. Daher suchten die Kommunen nach pragmatischen Lösungen und nahmen dabei auch Ungenauigkeiten in Kauf. In Einzelfällen führte dies zu einem verzerrten Bild der Vermögens- und Finanzlage. Besondere Bedeutung wird dem Gesamtabschluss zukommen. Hierbei ist der Jahresabschluss einer Kommune mit den Jahresabschlüssen der kommunalen Gesellschaften und Betrieben unterschiedlichster Rechtsformen zusammenzufassen. Erst mit dem Gesamtabschluss wird ein vollständiges Bild des Konzerns Kommune gezeichnet. Er ist spätestens zum 31. Dezember 2015 aufzustellen. Die Kommunen haben ausreichend Zeit, die notwendigen Entscheidungen zur Organisation des Gesamtabschlusses zu treffen. Präsident Eibelshäuser riet den Kommunen, sich frühzeitig mit dem Gesamtabschluss zu befassen, da hier ein erheblicher Kommunikations- und Abstimmungsaufwand zu erwarten ist. In diesem Zusammenhang hob Präsident Eibelshäuser hervor, dass es den Kommunen kaum gelingen dürfte, den Gesamtabschluss nach den derzeit gültigen Regeln des Haushaltsrechts sachgerecht und in sich schlüssig aufzustellen, wenn sich die Grundlagen des Rechnungswesens der Gebietskörperschaften und ihrer Tochterunternehmen zu weit voneinander unterscheiden. Er empfahl, sich bei der anstehenden Novellierung der GemHVO-Doppik konsequent an den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu orientieren. Diese Orientierung wurde bereits für Bund und Länder ab 2010 mit der neuen Vorschrift zur staatlichen Doppik im Haushaltsgrundsätzegesetz festgeschrieben. Da allein zwei Kommunen ihre Haushaltswirtschaft nicht auf die Doppik umstellten, sollte darüber nachgedacht werden, ob die Hessische Gemeindeordnung der kommunalen Praxis folgt und die Vorschriften der Verwaltungsbuchführung mit ihren entsprechenden Verwaltungsvorschriften aufgibt. Ergebnis der Prüfung war zudem, dass der Aufwand, die Haushaltswirtschaft auf die Verwaltungsbuchführung umzustellen, dem für die Umstellung auf die Doppik vergleichbar war. Seite 5 von 12

Finanzmanagement Risikoreiche Geschäfte (Seite 77 ff. des Großstädteberichts) Ende 2008 hatten die fünf Großstädte in ihren Kernhaushalten insgesamt Schulden von 3,0 Milliarden. Diesen standen Geldanlagen von 1,4 Milliarden gegenüber. Die unterschiedliche wirtschaftliche Lage der hessischen Großstädte spiegelt sich in den unterschiedlichen Verhältnissen von Geldanlagen und Schulden wider: Kassel hatte ausschließlich Schulden (0,6 Milliarden ) und keine Geldanlagen. Dagegen entsprachen in Frankfurt die Geldanlagen (1,1 Milliarden ) nahezu den Schulden (Seite 79 ff. des Großstädteberichts). Effektives Finanzmanagement hat seine Grenzen dort, wo risikoreiche Finanzgeschäfte zur Zinsoptimierung eingesetzt werden. In Erwartung einer höheren Rendite als bei konservativer Geldanlage legte Frankfurt im Jahre 2000 insgesamt 54,5 Millionen langfristig in einen Spezialfonds an. Dieser wurde eigens für die Stadt aufgelegt. Die Erwartung einer höheren Rendite erfüllte sich bislang nicht. Der Wert des Spezialfonds hatte sich seit Auflage bis Ende 2008 um 14,6 Millionen reduziert. Wie die Vergleichsrechnung von Spezialfonds und risikoloser Geldanlage zeigt, betrug der Nachteil des Spezialfonds zum 31. Dezember 2008 rund 40 Millionen. Ob der Nachteil zu einem finanziellen Schaden führen wird, hängt von der weiteren Entwicklung des Fonds ab (Seite 88 ff. des Großstädteberichts). Alle Großstädte setzten Ende 2008 derivative Finanzinstrumente ein. Jedoch unterschieden sich ihr Umfang und Einsatzzweck bei den Städten deutlich. In Kassel und Wiesbaden dienten derivative Finanzinstrumente ausschließlich dazu, sich gegen das Risiko steigender Schuldzinsen abzusichern. Darmstadt nutzte derivative Finanzinstrumente überwiegend zu Sicherungszwecken. Offenbach hatte zwei Derivate im Bestand, die mangels Grundgeschäft keinem Sicherungszweck dienten. Die Derivate (Zinssatz-Swaps) Frankfurts zeichneten sich durch komplexe Strukturen aus und konnten aufgrund der fehlenden Finanzrisiken innerhalb der Grundgeschäfte nicht als Sicherungsinstrumente eingestuft werden. Sie dienten der Einnahmeerzielung aus Zinsspekulation. Um Spekulationsgeschäfte einzudämmen, sprach sich Präsident Eibelshäuser erneut dafür aus, Derivate nur als Sicherungsgeschäft bei streng gegenläufigem Grundgeschäft einzusetzen. Frankfurt entschied inzwischen, die Derivatepositionen unter Wahrung wirtschaftlicher Interessen und in Abhängigkeit von den aktuellen Marktgegebenheiten sukzessive abzubauen (Seite 93 ff. des Großstädteberichts). Seite 6 von 12

Im Zusammenhang mit dem Finanzmanagement der Großstädte unterstrich Präsident Eibelshäuser die gestiegene wirtschaftliche Bedeutung der Kassenkredite. Sie dienen längst nicht mehr allein der kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätsengpässen, sondern finanzieren die Haushalte auf Dauer. Dies steht im Widerspruch zum kommunalen Haushaltsrecht. Ein effektives Schuldenmanagement der Kommunen - insbesondere wenn ein dauerhafter Finanzbedarf in Folge von nicht ausgeglichenen Haushalten entsteht - wäre durch die kaum zeitgemäße Unterteilung in Investitionsund Kassenkredite behindert. Den Kommunen sollte eingeräumt werden Kassenkredite mit einer längeren Zinsbindung abzuschließen (Seite 82 f. des Großstädteberichts). Kommunale Beteiligungen Steuerung und Risiken (Seite 99 ff. des Großstädteberichts) Große wirtschaftliche Bedeutung haben Unternehmen in privater Rechtsform, an denen die Kommunen beteiligt sind. Die anteilige Betriebsleistung aller Beteiligungsunternehmen der Großstädte betrug im Jahre 2007 insgesamt 5,5 Milliarden. Dies entsprach annähernd den Einnahmen der Kernhaushalte der Großstädte. Allein die Beteiligungsunternehmen von Frankfurt hatten eine anteilige Betriebsleistung von 2,6 Milliarden, die von Darmstadt 1,2 Milliarden. Die Beteiligungsunternehmen der fünf Großstädte beschäftigten 27.343 Mitarbeiter. Die meisten Beteiligungsunternehmen hatte Frankfurt gefolgt von Darmstadt (Seite 100 ff. des Großstädteberichts). Darmstadt lagerte die Beteiligungsverwaltung auf die städtische HEAG Holding AG aus. Beteiligungsunternehmen werden damit nicht mehr direkt von der Stadt als Eigentümerin gesteuert und überwacht, sondern indirekt über ein Tochterunternehmen. Präsident Eibelshäuser wies auf die Risiken einer solchen Konstruktion hin, insbesondere auf mögliche Interessenkonflikte. Er sprach sich dafür aus, fachliche und personelle Kapazitäten in der städtischen Beteiligungsverwaltung vorzuhalten, um Eigentümerinteressen gegenüber den Beteiligungen durchzusetzen (Seite 108 ff. des Großstädteberichts). Präsident Eibelshäuser sagte weiterhin, dass aus Beteiligungsunternehmen finanzielle Risiken für die Städte entstehen können. So schloss in Darmstadt ein städtisches Beteiligungsunternehmen im Jahr 1998 ein Cross-Boarder-Leasing-Geschäft ab. Der Vertrag sah vor, dass die Gesellschaft Stillschweigen über Vertragsinhalte wahren sollte. Die städtischen Organe befassten sich nicht mit dem Geschäft und konnten daher nicht beurteilen, ob und wenn ja, in welcher Höhe Risiken für Darmstadt aus dem Geschäft bestehen. Im Jahr 2005 gab die Stadt diesem Beteiligungsunternehmen eine Bürgschaft in Höhe von 29,5 Millionen. Auch dies geschah ohne Kenntnis über mögliche Risiken aus dem Cross-Boarder-Leasing-Geschäft (Seite 118 f. des Großstädteberichts). Seite 7 von 12

Die Überörtliche Prüfung fordert alle Kommunen auf, ihre Beteiligungsverwaltungen so aufzustellen, dass sie Risiken aus Beteiligungsunternehmen erkennen und die politischen Gremien informieren können. Nur so ist gewährleistet, dass Entscheidungen auf transparenter Grundlage getroffen werden (Seite 117 ff. des Großstädteberichts). V. Ergebnisse der Fachprüfungen Rechnungsprüfungsämter Jahresabschlüsse zeitnah prüfen (Seite 210 ff. des Kommunalberichts) Die Doppikumstellung stellt Rechnungsprüfungsämter vor die Herausforderung, nach kaufmännischen Regeln erstellte Bilanzen zu prüfen. Dies verlangt eine veränderte Herangehensweise. Die Überörtliche Prüfung untersuchte sieben Rechnungsprüfungsämter. Mit der Prüfung der Eröffnungsbilanzen von Landkreisen hatten erst fünf Rechnungsprüfungsämter praktische Erfahrungen gesammelt, mit denen von Städten und Gemeinden vier Rechnungsprüfungsämter. Jahresabschlüsse von Landkreisen hatten drei Ämter geprüft. Zwei Ämter hatten Prüfungen von Jahresabschlüssen von Städten und Gemeinden abgeschlossen (Seite 223 ff. des Kommunalberichts). Im Vergleich zu einer früheren Untersuchung der Überörtlichen Prüfung aus dem Jahr 2003 fanden die Prüfungen öfter innerhalb der von der Gemeindeordnung gesetzten Frist statt, aber insgesamt noch nicht zeitnah genug. So waren im Herbst 2008 rund 35 Prozent der Abschlüsse für das Jahr 2006 noch nicht geprüft und 5 Prozent der Prüfungen noch nicht begonnen (Seite 216 ff. des Kommunalberichts). Die Überörtliche Prüfung stellte weiter fest, dass sich die Rechnungsprüfungsämter nicht auskömmlich über Gebühren finanzierten. Aufwendungen, die nicht verursachungsgerecht über Gebühren abgerechnet werden, sind dann mittelbar über die Kreisumlage zu tragen. Damit tritt ein zusätzlicher, dem Gebührenrecht fremder Verlagerungseffekt von den finanzstarken Gemeinden zugunsten der finanzschwachen Gemeinden ein (Seite 219 ff. des Kommunalberichts). Präsident Eibelshäuser empfahl den Landkreisen, die Rechnungsprüfungsämter in wichtigen Bereichen wie Aufbau- und Ablauforganisation, Personalstruktur und Prüfungsökonomie weiter zu entwickeln. In der Verantwortung der Prüfungsämter liegt es, den Kommunen zeitnah die geprüften Abschlüsse zur Verfügung zu stellen, damit diese in Kenntnis von geprüften Datengrundlagen planen können. Seite 8 von 12

Demografischer Wandel Ländlicher Raum verliert mehr als der Landesdurchschnitt (Seite 148 ff. des Kommunalberichts) Der demografische Wandel ist unumkehrbar. Die Bevölkerung geht deutlich zurück. Die geprüften 29 Gemeinden verlieren 9,4 Prozent ihrer Bevölkerung bis zum Jahr 2030. Der Landesdurchschnitt liegt bei minus 8,8 Prozent. Einzelne Gemeinden vor allem im ländlichen Raum verlieren nach den Bevölkerungsprognosen der Überörtlichen Prüfung bis zu einem Drittel ihrer Bevölkerung. In den nächsten 40 Jahren wird demnach die Bevölkerung in 9 Gemeinden sogar um mehr als 30 Prozent zurückgehen, während in Hessen insgesamt die Bevölkerung um 16,3 Prozent abnimmt. Die Kommune als Wirtschaftsraum, d.h. als Standort für Unternehmen und als selbst handelnder Akteur im Wirtschaftsleben, erfährt im Zuge des demografischen Wandels eine Einschränkung ihrer Handlungsfreiheit. Die Einnahmen der Kommunen hängen auch von der Bevölkerungszahl ab. Es wird schwerfallen, den gemeindlichen Aufwand, auch den Personalaufwand, zumindest proportional an den Rückgang der Einnahmen anzupassen. Gleichwohl muss dies politisch gelingen (Seite 155 ff. des Kommunalberichts). Die Kommune als Lebensraum wird sich mit einer geänderten Altersstruktur auseinanderzusetzen haben. Während es bis zum Jahr 2040 immer weniger Kinder unter sechs Jahren gibt, erhöht sich die Zahl der Senioren. Damit steigt der Bedarf an Hilfeund Pflegeleistungen. Ein großer Teil hiervon wird heute nicht von Kommunen oder anderen institutionellen Einrichtungen, sondern im näheren sozialen Umfeld erbracht (Familie, Freunde, Nachbarn). Dieses soziale Unterstützungspotential wird zurückgehen, so dass der Bedarf nicht mehr im derzeitigen Maß aus dem sozialen Umfeld gedeckt werden kann (Seite 164 ff. des Kommunalberichts). Die Kommune als Siedlungsraum wird hinsichtlich der netzgebundenen Infrastruktureinrichtungen keine wesentlichen Änderungen erfahren. Sowohl das Straßennetz als auch die leitungsgebundenen Netze für Wasser, Abwasser, Gas und Telekommunikation bleiben von Wirkungen des demografischen Wandels weitgehend unbeeinflusst. Allerdings werden die Kosten dafür auf weniger Einwohner verteilt. Ein Rückbau von Infrastruktur dürfte eher bei Hochbauten möglich sein (Seite 169 ff. des Kommunalberichts). Präsident Eibelshäuser erklärte, der demografische Wandel ist kein isoliertes Problem Hessens. Die Kommunen können durchweg keinen Zuwachs durch Wanderungsgewinne erwarten. Die Mehrheit der Kommunen erkannte die Herausforderungen des demografischen Wandels. Allerdings haben sie nur begrenzte Wege, um darauf zu reagieren. Seite 9 von 12

Jugendämter Hilfen differenzierter einsetzen (Seite 180 ff. des Kommunalberichts) Die Prüfung Jugendämter befasste sich mit der Jugendhilfe der 7 hessischen Sonderstatusstädte. Sie legte Schwerpunkt auf die Erziehungshilfe. Diese ist auf die Unterstützung einzelner Kinder und Jugendlicher oder deren Familien ausgerichtet. Die Städte verwendeten zwischen 2 und 9 Prozent der Ausgaben der Verwaltungshaushalte für die Jugendhilfe. Davon betrafen durchschnittlich 80 Prozent Erziehungshilfen für 1,1 bis 3,4 Prozent der Kinder und Jugendlichen unter 21 Jahren. In den Jahren von 1996 bis 2007 hat sich der Anteil familienbegleitender Hilfen in der Erziehungshilfe verdoppelt, was vor allem der Stabilisierung im häuslichen Umfeld zu Gute kam. Dabei verursachten familienbegleitende Hilfen geringere Kosten als die Unterbringung in Heimen. Zusätzlich tragen vereinfachte Hilfen in Kindertageseinrichtungen und in Schulen dazu bei, familienbegleitende Hilfen differenzierter, zielgenauer und auch wirtschaftlicher einzusetzen (Seiten 183 f., 188 ff. des Kommunalberichts). Präsident Eibelshäuser bemerkte, dass die Verantwortung der Jugendämter für das Kindeswohl Vorrang vor wirtschaftlichen Erwägungen hat. Die Jugendämter haben in den letzten Jahren ihre Ablauforganisation, das Qualitätsmanagement und die Fähigkeit zur sachgerechten Steuerung von Hilfen und Leistungsangeboten deutlich verbessert. Allerdings mündeten oftmals die Erhebung von Kennzahlen und die Dokumentation von Hilfeverläufen noch zu wenig in Handlungskonsequenzen. Ordnungsbehörden Handlungsspielräume nutzen (Seite 262 ff. des Kommunalberichts) Die Ordnungsbehörden sind zuständig für die Aufgabenbereiche Ordnungsverwaltung und Allgemeine Gefahrenabwehr. Zur Ordnungsverwaltung gehören auch die Einwohnermeldeämter. Die Aufgaben der Allgemeinen Gefahrenabwehr umfassen den allgemeinen Ordnungsdienst sowie die Überwachung des ruhenden und des fließenden Verkehrs. Die Überörtliche Prüfung untersuchte, auf welchen Entscheidungsgrundlagen die Gemeinden Handlungsspielräume nutzten und ob sie die Ordnungsverwaltung steuerten. Seite 10 von 12

Bei den Einwohnermeldeämtern der geprüften Gemeinden schwankten die Fallzahlen nur geringfügig. Jedoch zeigten sich starke Unterschiede in der Auslastung. Die meisten Gemeinden öffneten bürgerfreundlich auch in den Abendstunden oder auch an Samstagen (Seite 266 ff. des Kommunalberichts). Bei der Überwachung des fließenden Verkehrs stehen die Gemeinden in Konflikt zwischen Prävention und Wirtschaftlichkeit. Werden viele Fahrzeuge gemessen, sinkt der Anteil der Geschwindigkeitsüberschreitungen. Gleichzeitig steigen Aufwand und Kosten. Werden nur wenige Fahrzeuge gemessen, steigt der Anteil der Geschwindigkeitsüberschreitungen (Seite 272 ff. des Kommunalberichts). Die Überörtliche Prüfung meint, dass Einwohnermeldeämter keine Möglichkeit haben, ihr Aufgaben- und Leistungsspektrum auszuweiten, um zusätzlich Kunden zu gewinnen und Einnahmen zu steigern. Letztlich steht die Gemeinde vor der Frage, wer auf wen wartet: Wartet der kommunale Bedienstete auf den Bürger, gehen die Wartekosten zu Lasten der Allgemeinheit. Wartet der Bürger, gehen die Wartekosten zu seinen Lasten. Hingegen haben Gemeinden große Handlungsspielräume bei der Verkehrsüberwachung. Um diese zu nutzen, sollten die Gemeinden Fallzahlen, Erlöse sowie Kosten systematisch ermitteln und eine differenzierte Steuerung einrichten. VI. Neben vielen zusätzlichen Informationen können diese Berichte im Internet unter eingesehen und heruntergeladen werden. www.rechnungshof-hessen.de Auf diesen Internetseiten werden auch alle bisherigen Veröffentlichungen mit umfangreicher Recherchemöglichkeit angeboten. Seite 11 von 12

Geprüfte kommunale Körperschaften Großstädtebericht 132. Vergleichende Prüfung Haushaltsstruktur 2009: Großstädte bei 5 hessischen Großstädten (Darmstadt, Frankfurt am Main, Kassel, Offenbach am Main, Wiesbaden) Kommunalbericht 133. Vergleichende Prüfung Haushaltsstruktur 2009: Städte und Gemeinden bei 25 Städten und Gemeinden (Bad Schwalbach, Bad Soden-Salmünster, Braunfels, Büttelborn, Calden, Dautphetal, Eichenzell, Elz, Eppstein, Erbach, Fritzlar, Fuldatal, Gründau, Hüttenberg, Laubach, Linden, Lorsch, Michelstadt, Mücke, Mühltal, Nauheim, Oestrich-Winkel, Roßdorf, Schlitz, Steinbach (Taunus), Wächtersbach) 134. Vergleichende Prüfung Haushaltsstruktur 2009: Landkreise bei 7 Landkreisen (Landkreis Gießen, Landkreis Groß-Gerau, Landkreis Limburg-Weilburg, Main-Taunus-Kreis, Main-Kinzig- Kreis, Odenwaldkreis, Schwalm-Eder-Kreis) 135. Vergleichende Prüfung Haushaltsstruktur 2009: Kleine Gemeinden bei 30 Städten und Gemeinden (Abtsteinach, Allendorf (Lumda), Angelburg, Antrifttal, Bischoffen, Fischbachtal, Flörsbachtal, Friedewald, Fronhausen, Gemünden (Felda), Herbstein, Hirzenhain, Jesberg, Kefenrod, Körle, Lautertal (Vogelsberg), Münchhausen, Niederdorfelden, Nüsttal, Oberaula, Romrod, Ronneburg, Ronshausen, Rothenberg, Schwalmtal, Siegbach, Steffenberg, Waldkappel, Wildeck, Wohratal) 136. Vergleichende Prüfung Demografischer Wandel bei 29 Städten und Gemeinden (Bromskirchen, Bruchköbel, Cölbe, Edermünde, Elbtal, Feldatal, Frielendorf, Greifenstein, Hadamar, Hochheim am Main, Jossgrund, Kirchhain, Kronberg im Taunus, Künzell, Lautertal (Odenwald), Mainhausen, Nieste, Ottrau, Philippsthal (Werra), Pohlheim, Rasdorf, Reinheim, Rosenthal, Schlüchtern, Schwarzenborn, Seeheim-Jugenheim, Sensbachtal, Wahlsburg, Weißenborn) 137. Vergleichende Prüfung Jugendämter bei 7 Sonderstatusstädten (Bad Homburg v.d. Höhe, Fulda, Gießen, Hanau, Marburg, Rüsselsheim, Wetzlar) 138. Vergleichende Prüfung Rechnungsprüfungsämter II bei 9 Landkreisen (Landkreis Bergstraße, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Landkreis Fulda, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Landkreis Offenbach, Rheingau-Taunus-Kreis, Vogelsbergkreis, Wetteraukreis, Werra-Meißner-Kreis) 139. Vergleichende Prüfung Naturparke bei 7 Zweckverbänden und 3 Landkreisen (Zweckverband Naturpark Diemelsee, Zweckverband Naturpark Habichtswald, Zweckverband Naturpark Hessischer Spessart, Zweckverband Naturpark Hochtaunus, Zweckverband Naturpark Hoher Vogelsberg, Zweckverband Naturpark Meißner-Kaufunger Wald, Zweckverband Naturpark Rhein-Taunus, Landkreis Fulda als Träger des Naturparks Hessische Rhön, Landkreis Bergstraße als Mitglied im Verein Geo- Naturpark Bergstraße-Odenwald e.v., Odenwaldkreis als Mitglied im Verein Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald e.v.) 141. Vergleichende Prüfung Ordnungsbehörden bei 15 Städten und Gemeinden (Alsfeld, Bad Arolsen, Frankenberg (Eder), Gelnhausen, Ginsheim-Gustavsburg, Griesheim, Groß-Gerau, Karben, Neu-Anspach, Nidderau, Riedstadt, Rotenburg a.d. Fulda, Schwalmstadt, Seligenstadt, Vellmar) 142. Vergleichende Prüfung Haushaltsstruktur 2009: Mittlere Städte bei 23 Städten und Gemeinden (Babenhausen, Bad Hersfeld, Bad Nauheim, Bad Wildungen, Bebra, Büdingen, Bürstadt, Dreieich, Eltville, Eschwege, Groß-Umstadt, Hattersheim, Herborn, Hofgeismar, Homberg (Efze), Korbach, Limburg, Niedernhausen, Obertshausen, Rödermark, Stadtallendorf, Witzenhausen) Seite 12 von 12